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    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Meinecke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir schlagen in diesem Antrag vor, in § 2 nach Abs. 1 einen Abs. 2 mit folgendem Wortlaut einzufügen:

    (2) Die Mitglieder der Hochschule erfüllen ihre Aufgaben in Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium im Bewußtsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat.

    Als Folge daraus ergibt sich, daß die Abs. 2 bis 8
    um jeweils eine Nummer erhöht werden: Abs. 2
    wird Abs. 3 dann fortlaufend bis: Abs. 8 wird Abs. 9.
    Als weitere Folge — Herr Präsident, wenn es mir erlaubt ist, dies gleich zu erwähnen — ergibt sich daraus, daß im § 3 Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium — der neue Abs. 1 nunmehr folgenden Wortlaut erhält:

    (1) Das Land und die Hochschulen haben sicherzustellen, daß die Mitglieder der Hochschule die durch Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verbürgten Grundrechte wahrnehmen können.

    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir einige Entgegnungen auf die Ausführungen meines Vorredners. Er hat gesagt, daß § 3 des Gesetzes den Versuch unternimmt, die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium im einzelnen zu erläutern. Das ist richtig. Dies war damals eine Anregung der CDU/CSU. Alle Fraktionen haben sich im Ausschuß gemeinsam um die nunmehr vorliegenden Formulierungen bemüht.
    Verbunden mit den positiv dargestellten Rechten werden — schon im Text erkennbar —gleichzeitig auch die Grenzen dieser Rechte bzw. der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Hochschulorgane genannt, die sich organisatorisch oder im Interesse des zu gewährleistenden Betriebes der Hochschule auf diese Rechte beziehen und damit den Rahmen der Ausübung dieser Freiheiten abstecken. Wenn der Opposition damals dieser Vorschlag vernünftig, normal und notwendig erschien, dann ist es heute für uns nicht einzusehen, warum nicht auch die Aufforderung an die Mitglieder der Hochschule ergehen sollte, sich über ihre Verantwortung in der Wissenschaft — und das kann ja nur eine humane im weitesten Sinne sein — klar zu sein. Gemeint ist die Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft, die als eine demokratische in einem sozialen Rechtsstaat zu verstehen ist, und nicht eine Abhängigkeit in einer diktatorischen — nationalsozialistischen
    oder irgendeiner anderen — Gesellschaft. Dies hat hiermit nichts zu tun.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist ja kein Zufall, daß hier in einer fast widerwärtigen Weise die Vergewaltigung des nationalsozialistischen Staates gegenüber der Wissenschaft angeführt wird. Herr Professor Klein weiß natürlich ganz genau, daß die Väter des Grundgesetzes die Ideologisierung und den Zwang des Staates als Einengung der Wissenschaft gemeint haben, als sie diesen Artikel so formuliert haben.

    (Pfeifer [CDU/CSU] : Warum lassen Sie ihn dann nicht so stehen?)

