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ID0216301200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 163. Sitzung. Berlin - Charlottenburg, Mittwoch, den 10. Oktober 1956 9033 163. Sitzung Berlin - Charlottenburg, Mittwoch, den 10. Oktober 1956. Ansprache zu Beginn der Arbeitstagung in Berlin: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9033 C Begrüßung einer Delegation des englischen Unterhauses 9034 A Glückwünsche zum 70. Geburtstag des Abg Gengler 9034 A Abg. Frau Dr. Ganzenberg (CDU/CSU) tritt als Nachfolgerin des Abg. Dr. Orth, der durch Mandatsverzicht ausgeschieden ist, in den Bundestag ein 9034 A Mitteilung über die Beantwortung der Kleinen Anfrage 281 9034 B Änderungen der Tagesordnung 9034 A Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus den Vertreibungsgebieten ausgesiedelt wurden (Aussiedlergesetz) (Drucksache 2623) . . 9034 B Dr. Kather (GB/BHE), Antragsteller 9034 B, 9039 C Rehs (SPD) 9035 B Kuntscher (CDU/CSU) 9036 C Dr. Czermak (FDP) 9038 D Überweisung an die Ausschüsse . . . 9040 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Langwellensender in Berlin (Drucksache 2627) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Langwellensender in Berlin (Drucksache 2761) 9040 C Kühn (Köln) (SPD), Antragsteller . 9040 D, 9048 B, 9056 A, 9057 A Brookmann (Kiel) (CDU/CSU), Antragsteller 9046 A, 9048 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9049 C, 9057 B Frau Friese-Korn (FDP) 9051 A Dr. Strosche (GB/BHE) 9052 A Hübner (FVP) 9053 B Brandt (Berlin) (SPD) . . . . 9053 D, 9059 A Dr. Graf (München) (CDU/CSU) . . . 9057 A Dr. Bucerius (CDU/CSU) . . 9058 B, 9059 C Krammig (CDU/CSU) 9060 C Überweisung an die Ausschüsse 9060 C Nächste Sitzung 9060 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9060 B Die Sitzung wird um 15 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 5. 11. Dr. Bärsch 13. 10. Bauknecht 13. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Blachstein 27. 10. Frau Dr. Bleyler 13. 10. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Cillien 15. 12. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Conring 13.10. Dr. Dollinger 12. 10. Ehren 15.10. Elsner 13. 10. Fassbender 13.10. Frehsee 12. 10. Dr. Friedensburg 13. 10. Dr. Furler 11.10. Dr. Gleissner (München) 13.10. Dr. Greve 17.10. Harnischfeger 11.10. Dr. Höck 13.10. Dr. Hoffmann 11.10. Dr. Horlacher 13.10. Hufnagel 13.10. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kahn-Ackermann 17. 11. Kemper (Trier) 13. 10. Dr. Kleindinst 13. 10. Knapp 13. 10. Knobloch 13. 10. Dr. Köhler 15. 10. Lahr 13. 10. Dr. Löhr 13. 10. von Manteuffel (Neuß) 11. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 22. 10. Moll 13. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Müser 11. 10. Peters 13. 10. Dr. Pferdmenges 13. 10. Raestrup 11. 10. Richter 13. 10. Ritzel 13. 10. Schill (Freiburg) 11. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Dr. Schöne 11. 10. Schwann 28. 10. Dr. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 13. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 13. 10. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Walz 12. 10. Wiedeck 12.10. b) Urlaubsanträge Abgeordnete (r) bis einschließlich Altmaier 27.10. Erler 27.10. Even 27.10. Gerns 27.10. Haasler 27.10. Höfler 27.10. Frau Dr. Ilk 20.10. Kiesinger 27.10. Dr. Kopf 27 10. Lemmer 27 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27.10. Lücker (München) 27.10. Marx 27.10. Metzger 27.10. Frau Meyer-Laule 27.10. Miller 20.10. Dr. Oesterle 27.10. Paul 27.10. Frau Dr. Rohling 27.10. Schütz 27.10. Seidl (Dorfen) 27 10. Dr. Wahl 27 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Brookmann (Kiel).
    Brookmann (Kiel) (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ich möchte mit wenigen Worten zunächst eine Begründung dafür geben, weshalb meine Fraktion ebenfalls einen Antrag betreffend Langwellensender eingebracht hat, der Ihnen unter der Drucksache 2761 vorliegt. Der eigentliche Grund ist der, daß in dem Antrage der sozialdemokratischen Fraktion ein Unterschied zwischen der vorläufig geplanten Regelung und der endgültigen Lösung nicht gemacht wird.
    Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Kollegen Kühn bedürfen unbedingt der Ergänzung. Ich darf auf die Geschichte der Langwelle nur kurz eingehen und auch im Telegrammstil; da aber manches in den Ausführungen von Herrn Kollegen Kühn gefehlt hat, was zur Beurteilung der augenblicklichen Lage wesentlich ist, muß ich das hier nachholen.
    Sicher ist es richtig, daß der Langwellensender einen sehr dornenvollen Weg hinter sich hat, der bereits 1950 begann und leider heute noch nicht beendet ist, aber nunmehr so schnell wie möglich beendet werden soll.
