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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 31. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1954 1437 31. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1438 C, 1480 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Becker (Hersfeld) 1438 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1438 D Mitteilung über Stellungnahme des Bundesrats zum Haushaltsgesetz 1954 (Drucksache 539) 1439 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beauftragung von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege mit der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksache 223); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 419) . . 1439 A Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/ CSU), Berichterstatterin 1439 A Könen (Düsseldorf) (SPD) 1440 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1440 D Sabel (CDU/CSU) 1441 B Frau Schanzenbach (SPD) 1442 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 1443 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . 1443 D Abstimmungen 1440 B, 1444 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Behebung der Berufsnot der älteren Angestellten (Drucksache 346) . . 1444 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin 1444 C, 1456 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1446 D, 1453 B, 1456 B Hansen (Köln) (SPD) . . . . 1447 C, 1457 B Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 1450 C Becker (Hamburg) (DP) 1453 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 1455 A Sabel (CDU/CSU) 1457 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1458 C Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den FreundschaftsHandels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksache 71); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 218, Anträge Umdrucke 71, 112) 1458D, 1509A, B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . 1458 D, 1461 B, C, 1464 D Dr. Arndt (SPD) . . . 1459 D, 1461 C, 1463 B Dr. Lütkens (SPD) 1462 A Wehr (SPD) 1463 C Abstimmungen 1465 D Tatsächliche und persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung (betr. Berichterstattung in der 28. Sitzung zum Antrag auf Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Löhr): Ritzel (SPD) 1466 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderungsprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 293) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Drucksache 316, Umdruck 113), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 510), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kredithilfe für die mittelständische Wirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 432), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Straßenbau im Zonenrandgebiet (Drucksache 433), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 434), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 435) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Wacher (Hof), Fuchs, Freiherr Riederer von Paar u. Gen. betr. Beihilfe für Grenzbauern (Drucksache 529) 1467 B, 1509 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP), Anfragender 1467 C Dr. Bleiß (SPD), Anfragender . . . 1470 D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 1474 A 1497 C Frau Dr. BrökeLschen (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 1477 B zur Sache 1489A, 1505 C Dr. Gülich (SPD): zur Geschäftsordnung 1478 A zur Sache 1503B, 1505 C Kurlbaum (SPD), Antragsteller . . 1478 A Hörauf (SPD), Antragsteller . . . . 1480 B Freidhof (SPD), Antragsteller . . . 1481 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD), Antragsteller 1482 D Behrisch (SPD), Antragsteller . . 1484 A Wacher (Hof) (CDU/CSU), Antrag- steller 1486 A Frau Korspeter (SPD) 1487 B Dr. Henn (FDP) 1493 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 1495 B Unertl (CDU/CSU) 1497 D Höhne (SPD) 1499 A Seiboth (GB/BHE) 1500 D Kahn (CDU/CSU) 1506 B Priebe (SPD) 1507 A Jacobs (SPD) 1507 C Dr. Starke (FDP) 1507 C Ausschußüberweisungen 1508 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache 540) 1509 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 1509 C Nächste Sitzung 1509 C Anlage 1: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Umdruck 71) 1509 A Anlage 2: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Umdruck 112) 1509 C Anlage 3: Antrag der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Umdruck 113) 1509 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 71 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 218, 71). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, nach der Wiederinkraftsetzung des Freundschafts-, Handels-und Konsularvertrages vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen bemüht zu sein, baldigst diesen Vertrag gemäß Art. V des Abkommens durch einen zeitgemäßen und umfassenden Vertrag zu ersetzen und dafür Sorge zu tragen, daß Art. II in Verbindung mit Art. IX des Vertrages eine Auslegung findet, a) die die Diskriminierung der auf deutschen Schiffen tätigen deutschen Seeleute auf Grund der Handhabung des „Immigration and Nationality Act" beseitigt, b) die die Regelung der Einfuhr von Filmen der US-Produktion in die Bundesrepublik in eine angemessene Relation zur Produktion der Bundesrepublik bringt, c) daß bei der Regelung der Grundrechte nach Art. II und VIII die deutschen Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik bei US-Dienststellen beschäftigt sind, ungeschmälert die Rechte aus den Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechtes in Anspruch nehmen können. Bonn, den 27. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 112 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 218, 71). Der Bundestag wolle beschließen: Die vom Bundeskanzler am 3. Juni 1953 mündlich abgegebene Erklärung ist nicht Bestandteil des Abkommens vom 3. Juni 1953 und des durch dieses Abkommen bestätigten Freundschafts-, Handels-und Konsularvertrages zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 und kann daher Rechte aus dem Vertrage vom 8. Dezember 1923 nicht mindern. Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 113 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Drucksache 316). Der Bundestag wolle beschließen, für kulturelle Hilfsmaßnahmen im Zonengrenzgebiet im Verlauf der nächsten fünf Jahre Bundeszuschüsse in Höhe von jährlich 25 Millionen DM zu gewähren. Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere, daß Veranlassung besteht, gestützt auf § 36 der Geschäftsordnung eine tatsächliche und persönliche Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
