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ID0212101100

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    1566. Lange: 1
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    2. Deutscher Bundestag — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1955 6449 121. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1955. Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen ehemaligen preußischen Ministerpräsidenten Dr. Otto Braun 6450 A Ergänzung der Tagesordnung . . 6450B, 6482 D, 6484 C Mitteilung über Vorlage der Verordnung M Nr. 3/55 über Preise für Milch 6450 B. Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Gründung eines Mittelstandsinstituts (Drucksache 1871) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfügung eines Art. 12 a in das Grundgesetz (Drucksache 1728), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Titel I, II und III der Gewerbeordnung (Drucksache 1729), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufsausübung im Handel (Drucksache 1872), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (Drucksache 1873) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Förderung der Mittelschichten (Drucksache 1959) 6450 B Schmücker (CDU/CSU), Anfragender 6450 C, 6467 D, 6468 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6452 D D. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6453 B, 6480 D Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller . . . 6453 D, 6456 D, 6480 C Illerhaus (CDU/CSU), Antragsteller . 6458 C Wieninger (CDU/CSU), Antragsteller 6461 B Lange (Essen) (SPD), Antragsteiler 6463 D, 6468 A, 6482 B Stücklen (CDU/CSU) 6468 C, 6469 A, C, 6473 B, C, 6481 C Vizepräsident Dr. Schmid . . 6469 A, C, D Held (FDP) 6471 D, 6473 A, B, C Dr. Dresbach (CDU/CSU) . . 6473 A, 6478 A Dr. Strosche (GB/ BHE) 6474 A Scheel (FDP) 6479 A Regling (SPD) 6479 C, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6479 C Ausschußüberweisungen . . . 6481 A, C, 6482 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr (Drucksache 1926) 6482 C Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 6482 D Beratung des Entwurfs einer Sechsundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vitamin-A-Acetat und Vitamin-A-Palmitat) (Drucksache 1867) 6482 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 6482 D Beratung des Entwurfs einer Fünfundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Schienen) (Drucksache 1857) 6482 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 6482 D (1 Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen — Aluminium-Zollkontingent 1956 — (Drucksache 1792) . . . 6482 D, 6484 C, 6483 A Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6484 C Beschlußfassung 6483 A Redaktionelle Berichtigung des Gesetzes zur Aufhebung des Teuerungszulagengesetzes 6483 A Beendigung der Bundestagsarbeit des Jahres 1955, Wünsche für Weihnachten und das neue Jahr: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6483 A Nächste Sitzung 6483 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6484 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen — Aluminium-Zollkontingent 1956 — (Drucksache 1792) 6484 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Drucksache 1972 (Vgl. S. 6482 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (AluminiumZollkontingent 1956) (Drucksache 1958) Berichterstatter: Abgeordneter Brand (Remscheid): Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 15. Dezember 1955 mit dem Entwurf einer Fünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Aluminium-Zollkontingent 1956) befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 15. Dezember 1955 Brand (Remscheid) Berichterstatter Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Luchtenberg 16. Dezember 1955 Mauk 16. Dezember 1955 Morgenthaler 16. Dezember 1955 Oetzel 16. Dezember 1955 Dr. Orth 16. Dezember 1955 Pelster 16. Dezember 1955 Dr. Pohle (Düsseldorf) 16. Dezember 1955 Dr. Preiss 16. Dezember 1955 Dr. Reichstein 16. Dezember 1955 Reitzner 16. Dezember 1955 Schmitt (Vockenhausen) 16. Dezember 1955 Dr. Schöne 16. Dezember 1955 Srock 16. Dezember 1955 Stauch 16. Dezember 1955 Wagner (Ludwigshafen) 16. Dezember 1955 Walz 16. Dezember 1955 Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. März 1956 Mensing 1. März1956 Dr. Starke 28. Februar 1956 Kiesinger 31. Januar 1956 Gemein 15. Januar 1956 Dr. Hammer 15. Januar 1956 Jahn (Frankfurt) 9. Januar 1956 Dr. Bergmeyer 5. Januar 1956 Moll 1. Januar 1956 Peters 1. Januar 1956 Klingelhöfer 31. Dezember 1955 Kriedemann 31. Dezember 1955 Neumann 21. Dezember 1955 Feldmann 17. Dezember 1955 Heiland 17. Dezember 1955 Hörauf 17. Dezember 1955 Dr. Horlacher 17. Dezember 1955 Kutschera 17. Dezember 1955 Dr. Lenz (Godesberg) 17. Dezember 1955 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 17. Dezember 1955 Dr. Maier (Stuttgart) 17. Dezember 1955 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 17. Dezember 1955 Putzig 17. Dezember 1955 Rademacher 17. Dezember 1955 Frau Vietje 17. Dezember 1955 Welke 17. Dezember 1955 Berendsen 16. Dezember 1955 Dr. Conring 16. Dezember 1955 Jacobi 16. Dezember 1955 Klausner 16. Dezember 1955 Knobloch 16. Dezember 1955 Könen (Düsseldorf) 16. Dezember 1955 Koops 16. Dezember 1955 Dr. Kreyssig 16. Dezember 1955 Lenz (Brühl) 16. Dezember 1955 Lenz (Trossirgen) 16. Dezember 1955
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    Rede von Karl Wieninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der hier zur Beratung stehende Antrag meiner Fraktion gegen den Betriebs-, Behörden- und Belegschaftshandel soll einem Übelstand innerhalb unserer Wirtschaft abhelfen. Wir glauben, daß der Bundestag sich der
    Regelung dieser Frage annehmen sollte, weil die Ausbreitung dieses Handels eine Deroutierung innerhalb einer geordneten arbeitsteiligen Wirtschaft herbeiführt. Der Bundestag sollte sich dessen annehmen, weil dieser Werks- und Belegschaftshandel eine Quelle von Steuerhinterziehungsmöglichkeiten darstellt und weil er die Leistungsfähigkeit des Einzelhandels in einer solchen Weise beeinträchtigt, daß dadurch jeder, der nicht die Möglichkeit hat, diese Handelsart zu benutzen, in ungerechter Weise geschädigt wird.
    Der Betriebshandel in seiner heutigen Form ist in der dunklen Zeit des Mangels an Verbrauchsgütern entstanden.

    (Abg. Stücklen: Sehr richtig!)

