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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 197. Sitzung Bonn, den 26. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Busse (Herford) und Steinhoff . . . 10615 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 10615 A Entwurf eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3524) — Erste Beratung —Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 10615 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 10617 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 10622 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 10628 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 10632 D Mertes (FDP) 10638 A Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . . 10639 C Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 10641 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1967 (Mehrwertsteuer) (Abg. Frau Funcke, Dr. Staratzke, Mertes, Genscher u. Gen.) (Drucksache V/3482) — Erste Beratung — . . . . 10642 D Nächste Sitzung 10642 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10643 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. November 1968 10615 197. Sitzung Bonn, den 26. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 18.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 30. 11. Dr. Aigner * 30. 11. Dr. Apel * . 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Borm 26. 11. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dichgans * 30. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gscheidle 29. 11. Haase (Kellinghusen) 26.11. Hahn (Bielefeld) * 27. 11. Hauffe 30. 11. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 30. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kulawig * 30. 11. Lange 26. 11. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich 26. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Memmel * 30. 11. Metzger * 30. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Müller (Worms) 29. 11. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Dr. Schmidt (Offenbach) 26. 11. Dr. Serres 26. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand 31. 12. Wischnewski 30. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. b) Urlaubsanträge Adorno 3. 12. Hamacher 31. 12. Dr. Heck 9. 12. Kunze 31. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Storm 31.12. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Pohle.


Rede von Dr. Wolfgang Pohle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns auch weder unter Schillers „Räubern" fühlen noch mit der Regierung glauben, daß sie uns hier den „Ring des Polykrates" überreicht hat, so glaube ich doch sagen zu können, daß die Bundestagsfraktion der CDU/CSU der Meinung ist, daß mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine für die zukünftige Entwicklung unseres Landes recht bedeutsame Frage zur Diskussion gestellt wird. Sie befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der seriösen und sachkundigen Wirtschaftspresse, die die Dinge auch so sieht, daß sie von ungewöhnlicher Bedeutung sind.
Meine Damen und Herren, das Problem betrifft nicht nur die Bundesrepublik Deutschland, sondern die gesamte freie Welt. Das Problem ist politisch und ökonomisch gleichermaßen schwerwiegend. Wir stehen, obwohl die Vorlage den Anschein eines nur steuertechnischen Gesetzes erweckt, dennoch an einer Weggabelung. Die Vorlage erfordert von uns ebenso wie von unseren westlichen Partnern die Grundsatzentscheidung, ob der Weg in -eine ständig wachsende und sich festigende marktwirtschaftliche Ordnung im Weltmaßstab fortgesetzt wird oder der Anfang zu einem bequem erscheinenden, aber später in einem Irrgarten endenden Weg eines sich



Dr. Pohle
international. ausbreitenden Protektionismus und Dirigismus gemacht werden soll.
Die Wirtschaft der Bundesrepublik, meine Damen und Herren, müßte schwersten Schaden erleiden, wenn etwa der Welthandel in die chaotischen Verhältnisse der 20er Jahre zurückfiele mit einem System von Nationalstaaten, die mit allen Mitteln gegeneinander kämpfen; eine der Folgen dieses Weges wäre eine allmähliche Abkapselung der einzelnen Volkswirtschaften gegeneinander. Das, glaube ich, ist hier das Grundproblem.
Eingebettet in dieses Problem ergeht zugleich die Frage an alle Länder der westlichen Währungsgemeinschaft: Wie haltet ihr es mit der wirtschaftlichen und monetären Disziplin und mit der Stabilität? Ein weltweiter Austausch von Waren, Leistungen und Kapital kann bekanntlich nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Währungen — also das Geld, in dem sich diese Vorgänge ausdrücken — in Ordnung sind und wenn ihr Tauschverhältnis der wirtschaftlichen Realität entspricht. Ist das nicht der Fall, sind Störungen der Weltwirtschaft und der einzelnen nationalen Wirtschaften unausweichlich. Internationale Störungen greifen auf Grund des Mechanismus des internationalen Währungssystems unweigerlich auf andere Volkswirtschaften über.
