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ID0512319500

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    Deutscher Bundestag 123. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6185 A Absetzung von Punkt 25 der Tagesordnung 6185 A Amtliche Mitteilungen 6185 B, 6186 A Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Wienand: Zurückstellung von Ersatzdienstpflichtigen 6186 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rente für geschiedene Ehefrau eines durch Arbeitsunfall Verstorbenen . . 6186 B Frage des Abg. Felder: Sicherstellung der ärztlichen Versorgung während der Hauptferienzeit Katzer, Bundesminister 6186 B Felder 6186 C Frage des Abg. Weigl: Einsatzmöglichket der Arbeitslosen im Arbeitsamtsbezirk Weiden 6186 C Frage des Abg. Reichmann: Beiträge der Landwirte zu den landwirtschaftlichen Alterskassen Katzer, Bundesminister 6187 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 6187 A Frage des Abg. Josten: Einbeziehung des Mittelstandes in die gesetzliche Rentenversicherung Katzer, Bundesminister . . . . 6187 C Josten (CDU/CSU) 6187 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6187 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6188 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 6188 C Frage des Abg. Josten: Frage einer Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige Katzer, Bundesminister . . . . 6188 D Josten (CDU/CSU) 6189 A Frage des Abg. Burger: Überweisung von Versorgungsleistungen an Bewohner in Polen . . . . . 6189 A Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Mitbestimmungskommission Katzer, Bundesminister 6189 B Dr. Schellenberg (SPD) 6189 C Matthöfer (SPD) 6189 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Organisations- und Finanzreform der gewerblichen Unfallversicherung Katzer, Bundesminister 6190 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6190 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 Frage des Abg. Geldner: Klagen aus Mittelfranken wegen Lärmbelästigung durch Tiefflieger . . . . 6190 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Etwaige Konsequenzen - für das Unterhaltssicherungsgesetz aus dem Urteil eines Münchner Amtsgerichtes in einem Verfahren wegen Fahnenflucht Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6191 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6191 B Fragen des Abg. Kaffka: Manöver „Sunshine Express" Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6191 C Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 6192 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Angebliche Nichtbeantwortung von Beschwerdebriefen an das Luftwaffenamt in Porz/Wahn betr. Gefährdungen durch Tiefflieger 6192 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Vergabe von Reparatur- und Instandsetzungsaufträgen für Bundeswehrfahrzeuge an Betriebe im Zonengrenzgebiet Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6192 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6192 B Fragen des Abg. Büttner: Zurruhesetzung von Offizieren der Bundeswehr, Verteilung auf die Altersgruppen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6192 D Frage des Abg. Büttner: Tätigkeit von pensionierten Offizieren im öffentlichen Dienst bzw. in einem Privatbetrieb Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6193 A Büttner (SPD) 6193 B Fragen des Abg. Ollesch: Antwort des früheren Bundesverteidigungsministers auf Fragen der Abg. Berkhan und Wienand Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6193 B Fragen des Abg. Jung: Gefährdung der Trinkwasser-Talsperre in Wahnbachtal (Siegkreis) — Vorschriften für Flugzeuge zum Schutz von Trinkwasser-Talsperren und Wohngebieten 6193 C Frage des Abg. Prochazka: Nach den USA gelieferte neue Typen 1600 und 1500 der Volkswagen AG . . 6193 D Fragen des Abg. Opitz: Zahlung von Autobahngebühren durch deutsche Touristen in Nachbarländern 6193 D Fragen des Abg. Dr. Imle: D-Zug-Zuschläge Wittrock, Staatssekretär . . . . . 6194 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 6194 B Frage des Abg. Haar (Stuttgart) : Flugsicherungsmaßnahmen im zivilen und militärischen Bereich Wittrock, Staatssekretär 6195 A Frage des Abg. Haar (Stuttgart) : Bundesgesetzliche Regelung über die Sicherheit im Luftverkehr Wittrock, Staatssekretär 6195 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 6195 C Frage des Abg. Ramms: Erfüllung der §§ 2 und 3 des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen Wittrock, Staatssekretär 6195 C Ramms (FDP) 6195 D Fragen des Abg. Böhm: NATO-Flugplatz Ingolstadt/Manching — Errichtung eines bayerischen Zentralflughafens Wittrock, Staatssekretär 6196 A Böhm (SPD) 6196 A Opitz (FDP) 6196 C Frage des Abg. Moersch: Verkaufbare Grundstücksreserven der Deutschen Bundesbahn Wittrock, Staatssekretär . . . . 6196 D Moersch (FDP) 6197 A Haar (Stuttgart) (SPD) 6197 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Stillegung von Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn in Zonenrand-und Bundesausbaugebieten - Verstärkte Förderung des Straßenbaues Wittrock, Staatssekretär 6197 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 6198 A Frau Schanzenbach (SPD) 6198 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Fernsehempfang in den Zonenrandgebieten, insbesondere Hessens . . . . Bornemann, Staatssekretär . . . . 6199 A Dr. Enders (SPD) 6199 B Frage des Abg. Folger: Selbstwählfernverkehr nach Italien mit Ausnahme Südtirols Bornemann, Staatssekretär . . . 6199 D Folger (SPD) 6200 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2181, V/2143) 6200 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Schulze-Vorberg, Sänger, Dr. Burgbacher, Dr. Arnold, von Eckhardt, Rackert, Rock u. Gen.) (Drucksache V/1874) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wettbewerbsfähigkeit der Tageszeitungen (Drucksache V/1722) Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6200 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 6201 D Schmücker, Bundesminister . . . . 6208 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6209 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6210 B Sänger (SPD) 6212 D Genscher (FDP) . . . . . . . 6214 B Rock (CDU/CSU) . . . . . . . 6215 C Raffert (SPD) . . . . . . . . 6216 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 6219 B Nächste Sitzung 6221 D Berichtigung 6221 Anlagen 6223 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 6185 123. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 121. Sitzung, Seite 6117 C, Zeile 2 statt Reinholz (CDU/CSU) : Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach* - 6. 10. Dr. Aigner * 14. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 6. 10. Beuster 6. 10. Blachstein 6. 10. Blumenfeld 6. 10. Brück (Köln) 6. 10. Dr. Burgbacher 6. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. van Delden 6. 10. Deringer 6. 10. Dr. Dittrich 6. 10. Ehnes 6. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Erhard 6. 10. Ertl 6. 10. Dr. Even 6. 10. Faller 6.10. Geldner 6. 10. Gerlach* 7. 10. Gibbert 27. 10. Dr. Gleissner 20. 10. Graaff 7. 10. Gscheidle 6. 10. Haage (München) 6. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hähne 31. 10. Hussong 7. 10. Dr. Ils 6. 10. Iven 6. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Kiep 6. 10. Dr. KLiesing (Honnef) 6. 10. Dr. Kopf 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Kunze 31. 10. Kurlbaum 6. 10. Langebeck 31. 10. Lemper 6. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Dr. Lohmar 6. 10. Lücker (München) * 6. 10. Majonica 6. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Müller (Aachen-Land) 6. 10. Picard 7. 10. Dr. Pohle 6. 10. Prochazka 6. 10. Reinholz 30. 11. Richarts * 6. 10. Rommerskirchen 6. 10. Ruf 13. 10. Saam 6. 10. Sänger 6. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 6. 10. Schlager 6. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 6. 10. Schoettle 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Schwabe 6. 10. Dr. Serres 6. 10. Dr. Sinn 6. 10. Spitzmüller 6. 10. Dr. Starke (Franken) 6. 10. Stein (Honrath) 6. 10. Steinhoff 21. 10. Frau Stommel 6. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Dr. Wahl 7. 10. Walter 6. 10. Wendelborn 13. 10. Wienand 20. 10. Dr Wilhelmi 6. 10. Zebisch 6. 10. Zoglmann 6. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 5. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/2124 Frage 20) Wieviel Prozent unserer Mitbürger im Alter von mehr als 65 Jahren sind schätzungsweise für ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise auf Sozialhilfe angewiesen? Zur Zeit erhalten etwa 2,5 % der über 65jährigen Mitbürger, das sind rund 180 000 Personen, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 5. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6224 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 des Abgeordneten Dr. Frerichs (Drucksache V/2124 Fragen 62 und 63) : Steht die Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums, neue Exportselbstbeschränkungsabkommen für Mosaikfliesen, Schirme und möglicherweise Feuerzeuge bei den bevorstehenden Japan-Verhandlungen abzuschließen, nicht im Widerspruch zu den Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers anläßlich der 120. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. September 1967 wie aber auch anderen Gelegenheiten, bei welchen er das Einfuhrdefizit als nicht ungefährlich bezeichnete? Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre grundsätzlich liberale Handelspolitik dahin gehend zu modifizieren, daß künftig bei Klagen der sich konkurrenziert fühlenden Industriezweige der Weg der Exportselbstbeschränkung mit allen nachteiligen Folgen für den deutschen Markt gewählt wird, wobei in Kauf genommen wird, daß ein nicht unbeträchtliches Volumen der Einfuhr über Exportselbstbeschränkungsabkommen manipuliert wird? Das deutsche Einfuhrdefizit des Jahre 1967 — also ein Außenhandelssaldo, der nicht durch stark steigende Ausfuhren, sondern durch rückläufige Einfuhr entstanden ist — ist durch das ungewöhnlich niedrige Niveau der Inlandsnachfrage verursacht. Es ist selbstverständlich, daß diese unbefriedigende und den Zielen des Stabilitätsgesetzes widersprechende Lage nicht durch punktuelle Regulierungen verändert werden kann. Bundestag und Bundesrat haben dem durch ihre konjunkturpolitischen Beschlüsse auch Rechnung getragen. Nur auf diese Weise sind Unterbeschäftigung und Produktivitätsverluste in unserem Land wie das Einfuhrdefizit und damit die durch deutsche Rezession verursachten Schwierigkeiten in anderen Ländern zu beseitigen. Wir sind auf dem Wege dahin. Die Wirkung auf unsere Importe und damit auf die Deutschlandexporte der Lieferländer wird ein Vielfaches von dem betragen, was punktuelle Änderungen, z. B. im Liberalisierungsgrad, zu erreichen vermögen. Das gilt nach beiden Seiten, nach oben wie nach unten. Es gilt also auch für Exportselbstbeschränkungen, die im Falle einer Marktstörung den Einfuhrzuwachs während einer Übergangszeit in den Grenzen halten sollen, die dem betroffenen deutschen Wirtschaftszweig die Anpassung ermöglicht. Darüber wird auch mit Japan verhandelt werden. Bei Mosaikfliesen (nicht Mosaik und Fliesen) ist eine derartige Marktstörung vorhanden. Bei den anderen Erzeugnissen wird dies noch geprüft. Die Handelspolitik der Bundesregierung bleibt der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung verpflichtet. Jede andere Position würde den Verbraucher, den Arbeitnehmer und die deutsche Wirtschaft schädigen. Diese weltoffene Handelspolitik wird aber nur dann erfolgreich geführt werden können, wenn in Einzelfällen Anpassungschancen gewährt werden; im Einvernehmen mit allen Betroffenen, im Inland wie im Ausland. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wienand (Drucksache V/2124 Fragen 77 und 78): Trifft es zu, daß Ersatzdienstpflichtige von der Ableistung des Ersatzdienstes auch dann nicht zurückgestellt werden, wenn sie bereits länger als zwei Semester an einer Hochschule studiert haben? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, daß bei der Zurückstellung von Ersatzdienstpflichtigen die gleichen Grundsätze angewandt werden wie bei der Zurückstellung von Wehrpflichtigen? Ersatzdienstpflichtige werden nach § 11 des Ersatzdienstgesetzes wie Wehrdienstpflichtige nach § 12 des Wehrpflichtgesetzes u. a. wegen besonderer persönliche Härte vom Ersatzdienst zurückgestellt, wenn die Einberufung einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt unterbrechen würde. Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel dann der Fall, wenn mehr als ein Drittel des Ausbildungsabschnittes verstrichen ist. Dem liegt vor allem der Gedanke zugrunde, ein Dienstpflichtiger soll nicht den gesamten Ausbildungsabschnitt erneut durchlaufen müssen, um das Ziel der Ausbildung zu erreichen. Diesem Grundsatz wird in der Praxis der Verwaltungsbehörden entsprochen. Bei Studierenden wird während eines Semesters nicht einberufen. Läßt sich schon nach kürzerer Zeit als einem Drittel des Studiums nicht mehr an das Bisherige anknüpfen oder ergibt sich sonst eine besondere Härte — z. B. Wegfall eines Stipendiums —, so wird auch vorher zurückgestellt. Es kommt dabei stets auf .die besonderen Umstände des einzelnen Falles an. Im übrigen möchte ich erwähnen, daß Abiturienten jegliche Unterbrechung ihres späteren Studiums stets dadurch vermeiden können, daß sie sich vor Beginn ihres Studiums zur Erfüllung ihrer Wehroder Ersatzdienstpflicht melden, also bevor sie von Amts wegen dazu herangezogen werden. Das Bundesverteidigungsministerium und mein Haus arbeiten in Fragen des Wehrpflichtrechts eng zusammen, um die Gleichbehandlung von Wehrdienst- und Ersatzdienstpflichtigen zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2124 Frage 79) : Hält die Bundesregierung die Beibehaltung der bisherigen Regelung, wonach der geschiedenen Ehefrau eines durch Arbeitsunfall Verstorbenen gemäß § 592 RVO nur dann eine Rente entsprechend § 590 RVO gewährt wird, wenn der Unfall sich nach dem 1. Juli 1963 ereignet hat, für angemessen? Eine Rente für eine frühere Ehefrau des Versicherten hat es in der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Inkrafttreten des UnfallversicherungsNeuregelungsgesetzes am 1. 7. 1963 nicht gegeben. Nicht nur nach dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz, sondern auch nach den anderen Änderungsgesetzen im Bereich der Sozialversicherung gelten neue Vorschriften in der Regel nur für Versicherungsfälle, die nach dem Inkrafttreten der Änderungsgesetze eintreten. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, auch im Unfallversiche- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 6225 rungs-Neuregelungsgesetz. Bei der Beratung dieses Gesetzes hat der Gesetzgeber den Katalog der Ausnahmen gegenüber dem Entwurf sogar noch um einige Vorschriften erweitert. § 592 einzubeziehen, hat er jedoch nicht für gerechtfertigt gehalten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/2124 Frage 116) : Auf welche Weise soll die Deutsche Bundespost die 300 Millionen DM erwirtschaften, die die Bundesregierung als zusätzliche Abgabe in den Haushaltsentwurf 1968 eingesetzt hat? Nach § 21 des Postverwaltungsgesetzes hat die Deutsche Bundespost jährlich 6 2/3 % ihrer Betriebseinnahmen als Ablieferung an den Bund abzuführen. Nachdem durch die Investitionen das Eigenkapital der Deutschen Bundespost im Jahre 1964 auf 12,1 % abgesunken war, wurde von seiten des Eigentümers Bund auf einen Teil dieser Ablieferung verzichtet. Im Jahre 1966 vereinbarte der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mit dem Bundesminister der Finanzen eine jährliche Ablieferung in Höhe von 7 % des Eigenkapitals, während der überschießende Betrag zur Erhöhung des Eigenkapitals der Post belassen wurde. Dieser zur Erhöhung des Eigenkapitals dienende Betrag wurde nun um die in der Frage genannten 300 Mio. DM gekürzt. Diese 300 Mio. DM sind für die Deutsche Bundespost keine Frage der Erwirtschaftung, sondern ein Problem der Deckung des Bedarfs an Finanzierungsmitteln. Sie mindern die der Deutschen Bundespost für Investitionszwecke zur Verfügung stehenden Eigenmittel und müssen durch Fremdmittel ersetzt werden, um die Investitionen in der vorgesehenen Höhe durchführen zu können. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 6. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/2124 Fragen 117, 118 und 119) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach eine Sekretärin des deutsch-französischen Jugendwerks in Paris entlassen wurde, weil sie in der Zeitung Combat einen Artikel veröffentlichte, der sich mit der Person Bundeskanzler Kiesingers kritisch auseinandersetzte? Bei Bejahung der Frage 117, hat .die Bundesregierung von dieser Entlassung gewußt oder sie gefordert? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Angestellten des deutsch-französischen Jugendwerks nur die politische Ansicht der jeweiligen Regierung vertreten dürfen? Diese Pressemeldungen treffen zu. Die Bundesregierung hat von dieser Entlassung weder etwas gewußt, noch hat sie diese gefordert. Sie hat von diesem Vorgang am 26. 9. 1967 erfahren, als das Entlassungsschreiben bereits abgesandt war. Dieser Ansicht ist die Bundesregierung nicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Schulze-Vorberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Vor den Sommerferien, am 13. Juni, hat eine Reihe von Kollegen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gemeinsam einen Antrag eingebracht, die deutschen Tageszeitungen im zweiten Halbjahr 1967 hinsichtlich ,des Vertriebserlöses von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Grundüberlegung für diesen Antrag war, eine Gleichstellung unserer Zeitungen mit den Zeitungen im übrigen Europa zu erreichen. Es war ein Grundsatz, der hier in den verschiedenen Pressedebatten aufgestellt worden ist — wenn ich mich recht erinnere, von allen Fraktionen, auch von der Bundesregierung unwidersprochen —, daß unsere Zeitungen und Zeitschriften grundsätzlich auch steuerlich nicht schlechter dastehen sollten als die Zeitungen in ,unseren europäischen Nachbarländern.
    Wir wissen, daß die Sorge, die wir uns um die Vielfalt der Meinungen in unserem Lande machen müssen — weil nur so die Demokratie gesichert ist —, nicht allein mit steuerlichen Maßnahmen zu beheben ist. Wir wissen, daß es hier gewiß nicht nur um die Verleger geht. Es geht vor allem auch um die Leser, Hörer und Seher, um die Menschen, die durch publizistische Mittel erreicht werden, die gut, umfassend, ausführlich und durch verschiedene Medien unterrichtet werden sollen. Weiter geht es auch um die Journalisten. Dennoch glaubten wir, mit diesem Antrag direkt in Richtung auf die Zeitungsverleger für die Meinungsvielfalt etwas tun zu müssen.
    Inzwischen sind einige Monate vergangen, einige Kommissionen haben gearbeitet und ihre Arbeit abgeschlossen. Die sogenannte Michel-Kommission hat langfristig über Jahre hinweg gearbeitet. Wir verdanken ihr eine Ausarbeitung, die nicht so sehr auf den Augenblick abgestellt ist, sondern über längere Zeitläufte informiert. Dabei behandelt sie vielleicht den letzten Zeitraum, das letzte Jahr, in dem gewisse Krisenerscheinungen zutage getreten sind, nicht so gründlich. Das ist ein Nachteil, der durch die zweite von der Bundesregierung eingesetzte Kommission unter dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Günther, behoben wird; denn diese Kommission hat sich nun wirklich mit der aktuellen Lage befaßt. Wenn wir beiden Kommissionen, bevor wir



