Rede von
Erwin
Schoettle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Fragen mehr.
Dann kommen die Fragen 78, 79 und 80 des Abgeordneten Zebisch:
Stimmen Zeitungsmeldungen aus dem oberpfälzischen Grenzgebiet, daß dort wichtige Bauprojekte im Straßenbau nicht mehr durchgeführt werden, weil angeblich die Gelder für die Olympischen Spiele nach München fließen?
In welcher Hohe wurden in den letzten zehn Jahren, einschließlich 1968,. für den Raum Niederbayern-Oberpfalz Mittel für den Straßenbau vergeben?
Kann die bayerische Staatsregierung die zugewiesenen Mittel selbständig verplanen bzw. inwieweit werden sie von der Bundesregierung örtlich projektgebunden zugewiesen?
Sie werden im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom, 15. Dezember 1967 lautet:
Der allgemeine Ausbau- und Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen weist im Raume München eine Reihe wichtiger Baumaßnahmen auf. Dies erklärt sich aus der allgemeinen Verkehrsbedeutung Münchens und der starken Verkehrsbelastung in diesem Raum. Die hierfür benötigten Mittel konnten bereits zum Teil in den 3. Vierjahresplan eingestellt bzw. sollen im nächsten Ausbauplan berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf die Olympischen Sommerspiele 1972 müssen nunmehr einige Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Vorfeld von München vorgezogen werden. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Mittel werden, soweit eine Zentralreserve nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist, durch Mittelausgleich innerhalb des gesamten Straßenbauplans frei gemacht.
Straßenbauprojekte im oberpfàlzischen Grenzgebiet, insbesondere im Raume Pfreimd—Schwaizenfeld sollen keine nennenswerten Beeinträchtigungen erfahren. In Auswirkung des Eventualhaushaltes konnten die Arbeiten im Teilabschnitt Nabbung—Pfreimd so beschleunigt werden, daß mit der Fertigstellung dieses Abschnittes schon im Jahre 1968 gerechnet werden kann.
Ich rufe dann noch ,die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen auf, zunächst die Frage 81 des Abgeordneten Lautenschlager:
Bis wann ist mit den Ausführungsvorschriften zu den §§ 30 und 32 des Arzneimittelgesetzes von 1961 zu rechnen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. Dezember 1967 lautet:
Die Rechtsverordnungen nach den §§ 30 und 32 des Arzneimittelgesetzes werden zur Zeit von dem Beirat, der nach § 33 des Arzneimittelgesetzes gehört werden muß, beraten. Dieser Beirat hat bereits zwei Sitzungen abgehalten; die nächste Sitzung ist für den 1. und 2. Februar 1968 einberufen. Unter der Voraussetzung, daß der Beirat in dieser Sitzung seine Beratungen darüber abschließt und seine Stellungnahmen abgibt, werde ich die Entwürfe der beiden Verordnungen mit den beteiligten Ressorts abstimmen. Nach diesem Plan werde ich versuchen, die Vorbereitungen so zu beschleunigen, daß ich die beiden Entwürfe noch vor der Sommerpause in den Bundesrat einbringen kann.
7468 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967
Vizepräsident Schoettle
Die Fragen 82 und 83 stellt der Abgeordnete Enders:
Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Zeitungsberichten kürzlich in Hamburg vorgenommene Anwendung eines in der Sowjetunion entwickelten Serums gegen die multiple Sklerose?
Ist die Bundesregierung bereit, falls das Urteil über den neuen Impfstoff positiv ausfällt, auch anderen an multipler Sklerose erkrankten Patienten zu diesem Präparat zu verhelfen?
Herr Abgeordneter, wenn Sie nicht an der Beantwortung Ihrer Frage interessiert sind, dann lasse ich sie schriftlich beantworten.
— Bitte, Frau Minister, wollen Sie antworten!