Rede:
ID0217405600

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2174

  • date_rangeDatum: 29. November 1956

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 20:26 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Becker: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 6 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Sabaß.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1956 9589 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. November 1956. Wünsche für baldige Genesung des während der Tagung der Interparlamentarischen Union in Bangkok erkrankten Vizepräsidenten Dr. Schmid 9591 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Sträter und Mukkermann 9591 D Glückwünsche zur Genesung des Abg. Blachstein 9601 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 9592 B Bestätigung des vom Bundestag in der 164. Sitzung beschlossenen Gesetzes über Bergmannsprämien durch den Vermittlungsausschuß (Drucksache 2921) . . . . 9592 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 285, 290, 292, 293, 295 (Drucksachen 2797, 2884; 2818, 2897; 2830, 2892; 2831, 2893; 2856, 2915) und über Vorlage der Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges 9592 B Zur Tagesordnung 9620 D, 9631 C, 9635 D, 9677 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage (Drucksache 2901) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 2902), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 2903), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg (Drucksache 2904) und mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zur Abänderung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2905) . 9592 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 9592 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9599 D, 9600 C Wehner (SPD) 9601 B Kiesinger (CDU/CSU) 9605 C, 9606 C, 9612 B Dr. Mommer (SPD) 9606 C, 9621 A Dr. Bucher (FDP) 9611 D, 9612 B Schneider (Bremerhaven) 9614 C Feller (GB/BHE) 9616 C Euler (FVP) 9619 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 9625 A Jacobs (SPD) 9628 C Walz (CDU/CSU) 9630 A Sabaß (CDU/CSU) 9631 P Ausschußüberweisungen 9631 A, B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Haftpflicht des Bundes für Personen- und Sachschäden, die von der Bundeswehr verursacht werden (Bundeswehr-Haftpflichtgesetz) (Drucksache 2800) 9631 C Bazille (SPD), Antragsteller . . . . 9631 C Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 9631 D Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9632 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2834) . 9632 B Dr. Wahl (CDU/CSU): als Berichterstatter 9632 B Schriftlicher Bericht 9679 D Metzger (SPD) 9632 C Abstimmungen 9632 C, D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Einheitliche Prozeßführung (Drucksachen 2795, 2435) 9632 D Bauer (Würzburg) (SPD), Berichterstatter 9632 D Beschlußfassung 9633 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Oberstes Bundesgericht (Drucksachen 2796, 2436) 9633 D Dr. von Buchka (CDU/CSU), Berichterstatter 9634 A Beschlußfassung 9634 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 2835) 9634 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung 9634 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Lage von Militärflugplätzen und anderen militärischen Einrichtungen (Drucksache 2767) 9634 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung 9634 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 2874) . 9634 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 9634 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen KiautschouKaserne Cuxhaven; Verkauf an die Stadt Cuxhaven (Drucksachen 2837, 2581) . . 9635 A Beschlußfassung 9635 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Ulm, Wörthstraße (Drucksachen 2838, 2594) 9635 A Beschlußfassung 9635 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche von rund 50 000 qm des reichseigenen Kasernengrundstücks an der Invaliden-, Lehrter und Seydlitzstraße in Berlin an die Gebietskörperschaft Berlin im Wege des Tausches (Drucksachen 2839, 2661) . . 9635 B Beschlußfassung 9635 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Flakbeständelagers Rahling an die Melitta-Werke Bentz u. Sohn, Minden (Westfalen) (Drucksachen 2840, 2668) 9635 B Beschlußfassung 9635 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zum Verkauf des landwirtschaftlich zu besiedelnden ehemaligen Flugplatzes Wyck/Föhr (Drucksachen 2841, 2683) 9635 C Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 9635 C Beschlußfassung 9635 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehemaligen Westwerft in Wilhelmshaven (Drucksachen 2842, 2624) 9635 D Beschlußfassung 9635 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019, Umdrucke 841, 842, 846) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sofortprogramm für den Kohlenbergbau (Drucksache 2021), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Kohlenwirtschaft (Drucksache 2246), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bergarbeiterwohnungsbau (Drucksache 2858) 9635 D Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . 9636 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . . . . 9640 B, 9663 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 9642 B, 9652 A, 9661 C Sabaß (CDU/CSU) . 9646 C, 9649 B, 9651 C, 9652 C Vizepräsident Dr. Becker . . 9649 B, 9651 B Dr. Deist (SPD) . 9652 B, C, 9670 C, 9674 B, 9675 D Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . . 9664 E Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 9665 D Schloß (FDP) 9669 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) . 9673 D, 9674 A, B, 9675 A, 9676 A Dr. Baade (SPD) 9674 A, 9675 A Ausschußüberweisungen 9676 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehemaligen Westwerft in Wilhelmshaven (Drucksachen 2843, 2670) 9676 D Beschlußfassung 9677 A Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2329); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2847) . . . 96* A Rehs (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9681 B Beschlußfassung 9677 A Beratung des Berichts des Haushaltsausschusses gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung (Drucksache 2849) und des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2846) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 1899) 9677 B Kuntscher (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9181 C Abstimmungen 9677 A Persönliche Erklärungen zu Ausführungen in der 173. Sitzung über das Verhalten des Vizepräsidenten Dr. Schneider in der 172. Sitzung bzw. über parlamentarischen Stil: Dr. Arndt (SPD) 9677 C Vizepräsident Dr. Jaeger 9678 A Rasner (CDU/CSU) 9678 C Nächste Sitzung 9678 C Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 173. Sitzung 9678 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9679 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 2834) 9679 C Anlage 3: Antrag der Abg. Kroll u. Gen. zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 841) 9680 B Anlage 4: Antrag der Abg. Kroll u. Gen. zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 842) 9680 C Anlage 5: Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 846) 9681 A Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2847) 9681 B Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 2846) . . 9681 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 173. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 9573 D Zeilen 13 und 16 von unten statt „Zwangsrücknahmen" : Inanspruchnahme; Seite 9586 C Zeile 8 in der Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den § 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes: Frau Finselberger beurlaubt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 30.11. Arndgen 30.11. Bender 30.11. Frau Beyer (Frankfurt) 14.12. Birkelbach 1.12. Fürst von Bismarck 30.11. Blachstein 30.11. Dr. Blank (Oberhausen) 1.12. Frau Dr. Bleyler 30.11. Dr. Bucerius 29.11. Cillien 15.12. Dr. Deist 1.12. Dr. Dittrich 22.12. Dr. Dollinger 1.12. Dr. Dresbach 30. 12. Dr. Elbrächter 30.11. Erler 30. 11. Eschmann 30. 11. Dr. Franz 30.11. Freidhof 29. 11. Dr. Furler 1.12. Gefeller 30. 11. Geiger (Aalen) 30.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. von Golitschek 30.11. Grantze 22. 12. Hilbert 30.11. Höfler 30.11. Hörauf 15.12. Dr. Horlacher 1.12. Jahn (Stuttgart) 29.11. Kahn 29. 11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30. 11. Dr. Köhler 30.11. Dr. Kopf 1.12. Krammig 30.11. Dr. Kreyssig 1.12. Frau Dr. Kuchtner 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Lenz (Brühl) 1.12. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Dr. Löhr 29. 11. Mattick 30. 11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Menzel 30.11. Dr. von Merkatz 1.12. Meyer-Ronnenberg 29. 11. Dr. Mommer 30. 11. Morgenthaler 29.11. Müller-Hermann 30.11. Neubauer 30.11. Frau Niggemeyer 29.11. Odenthal 31.12. Dr. Oesterle 1.12. 011enhauer 15.12. Pelster 1.12. Petersen 29.11. Dr. Pohle (Düsseldorf) 1.12. Pohle (Eckernförde) 29. 11. Frau Praetorius 30. 11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 22.12. Rasch 29.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Dr. Reichstein 5.12. Richter 30. 11. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Sabaß 1.12. Scheel 22. 12. Scheppmann 29.11. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Schmücker 29. 11. Schoettle 30. 11. Dr. Schöne 1.12. Dr. Seffrin 29. 11. Srock 1.12. Dr. Starke 30. 11. Stauch 29. 11. Wagner (Ludwigshafen) 30. 