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ID0212508400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1956 6553 125. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1956 Ergänzung der Tagesordnung 6555 B Fragestunde (Drucksache 2025) : 1. betr. Berufsverkehr auf der Strecke Leonberg—Stuttgart: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6555 C, D, 6556 A Pusch (SPD) 6555 D 2. betr. zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Linderung der Not der unehelichen Besatzungskinder und ihrer Mütter: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6556 A, C Ritzel (SPD) 6556 B, C 3. betr. wohnraummäßige Unterbringung deutscher Aussiedler aus Polen und den polnisch verwalteten Gebieten: Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 6557 A, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 6557 C 4. betr. Vorkehrungen zur Erlernung der deutschen Sprache und zur Ergänzung der schulischen Kenntnisse von Kindern und Jugendlichen deutscher Aussiedler aus Polen und aus den polnisch verwalteten Gebieten usw.: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6557 D 5. betr. Einreiseverweigerung bzw. -sperre für osteuropäische Vereinssportmannschaften: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6558 A, C, D Seidel (Fürth) (SPD) 6558 C, D 6. betr. Visen an Staatsangehörige der Ostblockstaaten zur Einreise in die Bundesrepublik: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6559 A, B Dr. Mommer (SPD) 6559 A, B betr. Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Lastenausgleichsbank: Dr. Nahm, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 6559 C, D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 6559 D 8. betr. Abteile für Schwerbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6560 A 9. betr. Vorschüsse auf Rechtsansprüche aus der sogenannten Dritten Masse: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6560 C 10. betr. schlechten Gütestand von Mauersteinen bzw. strafrechtliche Folgerungen daraus: Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 6561 A, D Arnholz (SPD) 6561 C 11. betr. Einschrankungen der Rechte der Arbeitnehmer der Grenzkraftwerke Albbruck-Dogern, Reckingen und Rheinfelden: Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 6561 D, 6562 B Arnholz (SPD) 6562 B 12. betr. angebliche Äußerung eines Angehörigen des Bundesministeriums für Verteidigung auf einer Tagung der Evangelischen Akademie in Mülheim über Nichtbestehen eines Weigerungsrechts, auf den eigenen Vater zu schießen: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6556 D, 6557 A Arnholz (SPD) 6556 D Beratung der Übersicht 15 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 31. Dezember 1955 (Drucksache 2002) 6562 C Annahme 6562 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Drucksache 2034) . . . 6555 B, 6562 C Annahme 6562 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung — 2. Teil) (Drucksachen 2037, 2026) 6555 B, 6562 D Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 6585 C Beschlußfassung 6562 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des zivilen Luftschutzes (Drucksache 1978) 6562 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6562 D, 6577 D Dr. Höck (CDU/CSU) 6566 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 6568 B Frau Dr. Ilk (FDP) 6568 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 6569 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . . 6573 C, 6574 D, 6579 A Lücke (CDU/CSU) 6574 C Feller (GB/BHE) 6574 D Kortmann (CDU/CSU) 6577 A Schoettle (SPD) 6579 A Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, für Kommunalpolitik und für Wiederaufbau und Wohnungswesen . . . . 6579 D Erste Beratung des von den Abg. Kühlthau u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den freien Halbtag im Einzelhandel (Drucksache 1943) . . . . 6580 A Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und für Wirtschaftspolitik . . . . 6580 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 1651); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1979) 6580 B Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 6586 A Beschlußfassung 6580 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Leistung von Zuschüssen an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie über die Versicherungspflicht ihrer Mitglieder in der Sozialversicherung (Drucksache 1124); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1985) 6580 C Horn (CDU/CSU), Berichterstatter 6580 C Abstimmungen 6581 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenze (Drucksache 1960) 6581 D Überweisung an den Rechtsausschuß . 6582 A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr (Drucksache 1975) . . . . 6582 A Überweisung an den Haushaltsausschuß, an den Verkehrsausschuß, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 6582 A Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1974) . . 6582 A Überweisung an den Ausschuß für Lastenausgleich 6582 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kreyssig und Fraktion der SPD betr. Berechnung des Sozialprodukts und der Steuern für den Haushalt 1956 (Drucksache 1928 [neu]) 6582 A Dr. Kreyssig (SPD), Antragsteller . 6582 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6583 D Schoettle (SPD) 6583 D Annahme 6584 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat und Spinnkabel) (Drucksachen 2035, 1992) 6584 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 6587 C Beschlußfassung 6584 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des bebauten Grundstücks in Berlin-Lankwitz an den Filmkaufmann Ernst Wolff, BerlinLichterfelde, im Tausch gegen dessen Grundstücke in Berlin-Charlottenburg und in Berlin SO 36 (Drucksache 1999) . 6584 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Veräußerung bundeseigener Grundstücke auf Markung Zuffenhausen (ehem. Standortübungsplatz) an die Stadt Stuttgart im Wege eines Tausches gegen stadteigene Grundstücke auf Markung Bad Cannstatt und Markung Sillenbuch (Drucksache 1942) . . . 6584 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Verkauf des ehemaligen Wehrmachtlagerhauses I in Deggendorf an die Firma Autohaus Deggendorf, Lesser KG (Drucksache 1953) 6584 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 C Beratung des Antrags des Bundesministers für Wohnungsbau auf Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Deutschen Bau- und Bodenbank AG, Frankfurt (Main) (Drucksache 2000) 6584 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 ( Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch til, 1954 (Drucksache 1990) 6584 C Überweisung an den Verkehrsausschuß 6584 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 10 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. November 1921 über das Alter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit in der Landwirtschaft (Drucksache 1991) 6584 D Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und Jugendfragen 6584 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache 1994) 6584 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 6584 D Nächste Sitzung 6584 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6585 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung — 2. Teil) (Drucksache 2037) 6585 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 1979) 6586 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 2035) 6587 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 5 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Graaff (Elze) 3. 