    — Das Grundgesetz gewährt audi andere, gleichberechtigte Grundrechte, aufgeführt in Art. 1 bis 17, und schränkt diese in Art. 17 a bis 19 ein. Es ist wahrhaftig nicht schwer, sich vorzustellen, daß durch Entwicklungen in der Wissenschaft audi andere Grundrechte berührt werden; denken Sie nur an Menschenwürde oder an das Grundrecht der Meinungsfreiheit, an das Recht auf Gesundheit und an die Informationsfreiheit. Es ist doch nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch möglich bezüglich moderner wissenschaftlicher Entwicklungen, daß einmal eine Grenze erreicht werden kann, wo nicht die Wissenschaft durch den Staat oder die Gesellschaft eingeengt wird, sondern wo auch die Lebensinteressen unserer Gesellschaft vor Entwicklungen in der Wissenschaft geschützt werden sollten. Es ist somit ein Appell — dies ist als eine positive Aufforderung zu verstehen —, Wissenschaft möge sich der Interessen und Lebensbedingungen unserer Gesellschaft annehmen — so steht es auch im saarländischen Universitätsgesetz, welches von Ihnen formuliert wurde —, aber auch die Grenzen dessen bedenken, was Folgen von Entwicklungen bedeuten, die sich einmal schädlich auswirken können.
    Um es der Opposition leichter zu machen, noch einmal darüber nachzudenken, und endlich den Verdacht loszuwerden, wir wollten die Freiheit von Wissenschaft und Forschung einengen durch unterschiedlich motivierte Vorstellungen einzelner Gruppen, die z. B. an den Hochschulen ihre eigenen Interessen oder politischen Vorstellungen mit denen der Gesellschaft zu identifizieren pflegen, versuchen wir nun, im neuformulierten § 2 klarzustellen, welche Gesellschaft wir meinen und nach welchen Regeln diese Gesellschaft im Staat sich selbst strukturiert hat und miteinander umgeht. Wir machen auch klar, daß der neue Text jetzt unter den Aufgaben der Hochschule zu finden ist und insofern ein Widerspruch und eine Einengung in § 3 nicht mehr suspiziert werden kann.
    Ich wage Ihnen vorauszusagen, daß in wenigen Jahren oder Jahrzehnten große Gruppen unserer Bevölkerung und die Wissenschaft selbst dies für einen modernen und vernünftigen Appell halten werden. Ich könnte Ihnen, Herr Professor Klein, eine genauso große Zahl von Wissenschaftlern, wie Sie angeführt haben, meinerseits zitieren, die sich ihrerseits durchaus ihrer Verantwortung in der Wissenschaft bewußt sind und auch bereit sind, dies zu
    9340 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Dr. Meinecke (Hamburg)

    deklarieren, ohne es als einen Eingriff in ihre Grundrechte zu verstehen.
    Wenn Sie nun immer noch nicht überzeugt sind, daß Sie dem zustimmen können, ohne hiermit gleich wieder die Revolution zu intendieren, dann möchte ich noch aus der Konvention zum Schutz der Menschenrechte zitieren, die auch international Deklarationscharakter besitzt, d. h. die im rechtlichen Sinne eine Erklärung grundsätzlicher Art darstellt. Hier heißt es, daß die Ausübung der in der Konvention angeführten einzelnen Rechte und Freiheiten gleichzeitig Pflichten und Verantwortung mit sich bringt. Nichts anderes, als die Deklaration der Menschenrechte im europäischen Rahmen sagt, wollen wir hier: einen positiven Appell an die Wissenschaft und damit dies den Universitäten als Aufgabe zuordnen. Ich bitte Sie, einmal zu überlegen, ob das Gesetz wirklich an dieser Formulierung scheitern muß.
    Herr Präsident, ich bitte Sie, daß ich gleich noch zu § 3 eine letzte Änderung begründen darf; damit wäre dann der Antrag der Koalitionsfraktionen insgesamt begründet.
    In § 3 Abs. 3, der die Freiheit der Lehre im einzelnen behandelt, ergibt sich nach einer Umformulierung, die gemeinsam im Ausschuß gefunden wurde, die Notwendigkeit, klarzustellen, daß die Freiheit der Lehre nicht davon entbindet, das Lehrangebot, die notwendige Zahl von Lehrveranstaltungen für den gesamten Universitätsbereich sicherzustellen. Darum möchten wir gern formulieren:
    Die Freiheit der Lehre umfaßt, unbeschadet des Art. 5 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes, im Rahmen der zu erfüllenden Lehraufgaben die Abhaltung von Lehrveranstaltungen und deren inhaltliche methodische Gestaltung sowie das Recht auf Äußerung von wissenschaftlichen und künstlerischen Lehrmeinungen.
    Dies ist der Zusatzantrag zu § 3 Abs. 3, der in unserer Antragsdrucksache enthalten ist.
    Wir bitten, den beiden Anträgen zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann komme ich bei § 2 zur Abstimmung über Ziff. 1 des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 7/2953. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Dann lasse ich über § 2 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Wir kommen damit zu § 3. Hierzu liegen die soeben begründeten Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 7/2953 — Ziff. 2 und 3 — und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/2957 — Ziff. 2 — vor. Wenn Ziff. 2 des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und FDP angenommen wird, entfällt wohl Ziff. 2 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU/CSU.
Wird das Wort gewünscht? — Die Anträge sind begründet. Eine Aussprache ist nicht mehr erforderlich.
Dann lasse ich zuerst abstimmen über Ziff. 2 des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und FDP, Neufassung des § 3 Abs. 1. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Dann komme ich zu Ziff. 3 des Antrags der Fraktionen der SDP und FDP, die die Einfügung einiger Worte vorsieht. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Ziff. 2 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/2957 entfällt.
Damit kann ich über § 3 in der Ausschußfassung einschließlich der beiden soeben beschlossenen Änderungen abstimmen lassen. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu § 4. Dazu liegt der Änderungsantrag der CDU/CSU unter Ziffer 3 der Drucksache 7/2957 vor. Hierzu spricht Frau Abgeordnete Benedix.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ursula Benedix


