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ID0203102100

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
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    6. Bundesminister: 1
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    8. Arbeit.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 31. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1954 1437 31. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1438 C, 1480 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Becker (Hersfeld) 1438 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1438 D Mitteilung über Stellungnahme des Bundesrats zum Haushaltsgesetz 1954 (Drucksache 539) 1439 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beauftragung von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege mit der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksache 223); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 419) . . 1439 A Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/ CSU), Berichterstatterin 1439 A Könen (Düsseldorf) (SPD) 1440 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1440 D Sabel (CDU/CSU) 1441 B Frau Schanzenbach (SPD) 1442 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 1443 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . 1443 D Abstimmungen 1440 B, 1444 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Behebung der Berufsnot der älteren Angestellten (Drucksache 346) . . 1444 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin 1444 C, 1456 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1446 D, 1453 B, 1456 B Hansen (Köln) (SPD) . . . . 1447 C, 1457 B Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 1450 C Becker (Hamburg) (DP) 1453 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 1455 A Sabel (CDU/CSU) 1457 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1458 C Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den FreundschaftsHandels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksache 71); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 218, Anträge Umdrucke 71, 112) 1458D, 1509A, B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . 1458 D, 1461 B, C, 1464 D Dr. Arndt (SPD) . . . 1459 D, 1461 C, 1463 B Dr. Lütkens (SPD) 1462 A Wehr (SPD) 1463 C Abstimmungen 1465 D Tatsächliche und persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung (betr. Berichterstattung in der 28. Sitzung zum Antrag auf Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Löhr): Ritzel (SPD) 1466 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderungsprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 293) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Drucksache 316, Umdruck 113), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 510), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kredithilfe für die mittelständische Wirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 432), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Straßenbau im Zonenrandgebiet (Drucksache 433), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 434), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 435) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Wacher (Hof), Fuchs, Freiherr Riederer von Paar u. Gen. betr. Beihilfe für Grenzbauern (Drucksache 529) 1467 B, 1509 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP), Anfragender 1467 C Dr. Bleiß (SPD), Anfragender . . . 1470 D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 1474 A 1497 C Frau Dr. BrökeLschen (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 1477 B zur Sache 1489A, 1505 C Dr. Gülich (SPD): zur Geschäftsordnung 1478 A zur Sache 1503B, 1505 C Kurlbaum (SPD), Antragsteller . . 1478 A Hörauf (SPD), Antragsteller . . . . 1480 B Freidhof (SPD), Antragsteller . . . 1481 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD), Antragsteller 1482 D Behrisch (SPD), Antragsteller . . 1484 A Wacher (Hof) (CDU/CSU), Antrag- steller 1486 A Frau Korspeter (SPD) 1487 B Dr. Henn (FDP) 1493 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 1495 B Unertl (CDU/CSU) 1497 D Höhne (SPD) 1499 A Seiboth (GB/BHE) 1500 D Kahn (CDU/CSU) 1506 B Priebe (SPD) 1507 A Jacobs (SPD) 1507 C Dr. Starke (FDP) 1507 C Ausschußüberweisungen 1508 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache 540) 1509 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 1509 C Nächste Sitzung 1509 C Anlage 1: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Umdruck 71) 1509 A Anlage 2: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Umdruck 112) 1509 C Anlage 3: Antrag der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Umdruck 113) 1509 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 71 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 218, 71). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, nach der Wiederinkraftsetzung des Freundschafts-, Handels-und Konsularvertrages vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen bemüht zu sein, baldigst diesen Vertrag gemäß Art. V des Abkommens durch einen zeitgemäßen und umfassenden Vertrag zu ersetzen und dafür Sorge zu tragen, daß Art. II in Verbindung mit Art. IX des Vertrages eine Auslegung findet, a) die die Diskriminierung der auf deutschen Schiffen tätigen deutschen Seeleute auf Grund der Handhabung des „Immigration and Nationality Act" beseitigt, b) die die Regelung der Einfuhr von Filmen der US-Produktion in die Bundesrepublik in eine angemessene Relation zur Produktion der Bundesrepublik bringt, c) daß bei der Regelung der Grundrechte nach Art. II und VIII die deutschen Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik bei US-Dienststellen beschäftigt sind, ungeschmälert die Rechte aus den Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechtes in Anspruch nehmen können. Bonn, den 27. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 112 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 218, 71). Der Bundestag wolle beschließen: Die vom Bundeskanzler am 3. Juni 1953 mündlich abgegebene Erklärung ist nicht Bestandteil des Abkommens vom 3. Juni 1953 und des durch dieses Abkommen bestätigten Freundschafts-, Handels-und Konsularvertrages zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 und kann daher Rechte aus dem Vertrage vom 8. Dezember 1923 nicht mindern. Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 113 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Drucksache 316). Der Bundestag wolle beschließen, für kulturelle Hilfsmaßnahmen im Zonengrenzgebiet im Verlauf der nächsten fünf Jahre Bundeszuschüsse in Höhe von jährlich 25 Millionen DM zu gewähren. Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, der Frau Rednerin doch ihre Aufgabe dadurch zu erleichtern, daß Sie nach Möglichkeit Ruhe bewahren.
    Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin: Meine Stimme wird ausreichen, Herr Präsident!