3. 1956 Dr. Hammer 3. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Glüsing 25. 2. 1956 Mellies 25. 2. 1956 Schmidt (Hamburg) 25. 2. 1956 Srock 25. 2. 1956 Gleisner (Unna) 18. 2. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Kriedemann 11. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 28. 1. 1956 Frau Kipp-Kaule 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Naegel 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Birkelbach 20. 1. 1956 Fürst v. Bismarck 20. 1. 1956 Blachstein 20. 1. 1956 Dr. Blank (Oberhausen) 20. 1. 1956 Brandt (Berlin) 20. 1. 1956 Brese 20. 1. 1956 Dr. Bucerius 20. 1. 1956 Dr. Bürkel 20. 1. 1956 Dr. Eckhardt 20. 1. 1956 Even 20. 1. 1956 Geiger (München) 20. 1. 1956 Dr. Gleissner (München) 20. 1. 1956 Häussler 20. 1. 1956 Held 20. 1. 1956 Hansen (Köln) 20. 1. 1956 Dr. Hellwig 20. 1. 1956 Huth 20. 1. 1956 Jacobi 20. 1. 1956 Dr. Jentzsch 20. 1. 1956 Illerhaus 20. 1. 1956 Kahn-Ackermann 20. 1. 1956 Keuning 20. 1. 1956 Knobloch 20. 1. 1956 Kramel 20. 1. 1956 Kurlbaum 20. 1. 1956 Lemmer 20. 1. 1956 Dr. Löhr 20. 1. 1956 Morgenthaler 20. 1. 1956 Müller-Hermann 20. 1. 1956 Neuburger 20. 1. 1956 Neumann 20. 1. 1956 Dr. Orth 20. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Frau Rudoll 20. 1. 1956 Dr. Schild (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Dr. Schöne 20. 1. 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt 20. 1. 1956 Solke 20. 1. 1956 Stahl 20. 1. 1956 Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 20. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 20. 1. 1956 Dr. Welskop 20. 1. 1956 Anlage 2 Drucksache 2037 (Vgl. S. 6562 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung - 2. Teil) (Drucksache 2026). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in eingehender Beratung mit dem Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung -2. Teil) - Drucksache 2026 - befaßt. In grundsätzlichen Beratungen ist von den Sprechern aller Fraktionen zum Ausdruck gekommen, daß man zwar dem Gedanken einer solchen Zollsenkung zustimmt, die ein Mittelding zwischen einer linearen und einer individuellen Zollsenkung darstellt, daß man aber gewisse Bedenken hat, ob die insgesamt 14 Positionen geeignet erscheinen, konjunkturpolitisch erwünschte Auswirkungen zu erzielen. Der Ausschuß hat sich sodann mit den einzelnen Positionen befaßt und zu verschiedenen Punkten Auskünfte der Bundesregierung verlangt. Zur lfd. Nr. 9 Tarifnr. 84 56 wurde vor allen Dingen bemängelt, daß nur handangetriebene Rechenmaschinen, nicht schreibend, ohne Registrierstreifen, in die Verordnung aufgenommen worden seien, während den Maschinen mit Registrierstreifen heute die größere praktische Bedeutung zukomme. Es wurde vor allem darauf hingewiesen, daß z. B. Additionsmaschinen mit Registrierstreifen größere Beweiskraft gegenüber der Finanzbehörde besitzen. Der Ausschuß hat daher beschlossen, die folgende Fassung der lfd. Nr. 9 aufzunehmen: „aus A - Rechenmaschinen, auch mit Registrierstreifen, auch schreibende Rechenmaschinen, alle diese nur handangetrieben". Die anwesenden Vertreter der Bundesregierung haben dieser Änderung zugestimmt. In der abschließenden Aussprache haben die Sprecher aller Fraktionen übereinstimmend erklärt, daß sie aus grundsätzlichen Erwägungen dem 2. Teil der konjunkturpolitischen Zollsenkung zustimmen, um damit der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, das mit dem 1. Teil begonnene konjunkturpolitische Programm auf dem Zolltarifgebiet zu Ende zu führen. In der Regierungsvorlage war als Anfangstermin für das Inkrafttreten der veränderten Zollsätze der 15. Januar 1956 vorgesehen. Da dieser Termin bereits am Tage der Ausschußberatung überschritten war, ist vorgesehen worden, den Anfangstermin auf den 25. Januar 1956 zu verlegen. Entsprechend wurden im § 1 des Entwurfs die Worte „15. Januar 1956" in die Worte „25. Januar 1956" geändert. Sinngemäß wurde in § 2 „14. Januar 1956" durch „24. Januar 1956" ersetzt. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wurde die Verordnung im Ausschuß einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen angenommen. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1979 (Vgl. S. 6580 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 1651). Berichterstatter: Abgeordnete Frau Dr. Schwarzhaupt Das Ausführungsgesetz vom 24. August 1953 zu dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen) enthält eine Bestimmung über die Änderung von Art und Umfang der Sicherheiten, die der deutsche Schuldner bestellt hat. Die Sicherheiten entsprechen in vielen Fällen nicht mehr dem Stand der Schuld, die sich durch Rückzahlungen oder durch die Regelung nach dem Schuldenabkommen verringert hat. Als eine billige Maßnahme zugunsten des deutschen Schuldners soll diesem deshalb die Möglichkeit eröffnet werden, die von ihm bestellten Sicherheiten dem Stand der Schuld anzupassen. Bei Schulden, für die Teilschuldverschreibungen ausgestellt waren, ergeben sich Schwierigkeiten daraus, daß nicht ohne weiteres alle Gläubiger ein Regelungsangebot nach dem Londoner Schuldenabkommen annehmen, daß aber die Sicherheiten für die gesamte Schuld bestellt sind und deshalb nur mit Wirkung gegenüber allen Inhabern der Teilschuldverschreibungen geändert werden können. Es wäre eine erhebliche Erschwerung für den deutschen Schuldner, wenn die Änderung der Sicherheit von der Zustimmung aller Inhaber der Teilschuldverschreibungen abhängig gemacht werden müßte; andererseits können die Sicherheiten ohne Zustimmung aller Gläubiger nur geändert werden, wenn besondere Sicherungen zur Wahrung ihrer Rechte vorgesehen werden. Zu diesem Zweck sieht das Erste Ausführungsgesetz ein bestimmtes gerichtliches Verfahren für die Abänderung der Sicherheiten für Schuldverschreibungen vor. Nach § 76 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes setzt die gerichtliche Entscheidung über eine im. Regelungsangebot des Schuldners vorgesehene Änderung oder Aufhebung einer Sicherheit voraus, daß eine bestimmte Mehrheit von Gläubigern das Regelungsangebot ausdrücklich angenommen und daß eine bestimmte Minderheit ihm nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Mehrheit der Gläubiger wird von dem Betrag der Schuldverschreibungen berechnet, die nach den Bestimmungen des Wertpapierbereinigungsgesetzes bereinigt sind. Die Minderheit wird von dem Gesamtbetrag der Schuldverschreibungen berechnet, die bei Abgabe des Regelungsangebots noch offenstehen. Die praktische Entwicklung zeigte, daß bei dieser Regelung der deutsche Schuldner in vielen Fällen nicht in den Genuß des Vorteils kommen würde, der ihm durch das gerichtliche Verfahren eröffnet werden sollte. Bei Erlaß des Ausführungsgesetzes