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ID0713610700

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    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Bundesregierung möchte ich die schriftliche Antwort auf die Große Anfrage der Opposition zur Rehabilitation noch mit einigen Ausführungen ergänzen. Ich handle damit auch im Einvernehmen mit meiner Kollegin Frau Focke, die leider erkrankt ist und daher an dieser Debatte nicht teilnehmen kann.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Wir wünschen gute Besserung!)

    — Vielen Dank!
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung begrüßt, daß die Große Anfrage der Opposition die Gelegenheit bietet, den Gesamtkomplex der Rehabilitation in diesem Hohen Hause zu erörtern.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Wir sind eben eine nützliche Opposition!)

    Die Rehabilitation bildet einen besonderen Schwerpunkt in der Politik der Bundesregierung. Die Bundesregierung betrachtet die Eingliederung und die Wiedereingliederung unserer behinderten Mitbürger in Beruf und Gesellschaft als eine Aufgabe von hohem Rang, und das nicht erst seit gestern. Dieser Auffassung haben wir schon 1970, wenige Monate nach der Übernahme der Regierungsverantwortung, mit unserem „Aktionsprogramm Rehabilitation" sichtbaren Ausdruck verliehen. In diesem Programm das in der Öffentlichkeit eine gute Aufnahme gefunden hat, haben wir die Ziele und Aufgaben einer fortschrittlichen Rehabilitation umrissen, und demgemäß und entsprechend diesem Programm haben wir in den hinter uns liegenden Jahren konsequent und konzentriert gehandelt. Darum darf ich heute mit Fug und Recht feststellen, daß wir in den letzten Jahren gerade in der Rehabilitation ein gutes Stück vorangekommen sind. Diese Erfolge sind vor allem auch der Arbeit dieses Hohen Hauses zu danken.
    Das Jahr 1974 ist für die Rehabilitation und ihre Weiterentwicklung von herausragender Bedeutung. Wir haben in diesem Jahr für die Eingliederung der Behinderten eine Fülle neuer, zum Teil bahnbrechender Rechtsvorschriften geschaffen. In diesem Umfang hat es das vorher zu keiner Zeit gegeben. Erinnert sei nur an das neue Schwerbehindertengesetz, an das Rehabilitationsangleichungsgesetz, an die Dritte Novelle zum Bundessozialhilfegesetz und an die dem Parlament noch vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung über die Sozialversicherung der Behinderten und die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr. Wir haben den Behinderten, die früher nicht selten im Schatten der Wohlstandsgesellschaft standen, neue und bessere Chancen eröffnet.
    Hierfür nur einige Beispiele: Wir haben die Eingliederungshilfen des neuen Schwerbehindertengesetzes unabhängig von Art und Ursache der Behinderung allen Behinderten zur Verfügung gestellt. Wir haben für alle Schwerbehinderten das Recht auf besondere Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur beruflichen Förderung, einen umfassenden Kündigungsschutz und einen Zusatzurlaub von sechs Arbeitstagen eingeführt.
    Und, Herr Burger, wenn ich das noch anmerken darf: Die Arbeitslosenquote der Behinderten ist in der letzten Zeit zurückgegangen. Sie befindet sich weit unter dem Bundesdurchschnitt der sonstigen Arbeitnehmer.
    Wir haben im Bundessozialhilfegesetz die Leistungen der Eingliederungshilfen für Behinderte und die Hilfe zur Pflege verbessert, den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfen erleichtert. Und wir haben dafür gesorgt, daß heute von allen Rehabilitationsträgern einheitliche Sach- und Geldleistungen zur Rehabilitation erbracht werden, vor allem ein einheitliches Übergangsgeld in Höhe des bisherigen Nettoeinkommens des Behinderten.
    Die teilweise grundlegenden Neuerungen in den gesetzlichen Grundlagen der Rehabilitation sind der Hintergrund, wie ich meine, einer sich abzeichnenden Neuorientierung der Rehabilitation als eines eigenständiges Zweiges moderner Sozialpolitik. Durch das am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation wird nämlich erstmals der Versuch gemacht, die Leistungen zur Eingliederung der Behinderten über mehrere Sozialleistungsbereiche hinweg zu koordinieren und anzugleichen. Damit ist eine Entwicklung eingeleitet, die einmal dazu führen kann daß die Rehabilitation aus ihrer bisherigen Rolle eines unselbständigen Teilaspekts in den verschiedenen Sparten der sozialen Sicherung herausgelöst, zu einem eigenständigen Faktor fortschrittlicher Gesellschaftspolitik gemacht und in dieser Funktion auch in das Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt werden kann.
    Die Voraussetzungen für eine derartige Entwicklung erscheinen deshalb günstig, weil der Gesetzgeber selbst anläßlich der Verabschiedung des Rehabilitationsangleichungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert hat, auf dem Wege zur weiteren Angleichung der Rehabilitationsleistungen fortzufahren und mit einem nächsten Schritt die
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9371
    Bundesminister Arendt
    Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz in die Angleichung einzubeziehen. Die Bundesregierung wird entsprechend dem ihr durch das Rehabilitationsangleichungsgesetz erteilten Auftrag bis zum 31. Dezember 1975 über diese Probleme berichten und dem Hohen Haus Vorschläge zur Weiterführung der Harmonisierung unterbreiten.
    Ich will diesen Rückblick auf unsere Bemühungen um bessere gesetzliche Grundlagen der Rehabilitation nicht abschließen ohne ein besonderes Wort des Dankes an dieses Hohe Haus. Sie haben unseren Gesetzgebungsvorschlägen in vollem Umfang zugestimmt. Die Diskussion sowohl zum neuen Schwerbehindertengesetz als auch zum Rehabilitationsangleichungsgesetz war geprägt vom gemeinsamen Bemühen, den behinderten Mitbürgern zu helfen. Beide Gesetze sind einstimmig verabschiedet worden. Mein Dank gilt daher auch Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition.
    Die Initiativen der Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der Behinderten waren nicht auf den Bereich der Gesetzgebung beschränkt. Der Katalog des Aktionsprogramms reichte von der Beseitigung baulicher Hindernisse über eine bessere Behindertenstatistik bis zu einer Veränderung in der Einstellung der Öffentlichkeit zu den Behinderten. Auch hier sind wir in den letzten Jahren ein gutes Stück vorangekommen. Ich verweise auf die Schaffung von DIN-Normen für den Bau behindertengerechter Wohnungen, und zwar sowohl für Rollstuhlfahrer als auch für Blinde. Ich verweise ferner auf die im Schwerbehindertengesetz geschaffenen Grundlagen einer umfassenden Behinderten- und Rehabilitationsstatistik. Schließlich verweise ich auf die Welle des Interesses an Fragen der Rehabilitation, die in den letzten Jahren unser Land erfaßt hat, auf die vielen Beiträge in Presse, Funk und Fernsehen, die mit dazu beitragen, das Verständnis für die Probleme der Behinderten zu wecken und zu fördern. Für dieses Engagement möchte ich auch vor diesem Hohen Haus den Damen und Herren der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens herzlich danken.
    Besonderen Dank aber möchte ich dem Ehepaar Heinemann aussprechen.

