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ID0216300700

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
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    7. Dr.: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 163. Sitzung. Berlin - Charlottenburg, Mittwoch, den 10. Oktober 1956 9033 163. Sitzung Berlin - Charlottenburg, Mittwoch, den 10. Oktober 1956. Ansprache zu Beginn der Arbeitstagung in Berlin: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9033 C Begrüßung einer Delegation des englischen Unterhauses 9034 A Glückwünsche zum 70. Geburtstag des Abg Gengler 9034 A Abg. Frau Dr. Ganzenberg (CDU/CSU) tritt als Nachfolgerin des Abg. Dr. Orth, der durch Mandatsverzicht ausgeschieden ist, in den Bundestag ein 9034 A Mitteilung über die Beantwortung der Kleinen Anfrage 281 9034 B Änderungen der Tagesordnung 9034 A Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus den Vertreibungsgebieten ausgesiedelt wurden (Aussiedlergesetz) (Drucksache 2623) . . 9034 B Dr. Kather (GB/BHE), Antragsteller 9034 B, 9039 C Rehs (SPD) 9035 B Kuntscher (CDU/CSU) 9036 C Dr. Czermak (FDP) 9038 D Überweisung an die Ausschüsse . . . 9040 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Langwellensender in Berlin (Drucksache 2627) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Langwellensender in Berlin (Drucksache 2761) 9040 C Kühn (Köln) (SPD), Antragsteller . 9040 D, 9048 B, 9056 A, 9057 A Brookmann (Kiel) (CDU/CSU), Antragsteller 9046 A, 9048 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9049 C, 9057 B Frau Friese-Korn (FDP) 9051 A Dr. Strosche (GB/BHE) 9052 A Hübner (FVP) 9053 B Brandt (Berlin) (SPD) . . . . 9053 D, 9059 A Dr. Graf (München) (CDU/CSU) . . . 9057 A Dr. Bucerius (CDU/CSU) . . 9058 B, 9059 C Krammig (CDU/CSU) 9060 C Überweisung an die Ausschüsse 9060 C Nächste Sitzung 9060 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9060 B Die Sitzung wird um 15 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 5. 11. Dr. Bärsch 13. 10. Bauknecht 13. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Blachstein 27. 10. Frau Dr. Bleyler 13. 10. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Cillien 15. 12. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Conring 13.10. Dr. Dollinger 12. 10. Ehren 15.10. Elsner 13. 10. Fassbender 13.10. Frehsee 12. 10. Dr. Friedensburg 13. 10. Dr. Furler 11.10. Dr. Gleissner (München) 13.10. Dr. Greve 17.10. Harnischfeger 11.10. Dr. Höck 13.10. Dr. Hoffmann 11.10. Dr. Horlacher 13.10. Hufnagel 13.10. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kahn-Ackermann 17. 11. Kemper (Trier) 13. 10. Dr. Kleindinst 13. 10. Knapp 13. 10. Knobloch 13. 10. Dr. Köhler 15. 10. Lahr 13. 10. Dr. Löhr 13. 10. von Manteuffel (Neuß) 11. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 22. 10. Moll 13. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Müser 11. 10. Peters 13. 10. Dr. Pferdmenges 13. 10. Raestrup 11. 10. Richter 13. 10. Ritzel 13. 10. Schill (Freiburg) 11. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Dr. Schöne 11. 10. Schwann 28. 10. Dr. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 13. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 13. 10. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Walz 12. 10. Wiedeck 12.10. b) Urlaubsanträge Abgeordnete (r) bis einschließlich Altmaier 27.10. Erler 27.10. Even 27.10. Gerns 27.10. Haasler 27.10. Höfler 27.10. Frau Dr. Ilk 20.10. Kiesinger 27.10. Dr. Kopf 27 10. Lemmer 27 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27.10. Lücker (München) 27.10. Marx 27.10. Metzger 27.10. Frau Meyer-Laule 27.10. Miller 20.10. Dr. Oesterle 27.10. Paul 27.10. Frau Dr. Rohling 27.10. Schütz 27.10. Seidl (Dorfen) 27 10. Dr. Wahl 27 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Czermak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist grundsätzlich zu begrüßen. Er will den Spätaussiedlern und Sowjetzonenflüchtlingen helfen, der Familienzusammenführung dienen, vor allem auch den alleinstehenden Frauen und Kindern helfen, deren Ernährer noch drüben im Vertreibungsgebiet sitzt, den Witwen und Waisen, deren Ernährer drüben gestorben ist. Wir alle haben sicherlich für diese Fragen volles Verständnis, besonders wir Heimatvertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge, welche diese Probleme aus eigenem Erleben kennen. Ich denke dabei vor allem an die 8 1/2 Millionen Heimatvertriebenen, die nach Kriegsschluß von Haus und Hof verjagt worden sind, ihr ganzes Vermögen und ihre Existenz verloren haben, in Lagern, im Gefängnis und in Zwangsarbeit saßen, all die Schrecken und Leiden der Vertreibung in ihrer alten Heimat und auch die ersten schweren Jahre in ihrer neuen Heimat erlebt haben. Ich denke an all die Blutopfer, meh-


