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    Vokabeln: 4
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
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    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wittmer-Eigenbrodt, Nieberg und des Vizepräsidenten Dr. Dehler 7751 A, 7793 C 85. Geburtstag von Paul Löbe Vizepräsident Dr. Schmid . . 7751 B Abg. Rommerskirchen tritt für den ausgeschiedenen Abg. Brüns in den Bundestag ein 7751 C Änderung der Tagesordnung 7751 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Paris-Reisen aus Mitteln des Verteidigungshaushalts von Eckardt, Staatssekretär . 7752 A, B, C Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7752 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anleihe für Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7752 D Frage des Abg. Dr. Imle: Voraussetzungen für die Einstellung als Sozialattaché Dr. Carstens, Staatssekretär 7752 D, 7753 A Dr. Imle (FDP) 7753 A Frage des Abg. Dr. Imle: Entsendung von Sozialattachés in die Entwicklungsländer Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7753 A, B Dr. Imle (FDP) 7753 A, B Frage des Abg. Dr. Bucher: Diplomatische Beziehungen zu Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7753 B Fragen der Abg. Dr. Bucher, Schneider (Bremerhaven) und Hansing: Aufbringung deutscher Schiffe, u. a. des Frachters „Weißesee", durch französische Streitkräfte Dr, Carstens, Staatssekretär . . . 7753 C, 7754 A, B, C, D, 7755 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) . . . 7754 A, 7755 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 7754 A, 7755 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7754 B, C Hansing (SPD) . . . . . . . 7754 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7754 D Blachstein (SPD) 7754 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7755 A- Heye (CDU/CSU) 7755 C Frage des Abg. Werner: Tbc-Untersuchungen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7755 D, 7756A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 7756 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 Frage des Abg. Werner: Röntgenlogische Untersuchungen von Lehrern Dr. Schrader, Bundesminister . . 7756 B Frage des Abg. Spitzmüller: Konserven aus dem Fleisch von Singvögeln Dr. Schröder, Bundesminister . . 7756 C, D. Spitzmüller (FDP) 7756 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus; Sicherheitsbestimmungen im Bundesministerium des Innern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7756 D, 7757 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7757 A Dr. Bucher (FDP) 7757 B Dr. Schäfer (SPD) 7757 C Frage des Abg. Bühler: Zollfreie Einfuhr von Kaffee an der Schweizer Grenze Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7757 C, D, 7758 A, B Bühler (CDU/CSU) . . 7757 D, 7.758 A Faller (SPD) . . . . . . . . . 7758 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Steuerbegünstigung bei der Umsatzsteuer für Weinkommissionäre Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Nachversteuerung im Lohnsteuerverfahren Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Spitzmüller: Ausbeutesätze gemäß § 122 der Brennereiordnung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7758 D, 7759 B Spitzmüller (FDP) 7759 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Kriegssachschäden von Seeleuten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7759 B, C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 7759 C, D Frage des Abg. Ritzel: Abwicklung der Wiedergutmachungsansprüche Dr. Hettlage, Staatssekretär 7759 D, 7760 B Ritzel (SPD) 7760 A Frage des Abg. Dr. Arndt: Beteiligung an den Weltausstellungen in New York und Moskau Dr. Westrick, Staatssekretär 7760 C, 7761 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7760 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Gutachten betr. Entschwefelung des Mineralöls Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Sinkende Primärenergiepreise Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7761 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313) — Erste Beratung -- 7762 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 2305) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 7762 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2306) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 7763 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 7764 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2308) Arndgen (CDU/CSU) 7764 D Große Anfrage der SPD betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2118) — Erste Beratung -- und dem Antrag der Fraktion der FDP betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2282) Keuning (SPD) 7765 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7772 D Dr. Imle (FDP) 7777 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 III Eilers (Oldenburg) (FDP) 7778 C, 7797 A Dr. Willeke (CDU/CSU) . . . . 7783 A Jacobi (SPD) 7786 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7790 B, 7793 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 7793 D Dr. Toussaint (CDU/CSU) . . . . 7798 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 7799 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 7801 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 7803 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7804 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7805 D, 7806 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7806 C Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 38); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2272) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7807 B Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2297) . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2269) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2273) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2303) Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 7808 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2304) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7808 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 2229) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . 7809 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2284) — Erste Beratung — . . 7809 B Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Düngemitteln (Düngemittelgesetz) (Drucksache 2258) — Erste Beratung — 7809 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2276) — Erste Beratung — . . 7809 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Abg. Bauknecht, Kriedemann, Walter, Logemann. u. Gen. (Drucksache 2265) — Erste Beratung — 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksachen 2025, 2274) 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dritten Verordnung zur ..nderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksachen 2132, 2281) . . . . 7810 A Entschließungen der 49. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 2240) 7810 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 7810 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7810 C Anlagen 7811 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7751 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.05 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Besold 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Even (Köln) 14. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gerns 14. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 14. 12. Höfler 17. 12. Dr. Hoven 14. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Krammig 14. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kurlbaum 14. 12. Leber 16. 12. Dr. Leiske 14. 12. Lermer 14. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Lohmar 17. 12. Lücker (München) 14. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 16. 12. Mattick 14. 12. Frau Dr. Maxsein 14. 12. Dr. Menzel 31. 12. Neubauer 31. 12. 011enhauer 14. 12. Paul 14. 12. Pelster 14. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 14. 12. Dr. Preusker 16. 12. Rademacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 16. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 12. Schmidt (Hamburg) 14. 12. Frau Schmitt (Fulda) 14. 12. Schüttler 14. 12. Stenger 31. 12. Wehner 14. 12. Weinkamm 14. 12. Wullenhaupt 14. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Willeke zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]), zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2118) und dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2282). Anlagen zum Stenographischen Bericht Steuerverbund Höhe der Verbundmasse: Baden-Württemberg: 20 v. H. des dein Lande nach Abzug des Bundesanteils in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Aufkommens an der Einkommen- und Körperschaftsteuer, außerdem 10 v. H. des Kraftfahrzeugsteueraufkommens für die kommunalen Träger der Wegebaulast (Ziff. 10). Bayern: 9 v. H. des dem Lande im vorangegangenen Kalenderjahr verbliebenen Istaufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer (Schlüsselmasse). Außerdem sind die Landkreise und Gemeinden mit 20 v. H. am Kraftfahrzeugsteueraufkommen beteiligt (vgl. Ziff. 10). Hessen: 18,5 v. H. der dem Lande verbleibenden Einnahmen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Maßgebend sind die Einnahmen des Kalenderjahres, das dem Ausgleichsjahr vorangeht. Die Einnahmen erhöhen oder vermindern sich um die Beträge, die das Land im gleichen Zeitraum im Finanzausgleich unter den Ländern erhalten oder gezahlt hat. Niedersachsen: 15 v. H. des dem Lande in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Isst-Aufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer. In den Steuerverbund sind auch die Einnahmen des Landes aus dem Länderfinanzausgleich einbezogen. Nordrhein-Westfalen: 15,61 v. H. des Landesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer und der übrigen Steuereinnahmen des Landes; das Aufkommen ermäßigt sich um die Abführungsbeträge im Finanzausgleich unter den Ländern und um die an den Lastenausgleichsstock abzuführenden Anteilsbeträge der Vermögensteuer. Rheinland-Pfalz: 15,5 v. H. des Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer, das dem Lande in dem dem Rechnungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr verbleibt, sowie des Ist-Aufkommens aus dem Länderfinanzausausgleich des vorangegangenen Kalenderjahres. Schleswig-Holstein: 21 v. H. des dem Lande im laufenden Kalenderjahr verbleibenden Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie des Aufkommens aus folgenden Landessteuern: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalver- 7812 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 kehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Rennwettsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer, Wechselsteuer, Biersteuer. Erhält das Land für die dem Finanzausgleichsjahr 1955 folgenden Jahre auf Grund des Länderfinanzausgleichsgesetzes von den übrigen Ländern mehr oder weniger als für das Finanzausgleichsjahr 1955, so erhöht oder vermindert sich die Finanzausgleichsmasse um 21 v. H. des Unterschieds. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeorldneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187). Bei der Drucksache 2187 handelt es sich um eine Auflage aus dem EWG-Vertrag, die zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erforderlich ist. Die Bestimmungen ides Gesetzentwurfs sind eine Auflage der Kommission der BWG, die am 28. Juni 1960 bestimmt hat, daß Hundertsätze der Zollsätze des Gemeinsamen Außentarifs :festgesetzt werden sollen. Die Entscheidung betrifft den Verkehr von Waren, die im Rahmen des sogenannten Veredelungsverkehrs in )den meisten Staaten völlig zollfrei sind oder Zollvergünstigungen unterliegen. Diese Vergünstigungen verfälschen den Wettbewerb dann, wenn bei der Herstellung Erzeugnisse aus dritten Ländern verwendet werden, es sei denn, es erfolgt die Erhebung eines anteiligen Zolls. Die Gefahr war in der ersten Phase der Zwanzigsten Zollsenkung nicht groß. Nachdem jedoch mit Ende dieses Jahres eine weitere Senkung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten vorgenommen worden ist, wurde von den Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, gleichzeitig eine erste Angleichung der für den größten Teil der Waren gegenüber dritten Ländern anwendbaren Zollsätze vorzunehmen. In dem Bericht der Kommission heißt es: Es ist ziweckmäßig, einen einheitlichen Satz für diesen anteiligen Zoll Festzusetzen, und es ist unter den vorgenannten Umständen gerechtfertigt, diesen Satz für den Zeitabschnitt zwischen dem Zeitpunkt, zu dem alle Mitgliedstaaten die zusätzliche Herabsetzung durchgeführt haben werden, und dem 31. Dezember 1961 auf 25 vom Hundert der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs festzusetzen. Der Finanzausschuß empfiehlt dem Parlament die Annahme mit der Maßgabe, daß das in § 12 eingesetzte Datum „1. Dezember 1960" durch „1. Januar 1961" ersetzt wird. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Bazille für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksache 2229) . Die Drucksache 2229 sollte ursprünglich als gemeinsamer Initiativentwurf aller Fraktionen dem Hohen Hause vorgelegt werden, nachdem 'die Mitglieder des Kriegsopferausschusses sich darüber klar geworden waren, daß ,das Fehlen ,der Rechtsverordnungen zum Ersten Neuregelungsgesetz in der Kriegsopferversorgung nicht nur zu einer Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Kriegsopfern führen muß, sondern auch die Verwaltungen der Länder durch den Eingang einer Flut von Anträgen stark belastet würden. Unverständlicherweise hat es aber der Bundesarbeitsminister, offensichtlich aus Prestigegründen, für richtig befunden, die Mehrheitsfraktion des Hauses von der Unterstützung ,dieses Entwurfs abzubringen, um eine reichlich späte Initiative ,der Bundesregierung an dessen Stelle zu setzen. Der dem Bundesrat überhastet zugeleitete Regierungsentwurf trägt den Gegebenheiten in keiner Weise Rechnung. Er bringt zwar zwei notwendige materiell-rechtliche Änderungen des Ersten Neuordnungsgesetzes, ändert aber nichts an der Sechsmonatsfrist, innerhalb derer Anträge zu stellen sind, wenn die Ansprüche rückwirkend ab 1. 6. 1960 für ,die Versorgungsberechtigten wirksam werden sollen. Durch die Rechtsunsicherheit sind die Kriegsopfer veranlaßt, Anträge zu stellen, um vermeintliche Nachteile abzuwenden. Solche Anträge gehen bereits waschkorbweise bei den Versorgungsbehörden ein und führen mit Sicherheit zu einem erheblichen sinnlosen Verwaltungsaufwand. Dieser Zustand ist nur zu ändern und ,die Verschwendung erheblicher Steuergelder ist nur zu verhindern, wenn der Kriegsopferausschuß des Bundestages unverzüglich die Drucksache 2229 berät und seinen Bericht so rechtzeitig ,dem Plenum zuleitet, daß das Gesetz in der Sitzung vom 16. 12. 1960 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann. In die Verantwortung für die eingetretene Verzögerung und die sich daraus ergebenden Nachteile, welche Steuerzahler und Versorgungsberechtigte gleichermaßen treffen, haben sich Bundesregierung und Mehrheitsfraktion zu teilen. Anlage 5 Umdruck 729 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über gemeinsame Rege- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7813 Lungen von Bund und Ländern zu verhandeln, durch die den Gemeinden der Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird, und das Ergebnis der Verhandlungen dem Bundestag bis zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs vorzulegen; 2. dem .Bundestag bis zum 31. März 1961 einen Bericht über das Ergebnis der Vorarbeiten der Bundesregierung zur Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems, die die Gemeinden zur Erfüllung der ihnen vom Grundgesetz übertragenen Aufgaben in die Lage versetzen soll, vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 730 Antrag der Abgeordneten Heiland, Dr. Willeke, Spies (Emmenhausen), Corterier und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über Regelungen zu verhandeln, durch die den Gemeinden ein wirksamer Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird. Das Ergebnis ,der Verhandlungen soll dem Bundestag mit der Einbringung des Gesetzentwurfs vorgelegt werden; 2. dem Bundestag bis zum 1. Juli 1961 Vorschläge für eine umfassende Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Heiland Dr. Willeke Spies (Emmenhausen) Corterier Dr. Pflaumbaum Brese Wienand Herold Schröder (Osterode) Gehring Dr. Storm (Duisburg) von Bodelschwingh Schulze-Pellengahr Weltner (Rinteln) Lücke (Osnabrück) Glüsing (Dithmarschen) Giencke Kuntscher Dr. Frey Hesemann Dr. Gossel Goldhagen Könen (Düsseldorf) Hellenbrock Seither Hermsdorf Regling Dr. Tamblé Haage Dr. Kreyssig Bauer (Würzburg) Bals Behrisch Lange (Essen) Heide Schmitt-Vockenhausen Ritzel Dr. Brecht Keuning Frau Bennemann Berlin Frau Kettig Büttner
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Dollinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das war keine Frage, Herr Kollege. Ich meine, daß Sie aus Ihrer Situation endlich heraus mußten. Es geht ja nicht, daß auf der einen Seite die FDP in Rundschreiben dem gewerblichen Mittelstand erklärt: wir sind diejenigen die für euch arbeiten und alles tun, und daß auf der anderen Seite gleichzeitig ein prominentes Mitglied der Partei wie Sie erklärt, man solle die Gemeinden durch solche Anträge nicht kaputtmachen.
    Nun sind eine Reihe von Argumenten gegen diesen Unternehmerfreibetrag bei der Gewerbesteuer vorgebracht worden. — Herr Kollege Keuning, auch wir leben in Gemeinden, und wir haben bestimmt nicht die Absicht, die Gemeinden kaputtzumachen oder einen Angriff gegen die Gemeinden zu führen. Aber man muß wirklich einmal die Frage stellen: Wer hat eigentlich in unseren Tagen genug, und wann hat jemand genug?