    (Beifall bei der SPD)

    Gustav Heinemann hat das Ansehen seines hohen Amtes in den Dienst der behinderten Mitbürger gestellt und bei vielen Gelegenheiten vor allem auf die humanitäre Seite der Rehabilitation hingewiesen. Seine Worte — und ich darf ihn zitieren — „Unsere so sehr auf Leistung und Wettbewerb ausgerichtete Gesellschaft ist nur dann eine menschliche Ordnung, wenn sie behinderten Minderheiten volle Achtung, volle Gemeinschaft und ein Höchstmaß an Eingliederung gewährt" sind heute schon Allgemeingut der deutschen Rehabilitation geworden.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] : Gute Worte!)

    Frau Heinemann hat durch die Gründung der HildaHeinemann-Stiftung auf das besondere Anliegen der Wohnraumbeschaffung für Behinderte aufmerksam gemacht.
    Auf einem Gebiet sind die Erfolge der verstärkten Bemühungen der Bundesregierung besonders deutlich geworden, nämlich bei der Schaffung eines bundesweiten bedarfsdenkenden Netzes von Rehabilitationseinrichtungen. Moderne, leistungsfähige Einrichtungen für die verschiedenen Bereiche der Rehabilitation sind ein sichtbarer Beweis einer beispiellosen Aufwärtsentwicklung. In allernächster Zeit werden wir für die behinderten Erwachsenen über insgesamt 21 moderne Berufsförderungswerke verfügen. Das ist eine Leistung, die auch über die Grenzen unseres Landes hinaus große Beachtung gefunden hat.
    Der Ausbau der Berufsförderungswerke hat die Rehabilitation ganz entscheidend beeinflußt. Die Umschulungsmaßnahmen haben kontinuierlich zugenommen. Betrachtet man den Zeitraum der letzten fünf Jahre, so ist eine Steigerung von 11 400 bewilligten Umschulungsmaßnahmen im Jahre 1969 auf 23 000 im Jahre 1973 zu verzeichnen. Das ist eine Steigerung um mehr als 100 Prozent. Diese Steigerung ist erreicht worden, ohne daß die rehabilitationsfeindlichen Wartezeiten angestiegen wären. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Heute kann jeder Behinderte in einem überschaubaren Zeitraum von etwa sechs bis acht Monaten mit dem Beginn seines Umschulungslehrgangs rechnen. Unser Ziel, jedem Behinderten, der auf eine besondere medizinische und soziale Betreuung während der Umschulung angewiesen ist, einen modernen Ausbildungsplatz in der Nähe seines Heimatortes anzubieten, ist nahezu erreicht.
    Das ist nur möglich, weil für die Förderung der beruflichen Einrichtungen zur Rehabilitation im Bundeshaushalt zu keiner Zeit so viel finanzielle Mittel bereitgestellt worden sind wie seit 1969. Für das Jahr 1974 sind es 59 Millionen DM; dazu kommen die Aufwendungen der Länder, der Bundesanstalt für Arbeit und der übrigen Rehabilitationsträger. Insgesamt werden zur Zeit jährlich rund 300 Millionen für die Rehabilitation investiert. Das hat es vorher zu keiner Zeit gegeben.
    Meine Damen und Herren, auf eine Kategorie der beruflichen Einrichtungen zur Rehabilitation möchte ich etwas näher eingehen, nämlich die Werkstätten für Behinderte. In der Großen Anfrage wird in Frage 16 die Befürchtung geäußert, daß künftig nur bestimmte, besonders leistungsfähige Werkstätten eine Förderung erfahren könnten. Ähnliche Äußerungen sind uns auch aus Kreisen der Behindertenorganisationen und der Werkstätten selbst bekanntgeworden.
    Um es vorwegzunehmen: Diese Befürchtungen sind unbegründet. Mit den Ländern, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und der Bundesanstalt für Arbeit sind inzwischen gemeinsame Grundsätze für ein vorläufiges Anerkennungsverfahren der Werkstätten entwickelt worden. Durch die vorläufige Anerkennung soll sichergestellt werden, daß die Werkstätten vom 1. Januar des nächsten Jahres an die im Schwerbehindertengesetz vorgesehenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Von diesem Zeitpunkt an nämlich sind die Arbeitgeber verpflichtet, Ausgleichsabgaben zu zahlen, wenn sie
    9372 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Bundesminister Arendt
