Rede:
ID0304401400

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf S. H. Papst Pius XII. Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 2475 A Grußworte an den wiedergenesenen Abg. Schoettle . . . . . . . . . . 2477 D Zur Tagesordnung Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2475 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 2476 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 2477 B Entwurf eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksache 416) — Erste Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksache 417) — Erste Beratung — Etzel, Bundesminister . . . . . . 2478 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 2480 B Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 2481 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 2486 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2487 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 2489 C Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 2493 A, 2505 D Dr. Starke (FDP) . . . . 2496 D, 2504 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . . 2498 A Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 533) — Erste Beratung — . . . . . . 2506 D Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 514) — Erste Beratung — 2506 D Entwurf eines Gesetzes über „unveränderte Rohmilch" (FDP) (Drucksache 421) — Erste Beratung — Köhler (FDP) 2507 A Bauknecht (CDU/CSU) 2507 D Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 525) — Erste Beratung — Dr. Strauß, Staatssekretär . . . . 2508 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . . 2509 A Lange (Essen) (SPD) . . . . . . 2510 B Dr. Winter (CDU/CSU) . . . . . 2510 D Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530) — Erste Beratung — 2511 B Erklärungen nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2511 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 2512 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2512 C Anlage 2513 A 44. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier* 19. 10. Bauer (Wasserburg) 15. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Conrad 15. 10. Demmelmeier 15. 10. Diel (Horressen) 15. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Dowidat 18. 10. Eilers (Oldenburg) 15. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Etzenbach 15. 10. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Dr. Furler* 19. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Goldhagen 15. 10. Dr. Gossel 15. 10. Dr. Gülich 18. 10. Günther 15. 10. Hansing 15. 10. Heye* 19. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 16. 10. Höfler' 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Hübner 15. 10. Jacobi 15. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Stuttgart) 17. 10. Keuning 15. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühlthau 15. 10. Kühn (Bonn) 15. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Maxsein* 19. 10. Meitmann 15. 10. Dr. Mende* 19. 10. Dr. Menzel 16. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Nieberg 15. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 15. 10. Rasner 28. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Scharnberg 15. 10. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Schmitt (Vockenhausen) 15. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfgin)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Stauch 15. 10. Stenger 17. 10. Varelmann 15. 10. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10. Frau Welter (Aachen) 15. 10. Frau Wessel 15. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Graf Adelmann 31. 10. Dr. Baade 30. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 24. 10. Giencke 25. 10. Frau Herklotz 23. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Niederalt 10. 11. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Spitzmüller 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Dr. Vogel 10. 11. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 10. für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlich, daß die parlamentarischen Mühlen so langsam arbeiten. Seit Jahren verkünden wir gemeinsam, daß wir eine Änderung des Aktienrechts für dringend notwendig halten, daß wir die allzu starke Konzentration in der Wirtschaft abbremsen wollen, daß wir die Eigentumsbildung auf breitester Basis fördern und vor allem, daß wir auch die Rechte des Aktionärs wieder stärken wollen. Die große Aktienrechtsreform ist angekündigt; aber wir werden wahrscheinlich noch lange darauf warten müssen.
