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    2. Deutscher Bundestag — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955 6189 116. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955. Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu seinem Bericht in der 105. Sitzung als Berichterstatter des Wahl-Prüfungsausschusses zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler (Anlage 2) . 6192 A Geschäftliche Mitteilungen 6233 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 6192 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 203, 206 (Drucksachen 1834, 1918; 1854, 1914) 6192 B Fragestunde (Drucksache 1911): Wegfall der Verlesung der Fragen, Beschränkung in der Stellung von Zusatzfragen und im Umfang der Antworten: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6192 B, 6202 A 1. betr. Haushaltsbuchführung und -rechnungslegung: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6192 C, D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 6192 D 2. betr. Anzeigepflicht bei Änderung der Fahrtrichtung auf Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6193 A, C Huth (CDU/CSU) 6193 C 3. betr. Interesse des Staats an der politischen Zugehörigkeit der Beamten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6193 D, 6194 A Dr. Arndt (SPD) 6193 D, 6194 A 4. betr. Frage der Zulässigkeit der Verpflichtung zur Geheimhaltung des Inhalts einer Anklageschrift: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6194 A, D Dr. Arndt (SPD) 6194 D 5. betr. Kraftverkehr im Zonenrandraum Herleshausen bzw. Obersuhl und Heringen (Werra) — Kalizeche Winters-hall —: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6195 A, D Dr. Arndt (SPD) 6195 B 6. betr. Gefährdung der Pressefreiheit durch Verurteilung von Schriftleitern wegen Zeugnisverweigerung: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6195 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 6196 A 7. betr. Mitarbeit von Kabinettsmitgliedern bei der sogenannten Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6196 A, B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 6196 B, C 8. betr. Kontrolle des Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6196 C, D Rademacher (FDP) 6196 D 9. betr. Gefährdungen durch Versuche mit atomaren Explosionen: Strauß, Bundesminister für Atomfragen . . . . 6197 A, C, D, 6198 A Kahn-Ackermann (SPD) . 6197 B, D, 6198 A 10. betr. Sprengkammern in der Arnsberger Klosterbrücke: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6198 A, B Heide (SPD) 6198 B 11. Kindergeldzahlungen für die Arbeiter der Bundesdruckerei in Berlin: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 C, D Stingl (CDU/CSU) 6198 C 12. betr. Nachuntersuchungen von Kriegsbeschädigten des 1. Weltkrieges: Storch, Bundesminister für Arbeit 6198 E Stingl (CDU/CSU) 6198 I 13. betr. steuerliche Erleichterungen für alte Menschen bei Verlust von Ersparnissen infolge der Währungsreform: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 D, 6199 B Stingl (CDU/CSU) 6199 B 14. betr. Ausgabe von Streifbändern mit eingedruckten Marken zur Beförderung von Drucksachen: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6199 B, D Ritzel (SPD) 6199 D 15. betr. Entlastungsstraße vom Raum Bonn bis Speyer über den Hunsrück und die vordere Eifel: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6200 A, B Josten (CDU/CSU) 6200 B 16. betr. Verbleib der Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaften in Berlin: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 6200 B, C 17. betr. Frage der Zustimmung der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 D, 6201 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 6200 D, 6201 A 18. betr. Umwandlung von selbständigen Postämtern in Zweigpostämter: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6201 A, B Ritzel (SPD) 6201 A 19. betr. Gefahrenstelle im Zuge der Bundesstraße 4 nördlich Uelzen am Hoystorfer Berg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 B Lotze (CDU/CSU) 6201 C 20. betr. Überfüllung der Züge im Berufsverkehr im Raum Schweinfurt: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 C 21. betr. Auswirkungen der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung bzw. Vorbereitung einer Sechsten Verordnung: Storch, Bundesminister für Arbeit . 6201 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 6201 D 22. bis 43. wegen Fristablaufs der Fragestunde zurückgestellt 6202 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verhalten des Bundeskanzlers im Falle Schmeißer (Drucksache 1733) 6202 A Kühn (Köln) (SPD), Anfragender 6202 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 6204 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungshilfe (Drucksache 1855); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit (Drucksache 1919) 6209 A Berendsen (CDU/CSU), Berichterstatter 6209 A, B Beschlußfassung 6211 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Folgerungen aus den westlichen Luftmanövern „Operation Alert 1955" und „Carte blanche" (Drucksache 1603) . . . 6211 B Erler (SPD), Anfragender . . . . 6211 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 6213 D Dr. Mende (FDP) 6216 C Blachstein (SPD) 6221 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6222 D Berendsen (CDU/CSU) 6223 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksache 1661); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 1851, Umdrucke 495, 496) . . 6224 B Runge (SPD), Berichterstatter . . . 6224 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) 6225 A, 6229 B, 6231 D Dr. Furler (CDU/CSU) . . . 6225 B, 6232 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 6225 C, 6231 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6225 D, 6226 D Maucher (CDU/CSU) 6225 D Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) 6226 A Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 6227 D, 6228 B Kahn (CDU/CSU) 6231 B, C Dr. Bucher (FDP) 6232 B Vizepräsident Dr. Schmid . 6232 D, 6233 A Abstimmungen . 6226 A, 6228 B, 6229 A, 6232 C, 6233 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksache 1598); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1864) 6233 B Beschlußfassung 6233 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 1882) . . . 6233 C Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge, für Fragen des Gesundheitswesens, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten . . 6233 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (Drucksache 1905) 6233 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 6233 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Besoldungsangleichungsgesetz für den Bundesgrenzschutz) (Drucksache 1881) 6233 D Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . . . 6233 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistiken der Steuern vom Einkommen (Drucksache 1639); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1904) 6233 D Beschlußfassung 6234 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1850, zu 1850) 6234 A Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/ CSU) (Schriftlicher Bericht) . . 6236 D Beschlußfassung 6234 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht (Drucksache 1863) 6234 C Dr. Czermak (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6237 C Beschlußfassung 6234 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache 1870) . 6234 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6234 D Zweite Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 809); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1852) . . 6234 D Holla (CDU/CSU), Berichterstatter 6235 A Beschlußfassung 6235 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) . . . 6235 C, 6238 C Beschlußfassung 6235 C Nächste Sitzung 6235 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6235 B Anlage 2: Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler 6236 A Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Dr Böhm (Frankfurt) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes (Umdruck 495) . . . . 6236 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (zu Drucksache 1850) . . 6236 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes betr. zeitweilige besondere Rege- lung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1863) 6237 C Anlage 6: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) 6238 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1. 1956 Moll 1. 1. 1956 Peters 1. 1. 1956 Neumann 21. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 17. 12. 1955 'Dr. Luchtenberg 16. 12. 1955 Dr. Reichstein 16. 12. 1955 Dr. Graf (München) 15. 12. 1955 Schröter (Wilmersdorf) 15. 12. 1955 Frau Rudoll 15. 12. 1955 Dr. Baade 10. 12. 1955 Eberhard 10. 12. 1955 Gedat 10. 12. 1955 Kiesinger 10. 12. 1955 Kriedemann 10. 12. 1955 Kutschera 10. 12. 1955 Onnen 10. 12. 1955 Op den Orth 10. 12. 1955 Frau Renger 10. 12. 1955 Leibfried 9. 12. 1955 Morgenthaler 9. 12. 1955 Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Stahl 9. 12. 1955 Frau Vietje 9. 12. 1955 Pöhler 8. 12. 1955 Frau Pitz 8. 12. 1955 Schill (Freiburg) 8. 12. 1955 Frau Ackermann 7. 12. 1955 Frau Albertz 7. 12. 1955 Fürst von Bismarck 7. 12. 1955 von Bodelschwingh 7. 12. 1955 Dr. Bucerius 7. 12. 1955 Dr. Elbrächter 7. 12. 1955 Etzenbach 7. 12. 1955 Frehsee 7. 12. 1955 Dr. Glasmeyer 7. 12. 1955 Häussler 7. 12. 1955 Dr. Hammer 7. 12. 1955 Könen (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Knobloch 7. 12. 1955 Ladebeck 7. 12. 1955 Lulay 7. 12. 1955 Majonica 7. 12. 1955 Menke 7. 12. 1955 Rasner 7. 12. 1955 Scheppmann 7. 12. 1955 Dr. Schild (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Schloß 7. 12. 1955 Schneider (Hamburg) 7. 12. 1955 Spies (Brücken) 7. 12. 1955 Dr. Stammberger 7. 12. 1955 Stauch 7. 12. 1955 Sträter 7. 12. 1955 b) Urlaubsanträge bis einschließlich Feldmann 17. 12. 1955 Heiland 17. 12. 1955 Hörauf 17. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 17. 12. 1955 Welke 17. 12. 1955 Klingelhöfer 31. 12. 1955 Anlage 2 (Vgl. S. 6192 A) Erklärung des Abgeordneten Dr. Mommer In der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 1955 hatte ich als Berichterstatter des Wahlprüfungsausschusses zu dem Immunitätsfall Dr. Wuermeling/Dr. Dehler Bericht zu erstatten. Herr Bundesminister Dr. Wuermeling hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß mir dabei in der Zitierung der Akten ein Fehler unterlaufen ist, dem politische Bedeutung zukommt. Nach dem wörtlichen Bericht der 105. Sitzung habe ich gesagt (Seite 5801): Nach einem Bericht der sozialdemokratischen Zeitung „Freiheit" soll Herr Wuermeling auf einer Kundgebung der Katholischen Jugend gesagt haben: „Wir als katholische Christen wissen, daß wir besser sind als unsere heidnische Umwelt." Herr Wuermeling bestreitet, daß er so etwas gesagt habe, und berichtigt unter Angabe zahlreicher Zeugen dahingehend, daß er nur gesagt habe: „Wir katholischen Christen tragen im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon, weil wir die bessere Sache vertreten." Herr Bundesminister Wuermeling hat nach seiner Darstellung in dem Brief an Herrn Dr. Dehler vom 19. Juni 1954 nicht von katholischen Christen, sondern von kirchlich-gläubigen Christen gesprochen. Es heißt in diesem Brief: Ich habe in Bingen den Anspruch der kirchlichgläubigen Christen auf Gleichberechtigung in der öffentlichen Meinung zum Ausdruck gebracht und dazu erklärt, daß wir im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon tragen würden, „weil wir die bessere Sache vertreten". Dr. Karl Mommer Anlage 3 Umdruck 495 (Vgl. S. 6224 B, 6225 B, 6226 A, 6228 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Dr. Willeke, Dr. Furler, Dr. Kihn (Würzburg) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Absätze 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksachen 1851, 1661). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: In den im Artikel 29 Abs. 2 des Grundgesetzes bezeichneten Gebietsteilen werden auf Antrag Volksbegehren durchgeführt. 2. § 20 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. im Falle des Artikels 29 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes der abgelehnte Teil des Gesetzes. 3. Dem § 20 wird der folgende Abs. 2 angefügt: (2) Falls innerhalb der in Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes bezeichneten Frist ein Gesetz über die Neugliederung nicht zustande kommt oder falls ein zustandegekommenes Gesetz eine Bestimmung über die Landeszugehörigkeit eines Gebietsteils, in dem ein Volksbegehren zustandegekommen ist, nicht enthält, so ist in diesem Gebietsteil in jedem Falle ein Volksentscheid über den im Volksbegehren gestellten Antrag durchzuführen. Der bisherige Wortlaut des § 20 wird Abs. 1. Bonn, den 6. Dezember 1955 Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dresbach Dr. Willeke Dr. Furler Dr. Kihn (Würzburg) Bauer (Wasserburg) Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Demmelmeier Funk Frau Geisendörfer Höcherl Höfler Dr. Horlacher Kramel Kroll Frau Dr. Kuchtner Frhr. Riederer von Paar Rümmele Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Graf von Spreti Unertl Wittmann Anlage 4 zu Drucksache 1850 (Vgl. S. 6234 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Bleyler (Freiburg). Der Ausschuß für Arbeit hat in zwei Sitzungen am 13. Juli und am 14. September 1955 den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit - Drucksache 1369 - beraten. Dieses Übereinkommen Nr. 100 ist im Juni 1951 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation beschlossen worden und indessen durch neun Länder - darunter Frankreich, Belgien und Österreich - ratifiziert worden, während andere große Industriestaaten - z. B. England, USA - ihm noch nicht beigetreten sind. Der Europarat hat im Sommer dieses Jahres ein- (Frau Dr. Bleyler [Freiburg]) stimmig beschlossen, den Regierungen seiner Mitgliedstaaten das Übereinkommen zur Ratifizierung zu empfehlen. Die Konvention Nr. 100 fordert von den Unterzeichnerstaaten, wie es im Art. 2 heißt, entsprechend dem in ihrem Land bestehenden Verfahren zur Lohnfestsetzung die Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit für alle Arbeitnehmer zu för der n und, soweit es mit diesem Verfahren vereinbar ist, sicherzustellen. Das große Anliegen, das in diesem Abkommen Nr. 100 angesprochen wird, ist ja bekannt. Seit Jahren laufen die Bestrebungen, die Ungerechtigkeit der geringeren Bezahlung der Frauenarbeit zu beseitigen. Sie haben bisher nur zu Teilerfolgen geführt. Der Ausschuß war sich darin einig, daß der Grundsatz der Lohngleichheit Geltung haben müsse, da er ja dem Art. 3 des Grundgesetzes entspricht, wie die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 15. Januar 1955 festgestellt hat. Aber die Schwierigkeiten in der Durchführung dieses Prinzips, die vor allem in der Feststellung der Gleichwertigkeit der Arbeit männlicher und weiblicher Arbeitskräfteliegen, zumal dort, wo die Arbeit andersartig ist, sowie in der internationalen Auswirkung wurden nicht verkannt. Unterschiede bestanden in der Auffassung darüber, ob die Ratifikation gleich erfolgen solle oder erst dann, wenn die nach Art. 2 des Abkommens verlangten Förderungsmaßnahmen durchgeführt seien. Da die Lohnfestsetzung in Deutschland nicht durch staatliche Einwirkung, sondern durch die Sozialpartner erfolgt, hat die Regierung die Sozialpartner zur Bildung einer Studien- und Untersuchungskommission aufgefordert. Diese Kommission soll in der Folgezeit die Aufgabe übernehmen, die Gleichwertigkeit der verschiedenen Tätigkeiten festzustellen und über die Möglichkeit der Anwendung des Grundsatzes zu beraten. Zunächst wollte der Ausschuß die ersten Beratungsergebnisse dieser Kommission abwarten und vertagte daher die weitere Beratung bis nach den Parlamentsferien. Doch hat die Kommission ihre Arbeit noch nicht aufgenommen, wenn auch die Tarifpartner sich indessen grundsätzlich zur Mitarbeit bereit erklärt haben. Bei der Schwierigkeit der Materie werden Gutachten und Erfahrungsberichte nicht so rasch möglich sein. Der Ausschuß war aber in seiner Mehrheit der Auffassung, daß schon mit der Bildung dieser Kommission die Förderungsmaßnahmen gemäß Art. 2 des Abkommens eingeleitet und damit die Voraussetzungen zur Ratifikation erfüllt seien. Der Antrag der Minderheit, die Beratung um sechs bis neun Monate zu vertagen, um die ersten Arbeitsergebnisse abzuwarten, wurde abgelehnt. Gegen zwei Stimmen beschloß der Ausschuß, den vorliegenden Entwurf — Drucksache 1369 — dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. Dezember 1955 Frau Dr. Bleyler Berichterstatterin Anlage 5 Drucksache 1863 (Vgl. S. 6234 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Czermak Der Gesetzentwurf regelt die Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften, die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs betreiben und nach § 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 522) der Eisenbahnaufsicht unterstehen. Es handelt sich also um Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Bundesbahn gehören und von Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden. Diese Gesellschaften sind bei der Erneuerung des Aktienrechts durch das Aktiengesetz vom 30. Januar 1937 (RGBl. I S. 10) gemäß § 34 der 1. Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 29. September 1937 (RGBl. I S. 1026) von der Abschlußprüfung der Abschlüsse von Geschäftsjahren befreit worden, die vor dem 1. Januar 1939 begannen. Diese Befreiung wurde im Hinblick auf den Kriegsausbruch mehrfach verlängert. Zuletzt wurde durch das handelsrechtliche Bereinigungsgesetz vom 18. April 1950 (BGBl. S. 90) eine weitere Befreiung für Abschlüsse von Geschäftsjahren vorgesehen, die vor dem 1. Januar 1953 endigten. Die Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1952 endigten, unterliegen also nach der gegenwärtigen Rechtslage der aktienrechtlichen Pflichtprüfung nach den §§ 135 bis 141 des Aktiengesetzes. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere Befreiung der Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs von der Pflichtprüfung der Abschlüsse für Geschäftsjahre vor, die nach dem 31. Dezember 1952 und vor dem 1. Januar 1956 endigen, mit der Maßgabe, daß diese nach ihrer Wahl sich entweder durch Abschlußprüfer im Sinne des Aktiengesetzes oder in sinngemäßer Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes im Aufsichtswege prüfen lassen müssen. Damit bleibt die Grundsatzfrage, ob eine Pflichtprüfung bei diesen Eisenbahngesellschaften endgültig eingeführt werden soll oder ob diese dauernd davon befreit werden sollen, noch offen. Der Entwurf beschränkt sich daher darauf, für eine Übergangszeit die Wahlmöglichkeit zwischen einer Prüfung nach dem Aktiengesetz und der Prüfung im Aufsichtswege in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Aktiengesetzes zu eröffnen. Damit weicht er von der Regelung für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 1953 endigten, nach der eine völlige Freistellung von der aktienrechtlichen Pflichtprüfung bestand, sowie von der gegenwärtigen Rechtslage, wonach ausschließlich eine Pflichtprüfung nach dem Aktiengesetz gegeben ist, ab. Der Entwurf stellt sicher, daß auf jeden Fall eine Prüfung der Jahresabschlüsse der genannten Eisenbahnaktiengesellschaften nach aktienrechtlichen Grundsätzen erfolgt. Der mitbeteiligte Ausschuß für Verkehrswesen hat empfohlen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen, während der Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Frage aufgeworfen hat, ob es (Dr. Czermak) aus grundsätzlichen Erwägungen ratsam sei, in Einzelfällen auf die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflichtrevision zugunsten einer Prüfung durch die aufsichtführende Behörde zu verzichten. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat dieses Bedenken und die damit verbundene Grundsatzfrage, ob man zu einer staatlichen Prüfung der Geschäftsgebarung von Aktiengesellschaften kommen dürfe, eingehend erörtert. Der Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, es sei vertretbar, vorübergehend von dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung abzuweichen, da es sich bei diesen Aktiengesellschaften um öffentliche Unternehmungen handle, die nur formell als Aktiengesellschaften betrieben würden. Daher sei es erforderlich, eine Prüfung auf jeden Fall sicherzustellen. Der Ausschuß hat jedoch ausdrücklich festgestellt, dadurch werde kein Präjudiz dafür geschaffen, daß auch in Zukunft von dem Grundsatz der Prüfung nach dem Aktiengesetz abgewichen werden würde. Für Jahresabschlüsse, die nach dem 1. Januar 1956 endigen, wird daher an dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung festgehalten werden müssen. Der Entwurf führt die Bezeichnung „Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs" ein. Er weicht damit von dem bisher gebräuchlichen Begriff „Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs und Kleinbahnen" ab, ohne daß damit jedoch der Kreis der von dem Gesetz betroffenen Aktiengesellschaften geändert wird. Da die Vorschrift des § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, wonach ein nicht geprüfter, aber trotzdem festgestellter Jahresabschluß nichtig ist, nicht unmittelbar auf die nach dem Entwurf zu prüfenden Jahresabschlüsse angewendet werden kann, weil in diesen Fällen statt der Abschlußprüfung auch eine Prüfung im Aufsichtswege zugelassen ist, bestimmt Absatz 2 in Anlehnung an § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, daß ein Jahresabschluß, der weder durch einen Abschlußprüfer noch im Aufsichtswege geprüft worden ist, nicht festgestellt werden kann. Ein trotzdem festgestellter Jahresabschluß ist nichtig. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs behandelt nur die Frage, durch wen die Prüfung eines Jahresabschlusses stattgefunden haben muß, um diesen gesellschaftsrechtlich wirksam werden zu lassen. Ein Eingriff in Aufsichtsbefugnisse ist damit nicht beabsichtigt. Daher stellt § 1 Abs. 1 Satz 2 klar, daß die Vorschriften über die Eisenbahnaufsicht unberührt bleiben. Bonn, den 7. November 1955 Dr. Czermak Berichterstatter Anlage 6 Umdruck 494 (Vgl. S. 6235 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DP betreffend Gleichstellung der Presse-Versicherung mit der Sozialversicherung (Drucksache 1893) an den Ausschuß für Geld und Kredit (federführend), an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films. Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Große Anfrage der SPD betreffend Folgerungen aus den westlichen Luftmanövern „Operation Alert