11. Dr. Welskop 29.11. Abgeordnete(r) bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dietz 13.12. Eberhard 8.12. Engelbrecht-Greve 13.12. Franzen 13.12. Herold 13.12. Majonica 15.12. Massoth 13.12. Pöhler 13.12. Anlage 2 Drucksache 2834 (Vgl. S. 9632 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wahl Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat sich besonders eingehend mit Artikel 1 und 2 des Zusatzprotokolls beschäftigt, während die Verpflichtung, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen für die gesetzgebenden Körperschaften zu gewährleisten (Artikel 3), als selbstverständlich, ohne weiteren Meinungsaustausch, angenommen werden konnte. Zu Artikel 1 bewegten sich die Darlegungen der Mitglieder des Rechtsausschusses auf der Linie des Bedauerns, daß es nicht gelungen war, als völkerrechtlichen Grundsatz auch in dem Zusatzprotokoll ausdrücklich die Pflicht zur Entschädigung enteigneter fremder Staatsangehöriger zu verankern. Immerhin ist in dem Sachverständigenbericht an das Minister-Komitee vom 18. Juli 1951 als gegenwärtig allgemein anerkannter Grundsatz des Völkerrechts eine solche Entschädigungspflicht festgestellt worden, und insoweit schließt die Bezugnahme auf die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts, nach denen die Enteignung durchgeführt werden muß, wenigstens im gegenwärtigen Zeitpunkt die Entschädigungspflicht ein. Besonders eingehend verliefen die Beratungen über Artikel 2, der in Satz 2 folgenden Wortlaut hat: (Dr. Wahl) Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihrer eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugung sicherzustellen. Dieser Wortlaut gewinnt seinen Sinn zu einem wesentlichen Teil dadurch, daß der Ausschuß für Rechts- und Verwaltungsfragen der Beratenden Versammlung des Europarats am 2. Oktober 1951 dem Präsidenten der Beratenden Versammlung folgende Stellungnahme unterbreitet hat, die auch in dem an das Minister-Komitee am 12. Dezember 1951 erstatteten Bericht des Generalsekretärs des Europarats enthalten ist: Wenn die Befürchtung ausgedrückt worden ist, daß jede andere Formel die Verpflichtung eines Staates zu implizieren scheine, unter ganzer oder teilweiser Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln Schulen zu errichten oder aufrechtzuerhalten, die den verschiedenen in der Bevölkerung bestehenden Richtungen entsprechen, so kann die Kommission nur nochmals versichern, wie es bereits der Beratenden Versammlung gegenüber erklärt worden ist, daß diese Frage als außerhalb des Rahmens der Konvention oder des Protokolls stehend zu betrachten ist. Angesichts dieser Erklärung hat sich der Rechtsausschuß des Bundestages auf den Standpunkt gestellt, vorbehaltlos dem Zusatzprotokoll zustimmen zu können, da die in dem Text des Zusatzprotokolls offengebliebene Frage, ob der Staat Schulen religiösen oder weltanschaulichen Charakters finanzieren muß, im Sinne der Verfasser der Konvention zweifellos verneint werden muß. Wenn diese Verpflichtung zur Finanzierung der Schulen aber nicht besteht, dann geht die Konvention nicht über die Lösungen des Grundgesetzes hinaus, wie sie in Artikel 6 Abs. 2 über das Elternrecht und in Artikel 7 Abs. 4 über die Zulassung der Schulen enthalten sind. Es ist aber gewünscht worden, daß durch eine besondere Entschließung diese Interpretation des Artikels 2 der Konvention ausdrücklich klargestellt werde. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat dem vorstehenden Bericht und sämtlichen Beschlüssen des federführenden Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zugestimmt. Bonn, den 25. Oktober 1956 Dr. Wahl Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 841 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Abgeordneten Kroll, Wolf (Stuttgart), Stücklen, Jacobi und Genossen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß die angesichts der starken Zunahme der Übersee-Importe von Kohle nicht mehr zeitgemäßen Unterschiede in der Tarifierung von Inlands- und sonstiger Montanunions-Kohle einerseits und Auslandskohle andererseits beseitigt werden. Bonn, den 15. November 1956 Kroll Wolf (Stuttgart) Stücklen Baier (Buchen) Bauereisen Bausch Dr. Brönner Dr. Czaja Dr. Dollinger Donhauser Finckh Fuchs Funk Dr. Furler Gedat Geiger (München) Gengler Dr. Götz Häussler Dr. Hellwig Hilbert Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Kahn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Kemmer (Bamberg) Lang (München) Leibing Lermer Leukert Maier (Mannheim) Menke Niederalt Dr. Oesterle Dr. Rinke Ruf Samwer Schill (Freiburg) Schüttler Schütz Spies (Emmenhausen) Stiller Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Werber Dr. Willeke Wittmann Jacobi Müller (Erbendorf) Anlage 4 Umdruck 842 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Abgeordneten Kroll, Wolf (Stuttgart), Stücklen, Jacobi und Genossen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, Steinkohle in die Freiliste 1 (Anlage 2 zu § 7 Abs. 3 der Ausgleichsteuerordnung in Verbindung mit § 4 Nr. 1 b des Umsatzsteuergesetzes) aufzunehmen. Bonn, den 15. November 1956 Kroll Wolf (Stuttgart) Stücklen Baier (Buchen) Bausch Dr. Brönner Dr. Czaja Dr. Dollinger Donhauser Finckh Fuchs Dr. Furler Gedat Geiger (München) Gengler Dr. Götz Häussler Hilbert Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Kahn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Kemmer (Bamberg) Lang (München) Leibing Leukert Maier (Mannheim) Menke Niederalt Dr. Oesterle Dr. Rinke Ruf Samwer Schill (Freiburg) Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Schütz Spies (Emmenhausen) Stiller Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Werber Dr. Willeke Jacobi Müller (Erbendorf) Anlage 5 Umdruck 846 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, nach Maßgabe des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in der Bundesrepublik eine weitsichtige Kohlenpolitik mit dem Ziel einer vollen Eingliederung des Kohlenbergbaus in die soziale Marktwirtschaft zu führen. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, zur Schaffung neuer Kapazitäten im Kohlenbergbau und für die bessere Versorgung aller Verbraucher die Erschließung neuer Abbaufelder, das Abteufen neuer Schachtanlagen und die Errichtung von Zentralschachtanlagen steuerlich zu begünstigen. Bonn, den 16. November 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 6 Drucksache 2847 (Vgl. S. 9677 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (34. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2329). Berichterstatter: Abgeordneter Rehs Nachdem für den mit dem Gesetzentwurf — Drucksache 2329 — beabsichtigten Zweck anstelle des geforderten Betrages von 10 Millionen DM im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 bereits ein Betrag bis zu 10,5 Millionen DM bereitgestellt worden ist, betrachtet der Ausschuß das Anliegen der Antragsteller als erfüllt. Bonn, den 30. Oktober 1956 Rehs Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 2846 (Vgl. S. 9677 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (34. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 1899). Berichterstatter: Abgeordneter Kuntscher Der Ausschuß stellt fest, daß dem unter Buchstabe A des Antrags — Drucksache 1899 — aufgeführten Anliegen inzwischen durch die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Umsiedlung aus überbelegten Ländern vom 5. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 490) entsprochen worden ist. Bezüglich der Buchstaben B und C des Antrags besteht nach der Feststellung des Haushaltsausschusses im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 keine Deckungsmöglichkeit. Bonn, den 24. Oktober 1956 Kuntscher Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Kohlendebatte am 10. Februar 1956 hat Herr Staatssekretär Dr. Westrick in Beantwortung der Großen Anfrage der SPD bereits ausgeführt, wie die Bundesregierung die Entwicklung auf dem Kohlegebiet ansieht, und hat in diesem Zusammenhang eine Reihe von Maßnahmen dargelegt, die damals bereits eingeleitet oder aber beabsichtigt waren. Inzwischen haben die Dinge eine weitere Entwicklung erfahren, und ich möchte
    Ihnen dazu einen möglichst geschlossenen Überblick geben.
    Ich darf hinzufügen, daß die Bundesregierung die Fortführung der im Februar unterbrochenen Debatte nicht zu scheuen gehabt hätte; aber ich kann auch, Herr Kollege Bleiß, Ihr Gewissen beruhigen: es ist durch diese Unterbrechung keine schädliche Wirkung für den Verbraucher eingetreten.
    Die Gestaltung der Kohleversorgung zeigt etwa seit dem Jahre 1954 — nicht nur bei uns, sondern auch in anderen westeuropäischen Ländern — immer deutlicher, daß die Aufgaben auf dem Kohlesektor in enger Verbindung mit der Energieentwicklung insgesamt gesehen werden müssen. Eine Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Energiegebiet, die im Verlaufe des Jahres 1956 getroffen worden sind, haben daher auch keineswegs einen punktuellen Charakter, sind vielmehr zusammenhängend auf das Ziel gerichtet, eine grundsätzliche Lösung des Problems der künftigen Energiebedarfsdeckung durch eine Förderung wettbewerblicher Kräfte auf dem Energiesektor vorzubereiten.
    Ich darf zunächst diese Maßnahmen aufzählen und dann im einzelnen auf sie eingehen. Mitte Februar dieses Jahres wurde für Untertagebergleute die Bergmannsprämie eingeführt. Zum 1. April dieses Jahres erfolgte die Freigabe der Steinkohlenpreise durch die Hohe Behörde, nachdem ihr die Bundesregierung zugestimmt hatte. Zum 1. Juli dieses Jahres wurde der Heizölzoll von bisher 15 DM/t abgeschafft. Die zulässige Kontraktfrist für die Einfuhr von US-Kohle wurde von 18 Monaten auf drei Jahre ausgedehnt. Die gleiche Maßnahme wurde für die Einfuhr von Heizöl durchgeführt.
    Wir waren und sind der Auffassung, daß wir mit der Freigabe der Kohlenpreise, die seit Jahrzehnten mehr oder weniger starken Bindungen unterlagen, einen entscheidenden und notwendigen Schritt zur Einordnung des Steinkohlenbergbaus in das marktwirtschaftliche Geschehen getan haben. Es ging uns vor allem auch darum, dem Steinkohlenbergbau die Verantwortung für die Gestaltung der Kohlenpreise ebenso wie die der Investitionen in öffentlicher Sicht zu übertragen.
    Wir sind im übrigen selbstverständlich davon ausgegangen, daß der Steinkohlenbergbau in seinem eigenen Interesse in der Gestaltung seiner Kohlenpreise maßhält, indem er eine Linie der Stabilität verfolgt und vor allem auch die Tatsache berücksichtigt, daß die Kohle — zwar nicht gerade unter den gegenwärtigen Umständen, aber doch wohl im Zuge der künftigen Entwicklung — stärker als in der Vergangenheit mit dem Vorhandensein und dem Aufkommen anderer Energiearten und der US-Kohle zu rechnen haben wird. Gerade auch aus dieser Sicht ergibt sich für den Bergbau die Notwendigkeit, alles zu tun, um Kostensenkungen zu ermöglichen oder wenigstens Kostensteigerungen zu verhindern.
    Wir waren uns im Zeitpunkt der Freigabe der Kohlenpreise klar darüber, daß nur im Falle wesentlicher Kostensteigerungen im Bergbau eine entsprechende Preiserhöhung hinzunehmen sei. Mit der im Oktober dieses Jahres zwischen den Tarifpartnern im Steinkohlebergbau vereinbarten Arbeitszeitverkürzung war unvermeidlich eine wesentliche Kostenerhöhung und damit eine begründete Preiserhöhung verbunden.

