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ID0520511100

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    Deutscher Bundestag 205. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1968 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/3629, V/3618) Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Information der Bundesregierung über die Entwicklung in der CSSR 11117 A Fragen des Abg. Dr. Ritz: Vorschläge des Vizepräsidenten Mansholt zur Reform der Agrarstrukturpolitik Höcherl, Bundesminister . 11117 C, 11118 D, 11119 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . 11118D, 11119 A Ertl (FDP) 11119 A Logemann (FDP) 11119 B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 11119 C, D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 11120 A Schoettle, Vizepräsident 11120 A, 11121 B, C Peters (Poppenbüll (FDP) 11120 B Bauknecht (CDU/CSU) 11120 B Freiherr von Gemmingen (FDP) . 11120 B Niederalt (CDU/CSU) 11120 C Unertl (CDU/CSU) 11120 D Wächter (FDP) 11121 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 11121 A Ehnes (CDU/CSU) 11121 B Dr. Prassler (CDU/CSU) 11121 B Klinker (CDU/CSU) 11121 C Frage des Abg. Dröscher: Fahrpreisermäßigung der Bundesbahn für kinderreiche Familien 11121 D Fragen des Abg. Härzschel: Bauarbeiten an den Ortsumgehungen von Lörrach, Schopfheim und Zell 11121 D Fragen des Abg. Ertl: Geheimgespräche des Sonderbotschafters Bahr Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11122 B, C, D, 11123 A, B, C, D, 11124 A, B, C, D Ertl (FDP) 11122 B, C, 11124 A, B Dr. Bucher (FDP) 11122 D Zoglmann (FDP) 11122 D Unertl (CDU/CSU) 11123 A Borm (FDP) 11123 B -Baier (CDU/CSU) 11123 B Freiherr von Gemmingen (FDP) 11123 C Moersch (FDP) 11123 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 11124 B, C Dorn (FDP) 11124 D Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Verwendung der Überschußproduktion an Zucker in der EWG 11124 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1968 Fragen des Abg. Dr. Aigner: Fortsetzung der Förderung einzelbetrieblicher Maßnahmen — Finanzierungshilfen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft 11125 A Fragen der Abg. Dorn, Weigl, Dr. Arndt (Hamburg) und Müller (Mülheim) : Todesurteile gegen aus der Bundesrepublik Deutschland entführte Südkoreaner — Bemühungen der Bundesregierung um ihre Freilassung — Beweise für eine gewaltsame Entführung — Konsequenzen der Bundesregierung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . 11125 C, D, 11127 B, C, D, 11128 A, B, C, D, 11129 A, B, C, D, 11130 A, B Dorn (FDP) 11127 B, C, D Weigl (CDU/CSU) 11128 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . 11128 B, C, D, 11129 A Müller (Mülheim) (SPD) 11129 B, C, D Wagner (CDU/CSU) 11130 A Matthöfer (SPD) 11130 A Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Ausreise der in der Volksrepublik China festgehaltenen Bürger der Bundesrepublik Deutschland 11130 C Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 11130 C Ehnes (CDU/CSU) 11130 D Aktuelle Stunde Vorschläge des Vizepräsidenten Mansholt zur Reform der Agrarstrukturpolitik Logemann (FDP) 11131 A Ehnes (CDU/CSU) 11132 A Peters (Poppenbüll) (FDP) 11132 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 11133 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) 11133 D Ertl (FDP) 11134 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 11135 D Dr. Prassler (CDU/CSU) 11136 C Mauk (FDP) 11137 A Marquardt (SPD) 11138 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 11138 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 11138 D Unertl (CDU/CSU) 11139 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) 11140 A Höcherl, Bundesminister 11140 C Nächste Sitzung 11143 D Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 11145 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1968 11117 205. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 12. Dr. Aigner * 13. 12. Frau Albertz 13. 12. Dr. Apel * 13. 12. Arendt (Wattenscheid) * 13. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 13. 12. Dr. Arnold 13. 12. Dr. Artzinger * 13. 12. Bading * 13. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 13. 12. Bazille 13. 12. Behrendt * 13. 12. Bergmann* 13. 12. Dr. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld 12. 12. Brück (Holz) ** 12. 12. Dr. Burgbacher * 13. 12. Corterier * 13. 12. Deringer * 13. 12. Dichgans * 13. 12. Dr. Dittrich * 13. 12. Dröscher' 13. 12. Frau Dr. Elsner * 13. 12. Faller * 13. 12. Fellermaier * 13. 12. Dr. Furler * 13. 12. Gerlach * 13. 12. Haage (München) 13. 12. Hahn (Bielefeld) * 13. 12. Hamacher 31. 12. Illerhaus * 13. 12. Dr. Ils 12. 12. Kahn-Ackermann ** 12. 12. Frau Klee ** 12. 12. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 13. 12. Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 13. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 12. Kulawig * 13. 12. Kunze 30. 4. 1969 Lautenschlager * 13. 12. Lenz (Brühl) * 13. 12. Dr. Löhr * 13. 12. Lücker (München) * 13. 12. Mattick 13. 12. Mauk * 13. 12. Frau Dr. Maxsein 13. 12. Memmel * 13. 12. Metzger * 13. 12. Mick 12. 12. Missbach 13. 12. Dr. Mommer 12. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 12. Müller (Aachen-Land) * 13. 12. Neumann (Stelle) 13. 12. Prochazka 13. 12. Raffert 13. 12. Rehs 12. 12. Richarts * 13. 12. Riedel (Frankfurt) * 13. 12. Dr. Rutschke ** 12. 12. Scheel 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Dr. Serres ** 12. 12. Springorum * 13. 12. Dr. Starke (Franken) * 13. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Frau Wessel 15. 1. 1969 Wienand 31. 12. Dr. Wilhelmi 13. 12. *) Für die Teilnahme an einer Sondersitzung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Darf ich hier eine Anregung geben? Zu dem Gesamtkomplex der entführten Koreaner liegen insgesamt acht Fragen vor, die sich teilweise überschneiden. Ich glaube, es wäre nützlich, wenn ich Gelegenheit hätte, zu dem gesamten Komplex im Zusammenhang Stellung zu nehmen, und sich die Fragen dann anschließen, — falls das Hohe Haus und der Herr Präsident damit einverstanden wären.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich kann dagegen mit guten Gründen nichts einwenden. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß Sie mir, was die Zusatzfragen angeht, eine schwierige Buchführungsaufgabe stellen. Aber versuchen wir es.
Ich rufe also auch folgende Fragen auf: 112 des Abgeordneten Dorn, 115 des Abgeordneten Weigl, 119 und 120 des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg), 130 bis 132 des Abgeordneten Müller (Mülheim) :
Was hat die 'Bundesregierung unternommen, um die baldige Freilassung der widerrechtlich aus ihrem Hoheitsgebiet Verbrachten zu erreichen?
Stützt sich nach dem neuesten Stand der Ermittlungen die Forderung auf Rückkehr der in Seoul verurteilten Koreaner in die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor nur auf Vermutungen oder neuerdings auch auf Beweise über eine gewaltsame Entführung dieser Personen?
Sind der Bundesregierung die neuerlichen — in der vergangenen Woche ergangenen — Urteile gegen die zum Teil aus Deutschland entführten Koreaner bekannt?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf ihre früheren Erklärungen vor dem Deutschen Bundestag und an anderer Stelle aus diesen Gerichtsentscheidungen zu ziehen?
Womit will die Bundesregierung den Vorwurf entkräften, sie habe in der Sache der verschleppten Koreaner weder das Notwendige noch das Letzte getan, um die Regierung Südkoreas zu bewegen, die entführten Personen in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen?
Hat die Bundesregierung neben der berechtigten Wahrung ihrer völkerrechtlichen Interessen hinsichtlich der begangenen Rechtsbrüche durch Organe eines fremden Staates auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nichts versäumt, um menschliche Erleichterung und auch die Rückführung der Verschleppten zu erreichen?
Was hat die Bundesregierung im einzelnen seit der Verschleppung an diplomatischen Schritten gegenüber Südkorea unternommen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich darf in der zeitlichen Reihenfolge des Vorgangs vorgehen und deshalb zunächst die Frage des Abgeordneten Weigl aufgreifen.
