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ID0205001400

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    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Hübner.


Rede von Karl Hübner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind hier wohlwollende Gedanken für die Jugend entwickelt worden, denen wir uns voll anschließen. Ich möchte aber doch herausstellen, daß diese wohlmeinenden Gedanken für die Jugend nicht ,das Eigentum einer einzelnen Partei sind,

(Sehr richtig! bei der FDP)

sondern daß sie zweifelsohne Gemeingut des ganzen Hauses sind.

(Erneute Zustimmung bei der FDP und in der Mitte.)

Ich halte es für sehr wesentlich, daß wir bei unserer Arbeit für die Jugend davon ausgehen, daß wir im Vergleich zu den Methoden, die in den letzten Jahrzehnten wirksam waren, einen völlig neuen Weg beschreiten. Damit meine ich, daß wir uns in erster Linie davon abwenden sollten, etwa Illusionen zu wecken. Denn die Skepsis der Jugend — darüber sollten wir uns wohl klar sein — ist lediglich darauf zurückzuführen, daß sie in den vergangenen Jahrzehnten ständig Illusionen ausgesetzt war, die sie auf einen völlig falschen Weg geführt haben. Ich selbst und meine Freunde haben für diese Skepsis der Jugend auch gegenüber den Maßnahmen der Regierung durchaus Verständnis. Wir haben Verständnis dafür, weil uns die Eigenwilligkeit der Jugend imponiert, und das ist gerade für meine Freunde und für mich nicht so sonderbar. Als Vertreter einer liberalen Partei wollen wir ja solche Eigenwilligkeiten durchaus sehen und fördern.

(Zuruf von der SPD: Das dürfte auch Allgemeingut sein!)

— Das nehme ich sehr gerne zur Kenntnis, Herr Kollege; dann finden wir uns auf derselben Basis zusammen.
Nun möchte ich aber gerade in diesem Zusammenhang doch auf einige Äußerungen zurückkommen, die vorhin bei der Begründung des Antrags auf Schaffung eines Instituts für Jugendfragen abgegeben worden sind. Es ist ja doch in einer, ich muß zumindest sagen, sehr bemerkenswerten Weise


(Hübner)

darauf hingewiesen worden, daß man das herausstellen sollte, was vielleicht in der Sowjetzone besser ist. Es wurde dann noch einmal betont, man sollte doch sehen, was in der Sowjetzone besser geregelt sei als bei uns. Nun habe ich mir bei diesen Worten vorzustellen versucht, wie diese Äußerungen wohl in den Ohren eines Jugendlichen in der sowjetischen Besatzungszone klingen mögen.

(Abg. Kemmer [Bamberg]: Sehr richtig!)

Ich bin sehr davon überzeugt, daß derartige Äußerungen größte Verwunderung auslösen werden. Wenn man schon glaubt, Vergleiche ziehen zu müssen, dann sollte man doch nicht darauf verzichten, auf die Vorteile, auf die Gewinne hinzuweisen, die die Jugend in der Bundesrepublik dank der Politik der Bundesregierung in Anspruch nehmen kann.

(Zustimmung in der Mitte.)

Wenn wir eine Lösung für die Probleme der Jugend suchen, dann müssen wir wohl davon ausgehen, daß diese Lösung nicht auf organisatorischem Gebiet gefunden werden kann. Wir sollten vielmehr immer nur ein Stimulans geben, um das ureigene Wesen der Jugend anzuregen, damit die Jugend sich ihren eigenen Lebensrahmen zu schaffen in der Lage ist.

(Abg. Kemmer [Bamberg]: Sehr richtig!)

Nun lassen Sie mich einiges zu der Kritik sagen, die hier an der bisherigen Behandlung der Jugendfragen geübt worden ist. Wir haben uns insgesamt im Ausschuß sehr wohl Gedanken darüber gemacht, ob die jetzige Organisation die richtige ist. Dabei sind wir doch wohl zu der Erkenntnis gekommen, daß wesentliche Gründe dafür sprechen, die jetzige Lösung im Prinzip beizubehalten. Nicht zuletzt sind wir doch zu dieser Erkenntnis dadurch gekommen, daß wir einsehen mußten, daß das Ministerium als Zentrale mit seinen Verbindungen zu den Ländern erstens eine bessere Kenntnis der Situation besitzt, als sie über ein Zwischenglied — eben durch eine Organisation, die etwa der Bundeszentrale für Heimatdienst nachgebildet ist — gewonnen werden kann. Zweitens haben wir uns auch damit beschäftigen müssen, daß bei der Verausgabung und Bewirtschaftung von Mitteln in der Höhe des doch nicht unbeträchtlichen Betrags von 30 Millionen DM natürlich äußerste Sorgfalt angewandt werden muß, wobei alle Kontrollmöglichkeiten wahrzunehmen sind. Es ist doch nun einmal so, daß Kontrollen nur wirksam werden, wenn man die Zweckbindung von Mitteln aufrechterhält. Es kann sich also nur darum handeln, in der Zukunft den Einsatz der Mittel gut, richtig und vorausschauend zu planen. Zu diesem Ergebnis wird man kommen können, weil die Mittel über das Kuratorium und den Aktionsausschuß mit den Jugendverbänden festgesetzt werden. Der Wunsch, dem Parlament einen größeren Einfluß auf die Mittelvergabe einzuräumen, ist durch die jetzige Regelung jedenfalls in etwa berücksichtigt worden. Wir werden sehen müssen, ob dieser Einfluß 'ausreichen wird oder nicht.
Hier ist einiges — ich glaube, etwas verfrüht — zu einzelnen Positionen im Bundesjugendplan gesagt worden. Ich möchte hier nur mit ganz wenigen Sätzen auf das eingehen, was gesagt worden ist. Ich glaube, daß der Bundesjugendplan sehr wohl in der Zukunft in seiner Unterteilung sehr starke Veränderungen erhalten muß.

