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ID0316603400

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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, 30. Juni 1961 Inhalt : Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksachen 1870, zu 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2901) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 9723 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 9723 D Kriedemann (SPD) 9724 C Mauk (FDP) 9725 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2902, 2898, zu 2898) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) 9725 D, 9727 A, 9729 D, 9732 B, 9735 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9726 B, 9727 C, 9735 B Bauknecht (CDU/CSU) . . 9727 D, 9730 D Schmücker (CDU/CSU) . 9728 A, 9729 D, 9736 A Schwarz, Bundesminister . . . . . 9729 B Dr. Siemer (CDU/CSU) . 9731 B, 9734 B Bading (SPD) 9733 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9733 C Wehking (CDU/CSU) . . . . . . 9733 D Logemann (FDP) . . . . . . . . 9736 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 9736 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2716); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2909) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9736 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 9738 B Schwarz, Bundesminister 9739 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarpolitik in der EWG (Drucksache 2781) Mauk (FDP) 9739 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9741 C Schwarz, Bundesminister 9743 A Margulies (FDP) . . . . 9746 C, 9755 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 9749 C Frau Strobel (SPD) 9756 D Dr. Starke (FDP) 9760 C Ansprache des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9762 B Anlagen 9767 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 9723 166. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 162. Sitzung Seite 9354 D Zeile 13 statt „181.9": 2819; Seite 9360 C Zeile 22 statt „tag": rat; 163. Sitzung Seite II linke Spalte statt „Drucksache 2771": Drucksache 2717; 164. Sitzung Seite IV rechte Spalte Zeile 2 statt „Hafenverordnung" : Hafenordnung; Seite 9506 D Zeile 10 statt „und Appell": und ihr Appell. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 30. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann * 1. 7. Berkhan * 1. 7. Birkelbach * 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher * 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve * 1. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München) * 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Hahn * 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Jahn (Stuttgart) 1. 7. Kalbitzer * 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf * 1.7. Frau Korspeter 30. 6. Dr. Kreyssig * 1. 7. Lenz (Brühl) * 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies * 1. 7. Meitmann 1. 7. Dr. Mende 30. 6. Metzger * 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal * 1. 7. Dr.-Ing. Philipp * 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst * 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 1. 7. Richarts * 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 1. 7. Scheel * 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) * 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schüttler 30. 6. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Stahl 30. 6. Dr. Starke * 1. 7. Storch * 1. 7. Sträter * 1. 7. Frau Strobel * 1. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 6. Dr. Toussaint 30. 6. Weinkamm * 1. 7. Werner 30. 6. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 960 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 5 erhält § 1 Nr. 4 Satz 1 folgende Fassung: „für Schlachtgeflügel, das an eine Geflügelschlachterei geliefert oder von einer Geflügelschlachterei in Lohn geschlachtet oder in einer Geflügelschlachterei erzeugt und geschlachtet und das in Verkehr gebracht worden ist." 2. Die Nr. 7 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 965 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Wehking, Hesemann, Dr. Reinhard und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 8 folgende Fassung: 8. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1; Satz 3 erhält folgenden Wortlaut (Wortlaut wie Drucksache 2898) 9768 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der einzelne Erzeugerbetrieb kann Ausgleichsbeträge höchstens für 100 000 kg geschlachtetes bratfertiges Jungmastgeflügel im Kalenderjahr und höchstens für die Hälfte dieser Menge im Kalenderhalbjahr erhalten."' Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht Wehking Hesemann Dr. Reinhard Wittmann Demmelmeier Bauer (Wasserburg) Hoogen Lang (München) Fuchs Bauereisen Hackethal Dr. Dr. Oberländer Meyer (Oppertshofen) von Lindeiner-Wildau Anlage 4 Umdruck 977 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Diebecker, Illerhaus, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 7: In § 1 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Eier gelten als gekennzeichnet im Sinne des Gesetzes, wenn sie in geschlossenen Packungen, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung über eine gesetzliche Handelsklasse „Deutsches Standardei" vom 1. September 1958 (Bundesanzeiger Nr. 168 vom 3. September 1958) entsprechen, feilgehalten, angeboten, verkauft oder sonst :in den Verkehr gebracht werden." 2. Artikel 1 Nr. 10: § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Zahlung von Ausgleichsbeträgen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller bestimmte Bücher führen, die jederzeit übersämtliche Geschäftsvorgänge, insbesondere über die Einzelheiten der Erzeugung, des Erwerbs und des Absatzes von ungekennzeichneten, gekennzeichneten und diesen gemäß § 1 Abs. 2 gleichgestellten Eiern sowie von Geflügel Aufschluß geben;". Bonn, den 28. Juni 1961 Schmücker Diebecker Illerhaus Dr. Stecker Dr. Bergmeyer Dr. Storm (Duisburg) Dr. Serres Harnischfeger Dr. Barzel Heix Dr. Zimmermann Schlick Leonhard Kroll Koch Frau Engländer Meis Siebel Krüger (Neheim) Dr. Hesberg Scheppmann Kunst Caspers Fritz (Welzheim) Dr. Toussaint Teriete Ehren Müser Dr. Willeke Burgemeister Dr. Elbrächter Werner Oetzel Wieninger Brück Gewandt Holla Muckermann Vehar Gunther Winkelheide Anlage 5 Umdruck 992 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 1870, zu 1870, 2901) . Der Bundestag wolle beschließen: § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Harri Bading


