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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 163. Sitzung. Berlin - Charlottenburg, Mittwoch, den 10. Oktober 1956 9033 163. Sitzung Berlin - Charlottenburg, Mittwoch, den 10. Oktober 1956. Ansprache zu Beginn der Arbeitstagung in Berlin: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9033 C Begrüßung einer Delegation des englischen Unterhauses 9034 A Glückwünsche zum 70. Geburtstag des Abg Gengler 9034 A Abg. Frau Dr. Ganzenberg (CDU/CSU) tritt als Nachfolgerin des Abg. Dr. Orth, der durch Mandatsverzicht ausgeschieden ist, in den Bundestag ein 9034 A Mitteilung über die Beantwortung der Kleinen Anfrage 281 9034 B Änderungen der Tagesordnung 9034 A Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus den Vertreibungsgebieten ausgesiedelt wurden (Aussiedlergesetz) (Drucksache 2623) . . 9034 B Dr. Kather (GB/BHE), Antragsteller 9034 B, 9039 C Rehs (SPD) 9035 B Kuntscher (CDU/CSU) 9036 C Dr. Czermak (FDP) 9038 D Überweisung an die Ausschüsse . . . 9040 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Langwellensender in Berlin (Drucksache 2627) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Langwellensender in Berlin (Drucksache 2761) 9040 C Kühn (Köln) (SPD), Antragsteller . 9040 D, 9048 B, 9056 A, 9057 A Brookmann (Kiel) (CDU/CSU), Antragsteller 9046 A, 9048 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9049 C, 9057 B Frau Friese-Korn (FDP) 9051 A Dr. Strosche (GB/BHE) 9052 A Hübner (FVP) 9053 B Brandt (Berlin) (SPD) . . . . 9053 D, 9059 A Dr. Graf (München) (CDU/CSU) . . . 9057 A Dr. Bucerius (CDU/CSU) . . 9058 B, 9059 C Krammig (CDU/CSU) 9060 C Überweisung an die Ausschüsse 9060 C Nächste Sitzung 9060 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9060 B Die Sitzung wird um 15 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 5. 11. Dr. Bärsch 13. 10. Bauknecht 13. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Blachstein 27. 10. Frau Dr. Bleyler 13. 10. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Cillien 15. 12. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Conring 13.10. Dr. Dollinger 12. 10. Ehren 15.10. Elsner 13. 10. Fassbender 13.10. Frehsee 12. 10. Dr. Friedensburg 13. 10. Dr. Furler 11.10. Dr. Gleissner (München) 13.10. Dr. Greve 17.10. Harnischfeger 11.10. Dr. Höck 13.10. Dr. Hoffmann 11.10. Dr. Horlacher 13.10. Hufnagel 13.10. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kahn-Ackermann 17. 11. Kemper (Trier) 13. 10. Dr. Kleindinst 13. 10. Knapp 13. 10. Knobloch 13. 10. Dr. Köhler 15. 10. Lahr 13. 10. Dr. Löhr 13. 10. von Manteuffel (Neuß) 11. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 22. 10. Moll 13. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Müser 11. 10. Peters 13. 10. Dr. Pferdmenges 13. 10. Raestrup 11. 10. Richter 13. 10. Ritzel 13. 10. Schill (Freiburg) 11. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Dr. Schöne 11. 10. Schwann 28. 10. Dr. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 13. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 13. 10. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Walz 12. 10. Wiedeck 12.10. b) Urlaubsanträge Abgeordnete (r) bis einschließlich Altmaier 27.10. Erler 27.10. Even 27.10. Gerns 27.10. Haasler 27.10. Höfler 27.10. Frau Dr. Ilk 20.10. Kiesinger 27.10. Dr. Kopf 27 10. Lemmer 27 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27.10. Lücker (München) 27.10. Marx 27.10. Metzger 27.10. Frau Meyer-Laule 27.10. Miller 20.10. Dr. Oesterle 27.10. Paul 27.10. Frau Dr. Rohling 27.10. Schütz 27.10. Seidl (Dorfen) 27 10. Dr. Wahl 27 10.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Die von Ihnen gewünschte Zusicherung kann von der Bundesregierung auch deshalb nicht gegeben werden, weil die Kosten des Sendebetriebes von den Rundfunkanstalten getragen werden sollen und es deshalb ganz wesentlich auf deren Stellungnahme ankommen wird.
    Nun, die Mehrkosten für den Sitz der Chefredaktion in Berlin würden im Gegensatz zu denen bei einem Sitz in Hamburg lediglich in etwas höheren Telefonrechnungen in Erscheinung treten. Dies ist kein Argument, das die Schlagkraft des Arguments von der politischen Notwendigkeit, einen solchen Sender in Berlin zu errichten, außer Gefecht setzen könnte.
    Soll das etwa heißen — wenn ich die Stimmung des Herrn Bundesinnenministers und des Herrn Bundeskanzlers hier analysiere —, daß die Bundesregierung in der Frage des Sitzes der Langwelle gegenüber denjenigen hat kapitulieren müssen, die zunächst einmal die Kosten tragen? Wer dem Herrn Bundesinnenminister die Antwort auf diese Frage in der Fragestunde als Sachbearbeiter formuliert hat, der wollte, glaube ich, nicht aufklären, sondern von dem entscheidenden politischen Streit-f all ablenken.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Für die Rundfunkanstalten mag es ein organisationspolitischer Kompromiß gewesen sein, Hamburg zu wählen. Für uns und für die Bundesregierung hätte es nur eine politische Lösung geben dürfen. Die politischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die politischen Notwendigkeiten gebührend ins Auge zu fassen, das ist nicht Sache der Intendanten, das ist in jener Verhandlung allein Sache des einen Verhandlungspartners, eben der Bundesregierung gewesen. Dabei hätte sie eingedenk sein sollen der wiederholt gegebenen, einmütigen Willensäußerung dieses Hauses. Wenn die Bundesregierung Berlin als Sitz des Langwellenverbandes und als Sitz der Chefredaktion gewollt hätte, hätte sie dies bereits in dem von ihr mit den Partnern vereinbarten Provisorium verankern können.


