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ID0615701400

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    Deutscher Bundestag 157. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz) (Drucksache VI/ 1980) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI /2884) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9037 B Wilhelm (SPD) . . . . 9037 D, 9040 B Spitzmüller (FDP) 9039 B Arendt, Bundesminister 9039 B von Thadden (CDU/CSU) 9040 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache VI /2778) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI /2895) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 9040 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Drucksache VI /2817) — Erste Beratung — Schulhoff (CDU/CSU) . . 9041 A, 9043 D Halfmeier (SPD) 9042 D Fragestunde (Drucksache VI /2890) Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Frage einer Zusatzsteuer für Akademiker nach erfolgreichem Studienabschluß Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9044 B Pfeifer (CDU/CSU) 9044 B Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Bildung einer Kommission zur Erarbeitung eines Gutachtens über die Praktikabilität und Effizienz der in den Hochschulgesetzen verankerten Mitbestimmungsregelungen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 9044 D Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Interview in der Zeitschrift „Publik" unter der Überschrift „Willy Brandt über Deutschland" Dr. Ehmke, Bundesminister . 9045 B, C, D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 9045 C, D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Erklärung des früheren Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal über seine Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen Schiller Dr. Ehmke, Bundesminister . . 9045 D, 9046 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 9046 A Fragen des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Allgemeine Zollpräferenzen für Entwicklungsländer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9046 C, D, 9047 A, B Pohlmann (CDU/CSU) . . 9046 D, 9047 A Wolfram (SPD) . . . . . . . . 9047 A Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer bei der Kraftfahrzeugversicherung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9047 B, C Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . . 9047 C Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Haushaltskürzungen in strukturell benachteiligten Gebieten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 9048 A, B, C Weigl (CDU/CSU) 9048 B, C Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU): Ablehnung von aus Bayern gestellten Anträgen auf Gewährung von Investitionszulagen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9048 D, 9049 A Weigl (CDU/CSU) 9048 D Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Haushaltsmittel für die Deutsche Airbus-GmbH Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 9049 B, C, D, 9050 A, B, C, D, 9051 A, B Dr. Sperling (SPD) . 9049 B, C, 9050 C, D Dr. Wörner (CDU/CSU) . 9049 D, 9050 D Damm (CDU/CSU) . . . 9049 D, 9051 A Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . . 9050 B Fragen des Abg. Wolfram (SPD) : Steuerliche Prüfung der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9051 C, D Wolfram (SPD) 9051 D Fragen des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Anhebung des Mehrwertsteuertarifs in der EWG Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 9052 A, B, C Dr. Böhme (CDU/CSU) 9052 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU): Mehrwertsteuer für Essensmarken Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9052 D, 9053 A, B Maucher (CDU/CSU) 9053 A, B Becker (Nienberge) (SPD) . . . 9053 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Neubewertung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnungen in Einfamilienhäusern Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9053 C, D Niegel (CDU/CSU) 9053 D Fragen des Abg. Büchner (SPD) : Verteilung von Sondermünzen — Bekanntgabe der Auflagenhöhe von Sondermünzen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9054 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Kontrolle von Lebensmittelbetrieben hinsichtlich der Sauberkeitsvorschriften des Lebensmittelgesetzes — Einhaltung der Vorschriften über die zeitliche Haltbarkeit von verderblichen Lebensmitteln Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9054 B, C, D Storm (CDU /CSU) 9054 C Frage des Abg. Flämig (SPD) : Bundesrichtlinien für die Ausbildung zum Altenpfleger Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9055 A, B Flämig (SPD) . . . . . . . . 9055 B Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Einbeziehung der Kindergartenstufe in das Bildungssystem Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9055 C, D, 9056 A Frau von Bothmer (SPD) . 