Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung in der ersten Lesung.
Beantragt ist die Überweisung an den Ausschuß für Heimatvertriebene als federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und nun durch den Antrag Kuntscher und Dr. Czermak zusätzlich an den Ausschuß für Sozialpolitik. Ich bedauere im Interesse der Geschäftsordnung und der Arbeitslage des Hauses die Überweisung an mehrere Ausschüsse. Ich frage, ob diesen Vorschlägen zur Überweisung zugestimmt wird. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 2 der Tagesordnung ist vereinbarungsgemäß abgesetzt.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Langwellensender in Berlin .
Wir verbinden damit die
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU betreffend Langwellensender in Berlin .
Ich schlage dem Hause vor, zunächst die Begründung der Anträge zu hören und dann in die Debatte über beide Anträge einzutreten.
Das Wort zur Begründung des SPD-Antrags hat der Herr Abgeordnete Kühn.
Kühn (SPD), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt mit der Drucksache 2627 (neu) der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, der den Deutschen Bundestag zum Bundesgenossen für die Errichtung der deutschen Langwelle hier in Berlin gewinnen will, in der Stadt, die nach unserem einmütigen Bekenntnis die Hauptstadt Deutschlands ist und bleibt. Der heutige Tag ist nicht die Stunde zu einer allgemeinen Debatte der rundfunkpolitischen Situation in der Bundesrepublik. Heute geht es allein um das e i n e Problem, über dessen Ausgangspunkt wir uns alle einig sind in der uns gemeinsam verbindenden Erkenntnis von einer gesamtdeutschen Notwendigkeit, nämlich neben den Rundfunkanstalten, die über die Mittel- und Ultrakurzwelle die allgemeine Rundfunkversorgung sicherstellen, und neben der Deutschen Welle, die nach Übersee die deutsche Stimme zur Geltung bringt, einen besonderen Langwellensender zu schaffen, der insbesondere auch in die Zone hinüberwirken soll, dessen Aufgabe es sein soll, die deutschen Menschen unseres gespaltenen Landes wieder stärker zu einer Einheit zusammenzubinden, diese Menschen, von denen wir wissen, daß sie von der inneren Entfremdung bedroht sind, von der Gefahr des Auseinanderwachsens. Alle Fraktionen dieses Hauses sind sich darin einig, daß
diese Notwendigkeit besteht. Wir sollten uns aber auch darin einig sein, wie dieser Notwendigkeit entsprochen werden soll, wie ein solcher Langwellensender beschaffen sein muß, wenn er seine Aufgaben erfüllen soll.
Die Geschichte der Bemühungen um den deutschen Langwellensender in Ihr Bewußtsein zurückzurufen, dazu reicht die Zeit nicht aus, die der Ältestenrat bei seiner Zeitplanung diesem Tagesordnungspunkt zugemessen hat. Es soll deshalb nur im Telegrammstil, soweit es sich um die Initiative des Deutschen Bundestages handelt, ins Bewußtsein zurückgerufen werden, was unserer Debatte zugrunde liegt.
Es war im Februar 1952, im 1. Deutschen Bundestag, daß die sozialdemokratische Fraktion einen Antrag einbrachte, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Bemühungen um die Förderung eines solchen Langwellensenders zu unterstützen. Die Bearbeitung der Materie wurde dann einem Unterausschuß überwiesen, der zusammengesetzt wurde aus Vertretern dreier Ausschüsse: des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films, des Ausschusses für Besatzungsfolgen — weil es um die Frage der Zuweisung einer neuen Langwelle durch die Hohe Kommission ging — und des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen. Dieser Unterausschuß kam zu der einmütigen Empfehlung, der Standort der deutschen Langwelle solle Berlin sein. Am 30. März 1955, d. h. im 2. Deutschen Bundestag, hat dann der Gesamtdeutsche Ausschuß in seiner Berliner Sitzung wiederum einmütig beschlossen, daß der Standort des Senders und der Sitz der geplanten Langwellenorganisation sowie auch der Sitz der politischen und Nachrichtenchefredaktion dieses deutschen Langwellensenders Berlin sein solle. Am 19. Oktober 1955 hat der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films wiederum einmütig, also mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses, diese Gesinnung bekräftigt und zum Ausdruck gebracht, daß Berlin der Sitz der deutschen Langwelle sein soll. Und noch zwei Tage, bevor die Bundesregierung mit den Ländervertretungen und den Rundfunkanstalten den Entwurf einer Vereinbarung über eine provisorische Lösung fertigstellte, am 3. Juli 1956, hat der Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen noch einmal, also 48 Stunden vor der Formulierung eines, wie uns scheint, schlechten Entwurfs, einmütig erklärt, daß Sitz der Langwelle Berlin sein solle.
