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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955 6189 116. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955. Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu seinem Bericht in der 105. Sitzung als Berichterstatter des Wahl-Prüfungsausschusses zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler (Anlage 2) . 6192 A Geschäftliche Mitteilungen 6233 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 6192 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 203, 206 (Drucksachen 1834, 1918; 1854, 1914) 6192 B Fragestunde (Drucksache 1911): Wegfall der Verlesung der Fragen, Beschränkung in der Stellung von Zusatzfragen und im Umfang der Antworten: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6192 B, 6202 A 1. betr. Haushaltsbuchführung und -rechnungslegung: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6192 C, D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 6192 D 2. betr. Anzeigepflicht bei Änderung der Fahrtrichtung auf Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6193 A, C Huth (CDU/CSU) 6193 C 3. betr. Interesse des Staats an der politischen Zugehörigkeit der Beamten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6193 D, 6194 A Dr. Arndt (SPD) 6193 D, 6194 A 4. betr. Frage der Zulässigkeit der Verpflichtung zur Geheimhaltung des Inhalts einer Anklageschrift: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6194 A, D Dr. Arndt (SPD) 6194 D 5. betr. Kraftverkehr im Zonenrandraum Herleshausen bzw. Obersuhl und Heringen (Werra) — Kalizeche Winters-hall —: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6195 A, D Dr. Arndt (SPD) 6195 B 6. betr. Gefährdung der Pressefreiheit durch Verurteilung von Schriftleitern wegen Zeugnisverweigerung: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6195 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 6196 A 7. betr. Mitarbeit von Kabinettsmitgliedern bei der sogenannten Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6196 A, B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 6196 B, C 8. betr. Kontrolle des Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6196 C, D Rademacher (FDP) 6196 D 9. betr. Gefährdungen durch Versuche mit atomaren Explosionen: Strauß, Bundesminister für Atomfragen . . . . 6197 A, C, D, 6198 A Kahn-Ackermann (SPD) . 6197 B, D, 6198 A 10. betr. Sprengkammern in der Arnsberger Klosterbrücke: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6198 A, B Heide (SPD) 6198 B 11. Kindergeldzahlungen für die Arbeiter der Bundesdruckerei in Berlin: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 C, D Stingl (CDU/CSU) 6198 C 12. betr. Nachuntersuchungen von Kriegsbeschädigten des 1. Weltkrieges: Storch, Bundesminister für Arbeit 6198 E Stingl (CDU/CSU) 6198 I 13. betr. steuerliche Erleichterungen für alte Menschen bei Verlust von Ersparnissen infolge der Währungsreform: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 D, 6199 B Stingl (CDU/CSU) 6199 B 14. betr. Ausgabe von Streifbändern mit eingedruckten Marken zur Beförderung von Drucksachen: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6199 B, D Ritzel (SPD) 6199 D 15. betr. Entlastungsstraße vom Raum Bonn bis Speyer über den Hunsrück und die vordere Eifel: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6200 A, B Josten (CDU/CSU) 6200 B 16. betr. Verbleib der Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaften in Berlin: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 6200 B, C 17. betr. Frage der Zustimmung der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 D, 6201 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 6200 D, 6201 A 18. betr. Umwandlung von selbständigen Postämtern in Zweigpostämter: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6201 A, B Ritzel (SPD) 6201 A 19. betr. Gefahrenstelle im Zuge der Bundesstraße 4 nördlich Uelzen am Hoystorfer Berg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 B Lotze (CDU/CSU) 6201 C 20. betr. Überfüllung der Züge im Berufsverkehr im Raum Schweinfurt: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 C 21. betr. Auswirkungen der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung bzw. Vorbereitung einer Sechsten Verordnung: Storch, Bundesminister für Arbeit . 6201 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 6201 D 22. bis 43. wegen Fristablaufs der Fragestunde zurückgestellt 6202 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verhalten des Bundeskanzlers im Falle Schmeißer (Drucksache 1733) 6202 A Kühn (Köln) (SPD), Anfragender 6202 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 6204 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungshilfe (Drucksache 1855); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit (Drucksache 1919) 6209 A Berendsen (CDU/CSU), Berichterstatter 6209 A, B Beschlußfassung 6211 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Folgerungen aus den westlichen Luftmanövern „Operation Alert 1955" und „Carte blanche" (Drucksache 1603) . . . 6211 B Erler (SPD), Anfragender . . . . 6211 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 6213 D Dr. Mende (FDP) 6216 C Blachstein (SPD) 6221 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6222 D Berendsen (CDU/CSU) 6223 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksache 1661); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 1851, Umdrucke 495, 496) . . 6224 B Runge (SPD), Berichterstatter . . . 6224 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) 6225 A, 6229 B, 6231 D Dr. Furler (CDU/CSU) . . . 6225 B, 6232 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 6225 C, 6231 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6225 D, 6226 D Maucher (CDU/CSU) 6225 D Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) 6226 A Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 6227 D, 6228 B Kahn (CDU/CSU) 6231 B, C Dr. Bucher (FDP) 6232 B Vizepräsident Dr. Schmid . 6232 D, 6233 A Abstimmungen . 6226 A, 6228 B, 6229 A, 6232 C, 6233 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksache 1598); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1864) 6233 B Beschlußfassung 6233 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 1882) . . . 6233 C Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge, für Fragen des Gesundheitswesens, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten . . 6233 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (Drucksache 1905) 6233 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 6233 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Besoldungsangleichungsgesetz für den Bundesgrenzschutz) (Drucksache 1881) 6233 D Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . . . 6233 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistiken der Steuern vom Einkommen (Drucksache 1639); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1904) 6233 D Beschlußfassung 6234 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1850, zu 1850) 6234 A Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/ CSU) (Schriftlicher Bericht) . . 6236 D Beschlußfassung 6234 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht (Drucksache 1863) 6234 C Dr. Czermak (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6237 C Beschlußfassung 6234 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache 1870) . 6234 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6234 D Zweite Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 809); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1852) . . 6234 D Holla (CDU/CSU), Berichterstatter 6235 A Beschlußfassung 6235 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) . . . 