Rede von
Dr.
Ernst
Benda
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Ausführungen der beiden Kollegen, die soeben gesprochen haben, klang doch ein gewisses Unbehagen über die Institution des — ich darf den Ausdruck gebrauchen — Vertreters des öffentlichen Interesses durch. Beide Kollegen und die Fraktionen, für die sie hier gesprochen haben, wollen an der Sache nichts ändern. Es mag richtig sein, Herr Kollege Dr. Bucher, daß der andere Name einen anderen Akzent setzt; ich will zugeben, daß damit eine gewisse andere Richtung dieser Institution angedeutet werden soll. Ich meine aber, daß meine beiden Vorredner von der Aufgabe des Vertreters des öffentlichen Interesses — des Oberbundesanwalts und der entsprechenden Institution bei den Ländern — nicht die richtigen Vorstellungen haben, daß sie hier einfach etwas unterstellen. Ich will hier nicht polemisch erörtern, ob zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und dem Interesse der Bundesregierung oder einer Landesregierung ein Gegensatz bestehen könne oder müsse, sondern nur darauf aufmerksam machen, daß jedereinzelne Bundesminister und jeder einzelne Landesminister den Eid geleistet haben, Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben, so daß es in einem Prozeß die Aufgabe desjenigen, der die Bundesregierung oder eine Landesregierung vertritt, ist, der Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen.
Nun darf ich noch mit wenigen Worten auf das aufmerksam machen, was zu dieser Institution gerade vor wenigen Tagen in Berlin anläßlich der Einführung des neuen Oberbundesanwalts gesagt worden ist. Ich darf auf die sehr aufschlußreichen Bemerkungen hinweisen, die sowohl Herr Staatssekretär Dr. Anders als auch der neue Oberbundes-
Benda
anwalt zu dieser Institution gemacht haben; ich will sie nicht verlesen, sie sind ja veröffentlicht, und jeder von Ihnen wird sie kennen. Ich möchte nur mit einigen wenigen Worten darauf eingehen.
In Berlin haben beide Redner, nach meiner Meinung mit vollem Recht und in voller Übereinstimmung mit dem bisher geltenden Recht, herausgestellt, daß es gerade nicht die Aufgabe des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht ist, dort einseitige Parteiinteressen zu wahren. Herr Staatssekretär Dr. Anders hat mit Recht darauf hingewiesen, daß es geradezu einer der Grundsätze des Oberbundesanwalts sein solle, sich nicht an Prozessen zu beteiligen, bei denen Bundesbehörden Prozeßpartei sind. Der Oberbundesanwalt solle vielmehr bei der Frage, ob er sich beteiligen solle, die Fälle herausnehmen, die typisch seien, die grundsätzliche Bedeutung hätten, aber nicht solche Fälle, bei denen ein spezielles Interesse der Bundesregierung oder eines Bundesministeriums in Frage stehe.
Es ist weiter darauf hingewiesen worden, daß die Weisungsgebundenheit des Oberbundesanwalts, die ja in dem Gesetzentwurf enthalten ist und die offenbar niemand ändern will - Herr Kollege Bauer, Sie haben das vorhin erwähnt , unter anderem dazu dient, den Gegensatz zwischen reinen Ressortinteressen und den übergeordneten Interessen der Allgemeinheit, denen zu dienen die Bundesregierung verpflichtet ist, zu überbrücken und dieser überwiegenden Interesse im Gegensatz zu dem Spezialinteresse eines Ministeriums zum Siege zu verhelfen.
Weiter - und das als letzter Punkt -: Der neue Oberbundesanwalt hat selber gesagt, es sei eine der vornehmsten Aufgaben dieser Institution des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, zu verhindern, daß die Behörde in Fällen, in denen dies sachlich nicht gerechtfertigt ist, zuungunsten des Bürgers Revision einlegt, und damit nicht nur der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen, sondern unnütze Prozesse im Interesse der Allgemeinheit, der Öffentlichkeit zu vermeiden.
Nur auf diese Stichworte möchte ich mich beschränken. Es ist darüber auch noch sehr viel mehr und sehr viel Beachtenswertes gesagt worden. Das alles sind doch Dinge, von denen man nicht einfach sagen kann: Das ist das Interesse einer Regierung, sei es Bundes- oder Landesregierung. Deswegen glaube ich, der Name „Vertreter des öffentlichen Interesses" ist nicht nur aus Traditionsgründen, sondern aus der Sache heraus gerechtfertigt, nicht nur weil er sich bewährt hat, sondern weil mit ihm zutreffend das ausgedrückt ist, was wir dieser Institution an Geist geben wollen, ein Geist, in dem sie bisher gearbeitet hat und nach unserer Überzeugung auch in Zukunft arbeiten will. Aus diesen Gründen meinen wir, an diesem Namen festhalten zu sollen.