Das Wort zur Begründung des Antrags unter Punkt 1 f der Tagesordnung: Förderung der Mittelschichten — Drucksache 1959 — hat der Abgeordnete Lange.
Lange (SPD), Antragsteller: Herr PräsiPräsident! Meine Damen und Herren! Uns beschäftigt heute ein Problem, das zweifellos seine besondere soziologische Bedeutung hat. Die Einleitung der heutigen Debatte hat schon gezeigt, wie schwierig im Grunde genommen die Bestimmung des Begriffs ist, den man verwenden will, um den Komplex zu umschreiben, den man hier soziologisch, gesellschaftspolitisch und wirtschaftspolitisch erfassen will. Wir müßten uns von vornherein darüber verständigen, was wir hier wirklich wollen.
Wenn wir von dem Begriff Mittelstand ausgehen, werden zum Teil Vorstellungen erweckt, die nach rückwärts weisen, im Gegensatz zu der Formulierung, die Kollege Schmücker gebraucht hat, das sei etwas in die Zukunft Weisendes.
— Wir werden uns darüber, Herr Kollege Schmükker, sowieso noch zu unterhalten haben.
Wir dürfen auf der anderen Seite nicht vergessen, daß der Stand seinem Ursprung nach der demokratischen Grundordnung nicht entspricht, nicht aus der demokratischen Ordnung erwachsen ist. Das müssen wir, glaube ich, in diesem Zusammenhang einmal sehr deutlich sagen.
-- Herr Schild, Sie werden den Beweis dafür erbringen müssen.
Wir müssen uns weiter darüber klar sein, daß wir in der demokratischen Grundordnung als der Voraussetzung für das Provisorium Bundesrepublik die Grundrechte immer an den einzelnen Staatsbürger binden, so daß wir von dorther Sonderrechte oder Gruppenrechte im eigentlichen Sinn des Wortes nicht schaffen können. Zu einem Teil klang aus den Begründungen heraus — es war für mich jedenfalls auch aus den Begründungen des Kollegen Schild erkennbar —, daß außer den an den einzelnen Staatsbürger gebundenen Grundrechten Gruppenrechte — ich will noch gar nicht von Vorrechten oder Privilegien sprechen — geschaffen werden sollten. Sie entsprechen zwar dem Grundrecht, das an den einzelnen Staatsbürger, an jeden Deutschen usw. — wir können uns ja immer wieder auf den Verfassungstext beziehen — gebunden ist, drohen aber unter Umständen, diese demokratische Grundordnung — Gleichheit vor Gesetz und Gericht — zu durchlöchern. Das, glaube ich, müssen wir uns bei diesen Betrachtungen
i) immer wieder vor Augen führen, um nicht auf Abwege zu geraten, die mit unseren gesellschaftspolitischen und demokratischen Vorstellungen nicht zu vereinbaren sind. Das wollte ich mit allem Nachdruck von vornherein gesagt haben.
Ich habe mich immerhin darüber gefreut, daß Kollege Schild statt des Begriffs Mittelstand schon einen anderen Hilfsbegriff, den wir Sozialdemokraten seit Jahr und Tag benutzen, verwendet hat — daß er der Weisheit letzter Schluß ist, will ich gar nicht behaupten —, nämlich den Begriff der Mittelschichten. Dieser Begriff ist nicht ständisch abgegrenzt und entspricht den soziologischen Gegebenheiten weit besser als der Begriff des Standes oder auch der des Berufsstandes.
Damit habe ich gleichzeitig die Begründung dafür gegeben, warum wir von der Förderung der Mittelschichten statt volkstümlich von Mittelstand reden. Allerdings sind in der breiten Masse unserer Bevölkerung unterschiedliche Vorstellungen über den Inhalt dieses Begriffs vorhanden. Nach meiner Überzeugung haben wir als Gesetzgeber die Aufgabe, uns von vornherein über Begriffsinhalte zu verständigen, um festzustellen, ob wir das gleiche meinen; denn nur auf dieser Basis läßt sich miteinander reden und verhandeln.
Von hierher gesehen läßt sich nach der Überzeugung, die wir Sozialdemokraten vertreten, wegen des von mir aufgezeigten Charakters des Grundgesetzes ein solcher Art. 12 a einfach nicht einbauen, auch wenn einmal so etwas in der Weimarer Verfassung als Art. 164 gestanden haben sollte, Herr Kollege Schild. Ich bin vielmehr der Meinung und kann das auch für meine politischen Freunde sagen — ich glaube, damit weitgehend auch die Meinung des Hauses zu treffen —, daß das im Grunde Anliegen der allgemeinen Politik ist, man könnte sagen, der Wirtschaftspolitik, der Steuer- und Finanzpolitik, der Kreditpolitik, der Sozialpolitik im besonderen. Das, glaube ich, muß man hier sehen, und da hat, das ist völlig unbestritten, der Bund nach dem Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung.