    In der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 1954 hat der Berichterstatter des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität, Herr D r. Klötzer, bei Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Löhr gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 11. Januar 1954 eine Begründung abgegeben, die mich zu einer Richtigstellung zwingt, da diese Begründung — erstmals in diesem Hohen Hause — nicht den Gegenstand der Anschuldigung, der zu dem Ersuchen auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Löhr geführt hat, wiedergibt, sondern die abschwächende Darstellung des angeschuldigten Abgeordneten Dr. Löhr.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Sachverhalt ist folgender: Der mit der Wahrung meiner Interessen beauftragte Rechtsanwalt Otto Wolf in Michelstadt hat am 15. September 1953 in meinem Auftrage Strafantrag gegen Dr. Löhr in Darmstadt wegen Beleidigung und übler Nachrede gestellt. Der Strafantrag gründet sich auf vier eidesstattliche Bekundungen, die auch bereits in zwei Verfahren betreffend Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen Dr. Löhr vorgelegen haben. Diese eidesstattliche Bekundung der vier Zeugen lautet:
    Es ist nichts dagegen einzuwenden — habe Dr. Löhr erklärt —, daß sich Ritzel im Jahre 1933 dem Zugriff der NSDAP durch seine Flucht ins Ausland entzogen hat. Jedoch verüble ich ihm, daß dieser sich im Jahre 1938 in einem Brief an den „Völkischen Beobachter" der NSDAP angeboten hat, wenn er wieder zurück nach Deutschland kehren dürfe.
    So weit die beschworene Aussage.
    Der Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität hat die Frage der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Löhr in seiner fünften Sitzung vom 1. April 1954 behandelt. Das Ausschußprotokoll Seite 7 deckt sich inhaltlich mit dem durch Zeugeneid bekundeten Vorbringen laut Strafantrag.
    In der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 1954 hat der Berichterstatter laut stenographischem Protokoll abweichend von der dem Strafantrag zugrunde liegenden zeugeneidlichen Bekundung die abgemilderte Darstellung des Abgeordneten Dr. Löhr zum Inhalt seines Berichtes an den Bundestag gemacht, indem er erklärte:
    In der Privatklage ist dem Abgeordneten Dr. Löhr zur Last gelegt, auf einer Wahlversammlung seiner Partei im vergangenen Bundestagswahlkampf in einer Gemeinde des Odenwalds erklärt zu haben, daß er es dem Abgeordneten Ritzel nicht verüble, im Jahre 1933 aus Deutschland emigriert zu sein, daß er es ihm aber übelnehmen würde, wenn eine angebliche Meldung des „Völkischen Beobachters", der Abgeordnete Ritzel habe sich im Jahre 1938 der NSDAP angeboten, falls er wieder nach Deutschland zurückkönne, der Wahrheit entspräche.
    Entspricht schon diese abgeschwächte Darstellung nicht dem Akteninhalt und der Anklage, so ist es noch erstaunlicher, daß der Herr Berichterstatter den Beschluß des Bundestages entgegen der bisherigen parlamentarischen Praxis beeinflußte, indem er laut Protokoll erklärte:
    Der Abgeordnete Löhr hat in seiner Stellungnahme zu dieser Beschuldigung erklärt und durch Zeugen unter Beweis gestellt, daß er diese Äußerung nicht in der behaupteten Form getan habe, sondern mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß man dieser Meldung des „Völkischen Beobachters", falls sie überhaupt erschienen sein sollte, keinen Glauben schenken könne.
    Damit wurde der eigentliche Wortlaut des Strafantrags dem Bundestag vorenthalten. Der Bundestag wurde in ganz anderer Weise informiert, als es der Aktenlage entspricht. Ich stelle anheim, gegebenenfalls die fraglichen Akten zuzuziehen.
    Ich stelle aber ergänzend folgendes fest. Die 1. Zivilkammer des Langerichts Darmstadt hat am 27. August 1953 eine einstweilige Verfügung erlassen, die von vorliegenden eidesstattlichen Bekundungen ausging, wonach Dr. Löhr in öffentlicher Versammlung erklärt habe, daß ich mich im Jahre 1938 in einem Brief an den „Völkischen Beobachter" der NSDAP angeboten hätte. Das Landgericht, 1. Zivilkammer, hat nach Anhörung der Zeugen — Gegenzeugen wurden von Dr. Löhr nicht beigebracht — festgestellt, Dr. Löhr habe über meine Person unwahre Behauptungen aufgestellt, die geeignet sind, mich in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Der inzwischen zum Bundestagsabgeordneten gewählte Herr Dr. Löhr von Darmstadt hat daraufhin Einspruch gegen diese einstweilige Verfügung beim Landgericht Darmstadt erhoben. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts hat am 16. Oktober 1953 für Recht erkannt — ich zitiere —:
    Die am 27. August 1953 von der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Darmstadt erlassene einstweilige Verfügung wird bestätigt. Auch die weiteren Kosten des Rechtsstreites werden dem Antragsteller Dr. Löhr auferlegt.
    In der Begründung stellt das Landgericht unter anderem fest:
    Die von dem Antragsteller glaubhaft gemachte Äußerung des Antragsgegners stellt nicht nur in bezug auf den Wahlkampf eine Beleidigung dar; sie ist darüber hinaus im allgemeinen geeignet, das Ansehen des Antragstellers in der Öffentlichkeit herabzusetzen und zu schädigen, da ihm der Vorwurf gemacht wird, er habe sich einem politischen Gegner angeboten.
    So weit das Gericht.
    In dem Bericht des Berichterstatters wird erklärt, daß Abgeordneter Dr. Löhr durch Zeugen unter Beweis gestellt habe, daß er die Äußerungen nicht in der in dem Strafantrag behaupteten Form getan habe. Dazu stelle ich fest, daß die 1. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in ihrer Entscheidung vom 16. Oktober 1953 in den


