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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955 6189 116. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955. Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu seinem Bericht in der 105. Sitzung als Berichterstatter des Wahl-Prüfungsausschusses zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler (Anlage 2) . 6192 A Geschäftliche Mitteilungen 6233 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 6192 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 203, 206 (Drucksachen 1834, 1918; 1854, 1914) 6192 B Fragestunde (Drucksache 1911): Wegfall der Verlesung der Fragen, Beschränkung in der Stellung von Zusatzfragen und im Umfang der Antworten: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6192 B, 6202 A 1. betr. Haushaltsbuchführung und -rechnungslegung: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6192 C, D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 6192 D 2. betr. Anzeigepflicht bei Änderung der Fahrtrichtung auf Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6193 A, C Huth (CDU/CSU) 6193 C 3. betr. Interesse des Staats an der politischen Zugehörigkeit der Beamten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6193 D, 6194 A Dr. Arndt (SPD) 6193 D, 6194 A 4. betr. Frage der Zulässigkeit der Verpflichtung zur Geheimhaltung des Inhalts einer Anklageschrift: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6194 A, D Dr. Arndt (SPD) 6194 D 5. betr. Kraftverkehr im Zonenrandraum Herleshausen bzw. Obersuhl und Heringen (Werra) — Kalizeche Winters-hall —: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6195 A, D Dr. Arndt (SPD) 6195 B 6. betr. Gefährdung der Pressefreiheit durch Verurteilung von Schriftleitern wegen Zeugnisverweigerung: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6195 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 6196 A 7. betr. Mitarbeit von Kabinettsmitgliedern bei der sogenannten Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6196 A, B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 6196 B, C 8. betr. Kontrolle des Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6196 C, D Rademacher (FDP) 6196 D 9. betr. Gefährdungen durch Versuche mit atomaren Explosionen: Strauß, Bundesminister für Atomfragen . . . . 6197 A, C, D, 6198 A Kahn-Ackermann (SPD) . 6197 B, D, 6198 A 10. betr. Sprengkammern in der Arnsberger Klosterbrücke: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6198 A, B Heide (SPD) 6198 B 11. Kindergeldzahlungen für die Arbeiter der Bundesdruckerei in Berlin: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 C, D Stingl (CDU/CSU) 6198 C 12. betr. Nachuntersuchungen von Kriegsbeschädigten des 1. Weltkrieges: Storch, Bundesminister für Arbeit 6198 E Stingl (CDU/CSU) 6198 I 13. betr. steuerliche Erleichterungen für alte Menschen bei Verlust von Ersparnissen infolge der Währungsreform: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 D, 6199 B Stingl (CDU/CSU) 6199 B 14. betr. Ausgabe von Streifbändern mit eingedruckten Marken zur Beförderung von Drucksachen: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6199 B, D Ritzel (SPD) 6199 D 15. betr. Entlastungsstraße vom Raum Bonn bis Speyer über den Hunsrück und die vordere Eifel: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6200 A, B Josten (CDU/CSU) 6200 B 16. betr. Verbleib der Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaften in Berlin: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 6200 B, C 17. betr. Frage der Zustimmung der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 D, 6201 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 6200 D, 6201 A 18. betr. Umwandlung von selbständigen Postämtern in Zweigpostämter: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6201 A, B Ritzel (SPD) 6201 A 19. betr. Gefahrenstelle im Zuge der Bundesstraße 4 nördlich Uelzen am Hoystorfer Berg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 B Lotze (CDU/CSU) 6201 C 20. betr. Überfüllung der Züge im Berufsverkehr im Raum Schweinfurt: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 C 21. betr. Auswirkungen der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung bzw. Vorbereitung einer Sechsten Verordnung: Storch, Bundesminister für Arbeit . 6201 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 6201 D 22. bis 43. wegen Fristablaufs der Fragestunde zurückgestellt 6202 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verhalten des Bundeskanzlers im Falle Schmeißer (Drucksache 1733) 6202 A Kühn (Köln) (SPD), Anfragender 6202 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 6204 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungshilfe (Drucksache 1855); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit (Drucksache 1919) 6209 A Berendsen (CDU/CSU), Berichterstatter 6209 A, B Beschlußfassung 6211 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Folgerungen aus den westlichen Luftmanövern „Operation Alert 1955" und „Carte blanche" (Drucksache 1603) . . . 6211 B Erler (SPD), Anfragender . . . . 6211 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 6213 D Dr. Mende (FDP) 6216 C Blachstein (SPD) 6221 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6222 D Berendsen (CDU/CSU) 6223 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksache 1661); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 1851, Umdrucke 495, 496) . . 6224 B Runge (SPD), Berichterstatter . . . 6224 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) 6225 A, 6229 B, 6231 D Dr. Furler (CDU/CSU) . . . 