    Dr. Schulze-Vorberg
    ganz gründlich in die Behandlung dieser Probleme einsteigen, unseren Dank sagen, so glaube ich, daß gerade die Günther-Kommission, die sehr konzentriert gearbeitet hat, unseren besonderen Dank verdient, weil sie tatsächlich, was im Juni, Juli, August niemand voraussehen konnte, bis zu diesen ersten Oktobertagen ihren Bericht, einen ersten Bericht, erstattet hat.
    Aus diesem Bericht drängt sich für mich ein Gedanke ,auf, nämlich der Gedanke der Fürsorgepflicht der großen Verlage für die kleinen. Ein Ergebnis steht fest, daß es nämlich nicht nur eine Konkurrenz zwischen Rundfunk und Fernsehen einerseits und der Presse andererseits gibt, sondern eben auch die Konkurrenz zwischen den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen selbst. Diese Fürsorgepflicht der großen Verlage wird, so hoffe ich — und ich bin sicher, daß es so ist —, von den großen Verlagen selbst anerkannt.
    Unser Antrag zur Umsatzsteuerbefreiung gilt unterschiedslos für alle Zeitungen; die Befreiung sollte allen zugute kommen.
    Inzwischen hat Bundesfinanzminister Strauß unter dein 8. August an den Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger, Dr. Anton Betz, ein Schreibengerichtet. Er hat auf die sehr unterschiedliche wirtschaftliche Situation der Verlage hingewiesen und ist dann zu dem Ergebnis gekommen:
    Unter den gegebenen Umständen halte ich eine gezielte, auf den Einzelfall abgestellte Billigkeitsmaßnahme gemäß § 131 der Reichsabgabenordnung für wirksamer als eine unterschiedslos und damit im Ergebnis auch ungerecht wirkende generelle Umsatzsteuerbefreiung.
    Nun, darüber wird man sich, wie der Ältestenrat Ihnen vorschlägt, in den beteiligten Ausschüssen unterhalten können und unterhalten müssen.
    Ich habe von der Günther-Kommission gesprochen, die für die weiteren Beratungen wirklich wesentliche und gar nicht zu überschätzende Aussagen gemacht hat. Als ein Mann, der aus dem Rundfunk kommt, glaube ich, den beteiligten Rundfunkintendanten Dank sagen zu sollen für die neun Beschränkungen, die sie von sich aus für einige Zeit im Werbefernsehen auf sich nehmen wollen. Diese Beschränkungen sind in der Denkschrift für jeden, der das tun will, nachzulesen.
    Ich bedauere es außerordentlich, daß einige beteiligte Verleger zum Schluß glaubten, nicht mehr mitarbeiten zu können. Wir wissen leider, daß die Verleger so beschäftigt waren, daß sie tatsächlich nur an einer oder zwei Sitzungen teilnahmen und sich dann vertreten ließen. Ich möchte hier einen ernsten Appell an die Verlegerschaft richten, sich der eigenen Probleme intensiv anzunehmen. Man kann nicht über eine Kommission klagen, wenn man vorher nicht intensiv genug in ihr mitgearbeitet hat. Es nützt nichts, in eine Sitzung zu kommen und dann zu sagen: künftig werde ich mich vertreten lassen. Wenn man die Lösung der Probleme voranbringen will, muß man sich hier wirklich auch selber stellen und selber in den Verhandlungen dabei sein. Es genügt nicht, hinterher nur zu klagen.
    Eine Zahl ist, glaube ich, für unsere weiteren Beratungen von außerordentlicher Wichtigkeit. Wir haben in der Bundesrepublik 502 Tageszeitungen. Davon haben 361 — das sind 72 % — eine Auflage von weniger als 20 000. Diese Zahl ist insofern wichtig, als sich in der deutschen Politik zumindest eine Stimme erhoben hat, die forderte, daß kleine Zeitungen — Zeitungen bis zu einer Auflage von 100 000, so hieß es zuerst — von jeder Förderung ausgeschlossen sein sollten. Ministerpräsident Heinz Kühn, der selber dem Journalismus eng verbunden ist, hatte gesagt, Zeitungen mit weniger als 100 000 Exemplaren würden nicht überleben können. Er hat diese Zahl dann später korrigiert und gesagt: Das war ein Denkmodell; man müßte mit einem Computer ausrechnen lassen, wo etwa die Grenze liegt; was dann unterhalb dieser Grenze liege, müsse von jeder Förderung ausgeschlossen werden. Diesen Gedankengang halten meine Freunde von der CDU/ CSU und ich für außerordentlich gefährlich; denn wir würden damit die Vielfalt der Meinungen, die wir alle in diesem Hause aufrechterhalten wollen, zerstören. Überlegen Sie einmal, daß 72 % der Zeitungen weniger als 20 000 Auflage haben. Das würde bedeuten, daß diese 72 % der Zeitungen mit Sicherheit verschwinden. Vor solchen Gedankengängen mußte hier gewarnt werden, denn sie könnten z. B. über den Bundesrat tatsächlich Eingang in unsere Beratungen finden. Wir sollten von Anfang an sagen: Stillegungsprämien etwa — das Schlagwort ist hier im „General-Anzeiger" in einem Interview mit Ministerpräsident Kühn zu finden — sollte es für. deutsche Zeitungen nicht geben. Im Gegenteil, wir sind daran interessiert, daß die Vielfalt unserer Zeitungen erhalten bleibt, nicht nur im Interesse der Verleger, sondern vor allem der Leser, also der deutschen Bürger und aller Journalisten.
    Darum bitte ich, unseren Antrag zu beraten und dabei die Berichte der beiden Kommissionen gebührend zu berücksichtigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Begründung von Punkt b) hat der Abgeordnete Moersch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten hat am 10. Mai den Antrag betreffend die Wettbewerbsfähigkeit der Tageszeitungen eingebracht, den Sie auf Drucksache V/1722 finden. Ich habe diesen Antrag heute zu begründen. Ich glaube, das Thema und die inzwischen eingetretenen Veränderungen in der Pressesituation u. a. durch die Kommissionsberichte machen es notwendig, daß wir, bevor wir hier beschließen, auch das tun, was Herr Schulze-Vorberg vorgeschlagen hat, nämlich die Situation der Presse und der Massenmedien insgesamt einmal zu beleuchten.
    Wir müssen uns fragen: was ist das Ziel unserer Bemühungen hier in diesem Hohen Hause? Für