Wenn man also von der Erkenntnis ausgeht, daß die kleinen und mittleren selbständig Schaffenden im Handwerk, im Handel, in der übrigen gewerblichen Wirtschaft, d. h. im übrigen kleinen und mittleren Gewerbe und in den freien Berufen eine gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung haben — von der Landwirtschaft will ich hier einmal absehen, weil sie in ein anderes Ressort hineingehört; aber das Problem muß dort ähnlich behandelt werden —, muß man auch vom Politischen her etwas tun, damit eine breite Schicht auf Arbeitseigentum gegründeter Existenzen geschaffen oder ihre Erhaltung gewährleistet wird, und zwar durch die Maßnahmen der allgemeinen Politik. Diese Gruppen dürfen in ihrer Existenzsicherung von der allgemeinen Politik nicht beeinträchtigt werden. Nach meiner Überzeugung kommt es entscheidend darauf an, daß wir hier konservierende Tendenzen nicht in den Vordergrund treten lassen; entsprechend dem Stand von Wirtschaft und Technik müssen wir zu in die Zukunft weisenden Gesetzgebungsakten oder sonstigen Akten der Politik kommen. Es kann uns nicht daran liegen, etwas, was im Aussterben begriffen ist, durch Stützungsmaßnahmen noch künstlich aufrechtzuerhalten. Das kann unter keinen Umständen der Sinn einer wie immer gearteten Politik sein, denn jede Politik muß im Gesamtinteresse des Volkes liegen. Das ist die entscheidende Voraussetzung: nicht nur im Interesse der Gruppen, sondern im Interesse des gesamten Volkes! Nur so kann nach unserer Überzeugung vorgegangen werden.
Alles in allem also: nicht restaurierende, nicht konservierende Tendenzen, sondern in die Zukunft weisende fortschrittliche Tendenzen müssen hier wirksam werden. Deshalb, Herr Kollege Schild: wenn wir uns alle miteinander um eine diesen Prinzipien entsprechende Politik bemühten, könnten wir das Anliegen, das Sie mit der beantragten Grundgesetzänderung verfolgen, besser und für die demokratische Grundordnung entschieden gefahrloser erfüllen, als wenn wir anfingen, für wie immer begrenzte Gruppen Sonderrechte oder Sonderbestimmungen in die Verfassung einzubauen. Das zöge sofort Wünsche anderer Gruppen nach sich, wodurch die allgemeine Konstruktion des Grundgesetzes ernsthaft durchlöchert werden könnte. Das zum Begriff und zum Grundsätzlichen.
Ich darf Sie versichern, daß das, was ich hier ausgeführt habe, durchaus auch die Auffassung meiner Fraktion ist. In einem Nachrichtendienst des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ist die zweifelnde Frage gestellt worden, ob das, was hier gesagt werde, auch für die Fraktionen verbindlich sei und inwieweit die Fraktionsprominenz oder die Parteiprominenz dazu etwas zu sagen habe. Ich als sozialdemokratischer Sprecher kann mit gutem Gewissen auf unser Aktionsprogramm hinweisen. Was ich hier vertrete, bewegt sich durchaus im Rahmen dieses Aktionsprogramms. Es ist für die Sozialdemokratische Partei verbind-
lich. Es bedarf also nicht besonderer Erhärtungen. Diejenigen, die solche Zweifel haben, sollten sich über den Charakter erstens des Parlaments und zweitens der politischen Parteien etwas genauer unterrichten, damit sie wissen, daß das, was hier gesagt wird, für die Fraktionen und die Parteien nur im Rahmen der von den Parteien gefaßten Beschlüsse verbindlich ist. Ich glaubte diese Bemerkung machen zu müssen, damit nicht in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck über eine solche Aussage entsteht.