    Die Initiative zu einer Gemeinschaftssendung der deutschen Rundfunkgesellschaften in den einzelnen damaligen Besatzungszonen ergriff im Jahre 1950 das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen aus Anlaß der Oktoberwahl in der sowjetischen Besatzungszone. Diese Sendungen erfüllten ihren Zweck, zeigten aber doch erhebliche Mängel, da eine gemeinsame Oberleitung für diese Sendungen nicht zustande kam.
    Meine Damen und Herren, der Leidensweg der Langwelle begann weiter mit einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland an die damalige alliierte Hohe Kommission. Am 15. November 1950 beantragte die damalige Arbeitsgemeinschaft, ihr nach Möglichkeit eine lange Welle zuzuteilen.
    Ich darf weiter darauf hinweisen, daß die alliierte Hohe Kommission auf diesen Antrag zunächst nichts veranlaßte und daß damals schon, im April 1951, das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen im Bundeskabinett eine Vorlage einbrachte, die das gleiche Anliegen wie das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten zum Gegenstand hatte. Das Kabinett stimmte der Vorlage zu. Im Januar 1952 erhielt das Auswärtige Amt die Mitteilung, daß die Hohe Kommission die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten ermächtige, in der amerikanischen Zone zunächst einen Rundfunksender zu errichten.
    Im Februar 1952 beantragte die sozialdemokratische Fraktion — worauf der Herr Abgeordnete und Kollege Kühn bereits hingewiesen hat — mit der Drucksache 3048, die von den westdeutschen Rundfunkanstalten angestrebte Errichtung eines Langwellensenders durch die Bundesregierung zu fördern und geeignete Schritte bei der Hohen Kommission zu unternehmen, die Bereitstellung einer langen Welle zu erreichen.
    Sie sehen, meine Damen und Herren, es ist nicht so, daß allein dieses Hohe Haus die Initiative in der Frage der Langwelle ergriffen hätte. Schon im Jahre 1950 ist auch von der Bundesregierung die Initiative dazu ergriffen worden. Ich sage das in aller Deutlichkeit deswegen, weil ich nicht möchte, daß in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entsteht, wie er entstehen kann durch die Ausführungen des Herrn Kollegen Kühn.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im Jahre 1952 hat das Parlament, der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films, einen Unterausschuß „Überregionaler Sender" eingesetzt, der mehrere Male unter meinem Vorsitz getagt hat. Im Juli 1952 hat dieser Unterausschuß beschlossen, den drei damals beteiligten Hauptausschüssen — Presse, Rundfunk und Film, Gesamtdeutsche Fragen und Auswärtiger Ausschuß — folgendes zu empfehlen. Ich sage das deswegen noch einmal, weil die Ausführungen des Herrn Kollegen Kühn auch in diesem Punkte einer Ergänzung bedürfen. Die Empfehlung lautete dahin,
    1. der Errichtung eines Langwellensenders zur Ausstrahlung eines überregionalen Programms zuzustimmen;
    2. den Sender durch ein Gemeinschaftsunternehmen der gegenwärtig in der Bundesrepublik tätigen Rundfunkgesellschaften tragen zu lassen;
    3. den Deutschen Bundestag bei der Konstituierung eines Beirates zu beteiligen;
    4. als endgültigen Standort des Senders Berlin festzusetzen und — nun kommt das Entscheidende, damals schon! — die Wahl eines zwischenzeitlichen Standortes bis zur Fertigstellung des Senders in Berlin der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten zu überlassen.
    Meine Damen und Herren! Alles das muß man wissen, wenn man die heutige Situation richtig beurteilen will. Der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen hat sich wenige Tage, nachdem damals der Unterausschuß diese Empfehlungen ausgesprochen hatte, ebenfalls mit dieser Angelegenheit beschäftigt und den Empfehlungen zugestimmt, d. h. also damals schon dieser provisorischen Lösung; denn eine andere blieb uns nach den Verhandlungen mit den Rundfunksachverständigen im Unterausschuß gar nicht übrig.
    Bis dahin ist diese Sache also mehr oder weniger glatt über die Bühne gegangen. Nunmehr beginnt die eigentliche Tragödie um diesen Langwellensender. Die alliierte Hohe Kommission konnte eine lange Welle nicht zuteilen, sondern nur die Genehmigung zu Versuchssendungen auf der Welle 151 Kilohertz geben. Über das Stadium dieser Versuchssendungen sind wir leider, Gott sei's geklagt, heute nicht hinweggekommen. Die Drucksache 3048 — Antrag der sozialdemokratischen Fraktion — wurde in einer Sitzung des Ausschusses Presse, Rundfunk und Film im Jahre 1953 für erledigt erklärt, weil dem Hohen Hause die Drucksache 4198, nämlich der Entwurf eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiete des Rundfunks, kurz Bundesrundfunkgesetz, durch die Initiative von Abgeordneten der CDU, der FDP und der DP vorgelegt wurde. Dieser Gesetzentwurf sollte der Versuch sein, die verworrene