    (Ritzel)

    Entscheidungsgründen erklärt hat, daß das Verhalten Dr. Löhrs nicht erkennen läßt — und jetzt zitiere ich wieder —,
    daß er ernstlich beabsichtigt, die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubhaft zu machen. Wäre ihm daran gelegen gewesen, so hätte er seine Zeugen zur mündlichen Verhandlung sistieren können.
    So weit das Gericht.
    Der Strafantrag, der dem Ausschuß und dem Herrn Berichterstatter vorgelegen haben muß, sagt unter anderem:
    Es kann somit keinerlei Zweifel unterliegen, daß die eingangs erwähnte und durch die benannten Zeugen unter Beweis gestellte Äußerung des Beschuldigten in der Lützel-Wiebelsbacher Wahlversammlung der CDU sowohl objektiv wie subjektiv den Tatbestand der Beleidigung und üblen Nachrede im Sinne der
    185, 186 StGB unter den erschwerenden Voraussetzungen und Umständen des § 187 a Abs. 1 StGB voll und ganz erfüllt. Die Frage zu klären, ob der Beschuldigte seine inkriminierten Behauptungen nicht sogar wider besseres Wissen aufgestellt hat und deshalb eine Bestrafung aus §§ 187, 187a Abs. 2 StGB Platz zu greifen hätte, muß den von der Strafverfolgungsbehörde anzustellenden Ermittlungen überlassen bleiben.
    Das wurde alles dem Hohen Hause nicht gesagt! Schlußfolgerung meinerseits: ich habe festzustellen, das der Beschluß des Deutschen Bundestages auf Nichtaufhebung der Immunität` des Abgeordneten Dr. Löhr auf eine den Tatsachen nicht gerecht werdende Berichterstattung zurückzuführen ist.
    Erlauben Sie mir einen Satz zum Abschluß, um jedem Mißverständnis vorzubeugen. Ich bin bis zum Jahre 1933 Reichstagsabgeordneter gewesen, wurde als Hitler-Gegner verhaftet, stand vor meiner Verbringung nach Dachau und habe mich dieser durch die Flucht entzogen. Ich glaube, daß das Hohe Haus bei der Entscheidung über Anträge auf Aufhebung der Immunität Anspruch auf eine sachlich einwandfreie Berichterstattung hat.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Förderungsprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 293),
b) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Drucksache 316, Umdruck 113),
c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 510),
d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Kredithilfe für die mittelständische Wirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 432),
e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Straßenbau im Zonenrandgebiet (Drucksache 433),
f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 434),
g) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 435),
h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Wacher (Hof), Fuchs, Freiherr Riederer von Paar und Genossen betreffend Beihilfe für Grenzbauern (Drucksache 529).
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, die Beratung der aufgerufenen Punkte in der Form zu verbinden, daß zuerst sämtliche Punkte begründet werden, hierauf die Regierung antwortet und dann die allgemeine Aussprache über sämtliche Punkte stattfindet. Besteht auf allen Seiten Einverständnis? — Dies ist der Fall. Dann erteile ich das Wort zur Begründung des Punktes 4 a — Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Förderungsmaßnahmen für die Zonenrandgebiete — Herrn Abgeordneten Dr. Drechsel.
Dr.-Ing. Drechsel (FDP), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist zur Begründung der Großen Anfrage meiner Fraktion nicht notwendig, noch einmal alle die Dinge zur Sprache zu bringen, die zu den Notständen in den Zonengrenzgebieten geführt haben und deren Ursachen und wirtschaftliche und politische Folgen ja genügend in der Bundestagssitzung im Juli vergangenen Jahres diskutiert worden sind. Ich bin der Auffassung, daß wir uns heute nicht mehr mit diesen Dingen zu befassen brauchen, da man wohl voraussetzen darf, daß sie dem Hohen Hause noch genügend bekannt sind.