war man davon ausgegangen, daß die Wertpapierbereinigung schnell abgeschlossen sein werde und daß sich die Inhaber der Auslandsbonds beeilen würden, das Regelungsangebot des Schuldners anzunehmen, da sie anderenfalls nicht damit rechnen können, in absehbarer Zeit ihre Ansprüche gegen den Schuldner in Deutschland durchzusetzen. Um im Interesse der deutschen Schuldner möglichst schnell Klarheit über den Umfang der Sicherheiten herbeizuführen, sah § 76 Abs. 4 des Ausführungsgesetzes daher vor, daß die gerichtliche Entscheidung über die Änderung oder Aufhebung einer Sicherheit nur zulässig ist, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 3, d. h. das Zustandekommen einer Gläubigermehrheit und das Nichtzustandekommen einer anderen Gläubigerminderheit innerhalb einer kurz bemessenen Frist, erfüllt würden. Die Erwartung hat sich jedoch als irrig erwiesen, daß die Gläubiger sich in ihrer überwiegenden Mehrheit schnell für das Regelungsangebot entscheiden würden. Die Auslandsbonds sind, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, nach ihrer Bereinigung zum Börsenhandel zugelassen worden, ohne daß der Verkäufer vorher dem Regelungsangebot des Schuldners zugestimmt haben mußte. Einer Gruppe von Käufern dieser Bonds war aus spekulativen Gründen an einer schnellen Bedienung der Bonds nichts gelegen; sie hielten diese vielmehr in der Erwartung einer günstigeren späteren Situation zurück, ohne das Regelungsangebot anzunehmen. So entstand die Gefahr, daß die in § 76 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes vorgesehene Gläubigermehrheit nicht innerhalb der in Absatz 4 bestimmten Frist zustande kommt. Damit wäre dem deutschen Schuldner endgültig die Möglichkeit genommen, die von ihm gestellte Sicherheit dem neuen Stand seiner Schuld anzupassen. Dieser Gefahr soll Artikel I Nr. 1 des Entwurfs vorbeugen. Hier wird bestimmt, daß die bisher wie eine Ausschlußfrist wirkende Jahresfrist des § 76 Abs. 4 in Zukunft die Mindestfrist ist, die abgewartet werden muß, ehe eine gerichtliche Entscheidung über die Abänderung der Sicherheit ergehen darf. Die Voraussetzungen des Absatzes 3 (Gläubigermehrheit bzw. -minderheit) können aber innerhalb von fünf Jahren noch erfüllt werden, nämlich innerhalb der Frist, in der überhaupt die Gläubiger das Regelungsangebot annehmen können (Artikel 15 Abs. 2 Buchstabe b des Londoner Schuldenabkommens). Die übrigen Änderungen im Wortlaut von Artikel 76 Abs. 3 betreffen nur die Technik der Feststellung, ob die Gläubigermehrheit oder die Gläubigerminderheit zustande gekommen ist. Von materieller Bedeutung ist lediglich die Vorschrift, daß es der zum Schutze der Gläubiger erschwerten Voraussetzungen für eine Änderung oder Aufhebung von Sicherheiten nach § 76 Abs. 3 nicht bedürfen soll, wenn die Änderung nur darin besteht, daß eine Schuldverschreibungshypothek nach §§ 1187 und 1189 BGB durch ein Grundpfandrecht zugunsten des Anleihetreuhänders selbst ersetzt wird. Bei dieser Änderung werden die wirtschaftlichen Interessen des Gläubigers nicht beeinträchtigt; sie ist aber im Interesse der Übersichtlichkeit des Grundbuchs und in Anbetracht der Schwierigkeiten, die sich aus § 75 des Ausführungsgesetzes ergeben, wünschenswert. Artikel I Nr. 2 des Entwurfs regelt den Fall, daß bei einer Anleihe eine Bank als Treuhänderin zwischen den Schuldner und die Inhaber der Teilschuldverschreibungen eingeschaltet ist. In diesen Fällen ist die Bank formalrechtlich Gläubigerin des deutschen Schuldners; die Bank hat ihren seits Teil- oder Hinterlegungszertifikate über Teilbeträge der Forderung an die Einzelgläubiger ausgegeben. Hier sollen die Inhaber der Teil- oder Hinterlegungszertifikate als Gläubiger im Sinne des § 76 anzusehen sein. Für die Frage, ob eine (Frau Dr. Schwarzhaupt) für die Änderung oder Aufhebung der Sicherheit erforderliche Gläubigermehrheit oder -minderheit vorhanden ist, kommt es also auf die Zustimmung oder den Widerspruch der Zertifikatsinhaber als der wirtschaftlich Berechtigten an. Durch ein Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 12. Oktober 1955 ist eine Anregung des Bundeswirtschaftsministers weitergegeben worden, in Artikel I des Entwurfs eine Nr. 3 vorzusehen. Es soll in das Ausführungsgesetz eingefügt werden ein § 108 b, nach dem Schuldverschreibungen, die im Rahmen des Londoner Schuldenabkommens an Stelle alter Schuldverschreibungen in den Verkehr gebracht werden, nicht der Genehmigung nach § 795 Abs. 1 und § 808 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedürfen. Der Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat hier zu Zweifeln Anlaß gegeben; eine Reihe von Anleiheschuldnern hat die Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums beantragt; andere haben die Schuldverschreibungen bereits ohne Genehmigung in den Verkehr gebracht. Nach deutschem Rechtsverständnis ist die Genehmigungsfreiheit bei der gegebenen Sachlage selbstverständlich; im Hinblick darauf, daß die ausländischen, insbesondere die angelsächsischen, Gläubiger in dieser Beziehung sehr formal denken, dürfte jedoch eine ausdrückliche Bestimmung im Gesetz geboten sein. Den Gläubigermächten war von der Bundesregierung im Verlaufe der Verhandlungen über das Londoner Schuldenabkommen zugesagt worden, daß sie bei der Ausarbeitung der auf dem Gebiet der Anleihesicherheiten erforderlichen Gesetzesvorschriften konsultiert werden würden. Sie haben den vorgesehenen Ergänzungen des Ausführungsgesetzes zugestimmt. Der Rechtsausschuß stimmte der Regierungsvorlage einschließlich der von dem Herrn Bundesminister der Justiz angeregten Ergänzung durch Nr. 3 zu. Die Frage, ob die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, wurde verneint, da die Gründe, die seinerzeit die Zustimmung des Bundesrates zu dem Ersten Ausführungsgesetz erforderlich machten, bei den vorliegenden Abänderungsvorschriften nicht gegeben sind. Der mitberatende Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat keine Bedenken geäußert. Bonn, den 14. Dezember 1955 Frau Dr. Schwarzhaupt Berichterstatterin Anlage 4 Drucksache 2035 (Vgl. S. 6584 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat und Spinnkabel) (Drucksache 1992). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 19. Januar 1956 mit dem Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat und Spinnkabel) befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Löhr Berichterstatter
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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, das Haus hat Verständnis dafür, daß ich das, was die Redner vor allem der CDU/CSU hier nicht so deutlich gesagt haben, für die sozialdemokratische Fraktion etwas deutlicher anspreche. Zunächst möchte ich aber auf einige Ausführungen des Kollegen Dr. Höck eingehen, von dem man sagen kann, daß er hier mit Zahlen trefflich gestritten hat. Er hat dabei jedoch etwas Wesentliches vergessen: er hat nur die Zahlen von 1954 genannt. Er hätte auch die Zahlen der zurückliegenden Jahre nennen und hinzufügen müssen, daß wir in Deutschland natürlich einen Nachholbedarf auf dem Gebiete des Luftschutzes