    nicht sämtliche Pflichtplätze mit Schwerbehinderten besetzt haben. Das Anerkennungsverfahren soll — besonders in der Aufbauphase der Werkstätten —großzügig gehandhabt werden.
    Eine Reihe von Fragen — so vor allem die Gestaltung der individuellen Leistungen der Sozialhilfe und der Bundesanstalt für Arbeit, die Entlohnung der Behinderten und insbesondere die Defizitdeckung — sind noch offen. Sie müssen in der nächsten Zeit gelöst werden, wenn wir die Aufwärtsentwicklung der Werkstätten nicht gefährden wollen. Hierbei mitzuwirken, sind alle Beteiligten aufgerufen, vor allem aber die Werkstätten selbst.
    Meine Damen und Herren, wir können alle stolz auf das sein, was in den letzten fünf Jahren auf diesem Feld erreicht worden ist. Aber sicher sind noch nicht sämtliche Probleme der Rehabilitation gelöst. Das war nicht möglich und — das füge ich hinzu — das wird auch in Zukunft nicht möglich sein, denn Wiedereingliederung der Behinderten in Beruf und Gesellschaft ist eine permanente Aufgabe der Gesellschaft.

    (Beifall bei der FDP)

    Deshalb möchte ich noch einige Bemerkungen über die künftigen Aufgaben machen.
    Vorrangig wird es in den nächsten Jahren darum gehen, die verbesserten gesetzlichen Grundlagen der Rahabilitation für die Behinderten in vollem Umfang zu erschließen. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln darum bemüht sein, daß die in den Gesetzen geregelten Leistungen auch nahtlos und zügig die Behinderten erreichen.
    Unser Ziel muß es sein, im Rehabilitationsverfahren zu bestmöglichen Erfolgsquoten zu kommen. Fehlmaßnahmen dürfen nicht eintreten, denn hinter jedem Rehabilitationsverfahren steht ein hilfesuchender Mensch. Hinter jedem schief gelaufenen oder verzögerten Verfahren steht eine enttäuschte Hoffnung.
    Ich sehe eine ganz wichtige Aufgabe künftig in der Aus- und Fortbildung der Fachkräfte der Rehabilitation, und zwar sowohl für die Rehabilitationseinrichtungen selbst als auch für die Rehabilitationsträger.
    Bei allem Verständnis für den durch die neuen Aufgaben gestiegenen Arbeitsanfall kann die Lösung nicht in einer uferlosen Personalvermehrung gefunden werden. Die Grenzen der Belastung öffentlicher Haushalte durch Personalausgaben sind inzwischen mehr als deutlich geworden. Die Lösung kann daher nur lauten: vereinfachen, rationalisieren und mehr Effektivität.
    Meine Damen und Herren, wir werden in der nächsten Woche hier in Bonn für das „Haus der Behinderten" den Grundstein legen. In etwas mehr als einjähriger Vorbereitungszeit ist es gelungen, die planerischen und finanziellen Voraussetzungen für die Verwirklichung dieses Modellprojekts der Rehabilitation zu schaffen. Bald wird ein Zentrum entstehen, das den Gedanken der Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft fördern und die Zusammenarbeit aller in der Rehabilitation Beteiligten
    sichtbar zum Ausdruck bringen soll. Ein Angebot vielfältiger Hilfen soll den Behinderten zur Verfügung stehen. Gedacht ist dabei an beratende therapeutische, kulturelle und soziale Maßnahmen — angefangen mit einem Früherkennungs- und Beratungszentrum über einen Sonderkindergarten bis hin zur Freizeitgestaltung.
    Besonderer Wert soll auf die sportliche und gesellige Betätigung gelegt werden. Zugleich soll aber auch eine Begegnungsstätte für Behinderte und Nichtbehinderte entstehen. Nicht zuletzt soll das „Haus der Behinderten" als Modell Anregungen zur Schaffung entsprechender Zentren in anderen Orten geben.
    Meine Damen und Herren, ich habe es schon gesagt — ich wiederhole es —: Die Rehabilitation ist und bleibt eine ständige Aufgabe. Wir müssen dafür sorgen, daß die behinderten Menschen in unserer Gesellschaft mit ihren Sorgen und Problemen nicht alleingelassen werden. Die Bundesregierung nimmt diese Verpflichtung sehr ernst. Wir werden, wie bisher, auch in Zukunft um eine fortschrittliche Weiterentwicklung der Rehabilitation bemüht sein. Wir vertrauen darauf, daß wir dabei auch weiterhin auf die Unterstützung dieses Hohen Hauses rechnen dürfen.