    (Hört! Hört! rechts.)



    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard)

    Die Arbeitszeitverkürzung im Steinkohlenbergbau muß aber wiederum als eine zwangsläufige Folge des im August dieses Jahres geschlossenen sogenannten Bremer Abkommens über die Arbeitszeitverkürzung in der Metallindustrie hingenommen werden, da die Spitzenstellung des Bergarbeiters unter Tage nach allgemeiner Überzeugung nicht angetastet werden soll.
    Das im Oktober zwischen den Tarifpartnern geschlossene Abkommen über die Arbeitszeitverkürzung im Steinkohlenbergbau sieht vor, daß im vierten Quartal 1956 zwei bezahlte Ruhetage, für die Jahre 1957 und 1958 je zwölf bezahlte Ruhetage gewährt werden. Diese Regelung bedeutet — wenn man von den tatsächlich verfahrenen Schichten, etwa 260 pro Jahr, ausgeht — eine durchschnittliche Verringerung der Wochenarbeitszeit um rund zwei Stunden, d. h. von bisher 45 auf 43 Stunden. Das wird auf jeden Fall zu einer fühlbaren Minderung des Förderungsergebnisses führen. Rechnerisch läßt sich der Förderausfall für 1957 auf etwa 5 Millionen t Steinkohle beziffern.
    Auch bei einer weiteren günstigen Entwicklung der Schichtleistungen und einer zunehmenden Zahl von Bergleuten unter Tage wird im Jahre 1957 die Aufwärtsentwicklung unserer Steinkohlenförderung zunächst eine deutliche Unterbrechung erfahren müssen.
    Immerhin möchte ich sagen, daß diese jetzige Regelung der Arbeitszeitverkürzung im Steinkohlenbergbau vergleichsweise noch maßvoll erscheint, zumal die Tarifpartner übereingekommen sind, den Ausfall der Förderung durch Ruhetage im vierten Quartal dieses Jahres und im ersten Quartal des nächsten Jahres durch Überschichten teilweise zu vermindern.
    Der Bergbau hat als Folge der Arbeitszeitverkürzung eine Kostensteigerung von 2,50 DM pro Tonne Absatz im Durchschnitt für Steinkohle und Koks errechnet. Daß aber der Bergbau über die durch die Arbeitszeitverkürzung bedingte Kostenerhöhung hinaus seine Preise noch um weitere 2 Mark pro Tonne Steinkohle und um 2,60 Mark pro Tonne Koks zur Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaus erhöhte, habe ich mißbilligt.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Ich teile die Auffassung des Herrn Bundesministers für Wohnungsbau, daß eine zufriedenstellende Lösung der Frage des Bergarbeiterwohnungsbaus durchgreifender und nachhaltiger durch Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelung einer Wohnungsbauabgabe außerhalb des Kohlenpreises erreicht werden soll.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Die Auffassung der Bundesregierung hierzu haben Sie im übrigen den Ausführungen des Herrn Ministers Dr. Preuskers entnehmen können.
    Ich komme nun zur Bergmannsprämie. Sie wird seit Februar in Höhe von durchschnittlich 2 Mark je verfahrener Schicht für die Unter-Tage-Bergleute im Steinkohlenbergbau gezahlt. Nach dem Gesetzentwurf über die Bergmannsprämie sollen auch die unter Tage beschäftigten Bergleute des Nichtsteinkohlenbergbaus die Bergmannsprämie erhalten. Ich darf hier dem Bundestag meinen besonderen Dank für die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf aussprechen. Der Entwurf wurde gestern im Vermittlungsausschuß bestätigt.
    Zu der Einführung der Bergmannsprämie sind zunächst manche zweifelnden und ablehnenden Auffassungen laut geworden. Wir können aber heute wohl feststellen, daß die Bergmannsprämie sich inzwischen als ein beachtlicher Erfolg herausgestellt hat. Wenn sich die Steinkohlenförderung des Bundesgebietes in diesem Jahre günstig entwickelt hat, so danken wir das selbstverständlich in erster Linie unseren Bergleuten. Aber die Bergmannsprämie hat dazu geführt, daß wir von Monat zu Monat einen neuen Zuwachs von Arbeitskräften zum Bergbau sahen. Gegenwärtig sind fast 10 000 Bergleute mehr unter Tage im Steinkohlenbergbau beschäftigt als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Unsere Steinkohlenförderung ist in diesem Jahre bis Oktober um 3,7 Millionen t höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Das scheinen mir klare und nicht wegzuleugnende Tatsachen zu sein, mit denen der Erfolg der Bergmannsprämie allein gemessen werden kann.
    Wir können uns überall in Europa umsehen und werden nirgends eine auch nur annähernd so günstige Entwicklung feststellen können. Im Gegenteil, in den übrigen kohlefördernden Ländern der Montanunion fehlten Anfang Oktober dieses Jahres insgesamt 11 400 Bergleute unter Tage gegenüber Oktober des vergangenen Jahres. Die Steinkohlenförderung dieser Länder weist bisher auch keine Steigerung gegenüber dem Vorjahre auf.
    Die Hohe Behörde hat in einem Schreiben .vom 2. Mai dieses Jahres der Bundesregierung mitgeteilt, daß nach ihrer Ansicht die Bergmannsprämie mit dem Montanvertrag nicht vereinbar sei, weil die Prämie mit öffentlichen Mitteln finanziert werde. Innerhalb der am 24. Oktober abgelaufenen Frist hat sich die Bundesregierung zu der Stellungnahme der Hohen Behörde geäußert. Sie hält an ihrer Auffassung fest, daß die Bergmannsprämie nicht gegen den Montanvertrag verstößt. Angesichts des Erfolges der Bergmannsprämie, der gestern auch von der Gemeinsamen Versammlung in Straßburg anerkannt worden ist, würden wir es sehr begrüßen, wenn sich die Hohe Behörde unseren Argumenten nicht verschlösse.
    Die Abschaffung des Heizölzolls — wenn ich davon jetzt sprechen darf — befreite das Heizöl von einer besonderen Belastung und ebnete damit den Weg für seine Entwicklung als ein beachtlicher Ergänzungsfaktor für die künftige Deckung unseres Energiebedarfs. Daran wird sich langfristig nichts ändern, auch wenn wir uns gegenwärtig den bekannten Schwierigkeiten durch die Blockierung des Suezkanals und die Zerstörung von Rohrleitungen ausgesetzt sehen.
    Die Ausdehnung der Kontraktfrist für die Einfuhr von US-Kohle und von Heizöl auf drei Jahre hat nach unseren Feststellungen bereits wesentlich günstigere Einkaufsdispositionen für Importeure und Verbraucher zu niedrigeren Frachtsätzen mit sich gebracht. Insbesondere dürfte die US-Kohleneinfuhr des Bundesgebiets infolge rechtzeitig vorgenommener langfristiger Eindeckungen auch mit Schiffsraum von dem heutigen scharfen Frachtenanstieg infolge der Ereignisse im Nahen Osten zum weitaus größten Teil nicht betroffen werden.
    Alle unsere Maßnahmen dienen letztlich dem Zweck, die bestmögliche Versorgung aller Verbraucher mit Kohle sicherzustellen. Wie ich bereits in meiner Antwort zur Kleinen Anfrage 276 im einzelnen dargelegt habe, hat sich die Kohienver-


