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ID0300808200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 8. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1958 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 239 A Fragestunde (Drucksache 142) : Frage 1 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Zulassung unfallverschärfender Fahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 239 B Frage 2 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Panzerübungen im Naturschutzpark in der Lüneburger Heide Strauß, Bundesminister 240 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 240 D Frage 3 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Zuleitung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn an den Bundestag Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 241 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 241 D Frage 4 des Abg. Dr. Bucher: Bezeichnung der Regierung von Formosa als Regierung der Republik China Dr. von Brentano, Bundesminister . . 242 A Frage 5 des Abg. Jacobs: Freilassung des im tschechoslowakischen Gewahrsam befindlichen Generalmajors a. D. Richard Schmidt Dr. von Brentano, Bundesminister . . 242 C Frage 6 des Abg. Kalbitzer: Verteuerung der Hermes-Exportkreditversicherung Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . . 242 D Frage 7 des Abg. Ritzel: Einsetzung von Bahnbussen auf der Odenwaldstrecke Weinheim—Mörlenbach—Wahlen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 243 A Ritzel (SPD) 243 B Frage 8 des Abg. Ritzel: Verurteilung des Schützen Seifert Strauß, Bundesminister . . . . 243 D, 245 A Ritzel (SPD) 245 A Frage 10 des Abg. Dr. Werber: Einführung der Todesstrafe bei Mord Schäffer, Bundesminister 245 B Frage 11 des Abg. Dr. Mommer: Freigabe beschlagnahmter deutscher Vermögen Dr. von Brentano, Bundesminister . . 246 A Dr. Mommer (SPD) 246 B Frage 12 des Abg. Brück: Anrechnung des freiwilligen Arbeitsdienstes auf den öffentlichen Dienst Dr. Anders, Staatssekretär 246 D Brück (CDU/CSU) 246 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1958 Frage 13 des Abg. Brück: Verkehrsunfälle durch Aufprallen auf Straßenbäume Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 247 A Brück (CDU/CSU) 247 C Frage 14 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung Blank, Bundesminister 248 A Frage 15 des Abg. Wendelborn: Eindämmung der Kriminalfälle Schäffer, Bundesminister 248 B Frage 16 mit Frage 9 der Abg. Ritzel und Schneider (Bremerhaven): Geltungsdauer der Sonntagsrückfahrkarten mit Einführung der 5-Tage-Woche Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . .249 A Frage 17 des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke und Gebäude im Zuge von Aussiedlungsverfahren Hartmann, Staatssekretär 249 B Frage 18 des Abg. Dr. Menzel: Schikanen bei der Wahrnehmung staatsbürgerlicher Ehrenämter bei der Preussag Dr. Lindrath, Bundesminister 249 C Frage 19 der Abg. Frau Renger: Schutz maßnahmen an der ostholsteinischen Küste Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . . 250 A Frau Renger (SPD) 250 B Frage 20 des Abg. Seuffert: Geschwindigkeitsbegrenzung an Autobahn-Baustellen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 250 C, 251 A Seuffert (SPD) 251 A Ubersicht 2 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen, Stand vom 15. 1. 