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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 163. Sitzung. Berlin - Charlottenburg, Mittwoch, den 10. Oktober 1956 9033 163. Sitzung Berlin - Charlottenburg, Mittwoch, den 10. Oktober 1956. Ansprache zu Beginn der Arbeitstagung in Berlin: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9033 C Begrüßung einer Delegation des englischen Unterhauses 9034 A Glückwünsche zum 70. Geburtstag des Abg Gengler 9034 A Abg. Frau Dr. Ganzenberg (CDU/CSU) tritt als Nachfolgerin des Abg. Dr. Orth, der durch Mandatsverzicht ausgeschieden ist, in den Bundestag ein 9034 A Mitteilung über die Beantwortung der Kleinen Anfrage 281 9034 B Änderungen der Tagesordnung 9034 A Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus den Vertreibungsgebieten ausgesiedelt wurden (Aussiedlergesetz) (Drucksache 2623) . . 9034 B Dr. Kather (GB/BHE), Antragsteller 9034 B, 9039 C Rehs (SPD) 9035 B Kuntscher (CDU/CSU) 9036 C Dr. Czermak (FDP) 9038 D Überweisung an die Ausschüsse . . . 9040 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Langwellensender in Berlin (Drucksache 2627) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Langwellensender in Berlin (Drucksache 2761) 9040 C Kühn (Köln) (SPD), Antragsteller . 9040 D, 9048 B, 9056 A, 9057 A Brookmann (Kiel) (CDU/CSU), Antragsteller 9046 A, 9048 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9049 C, 9057 B Frau Friese-Korn (FDP) 9051 A Dr. Strosche (GB/BHE) 9052 A Hübner (FVP) 9053 B Brandt (Berlin) (SPD) . . . . 9053 D, 9059 A Dr. Graf (München) (CDU/CSU) . . . 9057 A Dr. Bucerius (CDU/CSU) . . 9058 B, 9059 C Krammig (CDU/CSU) 9060 C Überweisung an die Ausschüsse 9060 C Nächste Sitzung 9060 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9060 B Die Sitzung wird um 15 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 5. 11. Dr. Bärsch 13. 10. Bauknecht 13. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Blachstein 27. 10. Frau Dr. Bleyler 13. 10. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Cillien 15. 12. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Conring 13.10. Dr. Dollinger 12. 10. Ehren 15.10. Elsner 13. 10. Fassbender 13.10. Frehsee 12. 10. Dr. Friedensburg 13. 10. Dr. Furler 11.10. Dr. Gleissner (München) 13.10. Dr. Greve 17.10. Harnischfeger 11.10. Dr. Höck 13.10. Dr. Hoffmann 11.10. Dr. Horlacher 13.10. Hufnagel 13.10. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kahn-Ackermann 17. 11. Kemper (Trier) 13. 10. Dr. Kleindinst 13. 10. Knapp 13. 10. Knobloch 13. 10. Dr. Köhler 15. 10. Lahr 13. 10. Dr. Löhr 13. 10. von Manteuffel (Neuß) 11. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 22. 10. Moll 13. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Müser 11. 10. Peters 13. 10. Dr. Pferdmenges 13. 10. Raestrup 11. 10. Richter 13. 10. Ritzel 13. 10. Schill (Freiburg) 11. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Dr. Schöne 11. 10. Schwann 28. 10. Dr. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 13. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 13. 10. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Walz 12. 10. Wiedeck 12.10. b) Urlaubsanträge Abgeordnete (r) bis einschließlich Altmaier 27.10. Erler 27.10. Even 27.10. Gerns 27.10. Haasler 27.10. Höfler 27.10. Frau Dr. Ilk 20.10. Kiesinger 27.10. Dr. Kopf 27 10. Lemmer 27 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27.10. Lücker (München) 27.10. Marx 27.10. Metzger 27.10. Frau Meyer-Laule 27.10. Miller 20.10. Dr. Oesterle 27.10. Paul 27.10. Frau Dr. Rohling 27.10. Schütz 27.10. Seidl (Dorfen) 27 10. Dr. Wahl 27 10.
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    Rede von Dr. Linus Kather


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte an sich nicht die Absicht, noch einmal das Wort zu nehmen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Lassen Sie es doch!)

    — Wem von Ihnen das nicht gefällt, der soll sich bei seinem Parteifreund Kuntscher dafür bedanken.

    (Beifall beim GB/BHE. — Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Ich kann darauf Bezug nehmen, daß ich in meiner sechs Minuten langen Begründung rein sachlich geblieben bin und auch jede Spur einer Polemik vermieden habe. Es bestand also gar kein Anlaß zu den Ausführungen und zu dem Ton, den Herr Kuntscher

    (Zurufe von der CDU/CSU: Herr Kollege Kuntscher!)

    — meinetwegen auch Herr Kollege Kuntscher — angeschlagen hat. Wenn wir aus der Tatsache, daß ich nicht jedesmal ausdrücklich „Herr Kollege" sage, irgend etwas entnehmen wollen, dann sage ich Ihnen, daß das in diesem Hause bisher nicht üblich gewesen ist.
    Ich muß dem Herrn Kollegen Kuntscher aber sagen, daß er falsch zitiert hat. Ich habe nicht gesagt, daß von Maßnahmen für Aussiedler viel gesprochen, aber nichts getan wird. Ich habe das Wort „nichts" überhaupt nicht in den Mund genommen. Ich habe aber gesagt: Es wird viel davon gesprochen, wenn man aber nachprüft und die Gesetze genauer untersucht, dann sind die Aussiedler von dem meisten ausgeschlossen. Ich habe aber das Lastenausgleichsgesetz sowohl wie das Bundesvertriebenengesetz überhaupt nicht erwähnt.
    Und, meine Damen und Herren, wer meine Ausführungen aufmerksam mitangehört hat, der hätte wissen müssen, wie sich aus ihnen immer wieder ergab, daß Hilfe gegeben werden soll und daß dieses Gesetz, das wir vorgelegt haben, den Zweck hat, Lücken auszufüllen und Härten zu beseitigen, die nach den 'bisherigen Gesetzen da sind. Ich habe z. B. gesagt: Spätaussiedler, die in den Vertreibungsgebieten gesundheitliche Schäden davongetragen haben, können einen Ersatz dafür aus den und den Gründen in der Regel nicht bekommen.


