Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Förderungsprogramm für die Zonenrandgebiete ,
b) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete ,
c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ,
d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Kredithilfe für die mittelständische Wirtschaft im Zonenrandgebiet ,
e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Straßenbau im Zonenrandgebiet ,
f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft im Zonenrandgebiet ,
g) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet ,
h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Wacher , Fuchs, Freiherr Riederer von Paar und Genossen betreffend Beihilfe für Grenzbauern (Drucksache 529).
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, die Beratung der aufgerufenen Punkte in der Form zu verbinden, daß zuerst sämtliche Punkte begründet werden, hierauf die Regierung antwortet und dann die allgemeine Aussprache über sämtliche Punkte stattfindet. Besteht auf allen Seiten Einverständnis? — Dies ist der Fall. Dann erteile ich das Wort zur Begründung des Punktes 4 a — Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Förderungsmaßnahmen für die Zonenrandgebiete — Herrn Abgeordneten Dr. Drechsel.
Dr.-Ing. Drechsel , Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist zur Begründung der Großen Anfrage meiner Fraktion nicht notwendig, noch einmal alle die Dinge zur Sprache zu bringen, die zu den Notständen in den Zonengrenzgebieten geführt haben und deren Ursachen und wirtschaftliche und politische Folgen ja genügend in der Bundestagssitzung im Juli vergangenen Jahres diskutiert worden sind. Ich bin der Auffassung, daß wir uns heute nicht mehr mit diesen Dingen zu befassen brauchen, da man wohl voraussetzen darf, daß sie dem Hohen Hause noch genügend bekannt sind.
Die Verhältnisse in den Zonengrenzgebieten haben sich in dieser Hinsicht nicht wesentlich geändert. Heute sollten wir die einzelnen Anfragen und die einzelnen Anträge mehr nüchtern und real betrachten und nicht etwa demagogisch polemisieren; denn das führt für die Bevölkerung dieser Zonengrenzgebiete zu keinem besseren Erfolg.
— Doch, zum Teil ist es geschehen!
Unsere Anfrage datiert vom 26. Februar 1954. Darauf ist besonders hinzuweisen; denn die Antwort des Herrn Bundeswirtschaftsministers ist erst in diesen Tagen eingegangen. Ich persönlich habe sie erst am Montag dieser Woche erhalten, also immerhin mit einem erheblichen Abstand.
Bei unseren Betrachtungen haben wir von dem Bundestagsbeschluß vom 2. Juli 1953 auszugehen, in dem ein langfristiges Förderungsprogramm mit verschiedenen Punkten einstimmig beschlossen worden ist. Diese Beschlüsse haben dann auch zu sehr vielen Denkschriften, zu sehr vielen Kommissionen, zu Bereisungen und interministeriellen Ausschüssen geführt, aber die praktischen Folgerungen sind sehr kläglich gewesen. In dem Programm der Bundesregierung vom 19. August 1953 sind bereits einige Punkte der Beschlüsse des Bundestages ausgelassen worden, beispielsweise die kulturellen Maßnahmen und die Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft. Trotzdem kann man wohl feststellen, daß die Bundesregierung ihr Interesse
für die Zonenrandgebiete nach wie vor bekundet hat, was sie auch in der Regierungserklärung am 20. Oktober 1953 bestätigt hat.
Endlich ist dann ein Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums als des federführenden Ministeriums zum 15. Februar 1954 angefordert worden. In diesem Bericht, der wahrscheinlich den gleichen Inhalt hat wie der Bericht, der uns hier mit Drucksache 534 vorliegt, ist nun im einzelnen aufgeführt, was von der Bundesregierung vorgesehen ist. Darin steht auch, daß dem Ersuchen des Bundestages zum Teil nicht entsprochen worden ist. Man begründet diese Auslassungen mit den entstandenen sachlichen Schwierigkeiten. Dabei hatte man wahrscheinlich die sachlichen Schwierigkeiten mit den Ländern im Auge, weil der Bundestagsbeschluß von vornherein bei den einzelnen Programmpunkten eine Beteiligung der Länder vorsah. Zum anderen wird zur Begründung die Haushaltslage des Bundes angeführt. Hier entsteht bereits eine grundsätzliche Frage. Inwieweit ein solcher Beschluß eines Hohen Hauses, wie es dieser Bundestag doch ist, von der Exekutive mit der Begründung, die Haushaltslage des Bundes lasse dies nicht zu, nicht durchgeführt zu werden braucht, würde auf einem anderen Blatt stehen.
Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen haben die Länder verschieden mitgezogen. Bayern hat sich sehr willig gezeigt und beispielsweise die Frachthilfe bereits von vornherein mit zugestanden. Die anderen Länder, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen, haben das nicht getan. Sie haben mit dem Bund verhandelt und dabei die Auffassung vertreten, daß es sich hier um Kriegsfolgelasten handele, für die in erster Linie der Bund einzustehen habe. Nach dem Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers ist nunmehr vereinbart worden, daß ab 1. April 1954 eine Aufteilung dieser Frachthilfe — ein Drittel auf die Länder und zwei Drittel auf den Bund — erfolgen solle. Damit tritt aber erstens eine erhebliche Verzögerung der an sich schon für 1953 vorgesehenen Unterstützung ein, und zweitens werden die im Programm eingesetzten Mittel in Höhe von 5 Millionen DM nicht erhöht, obwohl der Anteil des Bundes jetzt zwei Drittel betragen soll.
Inzwischen sind wohl in wirtschaftlicher Hinsicht in den Zonenrandgebieten gewisse Besserungen zu verzeichnen, aber keineswegs etwa so kräftige, wie man es auf Grund des Beschlusses des Bundestages vom Juli 1953 hätte erwarten sollen. Der Abstand zu den übrigen, vor allen Dingen zu den besser gestellten und glücklicheren Gebieten unserer Bundesrepublik ist derselbe geblieben. Ausgelassen ist auch nach wie vor noch der Ausgleich der überhöhten Gewerbesteuerbeträge, die vor allem in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein belastend sind. Man könnte darüber streiten, ob das immer eine Belastung ist, die durch die Verhältnisse in den Zonengrenzgebieten begründet ist, oder ob das nicht vielleicht auch auf die Politik einzelner Gemeinden zurückzuführen ist. Jedenfalls haben wir nach wie vor zu beobachten, daß immer wieder Betriebe abwandern und immer wieder Klage über Abwerbung geführt wird. Ich persönlich bin allerdings der Auffassung, daß man diese Abwerbung nicht so ernst nehmen sollte,
weil die Betriebe meistens selbst den Drang nach Westen haben.
— Warum? Weil das wirtschaftliche Klima in den Zonenrandgebieten ihnen ein wirtschaftliches Arbeiten nicht zuläßt!
— Das ist der Gegenstand unserer Diskussion. Da sind wir uns vollkommen einig. Ich persönlich und meine Freunde sind absolut der Auffassung: Solange man das wirtschaftliche Klima in den Zonenrandgebieten nicht grundsätzlich verändert und so gestaltet, daß dort ein wirtschaftliches Arbeiten möglich ist, kann man auch die Abwanderung und Abwerbung nicht vermeiden. Sie haben vollkommen recht, daß unsere Diskussion heute dahin gehen müßte. An sich hätten schon auf Grund der Beschlüsse des Bundestags vom Juli 1953 Schritte getan werden sollen, um das wirtschaftliche Klima in den Zonenrandgebieten zu verbessern. Wir haben festzustellen, daß das noch nicht geschehen ist.
— Jetzt kommt also die Frage: Wie kann man das Klima in den Zonenrandgebieten verbessern? Darauf werde ich noch zu sprechen kommen. Ich wollte nur zunächst noch auf den Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers im einzelnen eingehen. Die Voraussetzungen dafür, daß das Klima, wie wir es hier genannt haben, richtig wird, scheinen mir jedenfalls in keiner Weise gegeben zu sein.
Was ist denn eigentlich geschehen? Gewiß sind verschiedene Maßnahmen durchgeführt worden, die in dem vorliegenden Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers erwähnt werden; aber es scheint mir in keiner Weise erwiesen zu sein, daß diese Maßnahmen eine Bevorzugung der Zonenrandgebiete gebracht haben. Jedenfalls sind das einzelne Dinge, die ja auch für die ganze Bundesrepublik gelten. So kann ich in Anbetracht dieser Verhältnisse z. B. für Niedersachsen die Unterstützung durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zahlenmäßig einigermaßen ergründen, da der Bevölkerungsanteil in den Zonenrandgebieten in Niedersachsen 32 % beträgt, der Anteil der Arbeitnehmer 34 % und der der Arbeitslosen ebenfalls 34 °/o des ganzen niedersächsischen Raumes. Dagegen sind nur 24,9 % der Mittel für die verstärkte Förderung nach Niedersachsen geflossen. Ich befürchte, daß sich bei näherer Untersuchung der einzelnen Maßnahmen, die man für die Zonengrenzgebiete ergriffen hat, wenigstens in einigen Fällen zeigen wird, daß damit durchaus keine Bevorzugung der Zonenrandgebiete verbunden ist.