Der Bundestag hat also damit nicht nur zu wiederholten Malen sein besonderes Interesse an der Errichtung eines solchen Senders zum Ausdruck gebracht, sondern auch immer wieder seiner einmütigen Auffassung Ausdruck gegeben, daß dieser Sender nach Berlin gehört. Deshalb wäre es nicht unbillig gewesen, zu erwarten, daß der Bundestag durch die Bundesregierung laufend über die Entwicklung der Vorbesprechungen informiert werde, die von der Bundesregierung geführt worden sind. Diese Informationen wurden trotz wiederholter Bemühungen des zuständigen Ausschusses nicht erteilt. Und nun stehen wir vor der Formulierung einer Verwaltungsvereinbarung — d. h. zunächst nur eines Entwurfs, denn er bedarf ja noch der Zustimmung der Partner — zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten. Wir, der Deutsche Bundestag, haben zu prüfen, ob dieser Entwurf den Auffassungen entspricht, die in diesem Hause immer einmütig geäußert worden sind, oder ob er diesen Auffassungen etwa entgegensteht und ob wir dann nicht revidierende und ergänzende Forderungen an die Bundesregierung zu richten haben, die die Vereinbarung in Übereinstimmung bringen sollen mit unserem gemeinsamen Willen.
Mit der Errichtung eines deutschen Langwellensenders präsentiert sich eine Fülle von Problemen, auf die wir hier im einzelnen nicht eingehen können; es sind Probleme technischer, organisatorischer, politischer und finanzieller Art. Sie verschachteln sich zu einem Hauptproblem, zu dem doch ein Wort gesagt werden muß, zu der Frage nämlich: Wo zu soll diese Langwelle dienen? Die Langwelle muß unserer Auffassung nach — und ich hoffe, daß wir uns auch hier in einem Zustand der völligen Übereinstimmung befinden — ein repräsentativer gesamtdeutscher Sender der Bundesrepublik sein. Sie darf nicht ein gesamtdeutscher Propagandasender der Bundesregierung sein.
Er muß, wenn er seine Aufgabe erfüllen soll, den östlichen Sendern durch die Höhe seiner Qualität überlegen sein, durch die Güte seiner kulturellen, seiner geistigen Leistungen, durch die Objektivität seiner Nachrichtengebung und die Wahrhaftigkeit seiner politischen Berichterstattung. Er darf seine Aufgaben nicht im Jargon der rivalisierenden Propagandasender erfüllen, und er darf auch kein Instrument ministerieller Propaganda werden.
Hier sei mir am Rande eine Bemerkung zu der Frage der personellen Besetzung dieser deutschen Langwelle gestattet. An die Spitze eines solchen Senders gehören Persönlichkeiten, die politisch unumstritten sind, d. h. jedoch nicht, die politisch ungebunden sein sollen. Ich habe nicht etwa Bedenken, weil, wie die Planung es offensichtlich vorsjeht, an die Spitze ein CDU-Publizist gestellt werden soll. Von Bedenken werde ich nur erfüllt, wenn ich sehe, wie in den Couloir- und Vorzimmergesnrächen fast nur CDU-Persönlichkeiten im Gespräch sind.