    (Brookmann [Kiel])

    rundfunkpolitische und verfassungspolitische Lage zu klären, insbesondere in der Frage der Zuständigkeiten. Wegen tiefgreifender verfassungsrechtlicher Schwierigkeiten und durch den Widerstand einiger weniger extremer Föderalisten und der Opposition ist dieser Versuch damals mißlungen.
    An die Stelle eines beabsichtigten Bundesrundfunkgesetzes soll jetzt ein Staatsvertrag treten, der nach mühevollen Verhandlungen zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Länder nach zweieinhalb Jahren zustande gekommen ist, jedoch noch in einzelnen Ländern der Ratifizierung bedarf. Gleichzeitig sind seit Oktober 1954 zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Verhandlungen über eine vorläufige Langwellensendung geführt worden. Die Vertreter der Bundesregierung, der Länder und der Rundfunkanstalten konnten sich schon Anfang 1955 nach einer Verhandlungsdauer von wenigen Monaten auf den Text einer unterzeichnungsreifen Vereinbarung über den Langwellenbetrieb einigen. Darin wurde unter anderm festgelegt, daß — in ähnlicher Weise wie bei den für das überseeische Ausland bestimmten Kurzwellensendungen — die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik die Trägerschaft — also wie schon 1952 beabsichtigt — und damit auch die Kosten der Sendungen übernimmt. Lediglich der Berliner Senat versagte damals seine Zustimmung, weil seinem Verlangen, daß Berlin zum Sitz des Senders oder doch der Chefredaktion bestimmt wird, nicht entsprochen werden konnte. Die Bundesregierung sowie fast alle übrigen Beteiligten waren der Auffassung, daß die Erfüllung eines solchen Wunsches den Zweck der vorläufigen Regelung, nämlich die möglichst umgehende Ausstrahlung der Sendungen, vereiteln würde.
    Nur in Hamburg — darauf hat Herr Kollege Kühn schon hingewiesen — sind die erforderlichen Einrichtungen vorhanden; sie werden auch schon seit längerer Zeit zu Versuchssendungen benutzt. Die Neuerrichtung technischer Anlagen in Berlin hätte die Aufnahme der Sendungen in einem nicht zu verantwortenden Maße verzögert.
    Schließlich kam am 5. Juli dieses Jahres eine Einigung zustande, indem einer vorläufigen Regelung zugestimmt wurde, allerdings mit dem Vorbehalt, daß auch alle übrigen Länder mit der in Aussicht genommenen Regelung einverstanden sind. Meines Wissens haben sich die Länder alle bis auf das Land Hessen bis jetzt zustimmend geäußert. Die Mehrzahl der Länder hat ihre Zustimmung also bereits erteilt. Auch die Rundfunkanstalten sind damit einverstanden, daß der Norddeutsche Rundfunk unverzüglich mit den Vorbereitungen für die Aufnahme eines Langwellendienstes über den bereits in Benutzung befindlichen Langwellenstrahler des Norddeutschen Rundfunks in der Nähe Hamburgs beginnt. Diese Regelung sieht auch die Bildung eines Beirats vor, von dem der Herr Kollege Kühn bereits sprach, in dem Bund, Länder und Rundfunkanstalten jeweils mit drei Haupt- und drei stellvertretenden Delegierten vertreten sein sollen.
    Diese vorläufige Regelung, meine Damen und Herren, ist aber — das muß man auch wissen — befristet, und zwar bis zum 30. Juni 1958. Spätestens im Januar 1958 werden die Beteiligten prüfen, ob auf Grund der bisherigen Erfahrungen und technischen Voraussetzungen der Sitz nach
    Berlin verlegt werden kann. Diese Zeitspanne ist erforderlich, um einen Strahler in Berlin zu errichten, dessen Aufbau nach der Auffassung der Fachleute leider mindestens etwa anderthalb Jahre beanspruchen wird. Die jetzt getroffene vorläufige Vereinbarung hat in erster Linie den Zweck, diese Zeitspanne bis zur Errichtung eines eigenen Langwellenstrahlers in Berlin praktisch zu überbrücken.
    Das ist die Lage. Sowohl seitens dieses Hohen Hauses, seitens der beteiligten Fachausschüsse als auch seitens der Regierung ist niemals davon die Rede gewesen, einen anderen Sitz als Berlin für die lange Welle zu wählen.