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard) sorgungslage seit dem letzten Jahre im allgemeinen ganz erheblich verbessert. In den vergangenen Jahren hat der Kohlebedarf der Wirtschaft laufend und erheblich zugenommen. Dabei fällt die Entwicklung bei der Stahlindustrie besonders ins Gewicht, die ihren Koksverbrauch von etwa 10 Millionen t im Jahre 1950 auf 18 Millionen t im Jahre 1956 steigerte. Trotz des weiterhin allgemein ansteigenden Kohlebedarfs haben sich heute in der Wirtschaft ganz erhebliche Kohlenvorräte gebildet. So betrugen die Bestände der Hauptverbrauchergruppen der Industrie, der Versorgungsbetriebe und des Verkehrs zu Beginn dieses Winterhalbjahres 9,4 Millionen t. Sie liegen damit um 2,4 Millionen t oder rund ein Drittel höher als die an sich schon günstigen Bestände zur gleichen Zeit des Vorjahres. Diese Kohlenvorräte reichen — bezogen auf den Winterspitzenverbrauch — bei der Elektrizitätswirtschaft für 63, bei den Gaswerken für 33 und bei der Industrie für 34 Tage, während zu Beginn des vorigen Winterhalbjahres nur Bestände für 40, 21 und 28 Tage vorhanden waren.

    Von Kohlenversorgungsschwierigkeiten kann also bei den Industrie- und Versorgungsbetrieben keine Rede sein. Allerdings konnte dieses Ergebnis nur durch eine Erhöhung der Einfuhren erzielt werden, da die Förderung trotz günstiger Entwicklung mit dem schnellen Anstieg des Kohlenbedarfs nicht Schritt halten konnte.
    In der Öffentlichkeit wird nun vielfach nichtverstanden, daß wir teure Kohle in großen Mengen einführen und billige eigene Kohle exportieren. Tatsächlich ist die Kohlenausfuhr im vorigen Jahr um 2,4 Millionen t oder 8,5 % vermindert worden. Mit einem gleichen Rückgang dürfte auch im Jahre 1956 zu rechnen sein. Eine noch stärkere Einschränkung ist aber nicht möglich, da angesichts der im Montanvertrag vereinbarten Freizügigkeit im gemeinsamen Markt für rund 75 % der Ausfuhren keine Steuerungsmöglichkeiten mehr bestehen. Auf Lieferungen in die sogenannten dritten Länder wie Schweden, Dänemark, die Schweiz, Österreich usw. kann aus handelspolitischen Gründen — beispielsweise wegen der Einfuhr von Erz aus Schweden oder von Holz aus Österreich — nicht verzichtet werden. Auch kohlenwirtschaftlich wäre eine stärkere Kürzung der Ausfuhr im Interesse der Sicherung der Märkte und der Arbeitsplätze von mehr als 500 000 Bergleuten kaum vertretbar.
    Bevor ich nun auf die Kohlenversorgung von Hausbrand und Kleinverbrauch zu sprechen komme, möchte ich eine Bemerkung vorausschikken. Beinahe in jedem Herbst erleben wir das gleiche Spiel: Immer wieder wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, daß die Hausbrandversorgungslage des jeweils bevorstehenden Winters besonders besorgniserregend, wenn nicht gar katastrophal sei. Solche Prophezeiungen sind es aber, die zu einer unnötigen und teilweise übersteigerten Nachfrage in dieser Haupteinkaufszeit für den Hausbrand führen und dadurch Spannungen schaffen. Trotzdem haben diese Propheten in den letzten Jahren nie recht behalten. Am Schluß des Kohlenwirtschaftsjahres stellt sich regelmäßig heraus, daß — wenn ich von örtlich bedingten vorübergehenden Schwierigkeiten absehe — im ganzen wirkliche Notstände nirgends eingetreten sind.
    Die Kohlenversorgung von Hausbrand und Kleinverbrauch ist in jedem Jahr erheblich verbessert worden. Während im Kohlenwirtschaftsjahr 1953/54, dem letzten Jahr der Kohlenlenkung, 24,3 Millionen t geliefert wurden, waren es im folgenden Jahre 27,4 Millionen t und im vorigen Kohlenwirtschaftsjahr 30,4 Millionen t. Die Steigerung von 1953/54 bis 1955/56 betrug also 25 %. Dagegen nahm die Bevölkerung in der gleichen Zeit nur um 2 % und die Zahl der Wohnungen um knapp 10 % zu.
    Auch im Kohlenwirtschaftsjahr 1956/57 hat die Bundesregierung ihre ganz besondere Sorge darauf gerichtet, daß dem Hausbrand erhöhte Mengen zur Verfügung gestellt werden. Gegenüber den Vorjahresmengen konnten folgende Verbesserungen erreicht werden:
    1. Durch Zurückführung der Absatzmengen des Zechenhandels und Beschränkung des Werkselbstverbrauchs der eisenschaffenden Industrie können rund 1 Million t Kohle und Koks mehr zur Verfügung gestellt werden.
    2. Durch zusätzliche Belieferung der Gaswerke mit 900 000 t inländischer Kohle können die Hausbrand- und Kleinverbraucher mindestens im gleichen Umfang wie im Vorjahre mit preisgünstigem Gaskoks versorgt werden.
    3. Durch Steigerung unserer Braunkohlenbriketterzeugung werden voraussichtlich 500 000 t Braunkohlenbriketts mehr geliefert.
    In ,diesem Zusammenhang möchte ich folgendes erwähnen. Wir konnten bisher davon ausgehen, daß die diesjährigen Braunkohlenbrikettlieferungen aus der sowjetisch besetzten Zone trotz vorauszusehender erheblicher Ausfälle gegenüber den vertraglichen Abschlüssen nicht wesentlich unter denjenigen des Vorjahrs liegen würden. In den letzten Tagen allerdings ist leider in diesen Lieferungen eine fühlbare Stockung aufgetreten, von der wir hoffen, daß sie nur vorübergehend sein wird.
    Obwohl die von uns durchgesetzten Maßnahmen erst im Oktober voll anlaufen konnten, wurden in der ersten Hälfte des Kohlenwirtschaftsjahrs von April bis September an den Hausbrand bereits 1,1 Millionen t oder 8,1 % mehr Kohlen aus inländischem Aufkommen geliefert als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Für Oktober liegen erst Zahlen der Ruhr und der Braunkohlenreviere vor. Danach ist die Lieferung von Ruhrerzeugnissen und Braunkohlenbriketts in der Zeit von April bis Oktober sogar um 1,9 Millionen t oder 13,5 % höher als in der entsprechenden Zeit des Vorjahrs. Für November haben die Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaften noch größere Lieferungen als im Oktober durchgeführt. Wir haben die Zechen außerdem gebeten, die vorliegenden Hausbrandaufträge mit absolutem Vorrang zu erledigen, damit zu Beginn der kälteren Jahreszeit größere Vorräte beim Kohlenhandel vorhanden sind.
    Bei dieser von Jahr zu Jahr gesteigerten Menge für den Hausbrand und den Kleinverbrauch halte ich es für meine Pflicht, diejenigen, die fast jedes Jahr den „völligen Zusammenbruch der Hausbrandversorgung" voraussagen, auf ihre Verantwortung vor der Öffentlichkeit hinzuweisen, weil sie es letzten Endes selbst sind, die unnötige Spannungen in der Kohlenversorgung heraufbeschwören.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)