    (Beifall)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die schriftliche und die mündliche Antwort der Bundesregierung entgegengenommen. Ich unterstelle, daß mindestens eine Fraktion eine Aussprache wünscht. — Das ist der Fall. Dann treten wir in die Aussprache ein.
Das Wort hat der Abgeordnete Glombig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor etwa viereinhalb Jahren, im Jahre 1970, hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU zum erstenmal in der Geschichte dieses Hauses eine Große Anfrage zur Rehabilitation der Behinderten eingebracht. Damals war dies für die Regierungskoalition — und auch für mich persönlich — ein willkommener Anlaß, vor einer breiten Öffentlichkeit ihre Konzeption zur Sozialpolitik für Behinderte zu erläutern. Die jetzige Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hingegen ist, so meine ich, eine Gelegenheit, darzustellen, daß es für die Regierungskoalition nicht beim Entwerfen von Programmen geblieben ist, sondern daß diesen Programmen weitere Ideen und vor allem auch Taten gefolgt sind.
    Vor etwas mehr als fünf Jahren hat Bundeskanzler Brandt in der ersten Regierungserklärung der sozialliberalen Koalition der Rehabilitation der Behinderten eine besondere Priorität in der Sozialpolitik eingeräumt. Das war das erste Mal, daß eine Bundesregierung, und zwar eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung, die Behinderten in einer Regierungserklärung überhaupt erwähnt hat. Kein einziger CDU-Bundeskanzler hatte das zuvor für notwendig befunden. Damals sagte Willy Brandt:
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9373
    Glombig
    Die Bundesregierung wird um verstärkte Maßnahmen bemüht sein, die den Benachteiligten und Behinderten in Beruf und Gesellschaft, wo immer dies möglich ist, Chancen eröffnen.
    Schon ein halbes Jahr später, im April 1970, hat Bundesarbeitsminister Walter Arendt, dem ich und, so glaube ich, die Behinderten im ganzen Lande dafür sehr dankbar sind, das „Aktionsprogramm zur Förderung der Rehabilitation" vorgelegt. In diesem Programm wurde zum erstenmal eine Konzeption in der Sozialpolitik für Behinderte entwickelt, die über die Entschädigung von Kriegs- und Arbeitsopfern und über Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation für diesen Personenkreis hinausgeht, eine Konzeption also, die der umfassenden Aufgabe der Eingliederung aller Behinderten in die Gesellschaft, nämlich sowohl in Arbeit und Beruf als auch in das Leben der Gemeinschaft — und das scheint mir das Entscheidende dabei zu sein; ich werde darauf noch eingehen —, gerecht wird.
    Eine planmäßige und zielgerichtete Sozialpolitik für alle Behinderten hat in der Bundesrepublik — ich darf das ohne Überheblichkeit feststellen — erst mit der sozialliberalen Koalition eingesetzt. Die Regierungserklärungen von 1969 und 1972 und das Aktionsprogramm von 1970 haben eine völlig neue Entwicklung auf diesem Gebiet eingeleitet. Das betrifft übrigens nicht nur die Gesetzgebung des Bundestages und der Bundesregierung; die Impulse, die von der sozialliberalen Koalition ausgegangen sind, haben auch die Länder und Gemeinden zu neuen Anstrengungen angeregt und — das halte ich für besonders wichtig und ist auch von Bundesarbeitsminister Arendt bereits betont worden — eine Veränderung des Bewußtseins in der Öffentlichkeit und eine wachsende Aufgeschlossenheit der Bürger für die Probleme der behinderten Mitmenschen bewirkt.
    Diese Probleme der Behinderten sind äußerst vielfältig, äußerst kompliziert und auch nur sehr schwierig darstellbar. Die Sozialpolitik für Behinderte umfaßt ein weites Aufgabenfeld, das sich von der Gesundheitspolitik über die Bildungspolitik und die Wohnungsbaupolitik bis hin zum Sozialversicherungsrecht und zum Steuerrecht erstreckt. Wir haben das, was das Steuerrecht angeht, auch bei unserer Entscheidung über die Steuerreform erlebt. Beim Amtsantritt der Regierung der sozialliberalen Koalition im Jahre 1969 waren viele — ich sage: viele — dieser Aufgaben nur unbefriedigend gelöst, einige sogar überhaupt noch nicht in Angriff genommen worden.
    Ausgehend von dieser Bestandsaufnahme hat die sozialliberale Koalition auf dem Gebiet der Sozialpolitik für Behinderte umfangreiche Reformen in Angriff genommen. Darauf ist bereits hingewiesen worden. Gestatten Sie mir aber, daß ich in wenigen Sätzen noch einmal auf die Grundsätze, von denen wir dabei ausgegangen sind, eingehe, weil ich meine, daß das sehr wichtig ist.