    (Lebhafte Zustimmung bei der CDU/CSU. — Widerspruch und Zurufe bei der SPD.)

    -- Niemals! — In all den vergangenen Jahren und schon im ersten Deutschen Bundestage haben autorisierte Persönlichkeiten der in Frage kommenden Ausschüsse gegenüber dem Berliner Senat in allen Sitzungen immer wieder diese unzweideutige Erklärung abgegeben.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Lebhafter Widerspruch bei der SPD.)

    — Herr Kollege Kühn, ich sagte: Das ist schon in den vergangenen Jahren der Fall gewesen.

    (Abg. Kühn: Warum machen Sie es dann nicht? Es wird ja nur darum herumgeredet!)

    — Ich will Ihnen dazu folgendes sagen. Wenn Sie dem Bunde die meiner Meinung nach notwendige Zuständigkeit auf dem Gebiete des Rundfunks durch ein vernünftiges Rundfunkgesetz,

    (lebhafte Zustimmung bei der CDU/CSU)

    wie wir es haben wollten, gegeben hätten, wäre meiner Meinung nach längst ein Sender da.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Schwierigkeiten, die wir jetzt haben und die sich über Jahre hinweggezogen haben, sind nur dadurch entstanden, daß eine klare verfassungsrechtliche Situation nicht geschaffen werden konnte.

    (Lebhafte Zustimmung bei der CDU/CSU.) Das war nicht möglich.

    Es ist leider so: Wenn man von einem Bundesrundfunkgesetz hört, dann ist man auf der Seite der Opposition sofort geneigt, wie es der Herr Kollege Kuhn auch ausgesprochen hat, der Regierung zu unterstellen, daß sie einen gesamtdeutschen Propagandasender der Regierung etwa auf dem Gebiete der langen Welle hier errichten wolle. Meine Damen und Herren! Solche Unterstellungen haben doch nun wahrhaftig keinen Sinn.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Solche Behauptungen können durch nichts, durch gar nichts bewiesen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Widerspruch und Unruhe bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Es kommt Herrn Kühn nicht darauf an!)

    Der Herr Kollege Kühn hat auch von gewissen Vorschlägen gesprochen, die hinter den Kulissen oder vor den Kulissen in bezug auf die Besetzung des Intendantenpostens gemacht worden seien. Nachdem Herr Kollege Kühn gesagt hatte, er habe gehört, es solle ein CDU-Angehöriger Intendant


    (Brookmann [Kiel])

    werden, sprach er wiederholt von „profilierten Persönlichkeiten". Das soll offenbar heißen, daß der in Aussicht Genommene — ich weiß gar nicht einmal, wer — keine ist, und das soll offenbar heißen, daß nur diejenige Persönlichkeit als eine profilierte angesehen werden kann, die der Sozialdemokratischen Partei angehört.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, ich war bereits der ketzerischen Meinung, man solle in diesem Zusammenhang ruhig einmal auch vom einem Bundesrundfunkgesetz sprechen. Dazu will ich noch folgendes sagen. Der mühsam zustande gekommene Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern in Sachen Rundfunk und die Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Rundfunkanstalten, von der wir heute sprachen, sind keine echte Lösung, wahrhaftig nicht! Und weil sie es nicht sind, deshalb kommen wir nicht weiter. Sie sind deswegen keine echte Lösung, weil damit besatzungsrechtliche Zustände leider nicht eliminiert werden konnten. Diese stecken immer noch in all diesen Vereinbarungen.

    (Zurufe von der SPD: Wir sind doch souverän!)

    Wer klare Rechtsverhältnisse will, wer wissen will, welche Zuständigkeiten Bund, Länder und Rundfunkanstalten auf dem in der Tat eminent wichtigen Gebiet des Rundfunks haben, wird höchstinstanzlich einmal durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen müssen, ob und welche Kompetenzen der Bund für den Rundfunk nicht nur auf technischem Gebiet, nicht nur für die Gebührenregelung, sondern auch auf dem Gebiete der Organisationsgewalt besitzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Solange wir eine solche Klärung nicht herbeigeführt haben, werden wir nicht zu sinnvollen Regelungen auf diesem Gebiete kommen.

    (Abg. Kühn [Köln] : Herr Kollege Brookmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

    — Ja, bitte sehr, Herr Kollege!


Rede von Heinz Kühn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Welche besatzungsrechtliche Vorschrift verhindert die Installation der Chefredaktion in Berlin?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Brookmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das hat mit dem Bundesrundfunkgesetz nichts zu tun.

    (Lachen und lebhafte Zurufe von der SPD.)

    — Das hat nicht unmittelbar mit dieser Sache etwas zu tun. Ich habe vom Bundesrundfunkgesetz gesprochen.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, in der Debatte, die wir 1953 über das Rundfunkgesetz geführt haben, sagte der damalige Kollege Eichler, heute geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, folgendes: „Auch wir glauben nicht, daß auf dem Gebiete des Rundfunks nichts einer Regelung bedürftig sei." Und nun murksen wir in der Tat seit Jahren mit dem einen und mit dem anderen Vertrag umher, und wir wissen ganz genau, daß wir auf dem Gebiete letztlich bis heute nicht einen einzigen Schritt vorangekommen sind, weil die verfassungsrechtliche Lage nicht geklärt ist.
    Als Ergebnis kann nur festgestellt werden, meine Damen und Herren, daß die Lage zum mindesten verfassungsrechtlich nach wie vor ungeklärt ist. Heute kann es sich für uns hier nur darum handeln, einmütig in dem Willen zu sein, endlich mit den Sendungen auf der langen Welle zu beginnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir wollen den Streit gerne austragen, ob Berlin sofort Chefredaktion werden soll oder ob Berlin es zunächst nicht sein kann. Herr Kollege Kühn, ich bin von Rundfunksachverständigen dahin belehrt worden — ich glaube, daß diese Auffassung auch richtig ist —, daß es zum mindesten sehr schwer ist, Technik und Chefredaktion voneinander zu trennen. Aber wir können uns darüber im Ausschuß unterhalten.
    Sie machten in der Ihnen eigenen charmanten Art auch eine Bemerkung, daß der Herr Bundeskanzler den Wunsch geäußert habe, Bonn solle Sitz der Chefredaktion werden. Ich kann mich nicht erinnern, darüber jemals etwas gehört zu haben.

    (Abg. Pelster: Nur Unterstellungen! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    Ich weiß nur, daß alle Vertreter dieses Hauses und auch Vertreter der Regierung wiederholt der Meinung Ausdruck gegeben haben, daß ein anderer endgültiger Standort als Berlin überhaupt nicht in Betracht kommen könne.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich sprach davon, daß wir mit den Sendungen sofort beginnen müßten. Meine Damen und Herren, ich darf darauf aufmerksam machen, daß der Deutschlandsender als sowjetzonaler Langwellensender schon seit langem mit einer Energie von etwa 400 kW Stärke arbeitet. Die Wirksamkeit unserer langen Welle — wenn wir also einen neuen Strahler bauen — wird somit entscheidend davon abhängen, daß man sich zur Errichtung eines Senders von mindestens 400 bis 500 kW entschließt. Seit Jahren zeichnet der Deutschlandsender mit der großen Reichweite seiner langen Welle zielbewußt in die Bundesrepublik und auch über deren Grenzen hinaus ein völlig verfälschtes Bild der demokratischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik, und wir haben dem leider nichts entgegengesetzt. Wir würden uns geradezu versündigen, wenn wir nicht heute dem gemeinsamen Willen Ausdruck gäben, wo auch immer sofort mit ,den Sendungen zu beginnen. Da der Weg über Presse und Film in die sowjetische Besatzungszone praktisch versperrt ist, bieten Rundfunksendungen leider die einzige Möglichkeit für einen ständigen und breiten Kontakt mit der Bevölkerung der Zone.
    Die Aufgabe der Langwelle soll es sein, tief in die sowjetische Besatzungszone hinein und auch über deren Grenzen nach Osten und Südosten hinaus das Bild von der Wirklichkeit in der Bundesrepublik zu vermitteln. Dieser Sender soll die wahre Stimme Gesamtdeutschlands, des freien Deutschlands werden. Je länger die widerrechtliche Spaltung unseres Vaterlandes durch die Schuld der Sowjetunion andauert, desto mehr müssen wir alles tun, allen Deutschen in Ost-, Mittel- und Westdeutschland wenigstens über den Rundfunk das Gefühl der unverbrüchlichen Zusammengehörigkeit zu vermitteln.
    Dieser gesamtdeutschen Verpflichtung dienen wir aber nicht, wenn der Bundesregierung z. B. vor-


    (Brookmann [Kiel])

    geworfen wird, daß — ich zitiere jetzt — „für die beschämende Entwicklung auf dem Gebiete des Langwellensenders sie allein die Hauptverantwortung trage, weil sie jahrelang darauf bestanden habe, den Sender zu ihrem politischen Machtinstrument zu machen".

    (Hört! Hört! In der Mitte. — Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das hat der Sozialdemokratische Pressedienst noch am 23. Juli dieses Jahres gemeldet, obwohl er über die historische Entwicklung dieser Frage eigentlich unterrichtet sein sollte. Derselbe Pressedienst hat in der gleichen Ausgabe vom 23. Juli 1956 geschrieben:
    Die Bundesregierung errechnet sich größere Einflußmöglichkeiten auf eine Sender-Redaktion in Hamburg
    — und nun passen Sie bitte auf —
    als in der freiheitlichen Atmosphäre der alten Hauptstadt.

    (Lebhafte Zurufe.)

    Ich verstehe das nicht ganz. Sollte der Sozialdemokratische Pressedienst wirklich der Meinung sein, daß in Hamburg eine freiheitliche Atmosphäre nicht bestehe?
    Meine Damen und Herren, derselbe Pressedienst sagt an einer anderen Stelle, das Hamburger Provisorium — da wird auf die Vereinbarung angespielt, die jetzt mühsam zustande gekommen ist — sei ein neuer Anschlag auf Berlin!

    (Pfui-Rufe von der Mitte.) Ich meine, das ist wirklich Polemik.


    (Abg. Dr. Rinke: Das hat mit Sachlichkeit nichts mehr zu tun!)

    — Sehr richtig, das hat mit Sachlichkeit nichts mehr zu tun. Wenn der Sozialdemokratische Pressedienst in dieser Sache etwas schreiben will, muß er sich jedenfalls auch über das unterrichten, was sich in der Zwischenzeit abgespielt hat.
    Es war zu keinem Zeitpunkt zweifelhaft, daß der endgültige Standort des Senders die Reichshauptstadt sein werde. Alle Beteiligten haben sich doch nur aus zwingenden Gründen

    (Zurufe von der SPD: Aha!)

    zu der Zwischenlösung entschlossen und das Hamburger Funkhaus beauftragt, für zunächst 18 Monate die Langwelle zu betreiben. Es sind also nicht politische Erwägungen, sondern tatsächlich Zweckmäßigkeitserwägungen, die für die getroffene Vereinbarung den Ausschlag gegeben haben.

    (Abg. Baur [Augsburg]: Das glauben Sie ja selbst nicht!)

    Und nun, meine Damen und Herren, ein letztes Wort zu dem Beirat. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß Bund, Länder und Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in ihm vertreten sein sollen. Es ist unser Wunsch — und ich möchte das gerade hier auf Berliner Boden aussprechen —, daß bei der Konstituierung des Aufsichtsgremiums die beiden christlichen Kirchen vertreten sind. Die evangelische und die katholische Kirche haben sich dahin geeinigt, sich mit einem Platz zu begnügen, wenn nicht beide Kirchen zugleich — falls man den Rahmen zu eng halten wird — vertreten sein können. Ich brauche vor diesem Hohen Hause nichts darüber zu sagen, welche große Bedeutung den Kirchen gerade unter gesamtdeutschem Aspekt in der Zone zukommt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich zweifle auch nicht daran, daß das ganze Haus dieses Anliegen unterstützt. Ich wäre auch den Damen und Herren der sozialdemokratischen Fraktion dankbar, wenn sie dieses Anliegen unterstützten. Bei dem ausgezeichneten Kontakt — ich erinnere mich noch an die Debatte über die Wehrpflicht —, den auch die Sozialdemokratische Partei zu Kreisen der evangelischen Kirche unterhält, kann ich mir durchaus vorstellen, daß sie diesem unserem Wunsche entspricht.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich kann jetzt nur noch mit einem Worte Hans Sachsens schließen: „Fanget endlich an mit den Sendungen!" Wir sind damit einverstanden, daß die beiden Anträge, der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion und der Antrag der CDU/CSU- Fraktion, an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films als federführenden Ausschuß und zur Mitberatung dem Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen überwiesen werden.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)