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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1960 Inhalt: Begrüßung von Abgeordneten aus den Parlamenten von Nigeria und Kenia . . . 7397 A Fragestunde (Drucksachen 2131 [neu], zu 2131 [neu]) Frage des Abg. Junghans: Rechtsverordnung betr. Sonntagsarbeit in der Eisen- und Stahlindustrie Blank, Bundesminister 7379 C Frage des Abg. Dürr: Wörterbücher für Sprachen der Entwicklungsländer Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7379 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Beteiligung des Bundesjustizministers an der „Deutschland-Fernseh-GmbH" Dr. Schröder, Bundesminister . . 7380 B, C, 7381 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7380 C Wittrock (SPD) 7380 C, D Jahn (Marburg) (SPD) 7381 A Erler (SPD) 7381 B Frage des Abg. Kurlbaum: Besprechung des Bundeskanzlers mit der Industrie, Frage der Umsatzausgleichsteuer Dr. Schröder, Bundesminister . . 7381 C, D, 7382 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 7381 C Dr. Mommer (SPD) . . . 7381 D, 7382 A Frage des Abg. Dr. Deist: Besprechung des Bundeskanzlers mit der Industrie in Abwesenheit des Bundeswirtschaftsministers Dr. Schröder, Bundesminister 3382 A, B, C, D, 7383 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 7382 B, C Dr. Arndt (SPD) . . . . 7382 D, 7383 A Frage des Abg. Rehs: Auszählungen aus der statistischen Erfassung der Vertriebenenausweisanträge Dr. Schröder, Bundesminister . 7383 B, C Rehs (SPD) . . . . . . . . . 7383 C, D Frage des Abg. Hamacher: Auswertung der Ergebnisse in dem Ermittlungsverfahren gegen Eichmann Schäffer, Bundesminister . . . . 7384 A, C Hamacher (SPD) . . . . . . . . 7384 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Oktober 1960 Frage des Abg. Windelen: Patentschutz für Erfindungen aus der Bundesrepublik in den Ostblockländern Schäffer, Bundesminister . . . . . 7384 C Frage des Abg. Windelen: Patentschutz für Anmeldungen aus den Ostblockländern Schäffer, Bundesminister . . . . . 7384 D Frage des Abg. Eschmann: Auflösung des Verwaltungsstabes für die deutschen Dienstgruppen bei der US-Luftwaffe Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7385 A, B Eschmann (SPD) 7385 A Frage des Abg. Dröscher: Flugplatz bei Bad Kreuznach Dr. Hettlage, Staatssekretär 7385 B, C, D Dröscher (SPD) 7385 C, D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Wertfortschreibungsgrenze im Bewertungsrecht Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7386 A Frage des Abg. Ritzel: Ausprägung von Goldmünzen Dr. Hettlage, Staatssekretär 7386 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . 7386 C, D Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 7386 D Frage des Abg. Keller: Finanzierungshilfe für den Bau des Düsenverkehrsflugzeuges HBF 314 Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7387 A Keller (FDP) 7387 A Frage des Abg. Murr: Preisunterschiede bei Dieselkraftstoffen Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7387 B, C Murr (FDP) . . . . . . . . . 7387 C Frage des Abg. Murr: Preisunterschiede bei Düngemitteln Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7387 C, 7388 A Murr (FDP) 7388 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Ausführungen des Bundesernährungsministers über die Agrarpolitik Dr. Sonnemann, Staatssekretär 7388 A, B, C, 7389 A, C Dr. Mommer (SPD) 7388 B Frau Strobel (SPD) 7388 C Kriedemann (SPD) . . . 7388 D, 7389 B Frage des Abg. Murr: Standort der Bundesanstalt für Fleischforschung Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 7389 D, 7390 B, C, D, 7391 A, B Murr (FDP) 7390 B, D Herold (SPD) 7390 C Mattick (SPD) . . . . . . . . 7391 A, C Antrag betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksache 2072 [neu]) Leonhard (CDU/CSU) 7391 C Dr. Rutschke (FDP) . . . 7392 A, 7396 C Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 7396 A Dr. Bucher (FDP) . . . 7396 B, 7399 B Rimmelspacher (SPD) 7398 B Leicht (CDU/CSU) . . . 