    Deswegen begrüßen wir es ganz besonders, daß nun endlich wenigstens ein Anfang gemacht wird mit dieser kleinen Reform, die in einem ihrer Teile zumindest eine logische Fortentwicklung dessen ist, was wir bei den letzten Steuerberatungen beschlossen haben. Wir sind damals, in der Mehrheit dieses Hauses, zu der Überzeugung gekommen, daß die Ansammlung von Kapitalien bei den Aktiengesellschaften ungesund ist, daß wir Rechte des Aktionärs, des eigentlichen Besitzers des Unternehmens, wieder in stärkerem Maße berücksichtigen müssen und daß deswegen die Doppelbesteuerung,
    die bis dahin die Ausschüttung von Gewinnen so stark gebremst hat, gemindert werden muß. Das ist notwendig, um den Aktionär wieder in den echten Besitz dessen zu bringen, was ihm gebührt. Deshalb stimmen wir dem Herrn Bundesfinanzminister zu, der hier vorgetragen hat, daß die Auffassung des Bundesfinanzhofs in der Frage der sogenannten Gratisaktien — nach unserer Meinung ist diese Bezeichnung falsch — nicht geteilt werden kann und daß der Gesetzgeber in dieser Beziehung endlich Klarheit schaffen muß. Es muß klargestellt werden, daß die Rechtsauffassung, die der Bundesfinanzhof in letzter Zeit wiederholt ausgesprochen hat, von dem Gesetzgeber, der das Recht zu schaffen hat, nicht geteilt wird. Wir sind nicht Ihrer Meinung, Herr Dr. Harm, daß es sich hier um ein Geschenk und damit um einen steuerpflichtigen Vorgang handelt. Die Ausgabe von zusätzlichen Aktien durch Auflösung von Rück lagen — nicht von Rückstellungen, von denen Sie immer gesprochen haben; denn Rückstellungen sind etwas ganz anderes, Rückstellungen sind Bereitstellung von Mitteln für einen bestimmten Zweck, die natürlich nicht aufgelöst werden können und auch nicht aufgelöst werden sollen; davon spricht das Gesetz in keiner seiner Formulierungen — kann nach unserer Meinung keinen steuerpflichtigen Vorgang darstellen. Dem Aktionär, dem Besitzer des Unternehmens, wird doch nur das gegeben, was er bisher noch nicht aus dem Unternehmen herausgezogen hat, was er, häufig nicht sehr freiwillig, durch Konsumverzicht im Unternehmen belassen hat. An und für sich hat ihm alles, was in die Form von Rücklagen gekleidet worden ist, gehört. Das Normale wäre, daß nach Abzug aller notwendigen Abschreibungen und Rückstellungen der volle Reingewinn für ihn ausgeschüttet wird. Das ist in den vergangenen Jahren versäumt worden. Die Meinung, daß dieses erdiente Geld eine Art „Sozialkapital" darstellt — Sie haben das Wort hier nicht ausgesprochen, aber Ihre Ausführungen standen in Parallele zu dem, was Herr Brenner immer wieder fordert —, können wir nicht teilen. Wenn Sie sich einmal die Bilanzen der Aktiengesellschaften ansehen, werden Sie feststellen, daß in den allermeisten Fällen die Rückstellungen und die Ausgaben für freiwillige soziale Leistungen höher waren als die Dividende. Der Teil, dem Sie dieses sogenannte Sozialkapital zusprechen, hat also seinen Anteil erhalten, und er hat ihn in höherem Maße erhalten als der eigentliche Besitzer des Unternehmens. Ich kann Ihnen Dutzende von Bilanzen der letzten Jahre vorlegen, in denen die freiwilligen sozialen Aufwendungen wesentlich höher sind als die ausgeschüttete Dividende. Sie können also nicht behaupten, daß das in Rücklagen angesammelte Vermögen einem anderen Kreis als dem der Aktionäre gehört. Wenn nun der Weg der Freiwilligkeit gewählt und kein Unternehmen dazu gezwungen wird, diese Rücklagen in die Form von echtem haftendem Kapital umzuwandeln, so ist die Forderung berechtigt, und es besteht geradezu die Notwendigkeit, dafür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.