    (Kühn [Köln])

    Ich habe bereits gesagt, daß wir die Notwendigkeit der technischen Betreibung eines Provisoriums von Hamburg aus nicht bestreiten. Aber eben darauf muß sich das Provisorische beschränken. Es ist eine Legende, daß die Chefredaktion da installiert werden muß, wo der technische Betrieb ist. Es ist ebenso unrichtig, daß der Sitz der Verwaltung einer Rundfunkanstalt da sein muß, wo die technische Installation ist. Man hat das in den Beratungen gelegentlich damit begründet, daß die Vertraulichkeit der Nachrichtengestaltung und Nachrichtenübermittlung gesichert werden müsse. Der Herr Senator Dr. Tiburtius von Berlin hat vor dem Gesamtdeutschen Ausschuß des Bundestages in dessen Berliner Sitzung einmal angekündigt, daß Berlin bereit ist, ein Gutachten zu präsentieren, das zwei Faktoren eindeutig zugunsten Berlins kläre, einmal die Notwendigkeit, hier einen Strahler zu errichten, weil er von hier aus die Gebiete, die rundfunkpolitisch von diesem Sender am meisten versorgt werden müssen, auch am besten versorgen kann, nämlich die Zone, und dann, und das ist das Wichtige, daß dieses Gutachten auch deutlich mache, daß die Geheimhaltung — ich zitiere wörtlich — „auf dem Wege vom Entstehen und dem Anfall einer Nachricht bis zu ihrer Verarbeitung" heute gesichert werden könne, auch wenn die Chefredaktion hier in Berlin sitzt, während die Technik noch in Hamburg sein muß. Der Sitz der Chefredaktion in Berlin wäre also möglich, und der Herr Bundeskanzler hat auf einer Berliner Pressekonferenz auch einmal gesagt, daß der Sitz der Chefredaktion Berlin sein soll. Das war eine Erklärung vor den Kulissen. während dahinter, bei den Beratungen, seine Vertreter nichts dafür getan haben, um es einmal milde zu formulieren, daß der Sitz der Chefredaktion und auch der Anstalt nach Berlin kommt.
    Am 30. Mai 1956, kurz vor der Vereinbarung des sogenannten Provisoriums, hat der Herr Bundeskanzler dem Herrn Regierenden Bürgermeister der Stadt Berlin in einem Brief das von seinem Standpunkt aus weitestgehende Angebot gemacht. Da schreibt er:
    Die Bundesregierung wird sich im Beirat dafür einsetzen, daß eine Chefredaktion gebildet wird, die ihren Sitz sowohl in Bonn als in Berlin hat.
    Diese Entscheidung — so hieß es weiter — könne allerdings nicht von der Bundesregierung einfach dekretiert werden, sondern sie sei Sache des Beirats. Was aber — so frage ich — hat die Bundesregierung getan, um in den Verhandlungen diese Zusicherung auch in dem Wortlaut der Vereinbarung zu verwirklichen?
    Man hat Berlin mit einigen billigen Trostbrocken abzuspeisen versucht. Da ist zunächst ein Brief des damaligen Bundesvizekanzlers Dr. Blücher an Herrn Dr. Suhr, auf den ich noch eingehen werde. Der Intendant der die Aufsicht führenden Anstalt hat erklärt, selbstverständlich werde sich der Chefredakteur nach Maßgabe seiner physischen Kräfte so beweglich wie möglich halten müssen, um sowohl mit Bonn als auch Berlin in ständiger Fühlung zu bleiben. Meine Damen und Herren, wir vermögen nicht einzusehen, warum der Chefredakteur diese notwendige physische Beweglichkeit, mit Bonn und Hamburg in Verbindung zu bleiben, nicht auch von Berlin aus entwickeln kann.

