Rede:
ID0207707100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2077

  • date_rangeDatum: 31. März 1955

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:29 Uhr

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  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. März 1955 4227 77. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4228 A, 4240 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4293 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Pferdmenges 4228 B Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers der Finanzen betr. Mißstände auf dem Gebiet der Besatzungsbauten (Drucksache 1307) 4228 B Mitteilung über Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für das Geschäftsjahr 1953/54 4228 B Mitteilung über Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Drucksache 196) . . . . 4228 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Statut der Saar (Drucksache 1245) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Veröffentlichung des Schreibens von Bundeskanzler Dr. Adenauer an den französischen Außenminister Pinay (Drucksache 1293 [neu]) 4228 B Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . 4228 C, 4236 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 4232 C, 4236 B Dr Kopf (CDU/CSU) 4233 A Dr. Arndt (SPD) 4234 D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4238 A Dr. Krone (CDU/CSU) 4238 B Abstimmungen 4237 D, 4238 B Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik im Mündlichen Bericht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Drucksachen 1162, 973; Antrag Umdruck 292) 4238 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1158) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Stücklen, Seidl (Dorfen), Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1253) und mit der Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Ruf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1269) . . . 4238 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4239 A Dr. Reif (FDP) 4241 D Samwer (GB/BHE) 4244 D, 4280 B Illerhaus (CDU/CSU) 4246 A Dr. Elbrächter (DP) 4250 A Unterbrechung der Sitzung . . 4252 C Scheel (FDP) 4252 D Raestrup (CDU/CSU) 4256 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4260 B Bender (GB/BHE) 4260 D Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4264 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4266 A Dr. Schöne (SPD): zur Sache 4267 D zur Geschäftsordnung 4280 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU) 4279 D Dr. Köhler (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 4280 C Ausschußüberweisungen . . . . 4280 B, 4281 A Änderungen der Tagesordnung . . 4263 D, 4281 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (Drucksache 1316) . . . . 4263 D Beschlußfassung 4264 B Erste Beratung des von den Abg. Platner, Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1083) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1233) 4281 A Platner (CDU/CSU), Antragsteller . 4281 A, 4292 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4283 B, 4292 C Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 4284 D Dr. Hammer (FDP) 4285 D Geiger (München) (CDU/CSU) . . 4286 C Stegner (Fraktionslos) 4288 D Becker (Hamburg) (DP) 4289 B Dr. Reichstein (GB/BHE) 4290 A Lange (Essen) (SPD) 4290 D Horn (CDU/CSU) 4291 D Samwer (GB/BHE) 4292 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4292 D Ausschußüberweisungen 4293 A Beschlußunfähigkeit festgestellt und Weiterberatung vertagt 4293 C Nächste Sitzung 4293 C Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4293 B, C, 4294 Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Dr. Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Kirchhoff 2. April Schrader 2. April Diedrichsen 2. April Frau Welter (Aachen) 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Ladebeck 1. April Frau Dr. Schwarzhaupt 1. April Feldmann 1. April Berendsen 1. April Hepp 31. März Dr. Baade 31. März Frau Nadig 31. März Dr. Wellhausen 31. März Naegel 31. März Frau Dr. Probst 31. März Hufnagel 31. März Brockmann (Rinkerode) 31. März Dr. Leverkuehn 31. März Even 31. März Seiboth 31. März Haasler 31. März Walz 31. März Paul 31. März Schütz 31. März Schneider (Bremerhaven) 31. März Neuburger 31. März Kalbitzer 31. März Jahn (Frankfurt) 31. März Dr. Kreyssig 31. März Dr. Schmid (Frankfurt) 31. März Brandt (Berlin) 31. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Becker (Hersfeld) 30. April Dr. Graf Henckel 30. April Kalbitzer vom 12. April bis zum 16. Mai Josten vom 4. April bis zum 20. Mai
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Viktoria Steinbiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Apothekenwesen stellt sich mir in einer etwas anderen Beleuchtung als meinem Vorredner Herrn Platner. Ich möchte in meinen kurzen Ausführungen die Frage erörtern, was wir von einem Apothekengesetz erwarten. Das Problem des Apothekenwesens ist grundsätzlich und überwiegend ein Problem des Gesundheitswesens und sollte auf keinen Fall primär vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir denken zuerst an die Bevölkerung und haben
    den Wunsch und den Willen, sie gut mit Arzneimitteln zu versorgen. Wir fordern darum auch vom