    (Dr. Czermak)

    rere Millionen, die in dieser größten unid grausamsten Völkerwanderung aller Zeiten ihr Leben lassen mußten, vor allem aber auch an die Kriegsgefangenen, ,die jahrelang drüben in Rußland saßen, und an alle Inhaftierten und Zwangsarbeiter, die zurückgehalten wurden und nicht zu ihren Familien konnten. Aber auch heute noch, mehr als zehn Jahre nach Kriegsschluß, leben drüben in den Vertreibungsgebieten Menschen, die in die Freiheit und zu ihren Familien wollen, leben auch in der Bundesrepublik noch Frauen und Kinder ohne ihren Ernährer. Ihnen soll und muß der Staat helfen, weil sie sich selbst nicht helfen können.
    Es fragt sich hier jedoch nur — und da erheben sich ernsthafte Bedenken —, ob man all diese Fragen ganz allgemein gesetzlich regeln kann oder ob nicht vielfach jeder einzelne Tatbestand subjektiv, individuell, überprüft werden muß. Es fragt sich weiter, ob die in diesen Anträgen vorgesehenen Leistungen gesetzlich nicht schon geregelt sind und ob sich die Regelung jedes einzelnen Falles menschlich, rechtlich und auch politisch verantworten läßt. Eine ganz allgemeine Gleichstellung, in manchen Fällen sogar Besserstellung, läßt sich daher beim allerbesten Willen nicht durchführen ohne eine Überprüfung der einzelnen Tatbestände, besonders in Zweifelsfällen.
    Bei Leistungen nach § 2 für gesundheitliche Schädigungen, die Aussiedler in den Vertreibungsgebieten erlitten haben, muß vor allem der Grundsatz des Bundesversorgungsgesetzes gelten, wonach die gesundheitlichen Schädigungen in Zusammenhang mit Kriegsereignissen stehen müssen. Da werden sich bei manchen Aussiedlern, jetzt nach zehn Jahren, allerlei Schwierigkeiten ergeben, Schwierigkeiten auch bei der Feststellung, ob jeder Aussiedler einer Versorgung würdig ist, ob er sich immer als Deutscher bekannt oder ob er nicht dem politischen System seines Vertreibungsgebiets Vorschub geleistet hat. Kein Wort gegen Aussiedler, die erst jetzt oder in Zukunft aus berechtigten Gründen kommen. Problematischen Naturen aber, die erst jetzt herüberkommen, weil hier die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse besser sind als drüben, können die echten Heimatvertriebenen und die wahren Kriegsopfer keinerlei Verständnis entgegenbringen. Das muß klar und offen gesagt werden.
    Sicher ist das Schicksal der alleinstehenden Frauen und Kinder, deren Ernährer noch drüben sind, sehr hart. Ihnen soll in begründeten Fällen eine Unterhaltshilfe zuerkannt werden. Nach dem Bundesversorgungsgesetz gilt aber bei Witwen- und Waisenrenten der Grundsatz der erwiesenen Verschollenheit. Hier soll jedoch nach § 3 der Tod des Familienernährers angenommen werden, obwohl er noch lebt. Eine solche Regelung ist rein rechtlich gesehen schwierig und bedarf der Prüfung.
    In bezug auf die vorgesehenen Witwen- und Waisenrenten der Hinterbliebenen von Personen, welche drüben gestorben sind, sowie in bezug auf die Sozialversicherung bestehen schon gesetzliche Bestimmungen. Alle diese Witwen und Waisen sollen — das wollen wir wohl alle — ihre Renten erhalten, soweit das noch nicht der Fall ist. Es soll ihnen keinerlei Unrecht geschehen, es soll keine Gesetzeslücke bleiben. Aber auch hier erscheint eine Überprüfung der einzelnen Tatbestände notwendig.
    Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß wir für alle berechtigten Forderungen — ich betone: berechtigten Forderungen! — der Spätumsiedler, der Angehörigen und der Hinterbliebenen von Heimatverbliebenen durchaus Verständnis haben. Wir wollen ihnen gern helfen, soweit das möglich ist. Der Deckungsfrage wird dabei allerdings auch eine entscheidende Bedeutung zukommen. Wir müssen aber auch heute schon in der ersten Lesung einige Bedenken anmelden, die in den zuständigen Ausschüssen gründlich geprüft werden müssen.
    Ich bitte gleichfalls um Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Heimatvertriebene — federführend — und — mitberatend — an den Kriegsopfer-Ausschuß und nötigenfalls an den Sozialpolitischen Ausschuß.

