Rede:
ID0217405800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2174

  • date_rangeDatum: 29. November 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1956 9589 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. November 1956. Wünsche für baldige Genesung des während der Tagung der Interparlamentarischen Union in Bangkok erkrankten Vizepräsidenten Dr. Schmid 9591 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Sträter und Mukkermann 9591 D Glückwünsche zur Genesung des Abg. Blachstein 9601 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 9592 B Bestätigung des vom Bundestag in der 164. Sitzung beschlossenen Gesetzes über Bergmannsprämien durch den Vermittlungsausschuß (Drucksache 2921) . . . . 9592 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 285, 290, 292, 293, 295 (Drucksachen 2797, 2884; 2818, 2897; 2830, 2892; 2831, 2893; 2856, 2915) und über Vorlage der Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges 9592 B Zur Tagesordnung 9620 D, 9631 C, 9635 D, 9677 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage (Drucksache 2901) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 2902), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 2903), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg (Drucksache 2904) und mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zur Abänderung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2905) . 9592 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 9592 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9599 D, 9600 C Wehner (SPD) 9601 B Kiesinger (CDU/CSU) 9605 C, 9606 C, 9612 B Dr. Mommer (SPD) 9606 C, 9621 A Dr. Bucher (FDP) 9611 D, 9612 B Schneider (Bremerhaven) 9614 C Feller (GB/BHE) 9616 C Euler (FVP) 9619 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 9625 A Jacobs (SPD) 9628 C Walz (CDU/CSU) 9630 A Sabaß (CDU/CSU) 9631 P Ausschußüberweisungen 9631 A, B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Haftpflicht des Bundes für Personen- und Sachschäden, die von der Bundeswehr verursacht werden (Bundeswehr-Haftpflichtgesetz) (Drucksache 2800) 9631 C Bazille (SPD), Antragsteller . . . . 9631 C Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 9631 D Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9632 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2834) . 9632 B Dr. Wahl (CDU/CSU): als Berichterstatter 9632 B Schriftlicher Bericht 9679 D Metzger (SPD) 9632 C Abstimmungen 9632 C, D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Einheitliche Prozeßführung (Drucksachen 2795, 2435) 9632 D Bauer (Würzburg) (SPD), Berichterstatter 9632 D Beschlußfassung 9633 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Oberstes Bundesgericht (Drucksachen 2796, 2436) 9633 D Dr. von Buchka (CDU/CSU), Berichterstatter 9634 A Beschlußfassung 9634 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 2835) 9634 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung 9634 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Lage von Militärflugplätzen und anderen militärischen Einrichtungen (Drucksache 2767) 9634 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung 9634 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 2874) . 9634 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 9634 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen KiautschouKaserne Cuxhaven; Verkauf an die Stadt Cuxhaven (Drucksachen 2837, 2581) . . 9635 A Beschlußfassung 9635 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Ulm, Wörthstraße (Drucksachen 2838, 2594) 9635 A Beschlußfassung 9635 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche von rund 50 000 qm des reichseigenen Kasernengrundstücks an der Invaliden-, Lehrter und Seydlitzstraße in Berlin an die Gebietskörperschaft Berlin im Wege des Tausches (Drucksachen 2839, 2661) . . 9635 B Beschlußfassung 9635 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Flakbeständelagers Rahling an die Melitta-Werke Bentz u. Sohn, Minden (Westfalen) (Drucksachen 2840, 2668) 9635 B Beschlußfassung 9635 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zum Verkauf des landwirtschaftlich zu besiedelnden ehemaligen Flugplatzes Wyck/Föhr (Drucksachen 2841, 2683) 9635 C Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 9635 C Beschlußfassung 9635 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehemaligen Westwerft in Wilhelmshaven (Drucksachen 2842, 2624) 9635 D Beschlußfassung 9635 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019, Umdrucke 841, 842, 846) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sofortprogramm für den Kohlenbergbau (Drucksache 2021), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Kohlenwirtschaft (Drucksache 2246), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bergarbeiterwohnungsbau (Drucksache 2858) 9635 D Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . 9636 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . . . . 9640 B, 9663 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 9642 B, 9652 A, 9661 C Sabaß (CDU/CSU) . 9646 C, 9649 B, 9651 C, 9652 C Vizepräsident Dr. Becker . . 9649 B, 9651 B Dr. Deist (SPD) . 9652 B, C, 9670 C, 9674 B, 9675 D Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . . 9664 E Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 9665 D Schloß (FDP) 9669 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) . 9673 D, 9674 A, B, 9675 A, 9676 A Dr. Baade (SPD) 9674 A, 9675 A Ausschußüberweisungen 9676 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehemaligen Westwerft in Wilhelmshaven (Drucksachen 2843, 2670) 9676 D Beschlußfassung 9677 A Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2329); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2847) . . . 96* A Rehs (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9681 B Beschlußfassung 9677 A Beratung des Berichts des Haushaltsausschusses gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung (Drucksache 2849) und des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2846) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 1899) 9677 B Kuntscher (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9181 C Abstimmungen 9677 A Persönliche Erklärungen zu Ausführungen in der 173. Sitzung über das Verhalten des Vizepräsidenten Dr. Schneider in der 172. Sitzung bzw. über parlamentarischen Stil: Dr. Arndt (SPD) 9677 C Vizepräsident Dr. Jaeger 9678 A Rasner (CDU/CSU) 9678 C Nächste Sitzung 9678 C Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 173. Sitzung 9678 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9679 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 2834) 9679 C Anlage 3: Antrag der Abg. Kroll u. Gen. zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 841) 9680 B Anlage 4: Antrag der Abg. Kroll u. Gen. zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 842) 9680 C Anlage 5: Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 846) 9681 A Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2847) 9681 B Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 2846) . . 