    (Bundesverteidigungsminister Blank)

    1955" und „Carte blanche" antworte ich, und zwar, soweit es sich dabei um den Schutz der Zivilbevölkerung handelt, im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern, wie folgt.
    Bei den Luftmanövern „Operation Alert 1955" handelte es sich um eine Übung in den Vereinigten Staaten ausschließlich auf dem Gebiete der zivilen Verteidigung, des zivilen Schutzes. Von einigen Teilergebnissen abgesehen, liegen der Bundesregierung bislang keine amtlichen Auswertungsergebnisse dieser Übungen vor. Es ist jedoch der Bundesregierung sowohl von den zuständigen NATO-Stellen als auch von der Zivilverteidigungsverwaltung der Vereinigten Staaten zugesagt worden, ihr die amtlichen Feststellungen über die Ergebnisse dieser Operation mitzuteilen, sobald die Auswertung abgeschlossen sei. Die Bundesregierung wird diese Auswertungsergebnisse, sobald sie ihr vorliegen und soweit sie auf die hiesigen Verhältnisse anwendbar sind, dem Aufbau der Zivilverteidigung in der Bundesrepublik nutzbar machen.
    Demgegenüber war die Übung „Carte blanche" ein NATO-Luftmanöver im europäischen Raum unter Leitung des Befehlshabers der alliierten Luftstreitkräfte Mitteleuropa. So reizvoll es im einzelnen sein könnte, Herr Kollege Erler, die Diskussion auf der Basis zeitgemäßer oder manchmal auch nicht zeitgemäßer Zeitungsartikel zu führen, so bin ich doch leider genötigt, mich hier an die amtlichen Ergebnisse zu halten und auf dieser Basis die Diskussion zu führen. Deutsche Vertreter waren bei dieser Übung nicht aktiv beteiligt, konnten jedoch als Zuschauer den verschiedenen Stadien der Übung beiwohnen. Bereits in der 100. Sitzung dieses Hohen Hauses am 16. Juli habe ich Ihnen die ersten Folgerungen aus dem Ablauf der Manöver vortragen können. Ich muß Ihnen heute sagen: sie haben noch Gültigkeit. Der endgültige Bericht und die Auswertung der Manöver sind von den zuständigen militärischen NATO-Stellen noch immer nicht abgeschlossen, weil deren Auswertung schwieriger ist, als sich das in manchen Zeitungsartikeln darstellt. Die bisher von SHAPE getroffenen und von der Bundesregierung ausgewerteten Feststellungen lassen es jedoch zu, hinsichtlich des in der Großen Anfrage der SPD-Fraktion angeschnittenen Fragenkreises folgendes zu bemerken. Die Anlage der Übung „Carte blanche" war vollkommen fiktiv. Sie steht in keinerlei Verhältnis zu den tatsächlichen sowjetischen Möglichkeiten oder einem voraussichtlichen Ablauf im Ernstfall. „Carte blanche" war vielmehr eine Übung, bei der die Zweite Alliierte Taktische Luftflotte der Vierten Alliierten Taktischen Luftflotte auf einer Nordsüdachse gegenüberstand, und zwar hauptsächlich auf dem Gebiete Westdeutschlands. Es war nicht vorgesehen, daß eine der beiden Seiten gewinnen sollte. Das Manöver sollte lediglich den operativen Einheiten der Luftstreitkräfte Europa-Mitte die größtmögliche praktische Übung geben.
    Ich darf hier noch einmal einen Satz einschalten, den ich auch damals schon gesagt habe: daß es sich bei der Anlage solcher Manöver im wesentlichen darum handelt, den Führungskräften der Luftflotten in diesem Falle Möglichkeiten zu geben, ihre Führungsgrundsätze zu erproben und das Führungshilfspersonal bei solchen Anlagen auf seine Fähigkeit, diesen Aufgaben gerecht zu werden, zu überprüfen. Die Übungsleitung hatte daher den Schiedsrichterstäben die Anweisung gegeben,
    den übenden Verbänden bei der Durchführung ihrer Aufträge möglichst große Schwierigkeiten zu bereiten. Aus diesem Grunde wurde eine verhältnismäßig große Anzahl von Zielen innerhalb einer kurzen, intensiven Operationsperiode mit Atombomben angegriffen. Auf Grund der vorgenannten fiktiven Anlage der Übung lagen diese Atomziele in Westdeutschland. Die Atomziele waren in allen Fällen militärische Ziele. Aber selbstverständlich wird man nicht bestreiten können, daß Verluste der Zivilbevölkerung in der Nähe dieser militärischen Ziele erfolgt wären.
    Zweitens. Die Luftverteidigung war nur ein Nebenziel der Übung. Dadurch, daß das Manöver in einer Nordsüdachse angelegt war, wurde jede wirklichkeitsnahe Auswertung des bestehenden Luftverteidigungssystems, das notwendigerweise in der Ostwestrichtung ausgerichtet sein muß, ausgeschlossen. Auch im Rahmen der Luftverteidigung lagen daher die Ziele der Übung in der Ausbildung operativer Einheiten. Passive Verteidigung bzw. zivilen Schutz zu üben, war nicht Aufgabe dieser Manöver.
    Drittens. Die Bundesregierung glaubt daher auf Grund des Übungszweckes nicht, daß Schlüsse aus der Auswertung des Manövers „Carte blanche" auf die Frage eines zivilen Bevölkerungsschutzes anzuwenden sind. Die Bundesregierung ist vielmehr der Ansicht und stimmt darin mit SHAPE überein, daß weder die Auswertung von „Carte blanche", auch wenn diese voll abgeschlossen ist, noch die sich unter Umständen daraus ergebenden Lehren eine Grundlage für die Art des militärischen Beitrages der Bundesrepublik oder für die Beurteilung unserer Probleme der zivilen Verteidigung abgeben könnten.
    Viertens. Unabhängig von der Frage etwaiger Konsequenzen aus „Carte blanche" ist die Bundesregierung jedoch in der Lage, zu den uns alle so sehr bewegenden Fragen der militärischen und zivilen Verteidigung folgendes zu sagen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Aufbau eines zivilen Bevölkerungsschutzes — und danach hat der Herr Abgeordnete Erler gefragt—, vor allem des zivilen Luftschutzes, eine notwendige und dringende Aufgabe für die Bundesrepublik ist. Die Gefahr eines Atomkrieges macht diese Aufgabe noch dringender, und die gegebenen Möglichkeiten des passiven Schutzes gegen diese Gefahr müssen ausgenutzt werden.
    Es kann aber auch keinen Zweifel geben — und darauf möchte ich noch einmal den Ton legen, wie ich das in meinen damaligen Ausführungen schon getan habe —, daß der zivile Bevölkerungsschutz allein nicht genügt. Vielmehr müssen ausreichende militärische Streitkräfte einen Aggressor von einem Angriff abschrecken können oder ihn, wenn er den Angriff doch wagen sollte, dann zu hindern in der Lage sein, unser Land zu überrollen. Es ist selbstverständlich, daß zwischen der zivilen Verteidigung der Bundesrepublik und dem militärischen alliierten Luftverteidigungssystem eine enge Verbindung hergestellt wird. Die entsprechenden vorbereitenden Maßnahmen sind eingeleitet.
    Auf Grund der geographischen Lage der Bundesrepublik ist die Luftverteidigung unseres Gebietes nicht nur für uns, sondern auch für die alliierten Streitkräfte, insbesondere für die Luftstreitkräfte, von besonderer Bedeutung. Hieraus folgt, daß von Beginn der Aufstellung an die deutschen