Meine Damen und Herren, kein anderer als Lenin hat die Bedeutung der Geldwirtschaft für unsere Wirtschaftsordnung erkannt. Von ihm stammt der Gedanke: Wer den Kapitalismus zerstören will, der zerstöre sein Geld!
Die Funktionsfähigkeit der modernen Wirtschaft hängt nun einmal vom geordneten Geldwesen ab. Die erbittertsten Gegner unseres Systems — z. B. Lenin — sind sich der Verwundbarkeit dieses komplizierten Ordnungsmechanismus sehr wohl voll bewußt.
Das Problem der außenwirtschaftlichen Absicherung, meine Damen und Herren, ist im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums angesprochen, und die Herren Minister und der Herr Bundeskanzler haben dieses Gesetz bereits erwähnt. Das außenwirtschaftliche Gleichgewicht ist eines der vier Leitziele dieses Gesetzes. Bei außenwirtschaftlichen Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts muß die Bundesregierung alle Möglichkeiten der internationalen Koordination nutzen. Reicht dies nicht aus, sollen die zur Verfügung stehenden wirtschaftspolitischen Mittel eingesetzt werden. Welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall zu treffen sind, sieht das Stabilitätsgesetz bekanntlich nicht vor. Es überläßt das, anders als andere Behelfe, ganz bewußt einer besonderen Gesetzesinitiative; die Sache ist zur Sprache gekommen, als wir über das Stabilitätsgesetz berieten.
Der Gesetzentwurf über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung mit einer Belastung der Exporte und einer Entlastung der Importe um 4 Prozent stellt in erster Linie eine Schutzmaßnahme für die deutsche Volkswirtschaft dar. Diese Maßnahme ist eine Konsequenz der im Stabilitätsgesetz niedergelegten Grundsätze. Eine
Restriktionspolitik, also eine Dämpfung der inneren Nachfrage, würde die Situation nicht verbessern, sondern nur verschlimmern; darauf hat der Herr Bundeswirtschaftsminister in seiner Rede mit Nachdruck hingewiesen. Meine Fraktion stimmt der Auffassung der Bundesregierung und der Bundesbank durchaus zu, daß ein solches Instrument zur Zeit ungeeignet ist. Es würde nur die innere Nachfrage zugunsten der Auslandsnachfrage zurückdrängen. Damit würden die Außenhandelsüberschüsse vergrößert, und genau das nicht Gewollte würde eintreten. Außerdem müßte sich unsere Volkswirtschaft alsdann noch stärker auf zusätzliche Exporte orientieren.
Der Gesetzentwurf ist darüber hinaus eine notwendige Konsequenz der internationalen vertraglichen Bindungen, die die Bundesrepublik eingegangen ist. Eine von ihnen ist das Abkommen von Bretton Woods vom Jahre 1944; ihm trat die Bundesrepublik im Jahre 1952 bei. Dieses Abkommen schreibt unter anderem als Leitsatz für Änderungen der Währungsparitäten vor — ich zitiere —:
Ein Mitglied soll nicht eine Änderung der Parität seiner Währung vornehmen, es sei denn, um eine grundlegende Störung des Gleichgewichts zu beheben.
Die folgenden Abschnitte von Bretton Woods legen die Einzelheiten für den Fall fest, daß doch Paritätsänderungen vorgenommen werden, jedoch bleibt festzuhalten, daß der übergeordnete Leitgedanke die Vermeidung — ich wiederhole: die Vermeidung — derartiger Änderungen ist. Dies ist ein ganz bedeutsamer Sachverhalt angesichts der ständigen Forderung nach einer Aufwertung.