    (Beifall bei der SPD und dem GB/BHE.)

    Ich verstehe den Intendanten, der die — wenn auch nur formale — Verantwortung für einen Sender zu tragen hat, wenn er von dem Bestreben erfüllt ist, die leitenden Persönlichkeiten in seinem eigenen Hause unterzubringen. Aber das darf uns, die wir aus übergeordneten politischen Gesichtspunkten zu entscheiden haben, nicht beeinflussen.
    Praktisch ist bei all diesen Besprechungen nichts, nicht einmal das Angebot einer gespaltenen Chefredaktion erfüllt worden. Im Aktenvermerk der Vereinbarungs-Sitzung heißt es:
    Es wird darauf hingewiesen, daß neben der Chefredaktion in Hamburg politische Redaktionen in Bonn und Berlin errichtet werden sollen.
    Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, das, was Sie heute als Antrag auf den Tisch dieses Hauses gelegt haben, bedeutet überhaupt nichts mehr; denn das ist bereits in der Vereinbarung erfüllt. Wenn Sie fordern, 'daß vorab die Errichtung „einer voll ausgestatteten politischen Redaktion" — das ist ein sehr schimärischer und elastischer Begriff — in Berlin erfolgen soll, so möchte ich demgegenüber nur daran erinnern, daß man das in einer ähnlich elastischen Formulierung auch in dieser Vereinbarung bereits untergebracht hat. Praktisch ist nicht das herausgekommen, was uns politisch notwendig erscheint: Sitz der Chefredaktion von sofort an in Berlin.
    Am 27. Juni hat der Herr Bundesinnenminister im Bundestag gesagt, die Chefredaktion solle ihren Sitz nicht nur im Bundesgebiet, sondern auch in Berlin haben. Wenige Tage später wurde diese Vereinbarung formuliert. Alle diese Versprechungen, die in halber Form gemacht worden sind, sind nicht erfüllt worden. Statt dessen, sagte ich, Vertröstungen, die beispielsweise in diesem Text folgendermaßen formuliert sind:
    Diese Vereinbarung gilt nur bis zum 30. Juni 1958. Die Beteiligten werden spätestens ein halbes Jahr vorher erneut zusammentreten, um eine weitere Vereinbarung abzuschließen. Sie werden dabei insbesondere prüfen, ob auf Grund der bisherigen Erfahrungen und der technischen Voraussetzungen der Sitz nach Berlin verlegt werden kann.
    Der Herr Bundesinnenminister hat später einmal gesagt, nicht nur die technischen, auch die finanziellen Voraussetzungen müßten erst erfüllt sein. Und, meine Damen und Herren, das bedeutet unserem Empfinden nach, daß dieses Provisorium praktisch auf ein Definitivum hinausläuft.
    Wenn Sie aber wollen, daß diese Lösung so provisorisch ist, wie ein Provisorium nur sein kann, dann müssen die technischen Voraussetzungen zunächst einmal finanziell erfüllt werden. Es kommt darauf an, daß die finanziellen Aufwendungen sichergestellt werden, um den notwendigen .Strahler in Berlin zu errichten. Das wird mehrere Millionen kosten; die technischen Fachleute schätzen zwischen 3 und 5 Millionen. Berlin hat erklärt, daß es nicht in der Lage ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen. Die Rundfunkanstalten werden sich meiner Überzeugung nach ebenfalls sträuben, diese Millionen zur Verfügung zu stellen. Es kommen neue Gemeinschaftsaufgaben auf sie zu: Radio Saarbrücken; Sie wissen, daß der Sender Freies Berlin einen finanziellen Bedarf hat, den die übrigen Anstalten in der Bundesrepublik nach