    Erstens. Oberstes Ziel in der Rehabilitation muß es sein und war es für uns, dem Behinderten die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen. Die Hilfe darf sich also nicht allein auf die
    Ein- oder Wiedereingliederung des Behinderten in den Arbeitsprozeß beschränken. Sie muß auch demjenigen Behinderten zuteil werden — das ist ebenfalls eine ganz neue Überlegung in diesem Zusammenhang gewesen —, der wegen Art oder Schwere seiner Behinderung nicht in der Lage ist, am allgemeinen Erwerbsleben teilzunehmen.
    Zweitens. Der Behinderte muß einen klaren und gesicherten Rechtsanspruch auf individuelle Leistungen, auf individuelle Hilfen zur Rehabilitation haben. Er darf nicht allein von karitativer Hilfe und von Ermessensentscheidungen der Behörden abhängen. Damit ist — das sage ich mit allem Nachdruck — nichts gegen den Wert karitativer Hilfen gesagt. Aber das Angewiesensein auf karitative Hilfe allein schafft oftmals Abhängigkeit, auch wenn die Helfenden das nicht wollen. Ich glaube, daß diese Helfenden das inzwischen auch begriffen und auch damit den Behinderten sehr geholfen haben.
    Drittens. Der bislang weithin dominierende Grundsatz der Kausalität muß dem Grundsatz der Finalität weichen, und er ist dem Grundsatz der Finalität durch unsere Gesetzgebung weithin gewichen. Der Anspruch des Behinderten auf Hilfe zur Rehabilitation darf nicht von der Ursache seiner Behinderung abhängen. Ausschlaggebend dürfen allein Art und Schwere der Behinderung sein.
    Viertens. Alle Hilfen und Einrichtungen für Behinderte müssen ohne bürokratische Hemmnisse und lange Wartezeiten — daß auch das sich zu einem Teil bereits erfüllt hat, ist uns klargeworden — ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sein. Hierbei sollte — ich wiederhole es immer wieder — am gegliederten System der Rehabilitation nur insoweit festgehalten werden, als es sich in der Praxis für die Behinderten bewährt hat; denn dieses System ist für die Behinderten da, und nicht umgekehrt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Bemühungen der sozialliberalen Koalition haben zu einer ganzen Reihe wichtiger Gesetze geführt, von denen man mit Recht sagen kann, daß sie in ihrem Zusammenwirken die soziale Landschaft der Bundesrepublik für die Behinderten von Grund auf verändert haben. Ich möchte mich nicht in Details verlieren. Ich möchte aber eine kurze Zusammenfassung geben, weil ich meine, daß uns diese Große Anfrage dazu nicht nur die Gelegenheit, sondern geradezu die Verpflichtung gibt.
    Erstens. Seit dem 1. April 1971 sind alle Kindergartenkinder, Schüler und Studenten in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das allein aber ist nicht ausschlaggebend. Damit hat eine große Gruppe, die vormals im Falle der Behinderung auf die Sozialhilfe verwiesen werden mußte, Zugang zu den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen. Das bedeutet erstens eine Entlastung der Sozialhilfe und zweitens einen großen sozialen Fortschritt.
    Zweitens. Seit dem 1. Juli 1971 haben alle Kinder bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Untersuchungen zur Früherken-
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    Glombig
    nung von Krankheiten, die eine normale körperliche, geistige oder seelische Entwicklung der Kinder in besonderem Maße gefährden. Damit ist ein wichtiger Anlauf unternommen worden, um Behinderungen durch bessere Vorbeugung und Frühbehandlung zu verhindern.
    Drittens. Durch das Bundesgesetz zur Errichtung einer Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder — in der Öffentlichkeit fast schon vergessen —, das am 1. Oktober 1972 in Kraft getreten ist, erhalten zirka 3 000 contergangeschädigte Kinder mit Hilfe des Bundes — mit Hilfe des Bundes, meine Damen und Herren — Rentenzahlungen und unter bestimmten Voraussetzungen Abfindungen, und zwar auf Grund dieser schrecklichen Contergan-Katastrophe. Die Leistungen aus diesem Gesetz haben nicht nur deshalb Bedeutung, weil sie viele besonders schwere Einzelschicksale lindern helfen, sondern auch deshalb, weil sie als Modell für die Zukunft, als Modell für eine für alle betroffenen Behinderten geltenden Versorgungsgesetzgebung, z. B. im Zusammenhang mit der Reform der Arzneimittelgesetzgebung, angesehen werden können.
    Viertens. Durch die Rentenreform von 1972 ist die gesetzliche Rentenversicherung für die gesamte Bevölkerung geöffnet worden. Was ist daran bemerkenswert? — Dadurch hat ein weiterer großer Personenkreis Zug ang zu den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
