Rede von
Dr.
Rainer
Barzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Wittrock, Sie haben es für richtig gehalten, ein Argument in die Debatte zu werfen, das Ihre juristischen Sprecher bisher nicht hineingeworfen haben, weil sie selber nichts davon halten, nämlich aus Art. 17 des Grundgesetzes, der vom Petitionsrecht handelt, diese Kompetenz herzuleiten. Sie wissen aber, daß sich der Katalog der Gesetzgebungszuständigkeiten in Art. 70 und den folgenden und nicht vorne im Grundgesetz befindet. Das Petitionsrecht, Herr Kollege Wittrock, ist unbestritten; es ist ein Recht der Bürger und auch einer Mehrzahl von Bürgern, sich an die zuständigen Körperschaften zu wenden; die Initiative geht dabei von ihnen aus. Was Sie hier wollen, ist eine von oben gesteuerte Aktion; das ist genau das Gegenteil einer privaten Petition.
Wenn eine Gemeinde eine Petition machen will, dann soll sie sie in der demokratischen Form einer geheimen Abstimmung und nicht in der Weise machen, daß sie Leute in die Wohnungen schickt.
Was ist noch passiert? In der Sozialdemokratie ist es offensichtlich auch sehr umstritten, ob der Antrag, der hier vorliegt, dem Grundgesetz gemäß ist. Mir liegt der „Vorwärts" vor, der die Anträge zum SPD-Parteitag enthält. Da gibt es einen Antrag Nr. 9 eines Kreisverbandes, der den Parteitag ersucht hat, „eine Grundgesetzänderung herbeizuführen, um diese Volksbefragung zu ermöglichen".