    (Schmitt [Vockenhausen])

    haben. Wenn man das überlegt, erscheinen Ihre Zahlen, Herr Dr. Höck, in einem völlig anderen Licht und zeigen, daß die Mittel, die bisher von der Regierung und der Mehrheit des Hauses bereitgestellt wurden, unzureichend waren.
    Die sozialdemokratische Fraktion hat seit Jahren feststellen müssen, daß die Anstrengungen der Bundesregierung auf dem Gebiet des Luftschutzes in einem umgekehrten Verhältnis zu ihrer Beurteilung der militärisch-politischen Lage und vor allem zu ihren Anstrengungen bei der Wiederaufrüstung stehen.

    (Abg. Arnholz: Sehr wahr!)

    Weil, wie an dieser Stelle schon öfter mit Recht gesagt worden ist, jede Verteidigung ihren Sinn nur in der Verteidigung der Heimat und der Zivilbevölkerung hat, hätte es doch auf diesem Gebiet dringend stärkerer Anstrengungen bedurft.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wenn es schon infolge der Nachkriegsmaßnahmen der Alliierten schwer ist, heute der Bevölkerung die Notwendigkeit von Luftschutzmaßnahmen klarzumachen, so hat die Art, wie die Bundesregierung das Problem angepackt hat, die Verwirrung und das Mißtrauen der Bevölkerung nur noch verstärkt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Viele Menschen sagen: Na, wenn die Regierung schon seit Jahren nicht viel oder nichts tut, dann wird es auch gar nicht nötig sein. Oder sie sagen: Wenn nur halbe Maßnahmen geschehen, dann hat die Regierung wahrscheinlich selbst das Gefühl, daß es gar nicht so notwendig ist. Und wenn man sich überlegt, daß wir nun glücklich bei dem Bau eines Versuchswarnamtes angekommen sind, und wenn man bedenkt, daß sich der Deutsche Bundestag seit Jahren mit Verteidigungsproblemen bebeschäftigt, dann muß man sich doch fragen: Ist hier alles geschehen, was hätte geschehen müssen und hätte geschehen können?
    Gerade die Regierung hätte infolge der von ihr immer wieder betonten Bedrohung sich doch veranlaßt sehen müssen, sich ernsthaft mit den Problemen des Luftschutzes zu beschäftigen. Wir haben hier erleben müssen — und ich habe das dem Herrn Kollegen Dr. Höck in einem Zwischenruf eben klarzumachen versucht —, daß die Notwendigkeit der Mittel, die wir bei den Haushaltsberatungen beantragt haben, anerkannt wurde. Wir mußten dann aber erleben, daß die Bereitstellung der Mittel abgelehnt wurde. In letzter Konsequenz geschah nichts.
    Wie soll aber das Volk draußen glauben, daß der Luftschutz nützt, wenn es sieht, daß die Regierung weiterhin nur — und das ist auch durch die Ausführungen der Diskussionsredner hindurchgegangen unvollständige und unzureichende Vorschläge macht?

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr!)

    Wenn nun die Bevölkerung noch in den Zeitungen — ich habe gerade eine Zeitung von gestern hier — Meldungen wie die folgende liest — da erklärt ein Luftmarschall, der Chef eines kanadischen Luftwaffenverbandes, daß der moderne Krieg nur noch sieben Stunden dauert, daß wenige Atombombenabwürfe das gesamte Leben lähmen und vernichten —, dann fragen sich doch draußen die Menschen mit Recht: Ja, wie ist eigentlich die Wirkung der Atomwaffen, und welche Bedeutung hat der Luftschutz überhaupt noch? Ich will das Beispiel über die Wirkung der modernen Atomwaffen, das der Kollege Mende hier am 7. Dezember in der 116. Sitzung des Hauses angeführt hat und das vor allem den Mitgliedern des Hauses, die sich schon länger mit Luftschutzfragen beschäftigen, bekannt ist, nicht wiederholen. Ich will auch nicht bezweifeln, daß die Herren, die der Herr Minister in seine wissenschaftlichen Kommissionen berufen hat, von ihrer Sicht aus auf dem letzten Stand der Entwicklung sind. Aber es ist die Frage, ob wir in Deutschland überhaupt den letzten Stand der Entwicklung bereits kennen. Da hat der Bundesrat mit Recht dringend gefordert, angesichts der Entwicklung der Atomwaffe zu prüfen, ob ein Schutz und welcher Schutz der Bevölkerung im Falle eines Atomkrieges möglich und wirksam ist. Wir sind mit dem Bundesrat der Auffassung, daß dies das erste und entscheidende Anliegen ist: Ist nach dem neuesten Stand der Entwicklung überhaupt und wie Sicherheit gegeben? Es war Herr Dr. Mende, der hier in der Sitzung am 7. Dezember mit Recht gesagt hat, daß wir diese Frage ohne Panikmacherei prüfen müssen. Aber ich habe manchmal das Gefühl, daß die Bundesregierung die satte Sicherheit, die mit Recht angegriffen wird, ganz gerne hat, weil dadurch ihre Inaktivität nicht so klar zum Vorschein kommt. Wir wünschen deshalb in diesem entscheidenden Punkt volle Klarheit unter Berücksichtigung des letzten Standes der militärischen Entwicklung und nicht zuletzt auch der NATO-Luftmanöver, die uns in diesem Hause schon in mehreren Diskussionen beschäftigt haben.
    Es genügt auch nicht, daß wir uns damit trösten, daß auch in anderen Ländern Luftschutzmaßnahmen in dieser oder jener Richtung in den vergangenen Jahren durchgeführt worden sind; denn wir können uns mit der Luftschutzlage anderer Länder leider nur bedingt vergleichen. Die USA und Schweden besitzen z. B. weite Räume zum Ausweichen. Es ist sicher ohne Schwierigkeiten eine teilweise Evakuierung möglich, obwohl gerade in Schweden in letzter Zeit hiergegen Bedenken geltend gemacht worden sind. Wenn wir uns dann die Masse der Menschen im Rhein-Ruhr-Gebiet vorstellen, — wohin sollen diese Menschen ausweichen? Auch eine Teilverlagerung der Industrie, die in den USA ohne Schwierigkeiten möglich ist, ist hier nur sehr bedingt durchführbar.
    Man kann es sich beim Luftschutz nicht so leicht machen, wie es sich der Herr Bundeskanzler in seiner Rede zu den Pariser Verträgen hier gemacht hat. Ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten wörtlich zitieren. Der Bundeskanzler sagte damals:
    Solange wir nicht zur NATO gehören, sind wir im Falle eines heißen Krieges zwischen Sowjetrußland und den Vereinigten Staaten das Schlachtfeld. Wenn wir in den Atlantikpakt eintreten, dann sind wir dieses Schlachtfeld nicht mehr.
    Auf den Luftschutz übertragen würde das heißen: Wenn wir erst einmal das Luftschutzgesetz haben, sind wir geschützt, und dann ist alles in Ordnung. So einfach kann man es nicht machen und dürfen wir es nicht machen.
    Leider hat die Bundesregierung die konkrete Frage des Bundesrates nicht genügend beantwortet.
    Vor allem ist auch das Dunkel um die Gesamtplanung und die Gesamtbelastung des Luftschutzes noch nicht genügend erhellt. Wir haben heute von