(Alterspräsidentin Frau Dr. Dr. h. c. Lüders übernimmt den Vorsitz.)

Die Verhältnisse in den Zonengrenzgebieten haben sich in dieser Hinsicht nicht wesentlich geändert. Heute sollten wir die einzelnen Anfragen und die einzelnen Anträge mehr nüchtern und real betrachten und nicht etwa demagogisch polemisieren; denn das führt für die Bevölkerung dieser Zonengrenzgebiete zu keinem besseren Erfolg.

(Abg. Dr. Gülich: Das ist auch früher nicht geschehen!)

— Doch, zum Teil ist es geschehen!
Unsere Anfrage datiert vom 26. Februar 1954. Darauf ist besonders hinzuweisen; denn die Antwort des Herrn Bundeswirtschaftsministers ist erst in diesen Tagen eingegangen. Ich persönlich habe sie erst am Montag dieser Woche erhalten, also immerhin mit einem erheblichen Abstand.
Bei unseren Betrachtungen haben wir von dem Bundestagsbeschluß vom 2. Juli 1953 auszugehen, in dem ein langfristiges Förderungsprogramm mit verschiedenen Punkten einstimmig beschlossen worden ist. Diese Beschlüsse haben dann auch zu sehr vielen Denkschriften, zu sehr vielen Kommissionen, zu Bereisungen und interministeriellen Ausschüssen geführt, aber die praktischen Folgerungen sind sehr kläglich gewesen. In dem Programm der Bundesregierung vom 19. August 1953 sind bereits einige Punkte der Beschlüsse des Bundestages ausgelassen worden, beispielsweise die kulturellen Maßnahmen und die Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft. Trotzdem kann man wohl feststellen, daß die Bundesregierung ihr Interesse


