Rede:
ID0207701900

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundeskanzler.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. März 1955 4227 77. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4228 A, 4240 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4293 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Pferdmenges 4228 B Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers der Finanzen betr. Mißstände auf dem Gebiet der Besatzungsbauten (Drucksache 1307) 4228 B Mitteilung über Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für das Geschäftsjahr 1953/54 4228 B Mitteilung über Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Drucksache 196) . . . . 4228 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Statut der Saar (Drucksache 1245) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Veröffentlichung des Schreibens von Bundeskanzler Dr. Adenauer an den französischen Außenminister Pinay (Drucksache 1293 [neu]) 4228 B Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . 4228 C, 4236 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 4232 C, 4236 B Dr Kopf (CDU/CSU) 4233 A Dr. Arndt (SPD) 4234 D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4238 A Dr. Krone (CDU/CSU) 4238 B Abstimmungen 4237 D, 4238 B Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik im Mündlichen Bericht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Drucksachen 1162, 973; Antrag Umdruck 292) 4238 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1158) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Stücklen, Seidl (Dorfen), Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1253) und mit der Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Ruf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1269) . . . 4238 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4239 A Dr. Reif (FDP) 4241 D Samwer (GB/BHE) 4244 D, 4280 B Illerhaus (CDU/CSU) 4246 A Dr. Elbrächter (DP) 4250 A Unterbrechung der Sitzung . . 4252 C Scheel (FDP) 4252 D Raestrup (CDU/CSU) 4256 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4260 B Bender (GB/BHE) 4260 D Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4264 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4266 A Dr. Schöne (SPD): zur Sache 4267 D zur Geschäftsordnung 4280 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU) 4279 D Dr. Köhler (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 4280 C Ausschußüberweisungen . . . . 4280 B, 4281 A Änderungen der Tagesordnung . . 4263 D, 4281 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (Drucksache 1316) . . . . 4263 D Beschlußfassung 4264 B Erste Beratung des von den Abg. Platner, Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1083) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1233) 4281 A Platner (CDU/CSU), Antragsteller . 4281 A, 4292 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4283 B, 4292 C Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 4284 D Dr. Hammer (FDP) 4285 D Geiger (München) (CDU/CSU) . . 4286 C Stegner (Fraktionslos) 4288 D Becker (Hamburg) (DP) 4289 B Dr. Reichstein (GB/BHE) 4290 A Lange (Essen) (SPD) 4290 D Horn (CDU/CSU) 4291 D Samwer (GB/BHE) 4292 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4292 D Ausschußüberweisungen 4293 A Beschlußunfähigkeit festgestellt und Weiterberatung vertagt 4293 C Nächste Sitzung 4293 C Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4293 B, C, 4294 Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Dr. Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Kirchhoff 2. April Schrader 2. April Diedrichsen 2. April Frau Welter (Aachen) 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Ladebeck 1. April Frau Dr. Schwarzhaupt 1. April Feldmann 1. April Berendsen 1. April Hepp 31. März Dr. Baade 31. März Frau Nadig 31. März Dr. Wellhausen 31. März Naegel 31. März Frau Dr. Probst 31. März Hufnagel 31. März Brockmann (Rinkerode) 31. März Dr. Leverkuehn 31. März Even 31. März Seiboth 31. März Haasler 31. März Walz 31. März Paul 31. März Schütz 31. März Schneider (Bremerhaven) 31. März Neuburger 31. März Kalbitzer 31. März Jahn (Frankfurt) 31. März Dr. Kreyssig 31. März Dr. Schmid (Frankfurt) 31. März Brandt (Berlin) 31. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Becker (Hersfeld) 30. April Dr. Graf Henckel 30. April Kalbitzer vom 12. April bis zum 16. Mai Josten vom 4. April bis zum 20. Mai
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat gesagt, es sei zwischen deutscher und französischer Seite ein Einvernehmen über die Auslegung des Artikels VI des Saarabkommens erzielt worden. Auch der Herr Kollege Kopf hat soeben hinzugefügt, man habe eine gemeinsame Formulierung gefunden. Leider wissen wir nicht, Herr Bundeskanzler, ob das, was Sie uns hier gesagt haben, den gesamten Inhalt Ihres Briefes an den französischen Außenminister, Herrn Pinay, darstellt,