9055 D, 9056 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 III Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU): Gewährung von Bundeszuschüssen zur Förderung forstlicher Vorhaben an Nebenerwerbslandwirte Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9056 C, D, 9057 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 9056 D, 9057 A Fragen des Abg. Ehnes (CDU/CSU) : Aus Altkontrakten in die Bundesrepublik eingeführte Getreidemengen Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9057 B, C, D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 9057 C Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Beachtung des Tierschutzgesetzes bei Ausübung des Pferdesports Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9057 D, 9058 A, C Dr. Ahrens (SPD) 9058 A, B Nächste Sitzung 9058 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9059 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Altershilfe 9059 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr Regionalisierung der Getreidepreise in der EWG 9059 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Verteilung von Kapital und Produktionsvermögen in der Bundesrepublik 9060 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Spitzmüller (FDP) betr. Prüfungsvorschriften für Arzneimittel — Entwicklung besonderer Prüfungs- und Nachweismethoden für biologische und homöopathische Arzneimittel . . . . . 9060 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Griesinger (CDU' CSU) betr. Bemühungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht 9061 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU, CSU) betr. Verwendung der Bezeichnung BRD für die Bundesrepublik Deutschland 9061 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 9037 157. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 10. 12. Amrehn 10. 12. Bals 10. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Beermann 15.1. 1972 Behrendt * 10. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld ** 9. 12. Dr. Burgbacher 11. 12. Dasch 18. 12. Dr. Dollinger 10. 12. Faller * 12. 12. Flämig * 10. 12. Dr. Furler 10. 12. Dr. Gleissner 9. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Haase (Kellinghusen) 10. 12. Hansen 10. 12. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 11. 12. Horten 9. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 10. 12. Kahn-Ackermann ** 11. 12. Frau Klee ** 11.12. Krammig 9. 12. Kreile 9. 12. Kriedemann * 10. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) * 10. 12. Memmel * 10. 12. Müller (Aachen-Land) * 10. 12. Dr. Müller (München) ** 11. 12. Frau Dr. Orth * 10. 12. Ott 10. 12. Pöhler ** 9. 12. Dr. Reischl * 10. 12. Säckl 10. 12. Schoettle 17. 12. Dr. Schwörer * 10. 12. Spilker 10. 12. Springorum * 10. 12. Strauß 10. 12. Wehner 10. 12. Wiefel 10. 12. Baron von Wrangel 10. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 9. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI /2890 Frage A 55) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die im Jahre 1967 aufgehobene Defizithaftung für die landwirtschaftliche Alterskasse zu keinen Nachteilen für die Landwirtschaft führt, weil z. B. im laufenden Rechnungsjahr, in dem ein Defizit von 20 Millionen DM lange nach Verabschiedung des Haushalts errechnet wurde, zusätzlich 20 Millionen DM durch Umbuchung zum Ausgleich dieses Defizits zur Verfügung gestellt wurden? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Mit Ausnahme des laufenden Haushaltsjahres waren die Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Altershilfe immer so festgesetzt worden, daß Beschlüsse über die Erhebung zusätzlicher Beiträge (§ 13 a Abs. 2 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte) nicht gefaßt werden mußten. Da in diesem Jahr die Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskassen für vorzeitige Altersgelder und Rehabilitationsmaßnahmen wider Erwarten stark angestiegen sind, hat die Bundesregierung weitere 20 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Beitragsbelastungen der Landwirte zu vermeiden. Der Landwirtschaft ist daher bisher kein Nachteil durch die Aufhebung der Defizithaftung entstanden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 9. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2890 Fragen A 58 und 59) : Ist es richtig, daß die EG-Kommission beabsichtigt, die Regionalisierung der Getreidepreise aufzuheben? Welche Stellung wird die Bundesregierung zu diesem Vorschlag einnehmen? Das System regional differenzierter Interventionspreise wird in der EWG derzeit nur noch für Weichweizen, Roggen und Gerste angewandt. Für Mais und Hartweizen ist für die gesamte Gemeinschaft nur je ein einziger abgeleiteter Interventionspreis festgesetzt. Bereits in diesem Frühjahr hat die EG- Kommission in Verbindung mit ihren Preisvorschlägen für das GWJ 1972/73 vorgeschlagen, nunmehr auch für Roggen die bisherige Preisregionalisierung durch einen einzigen, für die gesamte Gemeinschaft geltenden Interventionspreis abzulösen, über dessen Höhe sich allerdings die EG-Kommission noch nicht geäußert hat. Gleichzeitig hat die EG-Kommission nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer Verbesserung der Preisregionalisierung für Weichweizen und Gerste in der Gemeinschaft hingewiesen. Nach letzten inoffiziellen Informationen aus Brüssel kann nicht ausgeschlossen werden, daß die EG-Kommission in schon naher Zukunft eine Beseitigung der Preisregionalisierung auch für Weichweizen und 9060 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 Gerste dem Rat vorgeschlagen wird, zumal noch keine Klarheit über die Regionalisierung der Getreidepreise in einer erweiterten Gemeinschaft besteht. Die Bundesregierung ist sich der Problematik der Preisregionalisierung für Getreide in der Gemeinschaft bewußt. Bislang konnte noch keine Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung und der EG-Kommission darüber erzielt werden, wie die Verbesserung der Regionalisierung am besten erreicht werden kann. Einer Herabsetzung der Interventionspreise, die sich für die marktfernen Erzeugergebiete aus einer nach dem Transportgefälle ausgerichteten Regionalisierung ergeben könnte, hat sich die Bundesregierung bisher mit Erfolg widersetzt. Sie wird sich allen Vorschlägen für eine Verbesserung der Preisregionalisierung dann aufgeschlossen zeigen, wenn diese eine Verminderung der Erzeugererlöse zu vermeiden wissen. Die Haltung der Bundesregierung wird im wesentlichen davon abhängen, welche Preisbeschlüsse der EG-Ministerrat fassen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 7. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2890 Frage A 64) : Auf welche Berechnungen stützen sich die Feststellungen von Angehörigen der Bundesregierung in letzter Zeit — u. a. Bundesminister Leber auf dem außerordentlichen Parteitag der SPD in Bonn am 18. November 1971 —, der Besitz von Kapital und Produktionsvermögen sei das Privileg einer Minderheit, etwa 70 % des Kapitals in unserem Land seien im Besitz von 1,7 % der Haushalte? Die Feststellung, 1,7 % der Bevölkerung verfügten über 70 % des Eigentums an Unternehmungen, beruht auf einer Untersuchung über die Vermögensstruktur der Bundesrepublik Deutschland von Prof. Wilhelm Krelle und seinen Mitarbeitern J. Schunck und J. Siebke. Sie ist Teil eines Forschungsberichts, den der ehemalige Bundesarbeitsminister Blank zur Frage der überbetrieblichen Ertragsbeteiligung vergeben hat. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vermögensteuerstatistik schätzten die Wissenschaftler, daß die Haushalte mit einem Vermögen von 100 000 und mehr DM rund 70 % des Eigentums an Unternehmen besitzen, obwohl sie nur einen Anteil von 1,7 % der Bevölkerung repräsentieren. Der Anteil dieser Gruppe am gesamten Vermögen aller privaten Haushalte beträgt nach derselben Untersuchung 35 %. Da sich diese Angaben auf das Jahr 1960 beziehen, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den früheren Mitarbeiter Prof. Krelles, Herrn Prof. Dr. Jürgen Siebke, Anfang dieses Jahres gebeten, die Zahlen anhand der neuesten statistischen Unterlagen zu überprüfen. In seinem Gutachten kam Prof. Siebke zu dem Ergebnis, daß 1966 — die Ergebnisse der Vermögensteuerstatistik 1969 liegen noch nicht vor — 1,7 % der Bevölkerung über 74 °/o des Eigentums an den Unternehmungen und über 31 % des gesamten Vermögens der privaten Haushalte verfügten. Angesichts der geringen Unterschiede der Ergebnisse von 1960 und 1966 kann von einer Änderung der Vermögensverteilung nicht gesprochen werden. Nach Ansicht von Prof. Siebke kann aus dem Vergleich auf eine Konzentrationstendenz beim Produktivvermögen und auf eine tendenzielle Dekonzentration des Vermögens der privaten Haushalte geschlossen werden. Die These, daß das produktiv eingesetzte Kapital äußerst ungleich unter ,den Haushalten verteilt ist, wurde u. a. vor kurzem durch die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1969 bestätigt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache VI /2890 Fragen A 81 und 82) : Welche Fortschritte hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in der Verständigung mit den medizinisch-wissenschaftlichen Ärztegesellschaften, die besonders therapeutische Richtungen pflegen, in der Frage erzielt, wie die durch die veröffentlichten Prüfungsvorschriften für Arzneimittel entstandenen Beeinträchtigungen oder befürchteten Schwierigkeiten in der Entwicklung besonderer Arzneimittelgruppen überwunden werden können? Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ergriffen, für die von ihm in Aussicht gestellte Entwicklung besonderer Prüfungs- und Nachweismethoden für biologische und homöopathische Arzneimittel die notwendigen Mittel bereitzustellen, und mit welchen betroffenen medizinisch-wissenschaftlichen Ärzteverbänden hat es dabei zur Aufstellung von Forschungsprojekten zusammengearbeitet? Zur Frage der Prüfung neuer Arzneimittelspezialitäten mit Stoffen bekannter und auch mit Stoffen bisher unbekannter Wirksamkeit hat der beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit gebildete Beirat „Arzneimittelsicherheit" im Rahmen der Vorbereitungen für die beabsichtigte Novellierung des Arzneimittelgesetzes am 25. November 1971 folgende Verbände gehört: Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren e. V. Deutscher Zentralverein homöopathische Ärzte e. V. Arbeitsgemeinschaft anthroposophischer Ärzte Internationale Gesellschaft für Homotoxikologie und antihomotoxische Therapie e. V. Deutscher Heilpraktikerschaft e. V. Aktionskomitee für Therapie- und Verordnungsfreiheit. Dabei konnten Mißverständnisse, falsche Interpretationen der Richtlinien und somit unbegründete Besorgnisse über die künftige Arzneimittelprüfung ausgeräumt werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 9061 Nach der Novelle werden neue Arzneispezialitäten nur zugelassen, wenn für sie der Nachweis der Unschädlichkeit und Wirksamkeit dem Bundesgesundheitsamt gegenüber erbracht worden ist. Dieser Nachweis ist anhand der vom Beirat „Arzneimittelsicherheit" ausgearbeiteten „Richtlinie zur Prüfung von Arzneimitteln" zu führen. Die Vertreter der o. a. Verbände haben übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß sie den Grundsatz des Nachweises der Unschädlichkeit und Wirksamkeit auch für die von ihnen hergestellten Arzneimittel aus pflanzlichen Grundstoffen oder Mineralien anerkennen. Soweit solche Arzneimittel bereits im Verkehr sind, können sie im Verkehr bleiben. Das erscheint vertretbar, da diese Arzneimittel bereits seit Jahren oder Jahrzehnten ohne Beanstandung angewendet werden. Wissenschaftler der Arzneimittelkunde haben die Auffassung vertreten, daß in etwa 10 bis 15 Jahren auch für viele der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel der exakte Nachweis ihrer Wirksamkeit durch neue Methoden erbracht werden kann. Es ist primär Aufgabe der Hersteller von biologischen und homöopatischen Arzneimitteln geeignete Methoden zu entwickeln, um den Nachweis der Wirksamkeit und Unschädlichkeit für ihre Arzneimittel führen zu können. Von seiten der Ärzteverbände, die an diesen Nachweis- und Prüfungsmethoden interessiert sind, sind Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Entwicklung solcher Methoden bisher nicht gestellt worden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit unterstützt aber die finanzielle Förderung einschlägiger wissenschaftlicher Institute und ist auch bereit, Forschungsprojekte zu finanzieren, die der Verbesserung der Arzneimittelsicherheit dienen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 9. Dezember 1971 auf die. Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Griesinger (CDU/CSU) (Drucksache VI /2890 Frage A 83) : Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der Empfehlung der Nordatlantischen Versammlung über Rauschgiftkontrolle vom 28. September 1971 die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht zu unterstützen und das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 baldigst zu ratifizieren und das Übereinkommen über psychotropische Stoffe vom Februar 1971 zu unterzeichnen? Die Bundesregierung ist bereit, die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht zu unterstützen. Der Entwurf des Gesetzes zu dem Internationalen Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe liegt zur Zeit den Bundessressorts, den zuständigen Landesbehörden und den beteiligten Organisationen und Verbänden zur Stellungnahme vor. Die Bundsregierung wird den Entwurf des Ratifizierungsgesetzes Anfang Januar den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten. Das Übereinkommen über psychotrope Stoffe vom Februar 1971 liegt bis zum 1. Januar 1972 zur Unterzeichnung auf. Die Bundesregierung hat die notwendigen Schritte unternommen, um sicherzustellen, daß das Übereinkommen noch vor Ablauf dieses Jahres unterzeichnet wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 8. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordenten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2890 Frage A 138) : Findet es die Billigung der Bundesregierung, daß in Erklärungen von Regierungsvertretern und in Veröffentlichungen amtlicher Stellen in zunehmendem Maße die aus dem östlichen Sprachgebrauch stammende Bezeichnung BRD für die Bundesrepublik Deutschland verwendet wird? Die Bezeichnung BRD für die Bundesrepublik Deutschland geht nach Auffassung der Bundesregierung nicht auf östlichen Sprachgebrauch zurück, sondern ist eine Abkürzung, die auch hierzulande seit langem immer wieder verwendet wird. Von östlicher Seite wird allerdings hin und wieder die Abkürzung DBR gebraucht, die sich von der bewußt verfälschten und agitatorisch benutzten Bezeichnung „Deutsche Bundesrepublik" herleitet. Wenn gelegentlich anstelle der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" die Abkürzung BRD verwendt wird, so geschieht das in der Regel nur, um unter dem Zwang eines knappen Sprechstils — etwa in Interviews — anstatt der in manchen Sprachzusammenhängen umständlich wirkenden Vollform „Bundesrepublik Deutschland" die korrekte Abkürzung und nicht etwa nur das Wort „Bundesrepublik" zu gebrauchen. Selbstverständlich kann daraus nicht der Schluß gezogen werden, als ob der verfassungsgemäße Name unseres Staates in irgendeiner Weise in seiner Form oder in seiner politischen Aussage modifiziert werden soll. Das Gegenteil ist der Fall.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Im Namen meiner Fraktion nehme ich zu dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Umsatzsteuergesetzes Stellung.
    Der Gesetzentwurf enthält zwar Klarstellungen und abrechnungstechnische Vereinfachungen, insofern sicher auch Verbesserungen des geltenden Rechts, er ist aber für meine Fraktion in mehrfacher Hinsicht enttäuschend. Die berechtigten Erwartungen, die man in die erste umfassende Novelle des Mehrwertsteuergesetzes gesetzt hatte, sind nicht erfüllt worden.
    Zunächst und vorab ein kurzes Wort zum Zeitpunkt der Vorlage. Bereits die Bundesregierung der Großen Koalition das waren damals die guten alten Zeiten — hatte angekündigt, eine Novelle vorlegen zu wollen, sobald die ersten praktischen Erfahrungen mit der neuen Umsatzsteuer vorliegen würden. Dies hätte also zu Beginn der VI. Legislaturperiode der Fall sein können.
    Erst auf Drängen unserer Fraktion hat dann die jetzige Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage am 3. Juni 1970 mitgeteilt, daß sie noch im Jahre 1970 eine Novelle vorlegen werde. Tatsächlich wurde der Entwurf dem Bundesrat aber erst am 20. August dieses Jahres zugeleitet. Diese Verzögerung hat die Bundesregierung, die im Moment nicht anwesend ist, zu vertreten. Sie erleichtert natürlich nicht gerade die parlamentarische Beratung eines für viele Unternehmen bedeutsamen Gesetzentwurfes.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist insbesondere deshalb unbefriedigend und unzureichend, weil die Bundesregierung den großen und wichtigen Bereich jener Unternehmen mit hoher Wertschöpfung, die an den Endverbraucher liefern, ausgeklammert hat. Die Bundesregierung hat dies getan, obwohl ihr bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, daß die Mehrwertsteuer in diesen Branchen systemwidrig wirkt. Konkret heißt dies: der lohnintensive Unternehmer — vielleicht darf ich ihn der Einfachheit halber so bezeichnen — mit hoher Wertschöpfung ist in der Regel nicht in der Lage, die Umsatzsteuerlast entsprechend der Zielsetzung des Gesetzes auf den Letztverbraucher abzuwälzen. Statistische Untersuchungen insbesondere im Friseurgewerbe haben deutlich bewiesen, daß der Unternehmer in der Praxis einen gewissen Teil, vielleicht sogar einen großen Teil der Mehrwertsteuer nicht weiterwälzen kann. Diese Weitergabe an den Endverbraucher entspricht jedoch der Zielsetzung des Gesetzes und der Steuergerechtigkeit. Ist sie praktisch nicht durchführbar, schmälert dies den Ertrag des Unternehmens, und das ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.
    Wir bedauern, daß die Regierung diesen wichtigen Bereich völlig unberücksichtigt läßt. Schon in unserer Kleinen Anfrage vom letzten Jahr hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, gerade zu diesem Problem Lösungsvorschläge vorzulegen, denn auch die Mehrwertsteuer sollte doch dem Prinzip der Wettbewerbsneutralität der Steuern entsprechen.
    Zu begrüßen ist — um auch einmal etwas Gutes zu sagen — lediglich, daß die Bundesregierung in einem Punkt die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis berücksichtigen will. Bei den Beratungen des Umsatzsteuergesetzes 1967 wurde vom Finanzausschuß des Bundestages bekanntlich für kleine Unternehmen eine Sonderregelung geschaffen, die es ihnen möglich macht, das Bruttoumsatzsteuersystem beizubehalten, es sei denn, sie würden optieren. Damit ersparte man diesen Betrieben die verwaltungstechnisch schwierige Umstellung auf das neue Mehrwertsystem.
    Diese Sonderregelung führte aber auch zu gewissen materiellen an sich gewollten Vorteilen, die sich insbesondere bei Betrieben mit hoher Wert- schöpfung auswirkten. Für diese Betriebe brachte das Verbleiben im Bruttoumsatzsteuersystem eine relativ hohe Steuerersparnis mit sich.
    Obwohl ich mich hier, meine Kollegen, offen zur Vaterschaft hinsichtlich dieser geltenden Betriebsregelungen bekenne — Frau Kollegin Funcke, die jetzt präsidiert, wird in diesem Falle ihrerseits die Mutterschaft sicher nicht leugnen wollen —,