— Wir wollen, wenn Sie das wünschen, die Frage in aller Offenheit und Ausführlichkeit diskutieren. Die Initiative überlasse ich Ihnen.
Ich habe keine Bedenken dagegen, daß an die Spitze eine profilierte CDU-Persönlichkeit gestellt werden soll. Ich will Ihnen sagen: profilierte Persönlichkeiten sind mir lieber als Menschen eines schwankenden Indifferentismus.
Profilierte Persönlichkeiten können unter Umständen ausgleichsfreudiger und kooperativer sein als
solche, die kein festes Gesinnungsfundament haben.
Ich meine deshalb, daß an die Spitze der deutschen Langwelle eine, sagen wir einmal, gestandene Persönlichkeit gestellt werden sollte, wenn diese bayerische Vokabel in dieser preußischen Stadt gestattet ist. Aber, meine Damen und Herren, es ist ein Unterschied, ob profilierte Persönlichkeiten in den Sender kommen — das bejahen wir — oder ob der
Sender eine einseitige Profiliertheit bekommen soll, was wir ablehnen.
— Wenn Sie mir zurufen „wir auch", dann biete ich Ihnen gleich eine Gelegenheit, dies praktisch zu erweisen.
An diese Stelle gehört ein Wort über die Konstruktion des Beirates, der die Kontrollfunktion über diesen deutschen Langwellensender ausüben soll. Es ist vorgesehen, daß dieser Beirat aus neun Persönlichkeiten besteht, drei, die von der Bundesregierung vorgeschlagen, d. h. ernannt werden, drei von den Ländern und drei von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten der deutschen Bundesrepublik. Die Befugnisse des Beirates gehen sehr weit. Er wählt den hauptamtlichen Leiter und berät diesen Leiter dann bei der Programmgestaltung. Damit hat der Beirat den bestimmenden Einfluß auf die politische Substanz des Senders. Es heißt zwar in Ziffer 1 des Entwurfs der Vereinbarung, die der allgemeinen Zustimmung der Länder bedarf:
Der Norddeutsche Rundfunk führt im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft die vorläufigen Langwellensendungen durch.
Aber in Ziffer 5 heißt es, daß nur die Überwachung der geschäftlichen und technischen Durchführung in den Händen der Arbeitsgemeinschaft liegt, also lediglich Technik und Geschäftsführung. Diepolitische Gestaltung liegt allein beim Leiter und beim Beirat, der an die Vorschriften der Ziffer 4 gebunden ist, daß die Sendungen die demokratische Grundordnung zu sichern haben, daß eine unabhängige Meinungsbildung gesichert werden soll und daß dieser Sender nicht einseitig eine Partei oder eine Gruppe begünstigen darf. Das ist im Wortlaut gut und findet gewiß die Zustimmung des ganzen Hauses. Aber uns scheint es notwendig, über das Deklaratorische hinaus diese Forderung auch im Institutionellen zu sichern und zu untermauern.
Nach Ziffer 2 der Vereinbarung nehmen auch die Stellvertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des Beirates teil. Damit würde die Bundesregierung in den Beratungen des Beirates mit sechs Männern vertreten sein. Neben dem Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, dem Staatssekretär des Gesamtdeutschen Ministeriums und dem Chef des Bundespresse- und Informationsamtes würde die Regierung noch drei beratende Vertreter haben.
— Drei entscheidende und drei beratende Vertreter! Wir wollen hier in Berlin, wo wir uns des Gemeinsamen immer besonders bewußt sein wollen, nicht die Besorgnis vertiefen, d3 hier ein Regierungspropagandasender geschaffen werden könnte, der seine Bedeutung nicht nur in die Zone. sondern auch ins Innere der Bundesrepublik hinein haben würde, während es uns doch allen darauf ankommen sollte, hier, sagen wir einmal, einen Sender der Nation zu schaffen.