    (Dr. Kather)

    Jeder, der die Sprache des Rechts oder auch unsere Sprache hier versteht, weiß also, daß es Fälle gibt, in denen sie ihn bekommen. Ich habe gesagt: Hinsichtlich der Gruppe 2, der Angehörigen von Heimatvertriebenen, ist davon auszugehen, daß nur die Angehörigen solcher Personen, die auf eng begrenztem Raum unter ständiger Bewachung gehalten wurden, Leistungen erhalten. Auch daraus geht hervor, daß der Personenkreis, auf den diese Voraussetzung zutrifft, die Hilfe schon jetzt bekommt. Wir wollen das aber ausdehnen.
    Meine Damen und Herren! Ich will Sie aber nicht mit weiteren Beispielen ermüden. Wen das besonders interessiert, der kann das in dem Protokoll nachlesen. Es war unsere Absicht, Fälle, die sich in der Praxis als unzulänglich geregelt ergeben haben, hier miteinzufügen. Wenn das eine oder das andere dem einen oder dem anderen nicht gefällt, — nun, wir sind in der ersten Lesung, wir stehen vor der Ausschußberatung, und alles, was Herr Kuntscher — Verzeihung: Herr Kollege Kuntscher — hier gesagt hat, hätte meiner Ansicht nach in die Ausschußberatung gehört.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein, hier gehört es hin!)

    Meine Damen und Herren! Ich muß aber einen gewissen Widerspruch in den Ausführungen des Herrn Kollegen Kuntscher feststellen. Wenn wir offene Türen einrennen, weshalb dann die ganze Aufregung? Wenn alles schon da wäre, was wir gefordert haben, dann wäre die ganze Aufregung nicht nötig, dann ist sie unverständlich.

    (Unruhe und Zurufe bei der CDU/CSU.)

    Andererseits hat auch der Herr Kollege Kuntscher gesagt: Wir müssen in den und den Fällen nachprüfen, ob wir nicht helfen können. Nun, genau das ist es, was wir verlangen und was wir verlangt haben, ohne Ihnen oder der Regierung oder sonst jemandem einen Vorwurf zu machen.
    Meine Damen und Herren, es ist hier immer wieder das Wort „kollektiv" verwandt worden, offenbar in einer bestimmten Absicht. Nun, wenn ich Gruppen helfen will, dann muß ich eben Gruppen helfen. Es trifft nicht zu, daß wir keinerlei Nachprüfung vornehmen wollen. Es ist offenbar der Aufmerksamkeit sowohl des Herrn Kollegen Kuntscher wie des Herrn Kollegen Dr. Czermak entgangen, daß am Schluß des § 1 zum Beispiel gesagt ist:
    Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt an Personen, die nach der Besetzung des Heimatgebietes nachweislich in verwerflicher Weise ihr Deutschtum verleugnet oder dem dort herrschenden politischen System Vorschub geleistet haben.

    (Abg. Kuntscher: Habe ich ja gesagt!)

    — Herr Czermak hat gesagt — und Sie haben es auch gesagt —, daß wir gar keine Prüfungen vornehmen wollen. Ich kann auf meine Ausführungen verweisen, in denen ich die Unterhaltsbeihilfen nur dann gefordert habe, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Man kann sich fast des Eindrucks nicht erwehren, daß alle diese Ausführungen nicht so sehr gemacht worden sind, weil der Gesetzentwurf nicht gefällt, als deshalb, weil man die Antragsteller nicht gerne hat.
    Herr Kuntscher, Sie haben darauf hingewiesen, daß wir doch gar nicht im 1. Bundestag vertreten waren, in dem schon alles geregelt wurde. Nachdem ich den Entwurf hier begründet hatte, war dieser Hinweis etwas merkwürdig; denn schließlich habe ich die ganze erste Legislaturperiode den Vorsitz im Vertriebenenausschuß gehabt.
    Wir stimmen der Erweiterung des Antrages auf Überweisung an die Ausschüsse, wie Herr Kuntscher sie vorgetragen hat, zu.

    (Beifall beim GB/BHE.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung in der ersten Lesung.
Beantragt ist die Überweisung an den Ausschuß für Heimatvertriebene als federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und nun durch den Antrag Kuntscher und Dr. Czermak zusätzlich an den Ausschuß für Sozialpolitik. Ich bedauere im Interesse der Geschäftsordnung und der Arbeitslage des Hauses die Überweisung an mehrere Ausschüsse. Ich frage, ob diesen Vorschlägen zur Überweisung zugestimmt wird. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 2 der Tagesordnung ist vereinbarungsgemäß abgesetzt.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Langwellensender in Berlin (Drucksache 2627).
Wir verbinden damit die
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU betreffend Langwellensender in Berlin (Drucksache 2761).
Ich schlage dem Hause vor, zunächst die Begründung der Anträge zu hören und dann in die Debatte über beide Anträge einzutreten.
Das Wort zur Begründung des SPD-Antrags hat der Herr Abgeordnete Kühn.
Kühn (Köln) (SPD), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt mit der Drucksache 2627 (neu) der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, der den Deutschen Bundestag zum Bundesgenossen für die Errichtung der deutschen Langwelle hier in Berlin gewinnen will, in der Stadt, die nach unserem einmütigen Bekenntnis die Hauptstadt Deutschlands ist und bleibt. Der heutige Tag ist nicht die Stunde zu einer allgemeinen Debatte der rundfunkpolitischen Situation in der Bundesrepublik. Heute geht es allein um das e i n e Problem, über dessen Ausgangspunkt wir uns alle einig sind in der uns gemeinsam verbindenden Erkenntnis von einer gesamtdeutschen Notwendigkeit, nämlich neben den Rundfunkanstalten, die über die Mittel- und Ultrakurzwelle die allgemeine Rundfunkversorgung sicherstellen, und neben der Deutschen Welle, die nach Übersee die deutsche Stimme zur Geltung bringt, einen besonderen Langwellensender zu schaffen, der insbesondere auch in die Zone hinüberwirken soll, dessen Aufgabe es sein soll, die deutschen Menschen unseres gespaltenen Landes wieder stärker zu einer Einheit zusammenzubinden, diese Menschen, von denen wir wissen, daß sie von der inneren Entfremdung bedroht sind, von der Gefahr des Auseinanderwachsens. Alle Fraktionen dieses Hauses sind sich darin einig, daß