    (Heiterkeit.)

    Ich möchte doch daran erinnern, daß der Herr Staatssekretär Sauerborn am 12. März auf eine Anfrage der DP zu dieser Frage der älteren Angestellten Stellung genommen hat. Er ist von einer Zahl von 75 000 älteren arbeitslosen Angestellten ausgegangen. Ich kann die hier genannte Zahl nicht als richtig anerkennen. Nach dem mir zur Verfügung gestellten Zahlenmaterial müßte immerhin von 80 000 Angestellten ausgegangen werden. Der Herr Staatssekretär Sauerborn sagte, daß für eine Vielzahl dieser 75 000 Angestellten gar nicht mehr die Voraussetzungen beständen, sie in den Arbeitsprozeß einzugliedern, da ein großer Teil von ihnen nur vorübergehend Angestelltentätigkeit ausgeübt habe. Ich möchte mich jedoch auf eine Zahl der Deutschen Angestelltengewerkschaft verlassen, die davon ausgeht, daß etwa 6 bis 61/2% als Angestellte vielleicht nicht mehr einsatzfähig seien. Ich komme dann auf die Zahl von 75 000. Dabei sind allerdings nicht die vielen Tausende älterer Angestellter berücksichtigt, die im Laufe der letzten Jahre in berufsfremde Tätigkeiten abgewandert sind, weil sie es nicht mehr ertragen konnten, Jahr um Jahr stempeln zu gehen und Alu- und Alfuempfänger sein zu müssen. Ihre Zahl wird auf mindestens 20 000 geschätzt; es gibt aber auch Schätzungen von 30 000 und mehr. Daher dürften wir mit immerhin mindestens 90 000 älteren arbeitslosen Angestellten zu rechnen haben.
    Das ist auch für meine politischen Freunde die Veranlassung gewesen, sich gleich zu Beginn unserer Arbeit hier im Bundestag mit diesem Problem zu beschäftigen. Wir waren der Meinung, daß mit all dem, was in den letzten Jahren auf diesem Gebiet geschehen ist — im wesentlichen handelte es sich um den Appell, diese Menschen freiwillig einzustellen —, doch nichts Erhebliches erreicht werden konnte. Vor einigen Monaten, als man in der Öffentlichkeit begann, von diesem Gesetzesvorschlag zu sprechen, ging eine Meldung durch die Presse — und einige Pressevertreter teilten mir das auch mit —, daß das Bundesarbeitsministerium einem solchen Gesetz ablehnend gegenüberstehe. Diese Tatsache hat auf die Kreise dieser älteren arbeitslosen Angestellten sehr beunruhigend gewirkt. Dazu möchte ich mir persönlich eine Bemerkung erlauben. Zu dem damaligen Zeitpunkt steckte dieses Gesetz noch in den Kinderschuhen, und ich finde es nicht gerade ganz freundlich, wenn man hier nach der Rezeptur handelt: Ich kenne zwar Ihre Absichten nicht, aber ich mißbillige sie. Es wäre mir im Interesse dieser älteren Angestellten lieber gewesen, das Bundesarbeitsministerium hätte diesen Gesetzentwurf zunächst einmal vollkommen kennengelernt und sich vielleicht dann dazu geäußert. Ich habe diesen Gesetzentwurf allen Kreisen zugänglich gemacht, vor allen Dingen den Sozialpartnern, und ich habe zu meiner Freude feststellen können, daß er zum Teil sehr spontan, aber immerhin doch von allen anerkennend aufgegriffen worden ist. Wenn überhaupt Einwendungen erfolgt sind, dann haben sich diese eigentlich immer nur auf die Quote selbst bezogen.
    Man hat auch versucht, hier einen Vergleich mit dem Schwerbeschädigtengesetz anzustellen. Dazu ist festzustellen, daß der Charakter des Schwerbeschädigtengesetzes ein ganz anderer ist als der dieses Gesetzentwurfs. Hier können wir höchstens von einer gesetzlichen Regelung sprechen, aber nicht etwa von einer Zwangsmaßnahme. Wir haben auch ganz offen und sehr deutlich gesagt, daß uns bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs neuestes Zahlenmaterial nicht zur Verfügung stand. Mir wurde z. B. zunächst Zahlenmaterial aus dem August 1950 zur Verfügung gestellt. Wir sind durchaus der Meinung und haben das auch schon in den früheren Wochen immer gesagt, daß die hier festgesetzte Quote von 40 vom Hundert auf Grund neuesten Zahlenmaterials nochmals überprüft werden müsse. Dazu sind wir gern bereit. Wir müssen wirklich an die Notstände herankommen und sie durch eine angemessene Quote beheben.
    Man wirkt auf diesen großen Kreis der älteren Angestellten nicht beruhigend, wenn man sagt, man könne dieses Problem ohne eine solche gesetzliche Regelung lösen. Auf dem Wege über die Freiwilligkeit sind in der Vermittlung keine erheblichen Erfolge erzielt worden. Sonst wäre die Zahl der älteren arbeitslosen Angestellten zweifellos nicht so gewachsen,