    Die Kohleförderung wurde seinerzeit durch Sonderzuteilungen an Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen intensiviert. Im Rahmen der bekannten Devisenbonusaktion kamen damals den Betrieben und ihren Mitarbeitern Naturalvorteile zugute, und auch sonst behalf man sich allgemein durch mehr oder minder gewagte Kompensationen.
    Diese Selbsthilfeaktionen mögen zu jener Zeit gerechtfertigt gewiesen sein. Die innere Berechtigung zu einer solchen autarken Wirtschaftsform ist aber weggefallen, seit ein normales, ausreichendes Angebot nicht mehr dazu zwingt. Man sollte also meinen, daß sich diese Entartung des Wirtschaftslebens von selbst wieder aufgehoben hätte. Das Gegenteil ist aber der Fall. Der Betriebs-, Behörden- und Werkshandel blieb nicht nur bestehen, er dehnte sich in einer Weise aus, die gefahrdrohend genannt werden muß. Man braucht nicht zu fragen, was alles im Betriebshandel vertrieben wird. Vielmehr ist es besser und kürzer, danach zu fragen, was nicht gehandelt wird. Es sind dies kurz gesagt alle sozial kakulierten Artikel wie Schälmühlenerzeugnisse, Mehl, Fette, Zucker usw., also alles, was nur eine knappe Verdienstspanne zuläßt. Sonst wird alles, aber auch alles im Belegschaftshandel vertrieben, angefangen von allen Lebens- und Genußmitteln, Konserven, Wäsche, Schuhen, Kleidern und Ausstattungsgegenständen bis zu Foto-, Rundfunk- und Fernsehapparaten, ja bis zu ganzen Wohnungseinrichtungen.
    Nach unseren Beobachtungen nimmt sich der Einsammlung von Aufträgen irgendein Mitglied der Belegschaft an — oft ist es auch der Betriebsrat —, verteilt dann die gelieferten Waren und übernimmt das Inkasso der Rechnung. Bei einem Mitarbeiterstand von einigen hundert Köpfen macht die Provision für Inkasso und Skonto in der Höhe von bis zu 5 °/o eine schöne Summe aus. Mir sind regelmäßige Nebenverdienste dieser Art von wöchentlich 200 bis 300 DM bekannt. Als Lieferanten treten meist sogenannte Rucksack- oder Dreirad-Grossisten auf, die auf diese Weise am Rande des normalen Wirtschaftsablaufs ihr Schäfchen scheren.
    Wir sind Gegner derartiger zwielichtiger Geschäftspraktiken und streben das Verbot dieses Handelsgebarens an, und zwar aus folgenden Gründen. Die durch den Betriebs- und Belegschaftshandel geschaffenen Steuertatbestände werden kaum oder nur in völlig unzureichendem Maße beachtet. Dies gilt hinsichtlich der Einkommen-, der Gewerbe- und auch der Umsatzsteuer. Nach einer vorsichtigen behördlichen Schätzung ist der Steuerausfall auf jährlich 150 bis 200 Millionen DM zu veranschlagen.

    (Hört! Hört! rechts.)



    (Wieninger)

    Die Oberfinanzdirektion Frankfurt urteilt, „daß bei dieser Art der Warenverteilung mangels Verbuchung durch die Abnehmer die Aufdeckung dieser Umstände unwahrscheinlich ist". Wenn es hoch kommt, werden die Umsatzziffern zu einem Steuersatz für den Großhandel, nämlich zu 1 , nicht aber zu 4 %, wie es für den Kleinhandel, für den Verkauf an den Letztverbraucher vorgeschrieben ist, versteuert.

    (Abg. Friese: Behördlich sanktionierte Steuerhinterziehung!)

    Die von den Personen, die als Verteiler in den Betrieben tätig sind, erzielten Provisionen und sonstigen Gewinne werden erfahrungsgemäß dem Finanzamt überhaupt nicht gemeldet.
    Wir stellen aber auf diesem Gebiete nicht nur eine Schädigung des Gesamtinteresses unseres Volkes auf steuerlicher Ebene fest. Der gesamte Einzelhandel und damit auch der Großhandel werden durch diese Verkaufsform auf das schwerste in Mitleidenschaft gezogen. Dem Betriebs- und Belegschaftshandel wäre jede Basis der Wirksamkeit schlagartig entzogen, wenn er unter den gleichen Wettbewerbs- und Startbedingungen arbeiten müßte wie der reguläre Handel,

    (Sehr gut! in der Mitte)

    wenn er ein komplettes Warensortiment, wie es der Käufer nach dem Grundsatz der freien Konsumwahl verlangt, halten müßte, statt sich auf eine Reihe leicht verkäuflicher Standardartikel zu beschränken.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Er wäre lahmgelegt, wenn er auch so, wie das der Einzelhandel tun muß, alle sozial kalkulierten Massenkonsumgüter anbieten würde. Er wäre nicht möglich, wenn er so wie der reguläre Handel Gehälter, Mieten, Sozialabgaben, Lagerkosten, Kreditgebühren, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer, Heizung, Beleuchtung, Versicherungsspesen und alle anderen Generalien zu tragen hätte. Schließlich würde er verschwinden, wenn die Agenten und Vermittler in den Betrieben so wie der reguläre Handel ihren Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit bestreiten müßten, statt ihn von ihren Arbeitgebern für eine vernachlässigte Haupttätigkeit entgegenzunehmen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt wären, könnte von gleichen Wettbewerbsbedingungen gesprochen werden. Diese Wettbewerbsungleichheit stellt aber eine Gefahr für unsere ganze Volkswirtschaft dar, weil ihr Leistungsniveau von dem Grad der Spezialisierung der wirtschaftlichen und sozialen Funktionen abhängt. Die Rückbildung dieser Spezialisierung muß sich unwirtschaftlich auswirken. Der Handel innerhalb der Betriebe und Behörden stellt eine solche Rückbildung in unserer in höchstem Grade spezialisierten und dadurch aus unzähligen Abhängigkeitsverhältnissen bestehenden Volkswirtschaft dar und vermindert zwangsläufig unseren relativ hohen Leistungsstandard.

    (Zuruf von der Mitte: Jawohl!)

    Ganz abgesehen also von den berechtigten Interessen des regulären Handels behaupten wir, daß die ganze breite Schicht der Käuferschaft, also alle, die beim Einzelhandel kaufen müssen, durch den Handel in den Betrieben und Behörden in ihren Interessen geschädigt werden.

    (Sehr wahr! in der Mitte.)