    (Zuruf von der Mitte: Nie!)

    — „Nie" ist die Antwort. Das ist klar. Ich muß die Entwicklung der Gewerbesteuer einmal kurz skizzieren. Im Jahre 1952 betrugen die Einnahmen 2,6 Milliarden, 1955 3,7 Milliarden, 1958 5,2 Milliarden, 1959 6,5 Milliarden, 1960 werden es 7,2 Milliarden sein und 1961 8,2 Milliarden. Ich glaube, diese Zahlenreihe zeigt doch, daß eine enorme Zunahme an Einnahmen bei den Gemeinden vorhanden ist.

    (Zuruf von der SPD: Und wie war es mit 'den Aufgaben? — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, eines sollte man sich auch einmal vor Augen halten. Kollege Toussaint hat es schon angedeutet. In dem jetzt zu Ende gehenden Jahr hat sich doch immer wieder gezeigt, daß das Problem bei der Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden häufig gar nicht im Geldmangel bestand, sondern viel häufiger war es der Mangel an Arbeitskräften und an freier Kapazität.

    (Lebhafter Widerspruch bei der SPD.)

    — Meine Herren, das können Sie nicht bestreiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das hat sich immer wieder gezeigt. Die Meldungen der Bundesanstalt in Nürnberg — z. B. „90 000 Bauarbeiter gesucht" — sind charakteristisch für die Beschäftigungslage.