    (Sehr wahr! bei der SPD)



    (Dr. Arndt)

    denn man muß, um etwas beurteilen zu können, den ganzen Brief wissen, also auch den Zusammenhang, in dem eine Äußerung steht;

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    denn so für sich alleine genommen ist diese Äußerung ja außerordentlich widerspruchsvoll und kann höchstens eine Einigung darüber sein, daß man sich nicht einig ist.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Denn es wird zunächst einmal gesagt: die Meinungsfreiheit ist total, und im nächsten Satz heißt es: sie unterliegt Einschränkungen. Nun, eine Totalität mit Einschränkungen ist eine neue Erfindung,

    (Beifall bei der SPD)

    mit der man wieder einmal die Grenzen der Wahrheit etwas erweitert hat.
    Also entweder hat man an der Saar die Meinungsfreiheit, oder man hat sie nicht, und dabei geht es doch um einen ganz konkreten Punkt, den weder Sie. Herr Bundeskanzler, angesprochen haben noch der Herr Kollege Dr. Kopf, nämlich um die konkrete Frage: Ist man an der Saar auch nach Ablauf der ersten drei Monate und der ersten sogenannten Volksabstimmung befugt, den Inhalt eines künftigen Friedensvertrages zu erörtern? Ist man befugt, diesen Friedensvertrag zu fordern, und 'ist man befugt, sich zu Deutschland zu bekennen und den Wunsch zu äußern, daß in dem Friedensvertrag die Zugehörigkeit der Saar zu Deutschland bestätigt wird? Das ist die Frage, um die es geht,

    (Zustimmung bei der SPD)

    und da haben wir nichts dazu gehört, daß darüber mit den Franzosen Einverständnis erzielt sei; im Gegenteil, im Rat der Republik und in der französischhörigen saarländischen Presse ist Ihr Brief an Herrn Pinay so ausgelegt worden, als ob dadurch der französische Standpunkt bestätigt worden wäre, daß über diese Frage Grabesruhe zu herrschen habe. Und zwar warum? Weil ja doch nach der französischen Auffassung das Saarstatut eine Art Verfassung darstellt, eine Art Verfassung, der gegenüber man zur Treue verpflichtet ist, während nach unserer Auffassung die Saar nach wie vor zum Staate Deutschland gehört und auch das Saarstatut von der Treuepflicht Deutschland gegenüber nicht beurlauben kann.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist doch der eigentliche Punkt, und Ihr Brief ist, wenn er überhaupt eine gemeinsame Formulierung bedeuten kann, höchstens geeignet, den französischen Standpunkt zu stützen, aber nicht den deutschen,

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    und das bedauern wir auf das tiefste. — Nun, das ist das eine.
    Dann muß ich etwas zu dem sagen, was der Herr Kollege Kopf in Reminiszenzen an die Weimarer Zeit eben ausgeführt hat. Nun, die fallen Ihnen immer zum falschen Zeitpunkt ein,

    (Lachen bei der SPD)