Die Behinderung der Hilfe durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung liegt auch noch darin, daß es sich ausgerechnet immer um die ärmeren Länder, um die ärmeren Gemeinden handelt, die dazu beitragen müssen, als Träger für die einzelnen Projekte noch Eigenmittel aufzubringen, die sie zum Teil nicht haben oder sich zum Teil auch nicht einmal auf dem Darlehenswege beschaffen können, weil die Zinsen so hoch sind, die sie dann wieder tragen müssen und die zu einem weiteren Defizit führen müssen.
Ebenfalls fehlen noch die Regelungen für die Sonderabschreibungen, die zunächst so gefaßt waren, daß die Betriebe, die solche steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen wollten, schon bis zum Hals
oder gar bis zum Mund im Wasser stehen mußten, während in dem vorliegenden Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers allerdings gesagt ist, daß man an eine generelle Regelung für die Sonderabschreibungen denke. Allerdings ist die Einschränkung gemacht, „unter bestimmten Voraussetzungen" werde die erforderliche Zustimmung für Sonderabschreibungen generell erteilt. Dieser Begriff „bestimmte Voraussetzungen" ist wieder sehr auslegungsfähig. Man weiß nicht genau, Was darunter nun wirklich verstanden werden soll.
Im übrigen scheint mir die Bemerkung in dem Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers, daß die Länder den Empfehlungen des Herrn Bundesfinanzministers gerade in den steuerlichen Dingen schon weitgehend gefolgt seien, reichlich optimistisch zu sein. Wesentliche Auswirkungen sind jedenfalls in den Zonenrandgebieten selbst kaum zu beobachten.
Die Auswirkungen der Zuweisung öffentlicher Aufträge, die durch den Erlaß vom 31. März 1954 eigentlich erst in die Wege geleitet worden sind, sind überhaupt noch nicht zu übersehen. Diese Maßnahme wird aber zweifellos zu einer wesentlichen Hilfe für die Wirtschaft und die Betriebe in den Zonenrandgebieten führen. Wir werden uns noch darum zu bemühen haben, die Zuweisung öffentlicher Aufträge auf die Besatzungsaufträge auszudehnen, was auch schon in dem Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers als möglich dargestellt ist. Offensichtlich hat man auch schon hierüber günstige Verhandlungen geführt. Wir hoffen, daß sie in diesem Sinne fortgesetzt werden.
Nun komme ich zu etwas praktischeren Dingen. Zunächst handelt es sich um die 120 Millionen DM, die in dem Haushaltsplan 1954 für Hilfsmaßnahmen in den Grenzgebieten eingesetzt sind. Die Damen und Herren werden sich erinnern, daß wir bei der Haushaltsdebatte über das fragliche Kapitel einen Antrag gestellt haben, das darin ausgesprochene Junktim, daß diese 120 Millionen DM nur gezahlt oder aufgebracht werden sollten, wenn die Regelung zwischen Bund und Ländern über den 42 %igen Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer durchgeführt werden könne, aufzuheben, da wir der Auffassung sind, daß der Bund durch den Bundestagsbeschluß vom Juli 1953 zu einer solchen Hilfe unter allen Umständen verpflichtet ist.
Herr Bundesfinanzminister Schäffer hat dann am 30. April 1954 eine Erklärung abgegeben. Er hat die Meinung ausgedrückt, daß diese 120 Millionen eigentlich gar nicht mit dem Beschluß des Bundestags vom Juli 1953 in Zusammenhang stünden.
— er hat der Meinung Ausdruck gegeben, habe ich gesagt —, und hat weiter hinzugefügt, daß der Betrag von 120 Millionen deshalb gewählt sei, weil nach Überzeugung der Bundesregierung der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern nicht dazu ausreiche, den Ländern, in denen diese Grenzgebiete liegen, die nötige wirtschaftliche Kraft zu geben, um diesen Grenzgebieten genügend Hilfe zu leisten. Offensichtlich haben also sowohl die Mitglieder des Finanz- und Steuerausschusses als auch andere Damen und Herren dieses Hohen Hauses diesen Ansatz von 120 Millionen im Haushaltsplan 1954 falsch verstanden; ich persönlich ebenfalls. Daraus ergibt sich doch nun wohl, daß diese 120 Millionen DM nach einem bestimmten Schlüssel, der im Plan ebenfalls aufgeführt ist und über
den zu streiten hier nicht der Platz ist, auf diese vier Länder aufgeteilt werden und in die Kassen dieser Länder fließen.