    (Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kather.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Linus Kather


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte an sich nicht die Absicht, noch einmal das Wort zu nehmen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Lassen Sie es doch!)

    — Wem von Ihnen das nicht gefällt, der soll sich bei seinem Parteifreund Kuntscher dafür bedanken.

    (Beifall beim GB/BHE. — Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Ich kann darauf Bezug nehmen, daß ich in meiner sechs Minuten langen Begründung rein sachlich geblieben bin und auch jede Spur einer Polemik vermieden habe. Es bestand also gar kein Anlaß zu den Ausführungen und zu dem Ton, den Herr Kuntscher

    (Zurufe von der CDU/CSU: Herr Kollege Kuntscher!)

    — meinetwegen auch Herr Kollege Kuntscher — angeschlagen hat. Wenn wir aus der Tatsache, daß ich nicht jedesmal ausdrücklich „Herr Kollege" sage, irgend etwas entnehmen wollen, dann sage ich Ihnen, daß das in diesem Hause bisher nicht üblich gewesen ist.
    Ich muß dem Herrn Kollegen Kuntscher aber sagen, daß er falsch zitiert hat. Ich habe nicht gesagt, daß von Maßnahmen für Aussiedler viel gesprochen, aber nichts getan wird. Ich habe das Wort „nichts" überhaupt nicht in den Mund genommen. Ich habe aber gesagt: Es wird viel davon gesprochen, wenn man aber nachprüft und die Gesetze genauer untersucht, dann sind die Aussiedler von dem meisten ausgeschlossen. Ich habe aber das Lastenausgleichsgesetz sowohl wie das Bundesvertriebenengesetz überhaupt nicht erwähnt.
    Und, meine Damen und Herren, wer meine Ausführungen aufmerksam mitangehört hat, der hätte wissen müssen, wie sich aus ihnen immer wieder ergab, daß Hilfe gegeben werden soll und daß dieses Gesetz, das wir vorgelegt haben, den Zweck hat, Lücken auszufüllen und Härten zu beseitigen, die nach den 'bisherigen Gesetzen da sind. Ich habe z. B. gesagt: Spätaussiedler, die in den Vertreibungsgebieten gesundheitliche Schäden davongetragen haben, können einen Ersatz dafür aus den und den Gründen in der Regel nicht bekommen.