    (Frau Dr. Steinbiß)

    kommenden Apothekengesetz als erste und grundlegende Bedingung, daß dieses Gesetz der Bevölkerung eine einwandfreie Versorgung mit Arzneimitteln sichert. Wir glauben allerdings, daß diese Versorgung wie bisher auf die Dauer nur dann gesichert werden kann, wenn der Apotheker in der Höhe seines Wissens und Könnens nicht nachläßt und er zudem in seiner Existenz gesichert ist.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Zu dieser Existenzsicherung gehört auch, daß der Apotheker eine Möglichkeit erhält, früher oder später selbständig zu werden. Die einwandfreie Versorgung der Bevölkerung wird in Frage gestellt, wenn sich zu viele Apotheken um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln bemühen. Um existieren zu können, wird der Apotheker dann leicht in Versuchung geführt, den Käufer durch alle möglichen Mittel und Mittelchen anzulocken. Diesen Zustand der allzu stark vermehrten Apotheken kennen wir aus der amerikanischen Zone; wir bezeichnen ihn als Niederlassungsfreiheit. Vorher haben wir diesen Zustand in Deutschland nicht gekannt. Bei uns wird seit jeher vom Staat für eine Apotheke ein Einzugsgebiet von mindestens 7000 bis 8000 Seelen vorgesehen. Der Staat gewährt damit dem Apotheker einen Schutz und sichert ihn vor dem seine Unabhängigkeit gefährdenden Konkurrenzkampf, den das allgemeine Gewerbe sonst austragen muß.
    Wenn wir diesen Grundsatz der Herausnahme der Apotheken aus dem sonstigen Gewerbe befürworten, so vor allen Dingen — das möchte ich noch einmal betonen — deshalb, weil wir vor das Eigen- interesse des Apothekers das Interesse der Bevölkerung setzen. Wir sagten schon, daß zu einer guten Arzneimittelversorgung der in seiner Existenz gesicherte Apotheker gehört, und wollten die Ermöglichung der Selbständigkeit dazu gerechnet wissen.
    Nun wird diese Sicherheit von einigen Seiten darin gesehen, daß man alle Apotheken verkäuflich und vererblich macht. Man glaubt, daß der angestellte Apotheker auf solchem Wege schneller zur eigenen Apotheke kommt, als das bei dem jetzigen System der Fall ist. Diese Anschauung beruht aber auf einem Irrtum. Schon im vorigen Bundestag haben wir bei der Erörterung dieser Frage nach eingehender Beratung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesarbeitsministerium und auf Grund des Urteils der Sachverständigen einstimmig festgestellt, daß die Altersschichtung der Apothekenbesitzer von der Art der Konzession unabhängig ist.
    Bei dem Vererblich- und Verkäuflichmachen aller Apotheken muß auch folgendes gesehen werden. Es ist wahrscheinlich, daß heute noch 800 bis im Höchstfall 1000 Apotheken neu geschaffen werden können. Würden wir diese neu zu schaffenden Apotheken nach dem System der Niederlassungsfreiheit vergeben, so würden im Sättigungszustand, d. h. wenn diese 800 bis 1000 Apotheken eröffnet wären, sämtliche Apotheken verkäuflich und vererblich sein. Die Apotheke könnte nur noch durch Erbgang, Einheirat oder Verkauf in andere Hände übergehen, und die bestehenden Apotheken würden, da keine neuen mehr erstellt werden könnten, Liebhaberwerte erlangen. Beim jetzigen System, das ein gleichzeitiges Vorkommen von 40% vererblicher und 60 %personeller Konzessionen bedeutet, fallen auch im Sättigungszustand 60% in