— Ja, das steht so drin. — Das scheint aber nun wirklich nicht im Sinne der ganzen Angelegenheit zu liegen. Ich will gar nicht bestreiten, daß diese 120 Millionen DM einen ganz namhaften Betrag darstellen und daß man mit ihnen schon ins Gewicht fallende Projekte in Angriff nehmen kann. Es scheint uns aber, wenn man überhaupt diese 120 Millionen DM für die Zonenrandgebiete geben will, erforderlich zu sein, daß dann auch eine Zweckbindung für sie vorgesehen wird, und zwar auch in den Länderhaushalten, damit sie dort nicht verschwinden. Was wollen wir denn? Wir müssen doch in den Zonenrandgebieten ein langfristiges Förderungsprogramm durchführen. Es muß klar sein, welche Mittel zu welchen Zwecken zur Verfügung stehen und unter welchen Bedingungen sie gegeben werden, ob sie etwa nur in einem Haushaltsjahr fließen und in diesem Haushaltsjahr auch ausgegeben werden müssen, oder ob auch im nächsten Haushaltsjahr mit eben solchen Mitteln gerechnet werden kann. Nur wenn diese präzisen Angaben vorliegen, sind die in intensiver Tätigkeit begriffenen Ausschüsse und Kommissionen der Gemeinden usw. in der Lage, ihre schon vorliegenden Vorschläge zu wirklichen Planungen auszuarbeiten und diese Planungen dann auch in die Tat umzusetzen. Hier, meine ich, müssen wir also eine konkretere Auskunft von dem Herrn Bundeswirtschaftsminister erbitten.
In diesem Zusammenhang liegen nun noch verschiedene Anträge vor. Da ist einmal der Vorschlag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, wonach für die Zonenrandgebiete diese Steuer auf die Hälfte ermäßigt werden soll. Meine Freunde sind der Auffassung, daß man einem solchen generellen Antrag nicht folgen kann. Es handelt sich ja bei den Zonengrenzgebieten nicht etwa um einen abgeschlossenen Bereich wie beispielsweise Berlin, sondern die Grenzen sind hier ziemlich willkürlich gezogen. Man müßte irgendwelche Abgrenzungen vornehmen, um das Gebiet überhaupt erst einmal erfassen und bezeichnen zu können. Es sind aber keine klaren Grenzen vorhanden, sondern sie fließen ineinander über. So kann es vorkommen, daß Betriebe nur eine Straßen- oder Bachbreite voneinander entfernt sind und der eine dann eine steuerliche Vergünstigung erhält, der andere nicht.
Glücklicherweise sind, wie wir feststellen können, nicht alle Betriebe in den Zonenrandgebieten notleidend. Es gibt schon Betriebe, die einigermaßen durchkommen. Man müßte daher zum Ausdruck bringen, daß nur solchen Betrieben Unterstützung gewährt wird, die infolge der unglücklichen Zonengrenze besonders notleidend geworden sind. Man kann die Frage also nicht so generell regeln. Überhaupt sind wir der Meinung, daß man der Not in den Zonengrenzräumen nicht mit generellen Maßnahmen zu Leibe rücken kann; vielmehr ist ein individuelles Vorgehen notwendig. Das ist natürlich wesentlich schwieriger, wie zuzugeben ist, aber es ist unerläßlich.
Die Frage der Kredithilfe ist wiederholt aufgeworfen worden. Wir sind der Meinung, daß man alle Bemühungen unterstützen sollte, der Wirtschaft eine Kredithilfe zu geben. Dabei steht nicht einmal so sehr der Kredit als solcher im Vorder-
grund, sondern es handelt sich mehr um die Bedingungen, insbesondere darum, zu welchem Zins fuß solche Kredite zur Verfügung gestellt werden können.
Es liegt dann noch der Antrag der Fraktion der SPD wegen des Straßenbaus in den Zonenrandgebieten vor. Wie der Herr Bundeswirtschaftsminister in seinem Bericht schon ausgeführt hat, berührt diese Frage in erster Linie die Länder. Es kommen kaum bundeseigene Straßen in Betracht.
Ich habe bereits erwähnt, daß die Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft weggefallen sind. Wir stehen aber auf dem Standpunkt, daß man sie weiter im Auge behalten muß, besonders dann, wenn landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet sind, worauf der eine Antrag auch hinweist.
Nun ist noch der Antrag Umdruck 113 gekommen, der kulturelle Hilfsmaßnahmen fordert. Da besteht ja ein alter Streit: Die kulturellen Hilfsmaßnahmen zu treffen, sei Sache der Länder und nicht des Bundes. Hierüber wird in der Diskussion wohl noch etwas zu sagen sein.