    Wenn beispielsweise in einer kleinen Stadt mit einem größeren Industriegebiet bei den Umsätzen des Einzelhandels in den Artikeln, die nicht sozial kalkuliert sind und die deswegen einen gewissen Rentabilitätsausgleich ergeben würden, eine spürbare Umsatzschrumpfung eintritt, dann ist dieser Einzelhandel nicht mehr so leistungsfähig, wie es notwendig wäre. Dann bedeutet das, daß die Sondervorteile einzelner, nämlich der Käufer im Betriebs- und Belegschaftshandel, durch entsprechend höhere Preise von allen anderen getragen werden müßten. Die Besserstellung eines relativ kleinen Kreises von Verbrauchern hat damit eine Schlechterstellung aller anderen zur Folge. Die mit den erzielten Sondervorteilen verbundene Umschich- tung des Realeinkommens geht unterschiedslos zu Lasten der gesamten Bevölkerung. Dabei werden Sozialrentner und Wohlfahrtsbefürsorgte am härtesten betroffen. Mit anderen Worten: der Betriebshandel ist der Versuch eines Teiles der Verbraucher, eine Verbesserung ihres Lebensstandards auf Kosten der breiten Masse der Verbraucher zu erreichen, die sich gegen diese Belastung praktisch nicht zur Wehr setzen können. Deshalb bezeichnen wir die Auswirkungen dieser Entartung des Handels als unsozial.
    In diesem Zusammenhang ist es interessant, daß die beiden großen Sozialpartner der Wirtschaft, Gewerkschaften und Industrie, den Werkhandel ablehnen. Die Gewerkschaften sind in wiederholten Äußerungen, darunter in Ausführungen der Gewerkschaftszeitung „Der Bund", gegen den Werkhandel aufgetreten, und der Bundesverband der Deutschen Industrie hat erst in jüngster Zeit dagegen Stellung genommen.
    Meine Damen und Herren, verabschieden wir dieses Gesetz, damit auf dem Gebiete der Güterverteilung klare und stabile Verhältnisse eintreten, damit unsoziales Preisgefälle vermieden wird und damit gleiches Recht für alle eintritt!
    Wir beantragen, den vorliegenden Antrag dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik — federführend — und dem Ausschuß für Fragen des Mittelstandes sowie dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Begründung des Antrags unter Punkt 1 f der Tagesordnung: Förderung der Mittelschichten — Drucksache 1959 — hat der Abgeordnete Lange.
Lange (Essen) (SPD), Antragsteller: Herr PräsiPräsident! Meine Damen und Herren! Uns beschäftigt heute ein Problem, das zweifellos seine besondere soziologische Bedeutung hat. Die Einleitung der heutigen Debatte hat schon gezeigt, wie schwierig im Grunde genommen die Bestimmung des Begriffs ist, den man verwenden will, um den Komplex zu umschreiben, den man hier soziologisch, gesellschaftspolitisch und wirtschaftspolitisch erfassen will. Wir müßten uns von vornherein darüber verständigen, was wir hier wirklich wollen.
Wenn wir von dem Begriff Mittelstand ausgehen, werden zum Teil Vorstellungen erweckt, die nach rückwärts weisen, im Gegensatz zu der Formulierung, die Kollege Schmücker gebraucht hat, das sei etwas in die Zukunft Weisendes.

(Abg. Schmücker: Das ist nur eine Frage der politischen Auffassung!)



(Lange [Essen])

— Wir werden uns darüber, Herr Kollege Schmükker, sowieso noch zu unterhalten haben.

(Abg. Schmücker: Sehr gut!)

Wir dürfen auf der anderen Seite nicht vergessen, daß der Stand seinem Ursprung nach der demokratischen Grundordnung nicht entspricht, nicht aus der demokratischen Ordnung erwachsen ist. Das müssen wir, glaube ich, in diesem Zusammenhang einmal sehr deutlich sagen.

(Abg. Dr. Schild: Genau umgekehrt!)

-- Herr Schild, Sie werden den Beweis dafür erbringen müssen.

(Abg. Dr. Schild: Ja!)

Wir müssen uns weiter darüber klar sein, daß wir in der demokratischen Grundordnung als der Voraussetzung für das Provisorium Bundesrepublik die Grundrechte immer an den einzelnen Staatsbürger binden, so daß wir von dorther Sonderrechte oder Gruppenrechte im eigentlichen Sinn des Wortes nicht schaffen können. Zu einem Teil klang aus den Begründungen heraus — es war für mich jedenfalls auch aus den Begründungen des Kollegen Schild erkennbar —, daß außer den an den einzelnen Staatsbürger gebundenen Grundrechten Gruppenrechte — ich will noch gar nicht von Vorrechten oder Privilegien sprechen — geschaffen werden sollten. Sie entsprechen zwar dem Grundrecht, das an den einzelnen Staatsbürger, an jeden Deutschen usw. — wir können uns ja immer wieder auf den Verfassungstext beziehen — gebunden ist, drohen aber unter Umständen, diese demokratische Grundordnung — Gleichheit vor Gesetz und Gericht — zu durchlöchern. Das, glaube ich, müssen wir uns bei diesen Betrachtungen
i) immer wieder vor Augen führen, um nicht auf Abwege zu geraten, die mit unseren gesellschaftspolitischen und demokratischen Vorstellungen nicht zu vereinbaren sind. Das wollte ich mit allem Nachdruck von vornherein gesagt haben.
Ich habe mich immerhin darüber gefreut, daß Kollege Schild statt des Begriffs Mittelstand schon einen anderen Hilfsbegriff, den wir Sozialdemokraten seit Jahr und Tag benutzen, verwendet hat — daß er der Weisheit letzter Schluß ist, will ich gar nicht behaupten —, nämlich den Begriff der Mittelschichten. Dieser Begriff ist nicht ständisch abgegrenzt und entspricht den soziologischen Gegebenheiten weit besser als der Begriff des Standes oder auch der des Berufsstandes.
Damit habe ich gleichzeitig die Begründung dafür gegeben, warum wir von der Förderung der Mittelschichten statt volkstümlich von Mittelstand reden. Allerdings sind in der breiten Masse unserer Bevölkerung unterschiedliche Vorstellungen über den Inhalt dieses Begriffs vorhanden. Nach meiner Überzeugung haben wir als Gesetzgeber die Aufgabe, uns von vornherein über Begriffsinhalte zu verständigen, um festzustellen, ob wir das gleiche meinen; denn nur auf dieser Basis läßt sich miteinander reden und verhandeln.
Von hierher gesehen läßt sich nach der Überzeugung, die wir Sozialdemokraten vertreten, wegen des von mir aufgezeigten Charakters des Grundgesetzes ein solcher Art. 12 a einfach nicht einbauen, auch wenn einmal so etwas in der Weimarer Verfassung als Art. 164 gestanden haben sollte, Herr Kollege Schild. Ich bin vielmehr der Meinung und kann das auch für meine politischen Freunde sagen — ich glaube, damit weitgehend auch die Meinung des Hauses zu treffen —, daß das im Grunde Anliegen der allgemeinen Politik ist, man könnte sagen, der Wirtschaftspolitik, der Steuer- und Finanzpolitik, der Kreditpolitik, der Sozialpolitik im besonderen. Das, glaube ich, muß man hier sehen, und da hat, das ist völlig unbestritten, der Bund nach dem Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung.
Wenn man also von der Erkenntnis ausgeht, daß die kleinen und mittleren selbständig Schaffenden im Handwerk, im Handel, in der übrigen gewerblichen Wirtschaft, d. h. im übrigen kleinen und mittleren Gewerbe und in den freien Berufen eine gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung haben — von der Landwirtschaft will ich hier einmal absehen, weil sie in ein anderes Ressort hineingehört; aber das Problem muß dort ähnlich behandelt werden —, muß man auch vom Politischen her etwas tun, damit eine breite Schicht auf Arbeitseigentum gegründeter Existenzen geschaffen oder ihre Erhaltung gewährleistet wird, und zwar durch die Maßnahmen der allgemeinen Politik. Diese Gruppen dürfen in ihrer Existenzsicherung von der allgemeinen Politik nicht beeinträchtigt werden. Nach meiner Überzeugung kommt es entscheidend darauf an, daß wir hier konservierende Tendenzen nicht in den Vordergrund treten lassen; entsprechend dem Stand von Wirtschaft und Technik müssen wir zu in die Zukunft weisenden Gesetzgebungsakten oder sonstigen Akten der Politik kommen. Es kann uns nicht daran liegen, etwas, was im Aussterben begriffen ist, durch Stützungsmaßnahmen noch künstlich aufrechtzuerhalten. Das kann unter keinen Umständen der Sinn einer wie immer gearteten Politik sein, denn jede Politik muß im Gesamtinteresse des Volkes liegen. Das ist die entscheidende Voraussetzung: nicht nur im Interesse der Gruppen, sondern im Interesse des gesamten Volkes! Nur so kann nach unserer Überzeugung vorgegangen werden.
Alles in allem also: nicht restaurierende, nicht konservierende Tendenzen, sondern in die Zukunft weisende fortschrittliche Tendenzen müssen hier wirksam werden. Deshalb, Herr Kollege Schild: wenn wir uns alle miteinander um eine diesen Prinzipien entsprechende Politik bemühten, könnten wir das Anliegen, das Sie mit der beantragten Grundgesetzänderung verfolgen, besser und für die demokratische Grundordnung entschieden gefahrloser erfüllen, als wenn wir anfingen, für wie immer begrenzte Gruppen Sonderrechte oder Sonderbestimmungen in die Verfassung einzubauen. Das zöge sofort Wünsche anderer Gruppen nach sich, wodurch die allgemeine Konstruktion des Grundgesetzes ernsthaft durchlöchert werden könnte. Das zum Begriff und zum Grundsätzlichen.
Ich darf Sie versichern, daß das, was ich hier ausgeführt habe, durchaus auch die Auffassung meiner Fraktion ist. In einem Nachrichtendienst des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ist die zweifelnde Frage gestellt worden, ob das, was hier gesagt werde, auch für die Fraktionen verbindlich sei und inwieweit die Fraktionsprominenz oder die Parteiprominenz dazu etwas zu sagen habe. Ich als sozialdemokratischer Sprecher kann mit gutem Gewissen auf unser Aktionsprogramm hinweisen. Was ich hier vertrete, bewegt sich durchaus im Rahmen dieses Aktionsprogramms. Es ist für die Sozialdemokratische Partei verbind-