6235 C, 6238 C Beschlußfassung 6235 C Nächste Sitzung 6235 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6235 B Anlage 2: Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler 6236 A Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Dr Böhm (Frankfurt) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes (Umdruck 495) . . . . 6236 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (zu Drucksache 1850) . . 6236 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes betr. zeitweilige besondere Rege- lung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1863) 6237 C Anlage 6: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) 6238 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1. 1956 Moll 1. 1. 1956 Peters 1. 1. 1956 Neumann 21. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 17. 12. 1955 'Dr. Luchtenberg 16. 12. 1955 Dr. Reichstein 16. 12. 1955 Dr. Graf (München) 15. 12. 1955 Schröter (Wilmersdorf) 15. 12. 1955 Frau Rudoll 15. 12. 1955 Dr. Baade 10. 12. 1955 Eberhard 10. 12. 1955 Gedat 10. 12. 1955 Kiesinger 10. 12. 1955 Kriedemann 10. 12. 1955 Kutschera 10. 12. 1955 Onnen 10. 12. 1955 Op den Orth 10. 12. 1955 Frau Renger 10. 12. 1955 Leibfried 9. 12. 1955 Morgenthaler 9. 12. 1955 Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Stahl 9. 12. 1955 Frau Vietje 9. 12. 1955 Pöhler 8. 12. 1955 Frau Pitz 8. 12. 1955 Schill (Freiburg) 8. 12. 1955 Frau Ackermann 7. 12. 1955 Frau Albertz 7. 12. 1955 Fürst von Bismarck 7. 12. 1955 von Bodelschwingh 7. 12. 1955 Dr. Bucerius 7. 12. 1955 Dr. Elbrächter 7. 12. 1955 Etzenbach 7. 12. 1955 Frehsee 7. 12. 1955 Dr. Glasmeyer 7. 12. 1955 Häussler 7. 12. 1955 Dr. Hammer 7. 12. 1955 Könen (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Knobloch 7. 12. 1955 Ladebeck 7. 12. 1955 Lulay 7. 12. 1955 Majonica 7. 12. 1955 Menke 7. 12. 1955 Rasner 7. 12. 1955 Scheppmann 7. 12. 1955 Dr. Schild (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Schloß 7. 12. 1955 Schneider (Hamburg) 7. 12. 1955 Spies (Brücken) 7. 12. 1955 Dr. Stammberger 7. 12. 1955 Stauch 7. 12. 1955 Sträter 7. 12. 1955 b) Urlaubsanträge bis einschließlich Feldmann 17. 12. 1955 Heiland 17. 12. 1955 Hörauf 17. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 17. 12. 1955 Welke 17. 12. 1955 Klingelhöfer 31. 12. 1955 Anlage 2 (Vgl. S. 6192 A) Erklärung des Abgeordneten Dr. Mommer In der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 1955 hatte ich als Berichterstatter des Wahlprüfungsausschusses zu dem Immunitätsfall Dr. Wuermeling/Dr. Dehler Bericht zu erstatten. Herr Bundesminister Dr. Wuermeling hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß mir dabei in der Zitierung der Akten ein Fehler unterlaufen ist, dem politische Bedeutung zukommt. Nach dem wörtlichen Bericht der 105. Sitzung habe ich gesagt (Seite 5801): Nach einem Bericht der sozialdemokratischen Zeitung „Freiheit" soll Herr Wuermeling auf einer Kundgebung der Katholischen Jugend gesagt haben: „Wir als katholische Christen wissen, daß wir besser sind als unsere heidnische Umwelt." Herr Wuermeling bestreitet, daß er so etwas gesagt habe, und berichtigt unter Angabe zahlreicher Zeugen dahingehend, daß er nur gesagt habe: „Wir katholischen Christen tragen im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon, weil wir die bessere Sache vertreten." Herr Bundesminister Wuermeling hat nach seiner Darstellung in dem Brief an Herrn Dr. Dehler vom 19. Juni 1954 nicht von katholischen Christen, sondern von kirchlich-gläubigen Christen gesprochen. Es heißt in diesem Brief: Ich habe in Bingen den Anspruch der kirchlichgläubigen Christen auf Gleichberechtigung in der öffentlichen Meinung zum Ausdruck gebracht und dazu erklärt, daß wir im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon tragen würden, „weil wir die bessere Sache vertreten". Dr. Karl Mommer Anlage 3 Umdruck 495 (Vgl. S. 6224 B, 6225 B, 6226 A, 6228 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Dr. Willeke, Dr. Furler, Dr. Kihn (Würzburg) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Absätze 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksachen 1851, 1661). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: In den im Artikel 29 Abs. 2 des Grundgesetzes bezeichneten Gebietsteilen werden auf Antrag Volksbegehren durchgeführt. 2. § 20 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. im Falle des Artikels 29 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes der abgelehnte Teil des Gesetzes. 3. Dem § 20 wird der folgende Abs. 2 angefügt: (2) Falls innerhalb der in Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes bezeichneten Frist ein Gesetz über die Neugliederung nicht zustande kommt oder falls ein zustandegekommenes Gesetz eine Bestimmung über die Landeszugehörigkeit eines Gebietsteils, in dem ein Volksbegehren zustandegekommen ist, nicht enthält, so ist in diesem Gebietsteil in jedem Falle ein Volksentscheid über den im Volksbegehren gestellten Antrag durchzuführen. Der bisherige Wortlaut des § 20 wird Abs. 1. Bonn, den 6. Dezember 1955 Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dresbach Dr. Willeke Dr. Furler Dr. Kihn (Würzburg) Bauer (Wasserburg) Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Demmelmeier Funk Frau Geisendörfer Höcherl Höfler Dr. Horlacher Kramel Kroll Frau Dr. Kuchtner Frhr. Riederer von Paar Rümmele Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Graf von Spreti Unertl Wittmann Anlage 4 zu Drucksache 1850 (Vgl. S. 6234 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Bleyler (Freiburg). Der Ausschuß für Arbeit hat in zwei Sitzungen am 13. Juli und am 14. September 1955 den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit - Drucksache 1369 - beraten. Dieses Übereinkommen Nr. 100 ist im Juni 1951 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation beschlossen worden und indessen durch neun Länder - darunter Frankreich, Belgien und Österreich - ratifiziert worden, während andere große Industriestaaten - z. B. England, USA - ihm noch nicht beigetreten sind. Der Europarat hat im Sommer dieses Jahres ein- (Frau Dr. Bleyler [Freiburg]) stimmig beschlossen, den Regierungen seiner Mitgliedstaaten das Übereinkommen zur Ratifizierung zu empfehlen. Die Konvention Nr. 100 fordert von den Unterzeichnerstaaten, wie es im Art. 2 heißt, entsprechend dem in ihrem Land bestehenden Verfahren zur Lohnfestsetzung die Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit für alle Arbeitnehmer zu för der n und, soweit es mit diesem Verfahren vereinbar ist, sicherzustellen. Das große Anliegen, das in diesem Abkommen Nr. 100 angesprochen wird, ist ja bekannt. Seit Jahren laufen die Bestrebungen, die Ungerechtigkeit der geringeren Bezahlung der Frauenarbeit zu beseitigen. Sie haben bisher nur zu Teilerfolgen geführt. Der Ausschuß war sich darin einig, daß der Grundsatz der Lohngleichheit Geltung haben müsse, da er ja dem Art. 3 des Grundgesetzes entspricht, wie die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 15. Januar 1955 festgestellt hat. Aber die Schwierigkeiten in der Durchführung dieses Prinzips, die vor allem in der Feststellung der Gleichwertigkeit der Arbeit männlicher und weiblicher Arbeitskräfteliegen, zumal dort, wo die Arbeit andersartig ist, sowie in der internationalen Auswirkung wurden nicht verkannt. Unterschiede bestanden in der Auffassung darüber, ob die Ratifikation gleich erfolgen solle oder erst dann, wenn die nach Art. 2 des Abkommens verlangten Förderungsmaßnahmen durchgeführt seien. Da die Lohnfestsetzung in Deutschland nicht durch staatliche Einwirkung, sondern durch die Sozialpartner erfolgt, hat die Regierung die Sozialpartner zur Bildung einer Studien- und Untersuchungskommission aufgefordert. Diese Kommission soll in der Folgezeit die Aufgabe übernehmen, die Gleichwertigkeit der verschiedenen Tätigkeiten festzustellen und über die Möglichkeit der Anwendung des Grundsatzes zu beraten. Zunächst wollte der