    (Kühn [Köln])

    Möglichkeit sichern sollen. Und es kommt in einigen Jahren das Farbfernsehen hinzu, das etwa fünfmal so teuer ist wie das bisherige.
    Unter all diesen Umständen werden Sie nicht erwarten können, daß die Rundfunkanstalten die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Das mindeste also wäre, daß der Bund die für die Errichtung eines Strahlers in Berlin notwendige Summe aus Haushaltsmitteln bereitstellt. Und das finden Sie in Ziffer 3 unseres Antrags als Forderung formuliert.
    Die Aufrichtigkeit der These, daß nur ein Provisorium bis Mitte des Jahres 1958 angestrebt wird, wird sich an der Antwort erweisen, die die Bundesregierung auf diesen Antrag gibt, ob sie nämlich, wenn sich die Rundfunkanstalten nicht bereit erklären, die Summen zu zahlen, ihrerseits bereit ist, die notwendigen Gelder für den Strahler aus Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen.
    Am Rande nur ein Hinweis: Es wäre, glaube ich, auch am Platze, daß aus Bundesmitteln eine Hilfe gewährt würde, um das nun aus der russischen Okkupation freigegebene Rundfunkhaus in der Masurenallee wieder in den Zustand zu versetzen, der seiner künftigen Verwendung entspricht. Der Ausschuß für Fragen des Rundfunks, des Films und der Presse wird noch während dieser Sitzungswoche das Haus besichtigen, und ich hoffe, daß wir uns, in einem gemeinsamen Willen in diesem Hause verbunden, in dieser Frage zu einem interfraktionellen Antrag zusammenfinden werden, der dic Bereitstellung dieser Mittel fordert.
    Meine Damen und Herren! Um die Zustimmung der Länder und insbesondere auch Berlins zu bekommen, hat Vizekanzler Blücher angesichts der Unzulänglichkeit dieses sogenannten Provisoriums einen Beschwichtigungsbrief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin geschrieben. Darin heißt es:
    Bei früheren Verhandlungen hat Herr Staatssekretär Bleek als Verhandlungsführer des Bundes erklärt, daß er sich bei der Bundesregierung für Berlin als Sitz des Langwellenverbandes einsetzen werde.
    Und Blücher schrieb dazu:
    Ich bestätige diese Erklärung seitens der Bundesregierung.
    Es fällt einem schwer, wenn man den Text dieses Briefes liest, höflich zu bleiben. Was soll das heißen? Am 14. August 1956, einen Monat, nachdem die Vertreter der Bundesregierung eine Vereinbarung formuliert haben, in der Berlin nicht zum Sitz gemacht wurde, heißt es: Der Verhandlungsführer der Bundesregierung wird sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, daß Berlin zum Sitz des deutschen Langwellensenders gemacht wird.
    Soll es sich aber etwa nicht auf das Jetzt der Aktion der Bundesregierung beziehen, sondern soll die Erklärung von Herrn Blücher ein Wechsel auf die Zukunft sein — und darauf deutet ein anderer Satz, wo es heißt:
    Für die Bundesregierung darf ich erklären, daß sie zum gegebenen Zeitpunkt von allen Möglichkeiten im Sinne Berlins Gebrauch machen wird
    —, dann kann ich nur sagen, für eine solche Erklärung war der Herr Bundesvizekanzler nicht zuständig. Für das, was einmal im Jahre 1958 der Fall sein wird, hat der gegenwärtige Bundesvizekanzler nichts zu erklären, sondern höchstens etwas zu hoffen, und ich habe den Eindruck, seit einigen Tagen nicht einmal mehr das.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Pelster: Sie sind sehr eingebildet!)