(Lange [Essen])

lich. Es bedarf also nicht besonderer Erhärtungen. Diejenigen, die solche Zweifel haben, sollten sich über den Charakter erstens des Parlaments und zweitens der politischen Parteien etwas genauer unterrichten, damit sie wissen, daß das, was hier gesagt wird, für die Fraktionen und die Parteien nur im Rahmen der von den Parteien gefaßten Beschlüsse verbindlich ist. Ich glaubte diese Bemerkung machen zu müssen, damit nicht in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck über eine solche Aussage entsteht.
Nun zu den nächsten Dingen, die uns hier bewegen! Ich darf ohne Einschränkung als quer durch die Fraktionen gehende Meinung feststellen — jedenfalls ist das im Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes einmal so zum Ausdruck gebracht worden —, daß wir uns mit der Regierung einmal grundsätzlich darüber unterhalten wollen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach die Berufsausübung durch Gesetz geregelt werden kann, notwendig macht. Bis heute ist es zu dieser Unterhaltung nicht gekommen. Ich will die Gründe gar nicht untersuchen. Wir sollten trotz allem — deshalb unser Antrag unter Ziffer 1 a — die Regierung auffordern, zu prüfen, ob und in welchem Umfang bei Berücksichtigung aller Verfassungsbestimmungen für den Geltungsbereich des Grundgesetzes einheitliche gesetzgeberische Maßnahmen zur Regelung der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes erforderlich sind und nach welchen Grundsätzen sie zu treffen sind. Wir müssen uns der Gefahr bewußt werden, die sich aus lauter Einzelregelungen ergeben kann. Die Regierung sollte von sich aus einmal sagen, wie nach ihrer Meinung das Recht der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 ohne Einschränkung des Grundrechts — siehe Art. 19 — geregelt werden muß. Darauf kommt es uns an. Da wir quer durch die Fraktionen in dieser Frage schon einmal einheitlicher Meinung waren, bitte ich das Haus, sich unserem Ersuchen anzuschließen, damit die Regierung einmal ganz deutlich sagt, was sie sich vorstellt. Wir können trotz der verschiedenen Hinweise auf die Verfassungsklage zur Handwerksordnung nicht warten, bis das Verfassungsgericht in der einen oder in der anderen Frage entschieden hat. Es kommt darauf an, festzustellen, welche Vorstellungen die Regierung, dieses Haus und die einzelnen Fraktionen in dieser Frage haben, damit die Gesetze, die die Berufsausübung regeln, nach einheitlichen Grundsätzen erlassen werden.
Man muß sich darüber im klaren sein, daß man einige wenige Grundsätze aufzustellen hat. Einer dieser Grundsätze kann die Sicherung bzw. die Nichtgefährdung der Volksgesundheit sein. Ein anderer Grundsatz kann sein: keine Gefährdung Dritter. In diesem Zusammenhang ist sehr sorgfältig zu prüfen, wo die Begrenzung liegen muß. Ich deute das jetzt nur an, ohne in die Diskussion einzutreten, die wir ja nachher, wenn die Regierung uns ihre Auffassung dargelegt hat — nicht heute, sondern wenn sie diese Frage geprüft hat —, werden führen müssen. Wir könnten dann drittens — das ist aber besonders sorgfältig zu prüfen — im Hinblick auf Nachwuchsausbildung und Leistungssicherung in der Volkswirtschaft einige Überlegungen anstellen, die aber, wie gesagt, nicht von vornherein zu sehr in die Breite gehen dürfen. Ich verweise auf die Fülle von Wünschen nach
Berufsordnung, die im Laufe dieser Jahre auf uns zugekommen sind, deren größten Teil wohl alle im Hause für ungerechtfertigt halten, weil sie nicht Anliegen der Allgemeinheit sind, sondern aus einem Schutzdenken geboren sind und besondere Sicherungen für bestimmte Gruppen schaffen wollen. Das sollte dieses Haus unter keinen Umständen mitmachen. Deshalb muß einmal sehr deutlich auch nach außen hin gesagt werden, was in dieser Richtung nach dem Grundgesetz vertretbar ist.
Nun wissen wir, daß die Krankheit — ich sage bewußt: die Krankheit — der Mittelschichten zu einem großen Teil darauf zurückzuführen ist, daß sie im wesentlichen keine im Grund und Boden und im Sacheigentum gegründete Fundierung mehr haben; von betrieblichen Einrichtungen, Werkzeugen, Maschinen will ich einmal absehen; das ist ja nicht die Sicherung. Wir wissen, daß diese ursprüngliche Grundlage der Existenz durch Krieg und in der Nachkriegszeit weitgehend vernichtet worden ist. Wir wissen auf der anderen Seite, daß die kleinen und mittleren Betriebe ihre Existenzfähigkeit, ja ihre Existenznotwendigkeit als Zubringerbetriebe und Dienstleistungsbetriebe gegenüber der großbetrieblich organisierten Wirtschaft unter Beweis gestellt haben, und zwar quer durch alle Industriestaaten. Es besteht also ein besonderes Interesse daran, auch die in diesen kleinen und mittleren Betrieben liegenden volkswirtschaftlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
Die öffentliche Hand mußte, wie heute morgen Herr Kollege Schmücker ausgeführt hat, zuerst ein mal die Grundstoffindustrien, die großen Industrien unterstützen. Nach der Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953, ebenso aber auch nach der Erklärung des Oppositionsführers muß die öffentliche Hand den Betrieben, die bei der gegenwärtigen Struktur des Kapitalmarktes und des Banken-systems und der Verflechtung des Bankensystems mit der Währungspolitik auf normale Art und Weise nicht an die für die Umstellung, Rationalisierung usw. notwendigen Mittel kommen, diese Mittel auf andere Art zu für sie tragbaren Bedingungen zur Verfügung stellen. Deshalb ist in Punkt 1 b unseres Antrags die Forderung, einheitliche gesetzgeberische Grundlagen für eine diese Gruppen wirksam fördernde Kreditpolitik von Bund und Ländern zu schaffen. Die Antragsteller sind sich darüber klar, daß wir nicht die Möglichkeit haben, die Länder oder andere Stellen durch die Gesetzgebung zu zwingen, sondern daß eine solche Förderung nur in Übereinstimmung mit diesen Stellen durch Vereinbarungen erreicht werden kann. Aber entscheidend sollte sein, diese Kreditpolitik im Rahmen einer Volkswirtschaft nach einheitlichen Gesichtspunkten zu steuern, die den Grundsätzen der gesamten Politik entsprechen.
Der Bund hat in dieser Beziehung in einem bestimmten, beschränkten Umfange Möglichkeiten, und zwar durch Verbesserung der Bürgschaftsaktionen, die auf die weit stärkere Förderung der Klein- und Kleinstkredite abzielen müssen; denn diese Kredite sind heute für die Banken kaum von Interesse. Die Banken gehen auf größere Kreditvolumen aus, weil ihre Verwaltungsarbeit dabei wesentlich geringer ist. Solche Klein- und Kleinstkredite müßten im Bankensystem bis zu einem gewissen Umfange abgesichert werden, nicht auf dem Wege über die Ausfallbürgschaften, weil dort Schwierigkeiten entstanden sind, sondern möglicherweise — nur um einmal anzudeuten, was man