9681 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 173. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 9573 D Zeilen 13 und 16 von unten statt „Zwangsrücknahmen" : Inanspruchnahme; Seite 9586 C Zeile 8 in der Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den § 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes: Frau Finselberger beurlaubt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 30.11. Arndgen 30.11. Bender 30.11. Frau Beyer (Frankfurt) 14.12. Birkelbach 1.12. Fürst von Bismarck 30.11. Blachstein 30.11. Dr. Blank (Oberhausen) 1.12. Frau Dr. Bleyler 30.11. Dr. Bucerius 29.11. Cillien 15.12. Dr. Deist 1.12. Dr. Dittrich 22.12. Dr. Dollinger 1.12. Dr. Dresbach 30. 12. Dr. Elbrächter 30.11. Erler 30. 11. Eschmann 30. 11. Dr. Franz 30.11. Freidhof 29. 11. Dr. Furler 1.12. Gefeller 30. 11. Geiger (Aalen) 30.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. von Golitschek 30.11. Grantze 22. 12. Hilbert 30.11. Höfler 30.11. Hörauf 15.12. Dr. Horlacher 1.12. Jahn (Stuttgart) 29.11. Kahn 29. 11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30. 11. Dr. Köhler 30.11. Dr. Kopf 1.12. Krammig 30.11. Dr. Kreyssig 1.12. Frau Dr. Kuchtner 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Lenz (Brühl) 1.12. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Dr. Löhr 29. 11. Mattick 30. 11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Menzel 30.11. Dr. von Merkatz 1.12. Meyer-Ronnenberg 29. 11. Dr. Mommer 30. 11. Morgenthaler 29.11. Müller-Hermann 30.11. Neubauer 30.11. Frau Niggemeyer 29.11. Odenthal 31.12. Dr. Oesterle 1.12. 011enhauer 15.12. Pelster 1.12. Petersen 29.11. Dr. Pohle (Düsseldorf) 1.12. Pohle (Eckernförde) 29. 11. Frau Praetorius 30. 11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 22.12. Rasch 29.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Dr. Reichstein 5.12. Richter 30. 11. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Sabaß 1.12. Scheel 22. 12. Scheppmann 29.11. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Schmücker 29. 11. Schoettle 30. 11. Dr. Schöne 1.12. Dr. Seffrin 29. 11. Srock 1.12. Dr. Starke 30. 11. Stauch 29. 11. Wagner (Ludwigshafen) 30. 11. Dr. Welskop 29.11. Abgeordnete(r) bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dietz 13.12. Eberhard 8.12. Engelbrecht-Greve 13.12. Franzen 13.12. Herold 13.12. Majonica 15.12. Massoth 13.12. Pöhler 13.12. Anlage 2 Drucksache 2834 (Vgl. S. 9632 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wahl Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat sich besonders eingehend mit Artikel 1 und 2 des Zusatzprotokolls beschäftigt, während die Verpflichtung, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen für die gesetzgebenden Körperschaften zu gewährleisten (Artikel 3), als selbstverständlich, ohne weiteren Meinungsaustausch, angenommen werden konnte. Zu Artikel 1 bewegten sich die Darlegungen der Mitglieder des Rechtsausschusses auf der Linie des Bedauerns, daß es nicht gelungen war, als völkerrechtlichen Grundsatz auch in dem Zusatzprotokoll ausdrücklich die Pflicht zur Entschädigung enteigneter fremder Staatsangehöriger zu verankern. Immerhin ist in dem Sachverständigenbericht an das Minister-Komitee vom 18. Juli 1951 als gegenwärtig allgemein anerkannter Grundsatz des Völkerrechts eine solche Entschädigungspflicht festgestellt worden, und insoweit schließt die Bezugnahme auf die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts, nach denen die Enteignung durchgeführt werden muß, wenigstens im gegenwärtigen Zeitpunkt die Entschädigungspflicht ein. Besonders eingehend verliefen die Beratungen über Artikel 2, der in Satz 2 folgenden Wortlaut hat: (Dr. Wahl) Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihrer eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugung sicherzustellen. Dieser Wortlaut gewinnt seinen Sinn zu einem wesentlichen Teil dadurch, daß der Ausschuß für Rechts- und Verwaltungsfragen der Beratenden Versammlung des Europarats am 2. Oktober 1951 dem Präsidenten der Beratenden Versammlung folgende Stellungnahme unterbreitet hat, die auch in dem an das Minister-Komitee am 12. Dezember 1951 erstatteten Bericht des Generalsekretärs des Europarats enthalten ist: Wenn die Befürchtung ausgedrückt worden ist, daß jede andere Formel die Verpflichtung eines Staates zu implizieren scheine, unter ganzer oder teilweiser Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln Schulen zu errichten oder aufrechtzuerhalten, die den verschiedenen in der Bevölkerung bestehenden Richtungen entsprechen, so kann die Kommission nur nochmals versichern, wie es bereits der Beratenden Versammlung gegenüber erklärt worden ist, daß diese Frage als außerhalb des Rahmens der Konvention oder des Protokolls stehend zu betrachten ist. Angesichts dieser Erklärung hat sich der Rechtsausschuß des Bundestages auf den Standpunkt gestellt, vorbehaltlos dem Zusatzprotokoll zustimmen zu können, da die in dem Text des Zusatzprotokolls offengebliebene Frage, ob der Staat Schulen religiösen oder weltanschaulichen Charakters finanzieren muß, im Sinne der Verfasser der Konvention zweifellos verneint werden muß. Wenn diese Verpflichtung zur Finanzierung der Schulen aber nicht besteht, dann geht die Konvention nicht über die Lösungen des Grundgesetzes hinaus, wie sie in Artikel 6 Abs. 2 über das Elternrecht und in Artikel 7 Abs. 4 über die Zulassung der Schulen enthalten sind. Es ist aber gewünscht worden, daß durch eine besondere Entschließung diese Interpretation des Artikels 2 der Konvention ausdrücklich klargestellt werde. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat dem vorstehenden Bericht und sämtlichen Beschlüssen des federführenden Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zugestimmt. Bonn, den 25. Oktober 1956 Dr. Wahl Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 841 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Abgeordneten Kroll, Wolf (Stuttgart), Stücklen, Jacobi und Genossen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß die angesichts der starken Zunahme der Übersee-Importe von Kohle nicht mehr zeitgemäßen Unterschiede in der Tarifierung von Inlands- und sonstiger Montanunions-Kohle einerseits und Auslandskohle andererseits beseitigt werden. Bonn, den 15. November 1956 Kroll Wolf (Stuttgart) Stücklen Baier (Buchen) Bauereisen Bausch Dr. Brönner Dr. Czaja Dr. Dollinger Donhauser Finckh Fuchs Funk Dr. Furler Gedat Geiger (München) Gengler Dr. Götz Häussler Dr. Hellwig Hilbert Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Kahn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Kemmer (Bamberg) Lang (München) Leibing Lermer Leukert Maier (Mannheim) Menke Niederalt Dr. Oesterle Dr. Rinke Ruf Samwer Schill (Freiburg) Schüttler Schütz Spies (Emmenhausen) Stiller Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Werber Dr. Willeke Wittmann Jacobi Müller (Erbendorf) Anlage 4 Umdruck 842 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Abgeordneten Kroll, Wolf (Stuttgart), Stücklen, Jacobi und Genossen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, Steinkohle in die Freiliste 1 (Anlage 2 zu § 7 Abs. 3 der Ausgleichsteuerordnung in Verbindung mit § 4 Nr. 1 b des Umsatzsteuergesetzes) aufzunehmen. Bonn, den 15. November 1956 Kroll Wolf (Stuttgart) Stücklen Baier (Buchen) Bausch Dr. Brönner Dr. Czaja Dr. Dollinger Donhauser Finckh Fuchs Dr. Furler Gedat Geiger (München) Gengler Dr. Götz Häussler Hilbert Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Kahn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Kemmer (Bamberg) Lang (München) Leibing Leukert Maier (Mannheim) Menke Niederalt Dr. Oesterle Dr. Rinke Ruf Samwer Schill (Freiburg) Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Schütz Spies (Emmenhausen) Stiller Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Werber Dr. Willeke Jacobi Müller (Erbendorf) Anlage 5 Umdruck 846 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, nach Maßgabe des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in der Bundesrepublik eine weitsichtige Kohlenpolitik mit dem Ziel einer vollen Eingliederung des Kohlenbergbaus in die soziale Marktwirtschaft zu führen. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, zur Schaffung neuer Kapazitäten im Kohlenbergbau und für die bessere Versorgung aller Verbraucher die Erschließung neuer Abbaufelder, das Abteufen neuer Schachtanlagen und die Errichtung von Zentralschachtanlagen steuerlich zu begünstigen. Bonn, den 16. November 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 6 Drucksache 2847 (Vgl. S. 9677 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (34. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2329). Berichterstatter: Abgeordneter Rehs Nachdem für den mit dem Gesetzentwurf — Drucksache 2329 — beabsichtigten Zweck anstelle des geforderten Betrages von 10 Millionen DM im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 bereits ein Betrag bis zu 10,5 Millionen DM bereitgestellt worden ist, betrachtet der Ausschuß das Anliegen der Antragsteller als erfüllt. Bonn, den 30. Oktober 1956 Rehs Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 2846 (Vgl. S. 9677 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (34. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 1899). Berichterstatter: Abgeordneter Kuntscher Der Ausschuß stellt fest, daß dem unter Buchstabe A des Antrags — Drucksache 1899 — aufgeführten Anliegen inzwischen durch die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Umsiedlung aus überbelegten Ländern vom 5. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 490) entsprochen worden ist. Bezüglich der Buchstaben B und C des Antrags besteht nach der Feststellung des Haushaltsausschusses im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 keine Deckungsmöglichkeit. Bonn, den 24. Oktober 1956 Kuntscher Berichterstatter
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    Rede von Wilmar Sabaß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der deutsche Bergbau auf Steinkohle und Braunkohle und die damit zusammenhängende Kohlenwirtschaft gehören nach dem Montan-Vertrag vom 18. April 1951 in den Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Das hat der Herr Vertreter der Opposition, der verehrte Kollege Dr. Bleiß, in seinen Ausführungen in keiner Weise berücksichtigt. Ich glaube, mich zu erinnern, daß er nur mit einem Nebensatz negativ auf diese Zugehörigkeit hingewiesen hat. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat in seinem Bericht in seiner unbegrenzten Verantwortungsfreudigkeit auf diesen Einbau des deutschen Bergbaus in die Montan-Wirtschaft meines Erachtens auch nicht ausreichend hingewiesen; denn er hat Verantwortungen übernommen, die für ihn nicht bestehen, sondern die nach dem Vertrage eindeutig bei der Hohen Behörde bzw. der Gemeinschaft liegen. Ich betrachte es daher als meine Aufgabe, im Namen meiner Fraktion in diesem Rahmen zu den Problemen der Kohlenwirtschaft und den hier vorliegenden Anträgen der einzelnen Fraktionen Stellung zu nehmen, und will versuchen, in dieser Linie Ihnen die Probleme aufzuzeigen. Zuvor aber lassen Sie mich einige Bemerkungen machen, zu denen ich gezwungen bin.
    Zunächst muß ich als deutscher Delegierter, der von diesem Hohen Hause in das Montanparlament gewählt worden ist, mein Bedauern darüber aussprechen, daß nach der Entscheidung des Altestenrats und der Fraktionen zum gleichen Zeitpunkt im Deutschen Bundestag eine Kohlendebatte stattfindet, in dem auch im Montanparlament, das jetzt vom 27. bis zum 30. November eine außerordentliche Sitzungsperiode durchführt, auf einen Antrag unseres Kollegen Dr. Schöne vom Juni dieses Jahres über die Kohlenprobleme gesprochen wird. Wir haben gestern mit dieser Debatte in Straßburg begonnen und sind leider verhindert, heute an der


    (Sabaß)

    Fortsetzung teilzunehmen. Ich unterlasse es auch nicht, darauf hinzuweisen, daß unsere Kollegen von den anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft über diese nicht vorhandene Abstimmung der Tagesordnung nicht erfreut waren und das deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Ich wäre dankbar, wenn ein solcher Fall, da das Montanparlament im Laufe eines Jahres immer nur einige Wochen tagt, nicht wiederholt würde.
    Als zweite Vorbemerkung darf ich den Hinweis machen, daß der Redner, der jetzt die Ehre hat, zu Ihnen zu sprechen, in keinem irgendwie gearteten Dienstverhältnis zu den Unternehmensverbänden des Bergbaus steht. Er war lediglich nach dem Kriege in den Diensten der deutschen Kohlenbergbauleitung; die Zeiten sind vorbei. Er kann daher, so wie das Grundgesetz es befiehlt, als Vertreter des ganzen deutschen Volkes zu den Problemen der Kohlenwirtschaft Stellung nehmen und wird als oberschlesischer Bergmann hierbei hoffentlich einen bescheidenen Beitrag für den Bergbau der Bundesrepublik leisten.