7398 C, 7399 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 23 (Drucksache 2062) und in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 24 des Ausschusses für Petitionen (Drucksache 2125) Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 7400 A, 7403 D Memmel (CDU/CSU) 7403 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksache 2037) - Erste Beratung — Schäffer, Bundesminister 7404 A Dr. Kanka (CDU/CSU) 7409 A Jahn (Marburg) (SPD) 7412 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7414 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Oktober 1960 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union (Drucksache 2071) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7418 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 29. April 1957 zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (Drucksache 2081) — Erste Beratung • — 7418 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur" (Drucksache 2067) — Erste Beratung — . . . 7418 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2097 [neu]) — Erste Beratung — . . . . . 7418 D Antrag betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks in Köln, Sachsenring 69, an die Firma Farbwerke Hoechst AG in Frankfurt (Main)-Hoechst (Drucksache 2064) 7418D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1957 — Einzelplan 20 — (Drucksache 1381, 2073) 7419 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2076, Umdruck 551 [neu]) 7419 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Afghanistan über den Luftverkehr (Drucksache 1830) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 2083) — Zweite und dritte Beratung — 7419 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. September 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über den Luftverkehr (Drucksache 1832); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 2084) — Zweite und dritte Beratung — 7419 C Antrag betr. Ernteschäden 1960 (CDU/CSU) (Drucksache 2095) 7419 D Nächste Sitzung 7419 D Anlagen 7421 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Oktober 1960 7379 128. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 21. 10. Altmaier 23. 10. Dr. Atzenroth 21. 10. Bach 21. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Frau Berger-Heise 21. 10. Fürst von Bismarck 21. 10. Dr. Böhm 22. 10. Börner 21. 10. Frau Brauksiepe 21. 10. Dr. Brecht 21. 10. Dr. Burgbacher 21. 10. Demmelmeier 21. 10. Dr. Dollinger 21. 10. Dowidat 21. 10. Eberhard 21. 10. Eilers (Oldenburg) 21. 10. Engelbrecht-Greve 21. 10. Dr. Friedensburg 21. 10. Funk 21. 10. Dr. Furler 21. 10. Dr. Gleissner 21. 10. Dr. Götz 21. 10. Dr. Greve 21. 10. Freiherr zu Guttenberg 21. 10. Dr. Fleck (Rottweil) 21. 10. Frau Herklotz 21. 10. Höhmann 21. 10. Illerhaus 21. 10. Jacobi 22. 10. Dr. Jordan 21. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Keilhack 21. 10. Kemmer 21. 10. Dr. Kempfler 21. 10. Kinat (Spork) 21. 10. Koenen (Lippstadt) 23. 10. Frau Korspeter 21. 10. Kramel 21. 10. Krammig 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 21. 10. Lantermann 21. 10. Dr. Löhr 21. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 21. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Margulies 21. 10. Dr. Martin 21. 10. Mengelkamp 21. 10. Mensing 21. 10. Dr. Menzel 22. 10. Mischnick 21. 10. Müller (Worms) 21. 10. Neuburger 21. 10. Dr. Pflaumbaum 21. 10. Pohle 31. 10. Frau Dr. Rehling 22. 10. Dr. Reinhard 21. 10. Dr. Reith 21. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Reitz 21. 10. Sander 21. 10. Scheel 21. 10. Schlick 21. 10. Schneider (Hamburg) 21. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 10. Schultz 21. 10. Dr. Schwörer 21. 10. Seuffert 21. 10. Stahl 21. 10. Stenger 15. 11. Storch 21. 10. Sträter 22. 10. Struve 21. 10. Wacher 21. 10. Wagner 21. 10. Walter 21. 10. Weimer 21. 10. Weinkamm 21. 10. Dr. Winter 21. 10. Wittmer-Eigenbrodt 22. 10. b) Urlaubsanträge Frau Kettig 11. 11. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Lermer 7. 11. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Dr. Vogel 30. 10. Werner 28. 10. Anlage 2 Umdruck 697*) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Leicht, Leonhard, Baier (Mosbach), Neuburger, Knobloch, Höfler und Genossen betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksache 2072 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. zu untersuchen a) die Umstände, die zum Auftreten der peronospora-tabacina bei der Tabakernte 1960 geführt haben, b) die Berechtigung der in der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang gegen Bedienstete zweier Bundesbehörden erhobenen Vorwürfe." Bonn, den 20. Oktober 1960 Dr. Mende und Fraktion 1 Dieser Umdruck erhält als selbständiger Antrag die Drucksachennummer 2152.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Der Entwurf der Regierung ist begründet.
    Wir treten in die Beratung ein. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Kanka.