    (Bundesverteidigungsminister Blank)

    Streitkräfte eng mit den gesamten alliierten Luftverteidigungseinrichtungen verbunden sein müssen und werden. Die Luftverteidigung der europäischen NATO-Gebiete entspricht noch nicht allen Forderungen im Hinblick auf die wachsende atomare und thermonukleare Stärke der Sowjetunion. Alle militärischen und zivilen NATO-Stellen arbeiten daher zur Zeit intensiv an einer Verbesserung der Luftverteidigungsplanung. Insbesondere wird ein europäisches Gesamtluftverteidigungsprogramm unter unserer Mitwirkung entwickelt. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, daß Deutschland, nachdem es Mitglied der NATO geworden ist, auch schon eine entsprechende Vertretung in NATO-Gremien hat, daß Deutschland seine Rechte dort geltend macht und daß wir über gleiches Ansehen und gleiches Gewicht im Rat verfügen wie die anderen NATO-Nationen.
    Unter der Leitung von SHAPE arbeitet seit kurzem eine technische Zentrale der NATO-Luftverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die leistungsfähigsten organisatorischen und technischen Mittel für die bestmögliche NATO-Luftverteidigung zu prüfen sowie in Luftverteidigungsfragen beratend mitzuwirken. Die bisher geschaffenen und für die Zukunft geplanten integrierten militärischen NATO-Kräfte müssen aber als ein ausgeglichenes Gesamtprogramm angesehen werden. Ich muß immer wieder darauf hinweisen, daß es falsch ist, die Luftverteidigung nur in bezug auf das Gebiet der Bundesrepublik zu sehen. Angesichts der geographischen Lage, der Enge des Raumes und der unmittelbaren Bedrohung der westlich der Bundesrepublik liegenden Länder kann es hier nur ein gemeinsames NATO-Programm geben, das über die Grenzen der Nationen hinaus wirken muß, wenn die Abwehrfähigkeit gesichert sein soll.
    Deutsche Vertreter haben schon seit langer Zeit ihre Beiträge zu diesen Planungen beigesteuert. Es muß allerdings zugegeben werden, daß die bestehenden Kräfte in mancher Hinsicht noch nicht stark genug sind. Der Aufbau deutscher Streitkräfte wird die westliche Stärke abrunden und bisher vorhandene Schwächen überwinden helfen.
    Ich darf mich im Anschluß an diese meine Erklärung mit einigen Ausführungen, die der Kollege Erler vorhin gemacht hat, auseinandersetzen. Er wies darauf hin, daß schon in dem Vorhandensein der Stützpunkte — er meinte damit die Luftstützpunkte der alliierten Truppen, die Flugplätze und ähnliches — eine Gefahr liege. Nun liegt zweifellos im Vorhandensein eines jeden militärischen Stützpunktes auch eine eventuelle Absicht des möglichen Gegners, diesen Stützpunkt anzugreifen, und insofern eine Gefahr. Ich bin aber der Meinung, daß darüber hinaus auch andere Anlagen in Deutschland eine Gefahr darstellen, eine Gefahr insoweit, als der Gegner die Absicht haben könnte, sie zu zerstören. Wir würden leichtfertig handeln, wenn wir nun unsererseits nicht im Bundesgebiet militärische Anlagen schüfen, die auch dazu geschaffen sind, solche Anlagen gegen Angriffe aus der Luft zu verteidigen. Oder glaubt Herr Kollege Erler, daß man im Falle eines Angriffs von seiten des Gegners nicht unter Umständen auch die Ruhrindustrie als eine Gefahr ansehen und sie deshalb zu attackieren versuchen würde? Wir würden leichtfertig handeln, wenn wir nicht die entsprechenden militärischen Einrichtungen schaffen wollten, um eine solche Gefahr abzuwehren.
    Ich bin mir völlig darüber klar und mit dem Kollegen Erler darin einig, daß der Krieg sinnlos
    ist. Ich glaube, es gibt in diesem Hause auch unter den Befürwortern der Pariser Verträge niemanden, der etwa den Krieg als eine sinnvolle und erstrebenswerte Angelegenheit ansähe.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Solange aber die Situation in der Welt nun einmal so ist, daß das Böse — und dabei bleibe ichexistent ist, solange muß man auch danach trachten und darauf sinnen, die Mittel in die Hand zu bekommen, deren man bedarf, einen solchen Angriff abzuwehren.
    Selbstverständlich ist Sicherheit nicht nur durch militärische Anstrengungen zu gewinnen. Ich glaube, darüber ist sich das ganze Haus, Opposition und Koalition, einig. Sicherheit kann durch militärische Dinge mit gewährleistet werden, und zur Abwehr gegen militärische Kräfte müssen militärische Kräfte eingesetzt werden. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe anderer Mittel, die ebenfalls der Sicherheit dienen, die ich hier im einzelnen nicht zu erwähnen brauche; denn wir betreiben ja Gott sei Dank nicht nur Verteidigungspolitik im Sinne des Aufbaus einer militärischen Macht.
    Herr Kollege Erler meint, daß eine wirksam kontrollierte Abrüstung hier vielleicht helfen könne. Es wäre sicherlich nichts erstrebenswerter als eine allgemeine Abrüstung, und es wäre sicherlich erstrebenswert, daß diese Abrüstung dann auch wirksam kontrolliert werden könnte. Nun, Herr Kollege Erler, wir kennen die vielfachen Bemühungen auf diesem Gebiete, und wir wünschen ihnen Erfolg. Aber wie die Dinge bis heute liegen, haben wir auf diesem Gebiete noch kein Vorwärts gesehen.
    Schutz der Zivilbevölkerung! Ich habe soeben in meiner Erklärung schon gesagt: wir müssen alle Anstrengungen machen, um auch der Zivilbevölkerung einen möglichst großen Schutz zu geben. Ich muß aber nachdrücklichst, auch aus psychologischen Gründen, davor warnen, so zu tun, als wäre das deutsche Volk in Sicherheit, wenn man, um es einmal ganz konkret zu sagen, über eine hinreichende Anzahl atomsicherer Bunker verfügte. Denn es bleibt nun einmal eine militärische Weisheit, daß zwar die Atombunker, wenn man sie in hinreichender Anzahl schaffen könnte, Sicherheit für das Überleben im Augenblick des Atombombenabwurfs bieten würden, aber keine Sicherheit für das Überleben für den Augenblick, wo dann die feindlichen Truppenmassen dieses Land überrollen. Man muß also die beiden Dinge miteinander kombinieren; man muß das eine tun und das andere nicht lassen.
    Nun werde ich gefragt, was denn aus den Erdtruppen geworden wäre, wenn diese Anzahl von Atombomben auf diesem Raum niedergegangen wäre. Ich habe schon dargelegt, daß diese Manöver völlig fiktiven Charakter hatten und daß sie vor allem überhaupt keinen Schluß darauf zulassen, ob es einem Gegner möglich gewesen wäre, in so kurzer Zeit eine solche Anzahl von Atombomben ins Ziel zu bringen. Soweit es ihm gelungen wäre, wären zweifellos Verluste entstanden, natürlich auch Verluste bei den Erdtruppen.
    Es schließt sich die Frage an, ob denn nun die Planungen auf der Grundlage der Erkenntnisse von 1950 bei uns durchgeführt würden. Herr Kollege Erler, es ist sicherlich hier nicht der Ort, ins


    (Bundesverteidigungsminister Blank)

    Detail gehend über militärische Planungen zu sprechen;