    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard)

    Ich darf im übrigen weiter betonen, daß die militärischen Dienststellen nicht mit 98 %, sondern nur mit 80 °/o ihres Bedarfs versorgt wurden.
    Meine Damen und Herren, zu dieser ruhigen Beurteilung unserer Hausbrandversorgungslage muß ich kommen, wenn ich von den für den Hausbrand in diesem Jahr bereits gelieferten und weiterhin zur Lieferung vorgesehenen Mengen insgesamt ausgehe. Dies ist für mich eine sichere Grundlage. Trotzdem muß ich aus mancherlei Einzelklagen, die auf meinen Tisch kommen, den Schluß ziehen, daß die Verteilung ides Hausbrands bis zum Einzelhändler und weiter bis zum letzten Verbraucher offenbar nicht immer in befriedigender Weise gelingt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es ist mir klar, daß der Kohleneinzelhandel bei seiner Verteilungsaufgabe nicht immer einen leichten Stand hat. Da sind alte und neue Kunden, die berücksichtigt werden müssen, solche, die sich gleich den ganzen Wintervorrat hinlegen, und andere, die das nicht können. Dadurch entstehen zwangsläufig immer wieder Ungleichheiten in der Versorgung, und der davon betroffene einzelne meint dann, es stimme nicht, was die Regierung über die ausreichende Hausbrandversorgung sage. Aber man kann sicher nicht einzelne Fälle einer unzureichenden Versorgung verallgemeinern. Ich möchte hier auch feststellen, daß der Kohleneinzelhandel seine schwierige Aufgabe mit einem hohen Maß von Verantwortung erfüllt. Ich möchte aber hier auch einen eindringlichen Appell an alle Stellen richten, die mit der Verteilung von Hausbrandkohle zu tun haben, an die Absatzorganisationen, an den Großhandel und an den Einzelhandel, um eine gute und gerechte Verteilung besorgt zu sein, die den Schwächeren nicht übersieht, sondern ihn eher besonders beachtet.
    Gewisse Sorge bereitet mir jedoch der Umstand, daß die Reviere Saar und Lothringen mit ihren Auslieferungen um rund 20 % im Rückstand sind. Die Bundesregierung hat die Hohe Behörde in Luxemburg wiederholt und nachdrücklich ersucht, unverzüglich auf eine Verstärkung der Lieferungen hinzuwirken. Die Hohe Behörde hat daraufhin Vorstellungen zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten erhoben.
    Schließlich darf ich noch auf folgendes verweisen. Es ist vorgesehen, daß zur Entlastung der sozial schwachen Bevölkerungskreise in diesem Winter Mittel zur Verbilligung von Hausbrandkohle bereitgestellt werden. Diese Hilfe soll neben der durch die Sozialministerien der Länder laufend gezahlten Weihnachtsbeihilfen sowie den Feuerungszuschüssen gewährt werden. Der Steinkohlenbergbau und der Braunkohlenbergbau haben sich auf meinen Wunsch bereit erklärt, für die Verbilligungsaktion einen Betrag von etwa 8 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Dies dürfte ausreichen, um die durch die letzte Kohlenpreiserhöhung eingetretene zusätzliche Belastung dieser Bevölkerungskreise auszugleichen.
    Bei völlig objektiver Würdigung all dieser Tatbestände sehe ich in diesem Jahr weniger denn je Anlaß, die Bevölkerung durch Schwarzmalerei in Unruhe zu versetzen. Es stehen für die Gesamtversorgung der Hausbrand- und Kleinverbraucher ausreichende Mengen zur Verfügung, mit denen auch der durch Bevölkerungszunahme und Neubautätigkeit entstandene Zusatzbedarf gedeckt werden kann.
    Nachdem ich Ihnen einen eingehenden Überblick über die Kohlenversorgung gegeben habe, möchte ich mich jetzt einigen grundsätzlichen Überlegungen und Maßnahmen der Bundesregierung zur Energie- und Kohlenwirtschaftspolitik zuwenden. Auf Grund der Beobachtungen, die wir in den letzten Jahren über den Ablauf der Energieversorgung insgesamt machen konnten, erschien es uns besonders notwendig, die längerfristigen quantitativen Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen heimischen Energiequellen und auch der Energieeinfuhren im Verhältnis zum Energiebedarf der Zukunft zu überblicken.
    Zur Beratung der damit zusammenhängenden Grundfragen hatte das Bundesministerium für Wirtschaft einen kleinen Kreis von maßgebenden Persönlichkeiten aus den einzelnen Zweigen der Energiewirtschaft und der IG Bergbau zusammengerufen.
    Wenn in diesem Kreis zunächst nicht alle wesentlichen Fragen des Energieproblems behandelt oder zu Ende geführt werden konnten, so gelang es doch vor allem, eine gemeinschaftliche Vorstellung über die Größenordnung des Bedarfs an Primärenergie — also Steinkohle, Braunkohle, Wasserkraft, Erdöl, Erdgas — bis 1965 zu erreichen und in diesem Rahmen dann die quantitativen Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen heimischen Energiequellen, vor allem natürlich der Steinkohle und der Braunkohle, zu würdigen. Diese vielschichtigen Untersuchungen werden weitergeführt. Wir sind aber zu einem gewissen Zwischenabschluß gelangt, und ich möchte Ihnen hier das bisherige Ergebnis in seinen Grundzügen kurz darstellen.
    Wir glauben annehmen zu können, daß der Bedarf an Primärenergie von 188 Millionen t Steinkohleneinheiten im Jahre 1954/55 auf 245 Millionen t Steinkohleneinheiten im Jahre 1965/66 steigen wird. Das ist eine Zunahme von 30 % oder von etwa 2,5 % im Jahresdurchschnitt. — Diese Steigerung ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem Anstieg des Bedarfs an Sekundärenergie, etwa Elektrizität oder Gas, bei denen für Elektrizität mit einem jährlichen Anstieg von etwa 7 % gerechnet wird. — Der Bedarf an Primärenergie des Jahres 1965 wird bei weitem nicht aus heimischen Energiequellen gedeckt werden können. Voraussichtlich sind 1965 aus diesen heimischen Quellen, nämlich Steinkohle, Braunkohle, Wasserkraft, Erdöl und Erdgas, etwa 200 Millionen t Steinkohleneinheiten zu erwarten, während der Rest von 45 Millionen t vor allem durch Einfuhren von Öl und US-Kohle zu decken wäre. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung der Energieeinfuhren des Jahres 1954 und etwa das Eineinhalbfache unserer heutigen schon sehr hohen Energieeinfuhren. Ich sagte, daß wir 1965 aus heimischen Quellen etwa 200 Millionen t Steinkohleneinheiten erwarten; wir hoffen, daß davon mindestens Dreiviertel, d. h. 150 Millionen t, im deutschen Steinkohlenbergbau ,gefördert werden können, während im Kalenderjahr 1955 130,7 Millionen t gefördert sind. Wir setzen im übrigen auch große Hoffnungen auf ,die Fördersteigerung der deutschen Braunkohle.
    Die Atomenergie wurde in die Untersuchungen noch nicht einbezogen, weil keinerlei Zuverlässigkeit gegeben war, daß aus dieser Quelle ein nennenswerter Beitrag zur Energiebedarfsdeckung schon innerhalb der nächsten Jahre erwartet werden könnte.