(Dr.-Ing. Drechsel)

für die Zonenrandgebiete nach wie vor bekundet hat, was sie auch in der Regierungserklärung am 20. Oktober 1953 bestätigt hat.
Endlich ist dann ein Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums als des federführenden Ministeriums zum 15. Februar 1954 angefordert worden. In diesem Bericht, der wahrscheinlich den gleichen Inhalt hat wie der Bericht, der uns hier mit Drucksache 534 vorliegt, ist nun im einzelnen aufgeführt, was von der Bundesregierung vorgesehen ist. Darin steht auch, daß dem Ersuchen des Bundestages zum Teil nicht entsprochen worden ist. Man begründet diese Auslassungen mit den entstandenen sachlichen Schwierigkeiten. Dabei hatte man wahrscheinlich die sachlichen Schwierigkeiten mit den Ländern im Auge, weil der Bundestagsbeschluß von vornherein bei den einzelnen Programmpunkten eine Beteiligung der Länder vorsah. Zum anderen wird zur Begründung die Haushaltslage des Bundes angeführt. Hier entsteht bereits eine grundsätzliche Frage. Inwieweit ein solcher Beschluß eines Hohen Hauses, wie es dieser Bundestag doch ist, von der Exekutive mit der Begründung, die Haushaltslage des Bundes lasse dies nicht zu, nicht durchgeführt zu werden braucht, würde auf einem anderen Blatt stehen.
Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen haben die Länder verschieden mitgezogen. Bayern hat sich sehr willig gezeigt und beispielsweise die Frachthilfe bereits von vornherein mit zugestanden. Die anderen Länder, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen, haben das nicht getan. Sie haben mit dem Bund verhandelt und dabei die Auffassung vertreten, daß es sich hier um Kriegsfolgelasten handele, für die in erster Linie der Bund einzustehen habe. Nach dem Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers ist nunmehr vereinbart worden, daß ab 1. April 1954 eine Aufteilung dieser Frachthilfe — ein Drittel auf die Länder und zwei Drittel auf den Bund — erfolgen solle. Damit tritt aber erstens eine erhebliche Verzögerung der an sich schon für 1953 vorgesehenen Unterstützung ein, und zweitens werden die im Programm eingesetzten Mittel in Höhe von 5 Millionen DM nicht erhöht, obwohl der Anteil des Bundes jetzt zwei Drittel betragen soll.
Inzwischen sind wohl in wirtschaftlicher Hinsicht in den Zonenrandgebieten gewisse Besserungen zu verzeichnen, aber keineswegs etwa so kräftige, wie man es auf Grund des Beschlusses des Bundestages vom Juli 1953 hätte erwarten sollen. Der Abstand zu den übrigen, vor allen Dingen zu den besser gestellten und glücklicheren Gebieten unserer Bundesrepublik ist derselbe geblieben. Ausgelassen ist auch nach wie vor noch der Ausgleich der überhöhten Gewerbesteuerbeträge, die vor allem in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein belastend sind. Man könnte darüber streiten, ob das immer eine Belastung ist, die durch die Verhältnisse in den Zonengrenzgebieten begründet ist, oder ob das nicht vielleicht auch auf die Politik einzelner Gemeinden zurückzuführen ist. Jedenfalls haben wir nach wie vor zu beobachten, daß immer wieder Betriebe abwandern und immer wieder Klage über Abwerbung geführt wird. Ich persönlich bin allerdings der Auffassung, daß man diese Abwerbung nicht so ernst nehmen sollte,

(Abg. Dr. Gülich: Was?!)

weil die Betriebe meistens selbst den Drang nach Westen haben.

(Abg. Dr. Gülich: Warum denn?)

— Warum? Weil das wirtschaftliche Klima in den Zonenrandgebieten ihnen ein wirtschaftliches Arbeiten nicht zuläßt!

(Abg. Dr. Gülich: Das ist der Gegenstand unserer Diskussion!)