Ausschuß die ersten Beratungsergebnisse dieser Kommission abwarten und vertagte daher die weitere Beratung bis nach den Parlamentsferien. Doch hat die Kommission ihre Arbeit noch nicht aufgenommen, wenn auch die Tarifpartner sich indessen grundsätzlich zur Mitarbeit bereit erklärt haben. Bei der Schwierigkeit der Materie werden Gutachten und Erfahrungsberichte nicht so rasch möglich sein. Der Ausschuß war aber in seiner Mehrheit der Auffassung, daß schon mit der Bildung dieser Kommission die Förderungsmaßnahmen gemäß Art. 2 des Abkommens eingeleitet und damit die Voraussetzungen zur Ratifikation erfüllt seien. Der Antrag der Minderheit, die Beratung um sechs bis neun Monate zu vertagen, um die ersten Arbeitsergebnisse abzuwarten, wurde abgelehnt. Gegen zwei Stimmen beschloß der Ausschuß, den vorliegenden Entwurf — Drucksache 1369 — dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. Dezember 1955 Frau Dr. Bleyler Berichterstatterin Anlage 5 Drucksache 1863 (Vgl. S. 6234 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Czermak Der Gesetzentwurf regelt die Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften, die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs betreiben und nach § 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 522) der Eisenbahnaufsicht unterstehen. Es handelt sich also um Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Bundesbahn gehören und von Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden. Diese Gesellschaften sind bei der Erneuerung des Aktienrechts durch das Aktiengesetz vom 30. Januar 1937 (RGBl. I S. 10) gemäß § 34 der 1. Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 29. September 1937 (RGBl. I S. 1026) von der Abschlußprüfung der Abschlüsse von Geschäftsjahren befreit worden, die vor dem 1. Januar 1939 begannen. Diese Befreiung wurde im Hinblick auf den Kriegsausbruch mehrfach verlängert. Zuletzt wurde durch das handelsrechtliche Bereinigungsgesetz vom 18. April 1950 (BGBl. S. 90) eine weitere Befreiung für Abschlüsse von Geschäftsjahren vorgesehen, die vor dem 1. Januar 1953 endigten. Die Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1952 endigten, unterliegen also nach der gegenwärtigen Rechtslage der aktienrechtlichen Pflichtprüfung nach den §§ 135 bis 141 des Aktiengesetzes. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere Befreiung der Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs von der Pflichtprüfung der Abschlüsse für Geschäftsjahre vor, die nach dem 31. Dezember 1952 und vor dem 1. Januar 1956 endigen, mit der Maßgabe, daß diese nach ihrer Wahl sich entweder durch Abschlußprüfer im Sinne des Aktiengesetzes oder in sinngemäßer Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes im Aufsichtswege prüfen lassen müssen. Damit bleibt die Grundsatzfrage, ob eine Pflichtprüfung bei diesen Eisenbahngesellschaften endgültig eingeführt werden soll oder ob diese dauernd davon befreit werden sollen, noch offen. Der Entwurf beschränkt sich daher darauf, für eine Übergangszeit die Wahlmöglichkeit zwischen einer Prüfung nach dem Aktiengesetz und der Prüfung im Aufsichtswege in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Aktiengesetzes zu eröffnen. Damit weicht er von der Regelung für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 1953 endigten, nach der eine völlige Freistellung von der aktienrechtlichen Pflichtprüfung bestand, sowie von der gegenwärtigen Rechtslage, wonach ausschließlich eine Pflichtprüfung nach dem Aktiengesetz gegeben ist, ab. Der Entwurf stellt sicher, daß auf jeden Fall eine Prüfung der Jahresabschlüsse der genannten Eisenbahnaktiengesellschaften nach aktienrechtlichen Grundsätzen erfolgt. Der mitbeteiligte Ausschuß für Verkehrswesen hat empfohlen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen, während der Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Frage aufgeworfen hat, ob es (Dr. Czermak) aus grundsätzlichen Erwägungen ratsam sei, in Einzelfällen auf die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflichtrevision zugunsten einer Prüfung durch die aufsichtführende Behörde zu verzichten. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat dieses Bedenken und die damit verbundene Grundsatzfrage, ob man zu einer staatlichen Prüfung der Geschäftsgebarung von Aktiengesellschaften kommen dürfe, eingehend erörtert. Der Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, es sei vertretbar, vorübergehend von dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung abzuweichen, da es sich bei diesen Aktiengesellschaften um öffentliche Unternehmungen handle, die nur formell als Aktiengesellschaften betrieben würden. Daher sei es erforderlich, eine Prüfung auf jeden Fall sicherzustellen. Der Ausschuß hat jedoch ausdrücklich festgestellt, dadurch werde kein Präjudiz dafür geschaffen, daß auch in Zukunft von dem Grundsatz der Prüfung nach dem Aktiengesetz abgewichen werden würde. Für Jahresabschlüsse, die nach dem 1. Januar 1956 endigen, wird daher an dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung festgehalten werden müssen. Der Entwurf führt die Bezeichnung „Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs" ein. Er weicht damit von dem bisher gebräuchlichen Begriff „Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs und Kleinbahnen" ab, ohne daß damit jedoch der Kreis der von dem Gesetz betroffenen Aktiengesellschaften geändert wird. Da die Vorschrift des § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, wonach ein nicht geprüfter, aber trotzdem festgestellter Jahresabschluß nichtig ist, nicht unmittelbar auf die nach dem Entwurf zu prüfenden Jahresabschlüsse angewendet werden kann, weil in diesen Fällen statt der Abschlußprüfung auch eine Prüfung im Aufsichtswege zugelassen ist, bestimmt Absatz 2 in Anlehnung an § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, daß ein Jahresabschluß, der weder durch einen Abschlußprüfer noch im Aufsichtswege geprüft worden ist, nicht festgestellt werden kann. Ein trotzdem festgestellter Jahresabschluß ist nichtig. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs behandelt nur die Frage, durch wen die Prüfung eines Jahresabschlusses stattgefunden haben muß, um diesen gesellschaftsrechtlich wirksam werden zu lassen. Ein Eingriff in Aufsichtsbefugnisse ist damit nicht beabsichtigt. Daher stellt § 1 Abs. 1 Satz 2 klar, daß die Vorschriften über die Eisenbahnaufsicht unberührt bleiben. Bonn, den 7. November 1955 Dr. Czermak Berichterstatter Anlage 6 Umdruck 494 (Vgl. S. 6235 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DP betreffend Gleichstellung der Presse-Versicherung mit der Sozialversicherung (Drucksache 1893) an den Ausschuß für Geld und Kredit (federführend), an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films. Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich die Große Anfrage meiner Fraktion begründe, möchte ich ausdrücklich anerkennen, daß sich der Herr Bundeskanzler sofort nach Einbringung unserer Anfrage zur Beantwortung bereit erklärt hat und lediglich seine Krankheit daran schuld ist, daß wir erst heute, zehn Wochen nach der von uns beanstandeten Beendigung des Prozesses, hier darüber reden können. Ich möchte zugleich bedauern, daß die erste direkte Auseinandersetzung mit dem Herrn Bundeskanzler nach seiner Wiedergenesung einen solchen Gegenstand zum Thema haben muß; denn niemand, der heute zu diesem Punkt der Tagesordnung zu sprechen hat, wird das mit dem wohlgemuten Gefühl, mit dem man in einen Streit der Meinungen und der Gesinnungen hineingeht, tun. Der Gegenstand unserer Großen Anfrage ist nicht der Stoff zu einer Sternstunde des Parlaments. Ich bitte Sie, mir zu glauben, daß die sozialdemokratische Fraktion keinerlei propagandistische Absichten gegen die Bundesregierung mit dieser Anfrage verbindet.