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    wir haben über diese Dinge vielmehr — und das haben Sie zum großen Teil selber in der Hand — im Sicherheitsausschuß gesprochen und noch darüber zu sprechen.
    Wir werden unsere Planungen doch nicht etwa aus der hohlen Hand machen. Selbst wenn Sie unterstellen sollten — aber diesen Vorwurf habe ich aus Ihren Worten nicht herausgehört —, daß die deutschen Sachbearbeiter auf diesem Gebiete samt und sonders nicht von besonderem Sachverstand wären, dürfte ich doch darauf hinweisen, daß uns hier alle Ergebnisse des ständigen militärischen Studiums, der Versuche und der Manöver, die im gesamten NATO-Bereich gemacht werden, zur Verfügung stehen und daß wir darüber hinaus auch sehr sorgfältig die Entwicklung auf diesem Gebiet in der ganzen Welt im Auge behalten, wenngleich auch hier nicht jede Zeitungsmeldung, die Russen hätten gerade gestern, sozusagen über Nacht, dieses oder jenes getan, auf einer sicheren Grundlage steht. Wir befinden uns doch hier in einem Bündnissystem, in dem, wie Sie wissen, 15 Nationen zusammen sind und in dem wir an den dort gewonnenen Erkenntnissen teilhaben.
    Allerdings — das darf ich sagen, weil das Lob ja nicht für mich gilt, und ich bin verpflichtet, es bezüglich meiner militärischen Mitarbeiter und meiner Ratgeber zu sagen — haben Pläne, Vorstellungen und Gedanken, die unsere Sachverständigen in den NATO-Gremien zur Frage der Gestaltung der Erdtruppen im Zeitalter thermonuklearer Waffen vorgetragen haben, bisher in diesen Gremien immer ein Ohr gefunden. Ich habe bis zum heutigen Tage aus den NATO-Gremien zwar manches Lob meiner Herren gehört, noch niemals aber einen Hinweis darauf, daß das, was sie zu dieser Frage zu sagen hätten, überholt oder nicht anwendbar sei.
    Meine Damen und Herren, ich folge dem Kollegen Erler, wenn er sagt, es sei Aufgabe der Besten, sich hierüber Gedanken zu machen. Der Meinung bin auch ich, und ich bin auch der Meinung, daß es nicht nur eine rein militärische Aufgabe ist, sich mit diesen Fragen und Problemen zu beschäftigen; es ist auch Aufgabe dieses Parlaments. Ich weise darauf hin, daß sich der Sicherheitsausschuß bisher bemüht hat, in all diesen Fragen mitzuwirken, nicht nur die Regierung zu kontrollieren, sondern auch über diese Dinge zu diskutieren, Anregungen und Ratschläge zu geben. Ich bin weiterhin der Meinung, daß auch wir in der Bundesrepublik zu ähnlichen Einrichtungen kommen müssen, wie man sie in anderen Ländern hat, wo nicht nur hockqualifizierte Soldaten, sondern auch hockqualifizierte Wissenschaftler der verschiedensten Gebiete und Praktiker gemeinsam darüber nachdenken, wie der jeweiligen Lage entsprechend gewisse Grundfragen der Verteidigungsorganisation zu lösen sind. Meine Damen und Herren, ich könnte das nur begrüßen. Mit je größerem Ernst man an diese Fragen herangeht, je tiefer man diese Probleme studiert und je mehr sich in Deutschland die Besten dazu bereit finden, um so besser kann die große Aufgabe gelöst werden. Denn es ist eine große Aufgabe, das Volk vor einem drohenden Angriff dadurch zu bewahren, daß man die Verteidigungsanstrengungen sinnvoll und zweckmäßig gestaltet. Wir sind nicht nur Mitglied eines Bündnissystems, an dem wir partizipieren und von dem her wir auch Erkenntnisse und Erfahrungen bekommen können; als Mitglied dieses Bündnissystems sind wir auch verpflichtet, das Beste, was wir zu leisten vermögen, in den gemeinsamen Dienst der gemeinsamen Sache zu stellen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Antwort der Bundesregierung entgegengenommen. Wird eine Aussprache hierüber gewünscht? — Es sind mehr als 30 Abgeordnete, die die Aussprache wünschen. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Mende.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt eine Aussprache über das hier zur Debatte stehende Thema, weil es nicht angängig ist, daß sich nur einige Experten und Publizisten der Frage der revolutionären Entwicklung auf dem Gebiete der modernen Waffentechnik und ihres Schutzes annehmen. Es ist nötig, daß auch unsere Bevölkerung von dem Ernst der Situation in aller Offenheit durch dieses Haus in Kenntnis gesetzt wird.
    Wir sind in ein neues Zeitalter getreten, seitdem am 2. Dezember 1942 unter den Tribünen eines Sportstadions in Chikago der Natur ein Geheimnis entlockt, nämlich die Kernspaltung praktiziert worden ist. Dieses Ereignis oder die Explosion der ersten Atombombe am 16. Juli 1945 in der Wüste von Neu-Mexiko — ein Augenzeuge ist unter uns im Raum Bonn—Godesberg; es ist der amerikanische Botschafter Professor Dr. Conant — hat ein neues Zeitalter der Elektronik und Kernspaltung eingeleitet, das vielleicht genau so eine neue Menschheitsgeschichte eröffnen wird wie seinerzeit nach der Sage Prometheus, als er den Göttern das Feuer raubte und es den Menschen brachte.
    In der deutschen Öffentlichkeit pflegen wir allzusehr noch in den technischen Daten des zweiten Weltkrieges zu denken, ohne zu wissen, was in den letzten zehn Jahren in der technischen Entwicklung auch das politische, das wirtschaftliche, ja das kulturelle Denken zu revolutionieren beginnt. Sie alle, meine Damen und Herren, kennen noch die Flak des zweiten Weltkrieges mit ihren Kalibern von wenigen Zentimetern über die bekannte 8,8cm-Kanone und 10,5 cm bis zu den schweren Schiffsgeschützen von 21 cm. Diese Flak des zweiten Weltkrieges wird nicht mehr gebaut, und wo sie noch vorhanden ist, wird sie, wenn man sie nicht nach dem Nahen Osten billig verkaufen kann, verschrottet werden, weil sämtliche Staaten die Abwehr heute auf die elektronengesteuerte Rakete umgestellt haben. New York, Washington, London, Paris und Moskau, sie sind von einem Raketengürtel umgeben, der durch wenige automatische Auslösungen sich selbst steuernde Raketen bis in die Stratosphärenhöhe schickt, wo sie den einfliegenden Bomber oder die einfliegende unbemannte Rakete vernichten sollen. Die Flak wird sich also auf die kleinen Kaliber zur Bekämpfung von Tieffliegerangriffen beschränken.
    Auch die Flugzeuge mit ihren Jägergeschwindigkeiten beispielsweise von 900 Stundenkilometern am Ausgang des , Weltkrieges erreichen heute eine Stundengeschwindgkeit von maximal 2400 km, und die Entwicklung ist noch im Gange. Der Mensch


    (Dr. Mende)

    ist diesen Beanspruchungen fast gar nicht gewachsen. Das Problem liegt darin, den Menschen an diese technische Revolutionierung zu gewöhnen. Sie haben von den Manövern „Alert", „Coronet" und „Carte blanche" gelesen. Einige Tausend Flugzeuge haben sich über dem westeuropäischen Raum Kämpfe geliefert. Von den Einflügen und den Atombombenabwürfen hat unsere Bevölkerung, bis auf einige Kondensstreifen, kaum etwas gespürt. Warum? Weil die Maximalhöhen dieser Kämpfe, die noch im zweiten Weltkrieg bei 7000, 8000, 12 000 m lagen, heute durchweg über 15, 20 km liegen, d. h. die Luftkämpfe und Einflüge finden in Höhen statt, wo das Flugzeug dem. menschlichen Auge und Ohr nicht mehr wahrnehmbar ist.
    Lassen Sie mich die Daten noch um einige weitere vervollständigen. Sie alle kennen in den Großstädten aus böser Erinnerung den Liberator-Bomber, der in der Fortentwicklung als Verkehrsflugzeug in neuer Form, in der Super Constellation, erschienen ist: vier Motoren, 38 m Flügelspannweite, 81/2 m Rumpfhöhe, 5 Mann Besatzung, Maximalhöhe 7000 m, maximale Reichweite zwischen 6- und 7000 km, Gesamtgewicht 60 t. Der neue Großbomber vom Typ B 54, eine Fortentwicklung des B 29, den sowohl die Sowjets wie auch die Westmächte haben, hat eine Flügelspannweite nicht von 38, sondern von 88 m, nicht 4, sondern 8 Motoren, nicht 5 Mann Besatzung, sondern 22 Mann Besatzung, nicht 7000 m, sondern 20 bis 25 km Maximalhöhen, Reichweiten von etwa 12- bis 20 000 km und die Möglichkeit, nach 12 000 km im Fluge zu tanken.
    Diese Entwicklung ist vielleicht auch nicht mehr die neueste. In der technischen Entwicklung pflegt ja das, was wir kennen und was in den Manövern und in den Paraden gezeigt wird, nur das letzte zu sein; während sich das allerletzte bereits in der Serienfabrikation und das allerallerletzte in den Stuben und Laboratorien der Wissenschaftler ge. rade entwickelt wird. Mir scheint, daß nicht nur hier im Hause, sondern auch in der Öffentlichkeit viel zu wenig Kenntnis von der Entwicklung der Raketenwaffen vorhanden ist. Die Raketenwaffen sind uns noch aus dem zweiten Weltkrieg in Form der V 1 und V 2 bekannt. Die V 2 insbesondere versetzte der britischen Insel und der Hauptstadt London einen Schock, weil sie unangekündigt aus Stratosphärenhöhe schneller als der Schall einschlug, ohne daß eine Warnung möglich war. Daß die Invasionsarmeen so rasch an der Normandieküste entlangstürmten, war nicht zuletzt dem Umstand zu verdanken, daß man baldigst in den Besitz der Raketenabschußbasen kommen mußte, um den weiteren Nervenkrieg gegen die Hauptstadt Großbritanniens auszuschließen, wie sich ja überhaupt die Großangriffe der letzten Monate vor der Invasion gegen die Depots und gegen die Raketenabschußbasen der V 1- und V 2-Waffen richteten. V 1 und V 2 nehmen sich zu der neuen Raketenentwicklung aus wie etwa ein Fieseler Storch zu einem modernen Düsenjäger. Sie können es in der „Interavia", jener berühmten Fachzeitschrift der Schweiz, und in den entsprechenden englischen, amerikanischen und sowjetischen Fachzeitschriften nachlesen, und jeder Fachmann wird es Ihnen bestätigen. Nur bei uns weicht man anscheinend dieser grausamen Wahrheit aus.
    Man unterscheidet heute drei Arten von Raketen, die auf beiden Seiten, der des Ostblocks wie der des Westblocks, zur Verfügung stehen. Eine Rakete ist insbesondere zur Abwehr einfliegender Bomber und Raketen und als Atomträger gedacht, jene von mir anfangs zitierten Raketengürtel um die Großstädte mit Schußweiten bis zu 150 km, ja vielleicht sogar schon mit Schußweiten bis zu 1000 km. Das heißt: mittels dieser Raketen, könnte bereits jeder Ort der Bundesrepublik von jeder Abschußbase der Sowjetzone aus erreicht werden, und umgekehrt könnte man aus der Bundesrepublik wiederum jeden Ort, jeden Flugplatz und jedes Objekt der Roten Armee drüben in der Zone erreichen.
    Der zweite Typ ist die sogenannte mittlere Rakete als Atomkopfträger mit Schußweiten bis 3000 km; das heißt: aus jeder Abschußbase der Sowjetzone ist ganz Westeuropa bis Lissabon erreichbar und aus dem Gebiet der Bundesrepublik jeder Ort des Ostblocks bis Moskau.
    Die dritte grausame Fortentwicklung ist dann die sogenannte Transkontinentalrakete mit Schußweiten von 7000 bis 10 000 km und mit Geschwindigkeiten von etwa 7- bis 10 000 km in der Stunde. Das bedeutet von dem Erkennen eines Projektils auf dem Radarschirm an Elbe und Werra bis zum Einschlag in New York eine Warnzeit von etwa 30 bis 35 Minuten und entsprechend umgekehrt von den Abschußbasen des Westens bis zum Einschlag in sibirische Fernziele ebenfalls die Warnzeit von nur einigen Minuten. Nun wissen Sie, meine Damen und Herren, daß die beiden großen Machtblöcke sich nicht nur an Elbe und Werra hier in Deutschland auf Handgranatenwurfweite oder auf Pistolenschußweite gegenüberstehen — hierin liegt ja die ganze Tragik der deutschen Situation, daß Deutschland militärisches Aufmarschgebiet zweier Blöcke geworden ist —, sondern sie stehen sich auch an der Beringstraße gegenüber, wie überhaupt der Nordpol das strategisch interessanteste Gebiet der Gegenwart ist.
    Ein Professor Kapitza, ein nach der Sowjetunion eingewanderter Mitteleuropäer, hat in seiner Neujahrsansprache vor zwei Jahren als sogenannter „General Kapitza und Befehlshaber der nuklearen Verbände" erklärt, daß drüben an der Beringstraße die nuklearen Verbände der Sowjetunion in der Lage seien, jeden Ort der Vereinigten Staaten mit Atombomben-Raketen einzudecken. In der neuesten Entwicklung scheint es nach dem Urteil amerikanischer Fachleute so zu sein, daß die Sowjetunion um ein bis zwei Jahre dem Westblock voraus ist — daher die Anstrengungen der Amerikaner mit Professor Oberth und Wernher von Braun und anderen —, ja daß vermutlich die Sowjets in der Lage sind, die Wasserstoffbombe mit einer gegenüber der Atombombe von Hiroshima etwa 20 000fachen Sprengwirkung mittels der Transkontinentalrakete ins Ziel zu bringen. Wer in Amerika war — einige Kollegen verschiedener Ausschüsse sind ja Augen- und Ohrenzeugen —, wird bestätigen können, daß die Vereinigten Staaten dieser Situation in starkem Maße Rechnung tragen durch Luftschutzübungen, durch die Regelung ihres gesamten Verkehrswesens aus der Schau schneller Evakuierung ihrer Städte. Es erfüllt einen geradezu mit einer gewissen Sorge, wenn man sieht, in welchem Mißverhältnis zu der Bedrohung unsere Bemühungen in Deutschland stehen, auf die im einzelnen noch zurückzukommen sein wird.
    Die Große Anfrage stellt die Frage, welche Konsequenzen man aus dieser revolutionären Entwicklung auf dem Gebiet der Elektronik und der Kern-


