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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Reitzner.


Rede von Richard Reitzner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, ob es berechtigt ist, der sogenannten Heimatvertriebenenwirtschaft und den Flüchtlingsunternehmen gewisse Begünstigungen zuzubilligen, die Frage, ob es in der Wirtschaft überhaupt noch Sonderprobleme geben kann, —diese Frage wird oft gestellt, und sie wird natürlich auch beantwortet. Aber sie wird verschieden beantwortet, und es gibt Leute, die heute denken oder sagen werden, die Heimatvertriebenen wollten wieder ihre Extrawurst zugeteilt haben. Die Wahrheit ist doch die, daß es eben Sondersorgen und daß es im deutschen Wirtschaftskörper Sonderprobleme gibt. Wir haben darüber ja erst am 15. Oktober in diesem Hohen Hause anläßlich der Debatte über die Investitionshilfe gehört. Es gibt heute noch Sorgen der demontierten einheimischen Wirtschaft, und auch die Existenzsicherung des Mittelstandes beispielsweise ist wirtschaftlich und politisch sehr bedeutsam. Es geht also nicht darum, eine Extrawurst zugeteilt zu bekommen; es geht aber um etwas anderes. Es ist wahr, man soll die Zeit der Begünstigungen und Förderungen einzelner Wirtschaftszweige nach Möglichkeit abkürzen, und man soll das Problem natürlich im Rahmen des Gesamtbildes sehen. Es ist ja keine Offenbarung; jeder von uns weiß, daß gerade in unseren Tagen Sach- und Sonderprobleme in großer Zahl auf uns zukommen. Es ist Aufgabe einer wirklich planvollen Überlegung, diese Sonderprobleme auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
Ich möchte also sagen, daß in dieser Hinsicht der Antrag der CDU/CSU sicher des Nachdenkens wert ist. Man soll darüber Überlegungen anstellen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wann denn?)

Aber, Kollege Kuntscher, ich finde, dieser Antrag ist nicht ganz zeitgemäß, ist nicht termingerecht. Er kommt mir ein bißchen spät. Außerdem habe ich das Gefühl: er zeigt Züge der Unsicherheit und der Unklarheit, und er hat kein Profil. Es steckt vieles Richtige in diesem Antrag. Aber was sollen wir mit ihm anfangen? Ich möchte nicht bei Reminiszenzen verweilen. Aber am 23. September, anläßlich der Debatte über die Große Anfrage der SPD betreffend Vertriebenen- und Flüchtlingsprobleme haben wir hier ja diese ganze Problematik erörtert und durchdiskutiert. Heute ist das eine Neuauflage. Ich hoffe — und das werde ich noch zum Schluß deutlich aussprechen —, daß es nicht wieder so geht wie nach dem englischen Sprichwort: Der Gong zum Mittagessen hat geschlagen, aber Mittagessen hat keins stattgefunden.
Es geht wirklich darum, daß wir etwas Konkretes zeigen. Und darüber hinaus: da ist das Bundesvertriebenengesetz. Dort sind doch in den §§ 71, 72, 73 und 79 fast alle Voraussetzungen festgelegt, die Sie heute in Ihrem Antrag verlangen. Wahrscheinlich ohne es zu wollen, haben die Kollegen Götz und Kuntscher und die weiteren Antragsteller mit diesem Antrag indirekt und unausgesprochen zugegeben, daß der ganzen, sagen wir, Wirtschaft und Regierungspolitik die aufbauende gemeinsame Linie fehlt.

(Beifall bei der SPD.)

Das ist es ja eben. Man muß sich fragen: Warum sind denn bis jetzt so wenig Fortschritte in der Realisierung der §§ 71, 72, 73 und 79 des Bundesvertriebenengesetzes gemacht worden?

(Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Samwer: Zweijahresplan Oberländer!)