    (Abg. Dr. Schäfer: Und wie war es vor drei Jahren?)

    Ich möchte weiter sagen, daß das Argument „Gewerbesteuer und Selbstverwaltung" auch nicht zieht; denn was hilft einer Gemeinde das Recht, eine Gewerbesteuer zu erheben, wenn sie praktisch kein Gewerbe mehr hat? Da ist es einfach vorbei. Ich glaube, man sollte solche Argumentation auch nicht übertreiben.
    Nun wurden starke Bedenken aus verfassungsrechtlichen Gründen geäußert. Ich bin kein Jurist, möchte mich aber auf einen Artikel von Professor Flume beziehen, den ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren darf:
    Was die Denkschrift
    — es ist jene Schrift „Angriff auf die Gewerbesteuer"gemeint —
    an rechtlichen Erwägungen gegen die Erhöhung des Unternehmerfreibetrags vorbringt, ist nicht ernst zu nehmen. Sie beruft sich einmal darauf, daß nach Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes den Gemeinden das Aufkommen der Realsteuern garantiert sei. Selbstverständlich kann die Gewerbesteuer nicht beseitigt und kann auch der Unternehmerfreibetrag nicht willkürlich so hoch festgesetzt werden, daß damit de facto die Gewerbesteuer beseitigt würde.

    (Zuruf von der SPD: Darum ging's!)

    Eine sachgerechte Änderung der Gewerbesteuer nach Ermessen des Gesetzgebers ist aber zweifellos zulässig, und daß sachgerechte Erwägungen für eine Erhöhung des Unternehmerfreibetrags sprechen, kann ernsthaft nicht bestritten werden.
    So weit das Zitat. Ichglaube, daß, wenn die Möglichkeit einer Senkung einmal gegeben ist, sie bestimmt in dem Augenblick vorhanden ist, wo die Zuwachsrate im Jahr eine Milliarde beträgt.
    Nun die Frage einer Änderung der Finanzverfassung! Ich bin mit vielen Dingen in unserer Finanzverfassung nicht einverstanden; ich glaube aber, daß so kurzgestellte Termine wie „bis Mitte nächsten Jahres" einfach nicht praktikabel sind. Es ist ja nicht nur eine Zeitfrage, sondern auch eine Frage
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7803
    Dr. Dollinger
    von technischen Voraussetzungen — abgesehen von der Frage Bundesrat —, die ,erfüllt sein müssen. Schließlich ist bei einem solchen Finanzausgleich nach meiner Meinung auch die Frage des interkommunalen Finanzausgleichs im Hinblick auf die verschiedene Finanzstärke entsprechend zu berücksichtigen.
    Ich komme also zu dem Ergebnis, daß der Freibetrag möglich ist, weil wir eine Zuwachsrate von einer Milliarde haben. Der Ausfall bei 7200 DM ohne Grenze entsprechend dem FDP-Antrag würde 600 Millionen DM betragen, nach der Konzeption der Bundesregierung — 7200 DM, begrenzt bis zu einem Gewerbeertrag von 50 000 DM — 530 Millionen DM. Wenn wir dann die Erhöhung der Einkommensteuer bei den Ländern hinzurechnen, würden sich in einem Fall 120 Millionen, im andern Fall 80 Millionen ergeben, so daß ein Ausfall bliebe von 580 Millionen bzw. 450 Millionen DM. Das bedeutet, daß praktisch die Zuwachsrate von 1 Milliarde DM halbiert wird.
    Nun dürfte ohne Zweifel sein, daß es Gemeinden gibt, die auf einen Ausgleich des Ausfalls überhaupt nicht angewiesen sind. Es gibt Rechnungen, die zu dem Ergebnis kommen, daß tatsächlich ein Ersatz von 250 Millionen DM für die finanzschwachen Gemeinden erforderlich wäre. Ich bin der Meinung, daß ein solcher Ausgleich bei gutem Willen von den Ländern ermöglicht werden kann. Ich freue mich, daß das Land Nordrhein-Westfalen in dieser Beziehung bereits eine Zusage gegeben hat.

    (Abg. Jacobi: Wobei nur nicht klar ist, was dort unter Ausgleich verstanden wird!)