    (Dr. Mende)

    spaltung für die Planung der Streitkräfte zieht. Ich darf mir erlauben, das, was der Herr Bundesminister für Verteidigung hier schon dargelegt hat und was ich nachdrücklich unterstreiche, noch um das zu ergänzen, was in einem solchen Forum diskutiert werden kann, ohne militärische Geheimnisse preiszugeben. Die letzten Konsequenzen dieser neuen technischen Entwicklung können selbstverständlich nicht in der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden, sondern sind, wie alle diese Fragen, dem Geheimnisschutz unterworfen.
    Die Frage, wie wir uns bei der Erfüllung der Pariser Verträge in der Planung auch an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen, ist schon Gegenstand mehrfacher Aussprachen und Konferenzen gewesen. Sie können auch in den verschiedensten militärfachlichen Werken darüber Diskussionen nachlesen: General Fuller, das neueste Buch von Miksche über Atomwaffen und Landstreitkräfte, die Erörterungen der Publizisten wie Liddell Hart, Weinstein u. a. Man soll diese Diskussionen nicht mit einer Handbewegung als das Geschreibsel von Journalisten abtun, sondern man sollte diesen Publizisten das Bemühen unterstellen, auch ihrerseits dazu beizutragen, auf die ungeheure Gefahr, die unserem Zeitalter droht, hinzuweisen.
    Selbstverständlich werden wir, Herr Kollege Erler, bei den Planungen unserer Verbände auf die neue Situation dadurch Rücksicht nehmen müssen, daß wir sie noch kleiner machen, als wir es ohnehin schon vorhatten. Die Mammutdivisionen von 15- bis 18 000 Mann gehören der Vergangenheit an, ja selbst die mittleren Divisionen der 12 000-MannStärke. Vermutlich werden wir Divisionen von Ibis 8000 Mann haben, also kleine hochgepanzerte, schnelle, bewegliche Einheiten, die weitestgehend von der Versorgung eines Riesentrosses unabhängig sind und aus sich selbst solange wie möglich existieren können, — jene Frage, die auch der Oberstleutnant a. D. Miksche in seinem Buch sehr anschaulich dargelegt hat.
    Wir werden in bezug auf unsere Seestreitkräfte gewisse Konsequenzen ziehen, wobei dieses Thema uns selbst hier nicht sehr viel berührt bei der Kleinheit unseres Beitrages von U-Booten nur bis zu 300 t und leichten Kreuzern bis zu 3000 t. Das berührt mehr die großen Marinemächte. Wenn man liest, daß bei den Bikini-Versuchen Schlachtschiffe in Entfernungen von 600 Metern von der Explosion der über dem Wasser explodierenden Bombe und bei Unterwasserexplosionen bis zu 1000 Meter versenkt wurden und das Wasser über viele Quadratkilometer tagelang radioaktiv war, dann ermißt man auch die Problematik der Marine im Zeitalter der Elektronik und der nuklearen Waffen. Bezüglich der Konsequenzen, die wir für unsere Luftwaffe — selbstverständlich im Einvernehmen mit unseren Partnern — ziehen müssen, braucht hier ebenfalls nicht weiter gesprochen zu werden.
    Wir werden also — wenn ich diesen Teil abschließen darf —, Herr Kollege Erler, weitestgehend den neuesten Erfahrungen unserer Partner in Gliederung, Ausrüstung und Bewaffnung und in der Führung der Verbände Rechnung tragen müssen. Das Schlachtfeld würde in einem Weltkrieg mit nuklearen Waffen noch leerer werden, die Divisionen würden noch mehr auf sich selbst gestellt sein, sie würden mit noch größeren Verlusten rechnen müssen als unter den Flächenbombardements des 2. Weltkriegs.
    Aber — und das ist die Kernfrage — durch die Revolutionierung der modernen Waffen sind Landstreitkräfte nicht schlechthin überflüssig geworden. Ganz im Gegenteil, auch das Manöver der Carte blanche stellt fest — genau so wie Alert und Coronet —, daß die beiderseitigen Luftwaffen sich so hohe Verluste zugefügt haben, daß am Ende ein Patt erreicht wurde und man dazu überging, die Auseinandersetzung mit den klassischen Waffen fortzusetzen. Das heißt, die letzte Entscheidung hatte doch wieder die Panzer- oder Infanteriedivision. Hier liegt, glaube ich, eine wichtige Aufklärungsaufgabe aller um die deutsche Sicherheit besorgten Kräfte vor. Man muß den Eindruck vermeiden, daß durch die Revolutionierung der atomaren Kriegstechnik die klassische Bewaffnung und der klassische Soldat schlechthin altes Eisen geworden sind und man sich um sie nicht mehr zu bekümmern braucht. Ganz im Gegenteil, je mehr auf den beiden Seiten das Gleichgewicht der atomaren Rüstung erreicht ist — ich denke an das, was Herr Chruschtschow über die Explosion der Wasserstoffbombe mit einigen Millionen Tonnen Trinitrotoluol gesagt hat —, um so mehr wird die Gefahr heraufbeschworen, daß man regional und lokal bedingte Auseinandersetzungen mit den klassischen Waffen führt und sich scheut, zu dem letzten Mittel, der Vernichtung durch atomare Waffen, zu greifen.
    Hier liegt meines Erachtens auch ein Beweis durch die Russen selbst vor. Während die Sowjets sich auf der einen Seite rühmen, das Modernste an Wasserstoffexplosionen ausgelöst zu haben — Herr Chruschtschow dementierte, daß er nur eine Million Tonnen, eine Megatonne, gemeint habe, es handele sich um mehrere Millionen Tonnen TNT-Sprengstoff —, sind sie nicht bereit, ihre 175 Panzer- und motorisierte Divisionen abzurüsten. Sie werden sagen: Doch, sie haben ja 600 000 Mann frei gemacht. Auch die Amerikaner haben einige Hunderttausend frei gemacht, auch die Engländer. Meine Damen und Herren, diese Verringerung der klassischen Bewaffnung ist nur zurückzuführen auf die strukturelle Veränderung, die Neugliederung der Landstreitkräfte, d. h. auf die Verringerung der Größe der modernen Division auf die Stärke von 7000 bis 9000 Mann. Die freiwerdenden Kräfte kann man dann der technischen Entwicklung, insbesondere der Luftwaffe oder gar der Rüstungsproduktion zur Verfügung stellen.
    Lassen Sie mich nun zu der zweiten Frage Stellung nehmen, zu der Frage: Was tun wir für unsere Bevölkerung auf dem Gebiete der Luftwarnung und was auf dem Gebiete des Luftschutzes? Herr Kollege Erler, es ist schwer, zehn Jahre, nachdem man die deutschen Luftschutzbunker auf alliierten Befehl sprengen mußte oder sie zu Depots, zu Wohnhäusern umbaute, ja, sogar manchmal zu Kirchen, nunmehr der deutschen Bevölkerung wieder die Notwendigkeit neuer Luftschutzbauten klarzumachen.
    Die psychologischen Fehler alliierter und auch deutscher Nachkriegsmaßnahmen rächen sich. Man trifft nicht ungestraft von der Geschichte Fehlentscheidungen. Wir glaubten — wir alle —, daß die Entwicklung vielleicht an uns vorbeigehen würde, daß wir in Deutschland eine ruhige Insel inmitten des Meeres der Spannungen darstellen würden. Ganz im Gegenteil, die Weltgeschichte hat, wie Kollege Kiesinger einmal hier sagte, keine Pause für Deutschland eintreten lassen, sondern Deutsch-