(Lange [Essen])

sich vorstellen kann — auf dem Wege über selbstschuldnerische Bürgschaften der öffentlichen Hand. Über die Einzelheiten müßten wir uns noch unterhalten. Wir werden dann sehen, wieweit in dieser Frage hier im Haus Übereinstimmung zu erzielen ist und wieweit das, was in diesem Hause von den verschiedenen Parteien gesagt worden ist, nur schöne Worte sind oder ob der Wille zur Tat dahintersteht.
Von besonderem Interesse für diese kleinen und mittleren Existenzen ist das, was wir gemeinhin unter Gewerbeförderung zusammenfassen. Hier muß der gleiche Grundsatz Platz greifen, der für die Kreditpolitik Anwendung findet. Wir sind uns klar über die Notwendigkeit einheitlicher Steuerung der Forschungsaufgaben, die kleine und mittlere Betriebe mit neuen Werkstoffen, mit andersartigen Werkstoffen zu betreiben hätten, die andere Bearbeitungsmethoden, andere Bearbeitungsmaschinen oder Bearbeitungswerkzeuge erforderlich machen. Auch das hängt wieder eng mit der für den einzelnen Betrieb notwendigen Kreditpolitik zusammen. Da wäre beispielsweise schon ein Ansatzpunkt für das gegeben, was hier heute morgen unter der Überschrift Mittelstandsinstitut behandelt worden ist.
Aber das wäre nur ein Teil dieser Aufgabe. Aus der allgemeinen Forschungsarbeit für diese kleinen und mittleren Betriebe werden sich andere Kostensituationen durch veränderte Bearbeitungsgrundlagen, andere Werkstoffe usw. ergeben. Die von einem auch als Instrument der Wirtschaftspolitik schlechthin gedachten, aber unabhängigen Forschungsinstitut gewonnenen Erkenntnisse müssen hinausgehen in die Öffentlichkeit, in die beteiligten Gruppen mit ihren Verbänden, Wirtschaftsorganisationen usw., damit von dort her unmittelbare betriebsnahe Gewerbeförderung erfolgen kann. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verlangt aber von uns allen, daß wir einheitliche Voraussetzungen quer durch Bund und Länder schaffen, um auch so der gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Schichten weitgehend Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang lassen Sie mich auch ein Wort zu dem hier heute morgen zitierten Mittelstandsinstitut sagen. Wir sind der Meinung, daß nicht nur dieses Haus oder die Regierung, daß nicht nur die Öffentlichkeit wissen muß, wie der soziologische Hintergrund dieser Mittelschichten aussieht, der kleinen und mittleren Selbständigen im Handwerk, im Handel und im übrigen kleineren und mittleren Gewerbe, in den freien Berufen und auch in der Landwirtschaft. Vielmehr kommt es darauf an, überhaupt einmal, als Voraussetzung für eine entsprechende allgemeine Politik, die Veränderungen gesellschaftlicher Art, die sich in der jüngeren Geschichte ergeben haben, zu durchleuchten. Daraus wird sich ergeben, welche anders-gearteten politischen Maßnahmen erforderlich sind, ob man mit den allgemeinen Vorstellungen, die in den Köpfen unserer Bevölkerung geistern, noch zurechtkommt, ob wir also hier nicht ganz andere Mittel einsetzen und ganz andere Maßnahmen ergreifen müssen, um den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen gerecht zu werden.
Die Sozialdemokratische Partei ist unter allen Umständen bereit — das habe ich eingangs schon gesagt, und das hat sie in ihrem Aktionsprogramm sehr deutlich gemacht —, das kleine und mittlere
Privateigentum zu fördern. Sie erkennt auf der anderen Seite auch die gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Selbständigen an, weil neben der ursprünglichen sozialen Frage der Lohnarbeiter und neben der sozialen Frage der Angestelltenschaft auch nach der Meinung der Sozialdemokratischen Partei — und zwar nicht erst seit heute, sondern das ist schon von Kurt Schumacher im Jahre 1945 sehr deutlich gesagt worden — eine echte soziale Frage auch für diese Mittelschichten und damit für das gesamte Volk entstanden ist.
Über all diese Erwägungen hinaus, die ich einleitend vorgetragen habe, über die Begriffsbestimmungen und die Notwendigkeit, diese Aufgaben zu lösen, Aufgaben, die ein zentrales Institut, wie es hier gedacht ist, haben sollte, kommt es uns in diesem Zusammenhang darauf an, erkennbar zu machen: hier liegt eine wissenschaftliche Forschungsaufgabe, die für unsere Gesamtpolitik wichtig ist, die aber auch das gesamte Volk umfassen muß, und die Mittelschichten müssen in diesen Forschungsauftrag einbezogen werden. So können wissenschaftliche Grundlagen für praktische, politische Maßnahmen erarbeitet werden. Dabei muß, das möchte ich noch einmal mit allem Nachdruck unterstreichen, die Unabhängigkeit eines solchen Instituts von der einen wie von der anderen Seite gewährleistet sein, von der allgemein staatlichen wie von der Länderseite und von der Interessenseite. Darüber müßte man sich einmal unterhalten, und ich glaube, man könnte es! In diesem Zusammenhang können also solche Möglichkeiten einer einheitlichen Gewerbeförderung geschaffen werden. In welchem Umfang die Voraussetzungen dazu gegeben sein werden, das soll uns die Regierung einmal sagen.
Nun zu einem letzten Punkt, zu der Frage, ob einer gesetzlichen Regelung der Alterssicherung für die selbständig Schaffenden verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen und wie sie gegebenenfalls ausgeräumt werden können. Wir sagen das deshalb in dieser Form, nicht, weil wir — nicht nur in diesem Falle, sondern auch in einigen anderen Fällen — nicht einen Gesetzentwurf auf den Tisch des Hauses hätten legen können, sondern um die Regierung entsprechend tätig werden zu lassen. Wir kennen in diesem Zusammenhang eine ganze Menge von Einwendungen, Gutachten und Ähnliches. Gerade im Hinblick auf die gesetzliche Alterssicherung der Selbständigen hört man immer wieder von verfassungsrechtlichen Bedenken. Wir haben also alle Veranlassung, zu fordern, daß die Regierung auch diese Frage einmal klärt; denn wir wissen nicht, wie das Bundesverfassungsgericht die anhängigen Verfassungsklagen entscheiden wird, — denken wir nur an die Schornsteinfeger.
Wir müssen auch bedenken, daß zwei Kriege und zwei Inflationen und eine Wirtschaftskrise, die auch nicht spurlos an uns vorübergegangen ist, sondern einiges Unangenehme einschließlich des Tausendjährigen Reiches mit den daraus sich ergebenden Konsequenzen im Gefolge gehabt hat, hinter uns liegen. Wir wissen doch, daß die Menschen — ich denke vor allem an die Kleinen und Kleinsten: die Ein-Mann-Betriebe usw. — gar nicht alle so gegen die Wechselfälle des Lebens gesichert sind, wie man das gemeinhin annimmt. Sie brauchen eine Sicherung im Alter. Sie haben auf Grund einer Arbeitsleistung, die sie genau wie die andern im