    (Schmitt [Vockenhausen])

    dem Herrn Minister einiges von dem gehört, was auf uns zukommen wird. Überschrift und Begründung des Gesetzentwurfs zeigen — und der Herr Minister hat das auch heute ausdrücklich betont —, daß wir es nur mit ersten Maßnahmen zu tun haben. Sachverständige haben einmal die Kosten der Mindestmaßnahmen geschätzt, und es sind Zahlen zwischen 10 und 20 Milliarden herausgekommen. Der Bundesrat hat bedauert, daß wir heute nur vor einem Teilstück des Luftschutzes stehen und daß ein Teil des Luftschutzproblems vorweggenommen werden soll, ohne daß das Gesamtvorhaben der Bundesregierung auf diesem Gebiet genügend dargelegt und bekannt ist. Wenn man aber die Probleme und die Tragweite des zivilen Luftschutzes beurteilen soll, ist es notwendig, daß wir über eine solche Gesamtplanung und eine Gesamtkostenaufstellung der Regierung verfügen. Hier gilt eigentlich dasselbe, was verschiedene Sprecher meiner Fraktion schon bei anderen Gelegenheiten zu der Frage der Verteidigungslasten ausgeführt haben: daß die Regierung uns immer nur bruchstückweise die volle Auswirkung der Kosten darlegt. Deshalb müssen wir auch heute wieder verlangen, daß über die Kosten, die auf uns zukommen, völlige Klarheit geschaffen wird.
    Zum Beispiel ist Ihnen, meine Damen und Herren, bekannt, daß der vorliegende Entwurf den Bau von Luftschutzräumen in Städten über 10 000 Einwohner zunächst nur bei Neubauten vorsieht. Also der gesamte Altbau ist, wie der Herr Minister auch gesagt hat, nicht berücksichtigt.
    Frau Kollegin Dr. Ilk hat die Frage der Erhöhung der Mieten angesprochen. Der Herr Staatssekretär hat uns schon konkrete Zahlen in der
    Frage der Mieterhöhung genannt. Ich habe das Gefühl, daß die Bundesregierung die volle Tragweite der Mieterhöhung dem Hause und der Öffentlichkeit mit Absicht nicht mitteilt, weil die Beratungen um das Wohnungsbaugesetz und die Gesetzgebung von Herrn Minister Dr. Preusker in der breiten Öffentlichkeit ohnehin eine ungeheure Beunruhigung hervorgerufen haben.

    (Abg. Lücke: Durch Ihre Falschmeldungen!)

    — Nein, nein, durch die Tatsachen, Herr Kollege Lücker

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wenn man weiter bedenkt, daß eine Dienstverpflichtung in gewissem Umfang vorgesehen ist, und wenn man überlegt, daß auch die deutsche Industrie, falls sie einen wirksamen Luftschutz aufbauen soll, größere Mittel bereitstellen muß und dazu auch wahrscheinlich Steuervergünstigungen verlangen wird, dann begreift man dieses Versteckspielen. Aber es ist nicht zu verantworten, und wir wünschen — das betone ich noch einmal mit aller Klarheit —, daß hier die Karten auf den Tisch gelegt werden.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich kann in diesem Zusammenhang nur noch einmal wiederholen, daß unabhängig, Herr Kollege Dr. Höck, von der Frage der haushaltsmäßigen Verrechnung selbstverständlich die Fragen des Bereichs der zivilen und militärischen Verteidigungslasten eine Einheit bilden und nicht isoliert gesehen werden können. Wenn man sonst Milliarden hat, darf man beim Luftschutz nicht mit den Millionen geizen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das müssen wir an die Adresse des Herrn Finanzministers einmal mit aller Deutlichkeit sagen.
    Nun ist in den vergangenen Jahren überhaupt noch nicht einmal ein finanzieller Grundstein gelegt worden. Wir alle waren froh, als kürzlich mit den Auseinandersetzungen um den Finanzausgleich wenigstens dieses Kapitel ein vorläufiges Ende gefunden hat. Es ist zwar nicht befriedigend, aber immerhin, es ist zunächst einmal ein Ende. Nun werden diese Auseinandersetzungen erneut beginnen, denn der vorliegende Gesetzentwurf versucht doch — und das ist hier schon ausführlich dargelegt worden —, die Lasten auf die Länder und die Gemeinden weiterzuverteilen. Die Bundesregierung hat zu der Kostenfrage in ihrer Stellungnahme zu der Einwendung des Bundesrates darauf hingewiesen, daß nach ihrer Auffassung über die Hälfte der öffentlichen Kosten von der Bundesregierung getragen werden. Nun, meine Damen und Herren, ich habe mir einmal die Mühe gemacht, das Gesetz daraufhin durchzusehen, was an Belastungen vor allem auf die Gemeinden zukommt und was nach dem bisherigen Gesetzentwurf ohne Kostenersatz von den Gemeinden getragen werden soll.
    Nach dem Gesetz sind es zunächst einmal die Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung der örtlichen Alarmeinrichtungen — § 8 —, die von den Gemeinden getragen werden müßten. Ein vorläufiger Kostenüberschlag sieht dafür 27 Millionen vor. Nun sind aber eine Reihe von Kosten, die auf die Gemeinden zukommen, noch vorgesehen, die nach dem Luftschutzprogramm der Regierung zu erwarten sind und die nach meiner Meinung in der Kostenverteilung überhaupt nicht berücksichtigt sind. Da sind z. B. die Entschädigungen wegen luftschutzbedingter Baubeschränkungen. Da sind die Erhöhungen der gemeindlichen Mittel für den sozialen Wohnungsbau für die Bevölkerungsschicht mit geringerem Einkommen über den Satz des § 23 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes hinaus. Da sind die baulichen Luftschutzmaßnahmen bei gemeindeeigenen Gebäuden, bei Schulen, Krankenhäusern, Altersheimen usw. Da sind die Luftschutzmaßnahmen bei Betriebsanlagen der Energie- und Wasserversorgung, bei gemeindlichen Verkehrsanlagen, und nicht zuletzt das große Gebiet der Haftung der Gemeinden überhaupt bei Luftschutzmaßnahmen. Der Luftschutz ist aber unbestritten ein Teil des Gesamtsystems des Schutzes der Bundesrepublik und daher wie die militärische Verteidigung keine gemeindliche Aufgabe, sondern eine Aufgabe des Bundes.
    Nun ist mit Recht schon heute morgen — ich glaube, von dem Kollegen Dr. Höck — darauf hingewiesen worden, daß niemand weiß, wie sich die Luftschutzgesetzgebung noch entwickelt, und da zahlreiche Kostenpositionen bei diesen Aufstellungen noch nicht berücksichtigt sind, ist es wesentlich, daß, bevor über eine Verteilung überhaupt gesprochen werden kann, völlige Klarheit über die Gesamtkosten besteht. Der Herr Minister hat zur Rechtfertigung des Vorschlags der Bundesregierung auf die Kostenverteilung im Ausland hingewiesen. Herr Minister, ich bezweifle nicht, daß die Kostenverteilung im Ausland so ist. Aber ich weiß nicht, wie die Verteilung der Steuerquellen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im Ausland ist,