    Fünftens. Am 1. April 1974 ist die Dritte Novelle zum Bundessozialhilfegesetz in Kraft getreten. Sie enthält eine ganze Reihe von Verbesserungen für Behinderte. Folgende Punkte möchte ich dabei besonders erwähnen: Erstmals haben alle körperlich, geistig und seelisch wesentlich Behinderten unter Beachtung — das war nicht wegzubringen — der Grundsätze der Subsidiarität und der Individualisierung einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Der Gedanke der sozialen Rehabilitation — von dem ich vorhin bereits gesprochen habe —, der über die Eingliederung in das Erwerbsleben hinausgeht, wurde besonders in den Vordergrund gerückt, sowohl bei der Hilfe zur Pflege als auch bei der Gewährung der Leistungen, die dazu dienen, dem behinderten Menschen das Gefühl zurückzugeben, daß seine Menschenwürde gewährleistet ist. Die Hilfen zur Pflege sind, wie gesagt, wesentlich verbessert worden. Die Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten zu den Kosten der Sozialhilfe wurde erheblich eingeschränkt. Ich muß es damit bewenden lassen, obwohl das noch ein Kapitel für sich wäre. Das ist vor allem für die Angehörigen, für die Enkel und für die Großeltern von entscheidender Bedeutung, die seit Inkrafttreten dieses Gesetzes von Rückerstattungen an die Sozialhilfe befreit sind. Das ist nicht unwichtig.
    Sechstens. Das am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretene Schwerbehindertengesetz hat den Grundsatz der Finalität zur vollen Geltung gebracht. Die Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes, die bislang weitgehend den Schwerkriegsbeschädigten und den Schwer-Arbeitsunfallverletzten vorbehalten waren, stehen nun allen Schwer-
    behinderten, und zwar unabhängig von Art und Ursache der Behinderung, offen.
    Der neuen Konzeption des Schwerbehindertengesetzes, die Eingliederung in den Arbeitsprozeß für alle Schwerbehinderten zu erleichtern, entspricht es, daß nunmehr alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber einen Solidarbeitrag zu leisten haben. Das wird uns vielleicht etwas versöhnen mit der nicht ganz überzeugenden Statistik über die Beschäftigung von Schwerbehinderten, die uns von seiten der Bundesbehörden regelmäßig vorgelegt wird. Öffentliche und private Arbeitgeber werden also gleichermaßen und ohne Ausnahme einen Solidarbeitrag für die Eingliederung der Schwerbehinderten zu leisten haben, indem sie entweder Schwerbehinderte beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe entrichten.
    In diesem Zusammenhang ein kurzes Wort zur Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten. Darauf wird mein Freund Norbert Gansel im einzelnen noch eingehen. Wir müssen natürlich, wenn wir von der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten sprechen, auch von den gleichen Kriterien ausgehen, nämlich denen des Schwerbehindertengesetzes. Es ist doch nicht zu bestreiten, daß am 30. November 1974 im Bundesgebiet 15 959 arbeitslose anerkannte Schwerbehinderte und Gleichgestellte gezählt worden sind. Wenn Sie Ende Mai bereits 20 000 gezählt haben, dann doch nur deswegen, weil Sie alle Behinderten, auch die unter 50 v. H. erwerbsgeminderten Behinderten, in diese Statistik hineingenommen haben, die aber nicht mit der Statistik nach dem Schwerbehindertengesetz übereinstimmt. Da müssen wir im Interesse der Klarheit und Wahrheit eine Klärung herbeiführen.
    Siebtens. Das Rehabilitations-Angleichungsgesetz, das am 1. Oktober 1974 in Kraft getreten ist, hat die bislang unkoordinierten Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Bundesanstalt für Arbeit vereinheitlicht und aufeinander abgestimmt. Die Einkommenshilfen während des Rehabilitationsverfahrens werden nach gleichen Grundsätzen gewährt und dem Wirtschaftswachstum angepaßt, d. h. dynamisiert wie die Renten.
    Der vielleicht wichtigste Fortschritt in diesem Zusammenhang — ich kann hier nicht alle nennen; wir haben darüber gesprochen , den das Gesetz gebracht hat, besteht aber darin, daß nun auch die gesetzliche Krankenversicherung Rehabilitationsträger geworden ist. Auch damit wird die Sozialhilfe entlastet, nämlich für alle behinderten Kinder, die in der Familienhilfe versichert sind, und für die behinderten Hausfrauen. Auch Kostenbeiträge im Rahmen der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln gibt es für Versicherte und Familienangehörige seit dem 1. Oktober nicht mehr.