(Lange [Essen])

Arbeitsprozeß dieser arbeitsteiligen Gesellschaft Tätigen im Interesse aller erbracht haben, einen Rechtsanspruch auf Existenzsicherung im Alter.
Die Frage ist nur, wie soll man diese Alterssicherung gestalten, bis zu welcher Höhe erachtet man eine gesetzliche Sicherung für notwendig, und über welchen Rahmen hinaus überläßt man es dem einzelnen, sich zusätzlich auf andere Art — wie immer — Sicherungen zu schaffen. Nur sollten wir die Selbständigen davor bewahren, daß sie im Alter — solche Beispiele gibt es viele — ihren Betrieb aufzuzehren gezwungen sind, um so ihre Existenz zu sichern. Das liegt nicht im allgemeinen und nicht im volkswirtschaftlichen Interesse, das liegt im Grunde genommen auch nicht im Interesse der Betroffenen. Wir müssen die Voraussetzungen zur Sicherung eines gleichmäßigen und stetigen Wachstums des Sozialproduktes schaffen. Das wird dann auch eine gleichmäßige Erweiterung der Lebensmöglichkeiten mit sich bringen. So werden dann auch die Voraussetzungen für die gesetzliche Alterssicherung erhalten bleiben. Dazu soll uns aber die Bundesregierung ihre Meinung sagen.
Nun darf ich noch einige Bemerkungen anfügen, die sich aus den Begründungen ergeben, die vorhin hier gegeben worden sind. Wir werden mit besonderer Sorgfalt zu prüfen haben, was sich die Fraktion der DP bei ihrer Novelle zur Gewerbeordnung in bezug auf die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, in bezug auf die Regiebetriebe — sie gibt es nicht nur bei der öffentlichen Hand, sondern auch bei anderen — und in bezug auf die Gewerbeuntersagungsmöglichkeiten vorstellt. Ich darf daran erinnern, daß der Bundestag während seiner ersten Legislaturperiode einen Auftrag an die Regierung gegeben hat, die Frage der Gewerbeuntersagung zu prüfen. Hier wird also offiziell von der Regierung noch etwas auf uns zukommen.
Zweitens hat die Regierung — ich war damals Berichterstatter; deshalb täuscht mich mein Erinnerungsvermögen hier wahrscheinlich nicht — außer der Aufgabe, die Frage des ambulanten Gewerbes, § 56 ff., zu prüfen, auch die Aufgabe, die gesamte Gewerbeordnung entsprechend dem heutigen Stand von Wirtschaft und Technik neu zu fassen, also neu zu kodifizieren. Dieses Gesetzgebungswerk würde, gleichgültig von welcher Regierung und gleichgültig in welcher Legislaturperiode, noch auf uns zukommen. Wir sollten also Stückarbeit weitgehend vermeiden und sollten möglichst einheitliche, dem heutigen Stand von Wirtschaft und Technik entsprechende gesetzliche Normen schaffen. Dabei sollten wir uns auch hüten, zuviel Einschränkungen zu machen; denn in jedem Falle spricht nach dem Grundgesetz und auch nach unserer Überzeugung die Vermutung zuerst einmal für die Freiheit. Das ist demokratischer Grundsatz. Inwieweit dann der Staat diese Freiheit im Interesse aller einzuschränken hat, das bedarf einer außerordentlich sorgfältigen Prüfung, wobei wir uns vor allem davor schützen müssen, in irgendwelches Kästchendenken zu geraten.
Nichts über das Bestattungsgewerbe! Dazu hat hier mein Fraktionsfreund und -kollege Walter Menzel schon einmal etwas gesagt. Wie sich das die DP vorstellt, scheint mir das völlig unmöglich zu sein. Man wird also im einzelnen prüfen, ob überhaupt eine Berechtigung darinsteckt; ich kann sie vorläufig aus diesen Formulierungen und Begründungen noch nicht erkennen. Mit dem, was hier für das Bestattungsgewerbe gemacht wird, kommen wir vermutlich völlig ins Gedränge durch eine Fülle anderer Forderungen, die das Haus, wenn es nicht gegen das Interesse der Gesamtheit handeln will, überhaupt nicht erfüllen kann.
Noch eine Bemerkung zu dem CDU-Antrag; sie bezieht sich gleichzeitig — es tut mir außerordentlich leid, Herr Kollege Illerhaus — auch auf den Gesetzentwurf über die Berufsausübung im Handel. Der DP-Entwurf greift einen Berufsstand mit 250 000 Selbständigen zwar nicht in der Gänze, aber in gewissen Teilen an; er will dem ambulanten Handel bestimmte Beschränkungen auferlegen. Nun, wir haben Lebensmittelgesetze, wir haben dafür eine Behörde, die diese Dinge zu überwachen hat. Da ist es völlig gleichgültig, wo der Verkauf erfolgt, wenn nur alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich habe den Eindruck, daß Sie, Herr Illerhaus, bei Ihrem Entwurf mit dem ambulanten Handel unter Umständen ähnliches vorhaben. Wenn wir hier über Handel reden, müssen wir die Frage stellen: Wer betätigt sich im Handel? Sie haben hier nicht gesagt: Einzelhandel, stationärer Einzelhandel. Sie haben nicht gesagt: Großhandel. Der Exporthandel ist bei Ihnen sowieso draußengeblieben. Sie haben auch einen andern Zweig nicht darin, nämlich die Handelsvertreter.
Wenn man überhaupt der Meinung ist, daß man ein so geartetes Gesetz über die Berufsausübung im Handel braucht, muß man eine sehr sorgfältige Prüfung vornehmen. Sie haben vorhin selbst von dem Gleichheitsgrundsatz gesprochen und gesagt, daß keine Einschränkung eines Grundrechts in seinem Wesensgehalt vorgenommen werden dürfe; siehe Art. 19 des Grundgesetzes. Wir müssen also — deshalb komme ich dazu — sehr sorgfältig prüfen, ob hier nicht in der Tat eine Einschränkung eines Grundrechts in seinem Wesensgehalt vorgenommen wird.
Aber ich sage mit allem Nachdruck, daß das, was im DP-Antrag liegt, mir politisch viel gefährlicher scheint. Der Kollege Schild hat von dem Gegensatz Ost-West, Gut-Böse usw. gesprochen. Mit der „Bejahung der Verneinung" einer Politik können wir keine Politik machen. Die Ablehnung der einen Seite bedeutet noch nicht, daß wir schon etwas Besseres haben. Das haben wir dem „Tausendjährigen Reich" gegenüber alle miteinander erlebt. Wir waren gegen das „Tausendjährige Reich". Darin waren wir vielleicht einig. Wir waren aber nicht darin einig: Wie soll das aussehen, was danach kommt?
Wir müssen positiv an die Dinge herangehen und können eine solche Gegenüberstellung auf keinen Fall machen, wenn wir hier eine lebensfähige Sozialordnung schaffen wollen, die eben nicht der positive Abklatsch des drüben Negativen oder umgekehrt der negative Abklatsch des drüben positiv Aufgefaßten sein soll. Wenn man Eigentum schützen will, wie Sie gesagt haben, Herr Kollege Schild, muß man daran denken: das Eigentum liegt in der Tat auch bei den kleinsten der Selbständigen, und dazu gehört das Wandergewerbe zweifellos. Verdient dieses Arbeitseigentum keinen Schutz?
Wenn man sich — das bezwecken Sie doch mit Ihrem Antrag auf Änderung des Grundgesetzes — auf der einen Seite gegen die Aufsaugung durch die Großbetriebe schützen will, kann man nicht auf der andern Seite selber die Absicht haben, kleinere