    Moersch
    einen Liberalen und — so hoffe ich — auch für die anderen in diesem Hause kann die Antwort nur lauten: die Vielfalt einer unabhängigen Presse, ein freier und fairer Wettbewerb im Informationsangebot.
    Wir haben im Art. 5 des Grundgesetzes das Grundrecht auf Meinungs-, auf Pressefreiheit. Das ist ein Grundrecht, das Demokratie überhaupt erst ermöglicht. In der Tat handelt es sich hier nicht, wie gelegentlich aus manchen Verlautbarungen herausgehört werden kann, um eine Freiheit der Verleger oder um die Freiheit von Journalisten, sondern es handelt sich um das Recht und um die Freiheit des Bürgers. Die Aufgabe des Staates und damit auch die Aufgabe des Parlaments als Gesetzgeber ist es, eine Ordnung zu schaffen oder zu sichern, in der der Art. 5 des Grundgesetzes tatsächlich wirksam ist, in der dieses Grundrecht praktiziert werden kann.
    Eine Frage, die sehr unterschiedlich beurteilt wird, ist, wie es um die Praktizierung dieses Grundrechtes steht. Die sogenannte Günther-Kommission hat hierzu eine Menge kritischer Anmerkungen in ihrem vorläufigen Bericht gemacht. Ich glaube, sie hat diese Anmerkungen mit Recht gemacht.
    Wir sind uns hoffentlich alle darüber einig — ich habe das aus den Worten meines Vorredners herausgehört —, daß ein vielfältiges Angebot gerade auch mittlerer und kleinerer Zeitungen, die redaktionell leistungsfähig sind — das ist sehr wichtig dabei —, für die Freiheit, für die Demokratie, für die parlamentarische Demokratie absolut notwendig bleibt, daß also eine Konzentration auf wenige größere oder große Organe unserer geschichtlichen Tradition und auch unseren Vorstellungen vom Wettbewerb in der Demokratie nicht gerecht werden könnte.
    Wenn wir sagen, daß wir gerade die mittleren und kleineren Zeitungen, die regional verankert sind, fördern möchten und — was zur Zeit wichtiger ist — erhalten wollen, dann müssen wir uns darüber im klaren sein, daß gerade die kleineren Blätter von Natur aus .außerordentliche Nachteile im Wettbewerb haben. Denn sie haben im allgemeinen höhere fixe Kosten pro Exemplar. Denken Sie an die Grundkosten des Personals, auch !der Redaktion, aber auch der Herstellung, des Druckes. Sie haben jetzt einen zweiten Nachteil, der sich in einem Jahr mit abflachender Konjunktur außerordentlich bemerkbar macht. Sie leiden nämlich unter einer Konzentration der überregionalen Werbung, oft auch Markenartikel-Werbung genannt, in den Zeitschriften, in Funk und Fernsehen und in den sogenannten täglichen Kaufzeitungen, früher Boulevard-Presse genannt.
    Es ist zwar nicht immer ganz verständlich, wieso diese Konzentration zustande kam, weil ja die Leseintensität bei der regionalen Presse unter Umständen wesentlich höher ist als bei den Blättern, in denen diese Anzeigen jetzt zu finden sind. Ich denke jetzt vor allem an die Boulevard-Presse. Aber es ist eine Tatsache, die wir einfach registrieren müssen, eine Tatsache, die übrigens, wie mir scheint, auch
    die Bundesregierung für unabänderlich hält; sonst hätte sie ja nicht entgegen den Empfehlungen der Günther-Kommission ausgerechnet bei ihrer ersten Anzeigenkampagne alle mittleren und kleineren Zeitungen ausgeschlossen. Das ist doch eine besondere Fehlleistung dieser Bundesregierung, für die es keine vernünftige Begründung geben kann. Sie widerspricht genau dem, was sie selbst in ihrem eigenen Bericht der Öffentlichkeit vorgelegt hat. Daher muß man fragen, ob die Rechte nicht weiß, was die Linke tut, oder umgekehrt; das ist manchmal schwer auseinanderzuhalten. Jedenfalls ist das Bundespresseamt schlecht beraten gewesen, als es diese Anzeigenkampagne mit dieser Streuung startete, damit erweckt es den Eindruck — der nach meiner Kenntnis der Lage falsch ist —, daß bestimmte größere überregionale Zeitungen eine wesentlich größere Werbewirksamkeit hätten als die regionalen Blätter.
    An sich könnten wir als Opposition für diesen Fehler der Bundesregierung höchst dankbar sein; denn die Bundesregierung scheint zu verkennen, welche Intensität der Werbung gerade in den mittleren und kleineren regionalen Zeitungen möglich ist. Aber daß hier in diesem Hause noch viel über diese Fragen debattiert werden muß, zeigt, glaube ich, dieser Vorfall, den ich eben angeführt habe. Es war leider keine Gelegenheit mehr, diese Frage in dieser Woche in der Fragestunde zu behandeln. Sie steht nun auf der Tagesordnung der nächsten Woche. Ich will es deshalb damit bewenden lassen. Vielleicht fällt dem Sprecher der Bundesregierung inzwischen eine bessere Erklärung ein, als er sie kürzlich gegeben hat.
    In einem anderen Zusammenhang ist die Frage der Anzeigenkonzentration auf die größeren Blätter für den Antrag, den wir hier gestellt haben, sehr erheblich. Es ist zu prüfen, ob diese Konzentration der überregionalen Anzeigen, der MarkenartikelAnzeigen, nicht auch durch die Möglichkeiten des Druckes bedingt ist. Ohne Zweifel hat der Farbdruck bei Zeitschriften eine große Anziehungskraft auf die Inserenten ausgeübt, und ohne Zweifel ist auch der Druck mancher größerer Zeitungen leistungsfähiger als der einer kleineren Zeitung, die sich aus Kapitalschwäche noch mit einer älteren Druckanlage begnügen muß. Das ist eine Frage, die für die Konkurrenzfähigkeit, für den Wettbewerb der Presse von großer Bedeutung ist.
    Aber wir stehen jetzt an einem Wendepunkt, dessen Bedeutung sicherlich in zehn Jahren klar erkannt werden wird. Ich meine den Beginn des Farbfernsehens. Eines Tages wird sicherlich eine stark Pression ausgeübt werden, auch Farbfernsehwerbung in großem Umfang zuzulassen. Herr Dr. Schulze-Vorberg hat ja eben mehr oder weniger deutlich gesagt, daß die Selbstbeschränkung der Fernseh- und Rundfunkanstalten offensichtlich vorläufigen Charakter habe. Er geht also anscheinend davon aus, daß man die Werbezeiten — also auch später beim Farbfernsehen — wieder ausweiten wird. Was das bedeutet, — —

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Das ist eine völlige Fehlinterpretation!)