    (Zuruf von der SPD: Steuerfrei!)


    Dr. Atzenroth
    — Ja, steuerfrei, denn diese Beträge sind alle einmal versteuert worden, nämlich bei der Einkommensermittlung des Unternehmens, als das Unternehmen seine Einkommensteuererklärung hat abgeben müssen und diese Beträge als Gewinne ausgewiesen werden mußten, als die sie ja in voller Höhe der Körperschaftsteuer unterlagen. Infolgedessen ist es nicht mehr als recht und billig, sie jetzt demjenigen, dem sie gehören, steuerfrei zu belassen.
    Es ist hier mehrfach, ich glaube auch von dem Herrn Bundesfinanzminister, von der Unterkapitalisierung gesprochen worden. Eine Unterkapitalisierung liegt natürlich nicht vor, wenn in überhöhtem Maße Rücklagen gebildet worden sind, denn die Kapitalisierung des Unternehmens war durchaus in Ordnung. Es handelt sich hier doch nur um die Umwandlung des in der Form der Rücklagen gebildeten Vermögens in Gesellschaftskapital.


Rede von Dr. Walter Harm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ist Ihnen bekannt, Herr Dr. Atzenroth, daß die Rückstellungen für Sozialleistungen erstens nicht versteuert und daß sie zweitens meistens vorgenommen wurden, um die Mittel im Betrieb zu behalten und sie gleichwohl steuerfrei zu haben?

(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Die können gar nicht dafür verwendet werden!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sie sprechen jetzt wieder von Rückstellungen und meinen in der Tat echte Rückstellungen. Rückstellungen sind nicht versteuert, das ist vollkommen klar. Aber nicht diese Rückstellungen werden hier in Kapital umgewandelt, sondern die Rück lagen. Das ist etwas ganz anderes. Vielleicht spielen Sie darauf an, daß ich gesagt habe, die Rückstellungen seien für den Kreis der Arbeitnehmer gemacht worden und brauchten als solche nicht versteuert zu werden. Das ist doch genauso eine Leistung an die Arbeitnehmer gewesen, die das Unternehmen erbracht hat, wie die Dividendenausschüttung an die Aktionäre.
    In einem kann ich dem Herrn Finanzminister nicht zustimmen. Herr Finanzminister, Sie haben gesagt, daß sich die Unternehmungen, die hohe Rücklagen angesammelt haben, einen Wettbewerbsvorsprung verschafft haben. Den schließen Sie natürlich nicht aus, wenn dieser Entwurf Gesetz wird. Denn da die Umwandlung nur auf der Grundlage der Freiwilligkeit geschehen kann, würde nach Ihren Darlegungen das Unternehmen, das nicht davon Gebrauch macht, einen Wettbewerbsvorsprung erlangen.
    Wir begrüßen diesen Teil der Vorlage uneingeschränkt. Einige Schwierigkeiten bereitet uns allerdings der zweite Teil des Gesetzes, und dagegen sind manche Einwendungen zu erheben.
    Im Grundsatz teilen wir die Auffassung der Regierung, die auch hier dem Aktionär wieder zu größeren Rechten verhelfen will. Sie will ihm die Möglichkeit geben, besseren Einblick in das Unternehmen zu bekommen, an dem er Anteil hat. Deswegen teilen wir die Meinung, die die Wirtschaftsprüfer schon im Jahre 1956 zum Ausdruck gebracht
    haben, als sie forderten, daß eine Reform der Ausweispflicht vorgenommen werden müsse, daß das, was als Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet wird, in deutlicherer Aufgliederung ausgewiesen wird. Auch die Wirtschaftsprüfer haben als Grundlage schon die Nennung der Umsatzziffer verlangt.
    Die Einwendungen, die erhoben werden, beziehen sich einmal darauf, daß auf diese Weise Konkurrenzunternehmen einen stärkeren Einblick in die Verhältnisse der Aktiengesellschaft bekommen würden, als es sonst möglich sei. Dem kann man aber entgegenhalten, daß es alle betrifft und daß jeder die gleiche Möglichkeit des Einblicks in das Unternehmen des anderen hat, mit der einen Einschränkung, daß die GmbH zu solchen Ausweisen nicht verpflichtet ist. Da, wo eine echte Konkurrenz zwischen Aktiengesellschaft und GmbH vorliegt, könnte leicht eine solche Kollision eintreten. Ich glaube aber, daß sie sich verhältnismäßig leicht beseitigen läßt, wenn wir über das Gesetz im einzelnen sprechen werden.
    Schwieriger wird schon die Tatsache sein, daß die Länder, mit denen wir demnächst in der EWG zusammen konkurrieren müssen, eine solche Ausweispflicht in keinem Fall vorsehen. Auch diese Frage wird bei den Ausschußberatungen einer eingehenden Prüfung bedürfen. Wir müssen vielleicht die notwendigen Interessen sichern, ohne aber den Grundsatz des Gesetzes irgendwie zu beeinträchtigen. Schon daraus und vor allem aber aus den eingehenden Ausführungen von Herrn Dr. Harm ergibt sich, daß dieses Gesetz in seinen Einzelheiten noch einer sehr eingehenden Beratung bedarf und daß wir in den Ausschüssen, die sich damit beschäftigen werden, zu sehr kontroversen Meinungen kommen werden, die abzuklären dann unsere Aufgabe sein wird.

    (Beifall bei der FDP und bei den Regierungsparteien.)