(Kühn [Köln])

diese Notwendigkeit besteht. Wir sollten uns aber auch darin einig sein, wie dieser Notwendigkeit entsprochen werden soll, wie ein solcher Langwellensender beschaffen sein muß, wenn er seine Aufgaben erfüllen soll.
Die Geschichte der Bemühungen um den deutschen Langwellensender in Ihr Bewußtsein zurückzurufen, dazu reicht die Zeit nicht aus, die der Ältestenrat bei seiner Zeitplanung diesem Tagesordnungspunkt zugemessen hat. Es soll deshalb nur im Telegrammstil, soweit es sich um die Initiative des Deutschen Bundestages handelt, ins Bewußtsein zurückgerufen werden, was unserer Debatte zugrunde liegt.
Es war im Februar 1952, im 1. Deutschen Bundestag, daß die sozialdemokratische Fraktion einen Antrag einbrachte, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Bemühungen um die Förderung eines solchen Langwellensenders zu unterstützen. Die Bearbeitung der Materie wurde dann einem Unterausschuß überwiesen, der zusammengesetzt wurde aus Vertretern dreier Ausschüsse: des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films, des Ausschusses für Besatzungsfolgen — weil es um die Frage der Zuweisung einer neuen Langwelle durch die Hohe Kommission ging — und des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen. Dieser Unterausschuß kam zu der einmütigen Empfehlung, der Standort der deutschen Langwelle solle Berlin sein. Am 30. März 1955, d. h. im 2. Deutschen Bundestag, hat dann der Gesamtdeutsche Ausschuß in seiner Berliner Sitzung wiederum einmütig beschlossen, daß der Standort des Senders und der Sitz der geplanten Langwellenorganisation sowie auch der Sitz der politischen und Nachrichtenchefredaktion dieses deutschen Langwellensenders Berlin sein solle. Am 19. Oktober 1955 hat der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films wiederum einmütig, also mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses, diese Gesinnung bekräftigt und zum Ausdruck gebracht, daß Berlin der Sitz der deutschen Langwelle sein soll. Und noch zwei Tage, bevor die Bundesregierung mit den Ländervertretungen und den Rundfunkanstalten den Entwurf einer Vereinbarung über eine provisorische Lösung fertigstellte, am 3. Juli 1956, hat der Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen noch einmal, also 48 Stunden vor der Formulierung eines, wie uns scheint, schlechten Entwurfs, einmütig erklärt, daß Sitz der Langwelle Berlin sein solle.
Der Bundestag hat also damit nicht nur zu wiederholten Malen sein besonderes Interesse an der Errichtung eines solchen Senders zum Ausdruck gebracht, sondern auch immer wieder seiner einmütigen Auffassung Ausdruck gegeben, daß dieser Sender nach Berlin gehört. Deshalb wäre es nicht unbillig gewesen, zu erwarten, daß der Bundestag durch die Bundesregierung laufend über die Entwicklung der Vorbesprechungen informiert werde, die von der Bundesregierung geführt worden sind. Diese Informationen wurden trotz wiederholter Bemühungen des zuständigen Ausschusses nicht erteilt. Und nun stehen wir vor der Formulierung einer Verwaltungsvereinbarung — d. h. zunächst nur eines Entwurfs, denn er bedarf ja noch der Zustimmung der Partner — zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten. Wir, der Deutsche Bundestag, haben zu prüfen, ob dieser Entwurf den Auffassungen entspricht, die in diesem Hause immer einmütig geäußert worden sind, oder ob er diesen Auffassungen etwa entgegensteht und ob wir dann nicht revidierende und ergänzende Forderungen an die Bundesregierung zu richten haben, die die Vereinbarung in Übereinstimmung bringen sollen mit unserem gemeinsamen Willen.
Mit der Errichtung eines deutschen Langwellensenders präsentiert sich eine Fülle von Problemen, auf die wir hier im einzelnen nicht eingehen können; es sind Probleme technischer, organisatorischer, politischer und finanzieller Art. Sie verschachteln sich zu einem Hauptproblem, zu dem doch ein Wort gesagt werden muß, zu der Frage nämlich: Wo zu soll diese Langwelle dienen? Die Langwelle muß unserer Auffassung nach — und ich hoffe, daß wir uns auch hier in einem Zustand der völligen Übereinstimmung befinden — ein repräsentativer gesamtdeutscher Sender der Bundesrepublik sein. Sie darf nicht ein gesamtdeutscher Propagandasender der Bundesregierung sein.

(Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

Er muß, wenn er seine Aufgabe erfüllen soll, den östlichen Sendern durch die Höhe seiner Qualität überlegen sein, durch die Güte seiner kulturellen, seiner geistigen Leistungen, durch die Objektivität seiner Nachrichtengebung und die Wahrhaftigkeit seiner politischen Berichterstattung. Er darf seine Aufgaben nicht im Jargon der rivalisierenden Propagandasender erfüllen, und er darf auch kein Instrument ministerieller Propaganda werden.
Hier sei mir am Rande eine Bemerkung zu der Frage der personellen Besetzung dieser deutschen Langwelle gestattet. An die Spitze eines solchen Senders gehören Persönlichkeiten, die politisch unumstritten sind, d. h. jedoch nicht, die politisch ungebunden sein sollen. Ich habe nicht etwa Bedenken, weil, wie die Planung es offensichtlich vorsjeht, an die Spitze ein CDU-Publizist gestellt werden soll. Von Bedenken werde ich nur erfüllt, wenn ich sehe, wie in den Couloir- und Vorzimmergesnrächen fast nur CDU-Persönlichkeiten im Gespräch sind.

(Zurufe von der CDU/CSU: Oho! — Umgekehrt!)

— Wir wollen, wenn Sie das wünschen, die Frage in aller Offenheit und Ausführlichkeit diskutieren. Die Initiative überlasse ich Ihnen.

(Beifall bei der SPD.)

Ich habe keine Bedenken dagegen, daß an die Spitze eine profilierte CDU-Persönlichkeit gestellt werden soll. Ich will Ihnen sagen: profilierte Persönlichkeiten sind mir lieber als Menschen eines schwankenden Indifferentismus.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Profilierte Persönlichkeiten können unter Umständen ausgleichsfreudiger und kooperativer sein als
solche, die kein festes Gesinnungsfundament haben.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Ich meine deshalb, daß an die Spitze der deutschen Langwelle eine, sagen wir einmal, gestandene Persönlichkeit gestellt werden sollte, wenn diese bayerische Vokabel in dieser preußischen Stadt gestattet ist. Aber, meine Damen und Herren, es ist ein Unterschied, ob profilierte Persönlichkeiten in den Sender kommen — das bejahen wir — oder ob der


(Kühn [Köln])

Sender eine einseitige Profiliertheit bekommen soll, was wir ablehnen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. PeLster: Wünschen wir auch!)

— Wenn Sie mir zurufen „wir auch", dann biete ich Ihnen gleich eine Gelegenheit, dies praktisch zu erweisen.
An diese Stelle gehört ein Wort über die Konstruktion des Beirates, der die Kontrollfunktion über diesen deutschen Langwellensender ausüben soll. Es ist vorgesehen, daß dieser Beirat aus neun Persönlichkeiten besteht, drei, die von der Bundesregierung vorgeschlagen, d. h. ernannt werden, drei von den Ländern und drei von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten der deutschen Bundesrepublik. Die Befugnisse des Beirates gehen sehr weit. Er wählt den hauptamtlichen Leiter und berät diesen Leiter dann bei der Programmgestaltung. Damit hat der Beirat den bestimmenden Einfluß auf die politische Substanz des Senders. Es heißt zwar in Ziffer 1 des Entwurfs der Vereinbarung, die der allgemeinen Zustimmung der Länder bedarf:
Der Norddeutsche Rundfunk führt im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft die vorläufigen Langwellensendungen durch.
Aber in Ziffer 5 heißt es, daß nur die Überwachung der geschäftlichen und technischen Durchführung in den Händen der Arbeitsgemeinschaft liegt, also lediglich Technik und Geschäftsführung. Diepolitische Gestaltung liegt allein beim Leiter und beim Beirat, der an die Vorschriften der Ziffer 4 gebunden ist, daß die Sendungen die demokratische Grundordnung zu sichern haben, daß eine unabhängige Meinungsbildung gesichert werden soll und daß dieser Sender nicht einseitig eine Partei oder eine Gruppe begünstigen darf. Das ist im Wortlaut gut und findet gewiß die Zustimmung des ganzen Hauses. Aber uns scheint es notwendig, über das Deklaratorische hinaus diese Forderung auch im Institutionellen zu sichern und zu untermauern.
Nach Ziffer 2 der Vereinbarung nehmen auch die Stellvertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des Beirates teil. Damit würde die Bundesregierung in den Beratungen des Beirates mit sechs Männern vertreten sein. Neben dem Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, dem Staatssekretär des Gesamtdeutschen Ministeriums und dem Chef des Bundespresse- und Informationsamtes würde die Regierung noch drei beratende Vertreter haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Beratende!)

— Drei entscheidende und drei beratende Vertreter! Wir wollen hier in Berlin, wo wir uns des Gemeinsamen immer besonders bewußt sein wollen, nicht die Besorgnis vertiefen, d3 hier ein Regierungspropagandasender geschaffen werden könnte, der seine Bedeutung nicht nur in die Zone. sondern auch ins Innere der Bundesrepublik hinein haben würde, während es uns doch allen darauf ankommen sollte, hier, sagen wir einmal, einen Sender der Nation zu schaffen.
Aber wenn diese Besorgnis nicht aufkommen soll, dann, glaube ich, haben die Mehrheit des Hauses und die Bundesregierung alle Veranlassung, unserem Ersuchen zuzustimmen, daß von den drei Persönlichkeiten, die den Bund vertreten sollen, die Bundesregierung eine ernennt, während die beiden anderen vom Bundestag nach dem Grundsatz des Verhältniswahlsystems gewählt werden, so daß Regierung und Parlament — und das Parlament durch Koalition und Opposition — in dem Beirat vertreten sind. Nur so scheint uns die Möglichkeit zu bestehen — wenn ich dieses anspruchsvolle Wort wiederholen darf —, wirklich einen Sender der Nation zu schaffen, hinter dem die Gesamtheit des Volkes und seiner politischen Repräsentanz steht.
Die Bundesregierung wird vielleicht aus formalen Gründen sagen, das sei eine Stilwidrigkeit oder ein Schönheitsfehler und verstoße gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Ich bin der Meinung, daß das mit dieser Frage nichts zu tun hat. Unserem Vorschlag zu folgen, würde bedeuten, daß wir nicht durch Beschluß des Parlaments die Bundesregierung zwingen wollen, so zu verfahren, sondern unsere Formulierung enthält ein Ersuchen an die Regierung, von sich aus den Bundestag zu beteiligen, und ich glaube, er hat als die politische Vertretung des ganzen Volkes ein Recht, dies zu fordern.