1958 (Drucksache 121) 251 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk-GmbH, Uberführung der Anteilscheine in private Hand (Drucksache 102); Antrag der Abg. Dr. Deist u. Gen. betr. Errichtung einer „Stiftung Deutsches Volkswagenwerk" (Drucksache 145) Dr.-Ing. E. h. Arnhold (CDU/CSU) . 251 C Kurlbaum (SPD) 254 C Hellwege, Ministerpräsident, Niedersachsen 257 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . . . 257 D, 284 C Dr. Atzenroth (FDP) 263 C Dr. Elbrächter (DP) 266 B Dr. Deist (SPD) 269 A, 289 A Dr. Mommer (SPD) 277 A Häussler (CDU/CSU) 277 B Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 279 A Dr. Preusker (DP) 281 A Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zu den Zusatzübereinkommen vom 7. 9. 1956 über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlichen Einrichtungen und Praktiken (Drucksache 115) . 291 D Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Drucksache 128) 291 D Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 129) Dr. Deist (SPD) 292 A Dr. Atzenroth (FDP) 292 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 293 A Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksache 131) 293 C Fünfzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 108) 293 D Nächste Sitzung 293 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten .295 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1958 239 8. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 22. 1. Dr. Baade 24. 1. Dr. Barzel 24. 2. Bazille 25. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 8. 2. Berendsen 31. 1. Blachstein 24. 1. Dr. Brönner 20. 2. Dr. Bucher 22. 1. Dr. Bucerius 22. 1. Dr. Dresbach 22. 1. Eschmann 22. 1. Faller 7. 2. Felder 31. 1. Franke 22. 1. Dr. Frey 22. 1. Gleisner (Unna) 24. 1. Graaff 23. 1. Dr. Gülich 24. 1. Heinrich 22. 1. Heye 31. 1. Huth 22. 1. Dr. Jaeger 8. 2. Dr. Jordan 23. 1. Josten 31. 1. Kalbitzer 25. 1. Kühn (Bonn) 27. 1. Kühn (Köln) 22. 1. Leber 22. 1. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 1. Majonica 15. 2. Merten 22. 1. Meyer (Wanne-Eickel) 24. 1. . Müller-Hermann 15. 2. Oetzel 22. 1. Paul 28. 2. Dr. Preiß 31. 1. Probst (Freiburg) 5. 2. Rademacher 25. 1. Ramms 24. 1. Rasch 24. 1. Frau Dr. Rehling 22. 1. Rehs 27. 1. Scharnowski 24. 1. Scheel 24. 1. Dr. Schneider (Saarbrücken) 22. 1. Schoettle 24. 1. Schröder (Osterode) 31. 1. Schultz 22. 1. Dr. Serres 31. 1. Stierle 31. 1. Theis 24. 1. Wacher 3. 2. Dr. Wahl 10. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 1. b) Urlaubsanträge Abgeordneter) bis einschließlich Bauer (Würzburg) 31. 1. Bettgenhäuser 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Hoogen 2. 2. Ruhnke 31. 1. Spies (Brücken) 8. 2.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Sie werden verstehen, daß wir von dem bisherigen Ablauf der heutigen Beratungen sehr angenehm überrascht sind. Ein Ziel, für das wir seit acht Jahren in diesem Hause kämpfen, scheint sich langsam der Verwirklichung zu nähern. Wir sind seit acht Jahren dafür eingetreten, daß sich die öffentliche Hand aus dem Erwerbsleben heraushält. Wir sind sehr froh, dem vorliegenden Gesetzentwurf entnehmen zu können, daß auch die Abgeordneten Adenauer, Erhard und Blank sich dieser Ansicht wieder angeschlossen haben, nachdem sie es am Schluß des 2. Bundestages schon einmal demonstriert hatten. Wir sind ganz besonders überrascht, gerade aus dem Munde eines unserer neuen Kollegen, Arnold, das hohe Lied des Eigentums und der Freiheit vorgetragen zu bekommen,