6225 B, 6232 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 6225 C, 6231 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6225 D, 6226 D Maucher (CDU/CSU) 6225 D Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) 6226 A Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 6227 D, 6228 B Kahn (CDU/CSU) 6231 B, C Dr. Bucher (FDP) 6232 B Vizepräsident Dr. Schmid . 6232 D, 6233 A Abstimmungen . 6226 A, 6228 B, 6229 A, 6232 C, 6233 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksache 1598); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1864) 6233 B Beschlußfassung 6233 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 1882) . . . 6233 C Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge, für Fragen des Gesundheitswesens, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten . . 6233 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (Drucksache 1905) 6233 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 6233 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Besoldungsangleichungsgesetz für den Bundesgrenzschutz) (Drucksache 1881) 6233 D Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . . . 6233 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistiken der Steuern vom Einkommen (Drucksache 1639); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1904) 6233 D Beschlußfassung 6234 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1850, zu 1850) 6234 A Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/ CSU) (Schriftlicher Bericht) . . 6236 D Beschlußfassung 6234 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht (Drucksache 1863) 6234 C Dr. Czermak (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6237 C Beschlußfassung 6234 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache 1870) . 6234 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6234 D Zweite Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 809); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1852) . . 6234 D Holla (CDU/CSU), Berichterstatter 6235 A Beschlußfassung 6235 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) . . . 6235 C, 6238 C Beschlußfassung 6235 C Nächste Sitzung 6235 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6235 B Anlage 2: Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler 6236 A Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Dr Böhm (Frankfurt) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes (Umdruck 495) . . . . 6236 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (zu Drucksache 1850) . . 6236 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes betr. zeitweilige besondere Rege- lung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1863) 6237 C Anlage 6: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) 6238 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1. 1956 Moll 1. 1. 1956 Peters 1. 1. 1956 Neumann 21. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 17. 12. 1955 'Dr. Luchtenberg 16. 12. 1955 Dr. Reichstein 16. 12. 1955 Dr. Graf (München) 15. 12. 1955 Schröter (Wilmersdorf) 15. 12. 1955 Frau Rudoll 15. 12. 1955 Dr. Baade 10. 12. 1955 Eberhard 10. 12. 1955 Gedat 10. 12. 1955 Kiesinger 10. 12. 1955 Kriedemann 10. 12. 1955 Kutschera 10. 12. 1955 Onnen 10. 12. 1955 Op den Orth 10. 12. 1955 Frau Renger 10. 12. 1955 Leibfried 9. 12. 1955 Morgenthaler 9. 12. 1955 Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Stahl 9. 12. 1955 Frau Vietje 9. 12. 1955 Pöhler 8. 12. 1955 Frau Pitz 8. 12. 1955 Schill (Freiburg) 8. 12. 1955 Frau Ackermann 7. 12. 1955 Frau Albertz 7. 12. 1955 Fürst von Bismarck 7. 12. 1955 von Bodelschwingh 7. 12. 1955 Dr. Bucerius 7. 12. 1955 Dr. Elbrächter 7. 12. 1955 Etzenbach 7. 12. 1955 Frehsee 7. 12. 1955 Dr. Glasmeyer 7. 12. 1955 Häussler 7. 12. 1955 Dr. Hammer 7. 12. 1955 Könen (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Knobloch 7. 12. 1955 Ladebeck 7. 12. 1955 Lulay 7. 12. 1955 Majonica 7. 12. 1955 Menke 7. 12. 1955 Rasner 7. 12. 1955 Scheppmann 7. 12. 1955 Dr. Schild (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Schloß 7. 12. 1955 Schneider (Hamburg) 7. 12. 1955 Spies (Brücken) 7. 12. 1955 Dr. Stammberger 7. 12. 1955 Stauch 7. 12. 1955 Sträter 7. 12. 1955 b) Urlaubsanträge bis einschließlich Feldmann 17. 12. 1955 Heiland 17. 12. 1955 Hörauf 17. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 17. 12. 1955 Welke 17. 12. 1955 Klingelhöfer 31. 12. 1955 Anlage 2 (Vgl. S. 6192 A) Erklärung des Abgeordneten Dr. Mommer In der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 1955 hatte ich als Berichterstatter des Wahlprüfungsausschusses zu dem Immunitätsfall Dr. Wuermeling/Dr. Dehler Bericht zu erstatten. Herr Bundesminister Dr. Wuermeling hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß mir dabei in der Zitierung der Akten ein Fehler unterlaufen ist, dem politische Bedeutung zukommt. Nach dem wörtlichen Bericht der 105. Sitzung habe ich gesagt (Seite 5801): Nach einem Bericht der sozialdemokratischen Zeitung „Freiheit" soll Herr Wuermeling auf einer Kundgebung der Katholischen Jugend gesagt haben: „Wir als katholische Christen wissen, daß wir besser sind als unsere heidnische Umwelt." Herr Wuermeling bestreitet, daß er so etwas gesagt habe, und berichtigt unter Angabe zahlreicher Zeugen dahingehend, daß er nur gesagt habe: „Wir katholischen Christen tragen im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon, weil wir die bessere Sache vertreten." Herr Bundesminister Wuermeling hat nach seiner Darstellung in dem Brief an Herrn Dr. Dehler vom 19. Juni 1954 nicht von katholischen Christen, sondern von kirchlich-gläubigen Christen gesprochen. Es heißt in diesem Brief: Ich habe in Bingen den Anspruch der kirchlichgläubigen Christen auf Gleichberechtigung in der öffentlichen Meinung zum Ausdruck gebracht und dazu erklärt, daß wir im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon tragen würden, „weil wir die bessere Sache vertreten". Dr. Karl Mommer Anlage 3 Umdruck 495 (Vgl. S. 6224 B, 6225 B, 6226 A, 6228 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Dr. Willeke, Dr. Furler, Dr. Kihn (Würzburg) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Absätze 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksachen 1851, 1661). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: In den im Artikel 29 Abs. 2 des Grundgesetzes bezeichneten Gebietsteilen werden auf Antrag Volksbegehren durchgeführt. 2. § 20 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. im Falle des Artikels 29 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes der abgelehnte Teil des Gesetzes. 3. Dem § 20 wird der folgende Abs. 2 angefügt: (2) Falls innerhalb der in Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes bezeichneten Frist ein Gesetz über die Neugliederung nicht zustande kommt oder falls ein zustandegekommenes Gesetz eine Bestimmung über die Landeszugehörigkeit eines Gebietsteils, in dem ein Volksbegehren zustandegekommen ist, nicht enthält, so ist in diesem Gebietsteil in jedem Falle ein Volksentscheid über den im Volksbegehren gestellten Antrag durchzuführen. Der bisherige Wortlaut des § 20 wird Abs. 1. Bonn, den 6. Dezember 1955 Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dresbach Dr. Willeke Dr. Furler Dr. Kihn (Würzburg) Bauer (Wasserburg) Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Demmelmeier Funk Frau Geisendörfer Höcherl Höfler Dr. Horlacher Kramel Kroll Frau Dr. Kuchtner Frhr. Riederer von Paar Rümmele Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Graf von Spreti Unertl Wittmann Anlage 4 zu Drucksache 1850 (Vgl. S. 6234 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Bleyler (Freiburg). Der Ausschuß für Arbeit hat in zwei Sitzungen am 13. Juli und am 14. September 1955 den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit - Drucksache 1369 - beraten. Dieses Übereinkommen Nr. 100 ist im Juni 1951 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation beschlossen worden und indessen durch neun Länder - darunter Frankreich, Belgien und Österreich - ratifiziert worden, während andere große Industriestaaten - z. B. England, USA - ihm noch nicht beigetreten sind. Der Europarat hat im Sommer dieses Jahres ein- (Frau Dr. Bleyler [Freiburg]) stimmig beschlossen, den Regierungen seiner Mitgliedstaaten das Übereinkommen zur Ratifizierung zu empfehlen. Die Konvention Nr. 100 fordert von den Unterzeichnerstaaten, wie es im Art. 2 heißt, entsprechend dem in ihrem Land bestehenden Verfahren zur Lohnfestsetzung die Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit für alle Arbeitnehmer zu för der n und, soweit es mit diesem Verfahren vereinbar ist, sicherzustellen. Das große Anliegen, das in diesem Abkommen Nr. 100 angesprochen wird, ist ja bekannt. Seit Jahren laufen die Bestrebungen, die Ungerechtigkeit der geringeren Bezahlung der Frauenarbeit zu beseitigen. Sie haben bisher nur zu Teilerfolgen geführt. Der Ausschuß war sich darin einig, daß der Grundsatz der Lohngleichheit Geltung haben müsse, da er ja dem Art. 3 des Grundgesetzes entspricht, wie die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 15. Januar 1955 festgestellt hat. Aber die Schwierigkeiten in der Durchführung dieses Prinzips, die vor allem in der Feststellung der Gleichwertigkeit der Arbeit männlicher und weiblicher Arbeitskräfteliegen, zumal dort, wo die Arbeit andersartig ist, sowie in der internationalen Auswirkung wurden nicht verkannt. Unterschiede bestanden in der Auffassung darüber, ob die Ratifikation gleich erfolgen solle oder erst dann, wenn die nach Art. 2 des Abkommens verlangten Förderungsmaßnahmen durchgeführt seien. Da die Lohnfestsetzung in Deutschland nicht durch staatliche Einwirkung, sondern durch die Sozialpartner erfolgt, hat die Regierung die Sozialpartner zur Bildung einer Studien- und Untersuchungskommission aufgefordert. Diese Kommission soll in der Folgezeit die Aufgabe übernehmen, die Gleichwertigkeit der verschiedenen Tätigkeiten festzustellen und über die Möglichkeit der Anwendung des Grundsatzes zu beraten. Zunächst wollte der Ausschuß die ersten Beratungsergebnisse dieser Kommission abwarten und vertagte daher die weitere Beratung bis nach den Parlamentsferien. Doch hat die Kommission ihre Arbeit noch nicht aufgenommen, wenn auch die Tarifpartner sich indessen grundsätzlich zur Mitarbeit bereit erklärt haben. Bei der Schwierigkeit der Materie werden Gutachten und Erfahrungsberichte nicht so rasch möglich sein. Der Ausschuß war aber in seiner Mehrheit der Auffassung, daß schon mit der Bildung dieser Kommission die Förderungsmaßnahmen gemäß Art. 2 des Abkommens eingeleitet und damit die Voraussetzungen zur Ratifikation erfüllt seien. Der Antrag der Minderheit, die Beratung um sechs bis neun Monate zu vertagen, um die ersten Arbeitsergebnisse abzuwarten, wurde abgelehnt. Gegen zwei Stimmen beschloß der Ausschuß, den vorliegenden Entwurf — Drucksache 1369 — dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. Dezember 1955 Frau Dr. Bleyler Berichterstatterin Anlage 5 Drucksache 1863 (Vgl. S. 6234 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Czermak Der Gesetzentwurf regelt die Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften, die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs betreiben und nach § 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 522) der Eisenbahnaufsicht unterstehen. Es handelt sich also um Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Bundesbahn gehören und von Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden. Diese Gesellschaften sind bei der Erneuerung des Aktienrechts durch das Aktiengesetz vom 30. Januar 1937 (RGBl. I S. 10) gemäß § 34 der 1. Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 29. September 1937 (RGBl. I S. 1026) von der Abschlußprüfung der Abschlüsse von Geschäftsjahren befreit worden, die vor dem 1. Januar 1939 begannen. Diese Befreiung wurde im Hinblick auf den Kriegsausbruch mehrfach verlängert. Zuletzt wurde durch das handelsrechtliche Bereinigungsgesetz vom 18. April 1950 (BGBl. S. 90) eine weitere Befreiung für Abschlüsse von Geschäftsjahren vorgesehen, die vor dem 1. Januar 1953 endigten. Die Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1952 endigten, unterliegen also nach der gegenwärtigen Rechtslage der aktienrechtlichen Pflichtprüfung nach den §§ 135 bis 141 des Aktiengesetzes. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere Befreiung der Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs von der Pflichtprüfung der Abschlüsse für Geschäftsjahre vor, die nach dem 31. Dezember 1952 und vor dem 1. Januar 1956 endigen, mit der Maßgabe, daß diese nach ihrer Wahl sich entweder durch Abschlußprüfer im Sinne des Aktiengesetzes oder in sinngemäßer Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes im Aufsichtswege prüfen lassen müssen. Damit bleibt die Grundsatzfrage, ob eine Pflichtprüfung bei diesen Eisenbahngesellschaften endgültig eingeführt werden soll oder ob diese dauernd davon befreit werden sollen, noch offen. Der Entwurf beschränkt sich daher darauf, für eine Übergangszeit die Wahlmöglichkeit zwischen einer Prüfung nach dem Aktiengesetz und der Prüfung im Aufsichtswege in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Aktiengesetzes zu eröffnen. Damit weicht er von der Regelung für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 1953 endigten, nach der eine völlige Freistellung von der aktienrechtlichen Pflichtprüfung bestand, sowie von der gegenwärtigen Rechtslage, wonach ausschließlich eine Pflichtprüfung nach dem Aktiengesetz gegeben ist, ab. Der Entwurf stellt sicher, daß auf jeden Fall eine Prüfung der Jahresabschlüsse der genannten Eisenbahnaktiengesellschaften nach aktienrechtlichen Grundsätzen erfolgt. Der mitbeteiligte Ausschuß für Verkehrswesen hat empfohlen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen, während der Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Frage aufgeworfen hat, ob es (Dr. Czermak) aus grundsätzlichen Erwägungen ratsam sei, in Einzelfällen auf die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflichtrevision zugunsten einer Prüfung durch die aufsichtführende Behörde zu verzichten. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat dieses Bedenken und die damit verbundene Grundsatzfrage, ob man zu einer staatlichen Prüfung der Geschäftsgebarung von Aktiengesellschaften kommen dürfe, eingehend erörtert. Der Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, es sei vertretbar, vorübergehend von dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung abzuweichen, da es sich bei diesen Aktiengesellschaften um öffentliche Unternehmungen handle, die nur formell als Aktiengesellschaften betrieben würden. Daher sei es erforderlich, eine Prüfung auf jeden Fall sicherzustellen. Der Ausschuß hat jedoch ausdrücklich festgestellt, dadurch werde kein Präjudiz dafür geschaffen, daß auch in Zukunft von dem Grundsatz der Prüfung nach dem Aktiengesetz abgewichen werden würde. Für Jahresabschlüsse, die nach dem 1. Januar 1956 endigen, wird daher an dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung festgehalten werden müssen. Der Entwurf führt die Bezeichnung „Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs" ein. Er weicht damit von dem bisher gebräuchlichen Begriff „Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs und Kleinbahnen" ab, ohne daß damit jedoch der Kreis der von dem Gesetz betroffenen Aktiengesellschaften geändert wird. Da die Vorschrift des § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, wonach ein nicht geprüfter, aber trotzdem festgestellter Jahresabschluß nichtig ist, nicht unmittelbar auf die nach dem Entwurf zu prüfenden Jahresabschlüsse angewendet werden kann, weil in diesen Fällen statt der Abschlußprüfung auch eine Prüfung im Aufsichtswege zugelassen ist, bestimmt Absatz 2 in Anlehnung an § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, daß ein Jahresabschluß, der weder durch einen Abschlußprüfer noch im Aufsichtswege geprüft worden ist, nicht festgestellt werden kann. Ein trotzdem festgestellter Jahresabschluß ist nichtig. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs behandelt nur die Frage, durch wen die Prüfung eines Jahresabschlusses stattgefunden haben muß, um diesen gesellschaftsrechtlich wirksam werden zu lassen. Ein Eingriff in Aufsichtsbefugnisse ist damit nicht beabsichtigt. Daher stellt § 1 Abs. 1 Satz 2 klar, daß die Vorschriften über die Eisenbahnaufsicht unberührt bleiben. Bonn, den 7. November 1955 Dr. Czermak Berichterstatter Anlage 6 Umdruck 494 (Vgl. S. 6235 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DP betreffend Gleichstellung der Presse-Versicherung mit der Sozialversicherung (Drucksache 1893) an den Ausschuß für Geld und Kredit (federführend), an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films. Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister für Verteidigung.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Große Anfrage der SPD betreffend Folgerungen aus den westlichen Luftmanövern „Operation Alert


(Bundesverteidigungsminister Blank)

1955" und „Carte blanche" antworte ich, und zwar, soweit es sich dabei um den Schutz der Zivilbevölkerung handelt, im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern, wie folgt.