(Beifall bei der SPD.)

Die Engländer haben eine Umschreibung dessen, was sie einen Gentleman nennen. Sie sagen, ein Gentleman — so lautet die schöne Definition — ist ein Mann, der von seinem Recht nie hundertprozentig Gebrauch macht. Vielleicht versucht die Regierung an diesem Exempel den Beweis zu führen, daß sie eine Institution demokratischer Gentlemen ist.
Diese Forderung zu erfüllen, sollte ihr um so leichter fallen, als auch ein diesbezüglicher einstimmiger Beschluß des Unterausschusses aus dem Jahre 1952 vorliegt, der wünschte, daß, wenn es zu einem solchen Beirat des Langwellensenders komme, der Deutsche Bundestag bei seiner Konstituierung beteiligt wird, also Mitglieder in diesen Beirat entsendet. Wir erwarten, daß sich der 2. Bundestag in dieser Sitzung zu dem Willen des 1. Bundestages bekennt und daß die Bundesregierung dieses Ersuchen respektiert.
Ich komme damit zu einem zweiten Problem, das in der Ziffer 2 unseres Antrags enthalten ist. Es geht dabei um den Sitz des deutschen Langwellensenders. Lassen Sie mich, wohlgemut der Argumente harrend, die die zum Widerspruch verpflichtete Bundesregierung gewiß hier gleich vortragen wird, offen sagen: Ich bin davon überzeugt, daß der Kampf um den Sitz der deutschen Langwelle seine lange Dauer — ,denn seit 1950 diskutiert man ja bereits das Problem — der Absicht des Herrn Bundeskanzlers zu verdanken hat, den Sitz der deutschen Langwelle nach Bonn zu legen. Es ist dann zu einem Kompromiß gekommen, mit dem nicht alle einverstanden sein können. Er ist unzulänglich für die, die Bonn gewünscht haben, und er ist unzulänglich, mehr noch, ja inakzeptabel für diejenigen, die von vornherein der Auffassung waren, daß dieser Sender hier in Berlin errichtet werden muß.
Der Bundesminister des Innern wird mir wahrscheinlich entgegenhalten wollen, daß die Intendanten der deutschen Rundfunkanstalten selbst Hamburg in Vorschlag gebracht haben. Lassen Sie mich dabei ein Plädoyer für die Intendanten der deutschen Rundfunkanstalten halten. Wir wissen — und ich glaube, niemand ist es verborgen geblieben —, wie zäh hinter den Kulissen um das wirkungsmächtigste Instrument der Meinungsbildung in Deutschland gerungen wird, um den Rundfunk, und wie sehr, selbst wenn Sie von der Mehrheit der


(Kühn [Köln])

Koalition mir dabei widersprechen, immer wieder der Versuch angestellt wird — das gehört ja in die an einem anderen Ort zu diskutierende Frage der Staatsverträge —, hier auch von der Regierung, soweit wie möglich die Hand auf diesen Rundfunk zu legen, um sich seiner als Instrument der Meinungsbildung zu bedienen.
In letzter Zeit ist dieser Eifer etwas erlahmt, was ich allerdings weniger auf die wachsende Liberalität der Bundesregierung zurückführe als auf die schwindende Zuversicht in bezug auf die Zukunft.

(Beifall bei der SPD. — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU: Einbildung!)