Nun zu den nächsten Dingen, die uns hier bewegen! Ich darf ohne Einschränkung als quer durch die Fraktionen gehende Meinung feststellen — jedenfalls ist das im Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes einmal so zum Ausdruck gebracht worden —, daß wir uns mit der Regierung einmal grundsätzlich darüber unterhalten wollen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach die Berufsausübung durch Gesetz geregelt werden kann, notwendig macht. Bis heute ist es zu dieser Unterhaltung nicht gekommen. Ich will die Gründe gar nicht untersuchen. Wir sollten trotz allem — deshalb unser Antrag unter Ziffer 1 a — die Regierung auffordern, zu prüfen, ob und in welchem Umfang bei Berücksichtigung aller Verfassungsbestimmungen für den Geltungsbereich des Grundgesetzes einheitliche gesetzgeberische Maßnahmen zur Regelung der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes erforderlich sind und nach welchen Grundsätzen sie zu treffen sind. Wir müssen uns der Gefahr bewußt werden, die sich aus lauter Einzelregelungen ergeben kann. Die Regierung sollte von sich aus einmal sagen, wie nach ihrer Meinung das Recht der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 ohne Einschränkung des Grundrechts — siehe Art. 19 — geregelt werden muß. Darauf kommt es uns an. Da wir quer durch die Fraktionen in dieser Frage schon einmal einheitlicher Meinung waren, bitte ich das Haus, sich unserem Ersuchen anzuschließen, damit die Regierung einmal ganz deutlich sagt, was sie sich vorstellt. Wir können trotz der verschiedenen Hinweise auf die Verfassungsklage zur Handwerksordnung nicht warten, bis das Verfassungsgericht in der einen oder in der anderen Frage entschieden hat. Es kommt darauf an, festzustellen, welche Vorstellungen die Regierung, dieses Haus und die einzelnen Fraktionen in dieser Frage haben, damit die Gesetze, die die Berufsausübung regeln, nach einheitlichen Grundsätzen erlassen werden.
Man muß sich darüber im klaren sein, daß man einige wenige Grundsätze aufzustellen hat. Einer dieser Grundsätze kann die Sicherung bzw. die Nichtgefährdung der Volksgesundheit sein. Ein anderer Grundsatz kann sein: keine Gefährdung Dritter. In diesem Zusammenhang ist sehr sorgfältig zu prüfen, wo die Begrenzung liegen muß. Ich deute das jetzt nur an, ohne in die Diskussion einzutreten, die wir ja nachher, wenn die Regierung uns ihre Auffassung dargelegt hat — nicht heute, sondern wenn sie diese Frage geprüft hat —, werden führen müssen. Wir könnten dann drittens — das ist aber besonders sorgfältig zu prüfen — im Hinblick auf Nachwuchsausbildung und Leistungssicherung in der Volkswirtschaft einige Überlegungen anstellen, die aber, wie gesagt, nicht von vornherein zu sehr in die Breite gehen dürfen. Ich verweise auf die Fülle von Wünschen nach
Berufsordnung, die im Laufe dieser Jahre auf uns zugekommen sind, deren größten Teil wohl alle im Hause für ungerechtfertigt halten, weil sie nicht Anliegen der Allgemeinheit sind, sondern aus einem Schutzdenken geboren sind und besondere Sicherungen für bestimmte Gruppen schaffen wollen. Das sollte dieses Haus unter keinen Umständen mitmachen. Deshalb muß einmal sehr deutlich auch nach außen hin gesagt werden, was in dieser Richtung nach dem Grundgesetz vertretbar ist.
Nun wissen wir, daß die Krankheit — ich sage bewußt: die Krankheit — der Mittelschichten zu einem großen Teil darauf zurückzuführen ist, daß sie im wesentlichen keine im Grund und Boden und im Sacheigentum gegründete Fundierung mehr haben; von betrieblichen Einrichtungen, Werkzeugen, Maschinen will ich einmal absehen; das ist ja nicht die Sicherung. Wir wissen, daß diese ursprüngliche Grundlage der Existenz durch Krieg und in der Nachkriegszeit weitgehend vernichtet worden ist. Wir wissen auf der anderen Seite, daß die kleinen und mittleren Betriebe ihre Existenzfähigkeit, ja ihre Existenznotwendigkeit als Zubringerbetriebe und Dienstleistungsbetriebe gegenüber der großbetrieblich organisierten Wirtschaft unter Beweis gestellt haben, und zwar quer durch alle Industriestaaten. Es besteht also ein besonderes Interesse daran, auch die in diesen kleinen und mittleren Betrieben liegenden volkswirtschaftlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
Die öffentliche Hand mußte, wie heute morgen Herr Kollege Schmücker ausgeführt hat, zuerst ein mal die Grundstoffindustrien, die großen Industrien unterstützen. Nach der Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953, ebenso aber auch nach der Erklärung des Oppositionsführers muß die öffentliche Hand den Betrieben, die bei der gegenwärtigen Struktur des Kapitalmarktes und des Banken-systems und der Verflechtung des Bankensystems mit der Währungspolitik auf normale Art und Weise nicht an die für die Umstellung, Rationalisierung usw. notwendigen Mittel kommen, diese Mittel auf andere Art zu für sie tragbaren Bedingungen zur Verfügung stellen. Deshalb ist in Punkt 1 b unseres Antrags die Forderung, einheitliche gesetzgeberische Grundlagen für eine diese Gruppen wirksam fördernde Kreditpolitik von Bund und Ländern zu schaffen. Die Antragsteller sind sich darüber klar, daß wir nicht die Möglichkeit haben, die Länder oder andere Stellen durch die Gesetzgebung zu zwingen, sondern daß eine solche Förderung nur in Übereinstimmung mit diesen Stellen durch Vereinbarungen erreicht werden kann. Aber entscheidend sollte sein, diese Kreditpolitik im Rahmen einer Volkswirtschaft nach einheitlichen Gesichtspunkten zu steuern, die den Grundsätzen der gesamten Politik entsprechen.
