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ID0211611700

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    2. Deutscher Bundestag — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955 6189 116. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955. Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu seinem Bericht in der 105. Sitzung als Berichterstatter des Wahl-Prüfungsausschusses zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler (Anlage 2) . 6192 A Geschäftliche Mitteilungen 6233 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 6192 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 203, 206 (Drucksachen 1834, 1918; 1854, 1914) 6192 B Fragestunde (Drucksache 1911): Wegfall der Verlesung der Fragen, Beschränkung in der Stellung von Zusatzfragen und im Umfang der Antworten: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6192 B, 6202 A 1. betr. Haushaltsbuchführung und -rechnungslegung: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6192 C, D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 6192 D 2. betr. Anzeigepflicht bei Änderung der Fahrtrichtung auf Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6193 A, C Huth (CDU/CSU) 6193 C 3. betr. Interesse des Staats an der politischen Zugehörigkeit der Beamten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6193 D, 6194 A Dr. Arndt (SPD) 6193 D, 6194 A 4. betr. Frage der Zulässigkeit der Verpflichtung zur Geheimhaltung des Inhalts einer Anklageschrift: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6194 A, D Dr. Arndt (SPD) 6194 D 5. betr. Kraftverkehr im Zonenrandraum Herleshausen bzw. Obersuhl und Heringen (Werra) — Kalizeche Winters-hall —: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6195 A, D Dr. Arndt (SPD) 6195 B 6. betr. Gefährdung der Pressefreiheit durch Verurteilung von Schriftleitern wegen Zeugnisverweigerung: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6195 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 6196 A 7. betr. Mitarbeit von Kabinettsmitgliedern bei der sogenannten Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6196 A, B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 6196 B, C 8. betr. Kontrolle des Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6196 C, D Rademacher (FDP) 6196 D 9. betr. Gefährdungen durch Versuche mit atomaren Explosionen: Strauß, Bundesminister für Atomfragen . . . . 6197 A, C, D, 6198 A Kahn-Ackermann (SPD) . 6197 B, D, 6198 A 10. betr. Sprengkammern in der Arnsberger Klosterbrücke: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6198 A, B Heide (SPD) 6198 B 11. Kindergeldzahlungen für die Arbeiter der Bundesdruckerei in Berlin: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 C, D Stingl (CDU/CSU) 6198 C 12. betr. Nachuntersuchungen von Kriegsbeschädigten des 1. Weltkrieges: Storch, Bundesminister für Arbeit 6198 E Stingl (CDU/CSU) 6198 I 13. betr. steuerliche Erleichterungen für alte Menschen bei Verlust von Ersparnissen infolge der Währungsreform: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 D, 6199 B Stingl (CDU/CSU) 6199 B 14. betr. Ausgabe von Streifbändern mit eingedruckten Marken zur Beförderung von Drucksachen: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6199 B, D Ritzel (SPD) 6199 D 15. betr. Entlastungsstraße vom Raum Bonn bis Speyer über den Hunsrück und die vordere Eifel: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6200 A, B Josten (CDU/CSU) 6200 B 16. betr. Verbleib der Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaften in Berlin: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 6200 B, C 17. betr. Frage der Zustimmung der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 D, 6201 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 6200 D, 6201 A 18. betr. Umwandlung von selbständigen Postämtern in Zweigpostämter: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6201 A, B Ritzel (SPD) 6201 A 19. betr. Gefahrenstelle im Zuge der Bundesstraße 4 nördlich Uelzen am Hoystorfer Berg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 B Lotze (CDU/CSU) 6201 C 20. betr. Überfüllung der Züge im Berufsverkehr im Raum Schweinfurt: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 C 21. betr. Auswirkungen der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung bzw. Vorbereitung einer Sechsten Verordnung: Storch, Bundesminister für Arbeit . 6201 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 6201 D 22. bis 43. wegen Fristablaufs der Fragestunde zurückgestellt 6202 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verhalten des Bundeskanzlers im Falle Schmeißer (Drucksache 1733) 6202 A Kühn (Köln) (SPD), Anfragender 6202 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 6204 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungshilfe (Drucksache 1855); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit (Drucksache 1919) 6209 A Berendsen (CDU/CSU), Berichterstatter 6209 A, B Beschlußfassung 6211 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Folgerungen aus den westlichen Luftmanövern „Operation Alert 1955" und „Carte blanche" (Drucksache 1603) . . . 6211 B Erler (SPD), Anfragender . . . . 6211 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 6213 D Dr. Mende (FDP) 6216 C Blachstein (SPD) 6221 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6222 D Berendsen (CDU/CSU) 6223 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksache 1661); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 1851, Umdrucke 495, 496) . . 6224 B Runge (SPD), Berichterstatter . . . 6224 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) 6225 A, 6229 B, 6231 D Dr. Furler (CDU/CSU) . . . 6225 B, 6232 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 6225 C, 6231 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6225 D, 6226 D Maucher (CDU/CSU) 6225 D Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) 6226 A Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 6227 D, 6228 B Kahn (CDU/CSU) 6231 B, C Dr. Bucher (FDP) 6232 B Vizepräsident Dr. Schmid . 6232 D, 6233 A Abstimmungen . 6226 A, 6228 B, 6229 A, 6232 C, 6233 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksache 1598); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1864) 6233 B Beschlußfassung 6233 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 1882) . . . 6233 C Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge, für Fragen des Gesundheitswesens, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten . . 6233 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (Drucksache 1905) 6233 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 6233 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Besoldungsangleichungsgesetz für den Bundesgrenzschutz) (Drucksache 1881) 6233 D Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . . . 6233 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistiken der Steuern vom Einkommen (Drucksache 1639); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1904) 6233 D Beschlußfassung 6234 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1850, zu 1850) 6234 A Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/ CSU) (Schriftlicher Bericht) . . 6236 D Beschlußfassung 6234 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht (Drucksache 1863) 6234 C Dr. Czermak (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6237 C Beschlußfassung 6234 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache 1870) . 6234 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6234 D Zweite Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 809); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1852) . . 6234 D Holla (CDU/CSU), Berichterstatter 6235 A Beschlußfassung 6235 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) . . . 6235 C, 6238 C Beschlußfassung 6235 C Nächste Sitzung 6235 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6235 B Anlage 2: Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler 6236 A Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Dr Böhm (Frankfurt) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes (Umdruck 495) . . . . 6236 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (zu Drucksache 1850) . . 6236 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes betr. zeitweilige besondere Rege- lung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1863) 6237 C Anlage 6: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) 6238 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1. 1956 Moll 1. 1. 1956 Peters 1. 1. 1956 Neumann 21. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 17. 12. 1955 'Dr. Luchtenberg 16. 12. 1955 Dr. Reichstein 16. 12. 1955 Dr. Graf (München) 15. 12. 1955 Schröter (Wilmersdorf) 15. 12. 1955 Frau Rudoll 15. 12. 1955 Dr. Baade 10. 12. 1955 Eberhard 10. 12. 1955 Gedat 10. 12. 1955 Kiesinger 10. 12. 1955 Kriedemann 10. 12. 1955 Kutschera 10. 12. 1955 Onnen 10. 12. 1955 Op den Orth 10. 12. 1955 Frau Renger 10. 12. 1955 Leibfried 9. 12. 1955 Morgenthaler 9. 12. 1955 Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Stahl 9. 12. 1955 Frau Vietje 9. 12. 1955 Pöhler 8. 12. 1955 Frau Pitz 8. 12. 1955 Schill (Freiburg) 8. 12. 1955 Frau Ackermann 7. 12. 1955 Frau Albertz 7. 12. 1955 Fürst von Bismarck 7. 12. 1955 von Bodelschwingh 7. 12. 1955 Dr. Bucerius 7. 12. 1955 Dr. Elbrächter 7. 12. 1955 Etzenbach 7. 12. 1955 Frehsee 7. 12. 1955 Dr. Glasmeyer 7. 12. 1955 Häussler 7. 12. 1955 Dr. Hammer 7. 12. 1955 Könen (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Knobloch 7. 12. 1955 Ladebeck 7. 12. 1955 Lulay 7. 12. 1955 Majonica 7. 12. 1955 Menke 7. 12. 1955 Rasner 7. 12. 1955 Scheppmann 7. 12. 1955 Dr. Schild (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Schloß 7. 12. 1955 Schneider (Hamburg) 7. 12. 1955 Spies (Brücken) 7. 12. 1955 Dr. Stammberger 7. 12. 1955 Stauch 7. 12. 1955 Sträter 7. 12. 1955 b) Urlaubsanträge bis einschließlich Feldmann 17. 12. 1955 Heiland 17. 12. 1955 Hörauf 17. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 17. 12. 1955 Welke 17. 12. 1955 Klingelhöfer 31. 12. 1955 Anlage 2 (Vgl. S. 6192 A) Erklärung des Abgeordneten Dr. Mommer In der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 1955 hatte ich als Berichterstatter des Wahlprüfungsausschusses zu dem Immunitätsfall Dr. Wuermeling/Dr. Dehler Bericht zu erstatten. Herr Bundesminister Dr. Wuermeling hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß mir dabei in der Zitierung der Akten ein Fehler unterlaufen ist, dem politische Bedeutung zukommt. Nach dem wörtlichen Bericht der 105. Sitzung habe ich gesagt (Seite 5801): Nach einem Bericht der sozialdemokratischen Zeitung „Freiheit" soll Herr Wuermeling auf einer Kundgebung der Katholischen Jugend gesagt haben: „Wir als katholische Christen wissen, daß wir besser sind als unsere heidnische Umwelt." Herr Wuermeling bestreitet, daß er so etwas gesagt habe, und berichtigt unter Angabe zahlreicher Zeugen dahingehend, daß er nur gesagt habe: „Wir katholischen Christen tragen im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon, weil wir die bessere Sache vertreten." Herr Bundesminister Wuermeling hat nach seiner Darstellung in dem Brief an Herrn Dr. Dehler vom 19. Juni 1954 nicht von katholischen Christen, sondern von kirchlich-gläubigen Christen gesprochen. Es heißt in diesem Brief: Ich habe in Bingen den Anspruch der kirchlichgläubigen Christen auf Gleichberechtigung in der öffentlichen Meinung zum Ausdruck gebracht und dazu erklärt, daß wir im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon tragen würden, „weil wir die bessere Sache vertreten". Dr. Karl Mommer Anlage 3 Umdruck 495 (Vgl. S. 6224 B, 6225 B, 6226 A, 6228 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Dr. Willeke, Dr. Furler, Dr. Kihn (Würzburg) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Absätze 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksachen 1851, 1661). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: In den im Artikel 29 Abs. 2 des Grundgesetzes bezeichneten Gebietsteilen werden auf Antrag Volksbegehren durchgeführt. 2. § 20 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. im Falle des Artikels 29 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes der abgelehnte Teil des Gesetzes. 3. Dem § 20 wird der folgende Abs. 2 angefügt: (2) Falls innerhalb der in Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes bezeichneten Frist ein Gesetz über die Neugliederung nicht zustande kommt oder falls ein zustandegekommenes Gesetz eine Bestimmung über die Landeszugehörigkeit eines Gebietsteils, in dem ein Volksbegehren zustandegekommen ist, nicht enthält, so ist in diesem Gebietsteil in jedem Falle ein Volksentscheid über den im Volksbegehren gestellten Antrag durchzuführen. Der bisherige Wortlaut des § 20 wird Abs. 1. Bonn, den 6. Dezember 1955 Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dresbach Dr. Willeke Dr. Furler Dr. Kihn (Würzburg) Bauer (Wasserburg) Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Demmelmeier Funk Frau Geisendörfer Höcherl Höfler Dr. Horlacher Kramel Kroll Frau Dr. Kuchtner Frhr. Riederer von Paar Rümmele Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Graf von Spreti Unertl Wittmann Anlage 4 zu Drucksache 1850 (Vgl. S. 6234 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Bleyler (Freiburg). Der Ausschuß für Arbeit hat in zwei Sitzungen am 13. Juli und am 14. September 1955 den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit - Drucksache 1369 - beraten. Dieses Übereinkommen Nr. 100 ist im Juni 1951 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation beschlossen worden und indessen durch neun Länder - darunter Frankreich, Belgien und Österreich - ratifiziert worden, während andere große Industriestaaten - z. B. England, USA - ihm noch nicht beigetreten sind. Der Europarat hat im Sommer dieses Jahres ein- (Frau Dr. Bleyler [Freiburg]) stimmig beschlossen, den Regierungen seiner Mitgliedstaaten das Übereinkommen zur Ratifizierung zu empfehlen. Die Konvention Nr. 100 fordert von den Unterzeichnerstaaten, wie es im Art. 2 heißt, entsprechend dem in ihrem Land bestehenden Verfahren zur Lohnfestsetzung die Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit für alle Arbeitnehmer zu för der n und, soweit es mit diesem Verfahren vereinbar ist, sicherzustellen. Das große Anliegen, das in diesem Abkommen Nr. 100 angesprochen wird, ist ja bekannt. Seit Jahren laufen die Bestrebungen, die Ungerechtigkeit der geringeren Bezahlung der Frauenarbeit zu beseitigen. Sie haben bisher nur zu Teilerfolgen geführt. Der Ausschuß war sich darin einig, daß der Grundsatz der Lohngleichheit Geltung haben müsse, da er ja dem Art. 3 des Grundgesetzes entspricht, wie die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 15. Januar 1955 festgestellt hat. Aber die Schwierigkeiten in der Durchführung dieses Prinzips, die vor allem in der Feststellung der Gleichwertigkeit der Arbeit männlicher und weiblicher Arbeitskräfteliegen, zumal dort, wo die Arbeit andersartig ist, sowie in der internationalen Auswirkung wurden nicht verkannt. Unterschiede bestanden in der Auffassung darüber, ob die Ratifikation gleich erfolgen solle oder erst dann, wenn die nach Art. 2 des Abkommens verlangten Förderungsmaßnahmen durchgeführt seien. Da die Lohnfestsetzung in Deutschland nicht durch staatliche Einwirkung, sondern durch die Sozialpartner erfolgt, hat die Regierung die Sozialpartner zur Bildung einer Studien- und Untersuchungskommission aufgefordert. Diese Kommission soll in der Folgezeit die Aufgabe übernehmen, die Gleichwertigkeit der verschiedenen Tätigkeiten festzustellen und über die Möglichkeit der Anwendung des Grundsatzes zu beraten. Zunächst wollte der Ausschuß die ersten Beratungsergebnisse dieser Kommission abwarten und vertagte daher die weitere Beratung bis nach den Parlamentsferien. Doch hat die Kommission ihre Arbeit noch nicht aufgenommen, wenn auch die Tarifpartner sich indessen grundsätzlich zur Mitarbeit bereit erklärt haben. Bei der Schwierigkeit der Materie werden Gutachten und Erfahrungsberichte nicht so rasch möglich sein. Der Ausschuß war aber in seiner Mehrheit der Auffassung, daß schon mit der Bildung dieser Kommission die Förderungsmaßnahmen gemäß Art. 2 des Abkommens eingeleitet und damit die Voraussetzungen zur Ratifikation erfüllt seien. Der Antrag der Minderheit, die Beratung um sechs bis neun Monate zu vertagen, um die ersten Arbeitsergebnisse abzuwarten, wurde abgelehnt. Gegen zwei Stimmen beschloß der Ausschuß, den vorliegenden Entwurf — Drucksache 1369 — dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. Dezember 1955 Frau Dr. Bleyler Berichterstatterin Anlage 5 Drucksache 1863 (Vgl. S. 6234 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Czermak Der Gesetzentwurf regelt die Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften, die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs betreiben und nach § 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 522) der Eisenbahnaufsicht unterstehen. Es handelt sich also um Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Bundesbahn gehören und von Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden. Diese Gesellschaften sind bei der Erneuerung des Aktienrechts durch das Aktiengesetz vom 30. Januar 1937 (RGBl. I S. 10) gemäß § 34 der 1. Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 29. September 1937 (RGBl. I S. 1026) von der Abschlußprüfung der Abschlüsse von Geschäftsjahren befreit worden, die vor dem 1. Januar 1939 begannen. Diese Befreiung wurde im Hinblick auf den Kriegsausbruch mehrfach verlängert. Zuletzt wurde durch das handelsrechtliche Bereinigungsgesetz vom 18. April 1950 (BGBl. S. 90) eine weitere Befreiung für Abschlüsse von Geschäftsjahren vorgesehen, die vor dem 1. Januar 1953 endigten. Die Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1952 endigten, unterliegen also nach der gegenwärtigen Rechtslage der aktienrechtlichen Pflichtprüfung nach den §§ 135 bis 141 des Aktiengesetzes. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere Befreiung der Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs von der Pflichtprüfung der Abschlüsse für Geschäftsjahre vor, die nach dem 31. Dezember 1952 und vor dem 1. Januar 1956 endigen, mit der Maßgabe, daß diese nach ihrer Wahl sich entweder durch Abschlußprüfer im Sinne des Aktiengesetzes oder in sinngemäßer Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes im Aufsichtswege prüfen lassen müssen. Damit bleibt die Grundsatzfrage, ob eine Pflichtprüfung bei diesen Eisenbahngesellschaften endgültig eingeführt werden soll oder ob diese dauernd davon befreit werden sollen, noch offen. Der Entwurf beschränkt sich daher darauf, für eine Übergangszeit die Wahlmöglichkeit zwischen einer Prüfung nach dem Aktiengesetz und der Prüfung im Aufsichtswege in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Aktiengesetzes zu eröffnen. Damit weicht er von der Regelung für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 1953 endigten, nach der eine völlige Freistellung von der aktienrechtlichen Pflichtprüfung bestand, sowie von der gegenwärtigen Rechtslage, wonach ausschließlich eine Pflichtprüfung nach dem Aktiengesetz gegeben ist, ab. Der Entwurf stellt sicher, daß auf jeden Fall eine Prüfung der Jahresabschlüsse der genannten Eisenbahnaktiengesellschaften nach aktienrechtlichen Grundsätzen erfolgt. Der mitbeteiligte Ausschuß für Verkehrswesen hat empfohlen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen, während der Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Frage aufgeworfen hat, ob es (Dr. Czermak) aus grundsätzlichen Erwägungen ratsam sei, in Einzelfällen auf die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflichtrevision zugunsten einer Prüfung durch die aufsichtführende Behörde zu verzichten. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat dieses Bedenken und die damit verbundene Grundsatzfrage, ob man zu einer staatlichen Prüfung der Geschäftsgebarung von Aktiengesellschaften kommen dürfe, eingehend erörtert. Der Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, es sei vertretbar, vorübergehend von dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung abzuweichen, da es sich bei diesen Aktiengesellschaften um öffentliche Unternehmungen handle, die nur formell als Aktiengesellschaften betrieben würden. Daher sei es erforderlich, eine Prüfung auf jeden Fall sicherzustellen. Der Ausschuß hat jedoch ausdrücklich festgestellt, dadurch werde kein Präjudiz dafür geschaffen, daß auch in Zukunft von dem Grundsatz der Prüfung nach dem Aktiengesetz abgewichen werden würde. Für Jahresabschlüsse, die nach dem 1. Januar 1956 endigen, wird daher an dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung festgehalten werden müssen. Der Entwurf führt die Bezeichnung „Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs" ein. Er weicht damit von dem bisher gebräuchlichen Begriff „Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs und Kleinbahnen" ab, ohne daß damit jedoch der Kreis der von dem Gesetz betroffenen Aktiengesellschaften geändert wird. Da die Vorschrift des § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, wonach ein nicht geprüfter, aber trotzdem festgestellter Jahresabschluß nichtig ist, nicht unmittelbar auf die nach dem Entwurf zu prüfenden Jahresabschlüsse angewendet werden kann, weil in diesen Fällen statt der Abschlußprüfung auch eine Prüfung im Aufsichtswege zugelassen ist, bestimmt Absatz 2 in Anlehnung an § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, daß ein Jahresabschluß, der weder durch einen Abschlußprüfer noch im Aufsichtswege geprüft worden ist, nicht festgestellt werden kann. Ein trotzdem festgestellter Jahresabschluß ist nichtig. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs behandelt nur die Frage, durch wen die Prüfung eines Jahresabschlusses stattgefunden haben muß, um diesen gesellschaftsrechtlich wirksam werden zu lassen. Ein Eingriff in Aufsichtsbefugnisse ist damit nicht beabsichtigt. Daher stellt § 1 Abs. 1 Satz 2 klar, daß die Vorschriften über die Eisenbahnaufsicht unberührt bleiben. Bonn, den 7. November 1955 Dr. Czermak Berichterstatter Anlage 6 Umdruck 494 (Vgl. S. 6235 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DP betreffend Gleichstellung der Presse-Versicherung mit der Sozialversicherung (Drucksache 1893) an den Ausschuß für Geld und Kredit (federführend), an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films. Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Art, wie durch Rücknahme der Strafanträge das Strafverfahren gegen Schmeißer ohne Beweisaufnahme und ohne gerichtlichen Urteilsspruch zur Einstellung gelangte, geeignet ist, das Vertrauen in die Sauberkeit des öffentlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden?
    Noch nie sind Sie, Herr Bundeskanzler, so sehr Gegenstand allgemeiner Kritik auch bei Ihren beifallsbereitesten Anhängern gewesen wie angesichts dieses, wie eine sehr bekannte Zeitung geschrieben hat, „peinlichen Eindrucks eines ungewöhnlichen Verhaltens".
    Ich will einige dieser Stimmen zitieren, und Sie werden sehen, daß es keine sind, die der Opposition nahestehen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" — nachdem Paul Sethe weggetreten wurde, doch wohl nahezu uneingeschränkt regierungstreu