— Nehmen Sie die Ergebnisse der Meinungsbefragung! Da haben Sie einiges an sachlicher Substanz für das, was Sie als „Einbildung" ansehen. — Nun, die Intendanten, denen wie anderen Leuten auch das Hemd näher sitzt als der Rock, wissen um den Versuch der Einflußnahme auf die Rundfunkanstalten. Ihr Bestreben ist es immer gewesen, dann eher die Einflußnahme sich konzentrieren zu lassen auf die Deutsche Welle nach Übersee, da, wo übrigens auch ein von uns als legitim anerkannter Anspruch auf Einwirkung vorhanden ist, und auch jetzt abzulenken auf die Deutsche Langwelle, um selbst ungeschoren zu bleiben auf ihrem eigentlichen Gebiet, auf dem Gebiet der Mittelwelle und der Ultrakurzwelle.
Ich bin persönlich skeptisch in bezug auf eine solche Fütterungsphilosophie. Die Franzosen haben das Sprichwort, daß der Appetit beim Essen kommt. Ich fürchte, daß sich also der Wunsch, Einfluß zu nehmen, nicht auf die Langwelle und die deutsche Welle beschränken, sondern auch auf die Mittel- und die Ultrakurzwelle auswirken wird.
Nun, es ist nicht gelungen, bis zu diesem Augenblick die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Wunsch zu erfüllen, den die sozialdemokratische Fraktion schon einmal in einem Antrag des Jahres 1952 vorgetragen hat, nämlich unmittelbar von Berlin zu senden. Dazu wäre es notwendig gewesen, daß die Bundesregierung über die Hohe Kommission eine entsprechend gute Langwelle hätte erwerben können. Dies war nicht möglich, und ich sage hier, daß das nicht auf ein Verschulden der Bundesregierung zurückzuführen ist. Es ist einfach bisher nicht erreichbar gewesen, daß die Bundesregierung bei der internationalen Wellenverteilung eine ausreichend gute Welle bekam. Dies bleibt eine Aufgabe der Zukunft. Was uns im Augenblick zur Verfügung steht, ist, ich möchte einmal sagen, ein Wellenkrüppel, den wir mit anderen teilen müssen, der in seiner Strahlkraft sehr unzureichend ist, eine Welle, von der der Herr Bundespostminister im ersten Bundestag einmal gesagt hat, daß man bemüht sein müßte, sie mit technischen Mitteln nutzbar zu machen. Diese Frage der geeigneten Langwelle ist also eine Frage der gemeinsamen Bemühungen um die Zuteilung einer tauglichen Welle auf der nächsten internationalen Wellenkonferenz.
Wir haben in Hamburg diese unzulängliche Welle. Die Intendanten haben daraus geschlossen, daß es doch nahe liegt, dann auch den Sitz der Anstalt und den Sitz der Chefredaktion nach Hamburg zu legen.
Aber auch die Bundesregierung ist, und das scheint mir — so verständlich die Argumente der Intendanten sind — politisch unvertretbar zu sein, der Auffassung gewesen, daß man doch bei der Bestimmung des Sitzes dem Wunsche der Rundfunkanstalten weitestgehend nachkommen solle, weil diese ja auch nach der zu treffenden Vereinbarung die vorläufige finanzielle Last eines solchen Langwellensenders tragen sollten. Der Herr Bundesinnenminister hat in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Juni erklärt:
Bei der Vereinbarung wird man darauf Rücksicht nehmen müssen, daß die Kosten des vorläufigen Langwellenbetriebes zunächst von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten getragen werden.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Die von Ihnen gewünschte Zusicherung kann von der Bundesregierung auch deshalb nicht gegeben werden, weil die Kosten des Sendebetriebes von den Rundfunkanstalten getragen werden sollen und es deshalb ganz wesentlich auf deren Stellungnahme ankommen wird.
    Nun, die Mehrkosten für den Sitz der Chefredaktion in Berlin würden im Gegensatz zu denen bei einem Sitz in Hamburg lediglich in etwas höheren Telefonrechnungen in Erscheinung treten. Dies ist kein Argument, das die Schlagkraft des Arguments von der politischen Notwendigkeit, einen solchen Sender in Berlin zu errichten, außer Gefecht setzen könnte.
    Soll das etwa heißen — wenn ich die Stimmung des Herrn Bundesinnenministers und des Herrn Bundeskanzlers hier analysiere —, daß die Bundesregierung in der Frage des Sitzes der Langwelle gegenüber denjenigen hat kapitulieren müssen, die zunächst einmal die Kosten tragen? Wer dem Herrn Bundesinnenminister die Antwort auf diese Frage in der Fragestunde als Sachbearbeiter formuliert hat, der wollte, glaube ich, nicht aufklären, sondern von dem entscheidenden politischen Streit-f all ablenken.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Für die Rundfunkanstalten mag es ein organisationspolitischer Kompromiß gewesen sein, Hamburg zu wählen. Für uns und für die Bundesregierung hätte es nur eine politische Lösung geben dürfen. Die politischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die politischen Notwendigkeiten gebührend ins Auge zu fassen, das ist nicht Sache der Intendanten, das ist in jener Verhandlung allein Sache des einen Verhandlungspartners, eben der Bundesregierung gewesen. Dabei hätte sie eingedenk sein sollen der wiederholt gegebenen, einmütigen Willensäußerung dieses Hauses. Wenn die Bundesregierung Berlin als Sitz des Langwellenverbandes und als Sitz der Chefredaktion gewollt hätte, hätte sie dies bereits in dem von ihr mit den Partnern vereinbarten Provisorium verankern können.


    (Kühn [Köln])

    Ich habe bereits gesagt, daß wir die Notwendigkeit der technischen Betreibung eines Provisoriums von Hamburg aus nicht bestreiten. Aber eben darauf muß sich das Provisorische beschränken. Es ist eine Legende, daß die Chefredaktion da installiert werden muß, wo der technische Betrieb ist. Es ist ebenso unrichtig, daß der Sitz der Verwaltung einer Rundfunkanstalt da sein muß, wo die technische Installation ist. Man hat das in den Beratungen gelegentlich damit begründet, daß die Vertraulichkeit der Nachrichtengestaltung und Nachrichtenübermittlung gesichert werden müsse. Der Herr Senator Dr. Tiburtius von Berlin hat vor dem Gesamtdeutschen Ausschuß des Bundestages in dessen Berliner Sitzung einmal angekündigt, daß Berlin bereit ist, ein Gutachten zu präsentieren, das zwei Faktoren eindeutig zugunsten Berlins kläre, einmal die Notwendigkeit, hier einen Strahler zu errichten, weil er von hier aus die Gebiete, die rundfunkpolitisch von diesem Sender am meisten versorgt werden müssen, auch am besten versorgen kann, nämlich die Zone, und dann, und das ist das Wichtige, daß dieses Gutachten auch deutlich mache, daß die Geheimhaltung — ich zitiere wörtlich — „auf dem Wege vom Entstehen und dem Anfall einer Nachricht bis zu ihrer Verarbeitung" heute gesichert werden könne, auch wenn die Chefredaktion hier in Berlin sitzt, während die Technik noch in Hamburg sein muß. Der Sitz der Chefredaktion in Berlin wäre also möglich, und der Herr Bundeskanzler hat auf einer Berliner Pressekonferenz auch einmal gesagt, daß der Sitz der Chefredaktion Berlin sein soll. Das war eine Erklärung vor den Kulissen. während dahinter, bei den Beratungen, seine Vertreter nichts dafür getan haben, um es einmal milde zu formulieren, daß der Sitz der Chefredaktion und auch der Anstalt nach Berlin kommt.
    Am 30. Mai 1956, kurz vor der Vereinbarung des sogenannten Provisoriums, hat der Herr Bundeskanzler dem Herrn Regierenden Bürgermeister der Stadt Berlin in einem Brief das von seinem Standpunkt aus weitestgehende Angebot gemacht. Da schreibt er:
    Die Bundesregierung wird sich im Beirat dafür einsetzen, daß eine Chefredaktion gebildet wird, die ihren Sitz sowohl in Bonn als in Berlin hat.
    Diese Entscheidung — so hieß es weiter — könne allerdings nicht von der Bundesregierung einfach dekretiert werden, sondern sie sei Sache des Beirats. Was aber — so frage ich — hat die Bundesregierung getan, um in den Verhandlungen diese Zusicherung auch in dem Wortlaut der Vereinbarung zu verwirklichen?
    Man hat Berlin mit einigen billigen Trostbrocken abzuspeisen versucht. Da ist zunächst ein Brief des damaligen Bundesvizekanzlers Dr. Blücher an Herrn Dr. Suhr, auf den ich noch eingehen werde. Der Intendant der die Aufsicht führenden Anstalt hat erklärt, selbstverständlich werde sich der Chefredakteur nach Maßgabe seiner physischen Kräfte so beweglich wie möglich halten müssen, um sowohl mit Bonn als auch Berlin in ständiger Fühlung zu bleiben. Meine Damen und Herren, wir vermögen nicht einzusehen, warum der Chefredakteur diese notwendige physische Beweglichkeit, mit Bonn und Hamburg in Verbindung zu bleiben, nicht auch von Berlin aus entwickeln kann.