Meine Fraktion kann der Bundesregierung nur bestätigen, daß sie in Erfüllung ihrer internationalen vertraglichen Verpflichtungen handelt, wenn sie alle Möglichkeiten ausschöpft, bevor sie eine Änderung des Wechselkurses ins Auge faßt. Sie handelt hierbei auch in Übereinstimmung mit den in Art. 1 von Bretton Woods niedergelegten Vertragszielen. Dort wird als Aufgabe des Vertrages festgelegt, daß die Stabilität der Währungen zu fördern, geordnete Währungsbeziehungen zwischen den Mitgliedern aufrechtzuerhalten und Währungsabwertungen aus Wettbewerbsgründen zu verhindern sind. Die Stabilität der Währungen sowie geordnete Währungsbeziehungen und die Ablehnung von diskriminierenden Währungspraktiken sind also die Basis von Bretton Woods. In der Sprache dieses Abkommens umfaßt der Begriff „Stabilität der Währung" nicht nur den inneren, sondern auch den äußeren Geldwert.
Eine grundlegende Störung des Gleichgewichts ist bisher nicht übereinstimmend vom Internationalen Währungsfonds festgestellt worden, schon gar nicht, soweit die Bundesrepublik betroffen ist. Meine Fraktion ist daher der Meinung, daß die richtige Konsequenz aus dieser Sachlage eine befristete und kurzfristig zu verändernde Lösung ist, wie sie die vorgeschlagene Umsatzsteuervorlage ermöglicht. Sie ist im Augenblick notwendig, um den spekulativen



Dr. Pohle
Geldbewegungen, von denen hier bereits gesprochen worden ist, Einhalt zu gebieten. Sie eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, eine Reform des Abkommens von Bretton Woods anzustreben. Wir sind der. Meinung, daß die letzten Ereignisse, aber auch z. B. die in der Mitte des Jahres stattgehabte Goldspekulation mit der dann folgenden Spaltung des Goldpreises wie auch die zahlreichen Stützungsaktionen für das englische Pfund, an denen die Bundesrepublik maßgeblich mitgeholfen hat, hinreichend klargemacht haben, daß hier auf die Grundsätze von Bretton Woods zurückgegriffen werden muß und wie notwendig andererseits eine Reform dieses Abkommens erscheint.
Meine Damen und Herren, ist die Währungsstabilität eines der wesentlichen Leitziele des Abkommens von Bretton Woods, so liegt an dieser Stelle zugleich der wunde Punkt des Vertrages im Hinblick auf die festen Wechselkurse. Er begründet auch dessen Reformbedürftigkeit. Beide Bedingungen, Währungsstabilität und stabile Wechselkurse, können nur dann optimal und gleichzeitig erfüllt werden, wenn sich die Wirtschaftspolitik sämtlicher Vertragspartner gleichermaßen an diesen Zielen orientiert. Nun, wir alle wissen, daß das nicht der Fall ist. Wir haben Länder, die eine Politik monetärer Disziplin befolgen, und wir haben auf der anderen Seite Staaten, die seit Jahren eine Politik des leichten Geldes, leichter Inflation und großer Haushaltsdefizite auf ihr Panier geschrieben haben. Wirtschaftliche Spannungen und Disparitäten sind deshalb zwangsläufig. Bei den stabilitätsbewußten Ländern zeigen sich diese Spannungen in der ständigen Bedrohung durch die sogenannte importierte Inflation. Wir müssen anstreben, daß nationale Unterschiede nicht das internationale Währungssystem oder einzelne Mitglieder dieses internationalen Währungssystems bedrohen und zu wirtschaftspolitischen Gegenmaßnahmen führen, vielmehr daß solche Störungen schon im Frühstadium aufgefangen werden. Wir müssen unseren Beitrag zur Sanierung des Weltwährungssystems leisten. Aber wir dürfen nur solche Maßnahmen beschließen, die unsere Konjunktur nicht gefährden.
Damit komme ich zu den Alternativen, vor denen wir stehen. Wir haben vier zur Auswahl. Wir können eine multilaterale Lösung anstreben, wir können aufwerten, wir können die Umsatzsteueränderung beschließen, die die Bundesregierung vorgeschlagen hat, und wir können — darüber ist schon gesprochen worden, auch vom Bundeswirtschaftsminister und vom Bundesfinanzminister — als letzte Alternative eben gar nichts tun.