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

    hat gesagt, es sei unakzeptabel, „einen mehr oder
    minder privaten Prozeßvergleich als eine befriedigende Lösung einer primär politischen Affäre hin-


    (Kühn [Köln])

    zunehmen". Die „Neue Zürcher Zeitung", eine traditionell, würde ich sagen, kanzlerfreundliche, sehr bedeutende Schweizer Zeitung — bei der man auch sagen kann, daß, nachdem Herr Geilinger nach freundlicher Regierungsbeteiligung wegexperimentiert worden ist, nun der letzte Schimmer einer Oppositionsverdächtigkeit weggefallen ist —, hat geschrieben, sie sei „überrascht, verwirrt und ziemlich bestürzt". Sie hat wörtlich geschrieben, daß sie ein „Unbehagen über diesen Kompromiß empfinde".
    Selbst die „Kölnische Rundschau" — ich sage bewußt: selbst die „Kölnische Rundschau"! — kann einen sanften Tadel nicht unterdrücken und schreibt:
    Die Auffassung kann nicht unterdrückt werden, es wäre besser gewesen, das Verfahren bis zum Urteilsspruch durchzuführen.
    Der Herr Ministerpräsident Hellwege, aus dem Kabinett des Herrn Bundeskanzlers hervorgegangen und im Besitze seines Vertrauens Ministerpräsident in Niedersachsen,

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

    hat nach der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zum Prozeßausgang wörtlich gesagt, daß der „Ausgang des Prozesses als eine starke Zumutung an die Gutgläubigkeit der Staatsbürger" zu betrachten sei.
    Gestatten Sie mir, als letzten Herrn Roegele aus dem „Rheinischen Merkur" zu zitieren,

    (Heiterkeit bei der SPD)

    der doch einer der eifrigsten intelektuellen Stabschefs für die Regierungsideologie ist, — ich glaube, daß ich das sagen kann, ohne Herrn Globke zu nahe zu treten!