Der Bund hat in dieser Beziehung in einem bestimmten, beschränkten Umfange Möglichkeiten, und zwar durch Verbesserung der Bürgschaftsaktionen, die auf die weit stärkere Förderung der Klein- und Kleinstkredite abzielen müssen; denn diese Kredite sind heute für die Banken kaum von Interesse. Die Banken gehen auf größere Kreditvolumen aus, weil ihre Verwaltungsarbeit dabei wesentlich geringer ist. Solche Klein- und Kleinstkredite müßten im Bankensystem bis zu einem gewissen Umfange abgesichert werden, nicht auf dem Wege über die Ausfallbürgschaften, weil dort Schwierigkeiten entstanden sind, sondern möglicherweise — nur um einmal anzudeuten, was man
sich vorstellen kann — auf dem Wege über selbstschuldnerische Bürgschaften der öffentlichen Hand. Über die Einzelheiten müßten wir uns noch unterhalten. Wir werden dann sehen, wieweit in dieser Frage hier im Haus Übereinstimmung zu erzielen ist und wieweit das, was in diesem Hause von den verschiedenen Parteien gesagt worden ist, nur schöne Worte sind oder ob der Wille zur Tat dahintersteht.
Von besonderem Interesse für diese kleinen und mittleren Existenzen ist das, was wir gemeinhin unter Gewerbeförderung zusammenfassen. Hier muß der gleiche Grundsatz Platz greifen, der für die Kreditpolitik Anwendung findet. Wir sind uns klar über die Notwendigkeit einheitlicher Steuerung der Forschungsaufgaben, die kleine und mittlere Betriebe mit neuen Werkstoffen, mit andersartigen Werkstoffen zu betreiben hätten, die andere Bearbeitungsmethoden, andere Bearbeitungsmaschinen oder Bearbeitungswerkzeuge erforderlich machen. Auch das hängt wieder eng mit der für den einzelnen Betrieb notwendigen Kreditpolitik zusammen. Da wäre beispielsweise schon ein Ansatzpunkt für das gegeben, was hier heute morgen unter der Überschrift Mittelstandsinstitut behandelt worden ist.
Aber das wäre nur ein Teil dieser Aufgabe. Aus der allgemeinen Forschungsarbeit für diese kleinen und mittleren Betriebe werden sich andere Kostensituationen durch veränderte Bearbeitungsgrundlagen, andere Werkstoffe usw. ergeben. Die von einem auch als Instrument der Wirtschaftspolitik schlechthin gedachten, aber unabhängigen Forschungsinstitut gewonnenen Erkenntnisse müssen hinausgehen in die Öffentlichkeit, in die beteiligten Gruppen mit ihren Verbänden, Wirtschaftsorganisationen usw., damit von dort her unmittelbare betriebsnahe Gewerbeförderung erfolgen kann. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verlangt aber von uns allen, daß wir einheitliche Voraussetzungen quer durch Bund und Länder schaffen, um auch so der gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Schichten weitgehend Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang lassen Sie mich auch ein Wort zu dem hier heute morgen zitierten Mittelstandsinstitut sagen. Wir sind der Meinung, daß nicht nur dieses Haus oder die Regierung, daß nicht nur die Öffentlichkeit wissen muß, wie der soziologische Hintergrund dieser Mittelschichten aussieht, der kleinen und mittleren Selbständigen im Handwerk, im Handel und im übrigen kleineren und mittleren Gewerbe, in den freien Berufen und auch in der Landwirtschaft. Vielmehr kommt es darauf an, überhaupt einmal, als Voraussetzung für eine entsprechende allgemeine Politik, die Veränderungen gesellschaftlicher Art, die sich in der jüngeren Geschichte ergeben haben, zu durchleuchten. Daraus wird sich ergeben, welche anders-gearteten politischen Maßnahmen erforderlich sind, ob man mit den allgemeinen Vorstellungen, die in den Köpfen unserer Bevölkerung geistern, noch zurechtkommt, ob wir also hier nicht ganz andere Mittel einsetzen und ganz andere Maßnahmen ergreifen müssen, um den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen gerecht zu werden.