(Lange [Essen])

und kleinste, die man noch im eigenen Bereich hat, von den mittleren und größeren mittleren Betrieben aufsaugen zu lassen. Dias darf unter gar keinen Umständen Platz greifen. Entweder man bekennt sich uneingeschränkt zur Sicherung des kleinen und mittleren Eigentums und läßt das auch uneingeschränkt gelten, oder aber man sagt sehr deutlich: wir wollen jetzt, da wir von der Notwendigkeit einer Ausweitung nicht mehr überzeugt sind und wir auch nicht wollen, daß die, die jetzt da sind, ihren Besitzstand verlieren, einen Schutz in einem bestimmten Umfang. Wenn man das will, soll man es sagen und das nicht mit irgendwelchen allgemein-politischen Anliegen verbrämen, die mit dieser Sache in Wirklichkeit nichts zu tun haben und die im Grunde genommen nur „weiße Salbe" oder ein Sand-in-die-Augen-Streuen bedeuten.

(Abg. Schmücker: Sie glauben doch aber nicht, daß w i r das wollen?!)

— Ich habe nicht gesagt, daß Sie das wollen. Ich habe nur gesagt: so etwas lese ich zu einem Teil auch wegen der nicht vorhandenen Darlegung hier heraus.

(Abg. Schmücker: Nach dem dritten Lesen wird das besser!)

— Es wird also Ihre Aufgabe sein, Herr Schmücker, mit Ihren Freunden uns hier klarzumachen, daß es für Sie ein solches Naturschutzparkdenken nicht gibt oder daß keiner in diesem Hause einen solchen Naturschutzpark — —

(Abg. Schmücker: Das habe ich deutlich gesagt!)

— S i e haben es gesagt, aber die gesetzlichen Bestimmungen, die Sie hier vorgeschlagen haben, lassen mich das vorläufig noch nicht erkennen.

(Abg. Dr. Strosche: Sehr richtig!)

Man muß also mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß ein Naturschutzparkdenken hier nicht am Platze ist und so etwas im allgemeinen Interesse nicht vertreten und verkündet werden kann.

(Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Stücklen: Nur Sicherung und Erhaltung!)

— Nein, nicht nur Sicherung und Erhaltung! Auch Förderung im Hinblick auf morgen und übermorgen! Aber die Erhaltung ist nicht so zu verstehen, daß Nichtlebensfähiges mit aller Gewalt erhalten werden muß. Das müssen Sie in diesem Zusammenhang zugestehen, Herr Stücklen, denn sonst ist unsere ganze Politik rückschrittlich. Was wir wollen, ist eine in die Zukunft weisende Politik, wobei zu bedenken ist, daß eine breite Schicht im Arbeitseigentum begründeter Existenzen auch eine wesentliche Sicherung für die Demokratie schlechthin sein kann. Das ist sozialdemokratische Auffassung.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Für diese im Eigentum gegründeten Schichten gibt es für uns niemals einen Numerus clausus; vielmehr muß man auch dem Nachwuchs die Möglichkeiten zur selbständigen wirtschaftlichen Betätigung eröffnen.
Auf der anderen Seite haben wir alle miteinander hier in diesem Hause die Pflicht, diese Gruppen und Schichten, die in Deutschland zu einem Teil einmal eine nicht sehr glückliche Rolle gespielt haben, auf ihre verantwortliche staatsbürgerliche Aufgabe hinzuweisen. Diese Gruppen sind genau so Staatsbürger wie alle anderen auch und müssen diese staatsbürgerliche Aufgabe übernehmen; sie dürfen also nicht aus Indifferenz gegenüber Gesellschaft und Staat, und zwar hier gegenüber dem demokratischen Staat, - —

(Abg. Schmücker: Herr Lange, bei den Arbeitslosen besteht diese Gefahr, aber ebenso bei den Mittelständlern, denen es schlecht geht!)

— Völlig richtig! Ich sage es hier nur,. weil es sich hier um die Mittelschichten handelt und weil wir noch Erinnerungen an NS-HAGO haben. Das dürfen wir nicht außer acht lassen.