    (Große Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Er hat in seinem Kommentar zu der Beendigung dieser prozessualen Affäre von einem „unerwarteten und schmählichen Ergebnis" gesprochen.
    Ich habe nur wenige und dem Herrn Bundeskanzler selber sehr nahestehende Stimmen zitiert. Aber so spiegelt sich diese Affäre in Hunderten und Tausenden Blättern des Inlandes und des Auslandes. Deshalb sprechen wir hier darüber, nicht etwa, weil wir aus propagandasüchtigem Behagen in dieser Affäre rühren möchten,

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    sondern weil das ganze Volk — meine Damen und Herren, nehmen Sie das mit dem notwendigen Ernst! — in seinem Vertrauen zu seinen staatlichen Institutionen erschüttert zu werden droht, eine Befürchtung, die in den Tagen, als dieser Prozeß aktuelles Gesprächsthema auch in Ihren Kreisen war, selbst ein erheblicher Teil der Herren, die hier auf den Regierungsbänken sitzen, geäußert hat. Es soll niemand auf die Vergeßlichkeit der Öffentlichkeit spekulieren. Scheinbar ins Vergessen abgesunkene Peinlichkeiten und Versäumnisse werden in Krisenzeiten eines Volkes wieder an die Oberfläche gespült und bilden dann den Rohstoff der Demagogen und Verleumder.
    Der Dunstkreis der Schmeißer-Affäre darf nicht unsere Innenpolitik vergiften. Das ist unser entscheidendes Anliegen. Es würde keine Partei dieses Hauses daraus einen dauernden Nutzen ziehen können, es sei denn die Partei der Antidemokratie, gegen die wir eine gemeinsame Front zu bilden haben. Unlängst hat eine EMNID-Befragung über das Ansehen des Parlaments und der Demokratie ein sehr erfreuliches Ergebnis gezeigt. Zwischen 1951 und 1955 hat sich der Kreis derjenigen, die sich sehr positiv zu diesem Hause und seinen Institutionen geäußert haben, verdoppelt, und der Kreis derjenigen, die ihm die Zensur „im Grunde gut" gegeben haben, immerhin von 28 % auf 43 % erhöht. Aber dieses Fundament ist nicht so stabil, daß man freventlich darauf herumtreten dürfte.
    In dem Wunsche, vor diesem Parlament, dem der Herr Bundeskanzler politisch Rechenschaft schuldet, Klarheit über die Motive seines Verhaltens und über die Motive seiner Berater, die er politisch vor diesem Hause zu vertreten hat, zu gewinnen, haben wir eine Reihe von Fragen gestellt. Wir fragen:
    Aus welchen Gründen haben Bundeskanzler Adenauer, Botschafter Blankenhorn und Generalkonsul Reifferscheidt es für angemessen und möglich gehalten, sich während der gerichtlichen Hauptverhandlung mit dem öffentlich wegen Verleumdung angeklagten früheren Agenten einer ausländischen Macht auf Vergleichsverhandlungen einzulassen?
    Rekapitulieren wir ganz kurz den Verlauf der Tatsachen: Im Jahre 1952 läßt der Herr Bundeskanzler unter Zuhilfenahme von Tausenden von Polizisten eine Ausgabe des „Spiegel" beschlagnahmen und veranlaßt durch Strafanträge eine gerichtliche Untersuchung, die drei Jahre dauert. Das Gericht reist in Deutschland umher. Es gibt eine Fülle von Verhandlungen, Vernehmungen, umfangreiche Akten entstehen, Zeugen werden zum Teil mit dem Flugzeug aus Übersee herbeigeholt. Und da, nach Eintritt in die öffentliche Hauptverhandlung, nimmt der Herr Bundeskanzler seine Strafanträge gegen den Urheber und die Verbreiter der außerordentlich schwerwiegenden Beschuldigungen, gegen die er Verleumdungsklage erhoben hat, zurück, und er duldet, daß Beamte, für die er — ich wiederhole — vor diesem Hause die politische Verantwortung trägt, das gleiche tun. Er läßt es gerade noch zur Vernehmung des Hauptangeklagten zur Person kommen, und in diesem letzten Augenblick, bevor die Vershandlung in der Sache beginnt, erfolgt der Verzicht auf das laut proklamierte Prozeßziel, den Nachweis der Unwahrheit. Durfte sich der Herr Bundeskanzler darauf einlassen, auf die gerichtliche Klärung zu verzichten, noch dazu gerade in diesem Augenblick, als sie in greifbarer Nähe stand? Ist es für den Herrn Bundeskanzler angemessen, sich unter diesen Umständen während einer gerichtlichen Hauptverhandlung auf Vergleichsgespräche mit dem früheren Agenten einer auswärtigen Macht einzulassen? Durfte er dessen verklausulierte und den Kern der streitigen Behauptungen keineswegs betreffende Erklärungen als einen Ersatz für eine solche gerichtliche Klärung hinnehmen?
    Es mag sein, daß die Initiative zu dem Prozeßvergleich von den Angeklagten ausgegangen ist. Auch dazu sind die Nachrichten sehr zwiespältig, und wir wären sehr dankbar, wenn wir von dem Herrn Bundeskanzler auch in dieser Frage eine klare Erklärung bekommen könnten. Die Tatsache des Vergleichs war politisch genau so unakzeptabel, wie die Begleitumstände, unter denen es zu diesem Vergleich gekommen ist, ungeeignet waren, den Eindruck der Peinlichkeit zu verhindern, der


    (Kühn [Köln])

