Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte an sich nicht die Absicht, noch einmal das Wort zu nehmen.
— Wem von Ihnen das nicht gefällt, der soll sich bei seinem Parteifreund Kuntscher dafür bedanken.
Meine Damen und Herren! Ich kann darauf Bezug nehmen, daß ich in meiner sechs Minuten langen Begründung rein sachlich geblieben bin und auch jede Spur einer Polemik vermieden habe. Es bestand also gar kein Anlaß zu den Ausführungen und zu dem Ton, den Herr Kuntscher
— meinetwegen auch Herr Kollege Kuntscher — angeschlagen hat. Wenn wir aus der Tatsache, daß ich nicht jedesmal ausdrücklich „Herr Kollege" sage, irgend etwas entnehmen wollen, dann sage ich Ihnen, daß das in diesem Hause bisher nicht üblich gewesen ist.
Ich muß dem Herrn Kollegen Kuntscher aber sagen, daß er falsch zitiert hat. Ich habe nicht gesagt, daß von Maßnahmen für Aussiedler viel gesprochen, aber nichts getan wird. Ich habe das Wort „nichts" überhaupt nicht in den Mund genommen. Ich habe aber gesagt: Es wird viel davon gesprochen, wenn man aber nachprüft und die Gesetze genauer untersucht, dann sind die Aussiedler von dem meisten ausgeschlossen. Ich habe aber das Lastenausgleichsgesetz sowohl wie das Bundesvertriebenengesetz überhaupt nicht erwähnt.
Und, meine Damen und Herren, wer meine Ausführungen aufmerksam mitangehört hat, der hätte wissen müssen, wie sich aus ihnen immer wieder ergab, daß Hilfe gegeben werden soll und daß dieses Gesetz, das wir vorgelegt haben, den Zweck hat, Lücken auszufüllen und Härten zu beseitigen, die nach den 'bisherigen Gesetzen da sind. Ich habe z. B. gesagt: Spätaussiedler, die in den Vertreibungsgebieten gesundheitliche Schäden davongetragen haben, können einen Ersatz dafür aus den und den Gründen in der Regel nicht bekommen.
Jeder, der die Sprache des Rechts oder auch unsere Sprache hier versteht, weiß also, daß es Fälle gibt, in denen sie ihn bekommen. Ich habe gesagt: Hinsichtlich der Gruppe 2, der Angehörigen von Heimatvertriebenen, ist davon auszugehen, daß nur die Angehörigen solcher Personen, die auf eng begrenztem Raum unter ständiger Bewachung gehalten wurden, Leistungen erhalten. Auch daraus geht hervor, daß der Personenkreis, auf den diese Voraussetzung zutrifft, die Hilfe schon jetzt bekommt. Wir wollen das aber ausdehnen.
Meine Damen und Herren! Ich will Sie aber nicht mit weiteren Beispielen ermüden. Wen das besonders interessiert, der kann das in dem Protokoll nachlesen. Es war unsere Absicht, Fälle, die sich in der Praxis als unzulänglich geregelt ergeben haben, hier miteinzufügen. Wenn das eine oder das andere dem einen oder dem anderen nicht gefällt, — nun, wir sind in der ersten Lesung, wir stehen vor der Ausschußberatung, und alles, was Herr Kuntscher — Verzeihung: Herr Kollege Kuntscher — hier gesagt hat, hätte meiner Ansicht nach in die Ausschußberatung gehört.
Meine Damen und Herren! Ich muß aber einen gewissen Widerspruch in den Ausführungen des Herrn Kollegen Kuntscher feststellen. Wenn wir offene Türen einrennen, weshalb dann die ganze Aufregung? Wenn alles schon da wäre, was wir gefordert haben, dann wäre die ganze Aufregung nicht nötig, dann ist sie unverständlich.
Andererseits hat auch der Herr Kollege Kuntscher gesagt: Wir müssen in den und den Fällen nachprüfen, ob wir nicht helfen können. Nun, genau das ist es, was wir verlangen und was wir verlangt haben, ohne Ihnen oder der Regierung oder sonst jemandem einen Vorwurf zu machen.
Meine Damen und Herren, es ist hier immer wieder das Wort „kollektiv" verwandt worden, offenbar in einer bestimmten Absicht. Nun, wenn ich Gruppen helfen will, dann muß ich eben Gruppen helfen. Es trifft nicht zu, daß wir keinerlei Nachprüfung vornehmen wollen. Es ist offenbar der Aufmerksamkeit sowohl des Herrn Kollegen Kuntscher wie des Herrn Kollegen Dr. Czermak entgangen, daß am Schluß des § 1 zum Beispiel gesagt ist:
Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt an Personen, die nach der Besetzung des Heimatgebietes nachweislich in verwerflicher Weise ihr Deutschtum verleugnet oder dem dort herrschenden politischen System Vorschub geleistet haben.
— Herr Czermak hat gesagt — und Sie haben es auch gesagt —, daß wir gar keine Prüfungen vornehmen wollen. Ich kann auf meine Ausführungen verweisen, in denen ich die Unterhaltsbeihilfen nur dann gefordert habe, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Man kann sich fast des Eindrucks nicht erwehren, daß alle diese Ausführungen nicht so sehr gemacht worden sind, weil der Gesetzentwurf nicht gefällt, als deshalb, weil man die Antragsteller nicht gerne hat.
Herr Kuntscher, Sie haben darauf hingewiesen, daß wir doch gar nicht im 1. Bundestag vertreten waren, in dem schon alles geregelt wurde. Nachdem ich den Entwurf hier begründet hatte, war dieser Hinweis etwas merkwürdig; denn schließlich habe ich die ganze erste Legislaturperiode den Vorsitz im Vertriebenenausschuß gehabt.
Wir stimmen der Erweiterung des Antrages auf Überweisung an die Ausschüsse, wie Herr Kuntscher sie vorgetragen hat, zu.