Rede von Dr. Karl Kanka
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hochgeschätzte Hinterbliebene aus diesem Hohen Hause, die sich noch nicht auf- und davongemacht haben! Meine Damen und Herren, es ist unerhört, daß bei der Beratung einer Materie von solchem Gewicht für die Öffentlichkeit, für unser ganzes deutsches Volk, das in dieser bundesrepublikanischen Ordnung eine saubere Ordnung auch des Rechtswesens finden soll, das Parlament so schlecht besetzt ist.

(Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr richtig!)

Das möchte ich vorausgeschickt haben. Es erweckt erhebliche Zweifel am rechten Beruf unserer Zeit für die Gesetzgebung. Wir reden fast nur noch für das Protokoll. So sollte es aber nicht sein.
Von welcher Bedeutung der Stoff ist, um den es hier geht, zeigt uns ein nüchterner Blick auf die Statistik. Im Jahre 1957 hat die Bundesrepublik 42 Millionen Einwohner gezählt, die über 14 Jahre alt, also fähig waren, in ein Strafverfahren verwikkelt zu werden. Die Statistik zeigt nun, daß in diesem Jahre 1957 von den Amts- und Staatsanwaltschaften, die die Rechtssachen auf strafrechtlichem Gebiet zuerst in Empfang nehmen, 3 Millionen Fälle bearbeitet worden sind. Das ist schon eine entsetzliche Zahl. Sie verliert aber etwas von ihrem Erschreckenden, wenn man sich darauf besinnt, daß vermutlich mehr als 1 Million — vielleicht 1 1/2 Millionen — Fälle mit den Verkehrsdelikten zusammenhängen. Von den 3 Millionen sind 1 150 000 durch richterliche Strafverfügung erledigt worden. Das werden im wesentlichen Verkehrsübertretungen gewesen sein. 650 000 sind durch Strafbefehle, also mit einer Strafmaßnahme etwas schwereren Gewichts, erledigt worden. Auch hierunter dürften noch sehr viele Verkehrsdelikte gewesen sein. 350 000 sind aber zu förmlichen Anklagen gediehen. 350 000 förmliche Anklagen gegenüber 42 Millionen Bundesbürgern, die in ein Strafverfahren verwikkelt werden können!
Die Statistik gibt uns noch einige andere Zahlen. Zu Hauptverhandlungen auf Anklage oder auf Einspruch gegen eine Strafverfügung oder einen Strafbefehl hin ist man im Jahre 1957 520 000mal gekommen, und zwar zu Hauptverhandlungen vor den Amtsgerichten und vor den Schöffengerichten, in den unteren Instanzen. Vor der Großen Strafkammer und vor den Jugendkammern der Landgerichte kamen 13 000 Fälle zur Verhandlung. Auch das ist eine ganz beachtliche Zahl, aber sie ist schon beruhigender. Vor den Schwurgerichten, vor denen die ganz schweren Verbrechen behandelt werden, waren es 400 Fälle. In Hoch- und Landesverratssachen minderen Gewichts bei den Oberlandesgerichten waren es 200 Fälle, und bei den Hoch- und Landesverratssachen ganz schweren Gewichts beim Bundesgerichtshof waren es 38 Fälle.
Von den rund 520 000 erstinstanzlichen Hauptverhandlungen des Jahres 1957 haben etwa 500 000 mit einem Urteil geendet. Davon waren 50 000 freisprechende Urteile und 450 000 Verurteilungen zur Strafe — darunter dann wiederum wegen Vergehen, also schwerer wiegenden Verletzungen, auf dem Gebiete des Straßenverkehrs ungefähr die Hälfte, nämlich 240 000.
Zum Schluß noch einige weitere Zahlen: 50 000 Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile sind in diesem einen Beispieljahr eingelegt worden und 12 000 Revisionen, davon die Hälfte gegen Berufungsurteile, die andere Hälfte unmittelbar gegen erstinstanzliche Urteile.
Das alles sind beachtliche Zahlen, die zeigen, welche Bedeutung einer guten Regelung unseres Strafverfahrens zukommt. Dabei darf bei allem, was wir in bezug auf die Reform unseres Strafverfahrensrechtes tun, nicht außer acht gelassen werden, daß unsere Strafrechtspflege zwar nicht zuletzt den Beschuldigten und späteren Angeklagten vor einem ihn unnötig diffamierenden Verfahren und vor einem Fehlurteil bewahren soll, daß eine nicht minder wichtige Aufgabe der Strafrechtspflege aber darin besteht, die Verletzten, die öffentliche Ordnung und den Staat zu schützen. Wir werden deshalb bei unserer Reformaufgabe nicht so tun können — und auch diejenigen, die von Berufs wegen Rechtsanwälte sind, werden nicht so tun —, als ob alle Angeklagten Unschuldslämmer, alle Verteidiger nur reine Schutzengel seien und als ob die bösen Leute nur auf den Sitzen der Staatsanwälte und der Gerichte säßen. So ist es nicht. Die meisten von denen, die mit einer Hauptverhandlung zu tun haben, sind sogar schuldig. Trotzdem muß die immerhin vorhandene Gefahr eines Fehlurteils in Rechnung gestellt werden. Schon der Umstand, daß auf Berufungen und Revisionen hin immer wieder Änderungen vorkommen, zeugt davon, daß über die Schuldfrage und über die angemessene Bestrafung Streit bestehen kann.
Die Gefahr eines oder einer sonstigen
Fehlentscheidung, eines unnützen Inhaftnehmens und Inhafthaltens muß nach Möglichkeit zurückgedämmt werden; es muß unsere Hauptsorge sein, dafür die rechtlichen Vorkehrungen zu treffen.
Der Herr Justizminister hat bereits vorgetragen, daß unser Strafverfahrensrecht, das in seinen Grundlinien seit dem 1. Oktober 1879, also seit nunmehr etwas mehr als 80 Jahren, in Kraft ist, noch nicht sehr tiefgreifenden Verbesserungen unterworfen worden ist. Ich glaube, man kann sogar sagen, das formelle Strafrecht ist im Gegensatz zum materiellen Strafrecht, das angepaßt worden ist, in diesen inzwischen verflossenen 80 Jahren stiefmütterlich behandelt worden.