(Abg. Frau Niggemeyer: Richtig!)

Vor allen Dingen sollte man einen Faktor etwas mehr in den Vordergrund rücken, der meiner Meinung nach bisher nicht genügend herausgestellt worden ist. Ich bin nämlich der Ansicht, daß der Sport doch einen wesentlichen Faktor in der ganzen Jugendbildung darstellt. Man muß sich hier natürlich vor den Auswüchsen des Sports hüten. Ich denke hier lediglich an den Sport in seiner edelsten Bedeutung als Leibesübung. Wir sollten uns doch wirklich darüber klar sein, daß in dieser Form der Sport der Weg zum Geist und Charakter ist. Wir sollten dem Sport eine genügende Förderung im Rahmen an anderer Stelle frei werdender Mittel zukommen lassen.
Von einem meiner Vorredner ist darauf hingewiesen worden, daß die Facharbeiterfrage eine wesentliche Bedeutung gewinnen wird. Ich schließe mich dem an. Wir haben hier ein Reservoir zu berücksichtigen, das die Lösung dieser Frage etwas erleichtern wird: das sind die weiblichen Jugendlichen. Wie die Erkenntnisse beweisen, die nicht zuletzt in meiner Heimat, in Berlin, gewonnen worden sind, können den weiblichen Jugendlichen zweifelsfrei noch weite Berufskreise zugänglich gemacht werden, in denen sie bisher noch keinen Einfluß hatten oder in denen sie noch nicht Fuß fassen konnten.

(Zurufe von der Mitte.)

— Ich höre hier Einsprüche. Überlegen Sie bitte folgendes. Sie erreichen dadurch, daß Sie weiblichen Jugendlichen eine Facharbeiterausbildung geben, eine große Krisenfestigkeit für die spätere Ehe. Man sollte diese Möglichkeit nicht zu gering einschätzen.

(Zustimmung in der Mitte und rechts.)

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß wir uns sehr eifrig dafür verwendet haben, daß den Jugendorganisationen im Bereich des Steuerwesens die gebotene Erleichterung gewährt wird. Unlängst ist, wenn ich recht unterrichtet bin, im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen eine Entschließung gefaßt worden, die eine Neuordnung der Besteuerung der Jugendorganisationen fordert. Ich hoffe, daß diese Arbeit in dem sicherlich von allen Parteien des Hauses gewünschten Sinne zu Ende geführt wird.
Zur Frage der Kontaktnahme der Jugend der Bundesrepublik mit der Jugend der sowjetischen Besatzungszone kann ich nur erklären, daß dies eine Notwendigkeit ist. Hier sind wohl alle Parteien dieses Hauses von der gleichen Sorge erfüllt. Dieser Verkehr wird sicherlich von allen gefördert werden, denn über die Jugend beider Gebiete haben wir den wirksamsten Kontakt für die Deutschen beiderseits des Eisernen Vorhangs.
Der Versuch einer Lösung der Jugendfragen kann nur darauf abgestellt sein, einen Rahmen zu finden, in dem sich die Jugend ihr Haus selbst baut und selbst einrichtet. Wir müssen dabei von der Erkenntnis ausgehen, daß die Jugend in unserem Volk nicht nur die Phase der Vorbereitung auf das Leben durchzumachen hat, sondern auch ein vollberechtigtes und vollwirksames Glied unserer Gemeinschaft darstellt, auf das wir nicht verzichten können, wenn uns in unserer Gemeinschaft nicht etwas fehlen soll.
Meine Damen und Herren, zum Schluß noch dies: wir sind uns doch wohl alle darüber einig, daß, wo die Jugend heute steht, entscheidend dafür ist, wo Deutschland morgen steht.

(Beifall rechts.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Pöhler.