(Abg. Günther: Und an NSBO!)

— Unseligen Angedenkens, ja, aber diese Erinnerungen sind da! Ich meine, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten hier nicht so tun, als ob solche gesellschaftspolitischen und geschichtlichen Erfahrungen nicht vorhanden wären. Es kommt darauf an, aus diesen Erfahrungen zu lernen. — Bitte, Sie schütteln den Kopf, Herr Illerhaus, aber Sie sind doch im Grunde der gleichen Meinung, vermute ich. — Es kommt also darauf an, aus diesen gesellschaftlichen Erfahrungen zu lernen, damit wir den Leuten die Gefahren aufzeigen, die sich ergeben können, wenn sie Rattenfängern nachlaufen. Was sie ursprünglich einmal geglaubt haben, ist nicht eingetreten, sondern das Gegenteil ist geschehen: sie sind noch mehr getreten worden, als sie vorher sich getreten glaubten.
Deshalb muß man auch diese Gruppen und Schichten viel stärker, als sie selbst zum Teil dazu bereit sind — ein Teil ist dazu bereit, aber dieser Teil muß vergrößert werden —, an die allgemeinen staatspolitischen und staatsbürgerlichen Aufgaben heranführen, damit wir auch von der Erziehungsseite her die im Arbeitseigentum gegründeten Existenzen sichern und damit wir auch aus dieser Sicht echte und überzeugte Demokraten haben.

(Abg. Stücklen: Nicht sichern, sondern nur Startgleichheit!)

— Entschuldigen Sie, hier meine ich es im Sinne der Sicherung der demokratischen Ordnung, nämlich bei den Angehörigen dieser Gruppen demokratische Einstellung zu sichern, aber nicht durch Privilegien, sondern durch gleiche Chancen, die jeder nach seinen Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten nutzen muß. Wenn wir eine Politik in diesem Sinne betreiben, dann wird diese Politik die Mittelschichten und die übrigen Schaffenden in unserem Volke gleichermaßen fördern und in ihrer Existenz sichern.
Nun darf ich noch eine technische Bemerkung machen. Ich bitte Sie, über den Antrag, den wir hier vorgelegt haben, nach Möglichkeit — nach Möglichkeit, sage ich; ich weiß nicht, ob Sie einmal von der Gepflogenheit des Hauses abgehen können — sofort zu beschließen, da keine Sachauseinandersetzung in den Ausschüssen notwendig ist. Hier geht es einfach darum, die Bundesregierung aufzufordern: Bitte prüft! Auch nach der Debatte über die Konjunkturpolitik sind Anträge zwar den Ausschüssen überwiesen, im Ausschuß aber ohne Sachberatung behandelt und angenommen warden. Wenn wir wirksam etwas tun wollen, sollten wir sofort beschließen, die Regierung — hier und heute! — zu bitten, diese Frage zu prüfen.
Schmücke( (CDU/CSU): Herr Lange, ist es nicht besser, wenn wir diese Dinge im Ausschuß diskutieren, weil wir dann doch viel mehr in die Tiefe gehen können?

Lange (Essen) (SPD), Antragsteller: Herr Schmücker, ich habe nichts dagegen, daß die Problematik diskutiert wird. Ich bin nur der Meinung: wenn wir jetzt erst des langen und breiten unter uns diskutieren, haben wir nicht als Diskussionsgrundlage die Auffassung der Regierung. Uns kommt es darauf an, nachher in den Ausschüssen die Auffassungen der Regierung zur Grundlage der Aussprache zu machen. Wir fordern die Regierung auf, möglichst bald, spätestens bis zum 30. Juni nächsten Jahres, zu berichten und da, wo sie glaubt, es zu können, auch die entsprechenden Gesetzentwürfe vorzulegen. Von da her, Herr Schmücker, halten wir es für nötig, daß die Regierung so schnell wie möglich handelt, damit auch von ihr nachher nichts Unbilliges hinsichtlich des Termins verlangt wird. Sie — und auch wir — haben heute einiges dazu sehr deutlich gesagt. Sie sitzen in .der Koalition; Sie hätten über die politischen Möglichkeiten, die Sie haben, einen Einfluß auf die Regierung ausüben, vielleicht auch schon einiges in diesem Zusammenhang zuwege bringen können. Aber wenn das bis zur Stunde nicht geschehen ist, sollten wir, meine ich, nicht noch mehr dadurch verzögern, daß wir diese Anträge jetzt den Ausschüssen überweisen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es ist ja nicht so, daß nichts geschehen wäre!
    Lange (Essen) (SPD), Antragsteller: Entschuldigen Sie, so habe ich das auch nicht gesagt — daß nichts geschehen sei —; ich habe das anders formuliert.
    Ich habe zunächst eine Bitte vorgetragen — nicht einmal einen Antrag; aber Sie mögen es ruhig auch als Antrag werten. Wenn Sie sich nicht, entschließen können, diesem Antrag heute zuzustimmen, dann müssen — ich darf, da ich das jetzt nicht schriftlich machen kann, bitten, daß es oben mit angemerkt wird — die Einzelanträge unseres Antrages Drucksache 1959 wie folgt überwiesen werden:
    1 a) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht — wegen des Grundgesetzes — und, da es sich hier entscheidend um ein wirtschaftspolitisches Anliegen handelt, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, der federführend sein soll;
    1 b) und 1 c) ebenfalls an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, und zwar, wenn auch andere Ausschüsse eingeschaltet werden sollen, als federführenden Ausschuß;
    1 d) an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Ausschuß für Sozialpolitik.
    Mein Anliegen jedoch ist — noch einmal, meine Damen und Herren! —: bitte beschließen Sie heute, sofort!
    Nun zu den anderen Anträgen. Soweit mir die Planungen des Ältestenrats bekanntgeworden sind, ist vorgesehen, den Antrag Drucksache 1728 dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und dem Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes zu überweisen. Mit diesem Antrag wird — von den verfassungsrechtlichen Dingen abgesehen — eine so entscheidende wirtschaftspolitische Frage aufgeworfen, daß dabei der Ausschuß für Wirtschaftspolitik unter allen Umständen eingeschaltet werden muß, und zwar würde ich da den Wirtschaftsausschuß sogar federführend sehen wollen.
    Natürlich muß auch bei dem anderen Antrag, der die Gewerbeordnung berührt, der Wirtschaftspolitische Ausschuß federführend sein.
    Das erhebe ich also zum Antrag.
    Bei den beiden anderen Anträgen ist es klar.
    Ich meine, man sollte so verfahren und in wirtschaftspolitischen Fragen auch tatsächlich das Organ, das hier im Hause dafür als sachverständig ausersehen ist, zuständig machen.
    Noch einmal meine Bitte: Beschließen Sie heute, den Antrag Drucksache 1959 hier anzunehmen. Dann ist die Regierung imstande, schnell zu arbeiten, und wir können uns zu gegebener Zeit, ohne Stückwerk zu machen, über allgemeine Grundsätze und sich aus ihnen ergebende gesetzgeberische Notwendigkeiten unterhalten.