    11126 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1968
    Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
    Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim
    Bundesgericht haben nicht ergeben, daß die südkoreanischen Beamten, welche die 17 südkoreanischen Staatsangehörigen im Juli 1967 aus der Bundesrepublik Deutschland nach Südkorea verbracht haben, Gewalt oder Drohungen angewendet haben. Es konnte nur festgestellt werden, daß die von der Aktion betroffenen Südkoreaner unter Vorspiegelung unwahrer Angaben in die südkoreanische Botschaft nach Bonn gebracht wurden. Die Bundesregierung sieht jedoch allein schon in dem Tätigwerden der südkoreanischen Behörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine völkerrechtswidrige Handlung, durch die die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland verletzt worden ist.
    Die Bundesregierung hat seit dem ersten Begehren um volle Aufklärung des Vorgangs, das sie am 4. Juli 1967 gegenüber der koreanischen Botschaft geltend gemacht hat, jede Möglichkeit förmlicher und anderer Art wahrgenommen, die Rückführung der Verschleppten zu verlangen, und zwar sowohl hier gegenüber dem Vertreter der Republik Südkorea in Bonn als auch durch den deutschen Botschafter in Seoul. Eine Aufzählung der Schritte im einzelnen — dafür bitte ich das Haus um Verständnis — würde den Rahmen der Fragestunde einfach sprengen.
    Das Auswärtige Amt war und bleibt bemüht, in diplomatischen Verhandlungen seine Forderung durchzusetzen. Diese Bemühungen sind bisher nicht ohne Erfolg geblieben. Sechs der nach Korea verbrachten Personen wurden nach den Ermittlungsverfahren freigelassen und konnten zurückkehren. Auch die Ehefrau des Komponisten Yun I Sang konnte, obwohl sie ebenso wie ihr Ehemann angeklagt war, nach Deutschland zurückkehren. Die ebenfalls angeklagte Ehefrau des Physikers Chung Kyu Myung wurde nach der zweiten Instanz auf freien Fuß gesetzt. Sie wollte allerdings nicht nach Deutschland zurückkehren, solange ihr Mann in Korea in Haft bleibt. Am 18. Juli 1968 konnten auch die Angeklagten Kim Yun Tack und Kim Chong Dak in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren. Außerdem gestattete die koreanische Regierung die Rückkehr der ebenfalls angeklagten deutschen Ehefrau von Professor Kang, der in Korea selbst verhaftet worden war, also nicht aus der Bundesrepublik Deutschland dorthin verbracht worden ist.
    Diese sukzessive erfolgten Freilassungen können im wesentlichen den zähen und unermüdlichen Bemühungen der Bundesregierung zugeschrieben werden. Bei Beginn des Berufungsverfahrens am 14. November 1968 ist dem koreanischen Botschafter in Bonn außerdem mit Nachdruck die ernste Besorgnis der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht worden. Der Botschafter wurde ferner am Sonnabend, dem 23. November 1968, ins Auswärtige Amt gebeten, wo ihm Staatssekretär Lahr unzweideutig und eindringlich die ernsten Befürchtungen der Bundesregierung und der deutschen Öffentlichkeit über die deutsch-koreanischen Beziehungen zum Ausdruck gebracht hat. Staatssekretär Lahr warnte Botschafter Kim davor, die Bedeutung dieser Frage für die beiderseitigen Beziehungen zu unterschätzen. Die deutsche Souveränität sei verletzt worden, und die völkerrechtswidrigen Handlungen koreanischer Stellen seien auf deutschem Boden erfolgt.
    Das Urteil des Obersten koreanischen Gerichts vom 30. Juli 1968, 'das die harten Urteile der zweiten Instanz aufhob, wurde in der mit großer Nervosität geladenen Atmosphäre Koreas zum Gegenstand innenpolitischer Kontroversen. Zwei Richter des Obersten Gerichts haben unmittelbar nach der Urteilsverkündung ihren Rücktritt erklärt, ebenso wie einige Richter des Berufungsgerichts. Dieses mußte sich erst neu konstituieren, wodurch eine Verzögerung des Prozeßbeginns bis zum 14. November eintrat.