Dr. Kanka
Es waren Zeiten der Not und Zeiten des Krieges, in denen starke Eingriffe in das Strafverfahrensrecht vorgenommen wurden, durch die Emmingersche Justiz-„Reform", die auf Grund eines Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich, auf Grund eines Ermächtigungsgesetzes, erlassen worden ist, und dann während des „Dritten Reiches" durch nationalsozialistische Änderungen, die allerdings durch die „Denazifizierung" dieses Teils unserer Gesetzgebung nach 1949 wieder herausgenommen worden sind. Aber zu einer echten Reform, über die Wiederherstellung der Rechtseinheit hinaus — die zunächst einmal notwendig war —, ist man noch nicht gekommen.
Auch zwischen den beiden Weltkriegen gab es nur ein einziges Mal ein echtes Reformgesetz. Das war das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung vom Dezember 1926, durch das das Haftprüfungsverfahren bei der Untersuchungshaft eingeführt worden ist. Da mußte erst ein ehemaliger Minister in der Untersuchungshaft sterben, und es mußten einige andere Skandalfälle aufkommen, ehe sich der Gesetzgeber dazu entschloß, auf diesem Gebiet eine Besserung herbeizuführen.
Meine Fraktion begrüßt, daß sich die Bundesregierung entschlossen hat, schon jetzt mit einer kleinen Strafverfahrensreform herauszukommen. Im Jahre 1959 hat die Bundesregierung noch den Gedanken gehabt, man könne den Beginn der Strafverfahrensreform bis zum Erlaß des Einführungsgesetzes für das neue Strafgesetzbuch verschieben. Inzwischen hat sich herausgestellt, daß dafür dieses Parlament die Zeit nicht mehr haben wird; und wir haben uns jetzt doch mit einer sehr kleinen, sehr bescheidenen Strafverfahrensreform zu befassen.
Wir begrüßen auch die Auswahl der Gegenstände der Reformbemühungen: Reform der Vorschriften über die Untersuchungshaft, Reform der Vorschriften über das Verhältnis des Staatsanwalts zum Beschuldigten, Reform der Vorschriften über die Verteidigung, Entlastung des Verfahrens durch die stärkere Ausscheidung von Unwesentlichem, Verbesserung der Vorschriften über die Verwerfung der Revision als offensichtlich unbegründet, Verbesserung der Vorschriften über die Wiederaufnahme des Verfahrens, Ausschluß der Richter, die bei den früheren Verfahren beteiligt waren, sowie schließlich die gesetzliche Neuregelung des Verhältnisses von Film und Funk zur Hauptverhandlung.
Zu den Einzelheiten will ich hier in dieser späten Stunde

(Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Spät?)

und in der ersten Lesung, die nur dem Grundsätzlichen gewidmet sein soll, nicht Stellung nehmen. Ich will nur eines sagen. Wenn sich irgendwo im Rechtswesen ein Mißstand zeigt, muß er nicht immer gleich im Gesetz begründet sein. Er kann vielmehr seinen Grund auch darin haben, daß das vorhandene Gesetz nicht richtig angewandt wird oder daß für die Anwendung des Gesetzes nicht das nötige Personal vorhanden ist oder die mit der Anwendung des Gesetzes befaßten Kräfte nicht das nötige Material, die nötigen Hilfsmittel haben. Das
muß man schon bei den Überlegungen über die Reform des Haftverfahrens bedenken.
Die Fraktion der Freien Demokraten hat im vorigen Jahr einen Antrag eingebracht, der darauf hinwirken sollte, daß die Untersuchungshaft möglichst abgekürzt wird. Das war so ein bißchen Eisenbartkur, was nach diesem Antrag dem Strafprozeß verordnet worden wäre. Die Untersuchungshaft sollte nach dem besagten Antrag prinzipiell auf zwei Monate beschränkt werden; nur bei Verbrechen sollte die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung und dann vielleicht einer nochmaligen zweimonatigen Verlängerung zugelassen werden.
Für diesen Entwurf bin ich als Berichterstatter des Rechtsausschusses bestellt worden. Daraufhin habe ich mir wieder einmal die Statistik angesehen und habe festgestellt, daß unsere Justizstatistik noch nicht ganz vollständig ist. Sie müßte noch stärker ausgearbeitet werden. Über die Leistungen der Wirtschaft können wir der Statistik viel mehr entnehmen als über die Leistungen der „wohledlen Dame Justitia". Ich mußte mich auf zwei Jahrbücher von Bayern und Nordrhein-Westfalen beschränken, aus denen ich etwas über die Zahl der Haftbefehle und über die Dauer der Untersuchungshaft erfahren konnte. Ich glaube aber, das, was in Bayern und Nordrhein-Westfalen ziemlich übereinstimmend gilt, wird für die ganze Bundesrepublik zutreffen.
In beiden Ländern beträgt die Dauer der Untersuchungshaft in etwa 75 % der Haftfälle weniger als drei Monate, in etwa 20 % der Haftfälle liegt die Dauer der Untersuchungshaft zwischen drei und sechs Monaten, und nur in etwa 4 % der Fälle liegt die Dauer der Untersuchungshaft zwischen sechs Monaten und einem Jahr; nur in knapp 1 % dauert die Untersuchungshaft länger als ein Jahr.
Das darf uns aber nicht beruhigen, und es darf uns auch nicht beruhigen, daß etwa in Bayern, wo in diesen drei Jahren — 1956, 1957 und 1958 —25 000 Haftbefehle ergangen sind, in diesen selben drei Jahren Entschädigungen wegen unschuldig erlittener Untersuchungshaft nur in 23 Fällen gezahlt wurden, also in einem Satz von einem Promille. Das darf uns nicht beruhigen.