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

    Dinge, für die wir seit acht Jahren demonstrativ kämpfen, und wir sind sehr begeistert davon, daß wir in Ihnen, Kollege Arnold, nunmehr einen Mitstreiter gefunden haben.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir hoffen, daß wir damit das Kapitel Ahlen als erledigt betrachten können.

    (Zuruf von der SPD: Schon lange!)

    Wir sind ebenso, wie es der Kollege Arnold vorgetragen hat, für eine breite soziale Streuung des Eigentums. Wir sind dafür, daß Eigentum für alle geschaffen werden kann, d. h., wie Kollege Arnold es eben gesagt hat, daß alle sich Eigentum erwerben können, und zwar jeder durch Leistung auf seinem Gebiet. Wir sind mit Ihnen auch der Meinung, daß die bisherige Verteilung des Eigentums keineswegs in allen Fällen sozial befriedigend ist und daß wir durch unsere gesetzgeberischen Maßnahmen eine
    264 Deutscher Bundestag — J. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, ,den 22. Januar 195e
    Dr. Atzenroth
    befriedigende Verteilung anstreben müssen. Insofern werden wir alle Maßnahmen und Vorschläge der Regierung und der Regierungsparteien unterstützen.
    Bevor ich auf die Privatisierung des Volkswagenwerkes zu sprechen komme, möchte ich mich ein wenig mit Ihren allgemeinen Ausführungen beschäftigen, auf die auch der Kollege Hellwig etwas eingegangen ist. Es ist die Frage zu stellen: Ist dieser Gesetzentwurf wirklich geeignet, auf breitester Basis Eigentum zu schaffen? — So haben Sie es ausgedrückt. Sie schaffen ja hiermit kein Eigentum, sondern Sie wollen die Möglichkeit geben, Eigentum in einer anderen Form als bisher zu erwerben. Sie wenden sich also damit an die Menschen, die bisher aus einem gewissen Einkommen Eigentum erworben und dabei den Weg des Sparens gewählt haben. Sie wollen nun einen Anreiz schaffen, einen Anreiz zur Eigentumsbildung auf dem Wege über die Aktie, und Sie wollen — darin finden Sie unsere volle Unterstützung — die Aktie populärer machen, wie es in Amerika der Fall ist, wo es Gesellschaften gibt, die mehr Aktionäre als Arbeitnehmer haben. Damit sind wir voll und ganz einverstanden.
    Aber wir haben das Gefühl, daß dieser Weg, auf dem Sie eine andere Form der Eigentumsbildung zu schaffen versuchen, nicht der geeignete ist. Wir werden gar nicht daran vorbeikommen, die Formen der Vermögensbildung verschieden zu gestalten. Für einen Mann, der 50 Mark zur Verfügung hat, ist die Aktie eben nicht die geeignete Kapitalform. Der Mann muß auf die Form des Sparens verwiesen bleiben, bei der wir ihm noch alle möglichen Variationen zur Verfügung stellen können. Insofern sehen wir es als nicht glücklich an, daß Sie das, was mit dem Begriff „Volksaktie" zusammenhängt, in diesen Gesetzentwurf hineingebracht haben.
    Wir sind allerdings mit Ihnen der Meinung, daß es, um zu einer echten Breitenstreuung des Aktienbesitzes zu kommen, dringend notwendig ist, das Aktienrecht sehr bald zu ändern. Ich darf daran erinnern, daß ich schon ungefähr in der Mitte der zweiten Legislaturperiode die Bundesregierung gefragt habe, wann wir endlich wenigstens den ersten Teil eines Entwurfs für eine Änderung des Aktienrechts vorgelegt bekommen. Herr Hellwig hat hier mit großer Beredsamkeit dargelegt, welche Mängel in dieser Frage bestehen, welche Macht das Management hat und wie geringen Einfluß eigentlich noch der Kapitalbesitzer, nämlich der Aktionär, besitzt. Daß wir dieses Verhältnis grundlegend ändern müssen, darüber sind wir uns — das haben wir heute in der Diskussion erfahren — alle einig. Wir sollten mit diesen Arbeiten sehr schnell beginnen.
    Ich kann Herrn Kollegen Kurlbaum keineswegs zustimmen, wenn er hier derartige Angriffe gegen die bisherige Gesellschaftsform richtet. Herr Kurlbaum, lesen Sie sich doch einmal die Bilanzen deutscher Aktiengesellschaften durch! Ich habe noch keine Bilanz gelesen, aus der sich nicht ergibt, daß die freiwilligen sozialen Leistungen weitaus höher sind als die ausgeschüttete Dividende. Wie wollen Sie gegen eine solche Sozialordnung Vorwürfe erheben? Der Eigentümer bekommt weniger, als freiwillig — über' die gesetzlichen Leistungen hinaus -an die Arbeitnehmer ausgeschüttet wird, weitaus weniger!