    (Beifall bei der SPD)

    Achtens. In der Ausschußberatung befindet sich gegenwärtig der Gesetzentwurf über die Sozialversicherung Behinderter. Alle Behinderten, die in Werkstätten für Behinderte arbeiten — hier geht es nicht allein um die Förderung der Werkstätten für
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9375
    Glombig
    Behinderte, sondern auch um die Förderung der Behinderten in den Werkstätten oder die, die wegen ihrer Behinderung in Anstalten, Heimen und sonstigen Einrichtungen beschäftigt werden; wir haben doch alle Informationen darüber, daß wir es hier und da, gelinde ausgedrückt, mit einer Ausnutzung dieser behinderten Arbeitskräfte zu tun haben —, alle diese Behinderten, auch die letzteren, sollten nach Auffassung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhalten. Die Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen aus Mitteln des Bundes und der Länder subventioniert werden. Dies ist ein erster Schritt auf einem Weg, der eines Tages, so hoffen wir, dazu führen wird, daß alle Behinderten in die Sozialversicherung einbezogen sein werden, und zwar auch dann, wenn sie, sei es wegen der Schwere der Behinderung, sei es aus Mangel an entsprechenden Einrichtungen, nicht in einer Behindertenwerkstatt oder einer gleichartigen Einrichtung arbeiten können. Wir möchten es diesem Zufall allein nicht überlassen.
    Neuntens. Als vorläufig letztes aus der Reihe unserer Reformgesetze zur Rehabilitation möchte ich das geplante Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr erwähnen, das die Bundesregierung vor kurzem den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet hat. Dieses Gesetz soll einen besonders wichtigen Teilbereich des Vergünstigungswesens für Behinderte nach den Grundsätzen der Finalität und der Behinderungsgerechtigkeit umgestalten. Künftig sollen alle Schwerbehinderten unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung und ohne Einkommensgrenzen ein Recht auf kostenlose Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel haben, und zwar einschließlich der Bundesbahn, wenn im Rahmen des Nahverkehrs ein Tarifverbund besteht. Ist eine Begleitperson erforderlich, so soll auch diese unentgeltlich befördert werden, sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr. Voraussetzung für diese Vergünstigungen soll sein, daß die Erwerbsfähigkeit des Behinderten um wenigstens 50 v. H. gemindert ist und eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr nachgewiesen wird. Beträgt die Minderung der Erwerbsfähigkeit 80 v. H. oder mehr, so soll ein Nachweis der Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit nicht verlangt werden.
    Diese Reformgesetze sind eine stolze Leistungsbilanz. Angesichts der Ausgangslage in der Rehabilitation war es aber schon im Jahre 1969 für alle Beteiligten völlig klar — und ich nehme an, auch für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion —, daß auch bei größter Anstrengung eine umfassende Reform der Rehabilitation nur schrittweise — und wir haben hier große Schritte gemacht — und auf längere Sicht möglich sein würde. Deshalb ist es nicht verwunderlich, daß es auch weiterhin weiße Flecken auf der Landkarte der Sozialpolitik für Behinderte gibt. Das bestreiten wir überhaupt nicht. Wir sind bereit, diese weißen Flecken mit Ihrer Hilfe zu tilgen.
    Ich möchte deshalb meine Ausführungen mit einem ganz kurzen Ausblick auf die noch unge-
    lösten Probleme der Rehabilation abschließen. Dabei möchte ich folgende Punkte nennen:
    Erstens. Die vorschulische und schulische Rehabilitation: Es kann gar kein Zweifel bestehen, daß in vielen Regionen der Bundesrepublik, insbesondere in ländlichen Gebieten, noch ein erheblicher Man- gel an Sonderkindergärten und Sonderschulen besteht. Es ist daher notwendig, daß der Sonderpädagogik im Bildungsgesamtplan ein noch größeres Gewicht beigemessen wird und daß die Koordinierung der Sonderpädagogik mit den anderen Zweigen der Rehabilitation verbessert wird.
    Zweitens. Die Berücksichtigung der besonderen Belange der Behinderten im allgemeinen Schulsystem, in der allgemeinen beruflichen Bildung und in der Ausbildungsförderung: Es ist klar, daß die Schaffung von speziellen Einrichtungen der schulischen und beruflichen Rehabilitation und die individuelle Förderung von Behinderten, die solche Einrichtungen besuchen müssen, unbedingt notwendig ist. Aber wo immer es möglich ist, meine Damen und Herren, muß der Behinderte in die Lage versetzt werden, zusammen mit Nichtbehinderten allgemeinbildende Schulen, Einrichtungen der beruflichen Bildung und Hochschulen zu besuchen. Andernfalls würden wir auf den Irrweg der Ausgliederung der Behinderten geraten. Unser Ziel muß aber auch hier bleiben: die Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft. Deshalb muß die Förderung der Behinderten im allgemeinen Bildungssystem verstärkt werden. Das ist auch ein Appell an die Adresse der Länder und Gemeinden!
    Drittens. Die Beseitigung baulicher und technischer Hindernisse für Behinderte, insbesondere bei öffentlichen Bauten und Verkehrseinrichtungen: Auf diesem Sektor ist bereits einiges geschehen; wir haben es ja heute gehört. Trotzdem — auch das soll nicht geleugnet werden —, wir stehen noch am Anfang. Allerdings wird es wohl kaum möglich sein — das müssen auch die Behinderten einsehen —, in jedem Falle bereits bestehende Bauten so abzuändern, daß alle Hindernisse für Behinderte beseitigt werden. Leider ist das nicht möglich. Aber bei Neubauten müßte es ohne allzu großen Aufwand möglich sein, den Belangen der Behinderten ausreichend Rechnung zu tragen, auch bei Neubauten im Bereich der Bundesbehörden und des Deutschen Bundestages,

