Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wir können in einem über die Ziffern 8, 9, 10 und 11 des Antrags Umdruck 404 abstimmen.
Danach werden wir über den Änderungsantrag unter Ziffer 3 des Umdrucks 399 abstimmen.
Zunächst also die Ziffern 8, 9, 10, 11 des Antrags Umdruck 404; es handelt sich um die Umwandlung des Namens. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen. Wer dafür ist, der möge sich erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe.
- Es besteht keine Einigung im Präsidium, wir müssen wieder auszählen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es haben 271 Mitglieder des Hauses, also rund 30 weniger als vor zehn Minuten, abgestimmt; wir nähern uns dem Freitagnachmittag. Mit Ja haben 130, mit Nein 140 Mitglieder des Hauses gestimmt; ein Mitglied hat sich der Stimme enthalten. Die Anträge unter den Ziffern 8, 9, 10 und 11 des Umdrucks 404 sind abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 399 Ziffer 3. Wer diesem Antrag zustimmen will, der gebe das Handzeichen. Darf ich den Herrn Antragsteller bitten, sich zu äußern, ob er zustimmen will.
- Umdruck 399 Ziffer 3. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben.— Von den Unterzeichnern haben drei für den Antrag gestimmt. - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe nunmehr zur Abstimmung die §§ 35, -
35a, - 35b, - 36, - 37, - 38, - 39, - 40, - 41,
- 42, - 43, - 44, - 45, - 46, - 47, - 48 auf. Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einmütige Annahme fest.
Zu § 49 liegt auf Umdruck 397 Ziffer 1 ein Änderungsantrag vor. Wer begründet diesen Antrag?
- Der Antrag wird nicht begründet.
Wer dem Antrag zustimmen will, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nun stimmen wir über den § 49 in der geänderten Fassung ab. Wer zustimmen will, erhebe die Hand. - Gegenprobe! - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe die §§ 50, - 51, - 52, - 53, - 54, - 55, - 56, - 57, - 58, - 59, - 60, - 61, - 61a,
- 62 und 63 auf. Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Zu § 64 liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 397 Ziffer 2a vor. Wer begründet den Antrag?
- Dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag zustimmen will, möge die Hand erheben. — Das ist die Mehrheit.
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 85, Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1959 4595
Vizepräsident Dr. Schmid
Antrag Umdruck 404 Ziffer 12! Wer begründet den Antrag?
— Ist erledigt.
Dann stimmen wir über den § 64 in der geänderten Fassung ab. Wer zustimmen will, der möge das Handzeichen geben. — Einstimmige Annahme.
Zu § 65 liegen ebenfalls zwei Änderungsanträge vor. Ich rufe zunächst den Änderungsantrag Umdruck 397 Ziffer 2b auf. — Keine Begründung. Wer zustimmen will, möge die Hand erheben. — Einstimmige Annahme.
Entfällt damit der Antrag Umdruck 404 Ziffer 13? Wird er zurückgezogen?
Wer dem abgeänderten § 65 zustimmen will, ebenso den §§ 65a, 66, 67, 68, der möge die Hand erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 69! Hierzu liegen vier Änderungsanträge vor. Zunächst Umdruck 397 Ziffer 3. Wird der Antrag begründet? — Auf Begründung wird verzichtet. Wir stimmen über den Änderungsantrag Umdruck 397 Ziffer 3 ab. Wer zustimmen will, möge die Hand erheben. — Einmütige Annahme.
Nunmehr Änderungsantrag Umdruck 401 Ziffer 1. Danach soll zwischen Satz 1 und Satz 2 folgender Satz eingefügt werden:
Bei Verfahren in Steuersachen sind als Bevollmächtigte auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zugelassen.
Wird der Antrag begründet? —
— Dann bitte ich diejenigen Mitglieder des Hauses, die zustimmen wollen, die Hand zu erheben. —Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Änderungsantrag Umdruck 402 Ziffer 1, in § 69 den Abs. 5 zu streichen. Auch hierzu keine Begründung? — Bitte, Frau Diemer-Nicolaus.