    hier entstanden ist. Warum kam es zu diesem Vergleich? Warum wurde auf die gerichtliche Klärung verzichtet? Lohnte sich der Prozeß nicht mehr, wie „Die Welt" in einem Artikel gefragt hat? Der Herr Generalkonsul Reifferscheidt hat nach dem Vergleich, wie Pressemeldungen sagten, Herrn Schmeißer „ein armes Würstchen" genannt. Glaubte man, der Prozeß lohne sich nicht mehr? Dann, glaube ich, war aber auch die Schlußfolgerung der „Welt" richtig, wenn sie sagte: „Dieser Kompromiß hätte sich dann ebensogut bereits vor drei Jahren durchsetzen lassen."
    Der „Rheinische Merkur" hat das zum Ausdruck gebracht, was auch unsere Überlegung ist: „Eine irgendwie geartete Zurücknahme der in tatsächlicher Hinsicht vom ‚Spiegel' auf Grund der Schmeißer-Aussage erhobenen Vorwürfe fand nicht statt", und — das ist das Entscheidende — der Widerruf, die Zurücknahme der Behauptungen erfolgte nicht.
    Und so fragen wir in unserer Frage Nr. 3: Warum haben Bundeskanzler Adenauer, Botschafter Blankenhorn und Generalkonsul Reifferscheidt ihre Strafanträge zurückgenommen, obwohl die von den Angeklagten abgegebenen Erklärungen die Wahrheitsfrage offenließen und mit dem Gegenstand der Anklage nicht übereinstimmten?
    Die Angeklagten haben, wie Sie alle wissen, lediglich erklärt, daß sie einen Vorwurf pflichtwidrigen oder ehrenrührigen Verhaltens nicht erheben. Die sachlichen Behauptungen haben sie nicht zurückgenommen und statt dessen eine nur, wie wir glauben, fälschlich als „Ehrenerklärung" ausgegebene Erklärung abgegeben. Denn diese Erklärung ist keine Ehrenerklärung! Darüber hatten nicht die Angeklagten zu entscheiden, was „pflichtwidrig und unehrenhaft" ist. Die Entscheidung darüber ist nicht in das Urteil eines Agenten einer ausländischen Macht gelegt, der doch schließlich den Verkauf von Geheimnissen auf jeden Fall für ein ehrenhaftes Gewerbe — das er doch ausübt — zu halten geneigt sein wird. Um die Zurücknahme der Behauptungen aber ging es, nicht um den moralisch bewertenden Kommentar einer ungeeigneten und dafür unzuständigen Instanz. Und in der Tat hat auch der Verzicht auf die Klärung der Tatbestände in der Presse einen Niederschlag gefunden, so daß man schließen darf: die Angeklagten halten auch heute noch die These aufrecht; in der Sache haben sie keinen Rückzieher gemacht.
    Es bleibt auch noch eine andere Frage: Wie sieht es um die Frage der Prozeßkosten aus? Auch hier herrscht eine betrübliche Unklarheit. Wir fragen:
    Welche Vereinbarungen sind hinsichtlich der
    Prozeßkosten getroffen worden? Wer hat sie
    wirklich getragen? Warum haben Bundeskanzler Adenauer, Botschafter Blankenhorn und
    Generalkonsul Reifferscheidt nicht darauf bestanden, daß die Angeklagten oder einer der
    Angeklagten auch die Bundeskanzler Adenauer, Botschafter Blankenhorn und Generalkonsul Reifferscheidt erwachsenen Anwaltskosten erstatten? Wie hoch sind diese Anwaltskosten? Weshalb sind die beträchtlichen Auslagen an Reisekosten für die Zeugen Botschafter Blankenhorn, Generalkonsul Reifferscheidt
    und Gesandter Strohm nicht als — vom Angeklagten Schmeißer zu erstattende — Gerichtskosten geltend gemacht, sondern aus
    öffentlichen Mitteln bestritten worden?
    Wer hat z. B. die Kosten für die Flugreise des Gesandten Strohm aus Südafrika gezahlt? Auch darüber gibt es der Öffentlichkeit gegenüber bisher keine befriedigende Tatsachenfeststellung. Die Schweizer Zeitung „Die Tat" schrieb, es sei aufgefallen, „allgemein aufgefallen, wie beflissen der Vertreter der Nebenkläger sich mit Versicherungen zeigte, daß der Staatskasse keine enormen Kosten erwachsen würden". Es sind aber und müssen bei einem solch umfassenden Prozeß enorme Kosten entstanden sein. Wer hat sie wirklich getragen?
    Abschließend möchte ich noch einmal mit aller Deutlichkeit sichtbar werden lassen: Wir erheben keine Beschuldigung; wir erheben jedoch eine Forderung. Um der Regierung selbst willen, um des Parlaments willen, um des Ansehens unseres Staates willen, dem wir gemeinsam verpflichtet sind, ob Opposition oder Koalition, erheben wir die Forderung: Hier darf kein Zwielicht, hier darf keine Ungewißheit bleiben, Ungewißheit und Zwielicht, aus denen allein diejenigen Nutzen ziehen könnten, deren antidemokratische Spekulationen auf ihre Chance warten. Diese Spekulationen sind — das wissen wir doch alle — im Innern unseres Landes keineswegs tot, und von außen drohen sie aus einer ganz anderen geistigen Himmelsrichtung mit vervielfältigter Kraft.
    Der Herr Bundeskanzler hat, als er aus Moskau zurückkehrte, auf einer Kölner Kolping-Veranstaltung gesagt, daß die geistige Auseinandersetzung mit dem Osten erst jetzt in ein entscheidendes Stadium eintreten wird. In der Tat, die Begegnung mit der sowjetischen Wirklichkeit und ihrer ideologischen Offensive tritt in ein neues und gefährliches Stadium. Neue Gefahren, neue Prüfungen und neue Bewährungen stehen vor uns allen, und da ist es ein bedrohliches Zeichen, daß — und der Herr Bundeskanzler, dem diese Presse ja auch schließlich täglich vorgelegt wird, muß es wissen — nahezu täglich die ostzonale Presse aus propagandistischen Gründen sich mit dieser Affäre beschäftigt.
    Gefahren, die aus diesen Richtungen auf uns zukommen werden, werden wir nur bestehen, wenn unser Staatswesen unantastbar ist und Vertrauen einflößt. Schon das V e r m u t en von Skandalen verpestet die politische Atmosphäre. Denken wir an das Wort von Hebbel: „Leicht ist ein Sumpf zu verhüten, doch ist er einmal entstanden, so verhütet kein Gott Schlangen und Molche in ihm." Sorgen wir gemeinsam dafür, unseren Staat vor diesen Gefahren zu bewahren!
    Meine Damen und Herren! Nehmen Sie die Versicherung an: Aus d i es e m Geiste haben wir unsere Fragen gestellt, und aus diesem Geiste erwarten wir die Antwort des Herrn Bundeskanzlers.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des GB/BHE.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Begründung der Großen Anfrage gehört. Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundeskanzler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ehe ich zu der Beantwortung dieser Großen Anfrage übergehe, möchte ich einige Bemerkungen im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Kollegen Kühn machen. Wenn die SPD-Fraktion Wert auf eine Klärung der


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    ganzen Sache gelegt hätte, hätte sie mir nur einen Brief zu schreiben brauchen, und sie hätte diese ganzen Ausführungen bekommen, die jetzt leider nach Monaten hier im Parlament vor einer großen Öffentlichkeit verhandelt werden.

    (Unruhe bei der SPD. Abg. Dr. Mommer: Den Brief hätten Sie schreiben können!)

    — Ja nun, ich kann doch nicht schreiben, ohne daß Sie fragen!

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Mommer: Die ganze Welt hat gefragt! — Weiterer Zuruf von der SPD: Die ganze Öffentlichkeit hat gefragt!)

    Herr Kollege Kühn hat einige Bemerkungen gemacht, die ich auch nicht unwidersprochen lassen möchte. Er hat davon gesprochen, daß Herr Geilinger — der frühere Korrespondent der „Neuen Zürcher Zeitung" in Bonn — regierungsseitig wegbefördert worden sei. Ich habe den Herrn Dr. Müller von der „Neuen Zürcher Zeitung" in diesem Sommer, als ich in Murren war, gefragt, warum eigentlich Herr Geilinger versetzt worden sei.

    (Lachen bei der SPD.)


    (Lachen bei der SPD. — Zuruf links: Ja, das ist komisch! — Abg. Dr. Greve: Da hätten Sie auch hierbleiben und Herrn Blücher fragen können, Herr Bundeskanzler!)

    — Ja, wenn Sie mir einen Mann nennen, der so klug ist, daß er alle Fragen beantworten kann, werde ich ihn in Zukunft allein fragen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Herr Müller hat mir gesagt, es sei völlig unrichtig
    — es waren nämlich derartige Nachrichten durch die Presse gegangen —, daß Herr Geilinger auf irgendeinen Druck hin versetzt worden sei. Herr Geilinger sei in dem in der Redaktion der „Neuen Zürcher Zeitung" üblichen Turnus versetzt worden.
    Dann hat Herr Kühn gesagt, daß die „Frankfurter Allgemeine Zeitung", nachdem jetzt Herr Sethe weg sei — ich glaube, er hat sich so ausgedrückt —, ganz oder nahezu ein Regierungsblatt sei. — Nun, verehrter Herr Kühn, ob mit oder ohne Sethe, es ist kein Regierungsblatt. Ich bedaure es; aber sie ist es nicht.

    (Heiterkeit. — Abg. Erler: Wer fehlt denn noch? — Erneute Heiterkeit.)

    — Erkundigen Sie sich einmal bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung danach!
    Und nun, meine Damen und Herren, muß ich doch meinen alten Kollegen Hellwege in Schutz nehmen. Ich glaube, es ist von Herrn Kühn gesagt worden, als wenn Herr Hellwege durch mich Ministerpräsident geworden sei.

    (Heiterkeit. — Zuruf des Abg. Dr. Mommer.)

    — Achten Sie doch bitte das föderative Prinzip, meine Herren!

    (Beifall und Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

    Endlich hat Herr Kühn gesprochen von meinem „Stabschef" Roegele und gleichzeitig von meinem „Stabschef" Globke. Herrn Globke akzeptiere ich als Stabschef,

    (Heiterkeit in der Mitte)

    Herrn Roegele bedauere ich, nicht akzeptieren zu können.

    (Zuruf links: Warum?)

    — Es ist ein tüchtiger Mann,

    (erneute Heiterkeit in der Mitte)

    zweifellos; aber man kann nur einen Stabschef haben.

    (Beifall und Heiterkeit in der Mitte. — Abg. Mellies: Das ist ein Irrtum von Ihnen! — Abg. Dr. Greve: Aber auch einen falschen! — Fortgesetzte Heiterkeit.)