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard)

    Aus unseren Untersuchungen wurde in jedem Falle ersichtlich, wie sehr es darauf ankommen wird, unsere heimischen Energiequellen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so zu fördern, daß der Einfuhrbedarf möglichst in Schranken gehalten wird, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit unserer Energieversorgung.
    Ich darf zusammenfassen, welches Ziel wir mit diesen Untersuchungen verfolgen. Wir wollen damit weder eine staatliche Energieplanung oder eine Energielenkung noch wollen wir ein Begehren nach staatlicher Investitionshilfe wecken. Unsere Absicht ist vielmehr, der Energiewirtschaft mit ihren einzelnen Zweigen einen festen Punkt zur Ausrichtung der Vorstellungen über die künftige Entwicklung zu geben.
    Ich komme damit zu der wichtigen Frage der Investitionen. Hier möchte ich zunächst hervorheben, daß für die steuerliche Behandlung der Abschreibungen bei neuen Schachtanlagen in den bisher vorliegenden vier konkreten Fällen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen und dem Herrn Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen eine auch den Bergbau zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte. Durch die im Billigkeitswege zugelassenen Abschreibungen in Höhe von 75 % der Investitionen für neue Schachtanlagen für einen Zeitraum von 10 Jahren wird die Finanzierung dieser großen Objekte erheblich erleichtert. Auch in anderen Fällen dieser Art dürften künftig befriedigende Lösungen gefunden werden können.
    Ich möchte auch noch einmal an die Maßnahmen erinnern, die auf Grund eines Vorschlages des Herrn Finanzministers von Nordrhein-Westfalen für eine günstigere Bewertung des Bergbauvermögens untertage inzwischen praktisch geworden sind. Sie werden für die nächsten Jahre eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit im Umfange von mehr als 300 Millionen DM gestatten. Darüber hinaus aber bedarf der gesamte Komplex der steuerlichen Behandlung von Investitionen des Steinkohlenbergbaus untertage noch einer eingehenden Prüfung. Es scheint mir ganz allgemein darauf anzukommen, Wege zu finden, um eine stärkere Hinlenkung der Investitionen zu den Schwerpunkten der Untertageanlagen zu erreichen.
    Neben den steuerlichen Maßnahmen wird die Ebnung des Kreditwegs für die Investitionen des Steinkohlenbergbaus auch in Zukunft von Bedeutung sein. Hier suchen wir ein möglichst umfassendes Finanzierungsprogramm zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren sicherzustellen. Zwischen dem Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und mir besteht grundsätzliche Übereinstimmung darüber, daß der Steinkohlenbergbau aus dem Zins- und Tilgungsaufkommen des ERP-Sondervermögens bevorzugt bedacht werden muß.
    Ich hoffe, Ihnen ein umfassendes Bild von den großen uns bewegenden Fragen auf dem Kohlengebiet und ihrer Einordnung in den größeren Rahmen der energiewirtschaftlichen Entwicklung gegeben zu haben. Ich habe Ihnen ausführlich über das berichtet, was im Laufe dieses Jahres von der Bundesregierung durch eine Vielzahl von Maßnahmen auf dem Kohlengebiet getan worden ist; die Maßnahmen haben sich großenteils bereits sehr günstig ausgewirkt. Ich habe Ihnen schließlich dargetan, was wir noch weiterhin zu tun beabsichtigen.
    Wenn ich ein Fazit ziehen darf, so ist es das folgende: Die Probleme, die uns der Kohlenbergbau und die Kohlenwirtschaft aufgeben, sind vielfältig und von großem Gewicht. Ich bin sicher, daß wir auch in Zukunft unaufhörlich vor alten wie neuen schwierigen Fragen stehen werden, für die Lösungen gesucht werden müssen. Aber ich glaube, daß die Bundesregierung ohne Scheu über die ermutigende Entwicklung dieses Jahres auf dem Kohlengebiet Rechenschaft geben konnte.
    Ich darf dazu noch einmal folgende Tatsache hervorheben: Die Steinkohlenförderung des Bundesgebiets hat sich — entgegen der Kritik der SPD — in diesem Jahr hervorragend entwickelt. Soviel ich sehe, hat kein europäisches kohlenförderndes Land einen solchen Erfolg aufzuweisen. Ich wiederhole noch einmal, daß wir das unseren schwer arbeitenden Bergleuten zu danken wissen. Die Bundesregierung wird fortfahren, die Voraussetzungen für eine weitere günstige Entwicklung des Kohlenbergbaues ständig zu verbessern. Ich bin im übrigen aber auch gewiß, daß der deutsche Verbraucher der Regierung und den Erklärungen des Wirtschaftsministers nach einer sich seit acht Jahren immer wiederholenden Erfahrung mehr vertraut als den sich nie erfüllenden düsteren Voraussagen der Opposition.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Sabaß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilmar Sabaß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der deutsche Bergbau auf Steinkohle und Braunkohle und die damit zusammenhängende Kohlenwirtschaft gehören nach dem Montan-Vertrag vom 18. April 1951 in den Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Das hat der Herr Vertreter der Opposition, der verehrte Kollege Dr. Bleiß, in seinen Ausführungen in keiner Weise berücksichtigt. Ich glaube, mich zu erinnern, daß er nur mit einem Nebensatz negativ auf diese Zugehörigkeit hingewiesen hat. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat in seinem Bericht in seiner unbegrenzten Verantwortungsfreudigkeit auf diesen Einbau des deutschen Bergbaus in die Montan-Wirtschaft meines Erachtens auch nicht ausreichend hingewiesen; denn er hat Verantwortungen übernommen, die für ihn nicht bestehen, sondern die nach dem Vertrage eindeutig bei der Hohen Behörde bzw. der Gemeinschaft liegen. Ich betrachte es daher als meine Aufgabe, im Namen meiner Fraktion in diesem Rahmen zu den Problemen der Kohlenwirtschaft und den hier vorliegenden Anträgen der einzelnen Fraktionen Stellung zu nehmen, und will versuchen, in dieser Linie Ihnen die Probleme aufzuzeigen. Zuvor aber lassen Sie mich einige Bemerkungen machen, zu denen ich gezwungen bin.
    Zunächst muß ich als deutscher Delegierter, der von diesem Hohen Hause in das Montanparlament gewählt worden ist, mein Bedauern darüber aussprechen, daß nach der Entscheidung des Altestenrats und der Fraktionen zum gleichen Zeitpunkt im Deutschen Bundestag eine Kohlendebatte stattfindet, in dem auch im Montanparlament, das jetzt vom 27. bis zum 30. November eine außerordentliche Sitzungsperiode durchführt, auf einen Antrag unseres Kollegen Dr. Schöne vom Juni dieses Jahres über die Kohlenprobleme gesprochen wird. Wir haben gestern mit dieser Debatte in Straßburg begonnen und sind leider verhindert, heute an der


    (Sabaß)