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben der Frage der Verantwortung für die Freiheit von Forschung und Lehre, über die eben der Kollege Professor Klein gesprochen hat, gibt es für uns noch eine zweite unabdingbare Forderung für dieses Gesetz: die echte Gleichrangigkeit kooperativer und integrierter Formen der Gesamthochschulen neben den Einzelhochschulen, eine Gleichrangigkeit, die keine Vorgabe duldet.
    Die Formulierung in § 4 des Gesetzentwurfs, nach der ein Angebot von integrierten Studiengängen durch die Neuordnung zu gewährleisten ist, ist für uns unannehmbar. Das Wort „Gewährleisten" beinhaltet Obligatorisches. Die von uns vorgeschlagene Formulierung „Durch die Neuordnung des Hochschulwesens sollen insbesondere erreicht werden" zielt auf gleichgewichtige Alternativen.
    Wer es noch nicht begriffen hatte, daß Sie eben diese gleichgewichtige Alternative nicht wollen, wurde durch Ihre unnachgiebige Haltung bei unseren wiederholten Anträgen belehrt, das Wort „integriert" zu streichen und statt dessen zu formulieren „aufeinander bezogene Studiengänge". Unsere einvernehmliche Regelung in § 5 entspricht dem Wortlaut des Bildungsgesamtplans.

    (Pfeifer [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Sie wurde durch Ihre Fassung von § 4 Abs. 3 Nr. 1
    glatt unterlaufen. Sie betonen immer wieder, daß
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9341
    Frau Benedix
    aus dem Gesetz eine rechtliche Priorität für die eine oder andere Form nicht herzuleiten sei. Wenn das so wäre, meine Damen und Herren von der Koalition, warum zerstreuen Sie dann nicht unsere Zweifel? Es müßte Ihnen doch möglich sein, auf die Formel „Gewährleisten von integrierten Studiengängen" zu verzichten.
    Aber Sie erklären ja auch immer wieder, diese integrierten Gesamthochschulen seien sehr wohl Ihr politisches Ziel, auf dessen gesetzliche Festlegung Sie hier lediglich verzichten. Ich meine, wer unter dieser Prämisse mit der Aussage, aus dem Gesetz ergebe sich keine Prioirität für die eine oder andere Form, glaubwürdig bleiben will, muß doch eine Formulierung wählen, die die gleiche Rangfolge ohne jeden Zweifel zum Ausdruck bringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Und, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, Sie befinden sich ja schließlich, was rechtliches Verschreiben und politisches Wollen in der Frage der Integration betrifft — ich muß das wiederholen, Herr Dr. Dürr —, nicht mehr im Zustand der Unschuld.