Rede von Georg Kurlbaum
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Atzenroth, haben Sie meinen Ausführungen nicht entnommen, daß ich mich zum Problem der Publizität allgemein geäußert habe? Ich habe keineswegs gesagt, daß über freiwillige soziale Leistungen nicht genügend gesprochen wird. Ist Ihnen nicht bekannt, daß es sich bei der Publizität in erster Linie um die Frage handelt: Inwieweit wird der wirkliche Vermögenswert und damit auch der Vermögenszuwachs der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht, und inwieweit wird über die wirkliche Ertragslage Auskunft gegeben?

(Zustimmung bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sie haben Angriffe gegen die Sozialordnung in den vergangenen acht Jahren gerichtet, und darauf habe ich Ihnen gesagt, daß ein solcher Vorwurf bei den Aktiengesellschaften nicht berechtigt ist.

    (Abg. Kurlbaum: Davon habe ich gar nichts gesagt!)

    Was die Publizität anlangt, so sind wir mit Ihnen einig. Ich glaube, Herr Hellwig hat dasselbe gesagt. Wir sind alle dafür, die Publizität in Zukunft sehr zu erweitern. Aber ich muß Sie wieder an das erinnern, was Herr Hellwig eben gesagt hat. Wo ist denn die Publizität am geringsten? Bei den Gesellschaften, die sich in öffentlicher Hand befinden!

    (Zuruf von der SPD: Beispiel?)

    - Salzgitter! Die Publizität von Salzgitter ist doch wirklich weniger als ausreichend.

    (Abg. Kurlbaum: Warum sagen Sie das nicht dem Bundeswirtschaftsminister?)

    — Sie haben es eben beanstandet.
    Nun noch etwas zu Ihren Ausführungen, Herr Kollege Arnold. Sie haben hier erklärt — ich glaube, bei Ihnen klang auch ein Unterton des Bedauerns mit; ich hoffe es jedenfalls —, daß sich die Zahl der, wie man leider hier immer sagt, „Unselbständigen" immer weiter verringert, und zwar unabänderlich verringert. Wegen dieses „unabänderlich" möchte ich mit Ihnen sprechen. Das sollten wir, denen die Gesetzgebung zusteht, nicht sagen.

    (Zuruf des Abg. Arnold.)

    — So, dann habe ich Sie falsch verstanden. Aber wir sollten in viel stärkerem Maße den Kampf dagegen aufnehmen, daß dieser Zug sich immer mehr verstärkt, daß die Menschen von der Selbständigkeit zur Unselbständigkeit gebracht werden. Auch da vermisse ich eine Initiative der Regierung. Hier sollte die Regierung dem Parlament positive Vorschläge unterbreiten. Die Aktienrechtsreform ist einer der Punkte. Aber ich könnte mir noch eine ganze Reihe anderer Mittel denken, wie wir dazu gelangen können.
    Deutscher Bundestag — 3, Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, .den 22. Januar 1958 265
    Dr. Atzenroth
    Meine Damen und Herren, ich sehe also, wir sind uns im Ziel weitgehend einig. Wir sollen den Menschen stärken, damit er selbst Eigentum bildet. Das kann ich nun in diesem Gesetzentwurf nur in ganz geringem Maße erkennen. Ich gestehe Ihnen allerdings zu, daß dieser Gesetzentwurf eigentlich auch nicht die richtige Stelle ist, wo wir dieses Ziel erarbeiten sollen. Herr Hellwig, ich freue mich, daß Sie mir zunicken. Aber in Ihrem Gesetzentwurf steht es drin. Wir sollten andere Wege finden, um zu diesem Ziel zu kommen.
    Daß wir das, was abgesehen von diesen Fragen in Ihrem Gesetzentwurf steht, billigen, das wissen Sie. Das ist unser altes Ziel, das ist unser altes Anliegen, und die Tatsache, daß Sie es jetzt so eindringlich vertreten, gibt uns nun den Mut, unseren Gesetzentwurf, den wir vorläufig noch zurückgehalten haben und der die generelle Frage der Beteiligung der öffentlichen Hand regeln soll, wieder einzubringen. Das werden wir in allernächster Zeit tun.
    Herr Hellwig hat sich mit der Frage auseinandergesetzt: Soll sich die öffentliche Hand im Erwerbsleben betätigen oder nicht? Er hat auf die Mängel hingewiesen. Ich weiß nicht, Herr Hellwig, ob Ihnen da nicht ein kleiner Lapsus unterlaufen ist, wenn Sie sagten, daß das ERP-Vermögen 1 Milliarde einbringe.