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Worte nicht vom rechtlichen, sondern vom agrarpolitischen Standpunkt aus. Bei der Begründung dieses Antrags hat Herr Kollege Bauknecht gesagt, er solle dem bäuerlichen Familienbetrieb dienen. Herr Kollege Siemer hat nun wieder gesagt: Nein, wir brauchen hier Beispielwirtschaften, und deswegen können wir die Begrenzung auf 100 000 kg nicht gebrauchen. Er hat dieses schöne Beispiel von dem Brabanter Bauern angeführt, der mit einer ungeheuer starken Fleischleistung auf den Markt kommt.
    Ich glaube, wir dürfen die Sache nicht nur vom nord- oder nordwestdeutschen Standpunkt aus betrachten. Ich fühle mich gezwungen, hier auch auf die Verhältnisse in Hessen und in Süddeutschland hinzuweisen, wo angesichts der relativ geringen Größe der Betriebe eine solche Fleischproduktion pro Betrieb völlig unmöglich ist. Wenn wir diesen Betrieben helfen wollen — und das wollen wir ja, denn die Mehrzahl unserer landwirtschaftlichen Betriebe befindet sich in diesen Gegenden —, müssen wir ganz andere Maßnahmen ergreifen. Da genügt eben nicht einfach die Begrenzung auf 100 000 kg geschlachtetes Geflügel.
    Ich habe mir sagen lassen, daß bei dieser Begrenzung lediglich ein halbes Dutzend Betriebe in Deutschland keine Berücksichtigung finden würde.

    (Abg. Bauknecht: Nur für die Spitze nicht!)

    — Selbstverständlich, nur für die Spitze nicht. Es soll also lediglich sechs Betriebe in Deutschland geben, die mehr als 100 000 kg Geflügelfleisch erzeugen. Meine Damen und Herren, das aber kann nicht der Sinn dieses Gesetzes sein, jedenfalls nicht, wenn wir es begründen wollen mit einer Förderung der bäuerlichen Familienbetriebe. Das ist eine Ausnahmegesetzgebung gegen einzelne Große. Wenn Sie die Grenze niedriger gesetzt hätten und tatsächlich die anlaufende Geflügelmast in den bäuerlichen Betrieben bevorzugen wollen — ich wäre durchaus geneigt, sie ganz bewußt zu bevorzugen —, dann könnte man sich mit einer solchen Regelung agrarpolitisch einverstanden erklären. Auf die rechtliche Seite will ich hier nicht eingehen; dazu zu sprechen, bin ich nicht befugt. Wenn Sie aber die Grenze so hoch setzen, dann nützt das dem Aufbau der Mastgeflügelhaltung in den kleinbäuerlichen Gebieten überhaupt nichts.
    Deswegen muß ich raten, diesen Antrag abzulehnen. Er ist tatsächlich wieder, wie so oft solche Anträge, lediglich dazu bestimmt, bei den Bauern die Meinung hervorzurufen, daß etwas für sie getan wird, während in Wirklichkeit durch diesen Antrag gar nichts für sie getan wird.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Seidl (Dorfen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Seidl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Debatte um dieses Gesetz ist auch die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt worden, und zwar wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 GG. Ich darf dazu doch einige Ausführungen machen.
    In unserem Staatsleben, auch in unserer Finanz- und Sozialpolitik, haben wir durchaus die Möglichkeit der Differenzierungen, die für bestimmte Zwecke Hilfen in einer bestimmten Grenze möglich machen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, nur die einen zu fördern, bringe schon eine gewisse Ungleichheit in der Behandlung. Aber im Bereich .der Hilfe und Förderung und gewährenden Staatstätigkeit sind Regelungen zugunsten einzelner Gruppen der Bevölkerung zulässig, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen, der Gesetzgeber also nicht zu willkürlichen Privilegierungen und Diskriminierungen übergeht, vielmehr den Kreis der Begünstigten sachgemäß abgrenzt.
    Ich glaube, ,daß das in diesem Antrag geschehen ist. Der eine Zweck ist ein Augleich der Beträge, die in dem Unterschied zwischen dem Auslands- und dem Inlandkraftfutter liegen. Diesen Ausgleich soll das Gesetz zum einen geben. Zum anderen soll nach dem Antrag, den ,der Kollege Bauknecht begründet hat, der weitere Zweck 'die Förderung dieser bäuerlichen Familienbetriebe sein, von denen eben ständig gesprochen wurde. Wenn diese beiden Zwecke kombiniert sind, dann bestehen Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit nach Art. 3 sicherlich nicht.
    Zweifellos haben die größeren Betriebe — und deshalb werden ja auch manche anderen Differenzierungen in der Steuer-, in der Finanz- und in der Sozialgesetzgebung vorgenommen — schon durch größeren Umsatz, rationellere Bewirtschaftung, billigeren Einkauf einen gewissen Vorteil. Deshalb kann es durchaus genügen, wenn eine Förderung hier bis zu 100 000 Kilo geht.
    Aus diesen Gründen — und wenn man hinzunimmt, daß in diesem Falle auch eine Heranziehung des Art. 20 GG — soziale Bindung von Eigentum — möglich ist, sehe ich gegen diese Übergangsvorschrift keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)