    Fortsetzung teilzunehmen. Ich unterlasse es auch nicht, darauf hinzuweisen, daß unsere Kollegen von den anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft über diese nicht vorhandene Abstimmung der Tagesordnung nicht erfreut waren und das deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Ich wäre dankbar, wenn ein solcher Fall, da das Montanparlament im Laufe eines Jahres immer nur einige Wochen tagt, nicht wiederholt würde.
    Als zweite Vorbemerkung darf ich den Hinweis machen, daß der Redner, der jetzt die Ehre hat, zu Ihnen zu sprechen, in keinem irgendwie gearteten Dienstverhältnis zu den Unternehmensverbänden des Bergbaus steht. Er war lediglich nach dem Kriege in den Diensten der deutschen Kohlenbergbauleitung; die Zeiten sind vorbei. Er kann daher, so wie das Grundgesetz es befiehlt, als Vertreter des ganzen deutschen Volkes zu den Problemen der Kohlenwirtschaft Stellung nehmen und wird als oberschlesischer Bergmann hierbei hoffentlich einen bescheidenen Beitrag für den Bergbau der Bundesrepublik leisten.
    Drittens weise ich vorweg darauf hin, daß sich in den letzten Jahren — und der Herr Bundeswirtschaftsminister hat das bei den Regierungsmaßnahmen zur Mineralölsteuer schon angedeutet — in der Hausbrandversorgung der Bundesrepublik in zunehmendem Maße der Verbrauch von Heizöl eingebürgert hat. Es ist Ihnen noch aus den Beratungen dieses Hohen Hauses zu Beginn der Legislaturperiode bekannt, daß sich damals der Bergbau gegen alle Erleichterungsmaßnahmen wehrte, die die Einfuhr von Rohölen förderten. Diese Zeiten sind ebenfalls vorbei. Wir können feststellen, daß der Heizölverbrauch in der Bundesrepublik von 1954 mit 1,5 Millionen t bis zu diesem Jahre auf 5,5 Millionen t gestiegen ist. Diese Heizöle werden zu etwa 80 % in deutschen Raffinerien aus Rohölimporten der Nahostländer gewonnen, die entweder in Tankern aus dem Persischen Golf durch den Suezkanal zu uns kamen oder durch die vier Pipelines über die arabischen Länder in östliche Mittelmeerhäfen gelangten, um dort in Tanker umgeschlagen zu werden. Diese Nahostimporte, von denen der deutsche Heizölverbrauch zu fast 90 % abhängt, verteilten sich auf den Weg durch den Suezkanal zu 55 % und auf den gebrochenen Weg über die Pipelines zu 45 % . Beide Wege sind im Augenblick aus bekannten Gründen unterbrochen, so daß die Tankschiffe aus dem Persischen Golf die Umfahrt um Afrika machen müssen, wobei sich die Anfahrtzeit zu den deutschen Häfen um 9 bis 15 Tage verlängert und sich dadurch die Frachtkosten z. B. für ein 10 000-t-Tankschiff bis zu 180 000 DM erhöhen. Wir haben auch bei uns deshalb schon Preiserhöhungen erlebt. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß in den anderen europäischen Ländern die Auswirkungen dieser unterbrochenen Zufuhr viel krasser sind und z. B. in Frankreich, England und Dänemark in diesem Monat Rationierungen eingeführt wurden. Wir haben gestern in Straßburg gesehen, wie lange Schlangen anstanden, um je Kraftwagen nur 12,5 Liter Brennstoff zu empfangen. Die Befriedigung eines Mehrbedarfs, der durch einen Ausfall von Heizöl in Deutschland eintreten würde, könnte der Bergbau in der gegenwärtigen Situation nicht schlagartig übernehmen, so daß wir auch aus diesem Grunde bestrebt sein müssen, alles zu tun, die Förderkapazität des deutschen Steinkohlenbergbaus laufend zu erhöhen.
    Ich komme jetzt zu den Einzelheiten, nämlich dem Preis, der Versorgung und der Frage des
    Bergarbeiterwohnungsbaus. Man muß sich zunächst grundsätzlich darüber klar werden, wie man die Finanzierung im Bergbau künftig vornehmen will und welche Tendenzen im Augenblick vorliegen. Dabei unterscheiden wir uns, glaube ich, von den Kollegen der Opposition grundlegend. Wir sind einig mit dem, was Herr Dr. Bleiß am Schluß seines Vortrags gesagt hat, als er einen leistungsfähigen Bergbau auf lange Sicht, eine laufende Steigerung der Förderung, eine soziale Besserstellung des Bergmanns und eine ausreichende Versorgung des deutschen Verbrauchers forderte. Wir sind aber mit ihm nicht einig in der Frage, wie die Finanzierung all dieser notwendigen Maßnahmen erfolgen soll. Nach dem Wirtschaftsprogramm der Opposition wird gewünscht, alle diese Maßnahmen weitgehend im Wege von Subventionen, Beihilfen, also aus öffentlichen Geldern, durchzuführen. Die Damen und Herren der Opposition werden es verstehen, wenn ich diesen Standpunkt nicht einnehme. Es gibt dann eben nur den anderen Weg, alle diese Maßnahmen über den Preis zu finanzieren, einen Marktpreis, der in maßvoller Weise von den Bergbauunternehmungen erhoben werden kann. Ich gebe dabei aber auch offen zu, daß es sehr schwer ist, in der gegenwärtigen Situation diese Linie einzuhalten.
    Bei den verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung in den letzten Monaten konnte man nicht immer die Einhaltung dieser Linie feststellen, und — das sage ich ebenso offen — von seiten der Unternehmensverbände — nicht der einzelnen Bergbaugesellschaften — wurden Maßnahmen durchgeführt, die diesem Grundsatz widersprechen. Wenn man also auf dem Standpunkt steht, daß diese Investitionen nur über den Preis vorzunehmen sind, soll man in diesem Lichte zunächst einmal die Maßnahmen der Bundesregierung beleuchten, die Herr Staatssekretär Westrick in der Regierungserklärung vom 10. Februar hier vorgetragen hat und die auf einem Beschluß des Kabinetts vom 8. Febuar dieses Jahres beruhten. Er hat damals seine Ausführungen, auf die ich jetzt zurückkomme, folgendermaßen geschlossen — ich lese mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem Protokoll über die damalige Sitzung vor —:
    Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die vorgesehenen Maßnahmen zur Beruhigung des Lohn- und Preisgefüges einen wirksamen Beitrag auslösen werden.
    Dieses Ziel ist zweifelsohne nicht erreicht worden, wobei, wie ich hinzusetzen darf, von dem Standpunkt, den ich eben vertreten habe, diese Entwicklung vorausgesehen werden konnte.
    Die Bundesregierung hat durch Beschluß vom 8. Februar 1956, als die Gefahr bestand, daß der Bergmann unter Tage seine Spitzenstellung in der deutschen Lohnskala verlieren würde, in eine Tarifverhandlung zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau und den Unternehmensverbänden eingegriffen und teilweise, allerdings nach vorhergehenden, von diesem Ereignis unabhängigen Beratungen, Hilfen für den Bergbau beschlossen, die in einer Höhe von rund 400 Millionen DM pro anno aus Steuergeldern gegeben worden sind. Damals wurde damit eine Kohlenpreiserhöhung ausgeschlossen, wie sie eingetreten wäre, wenn den Lohnwünschen der Gewerkschaften in vollem Umfang von der Unternehmerseite entsprochen worden wäre. Zu den damals von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen gehörten neben den klei-


    (Sabaß)