    Drittens weise ich vorweg darauf hin, daß sich in den letzten Jahren — und der Herr Bundeswirtschaftsminister hat das bei den Regierungsmaßnahmen zur Mineralölsteuer schon angedeutet — in der Hausbrandversorgung der Bundesrepublik in zunehmendem Maße der Verbrauch von Heizöl eingebürgert hat. Es ist Ihnen noch aus den Beratungen dieses Hohen Hauses zu Beginn der Legislaturperiode bekannt, daß sich damals der Bergbau gegen alle Erleichterungsmaßnahmen wehrte, die die Einfuhr von Rohölen förderten. Diese Zeiten sind ebenfalls vorbei. Wir können feststellen, daß der Heizölverbrauch in der Bundesrepublik von 1954 mit 1,5 Millionen t bis zu diesem Jahre auf 5,5 Millionen t gestiegen ist. Diese Heizöle werden zu etwa 80 % in deutschen Raffinerien aus Rohölimporten der Nahostländer gewonnen, die entweder in Tankern aus dem Persischen Golf durch den Suezkanal zu uns kamen oder durch die vier Pipelines über die arabischen Länder in östliche Mittelmeerhäfen gelangten, um dort in Tanker umgeschlagen zu werden. Diese Nahostimporte, von denen der deutsche Heizölverbrauch zu fast 90 % abhängt, verteilten sich auf den Weg durch den Suezkanal zu 55 % und auf den gebrochenen Weg über die Pipelines zu 45 % . Beide Wege sind im Augenblick aus bekannten Gründen unterbrochen, so daß die Tankschiffe aus dem Persischen Golf die Umfahrt um Afrika machen müssen, wobei sich die Anfahrtzeit zu den deutschen Häfen um 9 bis 15 Tage verlängert und sich dadurch die Frachtkosten z. B. für ein 10 000-t-Tankschiff bis zu 180 000 DM erhöhen. Wir haben auch bei uns deshalb schon Preiserhöhungen erlebt. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß in den anderen europäischen Ländern die Auswirkungen dieser unterbrochenen Zufuhr viel krasser sind und z. B. in Frankreich, England und Dänemark in diesem Monat Rationierungen eingeführt wurden. Wir haben gestern in Straßburg gesehen, wie lange Schlangen anstanden, um je Kraftwagen nur 12,5 Liter Brennstoff zu empfangen. Die Befriedigung eines Mehrbedarfs, der durch einen Ausfall von Heizöl in Deutschland eintreten würde, könnte der Bergbau in der gegenwärtigen Situation nicht schlagartig übernehmen, so daß wir auch aus diesem Grunde bestrebt sein müssen, alles zu tun, die Förderkapazität des deutschen Steinkohlenbergbaus laufend zu erhöhen.
    Ich komme jetzt zu den Einzelheiten, nämlich dem Preis, der Versorgung und der Frage des
    Bergarbeiterwohnungsbaus. Man muß sich zunächst grundsätzlich darüber klar werden, wie man die Finanzierung im Bergbau künftig vornehmen will und welche Tendenzen im Augenblick vorliegen. Dabei unterscheiden wir uns, glaube ich, von den Kollegen der Opposition grundlegend. Wir sind einig mit dem, was Herr Dr. Bleiß am Schluß seines Vortrags gesagt hat, als er einen leistungsfähigen Bergbau auf lange Sicht, eine laufende Steigerung der Förderung, eine soziale Besserstellung des Bergmanns und eine ausreichende Versorgung des deutschen Verbrauchers forderte. Wir sind aber mit ihm nicht einig in der Frage, wie die Finanzierung all dieser notwendigen Maßnahmen erfolgen soll. Nach dem Wirtschaftsprogramm der Opposition wird gewünscht, alle diese Maßnahmen weitgehend im Wege von Subventionen, Beihilfen, also aus öffentlichen Geldern, durchzuführen. Die Damen und Herren der Opposition werden es verstehen, wenn ich diesen Standpunkt nicht einnehme. Es gibt dann eben nur den anderen Weg, alle diese Maßnahmen über den Preis zu finanzieren, einen Marktpreis, der in maßvoller Weise von den Bergbauunternehmungen erhoben werden kann. Ich gebe dabei aber auch offen zu, daß es sehr schwer ist, in der gegenwärtigen Situation diese Linie einzuhalten.
    Bei den verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung in den letzten Monaten konnte man nicht immer die Einhaltung dieser Linie feststellen, und — das sage ich ebenso offen — von seiten der Unternehmensverbände — nicht der einzelnen Bergbaugesellschaften — wurden Maßnahmen durchgeführt, die diesem Grundsatz widersprechen. Wenn man also auf dem Standpunkt steht, daß diese Investitionen nur über den Preis vorzunehmen sind, soll man in diesem Lichte zunächst einmal die Maßnahmen der Bundesregierung beleuchten, die Herr Staatssekretär Westrick in der Regierungserklärung vom 10. Februar hier vorgetragen hat und die auf einem Beschluß des Kabinetts vom 8. Febuar dieses Jahres beruhten. Er hat damals seine Ausführungen, auf die ich jetzt zurückkomme, folgendermaßen geschlossen — ich lese mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem Protokoll über die damalige Sitzung vor —:
    Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die vorgesehenen Maßnahmen zur Beruhigung des Lohn- und Preisgefüges einen wirksamen Beitrag auslösen werden.
    Dieses Ziel ist zweifelsohne nicht erreicht worden, wobei, wie ich hinzusetzen darf, von dem Standpunkt, den ich eben vertreten habe, diese Entwicklung vorausgesehen werden konnte.
    Die Bundesregierung hat durch Beschluß vom 8. Februar 1956, als die Gefahr bestand, daß der Bergmann unter Tage seine Spitzenstellung in der deutschen Lohnskala verlieren würde, in eine Tarifverhandlung zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau und den Unternehmensverbänden eingegriffen und teilweise, allerdings nach vorhergehenden, von diesem Ereignis unabhängigen Beratungen, Hilfen für den Bergbau beschlossen, die in einer Höhe von rund 400 Millionen DM pro anno aus Steuergeldern gegeben worden sind. Damals wurde damit eine Kohlenpreiserhöhung ausgeschlossen, wie sie eingetreten wäre, wenn den Lohnwünschen der Gewerkschaften in vollem Umfang von der Unternehmerseite entsprochen worden wäre. Zu den damals von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen gehörten neben den klei-


    (Sabaß)

    nen Maßnahmen, worunter ich die Ermäßung der Montanumlage und die Abschreibungsvergünstigungen für Anlagen unter Tage verstehe, vor allen Dingen die Übernahme des Arbeitgebermehrbetrags zur knappschaftlichen Rentenversicherung von 6,5 % aus Haushaltsmitteln und weiter die hier schon wiederholt angeführte Bergarbeiterprämie und deren Finanzierung aus Steuermitteln.