    (Heiterkeit)

    bin ich bereit, den zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Denn gerade bei diesen kleineren Betrieben führt ein Überschreiten der Umsatzgrenze von 60 000 D-Mark bereits bei einer relativ geringen Steigerung des Gesamtumsatzes zu einer erheblichen Steuermehrbelastung. Deshalb besteht u. a. die Gefahr, daß Betriebe ihren Umsatz absichtlich niedrig halten oder zu manipulieren versuchen; man nimmt das wenigstens an. Hinzu kommt, daß sich die Steuerbegünstigung nach den Umsätzen des vorangegangenen Jahres richtet. Es kann also vorkommen, daß die Leistungen von Betrieben mit vergleichbaren Umsätzen unterschiedlichen Steuerbelastungen unterliegen. Diese Wettbewerbsverzerrungen haben zu einigen Verfassungsklagen wegen angeblicher Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geführt.
    9042 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971
    Schulhoff
    Vielfach sind die kleinen Unternehmer in der Frage der Zweckmäßigkeit des Verbleibs im Bruttoumsatzsteuersystem oder der Option für die Regelbesteuerung auch überfordert gewesen; sie konnten das nicht von Anfang an übersehen. Dies ist wohl auch einer der entscheidenden Gründe für die Regierungsvorlage.
    Dieser Entwurf, meine Damen und Herren, wird von uns zwar begrüßt, aber nur im Prinzip, da die Umsatzgrenze von 60 000 DM objektiv zu niedrig ist. Diese Grenze war bekanntlich schon bei der Beratung im Jahre 1967 zu niedrig angesetzt. Ich wünschte damals eine höhere Grenze, Frau Funcke aber eine niedrigere. Man hat sich schließlich auf 60 000 DM geeinigt, ohne sich jedoch für alle Zeiten — das ist ausdrücklich gesagt worden — festlegen zu wollen.
    Zwischenzeitlich haben sich — das ist unbestreitbar — die gesamten ökonomischen Daten geändert. Grob gesagt: ein Umsatz von 60 000 DM im Jahre 1967 entspricht heute mindestens einem solchen von 80 000 DM. Die vorgesehene Begrenzung auf 60 000 DM könnte daher ihren eigentlichen Zweck nur noch zum Teil erfüllen. Die Motivation aber, die damals für die Kleinbetriebsregelung sprach, nämlich die Erhaltung der Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen, hat bei dem allgemeinen Trend zur Konzentration heute mehr denn je ihre Gültigkeit. So mußten z. B. im Jahre 1970 allein 47 296 Handwerksbetriebe aufgeben.
    Unsere Fraktion wird daher im Finanzausschuß den Antrag stellen, die Kleinbetriebsregelung auf einen Betrag anzuheben, der von der Sache her gerechtfertigt erscheint. Konkret heißt dies, daß die Grenze auf mindestens 80 000 DM erhöht werden müßte. Unter dem Gesichtspunkt der Leistungsgerechtigkeit und der Wettbewerbsneutralität wäre allerdings eine Anhebung noch über diese Grenze hinaus erforderlich. Vielleicht hilft dabei die Frau Präsidentin im Finanzausschuß mit. Die Kosten einer solchen Ausweitung halten sich durchaus in tragbaren Grenzen. Wir werden entsprechende Deckungsvorschläge vorlegen. Der Ausfall beträgt bei einer Ausweitung auf 80 000 DM nur — ich sage bewußt: n u r ; warum, werden Sie gleich sehen — 90 Millionen DM mehr gegenüber dem Regierungsentwurf. Die Steuermindereinnahme durch die Kleinbetriebsregelung würde dann alles in allem 360 Millionen DM erreichen. Bei einem vom Bundesfinanzministerium geschätzten Umsatzsteueraufkommen von 47,6 Milliarden DM im Jahre 1973 würde dieser Gesamtausfall 0,72 %, also noch nicht einmal 1 % des Aufkommens, ausmachen.
    Früher, meine Damen und Herren -- ich bitte, das zu vermerken —, waren wir einmal bereit, viel mehr zur Förderung kleiner Unternehmen auszugeben. Im Jahre 1967 nämlich betrug der Steuerausfall durch die Freibetragsregelung des damals geltenden § 7 a des Umsatzsteuergesetzes noch 520 Millionen DM oder 2,08 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens. Bei der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes im selben Jahr, also 1967, wurde dann für die neue Kleinbetriebsregelung im § 19 des Umsatzsteuergesetzes leider ein viel geringerer Ausfall zugestanden, nämlich 290 Millionen DM, aber immerhin noch 1,16 % des damaligen Umsatzsteueraufkommens. Die tatsächliche Haushaltsbelastung blieb aber im Jahre 1968, wie Sie wissen oder was zumindest diejenigen wissen, die sich mit diesen Dingen überhaupt beschäftigen —, mit nur 180 Millionen DM oder 0,69 % des Aufkommens noch weit hinter den Schätzungen zurück, weil über die Hälfte der betroffenen Betriebe aus den verschiedensten Gründen für den normalen Steuersatz optieren mußte. Sie hatten also nichts von dieser Kleinbetriebsregelung. Wenn wir heute eine Mindereinnahme von insgesamt 360 Millionen DM in Kauf nehmen, ist das immer noch weit weniger, als wir früher gemeinsam — alle Parteien waren damit einverstanden für notwendig angesehen haben.
    Ich sagte Ihnen bereits, meine Damen und Herren — damit komme ich schon zum Schluß —, daß wir eine Deckungsmöglichkeit suchen. Ich persönlich könnte mir folgenden Deckungsvorschlag denken. Die Bundesregierung beabsichtigt Verbrauchsteuererhöhungen bei der Mineralölsteuer, der Branntweinsteuer und der Tabaksteuer. Allein das durch die Erhöhung der Mineralölsteuer anfallende zusätzliche Aufkommen bei der Mehrwertsteuer würde bei weitem ausreichen, die zwischen unserem Vorschlag und der Regierungsvorlage bestehende Differenz von 95 Millionen DM zu decken. Nach meinen authentischen Informationen ist dieses Mehrwertsteueraufkommen bis heute noch nicht verplant.
    Mit den Überweisungsvorschlägen des Altestenrates sind wir einverstanden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Halfmeier.