— Das ist der Gegenstand unserer Diskussion. Da sind wir uns vollkommen einig. Ich persönlich und meine Freunde sind absolut der Auffassung: Solange man das wirtschaftliche Klima in den Zonenrandgebieten nicht grundsätzlich verändert und so gestaltet, daß dort ein wirtschaftliches Arbeiten möglich ist, kann man auch die Abwanderung und Abwerbung nicht vermeiden. Sie haben vollkommen recht, daß unsere Diskussion heute dahin gehen müßte. An sich hätten schon auf Grund der Beschlüsse des Bundestags vom Juli 1953 Schritte getan werden sollen, um das wirtschaftliche Klima in den Zonenrandgebieten zu verbessern. Wir haben festzustellen, daß das noch nicht geschehen ist.

(Abg. Dr: Gülich: Reden Sie heute etwas zur Verbesserung des Klimas!)

— Jetzt kommt also die Frage: Wie kann man das Klima in den Zonenrandgebieten verbessern? Darauf werde ich noch zu sprechen kommen. Ich wollte nur zunächst noch auf den Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers im einzelnen eingehen. Die Voraussetzungen dafür, daß das Klima, wie wir es hier genannt haben, richtig wird, scheinen mir jedenfalls in keiner Weise gegeben zu sein.
Was ist denn eigentlich geschehen? Gewiß sind verschiedene Maßnahmen durchgeführt worden, die in dem vorliegenden Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers erwähnt werden; aber es scheint mir in keiner Weise erwiesen zu sein, daß diese Maßnahmen eine Bevorzugung der Zonenrandgebiete gebracht haben. Jedenfalls sind das einzelne Dinge, die ja auch für die ganze Bundesrepublik gelten. So kann ich in Anbetracht dieser Verhältnisse z. B. für Niedersachsen die Unterstützung durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zahlenmäßig einigermaßen ergründen, da der Bevölkerungsanteil in den Zonenrandgebieten in Niedersachsen 32 % beträgt, der Anteil der Arbeitnehmer 34 % und der der Arbeitslosen ebenfalls 34 °/o des ganzen niedersächsischen Raumes. Dagegen sind nur 24,9 % der Mittel für die verstärkte Förderung nach Niedersachsen geflossen. Ich befürchte, daß sich bei näherer Untersuchung der einzelnen Maßnahmen, die man für die Zonengrenzgebiete ergriffen hat, wenigstens in einigen Fällen zeigen wird, daß damit durchaus keine Bevorzugung der Zonenrandgebiete verbunden ist.
Die Behinderung der Hilfe durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung liegt auch noch darin, daß es sich ausgerechnet immer um die ärmeren Länder, um die ärmeren Gemeinden handelt, die dazu beitragen müssen, als Träger für die einzelnen Projekte noch Eigenmittel aufzubringen, die sie zum Teil nicht haben oder sich zum Teil auch nicht einmal auf dem Darlehenswege beschaffen können, weil die Zinsen so hoch sind, die sie dann wieder tragen müssen und die zu einem weiteren Defizit führen müssen.
Ebenfalls fehlen noch die Regelungen für die Sonderabschreibungen, die zunächst so gefaßt waren, daß die Betriebe, die solche steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen wollten, schon bis zum Hals


(Dr.-Ing. Drechsel)