    (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    — Es gibt einige unter Ihnen, die darob zu lachen scheinen. Verzeihen Sie, meine Damen und Herren, wenn ich trotz dieser naiven, vielleicht etwas entmutigenden Heiterkeit sage: wir möchten in dieser Affäre eine Situation schaffen, die es uns gestattet, auch u n s vor den Herrn Bundeskanzler zu stellen, nicht vor seine Person — Sie werden mir glauben, wenn ich sage: dafür ist das freundnachbarliche Verhältnis nicht gut genug —, aber vor ihn als den Träger einer Institution, der wir als Opposition genau so verpflichtet sind wie Sie. Wir fühlen uns als Opposition für das Ansehen des Staates und seiner durch das Grundgesetz geschaffenen Organe genau so verantwortlich wie alle anderen, und wir wünschen deshalb, daß die Beratung unserer Großen Anfrage aus dem Geiste dieser gemeinsamen Verantwortung geführt wird, die wir alle in diesem Hause haben, ohne Beschuldigungen und ohne Beschönigungen.
    Deshalb noch eine Bemerkung vorweg, die ich mit aller Klarheit aussprechen möchte. Die sozialdemokratische Fraktion macht sich das Material der Beschuldigungen und Behauptungen- des ehemaligen Agenten Schmeißer nicht zu eigen. Das Geschmeiß aller Agentenfiguren, die als Giftblüten auf dem Sumpf von Krieg und Niederlage gediehen sind, ist für uns nicht Kronzeuge der innenpolitischen Auseinandersetzung.