    (Aha! und weitere Zurufe von der SPD)

    Sie haben uns ja die Erfahrungen beigebracht, und Sie können es uns nicht übelnehmen, wenn wir jetzt daraus lernen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Da haben wir ja z. B. im schulischen Sektor in einigen Ländern Erfahrungen, die die Methoden doch sehr durchsichtig machen. Ich höre immer noch im Geiste die Erklärungen der jeweils verantwortlichen Minister im Kultusbereich in den Ländern und des Wissenschaftsministers im Bund; ich sage „die jeweiligen", weil sich ja doch die negativen Aufladungen dieser Minister in immer schnellerer Folge vollziehen und dann die Auswechselung erfolgen muß. Herr Minister Rohde, ich fürchte, das ist schon fast eine Gesetzmäßigkeit.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Die politischen Erklärungen zur integrierten Gesamtschule, die eine Parallele aufweisen, lauten — ich darf kurz zitieren — im Zeitablauf von etwa einem halben Jahr: Wir wollen es mit integrierten Schulen versuchen. Dann: Wir wollen sie mit dem Ziel ihrer obligatorischen Einführung. Dann: Wir wollen sie mit wissenschaftlicher Begleitung; Ergebnis offene Prüfung. Dann: Die Prüfung wäre eventuell schädlich. Und zum Schluß — aus dem Munde des zur Zeit vorletzten Kultusministers in Niedersachsen — sinngemäß: Sind auch die pädagogischen Probleme nicht gelöst, wir haben uns für diese Schule entschieden; das ist eine politische Entscheidung. — Und hier ist die Parallele zu Ihrer politischen Entscheidung für die integrierte Gesamthochschule! Dann rückte die Wahl in Niedersachsen heran; es ging in die letzte Runde; das Schulgesetz spielte die entscheidende Rolle, und dies war der entscheidende Punkt im Wahlkampf. Und jetzt lautete die Erklärung — hier gleichen sich die Bilder —: Es gibt keine Festlegung im Gesetz für diese integrierte Schule.
    Aber das sind die Tatsachen: In der Gesetzesabfolge wird durch eine Kombination von Vorschriften über Schulformen in Verbindung mit Vorschriften über die Errichtung von Schulen durch Schulträger, über Schulentwicklungspläne, Schuleinzugsbereiche usw. indirekt ein Marsch in dieses integrierte System festgeschrieben. Ich habe damals umfangreiche Erfahrungen sammeln müssen, und das erhöht natürlich die Skepsis hinsichtlich der von Ihnen gegebenen Erklärung, meine Damen und Herren. Das können Sie uns nicht übelnehmen.
    Ich meine, wir sollten uns auch gar nichts vormachen. In Wirklichkeit ist es doch eben so: Der Bildungsgesamtplan wurde unterschrieben, und da besteht ja doch wohl noch eine Verbindlichkeit im Amt. Wer ihn unterschrieben hat, der kann die integrierte Gesamthochschule natürlich nicht expressis verbis obligatorisch in ein Gesetz übernehmen, aber Ihren erklärten politischen Willen wollen Sie nicht fallenlassen, und da boten sich eben wobei Sie sehr wohl wußten, daß dies eine Weichenstellung in Richtung integrierte Gesamthochschule darstellt — die integrierten Studiengänge an. Aus Ihrer Sicht ist das absolut schlüssig. Sie haben ein hartes politisches Ziel, und Sie haben einen nur schwer zu bändigenden Linksaußenflügel, bei dem Sie sich ohne diese Formel nicht mehr sehen lassen können. So ist es begreiflich, daß Sie Ihre politische Zielsetzung im Gesetz festschreiben lassen wollen.
    Unser Widerstand bringt Sie nun zu dieser widersprüchlichen Aussage in den §§ 4 und 5, und dies ist ein Schattenspiel, das Sie mit uns nicht machen können. Sie möchten den SPD-regierten Ländern eine zusätzliche Legitimation verschaffen, aber eine solche Weichenstellung darf keinesfalls in einem Rahmengesetz erfolgen.
    Wir bleiben dabei: Für uns ist jeder Versuch von Ihrer Seite, die integrierte Form der Gesamthochschule zu privilegieren, eine Nagelprobe auf den Bildungsgesamtplan. Am Ergebnis der Abstimmung über diesen Antrag werden wir messen, ob die Unterschrift unter den Bildungsplan, die ein sozialdemokratischer Bundeskanzler und sozialdemokratische Ministerpräsidenten geleistet haben, weiter ohne Wenn und Aber gilt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hier, meine Damen und Herren, wäre ein Punkt im Hochschulrecht gewesen, bei dein Sie Ihren echten Willen zur Kurskorrektur überzeugend hätten darstellen können.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr wahr! — So ist es!)