    (Beifall bei der SPD)



    (Schmitt [Vockenhausen])

    und das ist doch die entscheidende Frage. Ich kann keine Kostenregelung — —

    (Bundesminister des Innern Dr. Schröder: Darüber können wir auch einmal eine Untersuchung anstellen!)

    — Ausgezeichnet, Herr Minister! Wir werden im Ausschuß gern diese Untersuchung durchführen, denn von der Frage der Steuerquellen und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern nach den Kompetenz-Artikeln 73 und 74 des Grundgesetzes hängt ja, auch in Verbindung mit dem Finanzverfassungssystem der Bundesrepublik, die Kostenverteilung ab.
    Nun ist hier schon einiges über die Finanzlage der Gemeinden, der Länder und des Bundes gesagt worden. Es ist aber doch unbestreitbar — Herr Kollege Lücke wird mir sicher hier zustimmen —, daß die Finanzkraft unserer Gemeinden in einer Weise überfordert ist, wie das eigentlich in keiner Generation bisher der Fall war.

    (Abg. Lücke: Vor allem der kleinen Gemeinden!)

    Bei der von der Bundesregierung vorgesehenen Verteilung — das scheint mir ein entscheidendes Problem zu sein — werden die Gemeinden sehr unterschiedlich belastet, Herr Minister.

    (Abg. Lücke: Richtig!)

    Vor allem die Gemeinden, die die größten Aufgaben beim Wiederaufbau haben, weil sie durch die Kriegsfolgen so stark belastet sind, befinden sich jetzt wieder, weil sie natürlich besondere Gefahrenpunkte sind, in der Lage, daß sie die erhöhten Ausgaben nach diesem Gesetz für den Luftschutz leisten müssen. Schon unter diesem Gesichtspunkt ist Ihr Vorschlag über die Kostenverteilung unmöglich. Gerade die Gemeinden, die durch die Schäden des letzten Krieges am stärksten belastet sind, werden jetzt wieder am ersten für Luftschutzmaßnahmen herangezogen.
    Schließlich möchte ich auch noch darauf hinweisen, Herr Minister, daß das vorgesehene Erstattungsverfahren die Gemeinden auch wieder viel Geld kostet. Sie müssen zunächst einmal die Beträge vorlegen; das bindet Mittel. Außerdem bringt natürlich ein solches Verfahren, wie wir alle von anderen derartigen Verfahren wissen, auch einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich.
    Nun ist hier auch die Frage des Eingriffs in das kommunale Verfassungsrecht angeschnitten worden. Wir haben schon bei der Beratung des Bundesleistungsgesetzes feststellen müssen, daß hier nicht nur organisatorische Bestimmungen getroffen werden, sondern daß es sich einwandfrei um einen Eingriff in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder und in das Gemeindeverfassungsrecht handelt. Ich bin auch der Meinung, Herr Minister, daß eine solche Forderung, wie sie die Bundesregierung hier aufstellt, unlogisch ist. Es ist ein Widerspruch in sich selbst, daß die Bundesregierung auf der einen Seite eine möglichst umfangreiche Kontrolle in der Hand haben will und daß sie auf der andern Seite die Kosten entweder überhaupt nicht oder nur zu einem Teil tragen will. Ich wäre dankbar, wenn wir im Ausschuß eine Regelung fänden, die auch den Interessen der Gemeinden und dem kommunalen Verfassungsrecht gerecht wird.
    Im Rahmen einer ersten Lesung ist es natürlich schwer, alles das anzuführen, was uns verbesserungsbedürftig und dringend erforderlich erscheint. Ich möchte nur noch, wie Frau Kollegin Dr. Ilk das schon getan hat, auf den § 6 hinweisen, der eine sehr merkwürdige Fassung hat. Ich möchte annehmen, daß er allen Mitgliedern des Hauses bekannt ist. So wichtig es ist, daß die gewerbliche Wirtschaft und ihre Spitzenorganisationen, aber auch die Vertreter der Arbeitnehmer, die hier ganz offensichtlich ausgelassen worden sind, in Fragen des Industrieluftschutzes beratend tätig werden, so haben wir doch gegen die vorgeschlagene Regelung erhebliche Bedenken. Wenn diese Organisationen erst einmal stehen und ihre Richtlinien und Planungen herausgeben, dann wird es doch so sein, daß nachher die einzelnen Unternehmungen daran gebunden sind. Praktisch haben dann diese Organisationen eine Art Hoheitsbefugnis, die ihnen auf Grund ihrer privatrechtlichen Struktur gar nicht zukommt. Es besteht schließlich auch die Gefahr, daß die Unternehmungen, die nicht beitreten wollen, mit einem mehr oder weniger sanften Nachhelfen „eingegliedert" werden. Deshalb möchten wir unter allen Umständen eine Änderung des § 6. Wir sind überzeugt, daß es auch andere Möglichkeiten gibt, die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft an der Vorbereitung des Industrieluftschutzes zu beteiligen.
    Ich habe schon sehr bedauert, daß der Luftschutzwarndienst in seiner Entwicklung immer noch in den Kinderschuhen steckt. Ein Meisterstück behördlichen Denkens scheint mir zu sein, was hier in § 7 Abs. 3 gesagt wird. Da heißt es:
    Die Behörden des Luftschutzwarndienstes haben folgende Ausgaben:
    1. die Leitung, die Organisation und den Einsatz des Luftschutzwarndienstes.
    Man kommt hier wohl nicht zu Unrecht auf den Gedanken, daß in dem Kopf des Verfassers dieses Entwurfs die Leitung und Organisation von Behörden zu deren wesentlicher Eigenschaft geworden ist.