(Abg. Memmel: Aber es ist schön!)

Denn unter den 25 000 Haftbefehlen war auch der Haftbefehl gegen den sozialdemokratischen ehemaligen Nürnberger Stadtrat Karl Kapp. Ich zitiere nach der Zeitung: Es ist der Fall des Nürnberger Stadtrats Karl Kapp, der zwölf Jahre seines Lebens im Konzentrationslager, drei Jahre in den Kerkern des NKWD, fünf Jahre in sibirischen Lagern und nach seiner Rückkehr — nachdem er 20 Jahre seines Lebens in nationalsozialistischen und kommunistischen Lagern verbracht hat — noch anderthalb Jahre bei uns in der Bundesrepublik in Untersuchungshaft verbrachte und dem dann nach der Hauptverhandlung in der vergangenen oder vorvergangenen Woche vom Gerichtsvorsitzenden bescheinigt wurde — er ist wegen erwiesener Unschuld freigesprochen —, daß er als Lagerältester ein guter Kamerad und ein Mann ohne Furcht und Tadel gewesen sei.



Dr. Kanka
Dieser Fall hätte bereits nach unserer bisherigen Strafprozeßordnung nicht vorzukommen brauchen.

(Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr richtig!)

Wir wollen hoffen, daß solchen Fällen durch die Reform restlos der Garaus gemacht wird.

(Abg. Memmel: Das sind Ausnahmefälle!)

— Es sind Ausnahmefälle, aber Ausnahmefälle, die zeigen, daß bei dieser verantwortlichen Tätigkeit des Verhaftens vielleicht doch nicht immer so ganz vorsichtig vorgegangen wird — schon nach dem jetzigen Gesetz nicht. Ich habe vor kurzem ein Gespräch mit einem alten Praktiker gehabt; es war kein Rechtsanwalt, sondern ein Mann von der „anderen" Seite, von der Anklagebehörde. Er sagte mir, nach seiner Überzeugung sei schon jetzt nach dem Gesetz ein großer Teil der Fälle, in denen Untersuchungshaft verhängt wird, nicht mehr zu vertreten; denn unsere jetzige Strafprozeßordnung bestimme, daß die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nur dann zulässig ist, wenn „bestimmte Tatsachen" vorliegen, die eine ganz konkrete Gefahr der Verdunkelung begründen, die vom Angeklagten oder Beschuldigten ausgehen kann. Statt dessen werde in der Praxis schon oft genug die Dunkelheit, die noch über der Sache liegt, weil sie noch nicht genügend aufgeklärt oder der Mann nicht geständig ist, für einen Haftbefehl als hinreichend angesehen.
Auch die anderen Themen, die in dem Reformgesetz angeschnitten werden, sind es wert, daß man sich mit ihnen beschäftigt. Das gilt beispielsweise von den Vorschriften über Verteidigung. Darüber will ich jedoch nichts sagen. Das ist ein sehr weites und auch ein sehr schwieriges Feld. Ich möchte mich hier darauf beschränken, die gute Meinung anzuerkennen, von der sich das Justizministerium bei der Formulierung dieser Vorschriften hat leiten lassen.
Zu begrüßen ist auch, daß nun Vorschriften über die Ausschließung von Richtern von Entscheidungen über die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens gesetzt werden sollen, nämlich die Ausschließung von Richtern, die in Vorverfahren an den Entscheidungen des nun winde raufzunehmen den Verfahrens teilgenommen haben. Damit wird im übrigen ein viel weitschichtigeres und viel tiefschichtigeres Problem — sehr sorgsam und behutsam — angeschnitten, über das in den weiteren Bemühungen um die Reform noch einiges zu sagen sein wird.
Auch die Vorschriften, durch die die Verwerfung der Revision als unbegründet von der vorherigen Mitteilung des dahin gehenden und begründeten Antrags der Staatsanwaltschaft abhängig gemacht werden soll, sind zu begrüßen. Es wäre noch zu überlegen, ob man nicht auch gewisse Revisionen der Staatsanwaltschaft der Verwerfung als „offensichtlich unbegründet" aussetzen sollte, so wie es nach dem geltenden Recht ist, wie es aber nach der neuen Bestimmung nicht mehr sein soll. Wenn das Haus nicht schon im Aufbruch wäre, würde ich einige Fälle anführen, die den Bundesgerichtshof beschäftigt haben und von denen man sagen kann: die waren es wirklich nicht wert, daß man fünf hochgelahrte Bundesrichter damit beschäftigte.
Zum Schluß noch ein Wort über das Verhältnis des Films und des Funks zur Hauptverhandlung. Der Bundesrat meint, man solle Film und Funk, vor allem Fernsehen, schlankweg von der Hauptverhandlung ausschließen, und zwar von allen Teilen der Hauptverhandlung, auch von der Urteilsbegründung. Die Regierungsvorlage meint, bei der Urteilsverkündung solle es dem Vorsitzenden erlaubt sein, „aus wichtigen Gründen" Ausnahmen zuzulassen. Es ist eine sehr schwierige Frage, die damit aufgeworfen wird. In meiner Fraktion hat man sich darüber, welcher der beiden Meinungen der Vorzug zu geben sei, noch nicht abschließend unterhalten. Ich will aber mit meiner Meinung hier nicht hinter dem Berge halten. Ich ziehe bier ausnahmsweise einmal die Stellungnahme des Bundesrates der Meinung der Bundesregierung vor. Die wohledle Dame Justitia braucht das Licht der Öffentlichkeit. Sie soll nicht in irgendwelchen Dunkelkammern Kabinettsjustiz treiben. Sie braucht das Licht der Öffentlichkeit für ihr Leben. Aber das Licht der Jupiterlampen ist zu kraß. Durch Film und Rundfunk kann der Strafprozeß sehr leicht zum Schauprozeß gemacht werden.