    (Dr. Mende)

    land ist mitten hineingestellt in das Spannungsfeld der globalen Auseinandersetzung zwischen Weiß und Rot. Es gilt, sich mit den Gegebenheiten abzufinden und daraus die Konsequenzen zu ziehen.
    Der Herr Bundesverteidigungsminister hat keine Antwort auf die Frage gegeben, ob das deutsche Luftwarnsystem bereits an das NATO-Luftwarnsystem angeschlossen ist, d. h. ob wir bereits Kenntnis erhalten von der Überwachung des Luftraums durch die Radarstationen der Westmächte, die an Elbe und Werra stehen und einige Hundert Kilometer, etwa 4- bis 600 km, kontrollierend nach Mitteldeutschland einsehen können, während umgekehrt auf der anderen Seite, am anderen Ufer von Elbe und Werra die Radarstationen der Sowjets stehen, die ihrerseits kontrollierend bis hier zu uns hineinschauen können und mit den Mitteln der modernen Radartechnik — Radio detecting and ranging - genau registrieren können, wieviel Züge aus dem Kölner Hauptbahnhof ein- und ausfahren, wieviel Flugzeuge in Düsseldorf-Lohausen starten und landen — oder in Frankfurt oder in Fürstenfeldbruck — und welche Typen es sind. Ich hoffe, daß wir schon jene Verknüpfung unseres Schicksals mit dem Schicksal unserer Partner erreicht haben, daß auch wir an dieses Radarwarnsystem angeschlossen sind oder ein eigenes Radarwarnsystem für unsere Bevölkerung entwickeln, zumal da wir nicht wie die Vereinigten Staaten den Atlantischen Ozean mit seinen 4000 Kilometern zwischen uns und den anderen haben, es also bei uns nicht um 30, 35 Minuten geht, sondern vielleicht nur um wenige Minuten. Daß es um Minuten geht, hat der General Gruenther in Unterstreichung der Bedeutung des Radarwarnsystems ja unlängst öffentlich gesagt: Es geht um Minuten!
    Wie weit ist dieses Luftwarnsystem bereits von der Radarwarnung auch auf die einfache Luftüberwachung, die wir im zweiten Weltkrieg hatten und die sich nicht nur bei uns, auch auf der Britischen Insel bewährt hat, ausgedehnt? Vielleicht wird es nicht nötig sein, hier darüber zu sprechen, sondern im Ausschuß für europäische Sicherheit und dem Ausschuß, dem das Luftschutzwesen obliegt.
    Über das Radarsystem insgesamt und die Bedeutung von Radio detecting and ranging zu sprechen, würde hier zu weit führen. Auch hier darf ich auf Schriften hinweisen wie „Interavia", auf die Aufsätze, die insbesondere der beste Radarspezialist, den wir haben, der Staatssekretär im Wirtschafts-
    und Verkehrsministerium in Düsseldorf, Professor Dr. Brandt, veröffentlicht hat. Einige Damen und Herren dieses Hauses hatten ja Gelegenheit, vor Jahresfrist diesen Experten in einem außerordentlich eindrucksvollen Lichtbildervortrag zu hören.
    Daß Luftschutz trotz der ungeheuren Entwicklung der Zerstörungstechnik der modernen Waffen nicht überflüssig geworden ist, ist auch eine Aufgabe der Aufklärungsaktion unserer öffentlichen Meinung. Denn viele Menschen sagen: Wenn es so ist, daß die Atombombe von Hiroshima und Nagasaki nur 20 000 t TNT-Sprengstoff darstellte, dagegen die moderne Atombombe zehn Jahre danach schon ein Vielfaches und die Wasserstoffbombe gar 12 bis 18 Millionen t Trinitrotoluol in ihrer Sprengkraft in sich birgt, — was hat es dann noch für einen Zweck, in das Häuschen einen Luftschutzkeller einzubauen oder Luftschutzbunker zu errichten?
    Das wäre eine ganz gefährliche Antwort, und es wäre nichts schlimmer, als wenn sich in unserer Bevölkerung ein sogenannter Luftschutznihilismus breit machte: „Es hat ja doch keinen Zweck." Wer sagt, es hat keinen Zweck, der hat in einer Gefahr schon verloren; denn die Menschheitsgeschichte beweist, daß in dem Augenblick, da gefährliche Mittel gegen die eine Seite erfunden wurden, die Natur der anderen Seite oft die Gegenmittel zur Verfügung stellte, nicht nur auf dem Gebiet der modernen Arzneimittel, der Biologie und der Biochemie. Aureomycin, Streptomycin sind die Fortentwicklungen des Penicillins; auf die Panzer folgte die Panzerabwehrwaffe, auf die Flugzeuge die Flugzeugabwehr und auf die Rakete die elektronisch gesteuerte Gegenrakete. Es ist nichts im Leben hoffnungslos, es sei denn, man gibt sich selbst auf, und der Mensch pflegt ja in solchen Situationen des Menschen ärgster Feind zu sein, wenn er eine Atmosphäre der Hoffnungslosigkeit verbreitet. Es gibt Beweise genug, daß Maßnahmen auch gegen die modernen atomaren Waffen Hilfe bringen. Wir haben von Fachleuten in einem Ausschuß dargestellt erhalten, daß, wenn die Atombombe von Hiroshima jetzt auf die Stadt Düsseldorf mit ihren 600 000 Einwohnern geworfen würde, mit 280 000 Toten, mit 190 000 Verletzten und mit 130 000 Unverletzten gerechnet werden müßte. Wenn dagegen jene Luftschutzmaßnahmen ergriffen werden, die jetzt durch das Bundesinnenministerium und durch die Luftschutzorganisationen wieder der Bevölkerung nahegebracht werden, wären die Verlustziffern beim Fallen einer Hiroshima-Atombombe mit der Sprengkraft von 20 000 Tonnen TNT 15 000 Tote und nicht 280 000, 210 000 Verletzte und 375 000 Unverletzte und nicht nur 130 000 Unverletzte. Sie wissen, daß schon die Atombombe, die auf Nagasaki fiel, wesentlich weniger Verluste mit sich brachte als die Atombombe auf Hiroshima mit ihren weit über 100 000 Toten. Das lag zum Teil an der Struktur der Landschaft — der berühmte tote Winkel des Infanteristen spielt auch in der atomaren Kriegstechnik eine Rolle, allerdings in ganz anderen Dimensionen —, zum Teil daran, daß auch Nagasaki schon in der Lage war, gewisse Schutzmaßnahmen zu entwickeln. An diesem Beispiel Düsseldorf — eins von vielen also — ist sehr drastisch nachgewiesen, daß auch im Atomzeitalter die Möglichkeit eines Schutzes gegeben ist, allerdings kaum für die unmittelbar unter dem Sprengkegel liegenden Einrichtungen. Die Totalvernichtungszone aber hat eben nur — das „nur" fällt mir schwer — einen Radius von 1500 Meter.
    Auch aus der Kriegsgeschichte läßt sich herleiten, daß es Abwehrmöglichkeiten gibt und die Theorie Gott sei Dank nicht durch die Praxis bestätigt wurde. Ich darf wiederholen, was ich schon in einer Debatte um den Wehrbeitrag dargelegt habe: Der italienische General Douhet hat uns nachgewiesen, daß durch die modernen Bomber mit einer Bombenlast von einigen Tonnen pro Flugzeug der zweite Weltkrieg nur durch die Luftwaffe, und zwar in wenigen Tagen und Wochen, entschieden werden würde. Auch General Douhet hat damals den Luftkrieg überschätzt und die zur Abwehr getroffenen Maßnahmen unterschätzt. Er konnte nicht wissen, was dann später wirklich auf Deutschland gefallen ist, nämlich 2 Millionen Tonnen Sprengstoff. Auf manche Städte sind in 1500 Angriffen 100- bis 200 000 Tonnen gefallen, und trotzdem ist das, was General Douhet sagte, nicht eingetreten, nämlich


    (Dr. Mende)

    das Ausradieren des deutschen menschlichen und materiellen Potentials.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz]: Es hat aber gereicht!)