    (Beifall bei der SPD und dem GB/BHE.)

    Ich verstehe den Intendanten, der die — wenn auch nur formale — Verantwortung für einen Sender zu tragen hat, wenn er von dem Bestreben erfüllt ist, die leitenden Persönlichkeiten in seinem eigenen Hause unterzubringen. Aber das darf uns, die wir aus übergeordneten politischen Gesichtspunkten zu entscheiden haben, nicht beeinflussen.
    Praktisch ist bei all diesen Besprechungen nichts, nicht einmal das Angebot einer gespaltenen Chefredaktion erfüllt worden. Im Aktenvermerk der Vereinbarungs-Sitzung heißt es:
    Es wird darauf hingewiesen, daß neben der Chefredaktion in Hamburg politische Redaktionen in Bonn und Berlin errichtet werden sollen.
    Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, das, was Sie heute als Antrag auf den Tisch dieses Hauses gelegt haben, bedeutet überhaupt nichts mehr; denn das ist bereits in der Vereinbarung erfüllt. Wenn Sie fordern, 'daß vorab die Errichtung „einer voll ausgestatteten politischen Redaktion" — das ist ein sehr schimärischer und elastischer Begriff — in Berlin erfolgen soll, so möchte ich demgegenüber nur daran erinnern, daß man das in einer ähnlich elastischen Formulierung auch in dieser Vereinbarung bereits untergebracht hat. Praktisch ist nicht das herausgekommen, was uns politisch notwendig erscheint: Sitz der Chefredaktion von sofort an in Berlin.
    Am 27. Juni hat der Herr Bundesinnenminister im Bundestag gesagt, die Chefredaktion solle ihren Sitz nicht nur im Bundesgebiet, sondern auch in Berlin haben. Wenige Tage später wurde diese Vereinbarung formuliert. Alle diese Versprechungen, die in halber Form gemacht worden sind, sind nicht erfüllt worden. Statt dessen, sagte ich, Vertröstungen, die beispielsweise in diesem Text folgendermaßen formuliert sind:
    Diese Vereinbarung gilt nur bis zum 30. Juni 1958. Die Beteiligten werden spätestens ein halbes Jahr vorher erneut zusammentreten, um eine weitere Vereinbarung abzuschließen. Sie werden dabei insbesondere prüfen, ob auf Grund der bisherigen Erfahrungen und der technischen Voraussetzungen der Sitz nach Berlin verlegt werden kann.
    Der Herr Bundesinnenminister hat später einmal gesagt, nicht nur die technischen, auch die finanziellen Voraussetzungen müßten erst erfüllt sein. Und, meine Damen und Herren, das bedeutet unserem Empfinden nach, daß dieses Provisorium praktisch auf ein Definitivum hinausläuft.
    Wenn Sie aber wollen, daß diese Lösung so provisorisch ist, wie ein Provisorium nur sein kann, dann müssen die technischen Voraussetzungen zunächst einmal finanziell erfüllt werden. Es kommt darauf an, daß die finanziellen Aufwendungen sichergestellt werden, um den notwendigen .Strahler in Berlin zu errichten. Das wird mehrere Millionen kosten; die technischen Fachleute schätzen zwischen 3 und 5 Millionen. Berlin hat erklärt, daß es nicht in der Lage ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen. Die Rundfunkanstalten werden sich meiner Überzeugung nach ebenfalls sträuben, diese Millionen zur Verfügung zu stellen. Es kommen neue Gemeinschaftsaufgaben auf sie zu: Radio Saarbrücken; Sie wissen, daß der Sender Freies Berlin einen finanziellen Bedarf hat, den die übrigen Anstalten in der Bundesrepublik nach


    (Kühn [Köln])