    streng geordneter Berechtigungsfolge an solche Bewerber, die nicht über die Geldmittel verfügen, käufliche Konzessionen zu erwerben, die auch nicht einheiraten und die nicht erben.
    Es ist sicherlich richtig, daß das jetzige System, das auch im Regierungsentwurf vorgesehen ist, allerlei Mängel und Angriffsflächen zeigt, und hier muß die Arbeit des Gesundheitsausschusses reformierend einsetzen, z. B. bei der Frage der Lizenzen. Doch es hat den großen Vorteil, daß es den verschiedenen Strukturen des menschlichen Leistungsvermögens angepaßte Möglichkeiten zur Durchsetzung gibt. Wir kennen den mit der Tradition groß gewordenen Apotheker, wir kennen den bewährten Mitarbeiter, der in die Apotheke einheiratet, wir kennen auch den Käufer der Apotheke, der keineswegs immer nur der große Geldbesitzer, sondern oft der wagemutige, sich selbst vertrauende Mann ist. Und endlich kennen wir auch den Apotheker, der im geordneten Berechtigungsverfahren zur Personalkonzession kommt. Während also im Mischsystem dem Apothekerangestellten die Chance, ja die Gewißheit gegeben wird, früher oder später in den Besitz einer Apotheke zu gelangen, haben wir bei dem ersten Verfahren, wenn alle Apotheken verkäuflich und vererblich sind, die Tatsache, daß sich jetzt zwei Stände gegenüberstehen, nämlich der Stand des Apothekenbesitzers und der Stand des Apothekenangestellten, der aus der Stellung des Angestellten nicht mehr herauskommen kann.
    Wir dürfen also den Schluß ziehen, daß man sich im Apothekenwesen nicht auf eine Einzelform festlegen sollte. Jede Einzelform bietet individuelle Vorteile und Nachteile. Monopolisiert man aber die Einzelform, so wachsen die Vor- und Nachteile alternativ ins Große. Eine Gleichzeitigkeit verschiedener Systeme aber gibt dem Guten des Einzelsystems die Möglichkeit, sich 'durchzusetzen. Die Nachteile treten weitgehend in den Hintergrund.
    Ich möchte Sie bitten, den Antrag, der Ihnen vorgetragen worden ist, nämlich die Gesetzentwürfe dem Ausschuß für Rechtswesen — federführend — sowie dem Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens und dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß — mitberatend — zu überweisen, abzulehnen, und beantrage im Namen meiner Freunde, die Gesetzentwürfe dem Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens — federführend — und dem Rechtsausschuß — mitbeteiligt — zu überweisen. Wir sind stolz auf die deutsche Apotheke, und wir wollen sie als eine gute Apotheke behalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen rechts.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hammer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Hammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Einige Gedanken zu diesen beiden Gesetzentwürfen! Ich bitte Sie, in der Regierungsvorlage den § 12 aufzuschlagen. Darin finden Sie eine wunderbare Illustration zu der Frage der Personalkonzession. Dort steht: „Die Personalkonzession ist zurückzunehmen, wenn der Inhaber 1. ihre Erteilung durch unlautere Mittel, wie Täuschung, Drohung oder Bestechung herbeigeführt hat". Meine Damen und Herren, ein ereignisvoller Tag, an dem der Innenminister dieser Bundesrepublik feststellt, daß Ermessensentscheide des Staates so schwierig zustande kommen können!