Bei den Luftmanövern „Operation Alert 1955" handelte es sich um eine Übung in den Vereinigten Staaten ausschließlich auf dem Gebiete der zivilen Verteidigung, des zivilen Schutzes. Von einigen Teilergebnissen abgesehen, liegen der Bundesregierung bislang keine amtlichen Auswertungsergebnisse dieser Übungen vor. Es ist jedoch der Bundesregierung sowohl von den zuständigen NATO-Stellen als auch von der Zivilverteidigungsverwaltung der Vereinigten Staaten zugesagt worden, ihr die amtlichen Feststellungen über die Ergebnisse dieser Operation mitzuteilen, sobald die Auswertung abgeschlossen sei. Die Bundesregierung wird diese Auswertungsergebnisse, sobald sie ihr vorliegen und soweit sie auf die hiesigen Verhältnisse anwendbar sind, dem Aufbau der Zivilverteidigung in der Bundesrepublik nutzbar machen.
Demgegenüber war die Übung „Carte blanche" ein NATO-Luftmanöver im europäischen Raum unter Leitung des Befehlshabers der alliierten Luftstreitkräfte Mitteleuropa. So reizvoll es im einzelnen sein könnte, Herr Kollege Erler, die Diskussion auf der Basis zeitgemäßer oder manchmal auch nicht zeitgemäßer Zeitungsartikel zu führen, so bin ich doch leider genötigt, mich hier an die amtlichen Ergebnisse zu halten und auf dieser Basis die Diskussion zu führen. Deutsche Vertreter waren bei dieser Übung nicht aktiv beteiligt, konnten jedoch als Zuschauer den verschiedenen Stadien der Übung beiwohnen. Bereits in der 100. Sitzung dieses Hohen Hauses am 16. Juli habe ich Ihnen die ersten Folgerungen aus dem Ablauf der Manöver vortragen können. Ich muß Ihnen heute sagen: sie haben noch Gültigkeit. Der endgültige Bericht und die Auswertung der Manöver sind von den zuständigen militärischen NATO-Stellen noch immer nicht abgeschlossen, weil deren Auswertung schwieriger ist, als sich das in manchen Zeitungsartikeln darstellt. Die bisher von SHAPE getroffenen und von der Bundesregierung ausgewerteten Feststellungen lassen es jedoch zu, hinsichtlich des in der Großen Anfrage der SPD-Fraktion angeschnittenen Fragenkreises folgendes zu bemerken. Die Anlage der Übung „Carte blanche" war vollkommen fiktiv. Sie steht in keinerlei Verhältnis zu den tatsächlichen sowjetischen Möglichkeiten oder einem voraussichtlichen Ablauf im Ernstfall. „Carte blanche" war vielmehr eine Übung, bei der die Zweite Alliierte Taktische Luftflotte der Vierten Alliierten Taktischen Luftflotte auf einer Nordsüdachse gegenüberstand, und zwar hauptsächlich auf dem Gebiete Westdeutschlands. Es war nicht vorgesehen, daß eine der beiden Seiten gewinnen sollte. Das Manöver sollte lediglich den operativen Einheiten der Luftstreitkräfte Europa-Mitte die größtmögliche praktische Übung geben.
Ich darf hier noch einmal einen Satz einschalten, den ich auch damals schon gesagt habe: daß es sich bei der Anlage solcher Manöver im wesentlichen darum handelt, den Führungskräften der Luftflotten in diesem Falle Möglichkeiten zu geben, ihre Führungsgrundsätze zu erproben und das Führungshilfspersonal bei solchen Anlagen auf seine Fähigkeit, diesen Aufgaben gerecht zu werden, zu überprüfen. Die Übungsleitung hatte daher den Schiedsrichterstäben die Anweisung gegeben,
den übenden Verbänden bei der Durchführung ihrer Aufträge möglichst große Schwierigkeiten zu bereiten. Aus diesem Grunde wurde eine verhältnismäßig große Anzahl von Zielen innerhalb einer kurzen, intensiven Operationsperiode mit Atombomben angegriffen. Auf Grund der vorgenannten fiktiven Anlage der Übung lagen diese Atomziele in Westdeutschland. Die Atomziele waren in allen Fällen militärische Ziele. Aber selbstverständlich wird man nicht bestreiten können, daß Verluste der Zivilbevölkerung in der Nähe dieser militärischen Ziele erfolgt wären.