    Nun, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zur Anfrage selbst übergehen. Der Sachverhalt ist folgender. In der Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" vom 9. Juli 1952 wurden in einem Artikel mit der Überschrift „Am Telefon vorsichtig" mir, dem jetzigen Botschafter Blankenhorn und dem jetzigen Generalkonsul Dr. Reifferscheidt Vorwürfe gemacht, die den Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung mit der Qualifikation des § 187 a des Strafgesetzbuchs erfüllen. Die Beleidigten haben gegen den Gewährsmann des Spiegels, Schmeißer, den Verfasser des Berichtes, gegen den verantwortlichen Herausgeber des Spiegels, Herrn Augstein, und gegen den in der Sache eine erhebliche, wenn nicht die bedeutendste Rolle spielenden Herrn Ziebell Strafantrag gestellt. Erst am 18. April 1953 wurde gegen Schmeißer, Mans, Jaene, Augstein und Ziebell Anklage erhoben. Dann wurde Hauptverhandlungstermin auf den 23. Oktober 1953 anberaumt. Er mußte abgesetzt werden, weil auf Beschwerde der Angeklagten Schmeißer, Mans, Jaene und Augstein die gerichtliche Voruntersuchung eröffnet wurde. Diese Voruntersuchung führte zu meinem Bedauern dazu, daß es erst nach mehr als drei Jahren am 26. September 1955 zur Hauptverhandlung kam.
    Dann kam noch folgendes. Die interessanteste Persönlichkeit in der ganzen Sache ist der Herr Ziebell. Der Verteidiger des Herrn Ziebell hat bei Beginn der Hauptverhandlung Einspruch dagegen erhoben, daß gegen seinen Mandanten verhandelt werde, weil bei der Zustellung der Anklageschrift an Ziebell ein Versehen unterlaufen sei. Das Gericht hat diesem Antrag stattgeben müssen, so daß das Verfahren gegen Ziebell, der mich wenigstens am meisten interessierte und auch in Zukunft noch interessieren wird, abgetrennt werden mußte.
    Ich darf hier folgendes sagen. Ich will niemandem im Justizwesen zu nahe treten. Aber wenn ich Ihnen die Termine hier vortrage, dann erinnere ich mich lebhaft an eine Unterhaltung, die ich mit dem verstorbenen Minister Severing einmal gehabt habe, der mir gesagt hat, er könne aus seiner langen Erfahrung sagen, man solle niemals Strafantrag wegen Beleidigung steilen, weil eine solche Sache erst nach Jahr und Tag überhaupt zur Hauptverhandlung komme.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Leider ist das richtig!)

    Nachdem nun am ersten Tage der Hauptverhandlung mit der Vernehmung des Angeklagten Schmeißer in Hannover begonnen worden war, ließ dieser am zweiten Verhandlungstag durch seinen Verteidiger erklären, er habe nicht in beleidigender Absicht gehandelt. Soweit in seinen Aussagen ein Vorwurf ehrenrührigen oder pflichtwidrigen Verhaltens enthalten sei, halte er diesen nicht aufrecht.


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    Daraufhin erklärte der Verteidiger der Angeklagten Mans, Jaene und Augstein, daß diese den Vorwurf pflichtwidrigen oder ehrenrührigen Verhaltens nicht erhöben. Ferner gab der Verteidiger des Angeklagten Schmeißer zu Protokoll, Schmeißer sei bereit, die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten Jaene, Mans und Augstein zu übernehmen.
    Auf Grund dieser Erklärung nahm der Anwalt der Nebenkläger Blankenhorn und Reifferscheidt in deren Namen sowie mit meinem Einverständnis die Strafanträge gegen die Angeklagten Schmeißer, Mans, Jaene und Augstein zurück. Da mein Strafantrag durchaus begründet war, machte ich die Zurücknahme des Strafantrags davon abhängig, daß die Gegenseite die Kosten des Verfahrens übernehme.
    Nach gerichtlicher Erörterung der Kostenfrage wurde das Verfahren gegen die eben genannten Angeklagten eingestellt. Dem Angeklagten Schmeißer wurden die Kosten einschließlich der ihm selbst und der den Mitangeklagten Mans, Jaene und Augstein erwachsenen notwendigen Auslagen auferlegt.
    Gegen dieses Urteil hat der Staatsanwalt Revision wegen der Kostenfrage eingelegt. Meine Damen und Herren, ich habe den Wunsch ausgedrückt, diese Revision möge durchgeführt werden, so daß wir eventuell, wenn Herr Schmeißer nicht in der Lage ist, die Kosten zu zahlen, das Vergnügen haben, ihn noch einmal vor Gericht zu sehen.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Das hängt doch nicht davon ab, ob er zahlen kann oder nicht!)

    — Doch, doch!
    Meine Damen und Herren, den Gegenstand des Verfahrens darf ich Ihnen am besten mit den Worten der Anklageschrift schildern.
    1. Blankenhorn, Reifferscheidt und ich seien in den Jahren 1948 und 1949 Mitarbeiter eines französischen Agentennetzes gewesen.
    2. Blankenhorn habe im Einvernehmen mit mir einen französischen Agenten mit geheimstem Nachrichtenmaterial versehen, ihn mit dem Inhalt des Speidel-Plans über die Verteidigung Westdeutschlands bekanntgemacht und hierfür Zuwendungen von Geld und Lebensmitteln erhalten.
    3. Blankenhorn habe versucht, im Jahre 1949 für den Wahlkampf der CDU über den französischen Nachrichtendienst erhebliche Geldbeträge zu erhalten.

    (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

    — Ja, hören Sie mal weiter!

    (Heiterkeit und Beifall in der Mitte.)

    4. Blankenhorn und ich hätten ein Angebot des französischen Nachrichtendienstes angenommen, als Gegenleistung für unsere Dienste im Falle eines russischen Einmarsches mit unseren Familien nach Spanien in Sicherheit gebracht zu werden.
    5. Dr. Reifferscheidt habe die Abtrennung des linken Rheinufers von Deutschland betrieben, für diese Zwecke Flugschriften drucken lassen und einem französischen Agenten eine Liste einflußreicher westdeutscher Persönlichkeiten überreicht, die gleichfalls die Loslösung des Rheinlandes erstrebten.
    Zu diesen verleumderischen Behauptungen Schmeißers erkläre ich Ihnen folgendes.
    Zu 1. Blankenhorn, Reifferscheidt und ich waren niemals Mitarbeiter eines französischen Agentennetzes. Ich war seit 1946 Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Union der britischen Zone und 1948 Vorsitzender des Parlamentarischen Rates. Blankenhorn war Generalsekretär des Zonenausschusses der CDU und Dr. Reifferscheidt eine Zeitlang nebenamtlich Wirtschaftsreferent im Zonenausschuß der CDU, später Syndikus der deutschbelgisch-luxemburgischen Handelskammer. In dieser Zeit wurden wir ebenso wie die Vertreter der anderen politischen Parteien von Beauftragten der Militärregierung und der Besatzungsmächte laufend aufgesucht. Die Herren unter uns, die damals in Hannover gewohnt haben, werden sicher wissen, wie häufig dort Vertreter der britischen Besatzungsmacht bei der sozialdemokratischen Parteileitung vorgesprochen haben.

    (Sehr wahr! in der Mitte und rechts.)