    Bei der Übernahme des Arbeitgeberanteils, soweit es sich um den Mehrbetrag von 6,5 % zur knappschaftlichen Rentenversicherung handelte, geht es um folgendes: Wegen der starken Gefährdung der bergmännischen Arbeit unter Tage sind die Sätze zur knappschaftlichen Rentenversicherung außerordentlich hoch. Sie betragen zusammen 22,5 % der Lohnsumme, wovon 14,5 % vom Arbeitgeber und 8 % vom Arbeitnehmer monatlich an die Rentenversicherung abzuführen sind. Die Bundesregierung hat dieses Mißverhältnis ausgeglichen und zugunsten der bergbaulichen Unternehmer den Mehrbetrag von 6,5 % übernommen. Wir haben am 28. Juni dieses Jahres im Haushaltsgesetz 1956/57 diese Ausgabe gebilligt, und ich gebe aus der grundsätzlichen Einstellung, die ich vorhin bekanntgab, der Erwartung Ausdruck, daß diese Leistungen mir vorübergehender Natur sind, bis wir entweder im Rahmen der Montanunion eine Harmonisierung dieser Soziallasten herbeigeführt haben oder durch eine Novelle zum Knappschaftsgesetz neue gesetzliche Grundlagen finden.
    Nach dem Montanvertrag ist die Hohe Behörde bzw. sind ihre zuständigen Organe verpflichtet, die Sozialleistungen der Gemeinschaft, d. h. innerhalb der sechs Mitgliedstaaten, aufeinander abzustimmen und Unregelmäßigkeiten auszugleichen. Man nennt das die Harmonisierung der Sozialleistungen, über die wir im Ausschuß für Sozialpolitik der Montanversammlung laufend beraten und die in einzelnen Ländern auch schon zum Erfolg geführt hat. Soweit ich unterrichtet bin, wird die Bundesregierung nach Abschluß der Rentenreform eine Novelle zum Knappschaftsgesetz vorlegen, durch die dann in einem Fachgesetz einheitliche Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur knappschaftlichen Rentenversicherung festgesetzt werden. Dann ist diese Sache meines Erachtens so weit in Ordnung.
    Ich komme nun zu der anderen großen Hilfsmaßnahme, die die Bundesregierung im Februar getroffen hat, und zwar der Einführung der Bergmannsprämie. Um jedes Mißverständnis auszuschließen, möchte ich vorausschicken, daß meine Fraktion im Grunde die Bergmannsprämie als solche bejaht. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der Bergmann bei seiner schwierigen und gefahrvollen Arbeit unter Tage die, wie ich vorhin schon sagte, Spitzenstellung in der deutschen Lohnskala halten muß und wir jedes Mittel begrüßen sollten, das ihm dieses Einkommen erhält.
    Eine andere Frage — die Frage, die die Hohe Behörde beschäftigt hat und die sie in dem Schreiben vom 2. Mai an die Bundesregierung behandelte — ist die, ob die Bergmannsprämie aus öffentlichen Mitteln, also wieder aus Steuergeldern gezahlt werden soll. Sie werden es bei der grundsätzlichen Einstellung, die ich vorhin bekanntgab, verstehen, daß wir es auch da begrüßen würden, wenn auf lange Sicht ein anderer Weg gefunden würde: daß diese Prämie — über den Preis — vorn Unternehmer gezahlt werden könnte. Dabei wollen wir natürlich, das kann schon heute gesagt werden, die Steuerfreiheit, die Versicherungsfreiheit und die Pfändungsfreiheit erhalten. Ich sage das hier so betont, weil wir uns gestern im Montanparlament auch über diese Frage unterhalten haben und gerade an dieser Stelle Herr Kollege Deist den Standpunkt vertrat — ich darf das wohl sagen —, daß die ganze Bergmannsprämie zu Fall komme, wenn die Hohe Behörde ihren Standpunkt aufrechterhalte, daß die Bergmannsprämie aus öffentlichen Mitteln mit dem Montan-Vertrag unvereinbar sei. Das werden wir nicht anerkennen, und wir werden, falls die Hohe Behörde ihren Standpunkt wider Erwarten aufrechterhält, alles tun, um auf anderem Wege das gleiche Ziel zu erreichen.
    Ich will jetzt nicht im einzelnen ausführen, wie die Bundesregierung im Februar in die Zwangslage gekommen ist, diese beiden Maßnahmen zugunsten des Verbrauchers zu treffen und die Mittel zur Entlastung der bergbaulichen Unternehmer aus Steuergeldern zur Verfügung zu stellen. Hierzu genügt eine Feststellung. Da im Februar die Gefahr bestand, daß der Bergmann unter Tage seine Spitzenstellung in der Lohnskala verlor, haben sich damals — und das war zu begrüßen — Unternehmer und Gewerkschaften im Bergbau zusammengetan und Lohnerhöhungen vereinbart, die zwangsläufig bei dem hohen Anteil der Lohnkosten an den Selbstkosten des Bergbaus Preiserhöhungen zur Folge gehabt hätten. Diese Preiserhöhungen in dem vollen Ausmaß wollte die Bundesregierung vermeiden und hat daher zu diesen Maßnahmen gegriffen.
    Es hat sich also schon damals — es ist wichtig, das festzuhalten — eine Front, ein Kollektiv von Unternehmern und Gewerkschaften gebildet, die ihre gemeinsamen Interessen gegen den Staat bzw. gegen den Verbraucher vertraten. Dabei wurde — das ist auch eine gefährliche Entwicklung — die Tarifhoheit der beiden Partner durch die soeben geschilderten staatlichen Maßnahmen verletzt. Denn ebenso wie es der Staat bei Tarifverhandlungen vermeiden muß, einen Tarifpartner zum Schaden des anderen zu begünstigen, ebensowenig darf er beiden Tarifpartnern den echten Abschluß von Tarifverträgen bzw. die Festlegung von Tariflöhnen durch Versprechungen an beide Teile zu Lasten des Verbrauchers eines Produkts abnehmen. Mehr will ich zu diesen Dingen, die man arbeitsrechtlich noch weiter behandeln könnte, nicht sagen. Es genügt festzustellen, daß sich dieses gute Einvernehmen zwischen Unternehmensverbänden und IG Bergbau bis auf den heutigen Tag erhalten hat, was meine folgenden Ausführungen beweisen werden, ohne daß ich darauf näher eingehe.