    Entgegen allen Erwartungen stellte die Staatsanwaltschaft 'im nunmehr abgeschlossenen Berufungsverfahren sehr harte Strafanträge, die sich auf bisher nicht angewandte Vorschriften des Art. 6 Abs. III des Antikommunistengesetzes und Art. 3 des Staatssicherheitsgesetzes gründen. Trotz des Einspruchs der Angeklagten gegen dieses nach unseren Rechtsvorstellungen unzulässige Verfahren hat das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Das koreanische Berufungsgericht ist in seinem Urteil vom 5. Dezember 1968 den harten Strafanträgen der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt. Es hat jedoch in fast allen Fällen die Urteile der zweiten Instanz vom 13. April 1968 mit zwei Ausnahmen bestätigt, in denen Strafen von 15 auf 10 Jahre bzw. eine Todesstrafe auf 15 Jahre reduziert wurden.
    Über die Absichten der Angeklagten und ihrer Verteidigung sowie eventuell auch der Staatsanwaltschaft bezüglich neuer Revisionsanträge ist noch nichts Endgültiges bekannt. Es ist damit zu rechnen, daß einige der Angeklagten, die besonders harte Strafen erhielten, erneut Revision einlegen werden. Das Gnadenrecht kann nur nach dem endgültigen Abschluß des Verfahrens ausgeübt werden.
    Unverzüglich nach Vorliegen der ersten Nachrichten über das Ergebnis des Berufungsverfahrens hat die Bundesregierung Botschafter Ferring zur Berichterstattung nach Bonn berufen. Er hatte Weisung erhalten, vor seiner Abreise Staatspräsident Park aufzusuchen, um ihm die Bestürzung der Bundesregierung über die harten Urteile zum Ausdruck zu bringen und zu hören, welche Vorstellungen auf koreanischer Seite hinsichtlich einer endgültigen Beilegung der Kontroverse, mögliche Absichten bezüglich Straferleichterung oder Strafminderung auf dem Gnadenwege bestehen. Botschafter Ferring wurde jedoch wenige Stunden vor seinem Abflug nur noch von Ministerpräsident Kwon empfangen. Eine eingehende Analyse dieses Gesprächs erfolgt gegenwärtig im Auswärtigen Amt.
    Botschafter Ferring hat sofort nach seiner Rückkehr dem Auswärtigen Amt über den Stand der Angelegenheit aus seiner Sicht berichtet. Er wurde gestern auch vom Bundesminister des Auswärtigen empfangen. Das weitere Vorgehen wird gegenwärtig einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Dabei wird es von entscheidender Bedeutung für uns sein, die weiteren Einwirkungsmöglichkeiten auf die
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1968 11127
    Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
    koreanische Regierung bezüglich eines befriedigenden Abschlusses der Angelegenheit und zugleich die Möglichkeit, wie bisher schon zugunsten der Verurteilten tätig zu werden, zu behalten. Das spricht gegen den Abbruch der diplomatischen Beziehungen.
    Die Bundesregierung hält es für richtig, sich weiter darum zu bemühen, auf diplomatischem Wege zum Erfolg zu kommen. Die Tatsache, daß von den 16 aus der Bundesrepublik Deutschland nach Korea verbrachten erwachsenen Koreanern zehn inzwischen wieder freigelassen wurden, neun wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind sowie in einigen weiteren Fällen das Strafmaß der Verurteilten im Vergleich zu den Vorinstanzen erheblich reduziert wurde, ist ein Beweis dafür, daß unsere Bemühungen nicht erfolglos sind. Der Bundesminister des Auswärtigen hat heute vormittag den koreanischen Botschafter empfangen und ihm die Erwartungen der Bundesregierung über die weitere Behandlung dargelegt.
    Der Hinweis auf diese eben genannten vorläufigen Erfolge unserer Bemühungen sollte deutlich machen, daß Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Die Bundesregierung hat alles getan, um darüber hinaus den Angeklagten in Seoul menschliche Erleichterungen zu verschaffen. Sie beabsichtigt, diese Bemühungen, solange sie erforderlich und möglich sind, fortzusetzen. Es handelt sich generell um Maßnahmen, die einen optimalen Rechtsschutz der Angeklagten gewährleisten, ihre ärztliche Betreuung sicherstellen und den Freigelassenen ihre Rückreise nach hier erleichtern. Dazu kommen nicht zuletzt die Bemühungen im menschlichen Bereich durch die Angehörigen der Botschaft in Seoul. Die Angeklagten und ihre Angehörigen haben sich wiederholt für die geleistete Hilfe bedankt.