    (Abg. Dr. von Brentano: Bravo!) Wir legen Wert darauf, uns von denen zu unterscheiden, die gelegentlich etwas sehr freihändig mit unkontrollierten Agentenmeldungen in der innenpolitischen Auseinandersetzung verfahren.


    (Beifall bei der SPD.)

    Aber wenn nun einmal aus den Kehrichttonnen der Geheimdienste solche Beschuldigungen an die Öffentlichkeit gespült werden, gibt es nur zwei Verhaltensweisen. Entweder die eine — die ich verstehen würde —, daß eine Regierung sagt: Mit käuflichen Agenten kreuzen wir nicht die Klingen! Niedriger hängen! Unsere Handlungen stehen im Lichte der Öffentlichkeit, und damit ist für uns die Sache erledigt. Es gibt eine andere, eine zweite Verhaltensregel, die der Herr Bundeskanzler und die mit ihm Beschuldigten ergriffen haben: den Weg der Verleumdungsklage gegen diejenigen, die diese Behauptungen aufgestellt haben. Dann aber, meine Damen und Herren — und hier liegt der Kern unserer Kritik —, muß der angestrengte Prozeß bis zum unmißverständlichen Urteil durchgestanden werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Denn es waren schließlich schwerwiegende Beschuldigungen, die von dem Chefagenten des französischen Nachrichtendienstes gegen den Bundeskanzler Adenauer, den damaligen Zonenvorsitzenden der CDU, gegen den Botschafter Blankenhorn, den damaligen Generalsekretär der CDU, und gegen den Generalkonsul Reifferscheidt, den damaligen Wirtschaftsbeauftragten der CDU, erhoben worden sind.
    Es geht hier nicht um die Glaubwürdigkeit dieser Beschuldigungen. Der Bundestag ist weder berufen noch imstande, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit solcher Behauptungen zu entscheiden. Der Herr Bundeskanzler hat ja auch den Weg einer prozessualen Klärung beschritten. Allein um die Art und Weise, wie dieser Prozeß nach dreijähriger Vorbereitung in einer Form abgebrochen wurde, die Bestürzung und Befremdung innerhalb und außerhalb unseres Landes ausgelöst hat, geht es hier.