    — Es hat gereicht, das gebe ich zu. Aber General Douhet ist widerlegt worden durch den Willen zur Abwehr und zum Selbstschutz. Nicht mehr wollte ich durch dieses Beispiel hier dartun.
    Es würde nicht genügen, wenn wir lediglich Luftschutzmaßnahmen in Form des Baues von Bunkern oder der Einrichtung eines Warnsystems durchführten, das bei unseren Entfernungen und bei den unerhörten Geschwindigkeiten ohnehin etwas illusorisch ist; es werden uns hier gerade noch Minuten verbleiben. Sehr wichtig ist auch die Anlage von Depots, insbesondere von Lebensmittel- und Sanitätsdepots, und die Lösung der Frage: besteht die Möglichkeit, bei drohender Kriegsgefahr durch internationale Vereinbarungen sogenannte freie Zonen zu errichten, in die die Bevölkerung evakuiert wird? Evakuierung ist das große Zauberwort des amerikanischen Luftschutzes. Warum baut man wohl an Chikago heran, an der Michigan-Avenue eine achtbahnige Straße mit versenkbaren Bordsteinen? Doch nicht etwa, um den Chikagoer Bürgern am Morgen die Hineinfahrt zu ihrem Dienstort auf sechs Fahrbahnen — zwei Fahrbahnen dienen hier für die Herausfahrt — und am Abend die schnelle Herausfahrt zu ermöglichen, sondern, wie man mir bestätigt hat, um Chikago, das einige Millionen Einwohner und etwa 1 Million Kraftfahrzeuge besitzt, bei der Gefahr drohenden Krieges in wenigen Stunden auf diesen acht Fahrbahnen zu evakuieren. Das Problem der Highways, überhaupt der Regelung des amerikanischen Verkehrs ist in erster Linie eine Luftschutzfrage. Man sollte auch bei uns das Verkehrsproblem in dieser Sicht betrachten, die Möglichkeit einer schnellen Evakuierung unserer Millionenstädte, wenigstens der Frauen und Kinder, zu schaffen.
    Sie wissen, meine Damen und Herren, daß es im zweiten Weltkrieg auf beiden Seiten Flugblätter gegeben hat, die gewisse Städte vor dem Bombenabwurf gewarnt haben. Auch im Ruhrgebiet fielen in den letzten Kriegsmonaten Flugblätter, die die Angriffe ankündigten und der Zivilbevölkerung die Chance gaben, sieh in Sicherheit zu bringen. Dieses Beispiel verstärkt in mir die Hoffnung, daß die Möglichkeit gegeben ist, im Rahmen internationaler Abmachungen für die nicht kämpfende Bevölkerung, d. h. für Frauen und Kinder, sogenannte Sicherheits- oder Evakuierungszonen festzulegen. Der sehr rührige Vizepräsident des Deutschen Roten Kreuzes, der Ministerialdirektor im Bundesinnenministerium, Bagatzki, hat diese Anregung vor einem Jahr aufgenommen und bestätigt, daß man über dieses Thema auf den internationalen Konferenzen gesprochen habe, daß aber die Realisierung dieses Wunsches, zumal angesichts des Gegners auf der anderen Seite und wohl auch dessen Einstellung zum Völkerrecht und zur Haager und Genfer Konvention leider schwer zu erreichen sein werde.
    Der Bundesminister Dr. Schäfer hat vor wenigen Wochen auf die Problematik der ärztlichen Versorgung in Katastrophenzeiten hingewiesen und sich bemüht, das Augenmerk auf den Mangel an Krankenschwestern und Pflegepersonal schon in Friedenszeiten zu lenken, mit dem Erfolg, daß sein Vorschlag karikiert wurde, unter dem Motto „Mädchen in Uniform". Meine Damen und Herren, der schönste Luftschutzkeller nützt nichts, und auch die Evakuierungsmaßnahmen genügen nicht, wenn nicht in Synchronisation mit diesen Maßnahmen Sanitäts- und Lebensmitteldepots und eine genügende Menge geschulten Hilfs- und Pflegepersonals zur Verfügung stehen. Man sollte also der Frage, wie wir die deutschen Frauen und Mädchen auf freiwilliger Basis als Pflege- und Hilfspersonal in Katastrophenzeiten ausbilden wollen, mehr Beachtung schenken als nur in der Form der Ausnutzung eines solchen Vorschlages für kabarettistische und illustrierte Witzdarstellungen.
    Es war kein Geringerer als der Feldmarschall Montgomery, der bei unserer Anwesenheit in Paris die Wichtigkeit der Heimatverteidigung und des Luftschutzes unterstrich. Was nutzt nachher eine gelungene Aktion, wenn der Substanzverlust so groß ist, daß nichts mehr von diesem Volk übriggeblieben ist?
    Die uns verbliebene Substanz beiderseits der Elbe so weit wie möglich zu schützen, sollte das Hauptanliegen auch unserer Verteidigungs- und Sicherheitsplanung sein. Man sollte auch den Mut haben, über die Frage der Aufnahmegebiete zu sprechen: Wo darf bei drohender Kriegsgefahr die Hamburger, die Münchener, die Frankfurter Mutter mit ihren Kindern hin? Muß sie an der belgischen, französischen, Schweizer Grenze damit rechnen, abgewehrt zu werden? Oder ist auch im Rahmen der westeuropäischen Verteidigung ein Evakuierungsprogramm in europäischer, ja sogar in atlantischer Sicht geplant? Ich erinnere daran, daß England einen Teil seiner gefährdeten Bevölkerung nach Kanada beförderte. Man sollte also auch bei uns diesem heiklen Problem seine Aufmerksamkeit widmen.
    Nach diesen etwas sehr erschütternden, vielleicht sogar schockierenden Darstellungen über das Ausmaß der modernen Vernichtungsentwicklung lassen Sie mich zum Schluß einige tröstliche Dinge sagen. Wir wollen nicht den Teufel an die Wand malen und um Gottes willen nicht unsere Bevölkerung in eine Panikstimmung versetzen; wir wollen ihr aber auch nicht die Illusion geben, daß diese kleine Fettschicht auf. dem sogenannten deutschen Wirtschaftswunder, dem leider kein soziales und schon gar nicht ein geistiges Wunder gefolgt ist, genüge, um die deutsche Bevölkerung in jenem Sicherheitsgefühl zu belassen, das sie heute manchmal hat.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Nur dieser Sorge gelten die Ausführungen. Aber durch diese Entwicklung der modernen Waffen auf beiden Seiten ist auch das eingetreten, was Winston Churchill im Unterhaus wie folgt darlegte: Die Furcht ist heute die Tochter des Friedens geworden. Das heißt, auf beiden Seiten ist man so sehr mit den modernsten Vernichtungswaffen ausgerüstet, daß ein dritter Weltkrieg beide Seiten mit unerhörten Vernichtungswellen überfluten würde, so daß es keine Sieger und keine Besiegten mehr gäbe, sondern einen Akt der Vernichtung der Zivilisation. Vielleicht würde dann nach dem Zeitalter der Elektronik und der Kernphysik wieder ein Steinzeitalter beginnen. Wir sind ohnehin schon auf dem besten Wege, wieder in die Erde zu kriechen,
    wenn ich an die Anstrengungen der schwedischen Industrie denke, sich in ihre Felsen hineinzubauen. Der Steinzeitmensch ist bereits auf neuem Wege!


    (Dr. Mende)

    Es wird zweckmäßig sein, die Planungen, die wir auf dem Gebiet der Verteidigung durchführen, so zu synchronisieren, daß es hier nicht zu einem Durcheinander kommt. Ich stimme Herrn Kollegen .Erler völlig zu: Das Schlimmste, was uns passieren könnte, wären eifersüchtige Ressortstreitigkeiten, die dann verhindern, was in der Sache getan werden muß. Ich erinnere: auch in Amerika hat man den ersten Entwicklungen in der Atomphysik nur 6000 Dollar bewilligt, und die Fachleute, angefangen von Professor Einstein, Niels Bohr, Lise Meitner bis zu Herrn Professor Dr. Conant, hatten große Mühe, gerade die Militärs, die allzusehr im Denken der Vergangenheit befangen waren, von der revolutionären Entwicklung zu überzeugen. Am Ende sind dann 2 Milliarden Dollar allein bis zur Explosion der Hiroshima-Bombe ausgegeben worden. Sie sehen: welche riesigen Leistungen! Seien wir unseren Partnern aus der atlantischen Verteidigungsgemeinschaft dankbar, daß sie für uns Forschungs- und Entwicklungsaufgaben übernommen haben, die wir aus eigener Kraft gar nicht lösen können.
    Das Tröstliche unserer Situation ist schließlich, daß wir nicht allein auf weiter Flur stehen, sondern daß die Bundesrepublik in ein atlantisches Verteidigungssystem eingebettet ist. Europa und seine Freiheit können nicht aus der Kraft Deutschlands, auch nicht aus der Kraft des restlichen Europa geschützt werden, sondern man braucht die Hilfe des großen atlantischen Bruders, der Vereinigten Staaten. Da wir diese Hilfe besitzen, sollten wir bei aller Sorge um unsere gefahrvolle Situation in der Bundesrepublik auch die Hoffnung hegen, daß am Ende über weitere Konferenzen doch jenes kollektive Sicherheitssystem gefunden wird, das uns aus der Spannung löst, Aufmarschgebiet zweier Militärblöcke geworden zu sein, das Europa aus der Spannung löst und das die Menschheit wieder aufatmen läßt, weil der dritte Weltkrieg nicht stattfindet! Denn über den politischen Parteien sollten Deutschland und der Wille zur deutschen Wiedervereinigung stehen, über Deutschland das europäische Bewußtsein, aber der Friede, meine Damen und Herren, über alles, über alles in der Welt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)