    Ich habe einleitend gesagt, daß die Bundesregierung beim Abschluß des Montan-Vertrags ihre Souveränität über Kohle und Stahl an die Organe der Gemeinschaft abgegeben hat und daß wir seit 10. Februar 1953 für Kohle und Stahl einen gemeinsamen Markt haben, in dem die Preisregelungen der Gemeinschaft gelten. Der deutsche Bundeswirtschaftsminister ist nach dem Vertrag hierfür also nicht mehr zuständig. Die Preisentwicklungen werden von der Hohen Behörde in Luxemburg nach den Vertragsbestimmungen überwacht. Dabei hat die Hohe Behörde nach Art. 3 Buchstabe c des Montanvertrags — ich lese aus dem Vertrag mit Genehmigung des Herrn Präsidenten vor —
    auf die Bildung niedrigster Preise dergestalt
    zu achten, daß diese Preise nicht eine Erhö-


    (Sabaß)

    hung der von denselben Unternehmen bei anderen Geschäften angewandten Preise oder der Gesamtheit der Preise während eines anderen Zeitabschnitts zur Folge haben; hierbei sind die erforderlichen Abschreibungen zu ermöglichen und den hereingenommenen Kapitalien normale Verzinsungsmöglichkeiten zu bieten;
    Die Erfüllung dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn auf dem gemeinsamen Markt freie Preise herrschen und sich die Hohe Behörde lediglich darauf beschränkt, die Beachtung der eben verlesenen Preisvorschrift zu überwachen.
    Da bei der Eröffnung des gemeinsamen Marktes die deutschen Kohlenpreise — und das ist eine Besonderheit der deutschen Kohlenwirtschaft — 30 bis 35 % unter dem Niveau des Preisstandes aller Mitgliedstaaten für die entsprechenden Kohlensorten lagen, war eine plötzliche Anhebung des deutschen Kohlenpreises auf dieses Niveau natürlich nicht möglich. Ähnliche Verhältnisse lagen auch in Belgien vor. Die Hohe Behörde wandte für die Preisfestsetzung bei deutscher Kohle daher den Art. 61 Buchstabe a des Montanvertrages an, der das sogenannte Höchstpreissystem vorschreibt. Nach diesem Höchstpreissystem wurden praktisch von der Hohen Behörde die deutschen Kohlenpreise festgesetzt. Wir hatten also von 1893, der Schaffung des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats an bis zum Eintritt in die Montanunion am 10. Februar 1953 im Bergbau den politischen Preis, weder Kosten- noch Marktpreis, und seitdem zunächst einen Höchstpreis nach den Bestimmungen des Montanvertrags.
    Es war nun klar, daß sowohl der deutsche Bergbau wie auch die Hohe Behörde das Ziel haben mußten, dieses Höchstpreissystem als eine Ausnahmeregelung für Deutschland in gewisser Zeit aufzuheben. Im Zuge anderer Verhandlungen des deutschen Bergbaus mit der Hohen Behörde wurde dann am 31. März dieses Jahres das Höchstpreissystem aufgehoben, so daß wir seit 1. April in der Lage sind, unsere Preise im Bergbau unter Beachtung der grundsätzlichen Preisbestimmung des Art. 3 Buchstabe c des Montanvertrages selbst festzusetzen. Theoretisch könnte der deutsche Bergbau heute also nach den Wettbewerbsregeln in der freien Marktwirtschaft den höchsten Preis fordern, der zu erzielen ist. Die Preisanhebung, die damit verbunden wäre, würde nun in einem solchen Ausmaß erfolgen, daß man sie dem deutschen Verbraucher innerhalb weniger Monate nicht zumuten kann.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, Sie haben mich gelegentlich gefragt, ob ich Verlesungen gestatte. Zitate gestatte ich recht gern. Auch bei außenpolitischen Debatten können hier und da Passagen verlesen werden; sie müssen formuliert sein. Auch wenn Zahlen vorgetragen werden, können sie abgelesen werden. Im übrigen schreibt die Geschäftsordnung vor, daß in freier Rede gesprochen wird. Ich möchte diesen Modus auch deswegen empfehlen, weil eine freie Rede die Aufmerksamkeit des Hauses für den Redner sehr viel mehr erreicht als eine vorgelesene Schreibe.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilmar Sabaß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Präsidenten. Ich will in diesem Sinne fortfahren.

    (Abg. Lücke: Das gilt allgemein!)

    Die Bundesregierung hat sich daher schon vor dem 31. März 1953 eingeschaltet, und die Unternehmervertreter des Bergbaus haben aus der gleichen Erkenntnis die Zusage abgegeben, daß sie sich vor weiteren Preiserhöhungen ab 1. April mit der Bundesregierung ins Einvernehmen setzen würden, weil die Bundesregierung im Interesse der gesamten Wirtschaft selbstverständlich daran interessiert war, über die Preisentwicklung bei der Kohle laufend unterrichtet zu sein bzw. darauf Einfluß zu nehmen. In Verbindung mit der Freigabe der Höchstpreise und der Einführung freier Preise ab April hat die Hohe Behörde dem deutschen Bergbau eine Preiserhöhung von im Durchschnitt 2 DM je Tonne gestattet, womit eine Unterkostendeckung ausgeglichen war, die von der Hohen Behörde selbst festgestellt wurde und die sie durch elf Wirtschaftsprüfer hat nachprüfen lassen, davon zwei holländische, die unabhängig voneinander etwa zum gleichen Ergebnis kamen; danach betrug die Unterkostendeckung im Bergbau damals 2,15 DM/t absatzfähiger Produktion.
    Am 10. Juli dieses Jahres hat dann der Ruhrkohlenbergbau — auch wieder im Einvernehmen mit der Bundesregierung — eine kleine Preisanhebung für Steinkohlenbriketts und Brechkoks von 5 Pf/t vorgenommen. So hat sich das im Schnitt über alle 75 Sorten der drei Ruhrkohleverkaufsgesellschaften ausgewirkt.