Rede von: Unbekanntinfo_outline

Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Art, wie durch Rücknahme der Strafanträge das Strafverfahren gegen Schmeißer ohne Beweisaufnahme und ohne gerichtlichen Urteilsspruch zur Einstellung gelangte, geeignet ist, das Vertrauen in die Sauberkeit des öffentlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden?
Noch nie sind Sie, Herr Bundeskanzler, so sehr Gegenstand allgemeiner Kritik auch bei Ihren beifallsbereitesten Anhängern gewesen wie angesichts dieses, wie eine sehr bekannte Zeitung geschrieben hat, „peinlichen Eindrucks eines ungewöhnlichen Verhaltens".
Ich will einige dieser Stimmen zitieren, und Sie werden sehen, daß es keine sind, die der Opposition nahestehen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" — nachdem Paul Sethe weggetreten wurde, doch wohl nahezu uneingeschränkt regierungstreu

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

hat gesagt, es sei unakzeptabel, „einen mehr oder
minder privaten Prozeßvergleich als eine befriedigende Lösung einer primär politischen Affäre hin-


(Kühn [Köln])

zunehmen". Die „Neue Zürcher Zeitung", eine traditionell, würde ich sagen, kanzlerfreundliche, sehr bedeutende Schweizer Zeitung — bei der man auch sagen kann, daß, nachdem Herr Geilinger nach freundlicher Regierungsbeteiligung wegexperimentiert worden ist, nun der letzte Schimmer einer Oppositionsverdächtigkeit weggefallen ist —, hat geschrieben, sie sei „überrascht, verwirrt und ziemlich bestürzt". Sie hat wörtlich geschrieben, daß sie ein „Unbehagen über diesen Kompromiß empfinde".
Selbst die „Kölnische Rundschau" — ich sage bewußt: selbst die „Kölnische Rundschau"! — kann einen sanften Tadel nicht unterdrücken und schreibt:
Die Auffassung kann nicht unterdrückt werden, es wäre besser gewesen, das Verfahren bis zum Urteilsspruch durchzuführen.
Der Herr Ministerpräsident Hellwege, aus dem Kabinett des Herrn Bundeskanzlers hervorgegangen und im Besitze seines Vertrauens Ministerpräsident in Niedersachsen,

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

hat nach der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zum Prozeßausgang wörtlich gesagt, daß der „Ausgang des Prozesses als eine starke Zumutung an die Gutgläubigkeit der Staatsbürger" zu betrachten sei.
Gestatten Sie mir, als letzten Herrn Roegele aus dem „Rheinischen Merkur" zu zitieren,

(Heiterkeit bei der SPD)

der doch einer der eifrigsten intelektuellen Stabschefs für die Regierungsideologie ist, — ich glaube, daß ich das sagen kann, ohne Herrn Globke zu nahe zu treten!

(Große Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der SPD.)

Er hat in seinem Kommentar zu der Beendigung dieser prozessualen Affäre von einem „unerwarteten und schmählichen Ergebnis" gesprochen.
Ich habe nur wenige und dem Herrn Bundeskanzler selber sehr nahestehende Stimmen zitiert. Aber so spiegelt sich diese Affäre in Hunderten und Tausenden Blättern des Inlandes und des Auslandes. Deshalb sprechen wir hier darüber, nicht etwa, weil wir aus propagandasüchtigem Behagen in dieser Affäre rühren möchten,

(Lachen bei der CDU/CSU)