Zum ersten Punkt, der internationalen Fortbildung multilateraler Lösungen, internationalen Währungsabkommen, habe ich die tragenden Gesichtspunkte bereits erwähnt. Aber dieser Weg wird, wenn überhaupt, nicht sofort zum Ergebnis führen können. Er erfordert Zeit. Es müssen unter den Mitgliedsländern Verbündete für den deutschen Standpunkt gewonnen werden. Dieser Weg kann daher nur in Kombination mit anderen, sofort wirksamen Maßnahmen beschritten werden.
Soll man sich auf den Versuch beschränken, multilateral lediglich zu einer Neufestsetzung der Währungsparitäten zu gelangen? Das reicht angesichts der konträren wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Mitgliedsländer kaum aus. Es müßte gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen werden, daß zukünftige Störungen durch entsprechende Instrumente so reibungslos wie irgend möglich ausgeglichen werden. Dies kann nur durch eine Reform des Vertragswerks von Bretton Woods geschehen.
Die CDU/CSU-Fraktion glaubt, daß wir auf diesem Wege fortschreiten müssen. Sie unterstützt die Bundesregierung deshalb in ihrem Bestreben, einen Beitrag zur Weltwährungssanierung zu leisten und sich um diese multilateralen Abkommen zu kümmern, ohne eine D-Mark-Aufwertung — die zweite Alternative — vorzunehmen.
Wie der Herr Bundeskanzler und die beiden Herren Minister bereits hervorgehoben haben, hätte diese D-Mark-Aufwertung als Dauererscheinung verheerende Auswirkungen z. B. auf die bäuerliche Bevölkerung. Sie würde eine ungewöhnliche Erschwerung unserer Exportwirtschaft bedeuten, die uns ja im wesentlichen auch während der Rezession getragen hat. Unsere Exportquote ist seit 1961 von 15 auf 19 % gestiegen. Große Firmen und auch kleine mit einem Exportanteil von weit über 50 %, gerade auch in den Zonenrandgebieten, wären die Hauptbetroffenen.
Lassen Sie mich stichwortartig einige Gründe nennen, die hier noch nicht zur Sprache gekommen sind. Die Bundesrepublik hat der internationalen Wirtschaft in den letzten Jahren kaum Liquidität entzogen. Unsere Zahlungsbilanz wirkt ohnedies als Bremse gegenüber dem Überschuß der Handelsbilanz. Die D-Mark ist ein sehr lohnendes Spekulationsobjekt; diesen Anreiz schaffen wir auch nicht durch eine Aufwertung im jetzigen Zeitpunkt weg. Im Gegenteil! Es kommt hinzu, daß der sogenannte Bumerang-Effekt der Kapitalexporte sehr fraglich ist, weil ein Teil der Erlöse ausländischer D-Mark-Anleihen z. B. von den Emittenten in offiziellen Devisenreserven angelegt wird. Die Bundesrepublik braucht auf der anderen Seite Überschüsse in ihrer Leistungsbilanz, und zwar erstens für den Bereich der Wiedergutmachung, zweitens für den Bereich der Entwicklungshilfe, drittens für etwaige Devisenausgleichsabkommen. Meines Erachtens ist der Ausgleich für die Überschüsse auch anders möglich. Ich erinnere an einen Teil des Buketts, das die Bundesregierung hier ausgebreitet hat, z. B. an Anreize für den Kapitalexport durch Investitionen im Ausland.
Durch eine Aufwertung würde ein neuer Aufwertungsverlust der Bundesbank entstehen. Soweit ich weiß, ist der alte durch den Bund noch nicht völlig abgedeckt. In erster Linie aber würde sich ein ungeheurer Vertrauensverlust im Ausland ergeben. Meine Damen und Herren, fragen Sie die Exporteure, die von den traditionellen Absatzmärkten zurückkommen, z. B. aus Südamerika, aus Südostasien, aus Südafrika. Dort rechnet die Welt damit, daß die D-Mark fest bleibt und nicht durch ein Hin und Her beeinträchtigt wird.