    (Bundesinnenminister Dr. Schröder: Sie ist aber wichtiger, als Sie anzunehmen scheinen!)

    — Wir werden unschwer, Herr Minister, im Ausschuß eine glücklichere Formulierung finden.
    Ich habe in der Begründung zu § 7 noch einen etwas merkwürdigen Satz gelesen, von dem mir bei einer Unterhaltung mit Herren, die über größere militärische Erfahrungen als ich verfügen, gesagt worden ist, daß er offensichtlich nicht ganz glücklich sei. Da heißt es nämlich, Herr Minister, daß Sie ermächtigt werden, „einen Luftbeobachtungsdienst einzurichten, der durch Auge- und Ohrbeobachtung die Ergebnisse des Flugmeldedienstes ergänzt und notfalls auch ersetzen kann". Ich weiß nicht, wie man sich das in einem modernen Krieg denkt. Aber ich habe das Gefühl, daß hier der Verfasser des Entwurfs noch von Vorstellungen beherrscht wird, wie sie im ersten und höchstens in den Anfangstagen des zweiten Weltkrieges zutreffend waren.

    (Bundesinnenminister Dr. Schröder: Herr Kollege Schmitt, auf Auge und Ohr werden wir auch in einem etwaigen neuen Krieg nicht verzichten können!)

    — Nein, ich glaube, darauf kann man überhaupt nicht verzichten.


    (Schmitt [Vockenhausen])

    Was nun die baulichen Luftschutzmaßnahmen betrifft, so habe ich schon festgestellt, daß sie zunächst einmal nur für die Gemeinden über 10 000 Einwohner in Kraft treten. Hier ergibt sich auch in Fragen des Baurechts eine Menge von Kompetenzschwierigkeiten. Entscheidend ist aber, daß die Regierung klarlegt, was mit den Altbauten und schließlich, was mit der Bevölkerung auf dem flachen Lande geschieht. Man kann ja von niemandem verlangen, sich evakuieren zu lassen, wenn sich die Regierung darüber ausschweigt, was auf dem flachen Land, wohin evakuiert werden soll, luftschutzmäßig geplant ist. Davon muß man Kenntnis erlangen.
    Ähnliches gilt für den Luftschutzhilfsdienst, der zunächst einmal für Schwerpunktorte vorgesehen ist. Wir hätten im Ausschuß gerne Näheres darüber gehört, wie der weitere Ausbau geschehen soll. Das gehört alles in den Rahmen des Gesamtprogramms, über das ich hier schon gesprochen habe.
    Schließlich möchten wir auch Klarheit über die Kosten der Schutzräume und über die dadurch entstehende Belastung der Mieten haben. Ich habe mir einmal angesehen, was im Bundesrat über diese Kosten gesagt worden ist. Der Vertreter von Hamburg hat die Zahlen, die der Herr Minister heute morgen hier genannt hat und die damals auch schon im Bundesrat vorgetragen worden sind, sehr stark bezweifelt. Er hat zu dem Ausmaß der Verpflichtungen darauf hingewiesen, daß bei 300 000 im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu fördernden Wohnungen etwa 195 000 auf Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern entfallen und daß bei Wohnungen mit vier oder mehr Personen zunächst einmal Kosten zwischen 660 und 2080 DM, je nach dem Schutzraumtyp, anfallen. Diese Zahlen sind bei ihm geprüft worden. Dabei hat man festgestellt, daß sie überholt und zu niedrig seien.

    (Abg. Lücke: Darüber besteht kein Zweifel!) — Na also, darüber besteht kein Zweifel.

    Selbst unter Berücksichtigung der alten Zahlen würden sich folgende Kosten ergeben, wenn man bei dem öffentlich geförderten Wohnungsbau die Kosten dem Mieter nicht aufbürden will. Bei 17 000 geförderten Wohnungen handelt es sich um eine Größenordnung von 60 bis 70 Millionen DM. Wenn man solche Zahlen hört und überhaupt die Größenordnung des sozialen Wohnungsbaus betrachtet, so erkennt man, daß sich hier sehr große Gefahren für die Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaus ergeben. Es dürfte sicher gut sein, unsere besondere Aufmerksamkeit gerade diesen mit dem Wohnungsbaugesetz im Zusammenhang stehenden Fragen zu widmen.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich kann mich heute auf diese kurzen Ausführungen beschränken. Ich möchte nur noch folgendes sagen. Das Entscheidende für die weitere Beratung ist, daß wir wissen müssen, ob überhaupt und wie Schutz möglich ist und wie das Gesamtprojekt der Bundesregierung auf dem Gebiet des zivilen Luftschutzes ist. Wir werden bei den Ausschußberatungen alles daransetzen, um zu fruchtbaren Ergebnissen zu kommen.
    Ich erkläre mich im Namen meiner Fraktion mit der Überweisung an den Ausschuß für innere Angelegenheiten als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik zur Mitberatung einverstanden.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die sehr ernsten Probleme des Luftschutzes im Wohnungsbau, namentlich im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau, hier eben angesprochen und vorhin auch schon von meiner Fraktionskollegin Frau Ilk berührt worden sind, darf ich wegen der weittragenden Bedeutung noch einige kurze Bemerkungen machen.
    Soweit es sich um die rein bautechnischen Fragen handelt, bemühen wir uns seit langem, die neuesten Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat sie auch bereits der Bevölkerung und allen interessierten Kreisen längst vor der Einbringung dieses Gesetzes zugänglich gemacht und zur Beachtung und Anwendung, wo es irgend möglich ist, empfohlen. Schon im August 1955 sind bekanntlich die „Richtlinien über den baulichen Luftschutz" erschienen.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : „Schon" im August 1955, Herr Minister!)

    — Sie wissen, seit wann wir erst wieder in der Lage sind, auf diesem Gebiet selbständig für unsere innere Sicherheit zu sorgen. Sie kennen das Datum des 5. Mai 1955. Zwischen den beiden Daten und der notwendigen — —

    (Zuruf von der SPD. — Abg. Schmitt [Vockenhausen]: Bei der Wiederaufrüstung waren Sie nicht so vorsichtig!)