Da zeigt sich der Verfahrensweg und die Verfahrenspraxis der Bürokratie. Aber wenn es beispielsweise um den § 13 geht — § 13 des Bundesvertriebenengesetzes betrifft .die Beendigung der Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen —, da könnte ich Ihnen sagen, wie fix die Ämter sind, einen Abschluß der Wirksamkeit dieses Paragraphen zu finden. — Nun, natürlich muß eine Beendigung in Sicht sein, selbstverständlich muß die Betreuung einmal ein Ende nehmen. Das ist ja der Sinn unseres Verlangens nach rascher Eingliederung.
Ich will also nur sagen, daß es hier verschiedene Tempi gibt, bei § 71 anders als bei § 13.
Meine Freunde und ich haben — lang, lang ist's her! — im Jänner 1952 den Antrag gestellt, 500 Millionen DM für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Das ist der sogenannte Odenthal-Plan gewesen. Und was ist geschehen? Unter Vorantritt des Bundesfinanzministeriums ist dieser Antrag zu Grabe getragen worden.

(Hört! Hört! bei der SPD.) Das war der Tatbestand.

Ich begrüße es, daß man auch von seiten der CSU diesen Antrag stellt. Wir haben ja auch im April dieses Jahres anläßlich der Tagung der heimatvertriebenen Wirtschaft dazu gesprochen. Ich habe damals die Grundsätze, die Sie da verlangen, im Namen meiner SPD-Freunde entwickelt. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat auch dort seine Verbeugungen gemacht und Beteuerungen ausgesprochen. Bis heute habe ich aber nicht viel davon gehört, was daraufhin geschehen ist. Das ist nämlich der Punkt, über den wir uns noch ganz konkret unterhalten müssen, daß wir aus dem Zustand dieser unverbindlichen Beteuerungen herauskommen.

(Zuruf von der SPD: Platonische Liebeserklärungen!)

Ich glaube, Zustimmung auf allen Bänken zu erhalten, wenn ich sage, daß das Verlangen nach Förderung und Festigung der Vertriebenenbetriebe und Flüchtlingsunternehmungen die Stärkung der gesamtdeutschen Wirtschaftskraft und insbesondere die Unterstützung der mit Flüchtlingen und Vertriebenen überbelasteten Länder bzw. der uns allen bekannten Notstands- und Grenzlandgebiete bezweckt.

(Sehr richtig! beim GB/BHE.)



(Dr. Götz)

Dies würde der Milderung der strukturellen Arbeitslosigkeit dienen.
Trotz der saisonbedingten Erleichterungen auf dem Arbeitsmarkt, die ich begrüße, müssen wir doch sagen, daß die heute zur Debatte stehenden Betriebe konsolidiert werden müssen, weil sie nicht krisenfest sind und bei der ersten wirtschaftlichen Erschütterung zu Fall kommen können. Daran ist die Gesamtwirtschaft sehr interessiert. An die saisonbedingten Erleichterungen kann man nicht die Hoffnung knüpfen, daß sie von Dauer sein werden, weil der Schwerpunkt der Arbeitslosigkeit heute noch in den mit Vertriebenen und Flüchtlingen überbelegten Ländern, also auch in den Notstandsgebieten liegt.
Die Industriebetriebe, die heute zur Diskussion stehen, haben wichtige volkswirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Sie wurden bei ihrer Gründung 1946, 1947 oder 1948 und 1949 durch die Gemeinden und die Länder und dann durch den Bund deswegen gefördert, weil sie einen wertvollen Beitrag zur Ergänzung ihrer wirtschaftlichen Struktur zu leisten versprachen und auch leisteten. Aus der Notwendigkeit, die besonderen deutschen Nachkriegsprobleme zu bewältigen, entwickelte sich nicht nur ein Sektor der freien Wirtschaft, sondern es zeigte sich auch die Notwendigkeit, den Sektor der Vertriebenenbetriebe zu fördern und zu unterstützen. Unter den Betrieben dieses Sektors befinden sich auch solche Industrien, die bis 1945 im Bundesgebiet überhaupt nicht oder nur spärlich vorhanden waren. Ich weise insbesondere auf die folgenden Industriezweige hin: Glas- und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Lederhandschuhe, Spielwarenerzeugung, Strümpfe usw. Viele von ihnen haben heute eine sehr ansehnliche Exportleistung aufzuweisen. Ein einziges Beispiel sei aus der Fülle dieser Exportleistungen herausgegriffen: die Gablonzer Glas- und Schmuckwarenindustrie, die sogenannten Neu-Gablonzer Betriebe, deren Exportleistung im Jahre 1953 10 300 000 Dollar und in den ersten neun Monaten dieses Jahres 7 300 000 Dollar betragen hat.