    (Abg. Dr. Hellwig: Pro Jahr an Rückflüssen, an Zinsen und Tilgung!)

    — Also, meine Damen und Herren, meine Kollegen haben mich darauf aufmerksam gemacht. Dann haben doch viele Sie mißverstanden. Herr Hellwig hat gesagt, das ERP-Vermögen in der Höhe von etwa 7 Milliarden DM bringt jährlich i Milliarde DM, etwas mehr sogar, an Zinsen und Rückflüssen ein, also nicht nur an Zinsen. Das ist natürlich etwas anderes. Rückflüsse können wir aber vom gewerblichen Bundesvermögen nicht erwarten. Infolgedessen hätte man nur die Zinsen vergleichen sollen. Aber auch da haben Sie völlig recht. Wenn man das Aufkommen an Zinsen aus dem ERP-Vermögen vergleicht mit den Erträgen, die die öffentliche Hand aus dem Bundesvermögen erzielt hat, stellt man fest, daß das ein allzu krasser Mißstand, eigentlich das drastischste Beispiel dafür ist, daß die öffentliche Hand sich nicht im Erwerbsleben betätigen sollte.
    Was nun das Volkswagenwerk angeht, so sind wir der Meinung, daß die Eigentumsverhältnisse auf dem Verhandlungswege tatsächlich fair geklärt werden sollten. Ich müßte mich aber dagegen wenden, wenn das Land Niedersachsen sich auf den reinen Rechtsstandpunkt stellte. Den Ausführungen, die Herr Hellwig dazu gemacht hat, stimme ich voll und ganz zu.
    Ich möchte hier noch eine weitere Voraussetzung für die Regelung dieses Komplexes anregen, nämlich daß sich die Bundesregierung frühzeitig, vielleicht noch vor der Verabschiedung dieses Gesetzes, zu einem fairen Vergleich mit den Volkswagensparern bereit findet.

    (Beifall.)

    Diese Frage muß doch einmal — denn das ist eine sc'-wärende Wunde — gelöst werden. Wenn wir das ganze Problem an manchen Stellen doch durchhauen müssen, dann können wir auch diese Frage vielleicht mal etwas großzügiger behandeln, als es nach dem reinen Rechtsstandpunkt möglich wäre.
    Ich hatte schon Einwendungen gegen die 50-
    Mark-Aktien erhoben, die ja wohl auch Herr Kollege Arnold als nicht zweckmäßig bezeichnet hat. Zu der Frage der Namensaktien darf ich Ihnen einen Hinweis geben: Wenn wir nur 200 Millionen Kapital ansetzen würden — Herr Hellwig, Sie sagen: 1 Milliarde, ich stimme Ihnen zu, ich bin absolut Ihrer Meinung —, dann wäre ein Viertel der Aktien, die in 50-Mark-Aktien als Namensaktien ausgegeben werden sollen, schon 1 Million Aktien. Dann müßte die Verwaltung des Volkswagenwerkes um ein neues Verwaltungsgebäude bereichert werden, denn dann wären ja nicht nur für diese 1 Million kleiner Namensaktien jeweils die Zinsen zu errechnen und die Einladungen zu den Hauptversammlungen usw. auszustellen, sondern dann müßte nach diesem Gesetzentwurf auch jeder Eigentumsübergang noch einmal über diese Stelle gehen.