sondern weil das ganze Volk — meine Damen und Herren, nehmen Sie das mit dem notwendigen Ernst! — in seinem Vertrauen zu seinen staatlichen Institutionen erschüttert zu werden droht, eine Befürchtung, die in den Tagen, als dieser Prozeß aktuelles Gesprächsthema auch in Ihren Kreisen war, selbst ein erheblicher Teil der Herren, die hier auf den Regierungsbänken sitzen, geäußert hat. Es soll niemand auf die Vergeßlichkeit der Öffentlichkeit spekulieren. Scheinbar ins Vergessen abgesunkene Peinlichkeiten und Versäumnisse werden in Krisenzeiten eines Volkes wieder an die Oberfläche gespült und bilden dann den Rohstoff der Demagogen und Verleumder.
Der Dunstkreis der Schmeißer-Affäre darf nicht unsere Innenpolitik vergiften. Das ist unser entscheidendes Anliegen. Es würde keine Partei dieses Hauses daraus einen dauernden Nutzen ziehen können, es sei denn die Partei der Antidemokratie, gegen die wir eine gemeinsame Front zu bilden haben. Unlängst hat eine EMNID-Befragung über das Ansehen des Parlaments und der Demokratie ein sehr erfreuliches Ergebnis gezeigt. Zwischen 1951 und 1955 hat sich der Kreis derjenigen, die sich sehr positiv zu diesem Hause und seinen Institutionen geäußert haben, verdoppelt, und der Kreis derjenigen, die ihm die Zensur „im Grunde gut" gegeben haben, immerhin von 28 % auf 43 % erhöht. Aber dieses Fundament ist nicht so stabil, daß man freventlich darauf herumtreten dürfte.
In dem Wunsche, vor diesem Parlament, dem der Herr Bundeskanzler politisch Rechenschaft schuldet, Klarheit über die Motive seines Verhaltens und über die Motive seiner Berater, die er politisch vor diesem Hause zu vertreten hat, zu gewinnen, haben wir eine Reihe von Fragen gestellt. Wir fragen:
Aus welchen Gründen haben Bundeskanzler Adenauer, Botschafter Blankenhorn und Generalkonsul Reifferscheidt es für angemessen und möglich gehalten, sich während der gerichtlichen Hauptverhandlung mit dem öffentlich wegen Verleumdung angeklagten früheren Agenten einer ausländischen Macht auf Vergleichsverhandlungen einzulassen?
Rekapitulieren wir ganz kurz den Verlauf der Tatsachen: Im Jahre 1952 läßt der Herr Bundeskanzler unter Zuhilfenahme von Tausenden von Polizisten eine Ausgabe des „Spiegel" beschlagnahmen und veranlaßt durch Strafanträge eine gerichtliche Untersuchung, die drei Jahre dauert. Das Gericht reist in Deutschland umher. Es gibt eine Fülle von Verhandlungen, Vernehmungen, umfangreiche Akten entstehen, Zeugen werden zum Teil mit dem Flugzeug aus Übersee herbeigeholt. Und da, nach Eintritt in die öffentliche Hauptverhandlung, nimmt der Herr Bundeskanzler seine Strafanträge gegen den Urheber und die Verbreiter der außerordentlich schwerwiegenden Beschuldigungen, gegen die er Verleumdungsklage erhoben hat, zurück, und er duldet, daß Beamte, für die er — ich wiederhole — vor diesem Hause die politische Verantwortung trägt, das gleiche tun. Er läßt es gerade noch zur Vernehmung des Hauptangeklagten zur Person kommen, und in diesem letzten Augenblick, bevor die Vershandlung in der Sache beginnt, erfolgt der Verzicht auf das laut proklamierte Prozeßziel, den Nachweis der Unwahrheit. Durfte sich der Herr Bundeskanzler darauf einlassen, auf die gerichtliche Klärung zu verzichten, noch dazu gerade in diesem Augenblick, als sie in greifbarer Nähe stand? Ist es für den Herrn Bundeskanzler angemessen, sich unter diesen Umständen während einer gerichtlichen Hauptverhandlung auf Vergleichsgespräche mit dem früheren Agenten einer auswärtigen Macht einzulassen? Durfte er dessen verklausulierte und den Kern der streitigen Behauptungen keineswegs betreffende Erklärungen als einen Ersatz für eine solche gerichtliche Klärung hinnehmen?
Es mag sein, daß die Initiative zu dem Prozeßvergleich von den Angeklagten ausgegangen ist. Auch dazu sind die Nachrichten sehr zwiespältig, und wir wären sehr dankbar, wenn wir von dem Herrn Bundeskanzler auch in dieser Frage eine klare Erklärung bekommen könnten. Die Tatsache des Vergleichs war politisch genau so unakzeptabel, wie die Begleitumstände, unter denen es zu diesem Vergleich gekommen ist, ungeeignet waren, den Eindruck der Peinlichkeit zu verhindern, der


(Kühn [Köln])