(Abg. Samwer: Viel wichtiger sind die Betriebe, denen es schlecht geht! — Abg. Haasler: Für diese Debatte jedenfalls!)

— Darauf komme ich noch. Ich wollte damit nur den Anteil an der Gesamtwirtschaft zeigen, der ja auch wichtig ist.
Nun, Herr Samwer, zu der Frage der Vertriebenen- und Flüchtlingsunternehmungen, denen es schlecht geht. Dr. Götz hat — ich werde das nicht wiederholen — einen fundamentalen Mangel aufgezeigt, nämlich das Fehlen von genügendem Eigenkapital und die Tatsache, daß es zuviel kurzfristige und zuwenig mittel- und langfristige Kredite gibt. Der Kollege Götz hat beispielsweise die verschiedenen Textilindustrien miteinander verglichen. Aber auch allgemein ist die Situation nach den Erhebungen so, daß bei den Vertriebenen- und Flüchtlingsbetrieben die Bilanzen höchstens 20 bis 22 % Eigenkapital aufweisen. Das mittel- und langfristige Fremdkapital beträgt heute noch 33 % und das kurzfristige Fremdkapital sogar 45 %. Das ist doch ein sehr ungesunder Zustand.
Ja, dann krachen Vertriebenenbetriebe und Flüchtlingsunternehmungen zusammen, und man fragt sich, wo denn die Ursache dieses Zusammenbrechens liegt. Von einigen sehr wenigen üblen Fällen abgesehen, wo die menschliche Unvollkommenheit mitspielt, ist der Hauptgrund das Fehlen an Eigenkapital, nämlich die generelle und qualitative Unterfinanzierung. Wir wissen ja, wie das gemacht wurde. Aus der Not der Zeit und aus den Verhältnissen heraus wurde ein Mann auf das Amt gerufen, und man hat gesagt: „Sie brauchen 12 000 Mark, aber wir haben keine 12 000 Mark für Sie. Wir sind zur Breitenstreuung gezwungen. Vielleicht fangen Sie mit 6 000 Mark an. Versuchen Sie nur, es wird schon mit 6 000 Mark gehen." „Na ja", hat er gesagt, „ich versuch's". Er ist mit seinen 6 000 Mark abgezogen, und es ging nicht. Die 6 000 Mark waren auch beim Teufel. Dann gibt's Engagements, nicht nur der öffentlichen Hand, Engagements auch der Wirtschaft. Engagement-Verbindungen sind ja sehr viele. Hinzu kommen bei diesen Betrieben noch die Kettenreaktionen aus einem Gefühl der Solidarität, sei es des gleichen Schicksals oder der Heimatverbundenheit, und aus einer anderen Zwangslage heraus. Man hat natürlich mit Personen aus der alten Heimat, Lieferanten usw. Verbindungen aufgenommen. Die plumpsen nun auch mit in die Kettenreaktion hinein, und es zeigt sich eben mit nüchternen, kaufmännischen und wirtschaftlichen Augen gesehen ein sehr ernster, krisenhafter Zustand: unbezahlte Rechnungen, Wechselschulden, Lieferantenschulden,

(Abg. Samwer: Unzureichende Betriebsmittel!)

— ich komme darauf zurück —, nicht davon zu reden, daß natürlich bei der Gründung die Anfangsgeschwindigkeit gering war.
Es gibt noch ein anderes sehr wesentliches Moment. Wer da zugeschaut, selber dringesteckt hat, der kennt doch den Weg, der oft vom Pferdestall und Bunker zum Betrieb führte mit unvollkommenen, eben nur — gestatten Sie mir dieses Wort — zusammengeschusterten Maschinen. Das war auch, wie Sie wissen, ein großes Handicap. Aber viel wichtiger scheint mir folgendes, und hier zeigen sich jetzt die Unterlassungssünden in unserer Gesetzgebung und die Unterlassungssünden bei der Regierung. Ich denke nur an den Lastenausgleich. Wäre er früher und effektiver eingetreten, hätten wir viele dieser Schwierigkeiten nicht gehabt.

