Rede von
Ernst
Kuntscher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der CDU/CSU-Fraktion möchte ich folgende Erklärung abgeben.
Eingangs der Erklärung, die ich im Namen der Fraktion zur ersten Lesung des 19. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz abgebe, möchte ich der Bundesregierung und in besonderer Weise dem Bundesvertriebenenminister Dr. Gradl danken, daß dieser Regierungsentwurf eingebracht wurde. Wir alle kennen die Schwierigkeiten, die sich gerade bei der Gestaltung dieser 19. Novelle immer wieder aufgetürmt haben.
Die am 1. Juli 1965 von diesem Hause bei einer Gegenstimme einstimmig verabschiedete 18. Novelle zum Lastenausgleichgesetz fand nicht die Zustimmung des Bundesrates, und es wurde der Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß empfahl dem Bundestag und dem Bundesrat, die im Bundestag beschlossenen Ansätze um weit mehr als die Hälfte zu kürzen. In der außerplanmäßigen Plenarsitzung während der Ferien am 23. Juli wurde die Empfehlung im Bundestag mit Mehrheit angenommen. In dieser Plenarsitzung hat unter anderem für die CDU/CSU-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Dr. Barzel die Erklärung abgegeben, daß die Streichungsvorschläge seiner Fraktion zu weit gehen und daß in einer 19. Novelle dem gerechten Anliegen der Betroffenen Rechnung getragen werden soll.
Um die Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der sogenannten Reserven im Ausgleichsfonds zu klären, beauftragte die Bundesregierung ein unabhängiges Gutachtergremium, das Aufkommen der Vermögensteuer bis 1979 schätzungsweise festzustellen. Der Präsident des Bundesausgleichsamts hatte die anderen umstrittenen Positionen wie das Aufkommen der Vermögensabgabe, der Hypothekengewinnabgabe, den Durchschnittsbetrag je Entschädigungsfall für die Hauptentschädigung und den zu erwartenden Aufwand für die Kriegsschadenrente zu überprüfen.
Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde im Kontrollausschuß in stundenlanger Aussprache an Hand zahlreicher Unterlagen beraten. Die Feststellung ergab, daß die Endrechnung, die im November 1964 vom Bundesausgleichsamt veröffentlicht wurde und die sogenannte Reserven in der Höhe von 500 Millionen DM bis 1979 auswies, nicht mehr Grundlage der Weiterentwicklung des Lastenausgleichs sein konnte.
Die 18. Novelle wurde mit rund 2,9 Milliarden DM neuer Belastung verabschiedet. Der Regierungsentwurf zu einem 19. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz weist einen geschätzten Bedarf von 2,5 Milliarden DM aus. Mit Einrechnung der in der 18. Novelle verbrauchten 2,9 Milliarden DM und unter Hinzurechnung des geschätzten Volumens einer 19. Novelle wurden die sogenannten Reserven im Ausgleichsfonds amtlich mit 5,4 Milliarden DM festgestellt.
Der Bundeshaushalt als solcher wird nicht belastet; denn bekanntlich wird der Lastenausgleichsfonds durch ein Sondervermögen gespeist. Einzelheiten werden wir noch im Ausschuß erörtern. Wir stehen zum Regierungsentwurf und werden uns auch im Ausschuß an die Regierungsvorlage halten. Unser Anliegen bleibt die baldmöglichste Verabschiedung dieser 19. Novelle.