Dr. Pohle
Es ist unwahrscheinlich, daß eine Aufwertung das internationale Währungssystem stärken würde. Im Gegenteil, andere Länder würden dann um so weniger geneigt sein, eigene Maßnahmen zu ergreifen. Niemand kann erwarten, daß die Bundesrepublik die Folgen einer ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung in den anderen Ländern durch Maßnahmen in der Bundesrepublik selber ausgleicht.
Noch schwerer — dies als letztes zur Aufwertung — wiegt für meine Freunde und mich das Risiko einer derartigen irrevisiblen Maßnahme angesichts der Unklarheit, welche Politik Frankreich und Großbritannien in der Wechselkursfrage einschlagen, einer Unklarheit, die bis heute noch nicht behoben ist, und welche Wirtschaftspolitik obendrein die neue Administration in den Vereinigten Staaten führen wird.
Auch die Gefahr einer Kumulierung deutscher und französischer Maßnahmen — der Herr Bundeswirtschaftsminister hat bereits darauf hingewiesen — muß gesehen werden. Eine solche Kumulierung kann für einzelne Wirtschaftszweige sehr gravierend, unter Umständen sogar tödlich wirken. Schließlich betrug der deutsch-französische Warenaustausch im Jahre 1967 18,5 Milliarden DM. Er lag damit innerhalb der EWG an der Spitze. Diese Zahl sollte uns zur Vorsicht mahnen. Ich bin daher der Ansicht, daß wir die Bundesregierung bitten müssen, unverzüglich Konsultationen mit Frankreich durchzuführen. Davon wird im wesentlichen auch die Beratung in den Ausschüssen abhängen, die stattfinden kann, sobald das Ergebnis der französischen Maßnahmen, die wir noch nicht kennen, auf dem Tisch liegt.
So viel zur zweiten Alternative, der Aufwertung der D-Mark; ich habe sie damit abgelehnt.
Die dritte Möglichkeit, meine Damen und Herren, stellt die vorgeschlagene Umsatzsteueränderung dar. Sie genießt den Vorzug, jederzeit abänderbar oder sogar aufhebbar zu sein. Sie tastet in ihrer Wirkung die realen Bedingungen ab und läßt wegen ihrer Flexibilität eine schnelle Anpassung zu. Der Vorschlag der Bundesregierung enthält drei Maßnahmen : Importförderung, Exporterschwerung und — in einem Paragraphen — einen Härteausgleich.
Ich verhehle nicht, daß sich beachtliche Kräfte auch innerhalb meiner Fraktion zu Wort gemeldet haben, die aus vielerlei Gründen sehr starke Bedenken gegenüber der jetzt vorgeschlagenen Manipulation geäußert haben. Wir haben im vorigen Jahr das Mehrwertsteuergesetz verabschiedet, das eine Gleichstellung der indirekten Steuern im grenzüberschreitenden Verkehr mit sich brachte und mit dem komplizierten System von Umsatzausgleichsteuern und Umsatzsteuerrückvergütungen aufräumte. Der international anerkannte Grundsatz des neutralen Grenzausgleichs wird nunmehr zu Lasten der deutschen Industrie wieder verlassen, obwohl gerade dies ein Motiv — wenn auch nicht das alleinige — für den Systemwechsel war.
Wir haben uns der Einführung einer entsprechenden Ermächtigung im Stabilitätsgesetz seinerzeit verschlossen. Heute, nach Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes, manipulieren wir nun erneut mit der Steuer. Nicht zu Unrecht — ich sage das ganz offen — ist deshalb auch bei den sehr ernsten Unterhaltungen in meiner Fraktion — wir haben viele Stunden darüber gesprochen — das Wort von der Denaturierung der Steuer- und Finanzpolitik gefallen. Die steuerliche Grenzregelung wird damit systemwidrig als Mittel der Konjunktur- und Währungspolitik eingesetzt. Auch dadurch wird ein starkes Moment der Unsicherheit in die langfristigen Dispositionen der Außenwirtschaft getragen.