    Moersch
    — Dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das nachher berichtigten. Es hat jedenfalls so geklungen, als wenn Sie das eingeschränkt haben.

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Ein StillhalteAbkommen ist geschlossen!)

    — Sie haben gesagt „vorläufig", Herr Dr. SchulzeVorberg. Ich habe das so gehört, wie Sie es gesagt haben. Wenn Sie es anders gemeint haben, ist es Ihre Sache, das hier zu interpretieren. Aber ich möchte heute schon darauf hinweisen, daß hier künftig eine Gefahr für Zeitungen und Zeitschriften droht, die gar nicht groß genug eingeschätzt werden kann,

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Da sind wir uns einig!)

    weil hier natürlich mit ungeheuren Kosten geworben werden wird, so daß sich die Werbung künftig noch stärker auf diese wenigen großen Massenmedien konzentriert und damit die Zeitungen, die nicht einen hervorragenden Vierfarbendruck liefern können, noch stärker von dieser Werbung ausgeschlossen werden.
    Es ist ja so, daß durch diese phantastische Hundertausender-Grenze bei Zeitungen, die vernünftigerweise durch nichts zu belegen ist außer vielleicht durch die Tatsache, daß man einen Tausender-Preis bei Hunderttausend leichter ausrechnen kann als bei 80 000, heute Zeitungen von einer überregionalen Werbung ausgeschlossen werden, die in einem dichten Verbreitungsgebiet liegen und die . vielleicht eine Auflage von 70 000 oder 80 000 haben. Mir ist ein Fall bekannt, wo eine sehr angesehene Zeitung für diesen Winter nur ein einziges Zigaretteninserat bekommen hat, lediglich weil sie eben unter einer bestimmten Auflagengrenze liegt, so daß die Werbeagentur offensichtlich Mühe hatte, die Dinge im einzelnen auszurechnen, und sich dann lieber auf wenige große beschränkt hat, was natürlich bei der Art der Provision die Arbeit erleichtert.
    Das sind Dinge, die auch die Inserenten einmal untersuchen müßten. Sie geben zum Teil Millionen für diese Dinge aus, um dann so ohne wirklichen Sinn und Verstand bedient zu werden, und zwar am Ende auf Kosten einer allgemeinen Wettbewerbsgleichheit von Zeitungen, die wir als Demokraten jedenfalls am Leben erhalten möchten und die wir nicht einer sinnlosen Verteilung von Werbeaufträgen geopfert sehen möchten. Das heißt also, wir müssen jetzt erkennen, daß in der Insertion die Konzentration auf die Farbe stärker wird, auch beim Fernsehen, und daß wir deshalb denen Investitionserleichterungen schaffen sollten, die bereits vorausschauend disponieren wollen und müssen.
    Deswegen kann unser Antrag auf Gewährung von besseren Kreditbedingungen für solche Häuser und Verlage im wesentlichen nur einen ganz bestimmten Kreis umfassen. Er sollte nicht auf eine ganz breite Streuung abzielen; er sollte diejenigen begünstigen, die sonst in fünf oder auch in zehn Jahren ihre Wettbewerbschance verloren haben werden. Das ist also kein Antrag allein für die jetzige Situation, die durch den Konjunkturrückgang außergewöhnlich ist — das wissen wir —, sondern das ist ein Antrag, der hauptsächlich auch auf die Zukunft ausgerichtet ist. Ich hoffe, daß die Bundesregierung später entprechend dem Sinn dieses Antrages handeln wird.
    Unser Vorschlag entspricht etwa — ich sage es noch einmal: er ist vom Mai — den ersten Vorschlägen, die die Günther-Kommission jetzt in einem vorläufigen Bericht gemacht hat. Dabei wollen wir nicht vergessen, daß hier ganz wesentlich die Selbsthilfe der Presse mitwirken müßte oder sollte. Nur bin ich im Gegensatz zu meinem Vorredner, Dr. Schulze-Vorberg, hinsichtlich der „Menschenfreundlichkeit" von großen Verlagshäusern nicht ganz so optimistisch; denn es handelt sich hier schließlich um Leute, die Geld verdienen wollen und auch Geld verdienen müssen; das ist ihr gutes Recht. In Geldfragen hört die Menschenfreundlichkeit aber sehr oft auf. Die Presse ist schließlich keine Institution, die mit dem Beamtenrecht oder der Fürsorgepflicht für die Beamten gleichgestellt werden könnte. Das wollen wir auch gar nicht. Es mag sein, daß die Mentalität des Kollegen Dr. Schulze-Vorberg durch seine Erfahrung in einer großen Rundfunkstation etwas anders ist als die Mentalität desjenigen, der in einem freien Verlagsunternehmen tätig gewesen ist. Das will ich Ihnen gern zugute halten. Ich meine aber, wir sollten hier nicht die Lage verkennen, sondern Realisten sein. Herr Dr. Schulze-Vorberg, mit Gesundbeten ist das Problem nicht zu lösen,

    (Beifall bei der FDP)

    vor allen Dingen da einige der Leute, die es betrifft, ja selbst gar nicht — —

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wozu Sie geradezu klassisch geeignet wären!)

    — Da Betroffene sich ja bereits selbst als Missionare betätigen, werden Sie mit Ihrem Bemühen, sie gesund zu beten, kaum Erfolg haben.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das war eine schlechte Replik!)

    — Entschuldigen Sie: auf wen?
    Eine weitere Frage, die wir dabei stellen müssen
    — in diesem Punkt ergänzen wir ein wenig den Bericht der Kommission —, eine Frage, die man ganz entscheidend aufgreifen muß — das wäre dann die rechtliche Grundlage für Ihre menschenfreundliche Haltung, Herr Dr. Schulze-Vorberg —, ist die, ob wir wirklich bei einer allgemeinen Umlage für einen Kreditfonds die Auflagenzahl linear ansetzen, oder ob wir — wie bei der Einkommensteuer — von einer Progression ausgehen. Das ist eine Frage, die wir in der Zukunft ernsthaft prüfen sollten. Ich sehe nicht ein, weshalb wir nicht eine Progression überlegen sollten. Ich habe vorhin schon gesagt, daß die Fixposten bei den kleineren Unternehmen auf jeden Fall größer sind als bei den großen. Damit wäre es auch eine Frage der Gerechtigkeit. Ob das verfassungsrechtlich möglich ist, ist ein ganz anderes Problem. Jedenfalls sollten wir uns in den Ausschüssen des Bundestages um Sachverständige bemühen, die diese Frage klären können.
    Weiter muß man sich überlegen, ob man die Tageszeitungen, die politische Presse, im allgemeinen getrennt sehen und auch getrennt fördern kann, wie