    Denn der Bürger merkt längst, daß Langsamergehen noch keine Richtungsänderung darstellt, und auch ein Zurück ist so lange keine Einsicht, wie dieses Zurück vor der Weiche stehenbleibt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Wir müssen auf diesen „Vormarsch zurück zur Vernunft" bestehen. Wir verlangen lediglich das Aufgeben der einseitigen Festlegung; weiter nichts als: Offenheit.
    9342 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Frau Benedix
    Wir geben keine politische Willenserklärung ab und verlangen keine Privilegien für eine kooperative Gesamthochschule. Wir beziehen also gar keine Position, die für Sie eine schwierige Kompromiß-frage bringen könnte. Wir wollen nichts als die gleiche Chance für beide Modelle. Wir sind zum Entgegenkommen bereit. Ihre Bereitschaft fehlt noch. Wir müssen sie fordern, weil eine Fülle von Problemen ungelöst ist. Sie kennen sie selbst, und Sie bekennen sich ja auch zu ihnen.
    Ich nenne z. B. nur die Frage der integrierten Grundstudiengänge, etwa nach dem Y-Modell; die vorgesehenen Semesterzahlen dafür, wie man sie mit den praktischen Anforderungen in Einklang bringen kann. Bei den Natur- und Ingenieurwissenschaften erkennt man schon heute, daß einerseits die wissenschaftliche Ausbildung zu kurz kommt und andererseits an dieser Hürde Grundstudium über längere Semester hinweg viele Studenten scheitern, die für praktische Tätigkeiten hervorragend geeignet wären. Ich nenne weiter: das Problem der Stoffülle -- ob man das überhaupt mit Integrierungen meistern kann oder nicht besser mit Doppelspezialisierungen—; die Projektstudiengänge, für die die Integrationsverbunde überhaupt gar nicht groß genug sein können; oder denken Sie an die Frage, die die Experten immer mehr bewegt, die Frage, ob die Exaktheit in den Grundlagen nicht in Gefahr gerät. Und gehört zur Integration nicht auch die räumliche Konzentration? Wie schaffen wir das in unseren Flächenstaaten? Oder wo liegt die Obergrenze bei der zahlenmäßigen Konzentration?
    Nun noch einige Stichworte, mit Fragezeichen versehen: unrealistisch, organisatorisch kaum zu bewältigen, studienverlängernd, Tendenz zur verhängnisvollen Mammutisierung — ich sage das mit allem Ernst —, die die Ursache der zunehmenden psychologischen Störungen bei den Studenten ist.
    Das alles muß durchdacht, nein: es muß vor allen Dingen erprobt werden. Wir dürfen uns hier nicht auf Abenteuer einlassen, unter denen wir doch im schulischen Bereich gerade genug leiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Carlo Schmid hat einmal formuliert: Politik heißt, Möglichkeiten zu schaffen, das Notwendige zu tun. Was notwendig ist, sagt uns nicht die Partei. Sie ist nicht der Hort der Wahrheitsfindung. Was notwendig ist, muß an der Sache, um die es geht, gemessen werden. Hier dürfen wir uns nicht auf parteipolitische Denkansätze, sondern nur auf empirisch gesicherte Erkenntnisse stützen. Diese Erkenntnisse gilt es zu sammeln, und sie müssen dann durch den politischen Willen umgesetzt werden. Das ist der Weg.
    Weil wir die Verantwortung für den gesetzlichen Rahmen tragen, in dem sich in Zukunft Forschung und Lehre entfalten, und für die akademische Jugend, darum müssen wir uns gegen jede dogmatische Fixierung wenden. Wir dürfen nicht in dieselben katastrophalen Fehler verfallen, die die Schulreform aufzeigt, nämlich Motoren, die noch unerprobt sind, einzubauen und dann zu erleben, daß das Fahrzeug nicht vorangebracht wird, sondern sich alle