(Abg. Memmel: Sehr richtig!)

Schauprozesse sollten aber nicht in einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Ordnung ihre Heimat haben; die haben ihre Heimat in totalitären Staaten und in revolutionären Zeiten.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Zu den angeschnittenen Themen ist noch vieles zu sagen. Wir werden im Rechtsausschuß eine verantwortungsvolle Arbeit zu leisten haben. Ich hoffe, daß wir es fertigbringen, die Reform auf möglichst breiter Grundlage noch zu verabschieden, bevor wir im nächsten Jahr auseinandergehen. Zuvor werden wir die Staatsanwälte, die Richter und die Rechtsanwälte zu hören haben. Aber die letzte Verantwortung tragen wir, und ich hoffe, daß es nicht nur den Juristen überlassen wird, diese Verantwortung zu tragen, sondern daß sich dieses Hohe Haus in corpore der Verpflichtung, an einer solchen gesetzlichen Regelung mitzuarbeiten, besser bewußt wird, als es nach dem heutigen Eindruck hier der Fall zu sein scheint. Ich hoffe sogar, daß dieser Eindruck von unserem Plenum nur ein falscher Eindruck ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, Herr Dr. Kanka hat das, was uns allen schmerzhaft sichtbar ist — die schlechte Besetzung unseres Hauses —, in tadelnde Worte gefaßt. Der Gerechtigkeit wegen möchte ich darauf verweisen, daß die deutsch-afrikanische Woche heute vormittag eine Anzahl von parlamentarischen Delegationen aus Afrika in unsere Stadt geführt hat und daß eine große parlamentarische Kundgebung in der Beethovenhalle stattfindet, so daß eine erhebliche Anzahl



    Vizepräsident Dr. Dehler
    von Kollegen aus wirklich stichhaltigen Gründen der Repräsentationspflicht den Verhandlungen augenblicklich nicht beiwohnen können.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : die Juristen müßten aber hier sein!)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jahn (Marburg).