    Moersch
    es zunächst unserem Antrag entspricht, oder ob man nicht — wie in der Kommission vorgeschlagen — einen allgemeinen Fonds bildet. Dann hätte man auch die Frage nach der Beteiligung der Zeitschriften und der Zeitschriftenverlage zu stellen. Es gibt ja ohnedies sehr viele gemischte Häuser, und der Markt hat sich sehr stark zu den Zeitschriften hin verlagert, wobei man nicht immer genau abgrenzen kann, wieweit sie politisch von Bedeutung sind oder wieweit sie Papier bedrucken, um damit die Menschheit zu unterhalten.
    Man sollte dabei nicht vergessen, daß der Bundestag — ohne das natürlich im einzelnen zu wollen, aber doch generell — mit der Einführung der Mehrwertsteuer einen Schritt in Richtung Chancengleichheit für die kleineren und mittleren Betriebe in diesem Jahr getan hat. Ohne Zweifel kann das ein wichtiger Beitrag zur Dekonzentration innerhalb des Verlagswesens sein; denn dadurch kann die deutsche Tradition, daß eben zur Herausgabe einer Zeitung möglichst auch die eigene Druckerei und der eigene Vertrieb gehören, zum erstenmal geändert werden, wenn sich das als notwendig erweist, weil es jetzt keine Rolle mehr spielt, ob die gleiche Firma alle Produktionsgänge in der Hand hat oder ob diese Produktionsgänge auf verschiedene Firmen verteilt werden. Das wird im nächsten Jahr umsatzsteuerrechtlich und hinsichtlich der wirtschaftlichen Wirkung der Umsatzsteuer gleichgültig sein.
    Jetzt besteht die Chance, durch eine Kooperation im Druck, in der technischen Herstellung und im Vertrieb gemeinsam Kosten zu sparen. Ich bin mir darüber im klaren, welche umstürzlerischen Vorschläge das für viele Verleger, gerade für die kleineren und mittleren Zeitungen, sind, denen eben an der eigenen Druckerei und dem eigenen Vertrieb sehr viel gelegen ist. Wir müssen uns sicherlich ernsthaft die Frage stellen, ob wir sinnvollerweise mit öffentlicher Hilfe Investitionen begünstigen, von denen wir heute schon wissen, daß sie im Grunde genommen nur wenige Stunden am Tag ausgenützt werden können. Wir müssen uns überlegen, ob man nicht vor allem diejenigen Investitionen begünstigen sollte, bei denen es sich um eine genossenschaftliche Art der Druckerei oder um eine Kooperation der verschiedenen Verlage in der technischen Herstellung handelt, und ob man nicht ferner vor allem diejenigen begünstigen sollte, die neue Wege, etwa im Vertrieb, gehen. Der Vertrieb ist das Gebiet, das in der Zukunft ganz besondere Schwierigkeiten bereiten wird und heute schon sehr hohe Kosten verursacht. Darüber wäre dann im Zusammenhang mit den Postgebühren sicherlich noch manches zu sagen.
    Die Hauptschwierigkeit, eine solche Kooperation einzuführen und sie dann auch entsprechend durch Begünstigung zu fördern, liegt natürlich in der traditionellen Erscheinungsweise fast aller Zeitungen am frühen Morgen. Das wäre dann nicht aufrechtzuerhalten und nicht mehr wirtschaftlich. Sonst bliebe eine solche Kooperation sinnlos.
    Unter allen Umständen aber müssen wir überlegen, wie wir zu einem Gesamtkatalog von Hilfsmaßnahmen kommen und wie wir diejenigen besonders unterstützen können, die sich für eine wirtschaftlich sinnvolle Kooperation und damit für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit entscheiden. Denn vergessen Sie bitte nicht: für uns, die wir vor allem den Art. 5 des Grundgesetzes zu beachten haben, ist entscheidend, daß die Redaktion unabhängig informieren kann. Redaktion, Verlag und Anzeigenabteilung gehören zusammen. Ob Druck und Vertrieb unbedingt dazugehören, ist im Grund eine sekundäre Frage. Das kann man einmal anders lösen. Historisch ist die Zeitung als Einheit aller Sparten gewachsen. Aber wir haben jetzt eben einen Zustand, bei dem man unter Umständen auf liebgewordene Traditionen einmal verzichten muß.
    Ein Zweites. Wir sollten uns diese Hilfsmaßnahmen, die die Kommission andeutungsweise schon empfiehlt, vor allem für diejenigen vornehmen, die in einem regionalen Wettbewerb stehen. Die Auflagenhöhe, die zum Teil als Bemessungsart gefordert wird, ist kein Maßstab, den wir anlegen können. Sie können bei einer Auflagenhöhe von 30 000 oder 50 000 mit einem regionalen Monopol hervorragende Gewinne erzielen, und das ist bis zum heutigen Tag sicherlich der Fall. Entscheidend bleibt vielmehr, daß wir auch den regionalen Wettbewerb fördern, das heißt, daß wir denjenigen, der den Mut hat, eine zweite oder dritte Zeitung in einem Verbreitungsgebiet am Leben zu erhalten und weiter herauszugeben, für diesen Mut insofern fördern, als wir ihm auch die Wettbewerbschancen bieten und seine Chancen sogar vergrößern, daß wir aber nicht denjenigen fördern, der ohnehin eine Monopolstellung am Markt hat. Die Auflagenziffer spielt dabei eine geringe Rolle. Das haben wir kürzlich in Düsseldorf — anscheinend oder scheinbar; ich weiß nicht, was hier das richtige Wort ist — bei der Einstellung eines Blattes gesehen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ein Weiteres — das ist hier vorhin nur angeklungen —: Wir haben ernsthaft die Frage zu stellen, ob wir denn überall genug Zeitungen haben. Wir haben gehört, daß wir mehrere hundert Blätter haben. Aber wir haben in vielen Gegenden zweifellos immer eine zu wenig, nämlich überall dort, wo nur eine einzige existiert.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Das heißt, wir müssen auch diejenigen fördern können, die den Mut haben, in einem bestimmten Gebiet eine Tageszeitung zu gründen. Dazu gehören in der Tat Mut und Geld, aber es gehört dazu auch das Gefühl, daß man nicht im Wettbewerb gegenüber dem, der bereits da ist, von vornherein hoffnungslos benachteiligt ist. Man muß auch eine Chance bekommen, wenn schon Mittel oder Kredite von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden.
    Um es noch einmal zu sagen und um nicht mißverstanden zu werden: die Kooperation in allen technischen Bereichen — und ich rechne den Vertrieb dazu — ist eine gute Sache. Die Kooperation in der redaktionellen Gestaltung muß nicht gut sein, ja sie kann außerordentlich nachteilig sein. Gerade die Vielfalt einzelner selbständiger Redaktionen ist



    Moersch
    notwendig. Dabei gehe ich davon aus, daß die Redaktionen so besetzt sein müssen, daß sie wirklich selbständig arbeiten können und daß sie nicht unbesehen nur die Manuskripte fremder Agenturen und anderes in Satz geben müssen.

    (Zuruf von der FDP: Vor allen Dingen vom Bundespresseamt!)

    — Na ja, die Leistungsfähigkeit dort ist so begrenzt, daß davon oft wenig Gefahr ausgeht, abgedruckt zu werden.

    (Heiterkeit.)