Wenn wir dennoch der Regierung die Zustimmung nicht versagen, so deshalb, weil wir in unserer Fraktion eine solche Maßnahme unter allen Umständen der Aufwertung vorziehen und weil andererseits die andere Alternative, auf die ich noch zu sprechen komme — nämlich die Dinge einfach auf sich beruhen zu lassen und Gewehr bei Fuß zu stehen —, heute nicht mehr gangbar ist.
Wenn jemand sagt, daß der Effekt verloren ginge, den beispielsweise eine allgemeine Aufwertung hätte, wenn nicht alle Maßnahmen der Regierungsvorlage durchgeführt werden sollten — ich komme gleich darauf zurück —, dann muß ich sagen, daß eben die jetzt getroffene Maßnahme ein Behelf ist. Sie ist kein Aufwertungsersatz, sondern ein aliud. Sie ist mit anderen Maßnahmen zusammen als Bukett unseres guten Willens dafür bestimmt und geeignet, unter Beweis zu stellen, daß wir zu unserem Teil dazu beitragen wollen, die internationale Währungssituation zu entwirren.
Wir müssen uns auch über die wirtschaftlichen Folgen klar sein. Deshalb haben die beiden Minister und der Herr Bundeskanzler mit großem Ernst über die wirtschaftlichen Folgen gesprochen, die diese Aktion auf dem Gebiet des Exports und im Bereich der Einfuhr auslösen kann. Die Folgen, die sich daraus ergeben, daß der Export erschwert wird, sind verhältnismäßig leicht zu übersehen.
Wir müssen uns aber auch über die Folgen der Importerleichterung im klaren sein. Lassen Sie mich dazu kurz folgendes sagen. Bei allen Massengütern, bei allen Erzeugnissen, die von vielen Herstellern im In- und Ausland in gleicher Qualität hergestellt werden — also bei chemischen Zwischenprodukten, bei Walzstahl usw. — gibt es einen europäischen Marktpreis. Diesen Marktpreis bestimmt jeweils der niedrigste Anbieter. Sinkt dieser Marktpreis der ausländischen Wettbewerber nun durch Importverbilligung um 4 %, so werden nicht nur diese eingeführten Waren billiger, sondern sämtliche übrigen Produktionen, die ihren Marktanteil behalten wollen, müssen dieser Preissenkung folgen. Um ein Beispiel zu nennen: Beim Stahl führt die Senkung der Einfuhrpreise — heute werden schon mehr als 30 % des deutschen Marktes durch Einfuhren beliefert; vor wenigen Jahren waren es noch weniger als 20 % — zu einer Erlöseinbuße von etwa 600 Millionen DM. Nimmt man dazu die Einbußen aus der Exportsteuer, so summiert sich dieser Betrag auf 800 Millionen DM.



Dr. Pohle
Man muß die Frage aufwerfen, ob es richtig ist, daß — um mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister zu sprechen — dieses Gesetz nicht „durchlöchert werden soll", oder ob — um mit dem Bundesfinanzminister zu reden — dieses Gesetz „ohne substantielle Einschränkungen" hingenommen werden muß und soll, oder ob nicht die Möglichkeit besteht — so habe ich die Ausführungen der beiden Minister verstanden —, in den Ausschußberatungen Überlegungen anzustellen, aus denen sich eine gewisse flexible Handhabung dieses Gesetzes ergibt. Dazu gehört auch die bereits erörterte Frage .des Ausschlusses der Altverträge. Ganz abgesehen davon, daß man in den Ausschüssen zumindest die rechtsstaatlichen Gründe untersuchen muß, betrifft nun gerade diese Miterfassung der Altverträge eine ganze Reihe von Unternehmen, die in der Rezessionsphase die Beschäftigung der Unternehmen und ihrer Belegschaften durch Exportlieferungen sichergestellt haben. Diese Miterfassung wirft jede vernünftige Kalkulation über den Haufen. Die 4 % bleiben eben bei den Exporteuren hängen.
Ich wiederhole — ich habe es vorhin schon gesagt —: Dieses Gesetz soll nicht ein voller Ersatz für die Aufwertung sein, sondern es soll die Exporte ad futurum erschweren, und es soll die Importe erleichtern, aber es kann nicht genau denselben Effekt wie eine Aufwertung erzielen. Deshalb muß es unter anderen Gesichtspunkten betrachtet, d. h. flexibel gestaltet werden.