oder gar bis zum Mund im Wasser stehen mußten, während in dem vorliegenden Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers allerdings gesagt ist, daß man an eine generelle Regelung für die Sonderabschreibungen denke. Allerdings ist die Einschränkung gemacht, „unter bestimmten Voraussetzungen" werde die erforderliche Zustimmung für Sonderabschreibungen generell erteilt. Dieser Begriff „bestimmte Voraussetzungen" ist wieder sehr auslegungsfähig. Man weiß nicht genau, Was darunter nun wirklich verstanden werden soll.
Im übrigen scheint mir die Bemerkung in dem Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers, daß die Länder den Empfehlungen des Herrn Bundesfinanzministers gerade in den steuerlichen Dingen schon weitgehend gefolgt seien, reichlich optimistisch zu sein. Wesentliche Auswirkungen sind jedenfalls in den Zonenrandgebieten selbst kaum zu beobachten.
Die Auswirkungen der Zuweisung öffentlicher Aufträge, die durch den Erlaß vom 31. März 1954 eigentlich erst in die Wege geleitet worden sind, sind überhaupt noch nicht zu übersehen. Diese Maßnahme wird aber zweifellos zu einer wesentlichen Hilfe für die Wirtschaft und die Betriebe in den Zonenrandgebieten führen. Wir werden uns noch darum zu bemühen haben, die Zuweisung öffentlicher Aufträge auf die Besatzungsaufträge auszudehnen, was auch schon in dem Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers als möglich dargestellt ist. Offensichtlich hat man auch schon hierüber günstige Verhandlungen geführt. Wir hoffen, daß sie in diesem Sinne fortgesetzt werden.
Nun komme ich zu etwas praktischeren Dingen. Zunächst handelt es sich um die 120 Millionen DM, die in dem Haushaltsplan 1954 für Hilfsmaßnahmen in den Grenzgebieten eingesetzt sind. Die Damen und Herren werden sich erinnern, daß wir bei der Haushaltsdebatte über das fragliche Kapitel einen Antrag gestellt haben, das darin ausgesprochene Junktim, daß diese 120 Millionen DM nur gezahlt oder aufgebracht werden sollten, wenn die Regelung zwischen Bund und Ländern über den 42 %igen Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer durchgeführt werden könne, aufzuheben, da wir der Auffassung sind, daß der Bund durch den Bundestagsbeschluß vom Juli 1953 zu einer solchen Hilfe unter allen Umständen verpflichtet ist.
Herr Bundesfinanzminister Schäffer hat dann am 30. April 1954 eine Erklärung abgegeben. Er hat die Meinung ausgedrückt, daß diese 120 Millionen eigentlich gar nicht mit dem Beschluß des Bundestags vom Juli 1953 in Zusammenhang stünden.

(Abg. Dr. Gülich: Das behauptet er!)

— er hat der Meinung Ausdruck gegeben, habe ich gesagt —, und hat weiter hinzugefügt, daß der Betrag von 120 Millionen deshalb gewählt sei, weil nach Überzeugung der Bundesregierung der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern nicht dazu ausreiche, den Ländern, in denen diese Grenzgebiete liegen, die nötige wirtschaftliche Kraft zu geben, um diesen Grenzgebieten genügend Hilfe zu leisten. Offensichtlich haben also sowohl die Mitglieder des Finanz- und Steuerausschusses als auch andere Damen und Herren dieses Hohen Hauses diesen Ansatz von 120 Millionen im Haushaltsplan 1954 falsch verstanden; ich persönlich ebenfalls. Daraus ergibt sich doch nun wohl, daß diese 120 Millionen DM nach einem bestimmten Schlüssel, der im Plan ebenfalls aufgeführt ist und über
den zu streiten hier nicht der Platz ist, auf diese vier Länder aufgeteilt werden und in die Kassen dieser Länder fließen.

(Abg. Dr. Gülich: Das steht ja in Drucksache 201 drin!)