    (Dr. Kather)

    Jeder, der die Sprache des Rechts oder auch unsere Sprache hier versteht, weiß also, daß es Fälle gibt, in denen sie ihn bekommen. Ich habe gesagt: Hinsichtlich der Gruppe 2, der Angehörigen von Heimatvertriebenen, ist davon auszugehen, daß nur die Angehörigen solcher Personen, die auf eng begrenztem Raum unter ständiger Bewachung gehalten wurden, Leistungen erhalten. Auch daraus geht hervor, daß der Personenkreis, auf den diese Voraussetzung zutrifft, die Hilfe schon jetzt bekommt. Wir wollen das aber ausdehnen.
    Meine Damen und Herren! Ich will Sie aber nicht mit weiteren Beispielen ermüden. Wen das besonders interessiert, der kann das in dem Protokoll nachlesen. Es war unsere Absicht, Fälle, die sich in der Praxis als unzulänglich geregelt ergeben haben, hier miteinzufügen. Wenn das eine oder das andere dem einen oder dem anderen nicht gefällt, — nun, wir sind in der ersten Lesung, wir stehen vor der Ausschußberatung, und alles, was Herr Kuntscher — Verzeihung: Herr Kollege Kuntscher — hier gesagt hat, hätte meiner Ansicht nach in die Ausschußberatung gehört.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein, hier gehört es hin!)

    Meine Damen und Herren! Ich muß aber einen gewissen Widerspruch in den Ausführungen des Herrn Kollegen Kuntscher feststellen. Wenn wir offene Türen einrennen, weshalb dann die ganze Aufregung? Wenn alles schon da wäre, was wir gefordert haben, dann wäre die ganze Aufregung nicht nötig, dann ist sie unverständlich.

    (Unruhe und Zurufe bei der CDU/CSU.)

    Andererseits hat auch der Herr Kollege Kuntscher gesagt: Wir müssen in den und den Fällen nachprüfen, ob wir nicht helfen können. Nun, genau das ist es, was wir verlangen und was wir verlangt haben, ohne Ihnen oder der Regierung oder sonst jemandem einen Vorwurf zu machen.
    Meine Damen und Herren, es ist hier immer wieder das Wort „kollektiv" verwandt worden, offenbar in einer bestimmten Absicht. Nun, wenn ich Gruppen helfen will, dann muß ich eben Gruppen helfen. Es trifft nicht zu, daß wir keinerlei Nachprüfung vornehmen wollen. Es ist offenbar der Aufmerksamkeit sowohl des Herrn Kollegen Kuntscher wie des Herrn Kollegen Dr. Czermak entgangen, daß am Schluß des § 1 zum Beispiel gesagt ist:
    Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt an Personen, die nach der Besetzung des Heimatgebietes nachweislich in verwerflicher Weise ihr Deutschtum verleugnet oder dem dort herrschenden politischen System Vorschub geleistet haben.

    (Abg. Kuntscher: Habe ich ja gesagt!)

    — Herr Czermak hat gesagt — und Sie haben es auch gesagt —, daß wir gar keine Prüfungen vornehmen wollen. Ich kann auf meine Ausführungen verweisen, in denen ich die Unterhaltsbeihilfen nur dann gefordert habe, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Man kann sich fast des Eindrucks nicht erwehren, daß alle diese Ausführungen nicht so sehr gemacht worden sind, weil der Gesetzentwurf nicht gefällt, als deshalb, weil man die Antragsteller nicht gerne hat.
    Herr Kuntscher, Sie haben darauf hingewiesen, daß wir doch gar nicht im 1. Bundestag vertreten waren, in dem schon alles geregelt wurde. Nachdem ich den Entwurf hier begründet hatte, war dieser Hinweis etwas merkwürdig; denn schließlich habe ich die ganze erste Legislaturperiode den Vorsitz im Vertriebenenausschuß gehabt.
    Wir stimmen der Erweiterung des Antrages auf Überweisung an die Ausschüsse, wie Herr Kuntscher sie vorgetragen hat, zu.

    (Beifall beim GB/BHE.)