    — Ja, das mag sein; 250 Millionen DM Ausgleichsmasse bei den gesamten Ländern bei einer Mehreinnahme von 3,5 bis 3,8 Milliarden DM.
    Wir hoffen also, daß dieser Beschluß der Bundesregierung bald zu einer Vorlage führt, die schließlich der steuerlichen Gerechtigkeit dient, die dem gewerblichen Mittelstand dient und die dazu führt, daß wir gegen die Konzentration im Raum etwas tun. Denn wenn die Entwicklung bei den finanzstarken Gemeinden so wie bisher weiterginge, so würden diese ihre Pflichtaufgaben in wenigen Jahren erfüllt haben, die finanzschwachen Gemeinden dagegen werden sie noch nicht erfüllt haben. Die finanzstarken Gemeinden werden die Hebesätze dann reduzieren können, und die finanzschwachen Gemeinden werden von den ihren nicht herunter können. Das würde dazu führen, daß die finanzschwachen Gemeinden weiterhin Menschen und Unternehmungen an die finanzstarken Gemeinden verlieren.
    Deshalb glauben wir, daß die Vorlage zur Gewerbesteuer geradezu geeignet ist, auch etwas gegen die Konzentration im Raum zu unternehmen um dieses Problem mit zu lösen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Dr. Starke!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich sehr kurz fassen, aber doch noch einmal etwas auf die Frage der Gewerbesteuer eingehen. Ich habe festgestellt, daß in der Sache kaum mehr eine Meinungsverschiedenheit besteht.
    Vielleicht ist es dem Hohen Hause nicht mehr in Erinnerung, daß wir bereits im Sommer einmal den Antrag auf den Unternehmerfreibetrag in diesem Hohen Hause gestellt hatten und daß uns angeraten worden war, diesen Antrag in einen Entschließungsantrag umzuändern. Dann haben alle drei Parteien dieses Hohen Hauses dem Antrag zugestimmt. Das ist, soweit es den Sommer betrifft, die Vorgeschichte.
    Heute hat der Kollege Dresbach von der CDU gesagt, auch er begrüße es, daß die Novelle zur Gewerbesteuer jetzt komme, damit die zusätzliche Einkommensteuer — so wird sie in den Kreisen der Gewerbetreibenden angesehen — beseitigt wird. Auch Sie, Herr Kollege Dollinger, haben zur Gewerbesteuer gesprochen. Wir sind uns, soweit ich sehe, in der Frage alle einig.
    Es stimmt nicht ganz, wenn Sie von einem „Gedanken" an eine Begrenzung bis 50 000 DM sprechen. Sie wissen doch genau, daß das ein Kabinettsbeschluß ist; es sind also nicht etwa irgendwelche unwägbaren Gedanken in der Luft. Wir sind der Meinung — das möchte ich Ihnen darauf erwidern
    —, daß es sehr wesentlich ist, daß die Freien Demokraten diese 50 000-DM-Grenze wieder ablehnen. Damit werden wir Ihnen die Arbeit in Ihrer Fraktion etwas erleichtern; sie war ja schwer genug bei der Gewerbesteuer. Sie müssen uns eigentlich ein wenig dankbar sein dafür, daß wir Sie so unterstützen.

    (Abg. Dr. Stecker: Sie reiten auf zwei Pferden!)

    — Nein, immer auf einem! Wenn Sie nicht so sehr auf die letzten Monate eingegangen wären, hätte ich das ganz unerörtert gelassen.
    Aber eines möchte ich Ihnen sagen. Wir sind zutiefst überzeugt und wissen aus den Debatten, die es bei uns erfordert hat, den Antrag auf den Unternehmerfreibetrag zu stellen, sehr genau: Sie wären in der CDU heute noch nicht durch, wenn wir den Antrag nicht gestellt hätten.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Dr. Dollinger: die Ausgleichsfrage war für uns entscheidend!)