Zweitens. Die Luftverteidigung war nur ein Nebenziel der Übung. Dadurch, daß das Manöver in einer Nordsüdachse angelegt war, wurde jede wirklichkeitsnahe Auswertung des bestehenden Luftverteidigungssystems, das notwendigerweise in der Ostwestrichtung ausgerichtet sein muß, ausgeschlossen. Auch im Rahmen der Luftverteidigung lagen daher die Ziele der Übung in der Ausbildung operativer Einheiten. Passive Verteidigung bzw. zivilen Schutz zu üben, war nicht Aufgabe dieser Manöver.
Drittens. Die Bundesregierung glaubt daher auf Grund des Übungszweckes nicht, daß Schlüsse aus der Auswertung des Manövers „Carte blanche" auf die Frage eines zivilen Bevölkerungsschutzes anzuwenden sind. Die Bundesregierung ist vielmehr der Ansicht und stimmt darin mit SHAPE überein, daß weder die Auswertung von „Carte blanche", auch wenn diese voll abgeschlossen ist, noch die sich unter Umständen daraus ergebenden Lehren eine Grundlage für die Art des militärischen Beitrages der Bundesrepublik oder für die Beurteilung unserer Probleme der zivilen Verteidigung abgeben könnten.
Viertens. Unabhängig von der Frage etwaiger Konsequenzen aus „Carte blanche" ist die Bundesregierung jedoch in der Lage, zu den uns alle so sehr bewegenden Fragen der militärischen und zivilen Verteidigung folgendes zu sagen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Aufbau eines zivilen Bevölkerungsschutzes — und danach hat der Herr Abgeordnete Erler gefragt—, vor allem des zivilen Luftschutzes, eine notwendige und dringende Aufgabe für die Bundesrepublik ist. Die Gefahr eines Atomkrieges macht diese Aufgabe noch dringender, und die gegebenen Möglichkeiten des passiven Schutzes gegen diese Gefahr müssen ausgenutzt werden.
Es kann aber auch keinen Zweifel geben — und darauf möchte ich noch einmal den Ton legen, wie ich das in meinen damaligen Ausführungen schon getan habe —, daß der zivile Bevölkerungsschutz allein nicht genügt. Vielmehr müssen ausreichende militärische Streitkräfte einen Aggressor von einem Angriff abschrecken können oder ihn, wenn er den Angriff doch wagen sollte, dann zu hindern in der Lage sein, unser Land zu überrollen. Es ist selbstverständlich, daß zwischen der zivilen Verteidigung der Bundesrepublik und dem militärischen alliierten Luftverteidigungssystem eine enge Verbindung hergestellt wird. Die entsprechenden vorbereitenden Maßnahmen sind eingeleitet.
Auf Grund der geographischen Lage der Bundesrepublik ist die Luftverteidigung unseres Gebietes nicht nur für uns, sondern auch für die alliierten Streitkräfte, insbesondere für die Luftstreitkräfte, von besonderer Bedeutung. Hieraus folgt, daß von Beginn der Aufstellung an die deutschen


(Bundesverteidigungsminister Blank)

Streitkräfte eng mit den gesamten alliierten Luftverteidigungseinrichtungen verbunden sein müssen und werden. Die Luftverteidigung der europäischen NATO-Gebiete entspricht noch nicht allen Forderungen im Hinblick auf die wachsende atomare und thermonukleare Stärke der Sowjetunion. Alle militärischen und zivilen NATO-Stellen arbeiten daher zur Zeit intensiv an einer Verbesserung der Luftverteidigungsplanung. Insbesondere wird ein europäisches Gesamtluftverteidigungsprogramm unter unserer Mitwirkung entwickelt. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, daß Deutschland, nachdem es Mitglied der NATO geworden ist, auch schon eine entsprechende Vertretung in NATO-Gremien hat, daß Deutschland seine Rechte dort geltend macht und daß wir über gleiches Ansehen und gleiches Gewicht im Rat verfügen wie die anderen NATO-Nationen.
Unter der Leitung von SHAPE arbeitet seit kurzem eine technische Zentrale der NATO-Luftverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die leistungsfähigsten organisatorischen und technischen Mittel für die bestmögliche NATO-Luftverteidigung zu prüfen sowie in Luftverteidigungsfragen beratend mitzuwirken. Die bisher geschaffenen und für die Zukunft geplanten integrierten militärischen NATO-Kräfte müssen aber als ein ausgeglichenes Gesamtprogramm angesehen werden. Ich muß immer wieder darauf hinweisen, daß es falsch ist, die Luftverteidigung nur in bezug auf das Gebiet der Bundesrepublik zu sehen. Angesichts der geographischen Lage, der Enge des Raumes und der unmittelbaren Bedrohung der westlich der Bundesrepublik liegenden Länder kann es hier nur ein gemeinsames NATO-Programm geben, das über die Grenzen der Nationen hinaus wirken muß, wenn die Abwehrfähigkeit gesichert sein soll.