Aber wenn diese Besorgnis nicht aufkommen soll, dann, glaube ich, haben die Mehrheit des Hauses und die Bundesregierung alle Veranlassung, unserem Ersuchen zuzustimmen, daß von den drei Persönlichkeiten, die den Bund vertreten sollen, die Bundesregierung eine ernennt, während die beiden anderen vom Bundestag nach dem Grundsatz des Verhältniswahlsystems gewählt werden, so daß Regierung und Parlament — und das Parlament durch Koalition und Opposition — in dem Beirat vertreten sind. Nur so scheint uns die Möglichkeit zu bestehen — wenn ich dieses anspruchsvolle Wort wiederholen darf —, wirklich einen Sender der Nation zu schaffen, hinter dem die Gesamtheit des Volkes und seiner politischen Repräsentanz steht.
Die Bundesregierung wird vielleicht aus formalen Gründen sagen, das sei eine Stilwidrigkeit oder ein Schönheitsfehler und verstoße gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Ich bin der Meinung, daß das mit dieser Frage nichts zu tun hat. Unserem Vorschlag zu folgen, würde bedeuten, daß wir nicht durch Beschluß des Parlaments die Bundesregierung zwingen wollen, so zu verfahren, sondern unsere Formulierung enthält ein Ersuchen an die Regierung, von sich aus den Bundestag zu beteiligen, und ich glaube, er hat als die politische Vertretung des ganzen Volkes ein Recht, dies zu fordern.
Die Engländer haben eine Umschreibung dessen, was sie einen Gentleman nennen. Sie sagen, ein Gentleman — so lautet die schöne Definition — ist ein Mann, der von seinem Recht nie hundertprozentig Gebrauch macht. Vielleicht versucht die Regierung an diesem Exempel den Beweis zu führen, daß sie eine Institution demokratischer Gentlemen ist.
Diese Forderung zu erfüllen, sollte ihr um so leichter fallen, als auch ein diesbezüglicher einstimmiger Beschluß des Unterausschusses aus dem Jahre 1952 vorliegt, der wünschte, daß, wenn es zu einem solchen Beirat des Langwellensenders komme, der Deutsche Bundestag bei seiner Konstituierung beteiligt wird, also Mitglieder in diesen Beirat entsendet. Wir erwarten, daß sich der 2. Bundestag in dieser Sitzung zu dem Willen des 1. Bundestages bekennt und daß die Bundesregierung dieses Ersuchen respektiert.
Ich komme damit zu einem zweiten Problem, das in der Ziffer 2 unseres Antrags enthalten ist. Es geht dabei um den Sitz des deutschen Langwellensenders. Lassen Sie mich, wohlgemut der Argumente harrend, die die zum Widerspruch verpflichtete Bundesregierung gewiß hier gleich vortragen wird, offen sagen: Ich bin davon überzeugt, daß der Kampf um den Sitz der deutschen Langwelle seine lange Dauer — ,denn seit 1950 diskutiert man ja bereits das Problem — der Absicht des Herrn Bundeskanzlers zu verdanken hat, den Sitz der deutschen Langwelle nach Bonn zu legen. Es ist dann zu einem Kompromiß gekommen, mit dem nicht alle einverstanden sein können. Er ist unzulänglich für die, die Bonn gewünscht haben, und er ist unzulänglich, mehr noch, ja inakzeptabel für diejenigen, die von vornherein der Auffassung waren, daß dieser Sender hier in Berlin errichtet werden muß.
Der Bundesminister des Innern wird mir wahrscheinlich entgegenhalten wollen, daß die Intendanten der deutschen Rundfunkanstalten selbst Hamburg in Vorschlag gebracht haben. Lassen Sie mich dabei ein Plädoyer für die Intendanten der deutschen Rundfunkanstalten halten. Wir wissen — und ich glaube, niemand ist es verborgen geblieben —, wie zäh hinter den Kulissen um das wirkungsmächtigste Instrument der Meinungsbildung in Deutschland gerungen wird, um den Rundfunk, und wie sehr, selbst wenn Sie von der Mehrheit der
Koalition mir dabei widersprechen, immer wieder der Versuch angestellt wird — das gehört ja in die an einem anderen Ort zu diskutierende Frage der Staatsverträge —, hier auch von der Regierung, soweit wie möglich die Hand auf diesen Rundfunk zu legen, um sich seiner als Instrument der Meinungsbildung zu bedienen.