    Ich mache daraus keinen Vorwurf, meine Herren. Die Vertreter der politischen Parteien und die Behörden waren gemäß Kontrollratsproklamation Nr. 2 verpflichtet, diesen Beauftragten die von ihnen gewünschten Auskünfte zu erteilen. So hat auch Schmeißer, und zwar unter dem Decknamen Levacher, als Beauftragter des französischen Nachrichtendienstes das Büro des Zonenausschusses der CDU der britischen Zone aufgesucht und mit deren Generalsekretär Blankenhorn gesprochen. Herr Blankenhorn hat mir davon Mitteilung gemacht und hat mich gebeten, ich möchte Levacher auch einmal empfangen. Daraufhin habe ich Levacher im Generalsekretariat der CDU in Köln-Marienburg kurz empfangen. Dabei wurden nur unwichtige Dinge behandelt. Sonst habe ich mit dem Manne nie gesprochen. Weder ich noch Blanken-horn noch Reifferscheidt sind — ich wiederhole das — Mitarbeiter eines fremden Agentennetzes gewesen.
    Zweitens. Ebenso unzutreffend ist es, daß ich Blankenhorn das Einverständnis erteilt hätte, einen französischen Agenten mit geheimstem Nachrichtenmaterial zu versehen. Der angebliche Speidelplan, von dem Schmeißer spricht, existierte überhaupt nicht. In Wirklichkeit lag folgendes vor. Herr Speidel, damals Zivilist, war bei einem Bekannten in Bonn zu Besuch. Dort habe ich ihn getroffen. Es war damals eine sehr unruhige Zeit, und es wurde davon gesprochen, ob eventuell die Russen durchbrechen könnten und würden. Herr Speidel hat damals gesagt, daß die amerikanischen, die britischen und die französischen Truppen zu schwach seien, um einen solchen Durchbruchsversuch zu verhindern. Ich habe dann Herrn Blankenhorn beauftragt, diese Ansicht des Herrn Speidel den Stäben der drei Besatzungsmächte, die damals beim Parlamentarischen Rat bestanden, und auch über die Verbindung mit dem französischen Nachrichtendienst dem französischen Ministerpräsidium — dieser Nachrichtendienst unterstand dem französischen Ministerpräsidium — mitzuteilen. Geheimste militärische Dinge in dem Sinn, wie man heutzutage vielleicht davon sprechen kann, gab es ja damals überhaupt nicht bei uns in Deutschland.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Nun, meine Damen und Herren, hat Schmeißer die Behauptung aufgestellt, daß er Herrn Blankenhorn Lebensmittel und Geld gegeben habe. Dazu erkläre ich Ihnen folgendes. Herr Blankenhorn hat Herrn Schmeißer, wie das damals üblich und zwangsläufig war, bewirtet, und dafür hat sich


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    Schmeißer revanchiert, indem er Blankenhorn Kleinigkeiten, Schokolade, Kaffee und auch einmal, soviel ich weiß, eine Flasche Kognak, überbracht hat.

    (Zuruf von der Mitte: Das haben auch die Engländer gemacht!)

    Ich weiß nicht, ob wir uns über diese Frage noch weiter unterhalten sollen.
    Dann hat Schmeißer behauptet, daß er Herrn Blankenhorn monatlich Geld gegeben habe. Meine Damen und Herren, er hat Herrn Blankenhorn kein Geld gegeben. Der Tatbestand ist hier der folgende. Im Industriegebiet bestand eine Stelle zum Kampf gegen den Kommunismus. Schmeißer hat Herrn Blankenhorn zwecks Weitergabe an diese Stelle insgesamt etwa 1600 DM gegeben, um dafür von dieser Stelle Material über den Kommunismus im Industriegebiet zu erhalten. Dieses Material ist von dieser Stelle über Blankenhorn dem Schmeißer übergeben worden. Völlig aus der Luft gegriffen ist die Behauptung, es sei versucht worden, im Jahre 1949 für den Wahlkampf der CDU über den französischen Nachrichtendienst erhebliche Geldbeträge — man nennt sogar eine Summe von 800 000 DM — zu erhalten.
    Eine grobe Unwahrheit ist es ebenfalls, Blankenhorn und ich hätten Angebote des französischen Nachrichtendienstes angenommen, im Falle eines russischen Einmarsches in Sicherheit gebracht zu werden. Der französische Nachrichtendienst hat mir und Blankenhorn niemals ein solches Angebot gemacht.
    Die Behauptung, Reifferscheidt habe die Abtrennung des linken Rheinufers von Deutschland betrieben, entbehrt jeder Grundlage. Weder sind Flugschriften gedruckt worden noch haben französische Agenten Listen westdeutscher Persönlichkeiten erhalten, die angeblich die Loslösung des Rheinlandes erstrebten.
    Nun, meine Damen und Herren, muß ich Ihnen aber etwas sagen über die Persönlichkeiten, mit denen wir es zu tun haben, die wir damals aber noch nicht kannten. Herr Schmeißer kam, wie ich eben schon sagte, unter dem Namen Levacher und stellte sich als Franzose vor. Schmeißer hatte etwas Medizin und Jura studiert und war Anfang 1946 auf Grund der Behauptung, Widerstandskämpfer gewesen zu sein, als Referent mit der Bezeichnung „Regierungsrat" in der Rechtsabteilung des bayerischen Entnazifizierungsministeriums angestellt worden.

    (Hört! Hört! und Heiterkeit in der Mitte und rechts.)

    Sein dortiger Abteilungsleiter war der jetzige Mitangeklagte Ziebell. Im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen mußte Schmeißer Ende 1946 seine Stellung in dem bayerischen Ministerium aufgeben. Obwohl er während seiner Münchner Zeit Ziebell bespitzelt hatte, kam er Anfang 1947 durch Hilfe Ziebells in das hessische Landwirtschaftsministerium,

    (erneute Heiterkeit und Rufe: Hört! Hört! in der Mitte und rechts)

    wo er jedoch auch nur einige Monate blieb. Nach einer kurzen Gastrolle als Anwaltsassessor war er seit August 1947 für den französischen Nachrichtendienst tätig. Da der französische Nachrichtendienst im Laufe der Zeit selbst erhebliche Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit bekam, mußte Schmeißer im Herbst 1951 auch diese Stellung als französischer Nachrichtenagent aufgeben. Er bewarb sich nunmehr über Ziebell um eine Beschäftigung beim hessischen Verfassungsschutzamt. Dabei glaubte er offenbar, durch sensationell aufgebauschte oder frei erfundene Behauptungen die Eignung für seine neue Stellung beweisen zu können. Die Fassung seiner in einem Bericht — der bei den Gerichtsakten ist — vom 22. November 1951 schriftlich niedergelegten Angaben wurde von Ziebell — ich drücke mich sehr vorsichtig aus — stark beeinflußt. Unter Mißbrauch der Dienstbeziehungen zwischen dem Verfassungsschutzamt und dem Polizeipräsidium gab Ziebell überdies diesem Bericht den Anschein eines amtlichen Protokolls. Ich darf davon absehen, im einzelnen auf die Entstehung dieses Protokolls und seine weitere Behandlung durch das hessische Verfassungsschutzamt einzugehen, weil diese Frage noch in dem Strafverfahren gegen Ziebell, das ja noch aussteht und das durchgeführt werden wird, eine Rolle spielen wird. Der Beweggrund dafür, daß Ziebell die Angaben Schmeißers ohne sachliche Nachprüfung übernahm, dürfte seine Hoffnung gewesen sein, durch Auswertung des Schmeißer-Berichts seine eigene Position festigen und ausbauen zu können.
    Ziebell war nämlich ebenso wie Schmeißer in seiner beruflichen Laufbahn gescheitert. Nach kurzer Tätigkeit als Gerichtsassessor und Rechtsberater der Deutschen Arbeitsfront hat er sich im Oktober 1936 als Rechtsanwalt beim Kammergericht niedergelassen. Im Jahre 1940 war Ziebell aus der Anwaltschaft ausgeschieden, weil er auf Anzeige einiger deutscher Juden, die er als Rechtsanwalt vertreten hatte, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und gegen ihn ein ehrengerichtliches Verfahren auf Ausschluß aus der Anwaltschaft eingeleitet worden war. Mit der unwahren Behauptung, Verfolgter des Faschismus zu sein, war es trotzdem Ziebell gelungen, im Januar 1946 Abteilungsleiter im bayerischen Entnazifizierungsministerium zu werden.

    (Lachen rechts.)

    Er war jedoch nur Angestellter, der sich lediglich für die Dauer seines Angestelltenverhältnisses Ministerialrat nennen durfte. Nachdem er im Dezember 1946 auf Grund gegen ihn erhobener Vorwürfe aus dem Dienst des Entnazifizierungsministeriums ausgeschieden war, beschäftigte er sich im Saargebiet und in Frankreich als französischer Nachrichtenagent. Ein Strafverfahren wegen Konkursverbrechens veranlaßte ihn im Jahre 1950, das Saargebiet zu verlassen, und von diesem Zeitpunkt ab arbeitete t r für das Hessische Verfassungsschutzamt.