    nen Maßnahmen, worunter ich die Ermäßung der Montanumlage und die Abschreibungsvergünstigungen für Anlagen unter Tage verstehe, vor allen Dingen die Übernahme des Arbeitgebermehrbetrags zur knappschaftlichen Rentenversicherung von 6,5 % aus Haushaltsmitteln und weiter die hier schon wiederholt angeführte Bergarbeiterprämie und deren Finanzierung aus Steuermitteln.
    Bei der Übernahme des Arbeitgeberanteils, soweit es sich um den Mehrbetrag von 6,5 % zur knappschaftlichen Rentenversicherung handelte, geht es um folgendes: Wegen der starken Gefährdung der bergmännischen Arbeit unter Tage sind die Sätze zur knappschaftlichen Rentenversicherung außerordentlich hoch. Sie betragen zusammen 22,5 % der Lohnsumme, wovon 14,5 % vom Arbeitgeber und 8 % vom Arbeitnehmer monatlich an die Rentenversicherung abzuführen sind. Die Bundesregierung hat dieses Mißverhältnis ausgeglichen und zugunsten der bergbaulichen Unternehmer den Mehrbetrag von 6,5 % übernommen. Wir haben am 28. Juni dieses Jahres im Haushaltsgesetz 1956/57 diese Ausgabe gebilligt, und ich gebe aus der grundsätzlichen Einstellung, die ich vorhin bekanntgab, der Erwartung Ausdruck, daß diese Leistungen mir vorübergehender Natur sind, bis wir entweder im Rahmen der Montanunion eine Harmonisierung dieser Soziallasten herbeigeführt haben oder durch eine Novelle zum Knappschaftsgesetz neue gesetzliche Grundlagen finden.
    Nach dem Montanvertrag ist die Hohe Behörde bzw. sind ihre zuständigen Organe verpflichtet, die Sozialleistungen der Gemeinschaft, d. h. innerhalb der sechs Mitgliedstaaten, aufeinander abzustimmen und Unregelmäßigkeiten auszugleichen. Man nennt das die Harmonisierung der Sozialleistungen, über die wir im Ausschuß für Sozialpolitik der Montanversammlung laufend beraten und die in einzelnen Ländern auch schon zum Erfolg geführt hat. Soweit ich unterrichtet bin, wird die Bundesregierung nach Abschluß der Rentenreform eine Novelle zum Knappschaftsgesetz vorlegen, durch die dann in einem Fachgesetz einheitliche Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur knappschaftlichen Rentenversicherung festgesetzt werden. Dann ist diese Sache meines Erachtens so weit in Ordnung.
    Ich komme nun zu der anderen großen Hilfsmaßnahme, die die Bundesregierung im Februar getroffen hat, und zwar der Einführung der Bergmannsprämie. Um jedes Mißverständnis auszuschließen, möchte ich vorausschicken, daß meine Fraktion im Grunde die Bergmannsprämie als solche bejaht. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der Bergmann bei seiner schwierigen und gefahrvollen Arbeit unter Tage die, wie ich vorhin schon sagte, Spitzenstellung in der deutschen Lohnskala halten muß und wir jedes Mittel begrüßen sollten, das ihm dieses Einkommen erhält.
    Eine andere Frage — die Frage, die die Hohe Behörde beschäftigt hat und die sie in dem Schreiben vom 2. Mai an die Bundesregierung behandelte — ist die, ob die Bergmannsprämie aus öffentlichen Mitteln, also wieder aus Steuergeldern gezahlt werden soll. Sie werden es bei der grundsätzlichen Einstellung, die ich vorhin bekanntgab, verstehen, daß wir es auch da begrüßen würden, wenn auf lange Sicht ein anderer Weg gefunden würde: daß diese Prämie — über den Preis — vorn Unternehmer gezahlt werden könnte. Dabei wollen wir natürlich, das kann schon heute gesagt werden, die Steuerfreiheit, die Versicherungsfreiheit und die Pfändungsfreiheit erhalten. Ich sage das hier so betont, weil wir uns gestern im Montanparlament auch über diese Frage unterhalten haben und gerade an dieser Stelle Herr Kollege Deist den Standpunkt vertrat — ich darf das wohl sagen —, daß die ganze Bergmannsprämie zu Fall komme, wenn die Hohe Behörde ihren Standpunkt aufrechterhalte, daß die Bergmannsprämie aus öffentlichen Mitteln mit dem Montan-Vertrag unvereinbar sei. Das werden wir nicht anerkennen, und wir werden, falls die Hohe Behörde ihren Standpunkt wider Erwarten aufrechterhält, alles tun, um auf anderem Wege das gleiche Ziel zu erreichen.
    Ich will jetzt nicht im einzelnen ausführen, wie die Bundesregierung im Februar in die Zwangslage gekommen ist, diese beiden Maßnahmen zugunsten des Verbrauchers zu treffen und die Mittel zur Entlastung der bergbaulichen Unternehmer aus Steuergeldern zur Verfügung zu stellen. Hierzu genügt eine Feststellung. Da im Februar die Gefahr bestand, daß der Bergmann unter Tage seine Spitzenstellung in der Lohnskala verlor, haben sich damals — und das war zu begrüßen — Unternehmer und Gewerkschaften im Bergbau zusammengetan und Lohnerhöhungen vereinbart, die zwangsläufig bei dem hohen Anteil der Lohnkosten an den Selbstkosten des Bergbaus Preiserhöhungen zur Folge gehabt hätten. Diese Preiserhöhungen in dem vollen Ausmaß wollte die Bundesregierung vermeiden und hat daher zu diesen Maßnahmen gegriffen.
    Es hat sich also schon damals — es ist wichtig, das festzuhalten — eine Front, ein Kollektiv von Unternehmern und Gewerkschaften gebildet, die ihre gemeinsamen Interessen gegen den Staat bzw. gegen den Verbraucher vertraten. Dabei wurde — das ist auch eine gefährliche Entwicklung — die Tarifhoheit der beiden Partner durch die soeben geschilderten staatlichen Maßnahmen verletzt. Denn ebenso wie es der Staat bei Tarifverhandlungen vermeiden muß, einen Tarifpartner zum Schaden des anderen zu begünstigen, ebensowenig darf er beiden Tarifpartnern den echten Abschluß von Tarifverträgen bzw. die Festlegung von Tariflöhnen durch Versprechungen an beide Teile zu Lasten des Verbrauchers eines Produkts abnehmen. Mehr will ich zu diesen Dingen, die man arbeitsrechtlich noch weiter behandeln könnte, nicht sagen. Es genügt festzustellen, daß sich dieses gute Einvernehmen zwischen Unternehmensverbänden und IG Bergbau bis auf den heutigen Tag erhalten hat, was meine folgenden Ausführungen beweisen werden, ohne daß ich darauf näher eingehe.
    Ich habe einleitend gesagt, daß die Bundesregierung beim Abschluß des Montan-Vertrags ihre Souveränität über Kohle und Stahl an die Organe der Gemeinschaft abgegeben hat und daß wir seit 10. Februar 1953 für Kohle und Stahl einen gemeinsamen Markt haben, in dem die Preisregelungen der Gemeinschaft gelten. Der deutsche Bundeswirtschaftsminister ist nach dem Vertrag hierfür also nicht mehr zuständig. Die Preisentwicklungen werden von der Hohen Behörde in Luxemburg nach den Vertragsbestimmungen überwacht. Dabei hat die Hohe Behörde nach Art. 3 Buchstabe c des Montanvertrags — ich lese aus dem Vertrag mit Genehmigung des Herrn Präsidenten vor —
    auf die Bildung niedrigster Preise dergestalt
    zu achten, daß diese Preise nicht eine Erhö-


    (Sabaß)

    hung der von denselben Unternehmen bei anderen Geschäften angewandten Preise oder der Gesamtheit der Preise während eines anderen Zeitabschnitts zur Folge haben; hierbei sind die erforderlichen Abschreibungen zu ermöglichen und den hereingenommenen Kapitalien normale Verzinsungsmöglichkeiten zu bieten;
    Die Erfüllung dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn auf dem gemeinsamen Markt freie Preise herrschen und sich die Hohe Behörde lediglich darauf beschränkt, die Beachtung der eben verlesenen Preisvorschrift zu überwachen.
    Da bei der Eröffnung des gemeinsamen Marktes die deutschen Kohlenpreise — und das ist eine Besonderheit der deutschen Kohlenwirtschaft — 30 bis 35 % unter dem Niveau des Preisstandes aller Mitgliedstaaten für die entsprechenden Kohlensorten lagen, war eine plötzliche Anhebung des deutschen Kohlenpreises auf dieses Niveau natürlich nicht möglich. Ähnliche Verhältnisse lagen auch in Belgien vor. Die Hohe Behörde wandte für die Preisfestsetzung bei deutscher Kohle daher den Art. 61 Buchstabe a des Montanvertrages an, der das sogenannte Höchstpreissystem vorschreibt. Nach diesem Höchstpreissystem wurden praktisch von der Hohen Behörde die deutschen Kohlenpreise festgesetzt. Wir hatten also von 1893, der Schaffung des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats an bis zum Eintritt in die Montanunion am 10. Februar 1953 im Bergbau den politischen Preis, weder Kosten- noch Marktpreis, und seitdem zunächst einen Höchstpreis nach den Bestimmungen des Montanvertrags.
    Es war nun klar, daß sowohl der deutsche Bergbau wie auch die Hohe Behörde das Ziel haben mußten, dieses Höchstpreissystem als eine Ausnahmeregelung für Deutschland in gewisser Zeit aufzuheben. Im Zuge anderer Verhandlungen des deutschen Bergbaus mit der Hohen Behörde wurde dann am 31. März dieses Jahres das Höchstpreissystem aufgehoben, so daß wir seit 1. April in der Lage sind, unsere Preise im Bergbau unter Beachtung der grundsätzlichen Preisbestimmung des Art. 3 Buchstabe c des Montanvertrages selbst festzusetzen. Theoretisch könnte der deutsche Bergbau heute also nach den Wettbewerbsregeln in der freien Marktwirtschaft den höchsten Preis fordern, der zu erzielen ist. Die Preisanhebung, die damit verbunden wäre, würde nun in einem solchen Ausmaß erfolgen, daß man sie dem deutschen Verbraucher innerhalb weniger Monate nicht zumuten kann.