hier entstanden ist. Warum kam es zu diesem Vergleich? Warum wurde auf die gerichtliche Klärung verzichtet? Lohnte sich der Prozeß nicht mehr, wie „Die Welt" in einem Artikel gefragt hat? Der Herr Generalkonsul Reifferscheidt hat nach dem Vergleich, wie Pressemeldungen sagten, Herrn Schmeißer „ein armes Würstchen" genannt. Glaubte man, der Prozeß lohne sich nicht mehr? Dann, glaube ich, war aber auch die Schlußfolgerung der „Welt" richtig, wenn sie sagte: „Dieser Kompromiß hätte sich dann ebensogut bereits vor drei Jahren durchsetzen lassen."
Der „Rheinische Merkur" hat das zum Ausdruck gebracht, was auch unsere Überlegung ist: „Eine irgendwie geartete Zurücknahme der in tatsächlicher Hinsicht vom ‚Spiegel' auf Grund der Schmeißer-Aussage erhobenen Vorwürfe fand nicht statt", und — das ist das Entscheidende — der Widerruf, die Zurücknahme der Behauptungen erfolgte nicht.
Und so fragen wir in unserer Frage Nr. 3: Warum haben Bundeskanzler Adenauer, Botschafter Blankenhorn und Generalkonsul Reifferscheidt ihre Strafanträge zurückgenommen, obwohl die von den Angeklagten abgegebenen Erklärungen die Wahrheitsfrage offenließen und mit dem Gegenstand der Anklage nicht übereinstimmten?
Die Angeklagten haben, wie Sie alle wissen, lediglich erklärt, daß sie einen Vorwurf pflichtwidrigen oder ehrenrührigen Verhaltens nicht erheben. Die sachlichen Behauptungen haben sie nicht zurückgenommen und statt dessen eine nur, wie wir glauben, fälschlich als „Ehrenerklärung" ausgegebene Erklärung abgegeben. Denn diese Erklärung ist keine Ehrenerklärung! Darüber hatten nicht die Angeklagten zu entscheiden, was „pflichtwidrig und unehrenhaft" ist. Die Entscheidung darüber ist nicht in das Urteil eines Agenten einer ausländischen Macht gelegt, der doch schließlich den Verkauf von Geheimnissen auf jeden Fall für ein ehrenhaftes Gewerbe — das er doch ausübt — zu halten geneigt sein wird. Um die Zurücknahme der Behauptungen aber ging es, nicht um den moralisch bewertenden Kommentar einer ungeeigneten und dafür unzuständigen Instanz. Und in der Tat hat auch der Verzicht auf die Klärung der Tatbestände in der Presse einen Niederschlag gefunden, so daß man schließen darf: die Angeklagten halten auch heute noch die These aufrecht; in der Sache haben sie keinen Rückzieher gemacht.
Es bleibt auch noch eine andere Frage: Wie sieht es um die Frage der Prozeßkosten aus? Auch hier herrscht eine betrübliche Unklarheit. Wir fragen:
Welche Vereinbarungen sind hinsichtlich der
Prozeßkosten getroffen worden? Wer hat sie
wirklich getragen? Warum haben Bundeskanzler Adenauer, Botschafter Blankenhorn und
Generalkonsul Reifferscheidt nicht darauf bestanden, daß die Angeklagten oder einer der
Angeklagten auch die Bundeskanzler Adenauer, Botschafter Blankenhorn und Generalkonsul Reifferscheidt erwachsenen Anwaltskosten erstatten? Wie hoch sind diese Anwaltskosten? Weshalb sind die beträchtlichen Auslagen an Reisekosten für die Zeugen Botschafter Blankenhorn, Generalkonsul Reifferscheidt
und Gesandter Strohm nicht als — vom Angeklagten Schmeißer zu erstattende — Gerichtskosten geltend gemacht, sondern aus
öffentlichen Mitteln bestritten worden?
Wer hat z. B. die Kosten für die Flugreise des Gesandten Strohm aus Südafrika gezahlt? Auch darüber gibt es der Öffentlichkeit gegenüber bisher keine befriedigende Tatsachenfeststellung. Die Schweizer Zeitung „Die Tat" schrieb, es sei aufgefallen, „allgemein aufgefallen, wie beflissen der Vertreter der Nebenkläger sich mit Versicherungen zeigte, daß der Staatskasse keine enormen Kosten erwachsen würden". Es sind aber und müssen bei einem solch umfassenden Prozeß enorme Kosten entstanden sein. Wer hat sie wirklich getragen?
Abschließend möchte ich noch einmal mit aller Deutlichkeit sichtbar werden lassen: Wir erheben keine Beschuldigung; wir erheben jedoch eine Forderung. Um der Regierung selbst willen, um des Parlaments willen, um des Ansehens unseres Staates willen, dem wir gemeinsam verpflichtet sind, ob Opposition oder Koalition, erheben wir die Forderung: Hier darf kein Zwielicht, hier darf keine Ungewißheit bleiben, Ungewißheit und Zwielicht, aus denen allein diejenigen Nutzen ziehen könnten, deren antidemokratische Spekulationen auf ihre Chance warten. Diese Spekulationen sind — das wissen wir doch alle — im Innern unseres Landes keineswegs tot, und von außen drohen sie aus einer ganz anderen geistigen Himmelsrichtung mit vervielfältigter Kraft.
Der Herr Bundeskanzler hat, als er aus Moskau zurückkehrte, auf einer Kölner Kolping-Veranstaltung gesagt, daß die geistige Auseinandersetzung mit dem Osten erst jetzt in ein entscheidendes Stadium eintreten wird. In der Tat, die Begegnung mit der sowjetischen Wirklichkeit und ihrer ideologischen Offensive tritt in ein neues und gefährliches Stadium. Neue Gefahren, neue Prüfungen und neue Bewährungen stehen vor uns allen, und da ist es ein bedrohliches Zeichen, daß — und der Herr Bundeskanzler, dem diese Presse ja auch schließlich täglich vorgelegt wird, muß es wissen — nahezu täglich die ostzonale Presse aus propagandistischen Gründen sich mit dieser Affäre beschäftigt.
Gefahren, die aus diesen Richtungen auf uns zukommen werden, werden wir nur bestehen, wenn unser Staatswesen unantastbar ist und Vertrauen einflößt. Schon das V e r m u t en von Skandalen verpestet die politische Atmosphäre. Denken wir an das Wort von Hebbel: „Leicht ist ein Sumpf zu verhüten, doch ist er einmal entstanden, so verhütet kein Gott Schlangen und Molche in ihm." Sorgen wir gemeinsam dafür, unseren Staat vor diesen Gefahren zu bewahren!
Meine Damen und Herren! Nehmen Sie die Versicherung an: Aus d i es e m Geiste haben wir unsere Fragen gestellt, und aus diesem Geiste erwarten wir die Antwort des Herrn Bundeskanzlers.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des GB/BHE.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben die Begründung der Großen Anfrage gehört. Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundeskanzler.