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ID0206101500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 61. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1954 3111 61. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1954. Geschäftliche Mitteilungen 3112 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Spies (Brücken) und Wagner (Deggenau) 3112 B Mitteilung über Bestätigung des Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes durch den Vermittlungsausschuß (Drucksache 1076) . 3112 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 75 und 130 (Drucksachen 607, 1075; 989, 1071) 3112 C Mitteilung über Zurückziehung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP betr. Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 96) 3112 C Zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 3112 C, 3114 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 3112 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 3114 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Vorrang von Verhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 1017, Umdruck 280) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 997), mit der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saar (Drucksache 1007, Umdruck 281), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Protokoll vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 1000, zu 1000), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 1060), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag (Drucksache 1061), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar (Drucksache 1062) und mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (Drucksachen 958, zu 958, 863) . . . . 3114D, 3120 B Wehner (SPD), Anfragender 3114 D, 3149 D, 3151 C, 3153 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3120 C, 3131 B Erler (SPD) . . . 3131 A, 3150 D, 3155 A Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 3169 Unterbrechung der Sitzung . 3135 D Ollenhauer (SPD) 3135D 3138 C Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3138 B Kiesinger (CDU/CSU) . . 3146 B, 3149 D, 3150 A, D, 3151 D, 3153 A, 3155 A, B, D, 3159 C Walter (DP) . 3155 A Dr. Baade (SPD) 3155 C Dr. Dehler (FDP) 3157 C, 3159 C Weiterberatung vertagt 3164 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 1058) 3164 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 3164 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zum Fünften Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1077, 483, 963, 993, 1045) . 3164 B Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 3164 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 3165 A Beschlußfassung . 3165 B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes (Drucksache 1078) . 3165 B Dr. Gülich (SPD) 3165 C Beschlußfassung . 3165 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen 716 [neu], 717, 836, 859, 887); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 1068) 3166 A Pohle (Eckernförde) (SPD): als Berichterstatter 3166 A Schriftlicher Bericht . 3170 als Abgeordneter . 3166 I) Petersen (GB/BHE) 3166 B Abstimmungen . 3166 B, 3167 B Zweite Beratung des von ,der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 1069) . 3167 B Maucher (CDU/CSU), Berichterstatter 3167 C Petersen (GB/BHE) 3167 1) Pohle (Eckernförde) (SPD) . . . 3168 A, B Rasch (SPD) . 3168 C Abstimmungen 3168 D Nächste Sitzung 3168 D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 863) betr. Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (zu Drucksache 958) 3169 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen über die Gesetzentwürfe der Fraktion der FDP (Drucksachen 716 [neu], 717), der Fraktion der SPD (Drucksache 836), der Fraktion des GB/BHE (Drucksache 859) und der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. (Drucksache 887) zur :nderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1068) 3170 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 zu Drucksache 958 (C) (vgl. S. 3120 C, 3135 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (Drucksache 863) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Furler In der 47. Sitzung des Deutschen Bundestages, deren Gegenstand die Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung zur Londoner Konferenz vom 5. Oktober 1954 war, haben die SPD den Antrag Drucksache 863 und die Koalitionsparteien den Antrag Drucksache 864 gestellt. Beide Anträge befaßten sich mit der Londoner Schlußakte. Der Koalitionsantrag wurde vom Bundestag angenommen, der Antrag der SPD jedoch mit Mehrheit dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten überwiesen. Der Ausschuß hat sich in seinen Sitzungen vom 13. Oktober und 9. November 1954 mit diesem Antrag befaßt. Er schlägt — und zwar auf Grund einstimmigen Beschlusses — dem Hohen Hause vor, diesen Antrag als gegenstandslos zu bezeichnen. Die Sprecher der SPD legten in der Plenarsitzung vom 7. Oktober 1954 und in den Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses dar, ihr Antrag gehe von den Ziffern 3 und 4 des Teiles V der Londoner Schlußakte aus, in denen die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich und Frankreich erklären, es bleibe ein wesentliches Ziel ihrer Politik, eine frei vereinbare friedensvertragliche Regelung für Gesamtdeutschland herbeizuführen, und es sei weiterhin ein grundsätzliches Ziel ihrer Politik, durch friedliche Mittel ein völlig freies und vereinigtes Deutschland zu schaffen. In diesem Zusammenhang habe der Antrag drei Aufgaben: 1. festzustellen, welches Gewicht diesen Erklärungen der drei Mächte im Rahmen der Londoner Akte zukomme; 2. zu sichern, daß die in dieser Erklärung niedergelegten politischen Grundsätze lebendig gehalten und konkret gestaltet würden; 3. zur Durchsetzung dieser Politik und für ihre vertragliche Festlegung schon in der Zeit zwischen der Londoner Konferenz und den in Aussicht stehenden Pariser Verhandlungen beizutragen. Von ,den vier Ziffern des Antrags stehen die beiden ersten in einem engen, funktionellen Zusammenhang. Während die Ziffer 1 Besprechungen mit den drei westlichen Besatzungsmächten fordert, um die Grundlagen einer gemeinsamen Politik zu klären, die in den kommenden Vier-Mächte-Verhandlungen die Wiedervereinigung Deutschlands herbeiführen soll, schlägt die Ziffer 2 vor, zu diesem Zweck neben den in der Londoner Akte vorgesehenen speziellen Verhandlungskommissionen eine weitere Kommission zu bilden, deren Aufgabe es sei, gemeinsame Richtlinien festzustellen und eine einheitliche Politik für die Wiedervereinigung zu ermöglichen. Im Auswärtigen Ausschuß herrschte zwischen den Parteien und mit der Regierung im Grundsätzlichen Einverständnis über das Anliegen der Ziffer 1 des Antrags. Die Aussprache beseitigte auch Meinungsverschiedenheiten über Art und Aufgaben der angestrebten Kommission. Es wurde geklärt, daß ein solches Gremium wegen seiner hohen politischen Aufgabe nicht den zur Durchführung der Londoner Beschlüsse und zur Vorbereitung der Pariser Konferenz gebildeten Kommissionen gleichgestellt werden könne, zumal diese Expertenkommissionen zeitlich auf wenige Wochen begrenzt waren. Es ergab sich auch die allseits anerkannte Notwendigkeit, in dem gesamten Antrag nicht von den drei westlichen Besatzungsmächten zu sprechen, sondern klar herauszustellen, daß diese gemeinsame Aufgabe und alle vorbereitenden Schritte Sache der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland seien. Der Auswärtige Ausschuß konnte erst in seiner Sitzung vom 9. November 1954 damit beginnen, die Ziffern 3 und 4 des Antrags zu beraten. In diesem Zeitpunkt war die Pariser Konferenz schon abgeschlossen. Das dritte Ziel der Antragsteller war daher nicht mehr erreichbar. Der Antrag konnte nicht „die Grundlage für eine Aktivität in der Zeit zwischen der Londoner und der Pariser Konferenz" bilden. Er war unter diesem Gesichtspunkt gesehen gegenstandslos geworden, woraus der Ausschuß widerspruchslos die Folge zog und dem Hohen Haus den in Drucksache 958 formulierten Vorschlag macht. Nachdem der Antrag gegenstandslos geworden war, schied eine weitere Beratung seines Inhalts aus. Dieses formelle Schicksal des Antrags besagt allerdings nichts über die Bedeutung und die Wertung der in ihm enthaltenen politischen Fragen. Selbstverständlich behält das Anliegen einer gemeinsamen, auf die Wiedervereinigung Deutschlands gerichteten Politik mit den Vereinigten Staaten von Amerika, England und Frankreich, ja mit allen Staaten der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft, die gerade die Ziffern 3 und 4 des Teiles V der Londoner Schlußakte als auch sie bindend übernommen haben, seine große Bedeutung. Selbstverständlich spielt auch nach Abschluß und Ratifizierung der Pariser Verträge die Frage eine wichtige Rolle, auf welche Weise diese gemeinsame Politik konkret gestaltet und durchgeführt werden kann, und ob es zweckmäßig ist, hier eine spezielle Institution zu schaffen, die diese Politik der Mächte aktiviert und konkretisiert oder wenigstens Vorschläge ausarbeitet, die der Verwirklichung der Wiedervereinigung Deutschlands dienen sollen. Auch die politischen Hauptpunkte der Ziffer 3 des Antrags werden noch lange im Mittelpunkt des politischen Ringens stehen; die Fragen nämlich, in welchem Zeitpunkt Verhandlungen über die Wie- (Dr. Furler) dervereinigung auch mit Sowjetrußland zweckmäßig erscheinen, welches die möglichen Bedingungen für die Wiedervereinigung sind, was unter einem „europäischen Sicherheitssystem im Rahmen der Vereinten Nationen" zu verstehen ist, ob und unter welchen Bedingungen ein solches System realisierbar und ob es überhaupt geeignet ist, die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit herbeizuführen und diesem wiedervereinigten Deutschland die Sicherheit zu gewähren, die unerläßlich ist. Bonn, den 9. Dezember 1954 Dr. Furler Berichterstatter Anlage 2 Drucksache 1068 (vgl. S. 3166 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (29. Ausschuß) über 1. den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]), 2. den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717), 3. den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836), 4. den von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859), 5. den von den Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke und Genossen eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887) Berichterstatter: Abgeordneter Pohle (Eckernförde) I. Allgemeines Am 15. Oktober 1954 wurden dem Bundestagsausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen die oben aufgeführten Initiativ-Gesetzentwürfe nach der ersten Lesung im Bundestag zur weiteren Beratung überwiesen. Die Beratungen litten in der ersten Verhandlungsperiode unter der noch ausstehenden Stellungnahme der Bundesregierung. Erst am 2. Dezember 1954 wurde dem Ausschuß eine Kabinettsvorlage des Bundesministeriums für Arbeit als Material mit dem Hinweis des Herrn Bundesarbeitsministers vorgelegt, er habe vom Kabinett die Vollmacht erhalten, gemeinsam mit dem Kriegsopferausschuß ein Beratungsergebnis zu erzielen, das dem Bundestag als Beschlußvorlage zugeleitet werden könne. Gleichzeitig wurde dem Ausschuß für Kriegsopfer-. und Heimkehrerfragen ein Kompromißvorschlag der Koalitionsfraktionen überreicht, der ebenfalls als Verhandlungsgrundlage bei den weiteren Beratungen diente. Da bei allen Mitgliedern des Ausschusses das Bedürfnis bestand, dem Bundestag noch möglichst vor den Weihnachtsferien das Beratungsergebnis zur Beschlußfassung zuzuleiten, standen die Beratungen unter einem Zeitdruck, der in einigen Fällen die antragstellenden Fraktionen zwang, Teile ihrer Anträge zurückzuziehen, da die Probleme nicht ausdiskutiert werden konnten und keine der antragstellenden Fraktionen die Verantwortung dafür tragen zu können glaubte, durch ein Festhalten an den gestellten Anträgen die äußerst dringliche Verabschiedung einer Dritten Novelle zum Bundesversorgungsgesetz hinauszuzögern. II. Der Gesetzentwurf im einzelnen Zu Artikel I Zu Nrn. 1 bis 4: Der Ausschuß stimmte mit Änderungen den Vorschlägen des Bundesministers für Arbeit zu den genannten Nummern bzw. den §§ 14 Abs. 7, 17 Abs. 3, 18 Abs. 1 und 2 und 21 Satz 1 zu. Zu Nr. 5: Die Änderung des § 31 Abs. 1 über die Höhe der Grundrenten hat im Ausschuß zu sehr eingehenden Erörterungen geführt. Die jetzt vorgesehenen Beträge der Grundrente sind ein Mehrheitsbeschluß des Ausschusses, die den Sätzen des Kompromißvorschlages entsprechen. Zu Nr. 6: Einstimmig bekannte sich der Ausschuß in § 32 Abs. 2 (s. Nr. 6 Buchst. a) zu der. vorgeschlagenen Erhöhung der Ausgleichsrenten. Die Ergänzung zu § 32 Abs. 4 (s. Nr. 6 Buchst. b) war durch das vom Bundestag am 8. Dezember 1954 verabschiedete Kindergeldanpassungsgesetz notwendig geworden. Lediglich mit einigen redaktionellen Änderungen wurde diese Ergänzung in die Dritte Novelle zum Bundesversorgungsgesetz übernommen. Der Beschluß hierzu wurde mit Mehrheit gefaßt. Zu Nr. 7: Die in Buchst. a durch die Erhöhung der Ausgleichsrenten notwendig gewordene Ausweitung der Einkommensgrenzen wurde einstimmig beschlossen. (Pohle [Eckernförde]) Zu Buchst. b bestand Einmütigkeit im Ausschuß in der grundsätzlichen Auffassung. Strittig waren die festzusetzenden Beträge, bis zu denen die Einkünfte aus früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnissen oder zusätzlichen Versorgungsleistungen einer berufsständischen Organisation bzw. die Einkünfte aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen Freibleiben sollten. Zu Nr. 8: Der Vorschlag, hinter § 34 einen neuen § 34 a einzufügen, entspricht ebenfalls einer bereits durch das Kindergeldanpassungsgesetz erfolgten Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes, die durch den Ausschuß lediglich eine redaktionelle Klarstellung erfahren hat. Der Beschluß wurde mit Mehrheit gefaßt. Zu Nr. 9: Einstimmig beschloß der Ausschuß, den Höchstsatz der Pflegezulage auf 200 DM festzusetzen. Zu Nr. 10: Die Änderung stellt eine Verbesserung der Regelung über die Bezüge für das Sterbevierteljahr dar. Sie wurde vom Bundesminister für Arbeit vorgeschlagen und vom Ausschuß einstimmig gebilligt. Zu Nr. 11: Die Grundrente der Witwen, die bisher in Höhe von 40 DM gewährt wurde, ist auf 48 DM angehoben worden. Für Witwen, die weder erwerbsunfähig sind noch für mindestens ein Kind im Sinne des § 41 Abs. 1 Buchst. c zu sorgen und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wurde die Grundrente gleichfalls um 20 v. H. von 20 auf 24 DM erhöht. Weitergehende Erhöhungsanträge zu dieser Position wurden bei Stimmengleichheit abgelehnt. Zu Nr. 12: Die volle Ausgleichsrente der Witwen betrug bisher 60 DM. Sie wird durch die vorgeschlagene Änderung um 10 DM verbessert. Während die Ausgleichsrente bisher nur insoweit zu gewähren war, als sie zusammen mit dem sonstigen Einkommen 95 DM nicht überstieg, ist dieser Betrag nunmehr auf 100 DM erhöht worden. Wie bei den Beschädigten wurde auch hier die Nichtberücksichtigung der Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehen. Von diesen Einkünften soll künftig ein Teilbetrag in Höhe von 15 DM anrechnungsfrei bleiben. Diese Bestimmung hat zu ausgedehnten Erörterungen im Ausschuß geführt, da erhebliche Bedenken wegen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht wurden. Das vorliegende Ergebnis beruht auf einem Mehrheitsbeschluß. Zu §§ 42 und 44: Die zu den genannten Vorschriften vorliegenden Anträge wurden von den Antragstellern aus den schon in der Einleitung zu diesem Bericht angeführten Gründen zurückgezogen. Die Vertreter der Bundesregierung haben zugesagt, in den Fällen des § 42 weitgehend von den Möglichkeiten des Härteausgleichs Gebrauch zu machen. Die gesetzliche Verankerung soll einer späteren Novellierung vorbehalten bleiben. . Zu Nr. 13: Die Grundrenten der Waisen wurden um 20 v. H. erhöht. Zu Nr. 14: Die Ausgleichsrenten der Waisen erhielten eine Aufbesserung um je 10 Deutsche Mark. Die Einkommensgrenzen wurden bei Waisen, deren Vater oder Mutter noch lebt, von 41 auf 46 DM und bei Waisen, ,deren Vater und Mutter nicht mehr leben, von 65 auf 70 DM erhöht. Nach der Neufassung des § 33 Abs. 2 gelten als sonstiges Einkommen auch freiwillige Leistungen, die mit Rücksicht auf ein früheres Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder eine frühere selbständige Berufstätigkeit oder als zusätzliche Versorgungsleistung einer berufsständischen Organisation gewährt werden. Für § 47 finden diese Bestimmungen insoweit Anwendung, als der 10 DM monatlich übersteigende Betrag als sonstiges Einkommen angerechnet wird. Zu Nr. 15: Zu § 51 beschloß der Ausschuß, die volle Elternrente bei einem Elternpaar von 84 DM auf 100 DM und bei einem Elternteil von 60 DM auf 70 DM zu erhöhen sowie eine entsprechende Anhebung der Einkommensgrenzen vorzunehmen. Die Einfügung des neuen Absatzes 4 beabsichtigt, auch den Eltern bei der Berechnung des sonstigen Einkommens monatlich einen Freibetrag zu gewähren. Zu Nr. 16: Es handelt sich hierbei um eine notwendige Klarstellung, da es möglich ist, daß neben einem Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz ein Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe von Kriegsgefangenen besteht, die nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes bemessen wird. Zu Nr. 17: Auch diese Vorschrift dient zur Klarstellung der bisherigen Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes zu § 57 Abs. 1. Zu Nr. 18: Übereinstimmend wurde eine Verlängerung der Anmeldefrist für den Anspruch auf Elternversorgung, die mit dem 31. Dezember 1954 abläuft, um weitere zwei Jahre für notwendig erachtet. Zu Nr. 19: Diese Ergänzung hält der Bundesarbeitsminister für notwendig, denn solange der ehemalige Wehrmachtsangehörige sich in Kriegsgefangenschaft oder in ausländischem Gewahrsam befindet, haben die Angehörigen Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen. Zur Vermeidung einer Doppelversorgung kann dem beschädigten Wehrmachtsangehörigen daher Versorgung frühestens vom Monat der Entlassung ab gewährt werden. Da eine ausdrückliche gesetzliche Regelung bisher nicht bestand, erscheint die vorgeschlagene Ergänzung auch im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung der noch nicht zurückgekehrten Kriegsgefangenen und Festgehaltenen geboten, zumal die noch in der Sowjetunion befindlichen Kriegsgefangenen Versorgungsansprüche gar nicht geltend machen können. Zu Nr. 20: Die Vorschrift ist notwendig, um eine Doppelversorgung auszuschließen. Ansprüche auf Heilbehandlung und Krankenbehandlung nach § 10 (Pohle [Eckernförde]) Abs. 5 und § 28 BVG werden durch die Vorschrift nicht berührt. Zu Nr. 21: Die Ergänzung des § 71 a dient der Klarstellung. Zu Nr. 22: Der § 78 a hat sich in der bisherigen Fassung als zu eng erwiesen. Künftig soll Kapitalabfindung auch Witwen mit Anspruch auf Witwenbeihilfe in Höhe der Rente und Ehefrauen Verschollener gewährt werden können. Für die Ehefrauen Verschollener ist zur Vermeidung von Härten mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bereits die Gewährung von Darlehen zugelassen worden, die nach erfolgter gesetzlicher Regelung in Kapitalabfindungen umzuwandeln sind. Zu Nr. 23: Zur Klarstellung des § 81 Abs. 2 wird das Wort „Versorgungsbezüge" in das Wort „Leistungen" umgewandelt. Den gleichen Grund hat die Einfügung des Satzes: „Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die aus Schwangerschaft und Niederkunft erwachsen sind." Zu Nr. 24: Die vorgesehene Möglichkeit zur Übertragung der Gewährung von Härteausgleichen auf nachgeordnete Dienststellen in den näher bezeichneten Fällen entspricht nach Meinung des Bundesministers für Arbeit einem dienstlichen Bedürfnis. Der Ausschuß hat dieser Anregung zugestimmt. Zu Artikel II Die Einfügung dieses Artikels wurde vom Bundesminister für Arbeit mit folgender Begründung vorgeschlagen: In Artikel V Abs. 2 unter Buchstabe a war vorgesehen, daß die Änderung des § 20 BVG mit Wirkung vom 1. Oktober 1950 in Kraft treten soll. Die Durchführung hätte einen Verwaltungsaufwand verursacht, der in keinem Verhältnis zu dem erzielbaren finanziellen Ergebnis stehen würde. Die Vorschrift soll daher erst mit dem Tage nach der Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes in Kraft treten. Der Ausschuß hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Zu Artikel III Nach § 4 des Grundbetragserhöhungsgesetzes vom 17. April 1953 waren die Grundbetragserhöhungen bei der Ermittlung des für die Höhe der Ausgleichs- und Elternrenten maßgebenden sonstigen Einkommens unberücksichtigt zu lassen. Diese Vorschrift soll im Hinblick auf die in § 33 Abs. 2 und § 41 Abs. 5 vorgesehenen weiteren Freibeträge sowie auf die Erhöhung der für die Waisen- und Elternversorgung maßgebenden Einkommensgrenzen aufgehoben werden. Nach Meinung des Bundesministers für Arbeit wird mit .dieser Vorschrift erreicht, daß für alle Versorgungsberechtigten wieder einheitliche Grundsätze für die Feststellung des sonstigen Einkommens gelten. In diesem Punkt standen sich im Ausschuß gegenteilige Auffassungen gegenüber. Die Entscheidung in dem vorgeschlagenen Sinne beruht auf einem Mehrheitsbeschluß. Zu Artikel IV Mit dieser Vorschrift werden die vom Bundestag im Kindergeldanpassungsgesetz beschlossenen Ergänzungen des Bundesversorgungsgesetzes wieder aufgehoben, da eine entsprechende Regelung in Artikel I Nr. 6 Buchst. b und Nr. 8 dieses Gesetzes aufgenommen wurde. Zu Artikel V Der Artikel enthält die für den Übergang notwendigen Vorschriften. Zu Artikel VI Mit dieser Vorschrift wird der Bundesminister für Arbeit ermächtigt, den Wortlaut des Bundesversorgungsgesetzes in der aus diesem Gesetz sich ergebenden Neufassung bekanntzumachen. Zu Artikel VII In diesem Artikel ist die Anwendung des Gesetzes auf das Land Berlin bestimmt. Zu Artikel VIII Einstimmig beschloß der Ausschuß, die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen in der Kriegsopferversorgung ab 1. Januar 1955 wirksam werden zu lassen, die Ergänzung des § 65 durch einen Absatz 3 jedoch erst am 1. April 1955. III. Schlußbemerkungen Die durch diesen Gesetzentwurf bewirkten Verbesserungen verursachen im Bundeshaushalt voraussichtlich die nachstehend aufgeführten Mehraufwendungen: 1. Erhöhung der GRUNDRENTEN: Mehraufwand in Mio DM a) für Beschädigte 116,1 b) für Witwen 111,6 c) für Waisen 31,7 259,4 2. Erhöhung der AUSGLEICHSRENTEN und EINKOMMENSGRENZEN: a) für Beschädigte Mehraufwand in Mio DM Ausgleichsrenten 8,2 Einkommensgrenzen 17,3 25,5 b) für Witwen Ausgleichsrenten 46,2 Einkommensgrenzen 22,6 68,8 c) für Waisen Ausgleichsrenten 20,6 Einkommensgrenzen 43,8 64,4 3. Erhöhung des Höchstsatzes der PFLEGEZULAGE auf 200 DM: 0,5 0,5 4. Erhöhung der a) ELTERNRENTEN bei einem Elternpaar 3,0 bei einem Elternteil 7,0 10,0 b) EINKOMMENSGRENZEN bei einem Elternpaar 17,5 bei einem Elternteil 2,0 19,5 5. FREIBETRÄGE für Empfänger von SOZIALRENTEN usw. für Beschädigte 22,0 für Witwen 47,3 69,3 517,4 abzüglich Minderausgaben 108,3 bleibt ein jährlicher Mehrbedarf von 409,1 (Pohle [Eckernförde]) Der Kriegsopferausschuß hat seine Arbeiten so beschleunigt, daß der Bundestag Gelegenheit hat, den Gesetzentwurf noch am 15. Dezember 1954 zu verabschieden, und der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 17. Dezember 1954 dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben kann. In einem Schreiben des Herrn Präsidenten des Bundesrates vom 10. Dezember 1954 an den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages wird jedoch mitgeteilt, daß der Bundesrat nur dann die Möglichkeit hätte, den Gesetzentwurf am 17. Dezember dieses Jahres zu beraten, wenn der Bundestag bereits zu einem früheren Termin eine Verabschiedung der Novelle hätte vornehmen können. Nach dem Schreiben des Herrn Präsidenten des Bundesrates ist es aber aus technischen und aus Gründen der Notwendigkeit von vorhergehenden Beratungen in den Länderkabinetten unmöglich, selbst wenn der Bundestag das Gesetz am 15. Dezember verabschieden würde, zwei Tage später bereits die Zustimmung des Bundesrates zu erreichen. Es ist der Wunsch des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, daß der Bundesrat trotz der für ihn entstehenden Schwierigkeiten eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf noch vor Weihnachten erwägen möge, damit eine Verkündung des Gesetzes im Monat Januar 1955 gesichert ist. Unabhängig davon, wie die gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, werden seitens des Bundesarbeitsministeriums alle Maßnahmen vorbereitet werden, die eine raschere Durchführung des Gesetzes nach seiner Verkündung sicherstellen. Einer Anregung des Ausschusses folgend, werden nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen Anweisungen des Bundesministers für Arbeit ergehen, um die Erhöhung der Grundrenten baldmöglichst zur Auszahlung gelangen zu lassen. Bonn, den 10. Dezember 1954 Pohle (Eckernförde) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich fahre also dort fort, wo ich unterbrochen worden bin.
    Alle Schichten und Stände der Bevölkerung haben mit ihrer Arbeit und mit ihrer bewiesenen politischen Einsicht dazu beigetragen, Deutschland aus dem Chaos wieder herauszuführen. Die Entwicklung ist auch wesentlich gefördertworden durch die Hilfe und Unterstützung, die Deutschland bei seinem politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau von den freien Nationen zuteil geworden ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dennoch waren die Schwierigkeiten und widrigen Umstände so ungeheuerlich, war unsere Lage im ganzen gesehen so voller Gefahren, daß ohne eine klare und zielbewußte Arbeit sehr leicht alle unsere Bemühungen hätten scheitern können.

    (Sehr wahr! bei den Regierungsparteien.)

    Ich möchte für einen Augenblick die Zeit nach dem ersten Weltkrieg in Ihr Gedächtnis zurückrufen. Damals wurde Deutschland von einer Reihe


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    schwerer innerer Unruhen erschüttert. Dem KappPutsch folgte der kommunistische Aufstand im Ruhrgebiet. Den Unruhen in Oberschlesien schlossen sich kommunistische Aufstände in Mitteldeutschland und in Hamburg an. Erzberger und Rathenau wurden ermordet. Die Besetzung des Ruhrgebiets rief den Ruhrkampf hervor. Die Lage wurde oft so unhaltbar, 'daß der Ausnahmezustand ausgerufen werden mußte.

    (Abg. Blachstein: Rheinland! — Gegenruf von der Mitte: Unerhört!)

    Zwischen dem Reich und den Ländern entstanden schwere Konflikte. Verschiedentlich war die Reichsregierung gezwungen, die Reichswehr einzusetzen. So mußte sie im Freistaat Sachsen einmarschieren. Blutige Straßenkämpfe waren an der Tagesordnung. Nach dem Hitler-Putsch in München wurde die vollziehende Gewalt infolge dieses und anderer revolutionärer Ereignisse von Reichspräsident Ebert dem Chef der Heeresleitung übertragen. Nach vorübergehender Beruhigung kam es im Winter 1928/29 zu einer weiteren Erschütterung, die den radikalen politischen Gruppen neuen Auftrieb gab und die Entwicklung einleitete, die schließlich nach einer Serie von wirtschaftlichen und finanziellen Krisen und bei steigenden Arbeitslosenziffern zur nationalsozialistischen Machtübernahme führte.
    Ich glaube, daß wir heute im Vergleich dazu mit Genugtuung auf die Lage der Bundesrepublik sehen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die radikalen Gruppen sind durch das Ergebnis der Wahlen zu politischer Bedeutungslosigkeit verurteilt worden, sichere Rechtsverhältnisse herrschen, es ist nahezu Vollbeschäftigung eingetreten, die öffentlichen Finanzen sind gesund, jedermann kann in persönlicher Sicherheit und in Freiheit leben und seiner Arbeit nachgehen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Diese gesunde Entwicklung soll durch die Pariser Verträge auch weiterhin gewährleistet und die Nachkriegsperiode formal abgeschlossen werden. Die Verträge beenden das Besatzungsregime. Sie enthalten Regelungen, wie sie normalerweise in einem Friedensvertrage enthalten sind, und stellen insofern in gewissen Teilen einen Vorfriedensvertrag dar.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Mit wem kann der geschlossen werden?)

    Sie regeln aber nicht nur das Vergangene, sondern sie begründen auch neue, zukünftige Verhältnisse. Sie begründen insbesondere eine europäische Gemeinschaft, die zu den bereits bestehenden europäischen Organisationen tritt und mit ihnen harmonisch zusammenwirken soll. Aus der Erkenntnis heraus, daß eine europäische Gemeinschaft nur dann lebensfähig ist, wenn sie nicht ständig durch deutsch-französische Spannungen beunruhigt und gefährdet wird, sollen Deutschland und Frankreich ihre Beziehungen auf eine neue Grundlage stellen. Hier findet auch das Saarabkommen seinen Platz im Gefüge ides ganzen Vertragswerkes. Schließlich führen die Verträge Deutschland in ein mächtiges, weltweites Verteidigungssystem, in dem Deutschland

    (Zurufe von der SPD: Die Bundesrepublik!)

    den höchsten Grad der Sicherheit findet, der bei der gegenwärtigen Weltlage zu erreichen ist.

    (Zuruf von der SPD: Selbstbetrug!)

    Damit wären neun Jahre nach Kriegsende die meisten der Probleme, die uns die Vergangenheit überlassen hat, geregelt und die Bahn freigemacht für eine Zukunft, in der das deutsche Volk gemeinsam mit den ihm befreundeten Mächten im Frieden die Früchte seiner Arbeit genießen kann.

    (Zuruf von der SPD: Hoffentlich!)

    Aber es ist bisher nicht gelungen, die vornehmste Aufgabe der deutschen Außenpolitik, die Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit, zu lösen. Wir haben zu jedem Zeitpunkt der politischen Arbeit der Bundesregierung gefragt: nützt oder schadet das, was wir vorhaben, der Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit? Wir haben diese Frage auch immer wieder bei der Vorbereitung und beim Abschluß der neuen Vertragswerke gestellt.

    (Zuruf von der SPD: Aber falsch beantwortet!)

    Unsere Absicht war, die Bundesrepublik Deutschland zu einem lebendigen, gesunden Staatswesen zu machen, das getragen ist von der freiwilligen Zustimmung und Mitarbeit der ganzen Bevölkerung und das bereit und in der Lage ist, die terrorisierte, ausgeblutete Sowjetzone am Tage der Wiedervereinigung zu tragen und zu stützen.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Unsere Kraft muß ausreichen, um auch den Menschen in der Sowjetzone die innere und äußere Freiheit zu geben, die wir hier in der Bundesrepublik errungen haben. Diese Kraft muß auch ausreichen, um die wirtschaftlichen Aufgaben, die sich bei der Wiedervereinigung in der Sowjetzone und den deutschen Ostgebieten stellen, zu bewältigen.
    Das Vertragswerk macht die Bundesrepublik erst fähig, die Spaltung Deutschlands zu beseitigen und die sich mit der Wiedervereinigung stellenden Aufgaben zu bewältigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich wiederhole die dem Hohen Hause bereits mehrfach dargelegte Auffassung der Bundesregierung, daß eine Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit nur möglich ist im Zuge einer allgemeinen Entspannung des Ost-West-Konflikts.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Zurufe von der SPD.)

    Die großen Mächte werden sich entsprechend ihren vertraglichen Verpflichtungen bei kommenden Verhandlungen für unsere Wiedervereinigung solidarisch einsetzen. Ich weise erneut darauf hin, daß alle Regierungen der Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes sich der Erklärung der Drei Mächte vom 3. Oktober 1954 zu dieser Frage angeschlossen haben. Sie erklären also, daß die Schaffung eines völlig freien und vereinigten Deutschlands durch friedliche Mittel ein grundlegendes Ziel ihrer Politik ist. Ich sehe nicht, meine Damen und Herren, wie heute eine bessere Basis für die Wiedervereinigung Deutschlands gewonnen werden könnte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Politik, die die Bundesrepublik sowohl als Mitglied der Westeuropäischen Union als auch des Nordatlantikpaktes verfolgen wird, indem sie getreu den Satzungen dieser Organisationen ihre Rechte ausübt und ihre Pflichten erfüllt, enthält keinerlei Elemente, die einer internationalen Entspannung abträglich sein könnten.

    (Na, na! bei der SPD.)



    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    Im Gegenteil, beide Organisationen setzen sich die Entwicklung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen ihrer Mitgliedstaaten zum Ziel und sind in ihren militärischen Teilen ausschließlich defensiv aufgebaut.

    (Beifall in der Mitte.)

    Sie enthalten alle Elemente eines Systems kollektiver Sicherheit.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Das Wesentliche fehlt!)

    Die Frage, ob die Bildung eines Systems kollektiver Sicherheit den Ost-West-Konflikt entspannen und die Beziehungen der freien Welt zur Sowjetunion und den mit ihr verbündeten Staaten normalisieren könnte, ist seit dem Sommer vorigen Jahres oft Gegenstand unserer Überlegungen gewesen.
    Um Sicherheit vor einer sowjetischen Aggression zu finden, haben sich die Staaten der freien Welt zu Verteidigungsbündnissen zusammengeschlossen. In Europa soll dieser Vorgang nach dem Scheitern der EVG durch die Erweiterung des Brüsseler Paktes und durch den Eintritt der Bundesrepublik in die NATO abgeschlossen werden.
    Die sowjetische Propaganda versucht im Zusammenhang mit der jüngsten Konferenz der Ostblockstaaten den Eindruck zu erwecken, daß Sowjetrußland bedroht werde. Es kann aber kein Zweifel daran bestehen, meine Damen und Herren, daß die Westmächte mit ihren Verteidigungsanstrengungen erst begonnen haben, nachdem klar erwiesen war, daß die Sowjetunion nicht daran dachte, ihre hochgerüsteten Streitkräfte zu vermindern, und daß sie bereit war, diese Streitkräfte mindestens psychologisch für die Verfolgung ihrer unverändert expansiven Politik einzusetzen.

    (Lebhafte Zustimmung in der Mitte.)

    Es ist, meine Damen und Herren, eine alte Taktik des Kommunismus, den Angriff stets in der Sprache der Verteidigung zu führen.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Das heißt, man bereitet den Angriff vor, und wenn der, dem dieser Angriff gelten soll, daraufhin seinerseits entsprechende, defensive Maßnahmen trifft, sagen die Kommunisten, man bedrohe sie.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Dieser Taktik folgend hat die Sowjetunion gegen Ende der Berliner Konferenz und seitdem mehrmals Vorschläge für ein System kollektiver Sicherheit gemacht, das die Verteidigungsorganisationen des Westens in Europa auflösen, die Vereinigten Staaten ausschalten, die militärische Einheit des Ostblocks aber aufrechterhalten und die Sowjetunion zur vorherrschenden Militärmacht eines ganz Europa umfassenden Systems machen würde.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Ein derartiges System würde ihr nicht nur den lange angestrebten Einfluß auf ganz Deutschland, sondern auf die Dauer auch auf alle anderen freien Staaten Europas gewährleisten.

    (Sehr wahr! in der Mitte.)

    Die Sowjetunion hat neuerlich den Abschluß eines derartigen Systems als eine Voraussetzung für die Wiedervereinigung Deutschlands genannt. Damit hat sie die Frage der Wiedervereinigung mit einem neuen Problem verknüpft, nachdem sie bereits früher die Beendigung der Teilung Deutschlands mit anderen weltpolitischen Problemen, z. B. mit der Anerkennung Rotchinas, seiner Aufnahme in die UNO, mit dem Korea-Problem, mit Abrüstungsfragen, mit dem Verbot der ABC-Waffen, mit der Beseitigung amerikanischer Stützpunkte in England, Frankreich, der Türkei und anderen Ländern in Zusammenhang gebracht hatte.
    Die Bundesregierung und die anderen Regierungen der freien Staaten müssen, wenn sie sich mit den Plänen für ein Sicherheitssystem unter Einschluß der Sowjetunion befassen, darauf bedacht sein, daß sie keine Vereinbarungen treffen, die die Teilung Deutschlands verewigen.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Mit anderen Worten: Es ist für den Westen nicht zumutbar, daß ein Sicherheitssystem auf der Grundlage des Status quo zustande kommt und dabei der gegenwärtige, völlig untragbare Zustand der Teilung Deutschlands sanktioniert wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    In Anbetracht unserer besonderen Verantwortung und Verpflichtung, die Teilung Deutschlands zu überwinden, habe ich unsere Auffassungen über den Zusammenhang zwischen der Sicherheitsfrage und der Wiedervereinigung den Alliierten frühzeitig mitgeteilt.
    Die Bundesregierung hat den Gedanken, Sicherheitsabsprachen zu treffen, verschiedentlich auch öffentlich ausgesprochen und mit den Westalliierten erörtert. Darüber hinaus haben wir auf die großen und guten Möglichkeiten hingewiesen, die auf wirtschaftlichem Gebiet bestehen und die für die Völker des Ostens von wirklicher Bedeutung sein können.
    Es ist hin und wieder angenommen worden, man wolle, indem man über die Möglichkeiten eines Sicherheitsabkommens spreche, die Staaten des Ostblocks ermuntern, eine Militärallianz aufzubauen, mit der dann entsprechende Abmachungen getroffen werden können. Meine Damen und Herren, ich denke, hier hegt niemand Zweifel darüber, daß im Osten Europas ein hochgerüsteter, durchorganisierter und absolut unter sowjetischer Kontrolle stehender Militärblock bereits seit langem besteht.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Worauf es mir ankommt, ist, die Forderung an die sowjetische Führung zu stellen, in ihrem System ähnlich den Prinzipien der Westeuropäischen Gemeinschaft und des Nordatlantikpakts defensive Grundsätze einzuführen, die Effektivstärken herabzusetzen sowie die Rüstung zu beschränken und einer kollektiven Kontrolle zu unterwerfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Sowjetunion hat sich nun zunächst auf der Moskauer Konferenz und in ihrer jüngsten Note deklamatorisch mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Sie glaubt ankündigen zu müssen, daß sie ein militärisches Allianzsystem im Osten aufbauen werde. Das sind Worte, die über die Wirklichkeit nicht hinwegzutäuschen vermögen. Das Allianzsystem des Ostblocks besteht bereits seit langem,

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    und was wir im Interesse des Friedens fordern, ist, daß es in Richtung auf eine Defensivorganisation


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    geändert wird. Die Bundesregierung macht sich auch die Vorschläge zu eigen, die die amerikanische Regierung zur Kontrolle der Atomenergie gemacht hat. Ich glaube in der Tat, daß die Sowjetunion, sollte sie auf diese Vorschläge eingehen, davon große Vorteile haben würde. Die dadurch zustande kommende Entspannung würde sich nicht nur in Europa, sondern in allen Teilen der Welt günstig auf die Gestaltung ihrer politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit den freien Staaten auswirken.
    Nun hat die sowjetische Führung in letzter Zeit den Begriff der Koexistenz wieder in den Vordergrund ihrer Propaganda gerückt. Die Meinungen gehen darüber auseinander, ob es sich hier um eine Evolution der sowjetischen Zielsetzung oder um eine taktische Maßnahme handelt. Ich halte es für eine taktische Maßnahme.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Bisher ist das Wort Koexistenz in der sowjetischen Propaganda immer dann aufgetaucht, wenn sich der Kreml in einer schwierigen innen- oder außenpolitischen Lage befand,

    (Sehr wahr! in der Mitte)

    und es wurde meist von einer Kampagne für die kollektive Sicherheit begleitet. Gegenwärtig ist festzustellen, daß die Parole der friedlichen Koexistenz von Moskau aus vorwiegend gegenüber dem Ausland verwandt wird. In Sowjetrußland selbst wird die Koexistenz verhältnismäßig selten erwähnt und zeigt dann meist das wahre Bild dessen, was man sich in Moskau darunter vorstellt. So schrieb „Kommunist", das ideologische Organ der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, in der diesjährigen Septembernummer, Koexistenz sei derzeit zwar eine „objektive Unvermeidlichkeit", die Ablösung der „überlebten kapitalistischen Ordnung" bleibe jedoch „historisch notwendig".

    (Hört! Hört!)

    Sicher ist, daß in der Vergangenheit Koexistenz dazu dienen sollte, der Sowjetunion eine Atempause für das Sammeln neuer Kräfte zu verschaffen. Gleichviel, ob man die sowjetische Kampagne für die Koexistenz als einen strategischen oder einen taktischen Zug ansieht, in jedem Fall ist es unsere Pflicht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich aus der neuen Lage für die Wiedervereinigung ergeben können. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß alles unternommen werden muß, um die sowjetische Verhandlungsbereitschaft auf ihren echten Gehalt hin zu prüfen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Die Westmächte haben in ihrer Note vom 29. November an die Sowjetunion ein sehr konkretes Programm für eine Ost-West-Verhandlung aufgestellt, das unsere volle Billigung gefunden hat, weil es unserem nationalen Interesse entspricht. In dieser Note wurde abschließend vorgeschlagen
    1. ein Übereinkommen über die Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages;
    2. Klärung der sowjetischen Haltung zu der Frage freier Wahlen in Deutschland;
    3. ein Gedankenaustausch auf diplomatischem Wege über die Fragen, die die europäische Sicherheit betreffen;
    4. eine Konferenz der vier Außenminister, sobald sich gute Erfolgsaussichten ergeben und nachdem die Pariser Abmachungen ratifiziert worden sind;
    5. eine umfassende Konferenz aller interessierten Staaten, um die sonstigen Probleme der europäischen Sicherheit zu erörtern.
    Die Sowjetunion ist bisher — und das gilt auch für ihre Note vom 9. Dezember — eine klare Antwort schuldig geblieben.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Die Sowjetregierung hat vielmehr geglaubt, eine drohende Sprache gebrauchen zu müssen. In der Schlußdeklaration der Moskauer Konferenz ebenso wie in allen ihren Noten warnen die Sowjets vor den Gefahren eines deutschen Militarismus, der die Welt erneut in Flammen setzen werde. Meine Damen und Herren, der deutsche Militarismus ist tot,

    (Beifall in der Mitte und rechts — Zurufe von der SPD: Oh! Oh!)

    und wenn es ein wirksames Mittel dagegen gibt, daß er je wieder zum Leben erweckt wird, dann sind es die Pariser Abkommen!

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    In Deutschland — darüber sind wir uns alle in diesem Hohen Hause einig — wird die Armee unter dem Gesetz stehen, das vom Bundestag erlassen werden wird.

    (Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Sie muß auch danach geführt werden!)

    Über seine Ausführung werden alle, die in Deutschland politische Verantwortung tragen, gemeinsam wachen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Die Armee hat in der Gegenwart nicht mehr die zentrale Stellung, die sie in der alten Gesellschafts-und Staatsform besaß.

    (Zuruf von der SPD: Abwarten!)

    Das Offizierskorps ist kein exklusiver Bund, der politische Ambitionen verfolgt

    (Widerspruch bei der SPD)

    und in entscheidenden Momenten das Schicksal der Nation in der Hand hält. Nicht zuletzt unter dem Einfluß der Technik wird das Soldat-Sein zu einem Beruf, der gleichgeachtet neben anderen Berufen steht. Er erfüllt seine wichtigen Funktionen in der demokratisch geordneten Gesellschaft, aber, meine Damen und Herren, er beherrscht sie nicht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Wir werden uns da anstrengen müssen!)

    Die Argumentation der Sowjetnote wird niemanden überzeugen, weil sie voller . Widersprüche steckt; sie wird niemanden entmutigen können. Die freie Welt — und sie schließt die Bundesrepublik ein — ist nicht in einer Lage, die sie nötigt, sich jeder Pression zu unterwerfen.

    (Abg. Euler: Sehr richtig!)

    Die Sowjets werden verhandeln, nicht trotz sondern gerade wegen des Zustandekommens der Verträge.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie finden gerade in der jüngsten Vergangenheit Beispiele, daß Entschlossenheit und Mut, zur rechten Zeit bewiesen, den Nationen ihre Unabhängig-


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    keit erhalten und ihnen politische Vorteile ebenso wie neues Vertrauen erringen. Ich erinnere Sie an die ständigen sowjetischen Pressionen, denen sich beispielsweise Griechenland, die Türkei und Jugoslawien mit Erfolg widersetzt haben.

    (Abg. Dr. Friedensburg: Berlin!)

    Ich erinnere auch an die Lösung der Triestfrage. Ich erinnere daran, daß es den Sowjets nicht gelungen ist, Berlin niederzuzwingen.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Sowjets, meine Damen und Herren, respektieren Tatsachen, und Tatsachen werden zu einem Faktor in ihren politischen Überlegungen.
    Wir wissen sehr wohl, daß nicht die Armeen allein den Frieden erhalten können. Ohne den Willen eines ganzen Volkes, sich die Freiheit zu erhalten, sich gegen die Sklaverei zu behaupten, wird der Frieden nicht gewonnen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nur wenn der Geist der Freiheit und der Gerechtigkeit auch unser inneres politisches und soziales Leben in Deutschland bestimmt, dürfen wir sicher sein, daß wir uns Freiheit und Gerechtigkeit bewahren können.
    Die Verträge stellen uns in eine Gemeinschaft von Völkern, denen wir durch das Ideal der Freiheit verbunden sind, und erst in ihr, als Ganzes, werden wir genügend Gewicht und Energie besitzen, um erfolgreich mit den Sowjets verhandeln zu können.

    (Beifall 'bei der CDU/CSU.)

    Und, meine Damen und Herren, nur wenn wir uns mit der westlichen Gemeinschaft solidarisch verhalten, wird die Welt Vertrauen darin haben, daß unsere Ziele maßvoll und berechtigt sind.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mit dem Abschluß der Pariser Verträge wird die Bundesrepublik eine sichere Basis gewinnen, von der aus sie die Politik der Wiedervereinigung mit Zuversicht führen kann. Daß wir dabei schon heute der Hilfe aller NATO-Mächte sicher sein dürfen, ist ein Unterpfand für das Gelingen unserer Arbeit für ein freies, ungeteiltes Deutschland.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Die Verwirklichung der Verträge gewährleistet der Bundesrepublik Wohlfahrt, Freiheit und Sicherheit. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, daß ganz Deutschland auf friedlichem Wege einen ehrenvollen Platz in der Gemeinschaft der freien Nationen gewinnen kann. Die Verträge und Abkommen von Paris sind ein wirksames Mittel zur Erhaltung und Festigung des Friedens in Europa und in der Welt.
    Die Pariser Verträge vermögen noch mehr. Sie können eine neue Epoche in der Geschichte Europas einleiten. So wie England und Frankreich nach Jahrhunderte währenden Fehden und Kriegen 1904 mit dem Abschluß der Entente Cordiale eine neue Ära in den Beziehungen der beiden Völker eingeleitet haben, die ihr Verhältnis zueinander tiefgehend gewandelt und auf das glücklichste beeinflußt hat, so können die neuen Verträge Deutschland und seine Nachbarn aussöhnen und einen dauernden Bund der europäischen Völker begründen.

    (Abg. Erler: Der an der Elbe aufhört!) Die Einheit Europas war ein Traum von Wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für Viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für uns alle.


    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie ist, meine Damen und Herren, notwendig für unsere Sicherheit, für unsere Freiheit, für unser Dasein als Nation und als geistig schöpferische Völkergemeinschaft. Uns ist, das ist meine feste Überzeugung, die Entscheidung in die Hand gegeben, Europa und mit ihm Deutschland Frieden und Freiheit zu sichern, die Zeit der europäischen Wirren und Kriege zu beenden. Die Geschichte richtet eine Frage an. uns; sie stellt sie vielleicht, meine Damen und Herren, nur einmal. Geben Sie, die Sie verantwortlich sind für das Geschick des deutschen Volkes, eine Antwort, die wir vor Deutschland und vor der Welt vertreten können.

    (Anhaltender, starker, sich mehrfach erneuernder Beifall bei den Regierungsparteien. — Bravo-Rufe.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Damit sind die Großen Anfragen der Fraktion der SPD beantwortet, und die unter Punkt 3 bis 6 der Tagesordnung aufgeführten Gesetzentwürfe sind eingebracht. Ich danke dem Herrn Abgeordneten Furler als Berichterstatter zu Punkt 7 der Tagesordnung. Der Schriftliche Bericht*) liegt als Drucksache zu 958 vor. Der Herr Berichterstatter hat auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung 12 Uhr 8 Minuten.)

Die Sitzung wird um 15 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid wieder eröffnet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wir fahren in der unterbrochenen Sitzung mit der Besprechung der Regierungserklärung fort.
    Das Wort hat der Abgeordnete Ollenhauer.