(Beifall bei der SPD.)

Dies ist alles recht spät gekommen. Vieles muß nachgeholt und irgendwie aufgeholt werden. Man muß diese Unternehmungen konsolidieren, und wir müssen neben der Verbreiterung des Eigenkapitals die Umschuldung befürworten, die Umwandlung von kurzfristigen Krediten in lang- und mittelfristige, damit wir bei einem niedrigeren Zinssatz auch gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Darum geht es und um nicht mehr, um keine Vorrangstellungen.
Darüber hinaus möchte ich sagen: die bisherige, traditionelle Form der Besicherungsvorschriften ist nicht mehr haltbar. Sie muß auch geändert werden, weil der hohe Anteil des Fremdkapitals mit zu hoher Verzinsung den Nachweis eines Reingewinns verhindert. Das Fehlen eines Reingewinns aber verhindert, daß mit Hilfe der Vergünstigungen der Fremdkapitalanteil verringert wird. So entsteht ein Circulus vitiosus, aus dem schwer herauszukommen ist, wenn nicht eine rasche Umschuldung vor sich geht. Ich glaube, die Aktion für die Berliner Wirtschaft sollte ein nachahmenswertes Beispiel sein.


(Reitzner)

Erst später wird sich zeigen — nicht jetzt; es fehlen die Unterlagen und die Ergebnisse einer Statistik —, ob und wann der Abbau steuerlicher Begünstigungen anzustreben ist und wie dieser Wirtschaft außerhalb der Steuerreform geholfen werden kann. Ich denke da an § 10 a und an § 33 a. Weil die Auswirkungen dieser Maßnahmen noch nicht bekannt sind, begrüße ich auch die Forderung der Antragsteller unter Ziffer 4, solche Erhebungen durchzuführen.
Wir müssen aus der Sphäre der unverbindlichen, oft gehörten Beteuerungen herauskommen. Die Leistung und der Einsatz der Arbeitskraft der Arbeiter aus den Vertreibungsgebieten — das muß auch einmal gesagt werden — war ebenso enorm und anerkennenswert wie der Einsatz ihrer einheimischen Kollegen. Dieser Aufbauwille, der sich oft mit der Initiative vieler Unternehmer, mit ihren kaufmännischen, organisatorischen Fähigkeiten glücklich gepaart hat, hat es trotz mangelhafter und schlechter Startbedingungen doch dazu gebracht, daß heute 9000 industrielle Betriebe in der Vertriebenenwirtschaft fast 400 000 Personen beschäftigen. Daher muß im Interesse der Gesamtwirtschaft die Konsolidierung dieser Betriebe abgeschlossen werden. Das ist ein Gebot der Stunde, weil Rückschläge zu erwarten sind, wenn es ernste Störungen geben sollte, — und die kann es eines Tages geben!
Wir müssen uns also fragen: Was kann geschehen? Soll es bei der heutigen Diskussion bleiben — jeder wird seine Verbeugungen machen —, oder können wir diese Wanderdüne — das ganze Problem ist doch eine Wanderdüne — einmal zum Stehen bringen, d. h. dafür sorgen, daß auf dieser Wanderdüne einmal etwas Grünes wächst? Ich möchte daher den ernsten Appell an das Hohe Haus richten, der Anregung und meinem Antrag heute zuzustimmen, den vorliegenden Antrag sofort dem Ausschuß für Heimatvertriebene, dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik, dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und dem Ausschuß für Geld und Kredit zuzuweisen, damit sich die betreffenden Ausschüsse unverzüglich an die Arbeit machen können und damit dieses vieldiskutierte Problem endlich wenigstens teilweise zu einem befriedigenden Abschluß kommt.

(Beifall bei der SPD.)


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    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kather.