    — Sie werden doch nicht die Tatsache leugnen wollen, daß der Herr Bundesvizekanzler Ihnen seine Demission zu Füßen gelegt hat.
    Der Bundesinnenminister war auch vorsichtiger in seinen Versprechungen. Er hat am 18. September in seiner Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion ebenso vorsichtig geantwortet wie der Herr Vizekanzler waghalsig. Er macht dort die Errichtung eines eigenen Strahlers in Berlin nicht nur von den technischen, sondern — ich sagte es eben schon — auch von den finanziellen Voraussetzungen abhängig;

    (Abg. Dr. Rinke: Das ist ja die Hauptsache!)

    und diese Voraussetzungen — „die Hauptsache", rufen Sie, ja — sollen jetzt nach unserem Antrag erfüllt werden; sonst bleibt alles andere eine theoretische Deklaration.
    Meine Damen und Herren! Bevor der Herr Regierende Bürgermeister dieser Stadt von seiner schweren Erkrankung befallen wurde, hat er in einem letzten Appell an den Bundeskanzler den Wunsch geäußert, den Sitz der langen Welle nach Berlin zu legen. Es war dies zwei Tage vor der getroffenen Vereinbarung. Es kam trotzdem zu jenem, wie wir fürchten, definitiven Provisorium, zu jener schlechten Vereinbarung, von der auch der Herr amtierende Bürgermeister dieser Stadt, der Ihrer Fraktion, meine Herren der CDU, angehört, am 10. August im Rundfunk erklärt hat, die gesamte Berliner Öffentlichkeit sei von dem Ergebnis des 5. Juli enttäuscht.
    Unser Anliegen ist es, die von Dr. Suhr nach Überzeugung auch seines Kollegen Amrehn mit der gesamten Berliner Öffentlichkeit übereinstimmende Initiative wieder aufzugreifen und den Bundestag dafür zu gewinnen, die Bundesregierung aufzufordern, den Entwurf der Vereinbarung einer Revision zu unterziehen und in diese sogenannte provisorische Lösung so viel wie möglich an definitiven Elementen hineinzubringen. Wir wünschen so wenig wie möglich Provisorium. Das Provisorium darf und es braucht sich nur auf die Technik zu beziehen. Es braucht sich nicht und darf sich nicht auf die politische Struktur eines solchen Senders beziehen.
    Die Annahme unseres Antrags würde nicht die Aufnahme der Langwellensendungen hinauszögern, sondern dem Sender eine Konstruktion geben, die von allen getragen würde, und damit würde diese deutsche Langwelle überzeugender und effektiver sein. Die Annahme unseres Antrags würde die Wirkungsmacht dieses Senders als eines Senders für ganz Deutschland auch dadurch steigern, daß wir von vornherein der deutschen Langwelle den politischen Standort geben, den sie aus nationalpolitischen Gründen haben muß: die Hauptstadt Deutschlands.
    Deshalb bitten wir Sie alle, meine Damen und Herren, unserem Antrag zuzustimmen, damit er im Ausschuß für Fragen der Presse und des Rundfunks und im Gesamtdeutschen Ausschuß behan-


    (Kühn [Köln] )