In letzter Zeit ist dieser Eifer etwas erlahmt, was ich allerdings weniger auf die wachsende Liberalität der Bundesregierung zurückführe als auf die schwindende Zuversicht in bezug auf die Zukunft.
— Nehmen Sie die Ergebnisse der Meinungsbefragung! Da haben Sie einiges an sachlicher Substanz für das, was Sie als „Einbildung" ansehen. — Nun, die Intendanten, denen wie anderen Leuten auch das Hemd näher sitzt als der Rock, wissen um den Versuch der Einflußnahme auf die Rundfunkanstalten. Ihr Bestreben ist es immer gewesen, dann eher die Einflußnahme sich konzentrieren zu lassen auf die Deutsche Welle nach Übersee, da, wo übrigens auch ein von uns als legitim anerkannter Anspruch auf Einwirkung vorhanden ist, und auch jetzt abzulenken auf die Deutsche Langwelle, um selbst ungeschoren zu bleiben auf ihrem eigentlichen Gebiet, auf dem Gebiet der Mittelwelle und der Ultrakurzwelle.
Ich bin persönlich skeptisch in bezug auf eine solche Fütterungsphilosophie. Die Franzosen haben das Sprichwort, daß der Appetit beim Essen kommt. Ich fürchte, daß sich also der Wunsch, Einfluß zu nehmen, nicht auf die Langwelle und die deutsche Welle beschränken, sondern auch auf die Mittel- und die Ultrakurzwelle auswirken wird.
Nun, es ist nicht gelungen, bis zu diesem Augenblick die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Wunsch zu erfüllen, den die sozialdemokratische Fraktion schon einmal in einem Antrag des Jahres 1952 vorgetragen hat, nämlich unmittelbar von Berlin zu senden. Dazu wäre es notwendig gewesen, daß die Bundesregierung über die Hohe Kommission eine entsprechend gute Langwelle hätte erwerben können. Dies war nicht möglich, und ich sage hier, daß das nicht auf ein Verschulden der Bundesregierung zurückzuführen ist. Es ist einfach bisher nicht erreichbar gewesen, daß die Bundesregierung bei der internationalen Wellenverteilung eine ausreichend gute Welle bekam. Dies bleibt eine Aufgabe der Zukunft. Was uns im Augenblick zur Verfügung steht, ist, ich möchte einmal sagen, ein Wellenkrüppel, den wir mit anderen teilen müssen, der in seiner Strahlkraft sehr unzureichend ist, eine Welle, von der der Herr Bundespostminister im ersten Bundestag einmal gesagt hat, daß man bemüht sein müßte, sie mit technischen Mitteln nutzbar zu machen. Diese Frage der geeigneten Langwelle ist also eine Frage der gemeinsamen Bemühungen um die Zuteilung einer tauglichen Welle auf der nächsten internationalen Wellenkonferenz.
Wir haben in Hamburg diese unzulängliche Welle. Die Intendanten haben daraus geschlossen, daß es doch nahe liegt, dann auch den Sitz der Anstalt und den Sitz der Chefredaktion nach Hamburg zu legen.
Aber auch die Bundesregierung ist, und das scheint mir — so verständlich die Argumente der Intendanten sind — politisch unvertretbar zu sein, der Auffassung gewesen, daß man doch bei der Bestimmung des Sitzes dem Wunsche der Rundfunkanstalten weitestgehend nachkommen solle, weil diese ja auch nach der zu treffenden Vereinbarung die vorläufige finanzielle Last eines solchen Langwellensenders tragen sollten. Der Herr Bundesinnenminister hat in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Juni erklärt:
Bei der Vereinbarung wird man darauf Rücksicht nehmen müssen, daß die Kosten des vorläufigen Langwellenbetriebes zunächst von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten getragen werden.