    Herr Kollege Kopf. Denn das, was Sie da von Ausführungen Breitscheids und Severings zitiert haben, das haben wir 'während der Verhandlungen des EVG-Vertrages und der Pariser Verträge ja
    oft genug erörtert. Damals wollten Sie nichts davon hören. Was hat man nämlich in jener Zeit im Reichstag gesagt? Man hat gesagt, es sei nicht zulässig, in die Richtlinien der Politik, die damals wie heute, damals dem Reichskanzler, heute dem Bundeskanzler zustehen, einzugreifen durch ein Gesetz, etwas, was wir auch bei diesen Verhandlungen immer wieder gesagt haben, weshalb wir auch in den Pariser Verträgen es nicht für statthaft halten, auch alle künftigen Bundeskanzler auf eine gewisse Integrationspolitik festzulegen. Das ist damals von dem Reichsinnenminister Severing erklärt worden: es gehe nicht ,an, im Wege eines Gesetzes in die nach der Verfassung dem Reichskanzler zustehenden Richtlinien der Politik einzugreifen und durch Gesetz einen Reichskanzler auf eine bestimmte Politik festzulegen. Das hat aber überhaupt nichts mit den Fragen zu tun, die heute hier anstehen. Denn heute steht hier die Frage an, ob ein Parlament seinen politischen Willen dahin äußern kann und darf und muß, daß ein völkerrechtlicher Vertrag noch nicht notifiziert wird, daß man also noch davon absieht, eine völkerrechtliche Bindung eintreten zu lassen. Einen politischen Willen hierzu äußern kann selbstverständlich ein Parlament jederzeit.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Da sind Sie einfach mit dem Zitat in \\den falschen Zettelkasten gerutscht.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Sie haben aber etwas sehr richtiges anderes gesagt. Sie haben gesagt: Jedes Verfassungsorgan muß die Schranken respektieren, die ihm gesetzt sind,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    und jedes Verfassungsorgan muß so handeln, daß dadurch verfassungsrechtliche Zuständigkeiten eines anderen Verfassungsorgans nicht beeinträchtigt werden. Großartig, Herr Kollege Kopf! Nicht wahr? Denn der erste Satz bedeutet, daß auch der Bundestag bei dem Saarabkommen und dem Zustimmungsgesetz die Schranken beachten mußte, die das Grundgesetz allen Verfassungsorganen beim Abschluß völkerrechtlicher Verträge zieht.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Und nicht nur wir, sondern auch außerhalb der Sozialdemokratie behaupten ja weite Kreise in Deutschland, daß diese Schranken überschritten worden sind und daß das Zustimmungsgesetz deshalb mit dem Grundgesetz nicht in Einklang steht.
    Also diese Erkenntnis, daß man die Schranken respektieren muß, ist gut, sie führt aber jetzt zu dem Zweiten, was Sie auch so schön gesagt haben, daß kein Verfassungsorgan so handeln darf, daß es die Zuständigkeiten eines anderen Verfassungsorgans beeinträchtigt. Wer hat denn nun zu entscheiden und zu prüfen, ob die Schranken, die dem Bundestag und der Bundesregierung vom Grundgesetz gesetzt sind, rechtlich eingehalten wurden? — Kein anderes Verfassungsorgan als das Bundesverfassungsgericht!

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Also nach Ihrer eigenen Deduktion muß jetzt alles unterlassen werden, was geeignet sein könnte, die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts zu beeinträchtigen. Infolgedessen folgt daraus die Rechtspflicht, die Notifizierung des Saarabkommens zu unterlassen, ehe nicht das


    (Dr. Arndt)

    Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, wie es mit der Vereinbarkeit zum Grundgesetz ist. Das ist das wahre Ergebnis Ihrer Ausführungen.
    Und damit bin ich dann beim letzten Punkt, nämlich bei der so etwas sehr vereinfachten Erklärung des Herrn Bundeskanzlers, daß es nicht anginge, einen völkerrechtlichen Vertrag, dem durch ein in drei Lesungen verabschiedetes und verkündetes Gesetz zugestimmt sei, auf Eis zu legen. Nun, die Verpflichtung zu dem Auf-EisLegen ergibt sich im Gegenteil gerade aus der Verfassung, deshalb, weil ein an der Ratifikation zu beteiligendes Verfassungsorgan, nämlich das Bundesverfassungsgericht, noch nicht sein Wort gesprochen hat, das in der Rechtsfrage das letzte Wort ist. Im übrigen, Herr Bundeskanzler, haben Sie es mit Ihrem Kühlschrank jeweils doch so gehalten, wie es Ihnen gefiel.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie haben z. B. das Heimkehrerentschädigungsgesetz sieben Monate auf Eis gelegt.

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.) Die Platow-Amnestie haben Sie nie verkündet, (Hört! Hört! bei der SPD)

    bis der 2. Bundestag dann den gesetzgeberischen Beschluß des 1. Bundestages wieder aufgehoben hat. Im übrigen ist es ja bei Verträgen mit auswärtigen Staaten so, daß das Zustimmungsgesetz grundsätzlich eine Ermächtigung an das Staatshaupt darstellt und es durchaus fraglich ist, wieweit die Ermächtigung zugleich auch eine Verpflichtung oder eine Bindung ist. Nichts also spricht dafür, hier die Notifizierung des Saarabkommens zu
    überstürzen. Von einem Verstoß gegen die Verfassung dadurch, daß man diese Notifizierung nicht unverzüglich vornehme, kann überhaupt keine Rede sein, sondern es ist einmal durchaus noch Zeit und an der Zeit, die Zweifelsfragen durch die Verhandlungen klarzustellen, die Sie, Herr Bundeskanzler, uns bei der ersten Lesung des Saarabkommens ja ausdrücklich selbst versprochen haben,