    delt wird. Diese Beratung kann sehr schnell erfolgen, und sie wird von uns allen geführt werden unter dem Gesichtspunkt, daß der deutsche Langwellensender seine politische Mission so schnell wie möglich hier von Berlin aus erfüllen kann.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Brookmann (Kiel).
Brookmann (Kiel) (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ich möchte mit wenigen Worten zunächst eine Begründung dafür geben, weshalb meine Fraktion ebenfalls einen Antrag betreffend Langwellensender eingebracht hat, der Ihnen unter der Drucksache 2761 vorliegt. Der eigentliche Grund ist der, daß in dem Antrage der sozialdemokratischen Fraktion ein Unterschied zwischen der vorläufig geplanten Regelung und der endgültigen Lösung nicht gemacht wird.
Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Kollegen Kühn bedürfen unbedingt der Ergänzung. Ich darf auf die Geschichte der Langwelle nur kurz eingehen und auch im Telegrammstil; da aber manches in den Ausführungen von Herrn Kollegen Kühn gefehlt hat, was zur Beurteilung der augenblicklichen Lage wesentlich ist, muß ich das hier nachholen.
Sicher ist es richtig, daß der Langwellensender einen sehr dornenvollen Weg hinter sich hat, der bereits 1950 begann und leider heute noch nicht beendet ist, aber nunmehr so schnell wie möglich beendet werden soll.
Die Initiative zu einer Gemeinschaftssendung der deutschen Rundfunkgesellschaften in den einzelnen damaligen Besatzungszonen ergriff im Jahre 1950 das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen aus Anlaß der Oktoberwahl in der sowjetischen Besatzungszone. Diese Sendungen erfüllten ihren Zweck, zeigten aber doch erhebliche Mängel, da eine gemeinsame Oberleitung für diese Sendungen nicht zustande kam.
Meine Damen und Herren, der Leidensweg der Langwelle begann weiter mit einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland an die damalige alliierte Hohe Kommission. Am 15. November 1950 beantragte die damalige Arbeitsgemeinschaft, ihr nach Möglichkeit eine lange Welle zuzuteilen.
Ich darf weiter darauf hinweisen, daß die alliierte Hohe Kommission auf diesen Antrag zunächst nichts veranlaßte und daß damals schon, im April 1951, das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen im Bundeskabinett eine Vorlage einbrachte, die das gleiche Anliegen wie das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten zum Gegenstand hatte. Das Kabinett stimmte der Vorlage zu. Im Januar 1952 erhielt das Auswärtige Amt die Mitteilung, daß die Hohe Kommission die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten ermächtige, in der amerikanischen Zone zunächst einen Rundfunksender zu errichten.
Im Februar 1952 beantragte die sozialdemokratische Fraktion — worauf der Herr Abgeordnete und Kollege Kühn bereits hingewiesen hat — mit der Drucksache 3048, die von den westdeutschen Rundfunkanstalten angestrebte Errichtung eines Langwellensenders durch die Bundesregierung zu fördern und geeignete Schritte bei der Hohen Kommission zu unternehmen, die Bereitstellung einer langen Welle zu erreichen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, es ist nicht so, daß allein dieses Hohe Haus die Initiative in der Frage der Langwelle ergriffen hätte. Schon im Jahre 1950 ist auch von der Bundesregierung die Initiative dazu ergriffen worden. Ich sage das in aller Deutlichkeit deswegen, weil ich nicht möchte, daß in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entsteht, wie er entstehen kann durch die Ausführungen des Herrn Kollegen Kühn.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Im Jahre 1952 hat das Parlament, der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films, einen Unterausschuß „Überregionaler Sender" eingesetzt, der mehrere Male unter meinem Vorsitz getagt hat. Im Juli 1952 hat dieser Unterausschuß beschlossen, den drei damals beteiligten Hauptausschüssen — Presse, Rundfunk und Film, Gesamtdeutsche Fragen und Auswärtiger Ausschuß — folgendes zu empfehlen. Ich sage das deswegen noch einmal, weil die Ausführungen des Herrn Kollegen Kühn auch in diesem Punkte einer Ergänzung bedürfen. Die Empfehlung lautete dahin,
1. der Errichtung eines Langwellensenders zur Ausstrahlung eines überregionalen Programms zuzustimmen;
2. den Sender durch ein Gemeinschaftsunternehmen der gegenwärtig in der Bundesrepublik tätigen Rundfunkgesellschaften tragen zu lassen;
3. den Deutschen Bundestag bei der Konstituierung eines Beirates zu beteiligen;
4. als endgültigen Standort des Senders Berlin festzusetzen und — nun kommt das Entscheidende, damals schon! — die Wahl eines zwischenzeitlichen Standortes bis zur Fertigstellung des Senders in Berlin der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten zu überlassen.
Meine Damen und Herren! Alles das muß man wissen, wenn man die heutige Situation richtig beurteilen will. Der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen hat sich wenige Tage, nachdem damals der Unterausschuß diese Empfehlungen ausgesprochen hatte, ebenfalls mit dieser Angelegenheit beschäftigt und den Empfehlungen zugestimmt, d. h. also damals schon dieser provisorischen Lösung; denn eine andere blieb uns nach den Verhandlungen mit den Rundfunksachverständigen im Unterausschuß gar nicht übrig.
Bis dahin ist diese Sache also mehr oder weniger glatt über die Bühne gegangen. Nunmehr beginnt die eigentliche Tragödie um diesen Langwellensender. Die alliierte Hohe Kommission konnte eine lange Welle nicht zuteilen, sondern nur die Genehmigung zu Versuchssendungen auf der Welle 151 Kilohertz geben. Über das Stadium dieser Versuchssendungen sind wir leider, Gott sei's geklagt, heute nicht hinweggekommen. Die Drucksache 3048 — Antrag der sozialdemokratischen Fraktion — wurde in einer Sitzung des Ausschusses Presse, Rundfunk und Film im Jahre 1953 für erledigt erklärt, weil dem Hohen Hause die Drucksache 4198, nämlich der Entwurf eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiete des Rundfunks, kurz Bundesrundfunkgesetz, durch die Initiative von Abgeordneten der CDU, der FDP und der DP vorgelegt wurde. Dieser Gesetzentwurf sollte der Versuch sein, die verworrene