Die Sozialdemokratische Partei ist unter allen Umständen bereit — das habe ich eingangs schon gesagt, und das hat sie in ihrem Aktionsprogramm sehr deutlich gemacht —, das kleine und mittlere
Privateigentum zu fördern. Sie erkennt auf der anderen Seite auch die gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Selbständigen an, weil neben der ursprünglichen sozialen Frage der Lohnarbeiter und neben der sozialen Frage der Angestelltenschaft auch nach der Meinung der Sozialdemokratischen Partei — und zwar nicht erst seit heute, sondern das ist schon von Kurt Schumacher im Jahre 1945 sehr deutlich gesagt worden — eine echte soziale Frage auch für diese Mittelschichten und damit für das gesamte Volk entstanden ist.
Über all diese Erwägungen hinaus, die ich einleitend vorgetragen habe, über die Begriffsbestimmungen und die Notwendigkeit, diese Aufgaben zu lösen, Aufgaben, die ein zentrales Institut, wie es hier gedacht ist, haben sollte, kommt es uns in diesem Zusammenhang darauf an, erkennbar zu machen: hier liegt eine wissenschaftliche Forschungsaufgabe, die für unsere Gesamtpolitik wichtig ist, die aber auch das gesamte Volk umfassen muß, und die Mittelschichten müssen in diesen Forschungsauftrag einbezogen werden. So können wissenschaftliche Grundlagen für praktische, politische Maßnahmen erarbeitet werden. Dabei muß, das möchte ich noch einmal mit allem Nachdruck unterstreichen, die Unabhängigkeit eines solchen Instituts von der einen wie von der anderen Seite gewährleistet sein, von der allgemein staatlichen wie von der Länderseite und von der Interessenseite. Darüber müßte man sich einmal unterhalten, und ich glaube, man könnte es! In diesem Zusammenhang können also solche Möglichkeiten einer einheitlichen Gewerbeförderung geschaffen werden. In welchem Umfang die Voraussetzungen dazu gegeben sein werden, das soll uns die Regierung einmal sagen.
Nun zu einem letzten Punkt, zu der Frage, ob einer gesetzlichen Regelung der Alterssicherung für die selbständig Schaffenden verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen und wie sie gegebenenfalls ausgeräumt werden können. Wir sagen das deshalb in dieser Form, nicht, weil wir — nicht nur in diesem Falle, sondern auch in einigen anderen Fällen — nicht einen Gesetzentwurf auf den Tisch des Hauses hätten legen können, sondern um die Regierung entsprechend tätig werden zu lassen. Wir kennen in diesem Zusammenhang eine ganze Menge von Einwendungen, Gutachten und Ähnliches. Gerade im Hinblick auf die gesetzliche Alterssicherung der Selbständigen hört man immer wieder von verfassungsrechtlichen Bedenken. Wir haben also alle Veranlassung, zu fordern, daß die Regierung auch diese Frage einmal klärt; denn wir wissen nicht, wie das Bundesverfassungsgericht die anhängigen Verfassungsklagen entscheiden wird, — denken wir nur an die Schornsteinfeger.
Wir müssen auch bedenken, daß zwei Kriege und zwei Inflationen und eine Wirtschaftskrise, die auch nicht spurlos an uns vorübergegangen ist, sondern einiges Unangenehme einschließlich des Tausendjährigen Reiches mit den daraus sich ergebenden Konsequenzen im Gefolge gehabt hat, hinter uns liegen. Wir wissen doch, daß die Menschen — ich denke vor allem an die Kleinen und Kleinsten: die Ein-Mann-Betriebe usw. — gar nicht alle so gegen die Wechselfälle des Lebens gesichert sind, wie man das gemeinhin annimmt. Sie brauchen eine Sicherung im Alter. Sie haben auf Grund einer Arbeitsleistung, die sie genau wie die andern im
Arbeitsprozeß dieser arbeitsteiligen Gesellschaft Tätigen im Interesse aller erbracht haben, einen Rechtsanspruch auf Existenzsicherung im Alter.
Die Frage ist nur, wie soll man diese Alterssicherung gestalten, bis zu welcher Höhe erachtet man eine gesetzliche Sicherung für notwendig, und über welchen Rahmen hinaus überläßt man es dem einzelnen, sich zusätzlich auf andere Art — wie immer — Sicherungen zu schaffen. Nur sollten wir die Selbständigen davor bewahren, daß sie im Alter — solche Beispiele gibt es viele — ihren Betrieb aufzuzehren gezwungen sind, um so ihre Existenz zu sichern. Das liegt nicht im allgemeinen und nicht im volkswirtschaftlichen Interesse, das liegt im Grunde genommen auch nicht im Interesse der Betroffenen. Wir müssen die Voraussetzungen zur Sicherung eines gleichmäßigen und stetigen Wachstums des Sozialproduktes schaffen. Das wird dann auch eine gleichmäßige Erweiterung der Lebensmöglichkeiten mit sich bringen. So werden dann auch die Voraussetzungen für die gesetzliche Alterssicherung erhalten bleiben. Dazu soll uns aber die Bundesregierung ihre Meinung sagen.