    (Dr. Hammer)

    Ein zweiter Gedanke! Heute ist hier sehr viel über die Probleme der Marktwirtschaft gesprochen worden, und der Herr Kollege Platner hat vorhin beantragt, diese Gesetzentwürfe dem Wirtschaftsausschuß — federführend — zuzuweisen. Ich warne da vor Täuschungen! Das Berufsbild eines Apothekers hat nicht sehr viel mit dem Berufsbild eines Kaufmanns zu tun. Darf ich Sie daran erinnern, daß er nur nach einer Arzneitaxe zu verkaufen hat, daß er zu einer Vorratshaltung gezwungen wird, Depots für ein Vierteljahr anzulegen hat, die ihm nachher keiner abnimmt, daß er seine zugrunde gegangenen Seren in den Schmutzkasten zu stekken hat und keinen Saisonschlußverkauf veranstalten kann, daß er alles, was er anzubieten hat, nach den Qualitätsvorschriften des Deutschen Arzneibuches anbieten muß, also in einer ganz bestimmten Norm, und andere Waren nicht aufkaufen darf!
    Aber noch viel interessanter ist, sich einmal vorzustellen: wer ist denn der sogenannte Käufer in der deutschen Apotheke? Dreiviertel der Leute, die dort Waren entnehmen, tragen in der Hand einen Bezugschein, der von einem Kassenarzt der deutschen Krankenversicherung ausgestellt worden ist. Einen Preisvergleich vornehmen — die wesentlichste Aufgabe des Käufers auf dem Markt — das können diese Leute nicht, sie haben nichts zu zahlen. Die Lieferungen werden nämlich von Dritten bezahlt: den Versicherungsträgern.
    Wir haben es in der amerikanischen Zone erlebt, daß, nachdem die Anzahl der Apotheken dort erheblich vermehrt worden war, in der Tat die Abgaben für die Krankenversicherungsträger erheblich in die Höhe gegangen sind. Der Gesundheitspolitische Ausschuß des Deutschen Bundestages hat sich in der ersten Legislaturperiode die Mühe gemacht, das nachzuprüfen. Das Resultat der Vermehrung der Apotheken war, daß die Aufwendungen für Arzneimittel für die Versicherungsträger ganz erheblich höher geworden sind.

    (Abg. Dr. Gille: Jemand muß sie doch verordnet haben!)

    — Selbstverständlich! Aber der, der sie einlöst, bezahlt sie nicht, und der, der sie verordnet, bezahlt sie auch nicht; das ist der Unterschied zu einer echten Marktwirtschaft.
    Der § 3 b des Platnerschen Antrags reicht nicht aus, um das zu regeln, was wir unbedingt regeln müssen. Die deutsche Apotheke muß bezüglich ihres Standorts und ihrer Anzahl an gewissen Orten und in festen Grenzen limitiert sein. Das wird dazu führen, daß der Behörde ein — wenn auch schmaler — Ermessensspielraum gegeben werden muß.
    In der Regierungsvorlage gefällt uns ferner folgendes nicht. Die Lizenzen der amerikanischen Zone sind unserer Ansicht nach Eigentum geworden. Ich möchte bezweifeln, daß man sie jetzt ohne Rechtsverletzung in Personalkonzessionen umwandeln kann!
    Wir haben noch ein anderes Anliegen. Nach dem jetzigen Stand der Regierungsvorlage, also nach Durchgang durch den Bundesrat, sind die sogenannten hessischen Gemeindeapotheken immer noch am Leben, ein Ausbeutungsinstitut schlimmster Art, indem die Stadtkämmerer unbilligerweise
    einen bestimmten Personenstand, der zufällig Apotheker heißt, mit Zehntausenden von Mark pro Jahr belasten.
    Die deutsche Apotheke hat den Zweck, die Bevölkerung mit standardisierten erstklassigen Arzneimitteln preiswert zu versorgen. Dazu gehört ein leistungsfähiger Apothekerstand. Am leistungsfähigsten ist immer der, der im Eigentum sitzt. Aus dieser Überlegung und aus dem Zwang, den Standort der Apotheke so zu wählen, daß sie dem Wohl des Kranken dient, haben wir die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Das wird die Aufgabe des Ausschusses sein, selbstverständlich des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens. Die Regierungsvorlage stammt vom Innenministerium. Das Innenministerium verwaltet die Gesundheitspolitik. Ich empfehle Ihnen deshalb: Überweisen Sie diese beiden Anträge zur Federführung an den Gesundheitspolitischen Ausschuß.