    Die technische Kooperation ist also wichtiger. Sie ist auch vorrangig, um den Sinn des Art. 5 zu erfüllen. Vor der redaktionellen Konzentration muß dagegen nachdrücklich gewarnt werden, nicht nur weil es auch die Berufsfreiheit der Journalisten berührt, sondern vor allem deswegen, weil der Leser einen Anspruch gerade auf die Vielfalt von Informationen und Meinungen hat. Das heißt, der Inhalt muß individuell sein. Über alle anderen Fragen muß man und kann man reden.
    Dann wird es notwendig sein, über die Frage zu diskutieren, wie sich gewisse Monopole auf unsere Zeitungslandschaft auswirken. Wenn ich die Frage der Neugründungen anschneide, denke ich gerade an das zweifellos bestehende Problem des Vertriebsmonopols eines einzelnen Verlagshauses. Wenn es wahr ist — und es ist wahr —, daß sehr viele deutsche Zeitungsgroßhändler und Zeitschriftengroßhändler ihren Umsatz zu 50 bis 60 % mit einem einzigen Verlagshaus tätigen, dann ist auch ganz klar, daß derjenige, der die Absicht hat, gegen dieses Haus in Wettbewerb zu treten — nämlich gegen das Haus Springer —, es ungleich schwerer hat, überhaupt gut sichtbar an die Verkaufsstände zu gelangen, als jemand, der bereits eine starke Marktposition besitzt. Das ist andeutungsweise in dem Bericht der Günther-Kommission mit gesagt worden. Aber das scheint mir ein Punkt zu sein, der im Grunde genommen wettbewerbsrechtliche Fragen berührt, die von der Regierung längst diesem Hause hätten vorgelegt und gelöst werden müssen. Denn hier handelt es sich eindeutig um eine Machtposition, die in unserer freien Wettbewerbsordnung eigentlich keinen Platz haben darf, eine Machtposition, die Neugründungen aufs schwerste behindert — Sie können es zum Teil an einigen Zahlen ablesen — und natürlicherweise behindern muß; da hilft auch gutes Zureden und da helfen gute Versicherungen nichts. Jeder einzelne, der sich in dieser Position befindet, wird versuchen, Wettbewerber, die Neugründungen vorhaben, von vornherein vom Markt abzuhalten oder ihnen Schwierigkeiten zu machen. Das gilt nicht nur dann, wenn diese Wettbewerber Attacken gegen den Großen reiten — wie es bei „Pardon" einmal im Kölner Raum geschehen ist —, sondern auch, wenn sie schlichtweg Wettbewerber auf dem Anzeigenmarkt zu werden drohen, wenn sie also den Kuchen anders verteilen möchten, der dadurch, daß ein Neuer auftritt, insgesamt nicht größer wird.
    In dem Zusammenhang sollten wir nicht übersehen, welch eminenter politischer Faktor die Deutsche Bundespost in der Frage der Presse- und Meinungsfreiheit ist. Die neue Gebührenordnung ist weder sinnvoll noch nützlich im einzelnen, denn sie begünstigt zum Teil die weniger oft erscheinenden Blätter und benachteiligt diejenigen, die täglich erscheinen. Das hat auch die Kommission festgestellt. Es ist nahezu unfaßlich, daß es bisher nicht gelungen sein sollte, im Bundeskabinett mit der Post abzustimmen, was eigentlich durch eine Änderung der Postgebühren für eine wirkliche Vielfalt der Informationen und der Meinungen getan werden kann. Die Situation ist durch die Änderung der Postgebühren für viele kleine und mittlere Verlage erheblich verschlechtert worden, vor allem auch für die meinungsbildenden Wochenblätter und die überregionalen Tageszeitungen. Es wird notwendig sein, einmal von unabhängiger Seite klären zu lassen, ob die Kosten für den Postzeitungsdienst, die uns hier vorgerechnet werden, wirklich so sind oder so sein müssen. Es wird auch notwendig sein, zu fragen, ob die betroffenen Verleger eigentlich bisher ganz sinnvolle Vorschläge gemacht haben, um die Kosten zu senken; das muß man bei dieser Sache mit berücksichtigen. Aber die Initiative und das Interesse an einem funktionierenden Vertrieb über die Post müssen schließlich auch bei .der verantwortlichen Regierung sein und können nicht dem Fachressort und einigen wenigen Leuten darin überlassen bleiben. Das ist bisher viel zu wenig berücksichtigt worden.
    Die Antworten, .die wir früher im Bundestag vom Ressortminister auf entsprechende Fragen bekommen haben, waren alles andere als befriedigend, ja, zum Teil konnte man sich darüber ärgern, weil das politische Problem hier überhaupt beiseite geschoben wurde. Wer aber den Anspruch erhebt, als Ressortminister in einem Bundeskabinett politisch mitzureden, muß auch politisch mitdenken, wenn es um solche Fragen geht, und kann sich nicht auf den Fachstandpunkt zurückziehen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Was wir heute mit unserem Antrag vorhaben, ist lediglich ein erster Schritt zur Verbesserung der Chancengleichheit auf einem außerordentlich wichtigen Gebiet. Mehr kann es nicht sein. Aber es ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt. Ich möchte Sie deshalb gleich bitten, diesen Antrag nicht erst an die Ausschüsse zu überweisen, sondern ihm sofort zuzustimmen. Er ist nach Meinung des Ressortministers, des Bundesschatzministers, durchaus so zu akzeptieren, weil die Ausführungsbestimmungen im Schatzministerium doch noch im einzelnen erarbeitet werden müssen. Wir haben den Antrag so gehalten, daß Sie sich nicht zu genieren brauchen, ihn sofort — ohne Überweisung — anzunehmen.
    Bitte bedenken Sie dabei — das muß man an die Adresse der Verleger und Journalisten sagen —, daß diese Gruppen hier nicht allein für ihre eigene Interessenlage sprechen und zu sprechen haben, sondern auch als Anwälte des Bürgers für dessen Recht auf freie Information.
    Es hat sich für den Bundestag gewiß etwas schrill und schlecht angehört, als in jüngster Zeit einmal



    Moersch
    Rundschreiben aus der Verbandsperspektive verschickt wurden, in denen so getan wurde, als ob die Journalisten in der Frage der Meinungs- und Pressefreiheit eine völlig sekundäre Rolle spielten. Kollege Sänger hat darauf ebenfalls öffentlich hingewiesen. Ich glaube, es wäre schlecht, wenn es nicht gelingen sollte — ich meine, es muß gelingen —, daß Verleger und Journalisten zusammenarbeiten; denn ihre wirklichen Interessen und das Interesse der Öffentlichkeit decken sich vollständig.
    Was der Sache besonders nützlich ist — das muß man einmal gegenüber manchen ärgerlichen Einwänden auch von Ihrer Seite, aus der Mitte des Hauses, hervorheben —, ist nun einmal die offene Kritik der Presse an der Presse selbst. Daß durch eine Diskussion in den letzten Monaten die gegenseitige Kritik überhaupt ermöglicht wurde, halte ich für außerordentlich verdienstvoll. Es ist z. B. auch für die Öffentlichkeit außerordentlich wichtig und nützlich gewesen, daß einige Verleger selber zur Feder gegriffen haben. Auf diese Weise kann sich die Öffentlichkeit nun wirklich ein eigenes Urteil über das Gedankengebäude von Verlegern bilden, die selber zur Feder greifen, um sich in eigener Sache zu verteidigen. Das ist sicherlich ein wichtiger Faktor der Meinungsbildung und auch ein wichtiger Faktor zur Information der Bürger, die sonst nicht so genau wissen, aus welchen Gründen man eine Zeitung herausgibt. Auch das sollte man nicht übersehen und nicht gering achten.
    Es wäre zu hoffen, daß die öffentliche Erörterung dieser Fragen dazu beiträgt, daß sich künftig die Leser und auch die Inserenten mehr als bisher vom Qualitätsgesichtspunkt bei Presseerzeugnissen beeindrucken lassen. Derjenige, der sich bemüht, eine qualitativ gute Information zu liefern, sollte nicht bestraft, sondern durch entsprechenden geschäftlichen Erfolg belohnt werden.
    Wir haben der Kommission, der Präsident Günther vorgesessen hat, vor allem dafür zu danken, daß sie eine rasche Arbeit geleistet hat. Ich bedauere ebenso wie Herr Dr. Schulze-Vorberg, daß zwei Verleger vorzeitig aus der Kommission ausgeschieden sind. Dabei muß man die Frage stellen, was sich diese beiden Mitglieder, als sie in die Kommission gingen, über das, was dort verhandelt würde, wohl gedacht haben, wenn sie nachher wütend ausgezogen sind. Offensichtlich ist eine erhebliche Fehlinformation über die Lage vorhanden gewesen. Das läßt nicht darauf schließen, daß bei ihren eigenen Blättern eine besonders gute Information vorhanden ist. Denn die beiden Mitglieder wußten wohl zuwenig über die Gesichtspunkte, die die Mehrheit dieses Hauses und die Mehrheit der deutschen Öffentlichkeit zur Frage der Pressekonzentration vortragen wird.
    Ich bedaure ein wenig — das muß ich sagen, wenn ich den Kommissionsbericht lese —, daß unser früherer Kollege Dr. Bucerius diesem Hause nicht mehr angehört; denn man glaubt in diesem Bericht sehr stark den Einfluß von Dr. Bucerius zu spüren. Er hätte bei all diesen Debatten zweifellos zu einer großen Belebung beigetragen. Er ist leider, wie Sie wissen — das muß man wiederholen —, das Opfer
    einer Überschrift geworden, die einer seiner Redakteure gemacht hat und die seinen Kollegen von der Union sehr mißfallen hat, nämlich ob in der Hölle wirklich ein Feuer brennt. Ich hätte sehr gern, daß das Feuer von Dr. Bucerius hier in diesem Hause wieder einmal brennen könnte; denn er hätte uns sicher manches fachlich sehr Nützliche dazu zu sagen gehabt.

    (Abg. Dr. Zimmermann: Stellen Sie ihn doch bei der FDP auf!)

    — Herr Dr. Zimmermann, das ist eine ausgezeichnete Anregung. Aber ich hätte Ihnen gewünscht, daß Sie einen so sachkundigen Mann weiter in. Ihren Reihen behalten hätten und ihn nicht damals hinausgegrault hätten, weil Sie in Ihrer Fraktion etwas merkwürdige Vorstellungen von Informations- und Pressefreiheit hatten. Die Pressefreiheit besteht auch darin, daß einer eine törichte Überschrift machen kann. Das gehört selbstverständlich dazu, und das müssen wir ihm auch lassen. Wir halten ,den Leser für so mündig, daß er es durch Kauf oder Nichtkauf beurteilt.

    (Abg. Dr. Zimmermann: Selbst die Überschrift: „FDP fällt wieder um" ist zulässig!)

    — Ob sie richtig ist, ist eine ganz andere Frage, Herr Dr. Zimmermann.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie ist immer wieder richtig!)

    Daß Sie sich so munter hier beteiligen, scheint mir der Beweis dafür zu sein, daß Sie Ihre Stellung in der Fraktion wieder gefestigt haben. Das ist auch erfreulich.

    (die ausgetreten sind, kann man natürlich nicht danken. Vielleicht muß man ihnen dankbar dafür sein, daß sie die Interessenlage und Aber man wird, wenn man die Arbeit dieser Kommission betrachtet und das, was wir hier zu debattieren haben, um eine Frage nicht herumkommen. (Ahg. Dr. Kliesing: Das haben wir heute gar nicht zu debattieren!)

    — Entschuldigen Sie, Idas ist hier von meinem Vorredner angef "ehrt worden, Herr Dr. Kliesing. Sie können nicht so tun, ,als ob das nicht in der Welt wäre. Auch Sie werden Ihre Kenntnisse daraus beziehen.

    (Abg. Dr. Kliesing: Auf der Tagesordnung steht Ihr Antrag!)

    Man muß die Frage stellen, ob eigentlich in der Vergangenheit von der Mehrheit in diesem Hause
    — und die CDU/CSU hatte lange Zeit allein die Mehrheit — wirklich der rechte Gebrauch gemacht worden ist, zu einer Zeit nämlich, als sich Entwicklungen abzeichneten, die wir heute zum Teil be-



    Moersch
    klagen und jetzt korrigieren wollen, etwa das Aufkommen des Fernsehens als Massenmedium, nicht zuletzt das Aufkommen des Werbefernsehens und die Frage von Vertriebsmonopolen. Auch das war vor zehn Jahren schon ziemlich deutlich sichtbar.

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Wo waren denn damals Anträge, Herr Moersch? Sie hätten doch wenigstens Anträge stellen können!)

    — Das konnte ich leider nicht.

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Die FDP aber doch! Wo sind denn die Anträgegewesen?)

    — Nach meiner Kenntnis der Sache — —

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Das ist doch dumm, hier der CDU Vorwürfe zu machen! Die FDP war doch von Anfang an auch im Bundestag!)

    — Ich wäre an Ihrer Stelle etwas vorsichtig. Was nämlich die fachliche Verantwortung betrifft — ich werde gleich auf den Punkt kommen, auf den es hier ankommt, das Kartellrecht, Herr Dr. Schulze-Vorberg —, hat das wenig Sinn, was Sie hier sagen. Wenn große Ministerien Hunderte von Beamten haben, die dafür bezahlt werden, daß sie diese Dinge beobachten und den Bundestag informieren, dann können Sie nicht einzelnen Bundestagsabgeordneten vorhalten, sie selbst hätten da nichts getan. Das ist doch zunächst einmal Sache der Exekutive, solche Dinge zu beobachten. Es ist ja so gewesen, Herr Dr. Schulze-Vorberg, daß über diese Fragen gesprochen wurde.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: In der Exekutive waren Sie aber auch!)

    — Herr Schmitt-Vockenhausen, Sie sind auf der völlig falschen Hochzeit, wenn Sie jetzt einen Zwischenruf machen. Das ist nämlich ein ganz anderer Punkt, von dem ich spreche.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie waren doch in der Regierung! — Abg. Dr. SchulzeVorberg: Sie haben doch eben ausdrücklich das Parlament angesprochen!)

    — Ich weiß gar nicht, warum Sie so nervös sind. Warten Sie doch einmal ab, auf was es hier ankommt. Dann werden Sie Ihren Zeitplan herausziehen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie gehen doch schon über die Begründung hinaus!)

    — Herr Schmitt-Vockenhausen, daß Sie unschuldig gesprochen werden in dieser Frage, ist doch vollkommen klar. Das ist der Unterschied zu Ihren Kollegen aus der Koalitionsfraktion.
    Hier geht es darum, daß damals bei der Beratung des Kartellrechts und der Wettbewerbsordnung — aus naheliegenden Gründen, wie man wohl annehmen muß — die Frage der Presse ausgeklammert worden ist. Der damalige Wirtschaftsminister,- der der CDU angehört, hat diese Frage nicht behandelt. Es ist ganz offensichtlich so gewesen, daß die gesamte CDU/CSU damals auch gar kein sehr großes Interesse daran hatte, das zu berücksichtigen.

    (Abg. Dr. Kliesing: Und die FDP?)

    — Wir waren zu der Zeit nicht in der Regierung.

    (Abg. Dr. Kliesing: Im Parlament wart Ihr aber!)

    — Sie hatten die alleinige Mehrheit. Das können Sie doch nicht bestreiten. Tun Sie doch nicht so verschämt! Die Frage ist doch die — —

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Aber Sie hatten das Antragsrecht!)

    — Natürlich, ich war damals nicht da, Herr Dr. Schulze-Vorberg, so wenig wie Sie. Sonst wäre das ganz anders geworden, wenn wir zwei hier gewesen wären. — Wenn Sie damals verschämt diese ganze Frage der Presse ausgeklammert haben, dann doch deswegen, weil Sie der Meinung waren — Sie haben sich hoffentlich inzwischen etwas korrigiert —, daß das, was sich so in der Presse tut, für Sie von außerordentlichem Nutzen gewesen ist. Nachdem Sie die Wahl 1953 überzeugend gewonnen hatten, war Ihr Bedürfnis, in diese Fragen einzugreifen, außerordentlich gering. Deswegen sind wir jetzt so spät dran. Das war nämlich genau die Zeit, in der das Fernsehen und diese Dinge aufkamen und zu einer gründlichen Veränderung der Situation beigetragen haben.