    (Zustimmung bei der SPD)

    und zweitens ist es nicht nur noch Zeit, sondern es besteht die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, vor einer Notifikation abzuwarten, wie es sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Saarabkommens verhält.
    Von einer Erledigung unserer Anträge, Herr Kollege Kopf, kann keine Rede sein — so billig sollten Sie es nicht machen —, sondern wir müssen erwarten, daß man uns den vollen Wortlaut des Schreibens des Herrn Bundeskanzlers an den französischen Außenminister Pinay mitteilt und daß man auch im übrigen unseren Anträgen entspricht.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Der Herr Abgeordnete Arndt hat eingangs seiner Ausführungen gesagt, daß man den ganzen Wortlaut meines Briefes vom 14. März an den französischen Außenminister kennen müsse, um klar zu sehen, was bezüglich der Saar darin enthalten sei. Wenn der Herr Abgeordnete Arndt das Stenogramm meiner
    Ausführungen nachsieht, wird er finden, daß ich alles, was dieser Brief bezüglich der Saarfrage enthält, mitgeteilt habe, und zwar wörtlich.

    (Zuruf von der SPD: Den ganz en Brief!)

    Der Herr Abgeordnete Arndt hat dann weiter die Frage an mich gestellt, ob es den Parteien an der Saar, und nicht nur den Parteien, sondern überhaupt an der Saar erlaubt sei, über das zukünftige Geschick an der Saar, über den Friedensvertrag, über den Wunsch, zu Deutschland zurückzukehren — —

    (Abg. Dr. Arndt: Zu gehören! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Also, meine Herren, mir ist ja das Wort „zurückzukehren" genau so lieb wie das Wort „zu gehören", denn „zurückzukehren" geht noch weiter, das bedeutet, daß sie wirklich in die Bundesrepublik wieder eintreten.

    (Widerspruch bei der SPD. — Gegenrufe von der CDU/CSU. — Abg. Albers: Illusionisten!)

    Ich kann Herrn Abgeordneten Arndt in Erwiderung auf seine Frage nur bitten, sich den Wortlaut doch genau durchzulesen —, ich darf Ihnen den Wortlaut nochmals vorlesen, Herr Arndt! Es heißt ausdrücklich:
    Während der Geltungsdauer des Statuts bis
    zum Friedensvertrag wird die Freiheit der politischen Meinung selbstverständlich total sein.
    Das schließt in sich — und nach dem Verlauf der Verhandlungen besteht daran gar kein Zweifel —, daß alle diese Punkte erörtert werden können, die Sie eben aufgezählt haben.
    Der zweite Satz, meine Damen und Herren, ist kein Widerspruch dagegen.

    (Abg. Wehner: Lesen Sie ihn doch vor!)

    — Ich werde ihn vorlesen, Herr Wehner, ich habe ihn mir ja deswegen mitgebracht!

    (Heiterkeit in der Mitte.) Es heißt in dem zweiten Satz:

    Doch ist jede politische Aktion ausgeschlossen, die geeignet ist, das Prinzip des Statuts, d. h. sein reibungsloses Funktionieren, und den inneren Frieden an der Saar direkt oder indirekt zu beeinträchtigen.

    (Abg. Wehner: Das heißt nur: die Gedanken sind frei! — Abg. Blachstein: Maulkorb!)

    — Verehrter Herr Wehner, es freut mich, daß Sie den Begriff „Aktion" so einschränken!

    (Beifall und Heiterkeit in der Mitte. — Zurufe von der SPD.)

    Dann darf ich noch darauf aufmerksam machen, meine Damen und Herren, daß auch klargestellt ist, daß der Ministerrat der Westeuropäischen Union und der Europäische Kommissar unter dem Ministerrat darüber wachen müssen, daß die Freiheit der politischen Meinung eine totale ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU. Abg. Arnholz: Und Ihre Äußerung?!)