Deutsche Vertreter haben schon seit langer Zeit ihre Beiträge zu diesen Planungen beigesteuert. Es muß allerdings zugegeben werden, daß die bestehenden Kräfte in mancher Hinsicht noch nicht stark genug sind. Der Aufbau deutscher Streitkräfte wird die westliche Stärke abrunden und bisher vorhandene Schwächen überwinden helfen.
Ich darf mich im Anschluß an diese meine Erklärung mit einigen Ausführungen, die der Kollege Erler vorhin gemacht hat, auseinandersetzen. Er wies darauf hin, daß schon in dem Vorhandensein der Stützpunkte — er meinte damit die Luftstützpunkte der alliierten Truppen, die Flugplätze und ähnliches — eine Gefahr liege. Nun liegt zweifellos im Vorhandensein eines jeden militärischen Stützpunktes auch eine eventuelle Absicht des möglichen Gegners, diesen Stützpunkt anzugreifen, und insofern eine Gefahr. Ich bin aber der Meinung, daß darüber hinaus auch andere Anlagen in Deutschland eine Gefahr darstellen, eine Gefahr insoweit, als der Gegner die Absicht haben könnte, sie zu zerstören. Wir würden leichtfertig handeln, wenn wir nun unsererseits nicht im Bundesgebiet militärische Anlagen schüfen, die auch dazu geschaffen sind, solche Anlagen gegen Angriffe aus der Luft zu verteidigen. Oder glaubt Herr Kollege Erler, daß man im Falle eines Angriffs von seiten des Gegners nicht unter Umständen auch die Ruhrindustrie als eine Gefahr ansehen und sie deshalb zu attackieren versuchen würde? Wir würden leichtfertig handeln, wenn wir nicht die entsprechenden militärischen Einrichtungen schaffen wollten, um eine solche Gefahr abzuwehren.
Ich bin mir völlig darüber klar und mit dem Kollegen Erler darin einig, daß der Krieg sinnlos
ist. Ich glaube, es gibt in diesem Hause auch unter den Befürwortern der Pariser Verträge niemanden, der etwa den Krieg als eine sinnvolle und erstrebenswerte Angelegenheit ansähe.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Solange aber die Situation in der Welt nun einmal so ist, daß das Böse — und dabei bleibe ichexistent ist, solange muß man auch danach trachten und darauf sinnen, die Mittel in die Hand zu bekommen, deren man bedarf, einen solchen Angriff abzuwehren.
Selbstverständlich ist Sicherheit nicht nur durch militärische Anstrengungen zu gewinnen. Ich glaube, darüber ist sich das ganze Haus, Opposition und Koalition, einig. Sicherheit kann durch militärische Dinge mit gewährleistet werden, und zur Abwehr gegen militärische Kräfte müssen militärische Kräfte eingesetzt werden. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe anderer Mittel, die ebenfalls der Sicherheit dienen, die ich hier im einzelnen nicht zu erwähnen brauche; denn wir betreiben ja Gott sei Dank nicht nur Verteidigungspolitik im Sinne des Aufbaus einer militärischen Macht.
Herr Kollege Erler meint, daß eine wirksam kontrollierte Abrüstung hier vielleicht helfen könne. Es wäre sicherlich nichts erstrebenswerter als eine allgemeine Abrüstung, und es wäre sicherlich erstrebenswert, daß diese Abrüstung dann auch wirksam kontrolliert werden könnte. Nun, Herr Kollege Erler, wir kennen die vielfachen Bemühungen auf diesem Gebiete, und wir wünschen ihnen Erfolg. Aber wie die Dinge bis heute liegen, haben wir auf diesem Gebiete noch kein Vorwärts gesehen.
Schutz der Zivilbevölkerung! Ich habe soeben in meiner Erklärung schon gesagt: wir müssen alle Anstrengungen machen, um auch der Zivilbevölkerung einen möglichst großen Schutz zu geben. Ich muß aber nachdrücklichst, auch aus psychologischen Gründen, davor warnen, so zu tun, als wäre das deutsche Volk in Sicherheit, wenn man, um es einmal ganz konkret zu sagen, über eine hinreichende Anzahl atomsicherer Bunker verfügte. Denn es bleibt nun einmal eine militärische Weisheit, daß zwar die Atombunker, wenn man sie in hinreichender Anzahl schaffen könnte, Sicherheit für das Überleben im Augenblick des Atombombenabwurfs bieten würden, aber keine Sicherheit für das Überleben für den Augenblick, wo dann die feindlichen Truppenmassen dieses Land überrollen. Man muß also die beiden Dinge miteinander kombinieren; man muß das eine tun und das andere nicht lassen.