    (Beifall)

    damit das, was ich hier heute wieder erlebt habe, nicht mehr vorkommen kann: da wollte sich eine Gruppe von Rollstuhlfahrern diese Diskussion anhören und hatte ihre Schwierigkeiten, in diesen Saal zu kommen. Ich meine, darauf sollten wir — ich wiederhole es noch einmal — auch bei der Planung von Neubauten im parlamentarischen Bereich und im Bereich der Bundesregierung achten.

    (Beifall)

    Es wäre sehr zu begrüßen, meine Damen und Herren, wenn wir hier bald zu einer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden koordinierten Lösung, womöglich auf gesetzlicher Grundlage — wir bitten darum, diese Möglichkeit zu prüfen —, kämen.
    9376 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Glombig
    Bei dieser Gelegenheit ein besonderer Dank an Bundesarbeitsminister Walter Ahrendt. Das Haus der Behinderten, zu dem in der nächsten Woche hier in Bonn der Grundstein gelegt wird, wird — ich hoffe es nicht nur, ich bin davon überzeugt — ein Vorbild für alle größeren Städte der Bundesrepublik Deutschland sein, um auch den Behinderten, den Schwerstbehinderten die Möglichkeit der Teilnahme am Leben der Gemeinschaft über solche Einrichtungen zu geben. Hier müssen wir auch etwas Praktisches tun. Da genügen Gesetze allein nicht.

    (Beifall bei der SPD)

    Viertens. Die Einkommenssicherung aller Behinderten, die auf Dauer nicht wieder ins Arbeitsleben eingegliedert werden oder niemals eine Erwerbstätigkeit ausüben können, hat bis heute noch keine befriedigende Regelung erfahren: angemessene Renten gibt es heute nur für die Arbeitsunfallverletzten, die Kriegsbeschädigten und die ihnen versorgungsrechtlich Gleichgestellten sowie für diejenigen, die eine Anwartschaft auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben konnten. Das Gesetz über die Sozialversicherung für die Behinderten wird uns die Möglichkeit geben, über dieses Problem weiter nachzudenken.
    Der Weg, den der Bundesrat gehen zu sollen glaubt — abgeleitete Ansprüche für Behinderte —, ist zum einen zu teuer. Statt 45 Millionen DM — diese Summe hat der Bundesrat ermittelt -- wären dann nämlich 225 Millionen DM, also mehr als das Fünffache, erforderlich. Ich vermag nicht ernsthaft zu glauben, daß der Bundesrat unter diesen Umständen diesen Gesetzentwurf aufrechterhalten will. Dieser Gesetzentwurf des Bundesrates ist derzeit nicht finanzierbar. Er trifft aber auch zum anderen auf grundsätzliche sozialpolitische Bedenken, weil für die Behinderten nur abgeleitete Ansprüche geschaffen werden sollen — und das zu einem Zeitpunkt, wo es zur allgemeinen Anschauung wird, daß es auf eigenständige Ansprüche ankommt.
    Was für die Frauen gilt, meine Damen und Herren, sollte auch für die Behinderten gelten. Das müßte übrigens auch die CDU/CSU einsehen, Kollege Burger. Nachdem die CDU/CSU begonnen hat, Pläne zur eigenständigen Sicherung der Frau abzuschreiben, meine ich, daß die CDU/CSU auch in diesem Punkte von uns abschreiben sollte. Ich könnte es ihr nur empfehlen.
    Dieser Ausblick auf die noch ungelösten Probleme der Rehabilitation zeigt, daß wir noch viele Aufgaben zu bewältigen haben. Auch wenn nicht alle Ziele in absehbarer Zeit erreichbar sind, so sollten wir sie doch im Auge behalten, um die konkreten Schritte, die jetzt möglich sind, in die richtige Richtung zu lenken.
    Die sozialliberale Koalition hat gezeigt, wieviel möglich gemacht werden kann, wenn der politische Wille vorhanden ist. Ein Rückblick auf das Jahr 1974 bestätigt das. 1974 ist das Jahr der Gesetzgebung für die Behinderten geworden. Ich bin überzeugt, daß das Jahr 1975 und die folgenden Jahre von den Trägern der Rehabilitation dazu genutzt werden, diese Gesetze bei ihrer praktischen Arbeit in dem Geiste anzuwenden, in dem sie vom Gesetzgeber — und zwar von dem Gesetzgeber in seiner Gesamtheit — verabschiedet worden sind, d. h. möglichst unbürokratisch und damit im Geiste der Humanität.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)