Nun darf ich noch einige Bemerkungen anfügen, die sich aus den Begründungen ergeben, die vorhin hier gegeben worden sind. Wir werden mit besonderer Sorgfalt zu prüfen haben, was sich die Fraktion der DP bei ihrer Novelle zur Gewerbeordnung in bezug auf die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, in bezug auf die Regiebetriebe — sie gibt es nicht nur bei der öffentlichen Hand, sondern auch bei anderen — und in bezug auf die Gewerbeuntersagungsmöglichkeiten vorstellt. Ich darf daran erinnern, daß der Bundestag während seiner ersten Legislaturperiode einen Auftrag an die Regierung gegeben hat, die Frage der Gewerbeuntersagung zu prüfen. Hier wird also offiziell von der Regierung noch etwas auf uns zukommen.
Zweitens hat die Regierung — ich war damals Berichterstatter; deshalb täuscht mich mein Erinnerungsvermögen hier wahrscheinlich nicht — außer der Aufgabe, die Frage des ambulanten Gewerbes, § 56 ff., zu prüfen, auch die Aufgabe, die gesamte Gewerbeordnung entsprechend dem heutigen Stand von Wirtschaft und Technik neu zu fassen, also neu zu kodifizieren. Dieses Gesetzgebungswerk würde, gleichgültig von welcher Regierung und gleichgültig in welcher Legislaturperiode, noch auf uns zukommen. Wir sollten also Stückarbeit weitgehend vermeiden und sollten möglichst einheitliche, dem heutigen Stand von Wirtschaft und Technik entsprechende gesetzliche Normen schaffen. Dabei sollten wir uns auch hüten, zuviel Einschränkungen zu machen; denn in jedem Falle spricht nach dem Grundgesetz und auch nach unserer Überzeugung die Vermutung zuerst einmal für die Freiheit. Das ist demokratischer Grundsatz. Inwieweit dann der Staat diese Freiheit im Interesse aller einzuschränken hat, das bedarf einer außerordentlich sorgfältigen Prüfung, wobei wir uns vor allem davor schützen müssen, in irgendwelches Kästchendenken zu geraten.
Nichts über das Bestattungsgewerbe! Dazu hat hier mein Fraktionsfreund und -kollege Walter Menzel schon einmal etwas gesagt. Wie sich das die DP vorstellt, scheint mir das völlig unmöglich zu sein. Man wird also im einzelnen prüfen, ob überhaupt eine Berechtigung darinsteckt; ich kann sie vorläufig aus diesen Formulierungen und Begründungen noch nicht erkennen. Mit dem, was hier für das Bestattungsgewerbe gemacht wird, kommen wir vermutlich völlig ins Gedränge durch eine Fülle anderer Forderungen, die das Haus, wenn es nicht gegen das Interesse der Gesamtheit handeln will, überhaupt nicht erfüllen kann.
Noch eine Bemerkung zu dem CDU-Antrag; sie bezieht sich gleichzeitig — es tut mir außerordentlich leid, Herr Kollege Illerhaus — auch auf den Gesetzentwurf über die Berufsausübung im Handel. Der DP-Entwurf greift einen Berufsstand mit 250 000 Selbständigen zwar nicht in der Gänze, aber in gewissen Teilen an; er will dem ambulanten Handel bestimmte Beschränkungen auferlegen. Nun, wir haben Lebensmittelgesetze, wir haben dafür eine Behörde, die diese Dinge zu überwachen hat. Da ist es völlig gleichgültig, wo der Verkauf erfolgt, wenn nur alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich habe den Eindruck, daß Sie, Herr Illerhaus, bei Ihrem Entwurf mit dem ambulanten Handel unter Umständen ähnliches vorhaben. Wenn wir hier über Handel reden, müssen wir die Frage stellen: Wer betätigt sich im Handel? Sie haben hier nicht gesagt: Einzelhandel, stationärer Einzelhandel. Sie haben nicht gesagt: Großhandel. Der Exporthandel ist bei Ihnen sowieso draußengeblieben. Sie haben auch einen andern Zweig nicht darin, nämlich die Handelsvertreter.
Wenn man überhaupt der Meinung ist, daß man ein so geartetes Gesetz über die Berufsausübung im Handel braucht, muß man eine sehr sorgfältige Prüfung vornehmen. Sie haben vorhin selbst von dem Gleichheitsgrundsatz gesprochen und gesagt, daß keine Einschränkung eines Grundrechts in seinem Wesensgehalt vorgenommen werden dürfe; siehe Art. 19 des Grundgesetzes. Wir müssen also — deshalb komme ich dazu — sehr sorgfältig prüfen, ob hier nicht in der Tat eine Einschränkung eines Grundrechts in seinem Wesensgehalt vorgenommen wird.
Aber ich sage mit allem Nachdruck, daß das, was im DP-Antrag liegt, mir politisch viel gefährlicher scheint. Der Kollege Schild hat von dem Gegensatz Ost-West, Gut-Böse usw. gesprochen. Mit der „Bejahung der Verneinung" einer Politik können wir keine Politik machen. Die Ablehnung der einen Seite bedeutet noch nicht, daß wir schon etwas Besseres haben. Das haben wir dem „Tausendjährigen Reich" gegenüber alle miteinander erlebt. Wir waren gegen das „Tausendjährige Reich". Darin waren wir vielleicht einig. Wir waren aber nicht darin einig: Wie soll das aussehen, was danach kommt?
Wir müssen positiv an die Dinge herangehen und können eine solche Gegenüberstellung auf keinen Fall machen, wenn wir hier eine lebensfähige Sozialordnung schaffen wollen, die eben nicht der positive Abklatsch des drüben Negativen oder umgekehrt der negative Abklatsch des drüben positiv Aufgefaßten sein soll. Wenn man Eigentum schützen will, wie Sie gesagt haben, Herr Kollege Schild, muß man daran denken: das Eigentum liegt in der Tat auch bei den kleinsten der Selbständigen, und dazu gehört das Wandergewerbe zweifellos. Verdient dieses Arbeitseigentum keinen Schutz?
Wenn man sich — das bezwecken Sie doch mit Ihrem Antrag auf Änderung des Grundgesetzes — auf der einen Seite gegen die Aufsaugung durch die Großbetriebe schützen will, kann man nicht auf der andern Seite selber die Absicht haben, kleinere
und kleinste, die man noch im eigenen Bereich hat, von den mittleren und größeren mittleren Betrieben aufsaugen zu lassen. Dias darf unter gar keinen Umständen Platz greifen. Entweder man bekennt sich uneingeschränkt zur Sicherung des kleinen und mittleren Eigentums und läßt das auch uneingeschränkt gelten, oder aber man sagt sehr deutlich: wir wollen jetzt, da wir von der Notwendigkeit einer Ausweitung nicht mehr überzeugt sind und wir auch nicht wollen, daß die, die jetzt da sind, ihren Besitzstand verlieren, einen Schutz in einem bestimmten Umfang. Wenn man das will, soll man es sagen und das nicht mit irgendwelchen allgemein-politischen Anliegen verbrämen, die mit dieser Sache in Wirklichkeit nichts zu tun haben und die im Grunde genommen nur „weiße Salbe" oder ein Sand-in-die-Augen-Streuen bedeuten.
— Ich habe nicht gesagt, daß Sie das wollen. Ich habe nur gesagt: so etwas lese ich zu einem Teil auch wegen der nicht vorhandenen Darlegung hier heraus.
— Es wird also Ihre Aufgabe sein, Herr Schmücker, mit Ihren Freunden uns hier klarzumachen, daß es für Sie ein solches Naturschutzparkdenken nicht gibt oder daß keiner in diesem Hause einen solchen Naturschutzpark — —
— S i e haben es gesagt, aber die gesetzlichen Bestimmungen, die Sie hier vorgeschlagen haben, lassen mich das vorläufig noch nicht erkennen.
Man muß also mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß ein Naturschutzparkdenken hier nicht am Platze ist und so etwas im allgemeinen Interesse nicht vertreten und verkündet werden kann.
— Nein, nicht nur Sicherung und Erhaltung! Auch Förderung im Hinblick auf morgen und übermorgen! Aber die Erhaltung ist nicht so zu verstehen, daß Nichtlebensfähiges mit aller Gewalt erhalten werden muß. Das müssen Sie in diesem Zusammenhang zugestehen, Herr Stücklen, denn sonst ist unsere ganze Politik rückschrittlich. Was wir wollen, ist eine in die Zukunft weisende Politik, wobei zu bedenken ist, daß eine breite Schicht im Arbeitseigentum begründeter Existenzen auch eine wesentliche Sicherung für die Demokratie schlechthin sein kann. Das ist sozialdemokratische Auffassung.
Für diese im Eigentum gegründeten Schichten gibt es für uns niemals einen Numerus clausus; vielmehr muß man auch dem Nachwuchs die Möglichkeiten zur selbständigen wirtschaftlichen Betätigung eröffnen.