    — Sicherlich! Diese Frage hat auch bei uns die Debatte in der Fraktion gebracht. Aber wir haben uns dann geeinigt; Sie haben ja unsere Anträge gesehen. Wir sind der Meinung, daß wir damit einmal in den Fragen, in denen wir uns immer gemeinsam bemüht haben — für den Mittelstand —, eine Bahn gebrochen haben; denn die Frage ruhte zu lange. Sie und auch wir haben sie zu lange angekündigt. Jetzt haben wir den Antrag gestellt, und nun wollen wir es einmal dabei bewenden lassen. Das wird Ihnen in Ihrer Fraktion dienlich sein.
    Ich habe überhaupt das Gefühl, daß es nicht sehr nutzbringend ist, wenn man nun versucht, Fronten
    7804 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960
    Dr. Starke
    aufzurichten — ein wenig habe ich heute manchmal den Eindruck gehabt —; denn hier geht es doch um etwas, was nur Hand in Hand geschehen kann.
    Die Grundlage für die Gemeindefinanzreform ist bei uns eindeutig; das möchte ich noch einmal sagen. Für das System, wie es sich entwickelt hat, kann im Augenblick niemand außer der Bundesregierung, die ja die Mehrheit hinter sich hatte und seit geraumer Zeit mindestens den Versuch einer Gemeindefinanzreform hätte machen können.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das wäre sehr wichtig gewesen!)

    Sie ist die einzige Stelle, die wir anklagen müssen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie trägt die politische Verantwortung!)

    Sie hat es nicht gewagt, überhaupt einen einzigen Gedanken zu der Frage zu äußern.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns alle ist es doch unschön, daß die Masse der Steuern in den Gemeinden von einer kleinen Minderheit bezahlt wird. Das schwächt den Gedanken der Selbstverwaltung. Darüber werden wir uns irgendwie einigen müssen, ohne daß es heute Zweck hat, sich etwa darüber zu unterhalten, wie man das macht. Das wird ja gerade einmal die Gemeindefinanzreform der Regierung — so der Entwurf einmal kommt — bringen. Ich bin überhaupt der Meinung, daß bei der heutigen Komplikation Fraktionen und Parteien in mancher Beziehung etwas überfordert sind, wenn man von ihnen etwa Entwürfe
    verlangt wie den zur Gemeindefinanzreform. Man kann dazu ein paar Gedanken äußern, man kann das eine oder das andere festhalten. Aber diejenige Stelle, die mit ihrem Apparat, mit ihren Erfahrungen, mit dem Milliardenaufwand für die ganze Bürokratie in diesen Fragen dazu in der Lage ist, ist die Bundesregierung. Deshalb ist es bedauerlich, daß die Bundesregierung uns in diesen Fragen im Parlament, auch draußen in den Gemeinden und überall, hat sitzen lassen, insbesondere angesichts der Verschiebungen im Steueraufkommen in Bund, Ländern und Gemeinden. Das mußte man doch einmal sagen.
    Wenn man sich darüber einig ist, dann wird man auch in der Frage der Gewerbesteuerreform zu einem Ergebnis kommen.
    Nach meinem Hinweis, daß wir das schon im Sommer gefordert haben, habe ich zum Abschluß nur noch das eine zu sagen: Wir haben uns nicht widersprochen, indem wir die 'beiden Anträge zur Gewerbesteuer und zur Gemeindefinanzreform nacheinander gebracht haben. Denn es ging einfach darum, ob wir von der FDP heute schon Gedanken äußern wollen, wie die Gemeindefinanzreform aussehen soll, oder ob man, was wir ja getan haben, nur sagt, daß sie kommen muß und daß man einen Entwurf der Bundesregierung verlangt. Das war eigentlich der Streitpunkt. Ich finde, es macht nichts aus, wenn man dazu eine Weile braucht.
    Wenn wir uns insoweit einig sind, möchte ich zum Schluß zusammenfassen: Dieser Tag — an dem wir verhältnismäßig einig über die Frage der Gewerbesteuernovelle debattiert haben, so daß wir sagen konnten, dafür wird es eine Mehrheit geben — ist ein gewisser Wendepunkt in der Behandlung der Mittelstandsfragen. Man hat wirklich allzu lange gewartet, in einer so entscheidenden Frage endlich einmal einen entscheidenden Schritt zu tun.

    (Beifall bei der FDP.)