    (Erneut Lachen in der Mitte und rechts.)

    Nun, meine Damen und Herren, darf ich zu der Beantwortung der Fragen im einzelnen kommen.
    Ich hatte am 27. September dieses Jahres in meinem Arbeitszimmer eine Besprechung, als ich aus Hannover aus dem Gerichtsgebäude angerufen wurde und mir zu meiner Überraschung gesagt wurde, daß Schmeißer und die Herausgeber und Redakteure des „Spiegel" die Ihnen bereits genannten Erklärungen abgegeben hätten. Ich wurde gefragt, ob ich bereit sei, meinen Strafantrag gegen die Genannten zurückzuziehen. Ich habe — das erkläre ich ganz offen — dagegen große Bedenken gehabt; denn meiner innersten Natur war es zu-


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    wider, daß wir, nachdem wir mal den Schmeißer wenigstens da hatten, darauf verzichten sollten, nun diese ganze Sache durchzufechten. Aber, meine Damen und Herren, Ziebell stand ja noch im Hintergrund; es war mir gesagt worden, daß das Verfahren gegen ihn abgetrennt sei. Ziebell ist — ich habe ihn nie gesehen in meinem Leben —, wenn ich so die ganze Lebensgeschichte der beiden Leute miteinander vergleiche, die unstreitig interessantere Persönlichkeit.
    Bei meinen Erwägungen, ob ich den Strafantrag zurückziehen wolle, habe ich natürlich auch daran gedacht, daß, wenn jetzt drei Wochen lang — so lange war die Verhandlung vom Gericht angesetzt — die Sache Schmeißer verhandelt werde, das Beste von der Sache genommen sei, wenn man später auf Ziebell kommen würde, und daß man unmöglich dann noch einmal weitere drei Wochen Interesse in der deutschen Öffentlichkeit für diesen Herrn Ziebell haben werde.

    (Oh-Rufe von der SPD.)

    Ich habe dann meinen Anwalt, Herrn Professor Dahs, weil ich gewisse Hemmungen hatte, wegen meiner Zustimmung telephonisch befragt. Herr Dahs hat mir auch angeraten zuzustimmen; es sei hier das richtige, weil es sich um die Schmeißer, „Spiegel" usw. handle, die ja diese bekannte Erklärung abgegeben hätten.
    Schmeißer selbst, meine Damen und Herren, war und bleibt für mich völlig uninteressant. Die Herausgeber und Redakteure des „Spiegel" — das muß ich zugeben, obgleich ich gerade kein großer Freund des „Spiegel" bin —

    (Heiterkeit)

    waren nach unseren Informationen von Schmeißer und Ziebell getäuscht worden. Im übrigen — ich darf das nochmals betonen — scheint mir auch jetzt der eigentliche Hauptverantwortliche Ziebell zu sein, gegen den das Verfahren weiterläuft. Die notwendigen gerichtlichen Feststellungen werden in diesem Verfahren noch erfolgen.
    Zur Frage 2. Vergleichsverhandlungen mit Schmeißer haben nicht stattgefunden. Vielmehr ist der Verteidiger Schmeißers während der Hauptverhandlung von sich aus, und zwar erstmalig am 26. September 1955, an den Vertreter der Nebenkläger Blankenhorn und Reifferscheidt herangetreten und hat die Erklärung angeboten, Schmeißer wolle von seinen früheren Anschuldigungen abrücken, dies öffentlich erklären und die Kosten des Verfahrens tragen.
    Zur Frage 3. Daß die Erklärung Schmeißers, er habe nicht in beleidigender Absicht gehandelt, allein gegenüber einer Anklage wegen übler Nachrede und Verleumdung nicht ausreicht, ist auch mir klar, meine Damen und Herren. Aber bitte hören Sie auch den zweiten Satz seiner Erklärung. Er lautet wie folgt:
    Soweit in meinen Aussagen ein Vorwurf ehrenrührigen oder pflichtwidrigen Verhaltens gegen die Genannten enthalten ist, halte ich diesen nicht aufrecht.
    Mit dieser Erklärung ist Schmeißer deutlich von seinen früheren Behauptungen abgerückt. In der Substanz sind seine Äußerungen hinfällig geworden. Für mich bestand gar kein Zweifel daran: aus der Erklärung Schmeißers in Verbindung mit dem Ergebnis der gerichtlichen Voruntersuchung und der Kostenübernahme durch Schmeißer war die Schlußfolgerung zu ziehen, daß die Unrichtigkeit
    der in Frage kommenden tatsächlichen Behauptungen zugegeben wurde. Ich hielt es ferner für nicht erforderlich, daß die Erklärungen des Herausgebers und der Mitarbeiter des „Spiegels" ausdrücklich die Anklagepunkte wiederholten oder auf die Anklage Bezug nahmen, weil sie sich nach dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Verfahren nur auf die den Gegenstand der Anklage bildenden Behauptungen ehrenrührigen oder pflichtwidrigen Verhaltens erstrecken konnten.
    Zur Frage 4 verweise ich auf meine bisherigen Ausführungen. Ich möchte hier nur wiederholen, daß eine gerichtliche Feststellung der Unrichtigkeit der diskriminierenden Behauptungen in dem Verfahren gegen Ziebell erfolgen dürfte.
    Zur Frage 5. Vereinbarungen über die Prozeßkosten sind nicht abgeschlossen worden. Vielmehr hat sich Schmeißer von sich aus zur Übernahme bereit erklärt. Damit ist er auch verpflichtet, die mir und den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen einschließlich der Anwaltskosten, über die eine Abrechnung noch nicht vorliegt, zu erstatten. Die Frage, wer diese Kosten wirklich trägt, läßt sich abschließend erst beantworten, wenn über die Revision der Staatsanwaltschaft entschieden ist. In keinem Falle werden die Schmeißer auferlegten Kosten von den Nebenklägern oder von mir ersetzt werden. Meine Zustimmung zur Zurücknahme des Strafantrags ist, wie ausdrücklich in das Gerichtsprotokoll aufgenommen worden ist, nur für den Fall erteilt worden, daß mir und den Nebenklägern keine Kosten zur Last fallen. Die Auslagen der Zeugen sind in diesem Verfahren, wie auch sonst, Teile der Gerichtskosten. Sie sind nicht aus sonstigen öffentlichen Mitteln bestritten worden. Die als Zeugen geladenen Herren Blankenhorn, Reifferscheidt und Strohm haben keine Dienstreisen nach Hannover genehmigt erhalten.
    Zur Frage 6. Einer Verpflichtung des „Spiegel", den Vertrieb der beschlagnahmten Ausgabe vom 9. Juli 1952 zu unterlassen, bedurfte es nicht, weil dies zu einem neuen Verfahren geführt hätte. Der „Spiegel" hat die beschlagnahmte Auflage auch keineswegs neu vertrieben.
    Ich darf zusammenfassen.
    Ein Herr Levacher war uns vor Begründung der Bundesrepublik Deutschland als Vertreter einer Besatzungsmacht gegenübergetreten. Ihm haben wir entsprechend den damals geltenden besatzungsrechtlichen Bestimmungen Auskünfte gegeben. Sie alle, meine Damen und Herren, soweit Sie damals im politischen Leben tätig waren, haben sich ebenfalls mit Vertretern der Besatzungsmächte unterhalten, ihnen Auskünfte gegeben, und können daher diese Dinge beurteilen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Nachdem sich die Angeklagten mit Ausnahme des mitangeklagten Ziebell von ihren Behauptungen distanziert hatten, waren wir in der Lage, die Strafanträge zurückzuziehen. Die Dauer des Gerichtsverfahrens lag nicht in unserer Hand. Der Zeitpunkt, an dem wir die Strafanträge zurückzogen, war dadurch bestimmt, daß die Angeklagten ihre Erklärungen erst am zweiten Tage der Hauptverhandlung abgaben.

    Ich darf wiederholen, meine Damen und Herren, daß diejenigen, die eine gerichtliche Feststellung und Aufklärung noch wünschen, eine solche in dem Verfahren gegen Ziebell erhalten werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)