(Brookmann [Kiel])

rundfunkpolitische und verfassungspolitische Lage zu klären, insbesondere in der Frage der Zuständigkeiten. Wegen tiefgreifender verfassungsrechtlicher Schwierigkeiten und durch den Widerstand einiger weniger extremer Föderalisten und der Opposition ist dieser Versuch damals mißlungen.
An die Stelle eines beabsichtigten Bundesrundfunkgesetzes soll jetzt ein Staatsvertrag treten, der nach mühevollen Verhandlungen zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Länder nach zweieinhalb Jahren zustande gekommen ist, jedoch noch in einzelnen Ländern der Ratifizierung bedarf. Gleichzeitig sind seit Oktober 1954 zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Verhandlungen über eine vorläufige Langwellensendung geführt worden. Die Vertreter der Bundesregierung, der Länder und der Rundfunkanstalten konnten sich schon Anfang 1955 nach einer Verhandlungsdauer von wenigen Monaten auf den Text einer unterzeichnungsreifen Vereinbarung über den Langwellenbetrieb einigen. Darin wurde unter anderm festgelegt, daß — in ähnlicher Weise wie bei den für das überseeische Ausland bestimmten Kurzwellensendungen — die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik die Trägerschaft — also wie schon 1952 beabsichtigt — und damit auch die Kosten der Sendungen übernimmt. Lediglich der Berliner Senat versagte damals seine Zustimmung, weil seinem Verlangen, daß Berlin zum Sitz des Senders oder doch der Chefredaktion bestimmt wird, nicht entsprochen werden konnte. Die Bundesregierung sowie fast alle übrigen Beteiligten waren der Auffassung, daß die Erfüllung eines solchen Wunsches den Zweck der vorläufigen Regelung, nämlich die möglichst umgehende Ausstrahlung der Sendungen, vereiteln würde.
Nur in Hamburg — darauf hat Herr Kollege Kühn schon hingewiesen — sind die erforderlichen Einrichtungen vorhanden; sie werden auch schon seit längerer Zeit zu Versuchssendungen benutzt. Die Neuerrichtung technischer Anlagen in Berlin hätte die Aufnahme der Sendungen in einem nicht zu verantwortenden Maße verzögert.
Schließlich kam am 5. Juli dieses Jahres eine Einigung zustande, indem einer vorläufigen Regelung zugestimmt wurde, allerdings mit dem Vorbehalt, daß auch alle übrigen Länder mit der in Aussicht genommenen Regelung einverstanden sind. Meines Wissens haben sich die Länder alle bis auf das Land Hessen bis jetzt zustimmend geäußert. Die Mehrzahl der Länder hat ihre Zustimmung also bereits erteilt. Auch die Rundfunkanstalten sind damit einverstanden, daß der Norddeutsche Rundfunk unverzüglich mit den Vorbereitungen für die Aufnahme eines Langwellendienstes über den bereits in Benutzung befindlichen Langwellenstrahler des Norddeutschen Rundfunks in der Nähe Hamburgs beginnt. Diese Regelung sieht auch die Bildung eines Beirats vor, von dem der Herr Kollege Kühn bereits sprach, in dem Bund, Länder und Rundfunkanstalten jeweils mit drei Haupt- und drei stellvertretenden Delegierten vertreten sein sollen.
Diese vorläufige Regelung, meine Damen und Herren, ist aber — das muß man auch wissen — befristet, und zwar bis zum 30. Juni 1958. Spätestens im Januar 1958 werden die Beteiligten prüfen, ob auf Grund der bisherigen Erfahrungen und technischen Voraussetzungen der Sitz nach
Berlin verlegt werden kann. Diese Zeitspanne ist erforderlich, um einen Strahler in Berlin zu errichten, dessen Aufbau nach der Auffassung der Fachleute leider mindestens etwa anderthalb Jahre beanspruchen wird. Die jetzt getroffene vorläufige Vereinbarung hat in erster Linie den Zweck, diese Zeitspanne bis zur Errichtung eines eigenen Langwellenstrahlers in Berlin praktisch zu überbrücken.
Das ist die Lage. Sowohl seitens dieses Hohen Hauses, seitens der beteiligten Fachausschüsse als auch seitens der Regierung ist niemals davon die Rede gewesen, einen anderen Sitz als Berlin für die lange Welle zu wählen.

(Lebhafte Zustimmung bei der CDU/CSU. — Widerspruch und Zurufe bei der SPD.)

-- Niemals! — In all den vergangenen Jahren und schon im ersten Deutschen Bundestage haben autorisierte Persönlichkeiten der in Frage kommenden Ausschüsse gegenüber dem Berliner Senat in allen Sitzungen immer wieder diese unzweideutige Erklärung abgegeben.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Lebhafter Widerspruch bei der SPD.)

— Herr Kollege Kühn, ich sagte: Das ist schon in den vergangenen Jahren der Fall gewesen.

(Abg. Kühn: Warum machen Sie es dann nicht? Es wird ja nur darum herumgeredet!)

— Ich will Ihnen dazu folgendes sagen. Wenn Sie dem Bunde die meiner Meinung nach notwendige Zuständigkeit auf dem Gebiete des Rundfunks durch ein vernünftiges Rundfunkgesetz,

(lebhafte Zustimmung bei der CDU/CSU)

wie wir es haben wollten, gegeben hätten, wäre meiner Meinung nach längst ein Sender da.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Schwierigkeiten, die wir jetzt haben und die sich über Jahre hinweggezogen haben, sind nur dadurch entstanden, daß eine klare verfassungsrechtliche Situation nicht geschaffen werden konnte.

(Lebhafte Zustimmung bei der CDU/CSU.) Das war nicht möglich.

Es ist leider so: Wenn man von einem Bundesrundfunkgesetz hört, dann ist man auf der Seite der Opposition sofort geneigt, wie es der Herr Kollege Kuhn auch ausgesprochen hat, der Regierung zu unterstellen, daß sie einen gesamtdeutschen Propagandasender der Regierung etwa auf dem Gebiete der langen Welle hier errichten wolle. Meine Damen und Herren! Solche Unterstellungen haben doch nun wahrhaftig keinen Sinn.

(Widerspruch bei der SPD.)

Solche Behauptungen können durch nichts, durch gar nichts bewiesen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Widerspruch und Unruhe bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Es kommt Herrn Kühn nicht darauf an!)

Der Herr Kollege Kühn hat auch von gewissen Vorschlägen gesprochen, die hinter den Kulissen oder vor den Kulissen in bezug auf die Besetzung des Intendantenpostens gemacht worden seien. Nachdem Herr Kollege Kühn gesagt hatte, er habe gehört, es solle ein CDU-Angehöriger Intendant


(Brookmann [Kiel])

werden, sprach er wiederholt von „profilierten Persönlichkeiten". Das soll offenbar heißen, daß der in Aussicht Genommene — ich weiß gar nicht einmal, wer — keine ist, und das soll offenbar heißen, daß nur diejenige Persönlichkeit als eine profilierte angesehen werden kann, die der Sozialdemokratischen Partei angehört.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, ich war bereits der ketzerischen Meinung, man solle in diesem Zusammenhang ruhig einmal auch vom einem Bundesrundfunkgesetz sprechen. Dazu will ich noch folgendes sagen. Der mühsam zustande gekommene Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern in Sachen Rundfunk und die Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Rundfunkanstalten, von der wir heute sprachen, sind keine echte Lösung, wahrhaftig nicht! Und weil sie es nicht sind, deshalb kommen wir nicht weiter. Sie sind deswegen keine echte Lösung, weil damit besatzungsrechtliche Zustände leider nicht eliminiert werden konnten. Diese stecken immer noch in all diesen Vereinbarungen.

(Zurufe von der SPD: Wir sind doch souverän!)

Wer klare Rechtsverhältnisse will, wer wissen will, welche Zuständigkeiten Bund, Länder und Rundfunkanstalten auf dem in der Tat eminent wichtigen Gebiet des Rundfunks haben, wird höchstinstanzlich einmal durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen müssen, ob und welche Kompetenzen der Bund für den Rundfunk nicht nur auf technischem Gebiet, nicht nur für die Gebührenregelung, sondern auch auf dem Gebiete der Organisationsgewalt besitzt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Solange wir eine solche Klärung nicht herbeigeführt haben, werden wir nicht zu sinnvollen Regelungen auf diesem Gebiete kommen.

(Abg. Kühn [Köln] : Herr Kollege Brookmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

— Ja, bitte sehr, Herr Kollege!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Welche besatzungsrechtliche Vorschrift verhindert die Installation der Chefredaktion in Berlin?