    — Ich glaube, daß die Dinge dort zum Teil wohl noch etwas länger dauern werden als hier. — Soweit zum Technischen.
    Wir werden uns weiterhin bemühen, die Anerkennung für diese Anstrengungen, die uns von seiten der NATO schon ausgesprochen worden ist, auch im Innern zu verdienen.
    Beim zweiten Problem handelt es sich um die Ausdehnung, nämlich um die Frage, warum nur Städte oder Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern von diesen Bestimmungen erfaßt werden, und um die Frage, warum nur Neubauten, warum nicht sofort auch die Altbauten hierfür in Frage kommen. Ich glaube, daß die Ausschüsse noch sehr viel Zeit auf die Prüfung der Frage werden verwenden müssen, wie weit man in der sofortigen vollen Schutzausstattung gehen kann.

    (Abg. Lücke: Richtig!).

    Wir haben diese Überlegungen nicht aus der hohlen Hand heraus gemacht, sondern die Bundesregierung glaubt, daß das, was sie hier vorschlägt, zur Zeit das Maximum des ersten Schrittes ist, also das, was sowohl nach der Zahl der Arbeitskräfte wie nach der Leistungsfähigkeit unserer gesamten Wirtschaft auch auf dem finanziellen Gebiet vollbracht werden kann. Wenn wir in der Lage sein sollten, gleich noch einen Schritt weiterzugehen, und wenn wir nach der Seite der Kapazität Möglichkeiten hierzu finden, dann ist es wohl eine Selbstverständlichkeit, daß wir bis an die Grenze des jeweils Möglichen gehen.
    Ich komme nun zu den Zusammenhängen mit der Mietgestaltung. Das ist die Hauptfrage, wegen der ich mich zum Wort gemeldet hatte. Hier sind im Zusammenhang mit den Beratungen über das Zweite Wohnungsbaugesetz in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit leider sehr beunruhigende Meldungen verbreitet worden,

    (Abg. Lücke: Leider!)



    (Bundesminister Dr. Preusker)

    die — das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen — in jeder Hinsicht einer sachlichen Grundlage entbehren.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig! — Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Na, na, Herr Minister!)

    Das wird bis zur Verabschiedung des Gesetzes in einer solchen Deutlichkeit klargestellt werden müssen, daß sicherlich diejenigen, die voreilig solche beunruhigenden Meldungen verbreitet haben, nachher nicht sehr glücklich über den Schaden sein werden, den sie sich damit selber zugefügt haben.

    (Abg. Lücke: Richtig!)

    Im Luftschutzgesetz steht ausdrücklich, daß „beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen, die Bevölkerungsschichten mit geringerem Einkommen vorbehalten werden, der Bau von Luftschutzmaßnahmen mit öffentlichen Mitteln derart gefördert werden soll, daß eine Erhöhung der ohne die Luftschutzmaßnahmen sich ergebenden Miete nicht eintritt". Der Kreis dieser Bevölkerungsschichten soll im Einvernehmen mit dem Bundesrat genau festgelegt werden.
    Wir sind uns klar darüber, daß das zwischen den Städten und ländlichen Gemeinden unter Umständen einer Differenzierung bedarf, daß man also nicht von vornherein mit fixen Zahlen hat arbeiten können. Die Größenordnung an zusätzlichen Mitteln in Höhe von rund 60 Millionen DM, die Sie angegeben haben und die notwendig wären, um für die minderbemittelten Schichten keine Mieterhöhung eintreten zu lassen, entspricht voll und ganz den Vorstellungen der Bundesregierung hierüber.

    (Abg. Lücke: Richtig!)

    Wir sind uns auch darüber klar, daß — ich zitiere
    aus der Begründung zu § 23 —, wenn das Gesamtvolumen an öffentlich geförderten Wohnungen gehalten werden soll — das mindestens ist unser gemeinsames Anliegen —, die für bauliche Luftschutzmaßnahmen erforderlichen öffentlichen Mittel von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zusätzlich bereitgestellt werden müssen. Es ist auch in § 23 Abs. 3 vorgesehen, daß die Mittel, soweit sie vom Bund zur Verfügung gestellt werden, nicht auf die von ihm nach den Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus zur Verfügung zu stellenden Mittel anzurechnen sind. Das heißt also, diese Mittel für Schutzmaßnahmen dürfen nicht etwa auf die Mittel, die bis jetzt für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden, angerechnet werden.

    (Zuruf des Abg. Schmitt [Vockenhausen].)

    Sie fragen: woher sollen sie aufgebracht werden? Nun, das zu prüfen, ist eben die Aufgabe, die wir jetzt mit Ihnen bei der Beratung dieses Gesetzes haben. Aus der Notwendigkeit, diese Mittel aufzubringen, ohne daß irgendwelche Schäden erwachsen, ergibt sich der Rahmen, der für dieses erste Luftschutzgesetz materiell gezogen ist.
    Sie haben die Zahlen über die Kosten zitiert, die, für vier Personen zusammengerechnet, also für eine Wohnung, in etwa entstehen können, und zwar für die Typen A, B, und C mit 2080, 1320 und 660 DM.
    Ich teile mit Ihnen die Auffassung, daß diese Kosten, die natürlich auf den Stand bei der Verabschiedung und Ingangsetzung des Gesetzentwurfs berechnet waren, wahrscheinlich um ein Geringes höher sein werden, insbesondere auch schon aus gewissen technischen, luftschutztechnischen Überlegungen, die sich inzwischen als neue Erkenntnisse auf Grund der letzten Entwicklung der Versuche mit atomaren Waffen ergeben haben. Aber ich glaube, daß man, wenn man die Zahlen umrechnet, trotzdem wird sagen können, daß, wenn die Schutzräume für die Bevölkerung mit einem geringeren Einkommen völlig neutral gehalten werden sollen — und das ist ja durch den Gesetzentwurf auch klar als Wille der Bundesregierung zum Ausdruck gekommen —, dann die Verteuerungen, die sich daraus für den Kreis der Bevölkerung ergeben, der durchaus in der Lage ist, einen gewissen eigenen Anteil von vielleicht bis zu 60 % an den Kosten zu übernehmen, tatsächlich niedriger sind als diejenigen, die sich etwa aus einer 1 %igen Verteuerung der gesamten Kapitalmarktmittel ergeben würden. Es wird unser ganzes Bemühen sein, mit Ihnen in den Ausschüssen zu überlegen, wie man diese notwendigen Aufwendungen im Wohnungsbau, also insbesondere in den oberen Regionen des sozialen Wohnungsbaues, noch tragbarer gestalten kann.

    (Abg. Lücke: Eine Frage an den Herrn Minister!)