    Möglichkeit sichern sollen. Und es kommt in einigen Jahren das Farbfernsehen hinzu, das etwa fünfmal so teuer ist wie das bisherige.
    Unter all diesen Umständen werden Sie nicht erwarten können, daß die Rundfunkanstalten die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Das mindeste also wäre, daß der Bund die für die Errichtung eines Strahlers in Berlin notwendige Summe aus Haushaltsmitteln bereitstellt. Und das finden Sie in Ziffer 3 unseres Antrags als Forderung formuliert.
    Die Aufrichtigkeit der These, daß nur ein Provisorium bis Mitte des Jahres 1958 angestrebt wird, wird sich an der Antwort erweisen, die die Bundesregierung auf diesen Antrag gibt, ob sie nämlich, wenn sich die Rundfunkanstalten nicht bereit erklären, die Summen zu zahlen, ihrerseits bereit ist, die notwendigen Gelder für den Strahler aus Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen.
    Am Rande nur ein Hinweis: Es wäre, glaube ich, auch am Platze, daß aus Bundesmitteln eine Hilfe gewährt würde, um das nun aus der russischen Okkupation freigegebene Rundfunkhaus in der Masurenallee wieder in den Zustand zu versetzen, der seiner künftigen Verwendung entspricht. Der Ausschuß für Fragen des Rundfunks, des Films und der Presse wird noch während dieser Sitzungswoche das Haus besichtigen, und ich hoffe, daß wir uns, in einem gemeinsamen Willen in diesem Hause verbunden, in dieser Frage zu einem interfraktionellen Antrag zusammenfinden werden, der dic Bereitstellung dieser Mittel fordert.
    Meine Damen und Herren! Um die Zustimmung der Länder und insbesondere auch Berlins zu bekommen, hat Vizekanzler Blücher angesichts der Unzulänglichkeit dieses sogenannten Provisoriums einen Beschwichtigungsbrief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin geschrieben. Darin heißt es:
    Bei früheren Verhandlungen hat Herr Staatssekretär Bleek als Verhandlungsführer des Bundes erklärt, daß er sich bei der Bundesregierung für Berlin als Sitz des Langwellenverbandes einsetzen werde.
    Und Blücher schrieb dazu:
    Ich bestätige diese Erklärung seitens der Bundesregierung.
    Es fällt einem schwer, wenn man den Text dieses Briefes liest, höflich zu bleiben. Was soll das heißen? Am 14. August 1956, einen Monat, nachdem die Vertreter der Bundesregierung eine Vereinbarung formuliert haben, in der Berlin nicht zum Sitz gemacht wurde, heißt es: Der Verhandlungsführer der Bundesregierung wird sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, daß Berlin zum Sitz des deutschen Langwellensenders gemacht wird.
    Soll es sich aber etwa nicht auf das Jetzt der Aktion der Bundesregierung beziehen, sondern soll die Erklärung von Herrn Blücher ein Wechsel auf die Zukunft sein — und darauf deutet ein anderer Satz, wo es heißt:
    Für die Bundesregierung darf ich erklären, daß sie zum gegebenen Zeitpunkt von allen Möglichkeiten im Sinne Berlins Gebrauch machen wird
    —, dann kann ich nur sagen, für eine solche Erklärung war der Herr Bundesvizekanzler nicht zuständig. Für das, was einmal im Jahre 1958 der Fall sein wird, hat der gegenwärtige Bundesvizekanzler nichts zu erklären, sondern höchstens etwas zu hoffen, und ich habe den Eindruck, seit einigen Tagen nicht einmal mehr das.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Pelster: Sie sind sehr eingebildet!)

    — Sie werden doch nicht die Tatsache leugnen wollen, daß der Herr Bundesvizekanzler Ihnen seine Demission zu Füßen gelegt hat.
    Der Bundesinnenminister war auch vorsichtiger in seinen Versprechungen. Er hat am 18. September in seiner Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion ebenso vorsichtig geantwortet wie der Herr Vizekanzler waghalsig. Er macht dort die Errichtung eines eigenen Strahlers in Berlin nicht nur von den technischen, sondern — ich sagte es eben schon — auch von den finanziellen Voraussetzungen abhängig;

    (Abg. Dr. Rinke: Das ist ja die Hauptsache!)

    und diese Voraussetzungen — „die Hauptsache", rufen Sie, ja — sollen jetzt nach unserem Antrag erfüllt werden; sonst bleibt alles andere eine theoretische Deklaration.
    Meine Damen und Herren! Bevor der Herr Regierende Bürgermeister dieser Stadt von seiner schweren Erkrankung befallen wurde, hat er in einem letzten Appell an den Bundeskanzler den Wunsch geäußert, den Sitz der langen Welle nach Berlin zu legen. Es war dies zwei Tage vor der getroffenen Vereinbarung. Es kam trotzdem zu jenem, wie wir fürchten, definitiven Provisorium, zu jener schlechten Vereinbarung, von der auch der Herr amtierende Bürgermeister dieser Stadt, der Ihrer Fraktion, meine Herren der CDU, angehört, am 10. August im Rundfunk erklärt hat, die gesamte Berliner Öffentlichkeit sei von dem Ergebnis des 5. Juli enttäuscht.
    Unser Anliegen ist es, die von Dr. Suhr nach Überzeugung auch seines Kollegen Amrehn mit der gesamten Berliner Öffentlichkeit übereinstimmende Initiative wieder aufzugreifen und den Bundestag dafür zu gewinnen, die Bundesregierung aufzufordern, den Entwurf der Vereinbarung einer Revision zu unterziehen und in diese sogenannte provisorische Lösung so viel wie möglich an definitiven Elementen hineinzubringen. Wir wünschen so wenig wie möglich Provisorium. Das Provisorium darf und es braucht sich nur auf die Technik zu beziehen. Es braucht sich nicht und darf sich nicht auf die politische Struktur eines solchen Senders beziehen.
    Die Annahme unseres Antrags würde nicht die Aufnahme der Langwellensendungen hinauszögern, sondern dem Sender eine Konstruktion geben, die von allen getragen würde, und damit würde diese deutsche Langwelle überzeugender und effektiver sein. Die Annahme unseres Antrags würde die Wirkungsmacht dieses Senders als eines Senders für ganz Deutschland auch dadurch steigern, daß wir von vornherein der deutschen Langwelle den politischen Standort geben, den sie aus nationalpolitischen Gründen haben muß: die Hauptstadt Deutschlands.
    Deshalb bitten wir Sie alle, meine Damen und Herren, unserem Antrag zuzustimmen, damit er im Ausschuß für Fragen der Presse und des Rundfunks und im Gesamtdeutschen Ausschuß behan-


    (Kühn [Köln] )

    delt wird. Diese Beratung kann sehr schnell erfolgen, und sie wird von uns allen geführt werden unter dem Gesichtspunkt, daß der deutsche Langwellensender seine politische Mission so schnell wie möglich hier von Berlin aus erfüllen kann.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)