Nun werde ich gefragt, was denn aus den Erdtruppen geworden wäre, wenn diese Anzahl von Atombomben auf diesem Raum niedergegangen wäre. Ich habe schon dargelegt, daß diese Manöver völlig fiktiven Charakter hatten und daß sie vor allem überhaupt keinen Schluß darauf zulassen, ob es einem Gegner möglich gewesen wäre, in so kurzer Zeit eine solche Anzahl von Atombomben ins Ziel zu bringen. Soweit es ihm gelungen wäre, wären zweifellos Verluste entstanden, natürlich auch Verluste bei den Erdtruppen.
Es schließt sich die Frage an, ob denn nun die Planungen auf der Grundlage der Erkenntnisse von 1950 bei uns durchgeführt würden. Herr Kollege Erler, es ist sicherlich hier nicht der Ort, ins


(Bundesverteidigungsminister Blank)

Detail gehend über militärische Planungen zu sprechen;

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

wir haben über diese Dinge vielmehr — und das haben Sie zum großen Teil selber in der Hand — im Sicherheitsausschuß gesprochen und noch darüber zu sprechen.
Wir werden unsere Planungen doch nicht etwa aus der hohlen Hand machen. Selbst wenn Sie unterstellen sollten — aber diesen Vorwurf habe ich aus Ihren Worten nicht herausgehört —, daß die deutschen Sachbearbeiter auf diesem Gebiete samt und sonders nicht von besonderem Sachverstand wären, dürfte ich doch darauf hinweisen, daß uns hier alle Ergebnisse des ständigen militärischen Studiums, der Versuche und der Manöver, die im gesamten NATO-Bereich gemacht werden, zur Verfügung stehen und daß wir darüber hinaus auch sehr sorgfältig die Entwicklung auf diesem Gebiet in der ganzen Welt im Auge behalten, wenngleich auch hier nicht jede Zeitungsmeldung, die Russen hätten gerade gestern, sozusagen über Nacht, dieses oder jenes getan, auf einer sicheren Grundlage steht. Wir befinden uns doch hier in einem Bündnissystem, in dem, wie Sie wissen, 15 Nationen zusammen sind und in dem wir an den dort gewonnenen Erkenntnissen teilhaben.
Allerdings — das darf ich sagen, weil das Lob ja nicht für mich gilt, und ich bin verpflichtet, es bezüglich meiner militärischen Mitarbeiter und meiner Ratgeber zu sagen — haben Pläne, Vorstellungen und Gedanken, die unsere Sachverständigen in den NATO-Gremien zur Frage der Gestaltung der Erdtruppen im Zeitalter thermonuklearer Waffen vorgetragen haben, bisher in diesen Gremien immer ein Ohr gefunden. Ich habe bis zum heutigen Tage aus den NATO-Gremien zwar manches Lob meiner Herren gehört, noch niemals aber einen Hinweis darauf, daß das, was sie zu dieser Frage zu sagen hätten, überholt oder nicht anwendbar sei.
Meine Damen und Herren, ich folge dem Kollegen Erler, wenn er sagt, es sei Aufgabe der Besten, sich hierüber Gedanken zu machen. Der Meinung bin auch ich, und ich bin auch der Meinung, daß es nicht nur eine rein militärische Aufgabe ist, sich mit diesen Fragen und Problemen zu beschäftigen; es ist auch Aufgabe dieses Parlaments. Ich weise darauf hin, daß sich der Sicherheitsausschuß bisher bemüht hat, in all diesen Fragen mitzuwirken, nicht nur die Regierung zu kontrollieren, sondern auch über diese Dinge zu diskutieren, Anregungen und Ratschläge zu geben. Ich bin weiterhin der Meinung, daß auch wir in der Bundesrepublik zu ähnlichen Einrichtungen kommen müssen, wie man sie in anderen Ländern hat, wo nicht nur hockqualifizierte Soldaten, sondern auch hockqualifizierte Wissenschaftler der verschiedensten Gebiete und Praktiker gemeinsam darüber nachdenken, wie der jeweiligen Lage entsprechend gewisse Grundfragen der Verteidigungsorganisation zu lösen sind. Meine Damen und Herren, ich könnte das nur begrüßen. Mit je größerem Ernst man an diese Fragen herangeht, je tiefer man diese Probleme studiert und je mehr sich in Deutschland die Besten dazu bereit finden, um so besser kann die große Aufgabe gelöst werden. Denn es ist eine große Aufgabe, das Volk vor einem drohenden Angriff dadurch zu bewahren, daß man die Verteidigungsanstrengungen sinnvoll und zweckmäßig gestaltet. Wir sind nicht nur Mitglied eines Bündnissystems, an dem wir partizipieren und von dem her wir auch Erkenntnisse und Erfahrungen bekommen können; als Mitglied dieses Bündnissystems sind wir auch verpflichtet, das Beste, was wir zu leisten vermögen, in den gemeinsamen Dienst der gemeinsamen Sache zu stellen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Haus hat die Antwort der Bundesregierung entgegengenommen. Wird eine Aussprache hierüber gewünscht? — Es sind mehr als 30 Abgeordnete, die die Aussprache wünschen. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Mende.