    Die entscheidende Preiserhöhung, über die sowohl der Herr Bundeswirtschaftsminister als auch der Herr Wohnungsbauminister sprachen, erfolgte am 20. Oktober dieses Jahres. Dabei wurden die Preise für die Steinkohle um 4,10 DM/t angehoben, der Preis für Brechkoks um 5,90 DM/t und der Preis für Hochofenkoks um 6,60 DM/t.
    Wie ist es nun zu dieser erheblichen Preiserhöhung gekommen, und wie haben sich dabei Bundesregierung und die Unternehmensverbände verhalten? Der Grund, weshalb diese Preiserhöhung durchgeführt wurde, ist in der verkürzten Arbeitszeit im Bergbau zu suchen, die ab 1. Oktober dieses Jahres eingeführt wurde. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat schon auf das Arbeitszeitabkommen vom 4. Mai dieses Jahres in Bremen hingewiesen, wo zunächst zwischen der eisenverarbeitenden Industrie und der Industriegewerkschaft Metall eine Arbeitszeitverkürzung vereinbart wurde, die die Industriegewerkschaft Bergbau veranlaßte, eine ähnliche Regelung für den Bergbau unter Tage zu verlangen.
    Es war klar, daß bei den besonderen Verhältnissen unter Tage die Schichtzeit nicht weiter verkürzt werden konnte, und so haben sich die beiden Tarifpartner in einem sogenannten Dreistufenplan, dessen Durchführung auf mehrere Jahre verteilt sein soll, darauf geeinigt, eine Arbeitszeitverkürzung derart vorzunehmen, daß am Ende der dritten Stufe der Bergmann unter Tage eine Wochenschicht von 35 Wochenstunden verfährt. In der ersten Stufe, die am 1. Oktober dieses Jahres begann und bis zum 31. Dezember 1958 Gültigkeit haben soll, sind dem Bergmann unter Tage zusätzlich zu seinen tariflichen Urlaubstagen 12 Arbeitstage pro Jahr als bezahlter Urlaub zu gewähren; in dem letzten Vierteljahr 1957 sollen 2 bezahlte Urlaubstage gewährt werden, wobei. der Förderausfall des einen Urlaubstags durch eine Nachholschicht an einem Feiertag, die mit 150 % Lohnaufschlag bezahlt wird, wieder ausgeglichen werden soll.


    (Sabaß)

    Durch diese Arbeitszeitverkürzung ist wirklich nachweisbar eine Erhöhung der Lohnkosten im Bergbau eingetreten, die zwangsläufig zu einer Preiserhöhung führen mußte. Insoweit kann man also die am 20. Oktober dieses Jahres erfolgte Preiserhöhung anerkennen.
    Anders liegt es aber bezüglich der von den Unternehmern erhobenen Bergarbeiterwohnungsbauabgabe. Ich komme jetzt zu diesem Kapitel und darf zunächst auf die Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers verweisen, wobei ich allerdings bemerke, daß wir mit den Maßnahmen der Regierung nicht in allen Punkten einverstanden sein können.
    Der Bergbau hat Jahrzehnte hindurch bis zum Jahre 1951 die notwendigen Bergarbeiterwohnungen aus eigenem gebaut. Er hat dabei Hervorragen-. des geleistet. Ich erinnere an die großen Siedlungen von Krupp und anderen großen Gesellschaften, die im Ruhrgebiet bekannt und mustergültig sind. Im Jahre 1951 hat man auf einmal den Standpunkt vertreten, daß man dem Unternehmer diese selbstverständliche Aufgabe nicht mehr anvertrauen könne und aus Sondermitteln bzw. öffentlichen Mitteln den Bergarbeiterwohnungsbau zu finanzieren habe. So kam es zunächst zum Bergarbeiterwohnungsbaugesetz vom 23. Oktober 1951 mit der ersten Novelle, die eine Halbierung der Abgaben brachte. Dann hat die Bundesregierung am 1. Juli 1955 durch Anordnung des Bundesfinanzministers die Bergarbeiterwohnungsbauabgabe um 90 % für den Verbraucher gestundet, d. h. der Verbraucher brauchte diesen Teil der Bergarbeiterwohnungsbauabgabe im sogenannten Anhängeverfahren nicht mehr abzuführen, sondern die 90 Pf gingen zugunsten der Unternehmer in den Preis. Hierzu liegt Ihnen die 2. Novelle vor, über die vorhin der Herr Bundeswohnungsbauminister gesprochen hat.
    Es muß klar gesagt werden, daß diese Methode, einen wesentlichen Bestandteil eines Gesetzes durch Verwaltungsanordnung außer Kraft zu setzen, nicht die Billigung des Parlaments finden kann. Es war ursprünglich die Absicht der Bundesregierung, durch die Vorlage der zweiten Novelle diese Maßnahme vom 1. Juli 1955 zu sanktionieren. Das ist nun nicht mehr notwendig, weil wir auf Grund der selbständigen Maßnahme der Unternehmer, in den erhöhten Preis 2 Mark Bergarbeiterwohnungsbauabgabe einzubeziehen, vor veränderten Tatsachen stehen.
    Es ist heute so — damit komme ich auf einen hier vorliegenden Antrag zurück —, daß wir den Bergarbeiterwohnungsbau aus vier Quellen finanzieren:
    Die Hohe Behörde in Luxemburg hat eine Untersuchung über den Bedarf an Bergarbeiterwohnungen in der Gemeinschaft durchgeführt. Dabei ist von den Bergbauunternehmen ein Bedarf von 10 000 Wohnungen angegeben worden, und in dem ersten Versuchsprogramm, das von der Hohen Behörde durchgeführt wird, sind von ihr 50 Millionen DM für die Durchführung dieses Programms zur Verfügung gestellt worden.
    Die zweite Methode ist das Bergarbeiterwohnungsbaugesetz.
    Die dritte Möglichkeit der Finanzierung von Bergarbeiterwohnungen besteht jetzt — ab 20. Oktober dieses Jahres — über den Preis.
    Schließlich hat die sozialdemokratische Fraktion jetzt dem Hohen Hause noch die Drucksache 2858 vorgelegt, nach der 150 Millionen aus Haushaltmitteln zur Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues zur Verfügung gestellt werden sollen.
    Diese vier Möglichkeiten der Finanzierung machen es notwendig, daß sich der Ausschuß für Wohnungsbau mit dieser Frage erschöpfend beschäftigt und wieder gesetzliche Grundlagen schafft, die von Bundesregierung und Unternehmern im Bergbau anerkannt werden, damit dann wieder eine einheitliche Linie zur Deckung des Bedarfs an Bergarbeiterwohnungen vorhanden ist.