Meine Damen und Herren, ich habe damit zum Ausdruck gebracht, daß die große Mehrheit meiner Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmt. Wir hoffen und wünschen, daß wir mit der Verwaltung und mit den zuständigen Ministern in den Ausschüssen die strittigen Fragen sehr eingehend erörtern und möglichst klären können.
Eine vierte Möglichkeit wäre, nichts zu tun. Ich stelle fest, dieser Weg ist nicht gangbar. In Wirklichkeit stellt er eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen dar. Die Folgen dieser Entscheidung würden sein: ein Inflationsimport, der sich binnenwirtschaftlich in Kosten- und Preissteigerungen und in Einfuhrbeschränkungen bei unseren Handelspartnern niederschlagen würde, ein Verlust der Solidarität innerhalb der westlichen Währungsgemeinschaft, gleichzeitig ein Andauern der Spekulation und der spekulativen Aufkäufe. Wir würden uns außerdem der Möglichkeit begeben, daß die Maßnahmen unserer Partner dann in Übereinstimmung mit uns getroffen werden. Der Druck würde so außerordentlich stark auf uns sein, daß wir, glaube ich, mit gutem Gewissen sagen können: Dieser Weg ist nicht gangbar.
Wir dürfen es uns dabei auch nicht zu leicht machen. Die Bundesrepublik hat in der Zeit von 1966 bis September 1968 einen Ausfuhrüberschuß erzielt, der die Größenordnung von mehr als 36 Milliarden DM erreicht. Das ist ein Tatbestand, den man auch nicht ohne weiteres ignorieren kann. Wir haben also nicht darüber zu entscheiden, ob wir einfach nichts tun, sondern die Entscheidung, vor der wir stehen, lautet: Protektionismus bei den anderen oder Verhinderung dieser Entwicklung. Das ist die Alternative.
Angesichts dieses Sachverhalts kann die Antwort nur lauten — und das ist der Standpunkt meiner Fraktion —: Wir müssen handeln, und wir werden es auch tun. Es ist daher wichtig, daß die Vorschläge der Bundesregierung ein ganzes Paket umfassen. Neben umsatzsteuerlichen Maßnahmen stehen also die Kredithilfen von 2,4 Milliarden DM allein an Frankreich, die Anwendung des § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes, die Abwehr heißen Geldes und steuerliche Erleichterungen für Direktinvestitionen im Ausland. Meine Fraktion ist der Meinung, daß es sich hierbei um ein wohlabgewogenes Bündel von Maßnahmen handelt, dem sie ihre Zustimmung erteilen kann.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Die Wirtschaft der Bundesrepublik ist nun einmal auf den Außenhandel und damit auf eine funktionierende Weltwirtschaft angewiesen. Dies verbietet uns, angesichts der bei unseren Nachbarn bestehenden Probleme tatenlos zu bleiben. Wir gehen dabei von der Voraussetzung aus, daß, wenn wir handeln, auch die anderen handeln müssen. Meine Fraktion unterstützt deshalb die Vorschläge der Bundesregierung. Ich bin der Meinung, daß wir damit erstens den internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik nachkommen, zweitens den Geboten der internationalen Solidarität entsprechen und damit die Voraussetzung für eine entsprechende solidarische Haftung auch und gerade unserer Nachbarn schaffen, drittens der Gefahr einer Desintegration des Welthandels einen Riegel vorschieben, viertens den Weg für nationale Gesundungsmaßnahmen bei den am meisten gefährdeten Ländern erleichtern und fünftens Zeit für eine Reform des Abkommens von Bretton Woods gewinnen.
Die Bundesrepublik ist im Begriff, als Außenhandelsland, das auf Handelsbilanzüberschüsse angewiesen ist, einen positiven Beitrag zur Gesundung des internationalen Währungssystems zu leisten. Damit erfüllen wir eine uns auferlegte Pflicht.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möller.