Rede von
Dr.
Victor-Emanuel
Preusker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die sehr ernsten Probleme des Luftschutzes im Wohnungsbau, namentlich im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau, hier eben angesprochen und vorhin auch schon von meiner Fraktionskollegin Frau Ilk berührt worden sind, darf ich wegen der weittragenden Bedeutung noch einige kurze Bemerkungen machen.
Soweit es sich um die rein bautechnischen Fragen handelt, bemühen wir uns seit langem, die neuesten Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat sie auch bereits der Bevölkerung und allen interessierten Kreisen längst vor der Einbringung dieses Gesetzes zugänglich gemacht und zur Beachtung und Anwendung, wo es irgend möglich ist, empfohlen. Schon im August 1955 sind bekanntlich die „Richtlinien über den baulichen Luftschutz" erschienen.
— Sie wissen, seit wann wir erst wieder in der Lage sind, auf diesem Gebiet selbständig für unsere innere Sicherheit zu sorgen. Sie kennen das Datum des 5. Mai 1955. Zwischen den beiden Daten und der notwendigen — —
— Ich glaube, daß die Dinge dort zum Teil wohl noch etwas länger dauern werden als hier. — Soweit zum Technischen.
Wir werden uns weiterhin bemühen, die Anerkennung für diese Anstrengungen, die uns von seiten der NATO schon ausgesprochen worden ist, auch im Innern zu verdienen.
Beim zweiten Problem handelt es sich um die Ausdehnung, nämlich um die Frage, warum nur Städte oder Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern von diesen Bestimmungen erfaßt werden, und um die Frage, warum nur Neubauten, warum nicht sofort auch die Altbauten hierfür in Frage kommen. Ich glaube, daß die Ausschüsse noch sehr viel Zeit auf die Prüfung der Frage werden verwenden müssen, wie weit man in der sofortigen vollen Schutzausstattung gehen kann.
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Wir haben diese Überlegungen nicht aus der hohlen Hand heraus gemacht, sondern die Bundesregierung glaubt, daß das, was sie hier vorschlägt, zur Zeit das Maximum des ersten Schrittes ist, also das, was sowohl nach der Zahl der Arbeitskräfte wie nach der Leistungsfähigkeit unserer gesamten Wirtschaft auch auf dem finanziellen Gebiet vollbracht werden kann. Wenn wir in der Lage sein sollten, gleich noch einen Schritt weiterzugehen, und wenn wir nach der Seite der Kapazität Möglichkeiten hierzu finden, dann ist es wohl eine Selbstverständlichkeit, daß wir bis an die Grenze des jeweils Möglichen gehen.
Ich komme nun zu den Zusammenhängen mit der Mietgestaltung. Das ist die Hauptfrage, wegen der ich mich zum Wort gemeldet hatte. Hier sind im Zusammenhang mit den Beratungen über das Zweite Wohnungsbaugesetz in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit leider sehr beunruhigende Meldungen verbreitet worden,
die — das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen — in jeder Hinsicht einer sachlichen Grundlage entbehren.
Das wird bis zur Verabschiedung des Gesetzes in einer solchen Deutlichkeit klargestellt werden müssen, daß sicherlich diejenigen, die voreilig solche beunruhigenden Meldungen verbreitet haben, nachher nicht sehr glücklich über den Schaden sein werden, den sie sich damit selber zugefügt haben.
Im Luftschutzgesetz steht ausdrücklich, daß „beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen, die Bevölkerungsschichten mit geringerem Einkommen vorbehalten werden, der Bau von Luftschutzmaßnahmen mit öffentlichen Mitteln derart gefördert werden soll, daß eine Erhöhung der ohne die Luftschutzmaßnahmen sich ergebenden Miete nicht eintritt". Der Kreis dieser Bevölkerungsschichten soll im Einvernehmen mit dem Bundesrat genau festgelegt werden.
Wir sind uns klar darüber, daß das zwischen den Städten und ländlichen Gemeinden unter Umständen einer Differenzierung bedarf, daß man also nicht von vornherein mit fixen Zahlen hat arbeiten können. Die Größenordnung an zusätzlichen Mitteln in Höhe von rund 60 Millionen DM, die Sie angegeben haben und die notwendig wären, um für die minderbemittelten Schichten keine Mieterhöhung eintreten zu lassen, entspricht voll und ganz den Vorstellungen der Bundesregierung hierüber.
Wir sind uns auch darüber klar, daß — ich zitiere
aus der Begründung zu § 23 —, wenn das Gesamtvolumen an öffentlich geförderten Wohnungen gehalten werden soll — das mindestens ist unser gemeinsames Anliegen —, die für bauliche Luftschutzmaßnahmen erforderlichen öffentlichen Mittel von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zusätzlich bereitgestellt werden müssen. Es ist auch in § 23 Abs. 3 vorgesehen, daß die Mittel, soweit sie vom Bund zur Verfügung gestellt werden, nicht auf die von ihm nach den Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus zur Verfügung zu stellenden Mittel anzurechnen sind. Das heißt also, diese Mittel für Schutzmaßnahmen dürfen nicht etwa auf die Mittel, die bis jetzt für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden, angerechnet werden.
Sie fragen: woher sollen sie aufgebracht werden? Nun, das zu prüfen, ist eben die Aufgabe, die wir jetzt mit Ihnen bei der Beratung dieses Gesetzes haben. Aus der Notwendigkeit, diese Mittel aufzubringen, ohne daß irgendwelche Schäden erwachsen, ergibt sich der Rahmen, der für dieses erste Luftschutzgesetz materiell gezogen ist.
Sie haben die Zahlen über die Kosten zitiert, die, für vier Personen zusammengerechnet, also für eine Wohnung, in etwa entstehen können, und zwar für die Typen A, B, und C mit 2080, 1320 und 660 DM.
Ich teile mit Ihnen die Auffassung, daß diese Kosten, die natürlich auf den Stand bei der Verabschiedung und Ingangsetzung des Gesetzentwurfs berechnet waren, wahrscheinlich um ein Geringes höher sein werden, insbesondere auch schon aus gewissen technischen, luftschutztechnischen Überlegungen, die sich inzwischen als neue Erkenntnisse auf Grund der letzten Entwicklung der Versuche mit atomaren Waffen ergeben haben. Aber ich glaube, daß man, wenn man die Zahlen umrechnet, trotzdem wird sagen können, daß, wenn die Schutzräume für die Bevölkerung mit einem geringeren Einkommen völlig neutral gehalten werden sollen — und das ist ja durch den Gesetzentwurf auch klar als Wille der Bundesregierung zum Ausdruck gekommen —, dann die Verteuerungen, die sich daraus für den Kreis der Bevölkerung ergeben, der durchaus in der Lage ist, einen gewissen eigenen Anteil von vielleicht bis zu 60 % an den Kosten zu übernehmen, tatsächlich niedriger sind als diejenigen, die sich etwa aus einer 1 %igen Verteuerung der gesamten Kapitalmarktmittel ergeben würden. Es wird unser ganzes Bemühen sein, mit Ihnen in den Ausschüssen zu überlegen, wie man diese notwendigen Aufwendungen im Wohnungsbau, also insbesondere in den oberen Regionen des sozialen Wohnungsbaues, noch tragbarer gestalten kann.