    Beteiligten nur mit ständiger Störungssuche beschäftigen. Darum noch einmal die dringende Aufforderung, sich zur Offenheit durchzuringen und unserem Antrag doch noch zuzustimmen.
    Gestatten Sie, daß ich gleich noch die Begründung zu unserem Antrag zu § 7 anschließe. Wir votieren für Streichung der Forderung nach einer Landeshochschulkonferenz, weil es eine genuine Aufgabe des Landesgesetzgebers ist, für seinen Bereich eine Hochschulkonferenz vorzusehen oder eben nicht vorzusehen. Hierzu sollte der Bundesgesetzgeber in einem Rahmengesetz kein Wort verlieren. Außerdem sind die Organisationshilfen, die der Entwurf für die Landeshochschulkonferenz vorsieht, wenig hilfreich. Die Organisation einer Landeshochschulkonferenz läßt sich eben nicht über einen Leisten scheren, etwa bei einem Flächenstaat oder bei einem Stadtstaat.
    Zu dem von Ihnen in § 7 Abs. 3 geforderten neuen Organ einer Bundeshochschulkonferenz muß ich zunächst bemerken, daß ja auch der Rechtsausschuß der Meinung ist, daß die Länder dazu nicht verpflichtet werden können. Wenn aber die Rede davon ist, Herr Dr. Dürr, daß es sich hier lediglich um ein Angebot handelt, so kann ich nur sagen: ein Rahmengesetz kann ja wohl nicht die Aufgabe haben, durch Angebote unterschiedliche Rechtslagen zu schaffen. Es kann ja wohl nur die Aufgabe haben, einen Rechtszustand zu vereinheitlichen.
    Im übrigen bestehen gegen einen Zusammenschluß der Hochschulen in einem Organ, das als „Bundeshochschulkonferenz" bezeichnet wird, verfassungsrechtliche Bedenken. Die Wahrnehmung der überregionalen bundesweiten Aufgaben auf dem Gebiet des Hochschulwesens sowie die Wahrnehmung der Belange der einzelnen Hochschulen gegenüber dem Bund obliegt nach unserer Auffassung den Ländern. Neben den Ländern können die Hochschulen nicht selbständige Verhandlungspartner des Bundes sein, auch nicht in einem Zusammenschluß in Form einer Bundeshochschulkonferenz. Stellt man sich die Größe dieser Gremien vor, die bei etwa 300 Mitgliedern liegen könnte, so stellt sich die Frage nach der Effizienz einer solchen neuen Mammutveranstaltung. Der Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz urteilte ja sehr drastisch: sie würde gegen Null konvergieren. Viele neue Ämter müßten besetzt werden. Es entstünde erneut ein exemplarischer Fall für das berüchtigte Parkinsonsche Gesetz.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Sieht man aber, wie es Professor Löwenthal tat, eine Vertretungskompetenz dieser Bundeshochschulkonferenz in Fragen der Forschung, dann erwächst die große Gefahr — so auch Professor Löwenthal —, daß die funktionierende Deutsche Forschungsgemeinschaft durch eine drittelparitätische und, wie er sich ausdrückte, daher nicht funktionierende neugeschaffene Institution unterlaufen wird.
    Meine Damen und Herren, ich begreife, daß Sie sich in Ihrer Fraktion und Partei starken Gruppen gegenüber zur Wehr setzen müssen durch gewisse Sollerfüllung in Ideologie. Ich meine aber, daß ein so schwerwiegendes Gesetz wie das Hochschulrah-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9343
    Frau Benedix
    mengesetz es darstellt, dazu völlig ungeeignet ist. Deshalb noch einmal unser Appell an Ihre Einsicht, viel mehr aber noch an Ihre politische Kraft, inner-fraktionell, innerparteilich der Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen und unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)