— Ja, das steht so drin. — Das scheint aber nun wirklich nicht im Sinne der ganzen Angelegenheit zu liegen. Ich will gar nicht bestreiten, daß diese 120 Millionen DM einen ganz namhaften Betrag darstellen und daß man mit ihnen schon ins Gewicht fallende Projekte in Angriff nehmen kann. Es scheint uns aber, wenn man überhaupt diese 120 Millionen DM für die Zonenrandgebiete geben will, erforderlich zu sein, daß dann auch eine Zweckbindung für sie vorgesehen wird, und zwar auch in den Länderhaushalten, damit sie dort nicht verschwinden. Was wollen wir denn? Wir müssen doch in den Zonenrandgebieten ein langfristiges Förderungsprogramm durchführen. Es muß klar sein, welche Mittel zu welchen Zwecken zur Verfügung stehen und unter welchen Bedingungen sie gegeben werden, ob sie etwa nur in einem Haushaltsjahr fließen und in diesem Haushaltsjahr auch ausgegeben werden müssen, oder ob auch im nächsten Haushaltsjahr mit eben solchen Mitteln gerechnet werden kann. Nur wenn diese präzisen Angaben vorliegen, sind die in intensiver Tätigkeit begriffenen Ausschüsse und Kommissionen der Gemeinden usw. in der Lage, ihre schon vorliegenden Vorschläge zu wirklichen Planungen auszuarbeiten und diese Planungen dann auch in die Tat umzusetzen. Hier, meine ich, müssen wir also eine konkretere Auskunft von dem Herrn Bundeswirtschaftsminister erbitten.
In diesem Zusammenhang liegen nun noch verschiedene Anträge vor. Da ist einmal der Vorschlag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, wonach für die Zonenrandgebiete diese Steuer auf die Hälfte ermäßigt werden soll. Meine Freunde sind der Auffassung, daß man einem solchen generellen Antrag nicht folgen kann. Es handelt sich ja bei den Zonengrenzgebieten nicht etwa um einen abgeschlossenen Bereich wie beispielsweise Berlin, sondern die Grenzen sind hier ziemlich willkürlich gezogen. Man müßte irgendwelche Abgrenzungen vornehmen, um das Gebiet überhaupt erst einmal erfassen und bezeichnen zu können. Es sind aber keine klaren Grenzen vorhanden, sondern sie fließen ineinander über. So kann es vorkommen, daß Betriebe nur eine Straßen- oder Bachbreite voneinander entfernt sind und der eine dann eine steuerliche Vergünstigung erhält, der andere nicht.
Glücklicherweise sind, wie wir feststellen können, nicht alle Betriebe in den Zonenrandgebieten notleidend. Es gibt schon Betriebe, die einigermaßen durchkommen. Man müßte daher zum Ausdruck bringen, daß nur solchen Betrieben Unterstützung gewährt wird, die infolge der unglücklichen Zonengrenze besonders notleidend geworden sind. Man kann die Frage also nicht so generell regeln. Überhaupt sind wir der Meinung, daß man der Not in den Zonengrenzräumen nicht mit generellen Maßnahmen zu Leibe rücken kann; vielmehr ist ein individuelles Vorgehen notwendig. Das ist natürlich wesentlich schwieriger, wie zuzugeben ist, aber es ist unerläßlich.
Die Frage der Kredithilfe ist wiederholt aufgeworfen worden. Wir sind der Meinung, daß man alle Bemühungen unterstützen sollte, der Wirtschaft eine Kredithilfe zu geben. Dabei steht nicht einmal so sehr der Kredit als solcher im Vorder-


(Dr.-Ing. Drechsel)

grund, sondern es handelt sich mehr um die Bedingungen, insbesondere darum, zu welchem Zins fuß solche Kredite zur Verfügung gestellt werden können.
Es liegt dann noch der Antrag der Fraktion der SPD wegen des Straßenbaus in den Zonenrandgebieten vor. Wie der Herr Bundeswirtschaftsminister in seinem Bericht schon ausgeführt hat, berührt diese Frage in erster Linie die Länder. Es kommen kaum bundeseigene Straßen in Betracht.
Ich habe bereits erwähnt, daß die Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft weggefallen sind. Wir stehen aber auf dem Standpunkt, daß man sie weiter im Auge behalten muß, besonders dann, wenn landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet sind, worauf der eine Antrag auch hinweist.
Nun ist noch der Antrag Umdruck 113 gekommen, der kulturelle Hilfsmaßnahmen fordert. Da besteht ja ein alter Streit: Die kulturellen Hilfsmaßnahmen zu treffen, sei Sache der Länder und nicht des Bundes. Hierüber wird in der Diskussion wohl noch etwas zu sagen sein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, Sie haben nicht zu allen Anträgen zu sprechen.
    Dr.-Ing. Drechsel (FDP), Anfragender: Mir ist gesagt worden, ich solle alle begründen.

    (Lachen und Zurufe. — Abg. Wehner: Sie begründen ja gleich sämtliche Anträge der Fraktionen!)

    — Ich hatte nur gedacht, daß ich zu allen Anträgen Stellung nehmen sollte. Wenn ich das aber nicht tun soll, gut, in Ordnung!