    Ich darf hier einschalten, daß ich aus diesem Grunde den Herrn Präsidenten bitte, diesen Antrag an den Ausschuß für Wohnungsbau überweisen zu lassen.
    Nun eine abschließende Bemerkung zur Frage der Preise. Ich muß darauf hinweisen, daß alle Preise, über die wir sprechen, Preise ab Zeche sind, Preise der Erzeuger, und daß sich der Preis für den Verbraucher — und das ist ja die Hauptsache — natürlich ganz anders ausnimmt, weil in ihm zusätzlich die Handelsspannen aus dem Handel erster und zweiter Hand, aus dem Kohleneinzelhandel, die Saison-Ab- und Zuschläge und vor allen Dingen die Frachten in Erscheinung treten. So ist es auch zu erklären, daß der Verbraucher frei Keller einen erheblich höheren Preis bezahlt; denn er muß beispielsweise bei der letzten Erhöhung von 4,10 DM pro Tonne Steinkohle einen Mehrpreis frei Keller von etwa 35 bis 40 Pf pro Zentner zahlen.
    Nun ist es klar — und die bisherigen Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers und auch des Kollegen Bleiß haben das bestätigt —, daß wir im Augenblick mit unserer heimischen Förderung den Verbrauch in Deutschland nicht decken können und gezwungen sind — da wir die vorhandenen wirtschaftlichen Verflechtungen, Ein-und Ausfuhr von Kohle im Raum der Gemeinschaft und von dritten Ländern, weiterführen müssen —, laufend zusätzliche Mengen an Steinkohle nach Deutschland einzuführen. Wir führen einen Teil — aber nur einen geringen Teil — dieser Steinkohlenmengen aus Polen, der Tschechoslowakei und der Zone ein, worauf vorhin schon kurz verwiesen wurde. Die Hauptmenge kommt aber aus Amerika, und diese Einfuhr hat sich — ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten vorlesen — von 1951 bis 1955 wie folgt entwickelt: Von 5,8 Millionen t ist sie auf 7,3 Millionen t gestiegen, 1953 auf 3,4 Millionen t gefallen, im Jahre 1954 brauchten wir nur 1,8 Millionen t und 1955 7 Millionen t. In diesem Jahre werden wir voraussichtlich 12 Millionen t aus den USA einführen, und die Menge wird im nächsten Jahr vermutlich 20 Millionen t betragen.
    Nun sind die Preise für amerikanische Kohle — und das ist eine entscheidende Frage für den Verbraucher — weit höher als die Preise für die Kohle aus unserer Förderung; sie liegen im Durchschnitt um 35 bis 40 DM die Tonne höher als für Kohle entsprechender Sorten in Deutschland. Beim Koks beträgt der Mehrpreis bis zu 70 DM die Tonne. Diese zwei unterschiedlichen Preise sind wohl die wichtigsten. Es ist nun klar, daß wir mit allen Mitteln versuchen müssen, eine so breite Preisspanne zu verringern, da wir ja die Gewißheit haben, in den nächsten Jahren laufend amerikanische Kohle einführen zu müssen. Wie die Verringerung geschehen soll, weiß im Augenblick —


    (Sabaß)

    das bekenne ich offen — keiner. Die Hohe Behörde behandelt dieses Problem seit Wochen. Den Ausschuß für Fragen des Gemeinsamen Marktes in Luxemburg hat das Problem auch beschäftigt, und wir haben sowohl die Ausgleichskasse wie einen gelenkten Import an bestimmte Verbraucher neben der Versorgung bestimmter Gebiete behandelt. Aber in der gestrigen Debatte des Montanparlaments, wo dieses Mißverhältnis behandelt wurde, das in allen Ländern der Gemeinschaft besteht, konnte sowohl von den Mitgliedern wie auch von den Vertretern der Hohen Behörde kein eindeutiger Vorschlag gemacht werden. Wir begrüßen und unterstützen aber jede Maßnahme, die die große Preisspanne, von der ich eben sprach, beseitigt und den Preis von Importkohle dem Preis der deutschen Kohle annähert.
    Auf die Bedarfsdeckung, d. h. die Versorgung des deutschen Verbrauchers, brauche ich im einzelnen nicht einzugehen, da der Herr Bundeswirtschaftsminister eingehende Zahlen gegeben hat. Ich verweise in diesem Zusammenhang aber auch auf die Drucksache 2824, die der Bundeswirtschaftsminister am 30. Oktober dieses Jahres vorgelegt hat, worin er erschöpfende Angaben über die Entwicklung der deutschen Förderung, die allgemeine Kohlenversorgung und die Kohleneinfuhren machte. Ich möchte nur zu den schon gegebenen Zahlen über die Bestände bei den deutschen Verbrauchern besonders 'darauf hinweisen, daß der deutsche Hausbrandverbraucher fast überhaupt keine amerikanische Kohle bezieht oder erhält. Wir haben tatsächlich die erfreuliche Erscheinung, daß bis Ende Oktober dieses Jahres die Lieferungen an den Hausbrand 1,9 Millionen t mehr betrugen als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Wo diese Mengen stecken, kann man mit Eindeutigkeit nicht sagen. Man kann nur feststellen, daß die Lager der Händler und Einzelhändler diese Bestände nicht aufweisen, sondern überwiegend leer sind, und muß daraus folgern, daß sich die Verbraucher aus den Erfahrungen des vergangenen harten Februar und auch wegen der kalten Witterung im vergangenen Sommer mit diesen Mehrmengen eingedeckt haben. Dabei ergibt sich die weitere Frage, ob diese Mengen für einen zusätzlichen Verbrauch im kommenden Winter noch zur Verfügung stehen oder schon in den kalten Sommermonaten verbraucht worden sind. Hierüber haben wir keine Unterlagen; auch die Gemeinschaft und die Bundesregierung können diese Feststellungen nicht treffen.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus meinen Ausführungen über die Preisentwicklung für deutsche Kohle und die wachsenden Kohlenimporte mit höheren Preisen sehen Sie, daß wir bei einer weitsichtigen Kohlenwirtschaftspolitik, die sich streng an die Bestimmungen des Montanvertrages hält, automatisch dazu kommen können — —