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    Rede von Friedhelm Halfmeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir von der sozialdemokratischen Fraktion begrüßen es außerordentlich, daß die Bundesregierung in der Drucksache VI /2817 nunmehr eine Umsatzsteuernovelle vorlegt, die die Erfahrungen, die in vier Jahren in der Praxis gemacht worden sind, in das Gesetz einbaut. Sie will durch all die Klarstellungen, Erleichterungen und Korrekturen erreichen, daß dieses Gesetz in der Zukunft griffiger und praktischer anwendbar wird. Ich meine, Herr Kollege Schulhoff, dazu braucht man auch einige Jahre an Erfahrung. Wir meinen, daß der Zeitpunkt, um diese Erfahrungen zu verwerten, jetzt gekommen ist.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Kernstück dieser Novelle ist zweifellos § 19 mit der Kleinbetriebsregelung, von der auch der Herr Kollege Schulhoff eben ausführlich gesprochen hat. Er hat bereits erwähnt, daß § 19 alt des Mehrwertsteuergesetzes seinerzeit die Bruttoumsatzbesteuerung für Unternehmen mit niedrigem Jahresumsatz beibehielt, weil man den Bedenken der Kleinunternehmer Rechnung tragen wollte, die befürchteten, daß ihre Verwaltungskraft nicht ausreiche, um mit
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 9043
    Halfmeier
    diesem neuen Mehrwertsteuergesetz fertigzuwerden. Diese Aufgabe hat § 19 alt heute erfüllt. Die Kleinunternehmer sind mit dem Gesetz zweifellos besser fertig geworden, als sie es sich selbst zugetraut hatten. Schon im Jahr der Einführung der Mehrwertsteuer, im Jahre 1968 also, hatte mehr als die Hälfte der 650 000 Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz bis zu 60 000 DM von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für die Mehrwertsteuer zu optieren. § 19 alt hat aber — das ist unbestritten — durch diese Regelung zweifellos Wettbewerbsverzerrungen mit sich gebracht. Das ist gerade von den Betrieben mit hoher Wertschöpfung sehr häufig beklagt worden. Wenn nun § 19 neu die Kleinunternehmen ebenfalls in das System der Nettobesteuerung einbezieht, so wird dieses damit ein wenig korrigiert. Die dort vorgesehenen Steuerabzugsbeträge werden gerade den Unternehmen mit hoher Wertschöpfung besser gerecht; sie haben davon einen größeren Vorteil als die übrigen. Aber die Steuerabzugsbeträge sind an der Ertragskraft der Unternehmen orientiert und auf sie abgestellt. Dies, scheint mir, ist ein ganz neues Element, das in die Mehrwertsteuer eingeführt wird. Es bringt insbesondere für die bisherigen Optanten eine Entlastung von insgesamt 110 Millionen DM jährlich. Man muß allerdings auch sagen, daß es unter den 650 000 Unternehmern andere gibt, die mehr zahlen müssen als bisher. Diese Belastung beträgt rund 25 Millionen DM. Saldiert kommt also für alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 60 000 DM eine Entlastung von rund 85 Millionen DM heraus. Das sollte man festhalten. Ich meine, das ist ein gar nicht so kleiner Brocken.