    (Abg. Dr. Hellwig: Jetzt wildern Sie bei Herrn Stegner!)

    — Ich habe keine Verbindung mit Herrn Stegner.
    — Also das wäre ein Einwand, der allerdings schon zu den kleineren sachlichen Problemen gehört, die wir bei der Beratung des Gesetzentwurfs zu klären haben. Es ist auch zu fragen, ob wir uns bei der Feststellung des Anlagevermögens nur auf das Gutachten einer im Besitz des Bundes befindlichen Treuhandgesellschaft stützen sollen oder ob wir nicht eine weitere Hilfe in Anspruch nehmen müssen, um zu einer besseren und gerechteren Klärung zu kommen.
    Ich habe noch die Aufgabe, mich mit dem Entwurf zu befassen, den einige sozialdemokratische Abgeordnete in letzter Minute eingebracht haben. Es kann keinem Zweifel unterliegen — auch Herr Hellwig hat das festgestellt —, daß das ein kleiner Störungsentwurf ist, der die Weiterbehandlung des CDU-Entwurfs konterkarieren soll. Dagegen wenden auch wir uns mit aller Entschiedenheit. Ich stimme den Ausführungen, die Herr Hellwig zur Frage der Stiftung gemacht hat, in den meisten Punkten zu.
    In einer Hinsicht möchte ich sie noch ergänzen. Von sozialdemokratischer Seite wird immer wieder darauf hingewiesen, Zeiß - Jena sei ein gutes Beispiel dafür, wie eine Stiftung wirtschaftlich funktionieren könne. Wir müssen dem entgegenhalten, daß die Stiftung Zeiß - Jena aus Privatvermögen auf freiwilliger Basis zustande gekommen ist. Hier soll aber über öffentliches Vermögen entschieden werden, über Vermögen, das uns allen gehört. Das muß zuerst privatisiert werden. Wenn dann eines Tages von demjenigen, dem dieses in privates Eigentum übergeführte Vermögen gehört, etwa der Wunsch geäußert wird, es in eine Stiftung zu überführen — warum denn nicht? —, dann ist das dessen gutes Recht. Hier soll zunächst einmal der Bund, der

    Dr. Atzenroth
    deutsche Steuerzahler, das Vermögen zurückerhalten, das er in einer ungeeigneten Form zur Zeit im Volkswagenwerk liegen hat.
    In aller Deutlichkeit muß in der Öfffentlichkeit herausgestellt werden, daß die Form der Stiftung hier mit dem etwas an das Gefühl gehenden Gedanken der Förderung der Wissenschaften verknüpft ist. Wir wollen für die Förderung der Wissenschaften nicht weniger tun als Sie. Aber diese Form halten wir für falsch. Wenn Sie es wollen und wenn die Mehrheit des Hauses dazu bereit ist, dann können wir uns darüber unterhalten, ob der Sonderfonds, der in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist, nicht eine andere Form bekommen soll, ob er etwa zur Förderung der Wissenschaften verwendet werden soll. Wir sind jederzeit bereit, uns darüber zu unterhalten. Wir lehnen aber die Form der Stiftung, die praktisch nur die jetzige Form der Vergesellschaftung in einen anderen äußeren Rahmen kleiden will, unter allen Umständen ab.
    Ich möchte zusammenfassen: Wir werden alles tun, um dem Grundgedanken, der in dem zur Beratung stehenden Gesetzentwurf liegt, so schnell wie möglich zur vollen Wirkung zu verhelfen. Wir müssen den Antrag, das Volkswagenwerk in eine Stiftung zu bringen, ablehnen.

    (Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU.)