Auf der anderen Seite haben wir alle miteinander hier in diesem Hause die Pflicht, diese Gruppen und Schichten, die in Deutschland zu einem Teil einmal eine nicht sehr glückliche Rolle gespielt haben, auf ihre verantwortliche staatsbürgerliche Aufgabe hinzuweisen. Diese Gruppen sind genau so Staatsbürger wie alle anderen auch und müssen diese staatsbürgerliche Aufgabe übernehmen; sie dürfen also nicht aus Indifferenz gegenüber Gesellschaft und Staat, und zwar hier gegenüber dem demokratischen Staat, - —
— Völlig richtig! Ich sage es hier nur,. weil es sich hier um die Mittelschichten handelt und weil wir noch Erinnerungen an NS-HAGO haben. Das dürfen wir nicht außer acht lassen.
— Unseligen Angedenkens, ja, aber diese Erinnerungen sind da! Ich meine, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten hier nicht so tun, als ob solche gesellschaftspolitischen und geschichtlichen Erfahrungen nicht vorhanden wären. Es kommt darauf an, aus diesen Erfahrungen zu lernen. — Bitte, Sie schütteln den Kopf, Herr Illerhaus, aber Sie sind doch im Grunde der gleichen Meinung, vermute ich. — Es kommt also darauf an, aus diesen gesellschaftlichen Erfahrungen zu lernen, damit wir den Leuten die Gefahren aufzeigen, die sich ergeben können, wenn sie Rattenfängern nachlaufen. Was sie ursprünglich einmal geglaubt haben, ist nicht eingetreten, sondern das Gegenteil ist geschehen: sie sind noch mehr getreten worden, als sie vorher sich getreten glaubten.
Deshalb muß man auch diese Gruppen und Schichten viel stärker, als sie selbst zum Teil dazu bereit sind — ein Teil ist dazu bereit, aber dieser Teil muß vergrößert werden —, an die allgemeinen staatspolitischen und staatsbürgerlichen Aufgaben heranführen, damit wir auch von der Erziehungsseite her die im Arbeitseigentum gegründeten Existenzen sichern und damit wir auch aus dieser Sicht echte und überzeugte Demokraten haben.
— Entschuldigen Sie, hier meine ich es im Sinne der Sicherung der demokratischen Ordnung, nämlich bei den Angehörigen dieser Gruppen demokratische Einstellung zu sichern, aber nicht durch Privilegien, sondern durch gleiche Chancen, die jeder nach seinen Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten nutzen muß. Wenn wir eine Politik in diesem Sinne betreiben, dann wird diese Politik die Mittelschichten und die übrigen Schaffenden in unserem Volke gleichermaßen fördern und in ihrer Existenz sichern.
Nun darf ich noch eine technische Bemerkung machen. Ich bitte Sie, über den Antrag, den wir hier vorgelegt haben, nach Möglichkeit — nach Möglichkeit, sage ich; ich weiß nicht, ob Sie einmal von der Gepflogenheit des Hauses abgehen können — sofort zu beschließen, da keine Sachauseinandersetzung in den Ausschüssen notwendig ist. Hier geht es einfach darum, die Bundesregierung aufzufordern: Bitte prüft! Auch nach der Debatte über die Konjunkturpolitik sind Anträge zwar den Ausschüssen überwiesen, im Ausschuß aber ohne Sachberatung behandelt und angenommen warden. Wenn wir wirksam etwas tun wollen, sollten wir sofort beschließen, die Regierung — hier und heute! — zu bitten, diese Frage zu prüfen.
Schmücke( : Herr Lange, ist es nicht besser, wenn wir diese Dinge im Ausschuß diskutieren, weil wir dann doch viel mehr in die Tiefe gehen können?
Lange (SPD), Antragsteller: Herr Schmücker, ich habe nichts dagegen, daß die Problematik diskutiert wird. Ich bin nur der Meinung: wenn wir jetzt erst des langen und breiten unter uns diskutieren, haben wir nicht als Diskussionsgrundlage die Auffassung der Regierung. Uns kommt es darauf an, nachher in den Ausschüssen die Auffassungen der Regierung zur Grundlage der Aussprache zu machen. Wir fordern die Regierung auf, möglichst bald, spätestens bis zum 30. Juni nächsten Jahres, zu berichten und da, wo sie glaubt, es zu können, auch die entsprechenden Gesetzentwürfe vorzulegen. Von da her, Herr Schmücker, halten wir es für nötig, daß die Regierung so schnell wie möglich handelt, damit auch von ihr nachher nichts Unbilliges hinsichtlich des Termins verlangt wird. Sie — und auch wir — haben heute einiges dazu sehr deutlich gesagt. Sie sitzen in .der Koalition; Sie hätten über die politischen Möglichkeiten, die Sie haben, einen Einfluß auf die Regierung ausüben, vielleicht auch schon einiges in diesem Zusammenhang zuwege bringen können. Aber wenn das bis zur Stunde nicht geschehen ist, sollten wir, meine ich, nicht noch mehr dadurch verzögern, daß wir diese Anträge jetzt den Ausschüssen überweisen.