    (Abg. Schulhoff: Aber weniger, als wir früher gegeben haben!)

    — Früher, das ist aber schon sehr lange her.

    (Abg. Schulhoff: Da hatten wir eine Koalition miteinander!)

    Meine Damen und Herren, durch diese Neuregelung werden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Es muß aber auch noch auf den Grundsatz hingewiesen werden, daß die Verbrauchersteuer — das ist ja die Mehrwertsteuer —, wenn man Erleichterungen und Befreiungen einführt, sich eigentlich nur an den Interessen desjenigen orientieren sollte, der die Steuer zu tragen hat. Das ist der Letztverbraucher, nicht das Unternehmen, das die Steuer zu zahlen hat; denn es soll ja die Steuer überwälzen. Das ist der Sinn der Sache.

    (Abg. Schulhoff: Soweit es das kann!)

    Wenn man diesen Grundsatz durchbricht — das geschieht hier, und das muß man sehen entstehen zwangsläufig Wettbewerbsstörungen.
    Aus diesem Grunde, in erster Linie aus diesem Grunde, meine ich, muß man darauf achten, daß diese Ausnahmeregelung begrenzt bleibt. Wir haben insgesamt rund 1,65 Millionen Unternehmen, und wenn wir die Grenze bei 60 000 DM Jahresumsatz lassen, Herr Kollege Schulhoff, dann werden davon immerhin bereits 650 000 Unternehmen erfaßt.

    (Abg. Schulhoff: Das glaube ich nicht!)

    — Doch, es ist so. Wir werden uns darüber im Ausschuß unterhalten. Wenn wir diese Grenze z. B. auf 100 000 DM erhöhten, dann würden damit mehr als 900 000 Unternehmen erfaßt. Das wären schon weit mehr als die Hälfte. Dann wäre die Ausnahmeregelung bereits die Regel. Ich wollte das sagen, damit sich jeder darüber klar ist, daß die Grenze eng gehalten werden muß.
    Was die übrigen Anträge auf Befreiungen oder Entlastung betrifft, meine ich, ist auch hier ein offenes Wort angebracht. Ich möchte doch alle diese Antragsteller bitten, daß sie ihre Erwartungen nicht allzu hoch spannen. Wir können ihnen zusichern, daß alle diese Anträge gewissenhaft geprüft werden. Aber man soll und darf nicht vergessen, daß sich die Verbrauchsteuerbefreiungen und Ermäßigungen an den Interessen und an der Wirtschaftskraft des Letztverbrauchers zu orientieren haben.

    (Abg. Schulhoff: Der hat dadurch doch keinen Schaden!)

    Weiter dürfen wir nicht vergessen, daß, wenn wir diesen Damm, der durch das Prinzip gezogen ist, durchbrechen, eine Flut von Steuerausfällen auf uns zukommt, die weit in die Milliarden geht, und daß wir damit unseren Haushalt, unsere Staatsfinanzen, gefährden. Das, glaube ich, will niemand. Deshalb hoffe und erwarte ich, daß wir bei den Beratungen im Finanzausschuß — wie bisher immer — die Probleme in aller Sachlichkeit behandeln werden.

    (Beifall bei der SPD.)