    (Sehr richtig! beim GB/BHE)

    und der Notstand dieser Menschen wäre nicht so außerordentlich groß, wie wir es doch immer wieder feststellen müssen.
    Man kann auch nicht davon sprechen, daß, wie es mir von einer maßgeblichen Arbeitgeberorganisation mitgeteilt wurde, in diesem Gesetzentwurf eine Bevorzugung eines bestimmten Berufsstandes liege. Dieser Berufsstand der älteren Angestellten ist seit Jahr und Tag benachteiligt worden, und wir möchten ihn mit den übrigen Berufen gleich behandelt sehen. Daher möchten wir zu dieser gesetzlichen Regelung kommen, die ja nicht etwa ein Dauerzustand sein soll, sondern die wir ja selbst bis zum 31. Dezember 1957 befristet haben. Niemand wäre glücklicher als meine Fraktionskollegen und ich, wenn wir dieses Gesetz, weil es seine Aufgabe erfüllt hat, schon zu einem früheren Zeitpunkt wieder außer Kraft setzen könnten.
    Ich möchte dann noch auf einige andere Punkte eingehen. Wir haben auch Einwendungen nach der Richtung gehört, daß in vielen Betrieben und besonderen Branchen und Wirtschaftszweigen die Quote von 40 vom Hundert schon erreicht, ja sogar teilweise überschritten worden sei. Dazu ist zu sagen, daß wir auch nicht jene Betriebe erfassen wollen, die aus einer freiwillig übernommenen sozialen Verpflichtung heraus, einem inneren Gesetz folgend, schon Wesentliches auf diesem Gebiet geleistet haben. Wir glauben aber, daß doch gerade jene Betriebe erfaßt werden müssen — und Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind auch juristische Personen, also auch Behörden —, die sich um die Einstellung älterer Angestellter noch nicht gekümmert haben.
    Wir brauchen ja nur einmal auf jene bekannten Erscheinungen zu verweisen, die sich in den letzten Jahren bis in die jüngste Zeit hinein doch immer wieder gezeigt haben. Immer wieder findet man im Inseratenteil der Tageszeitungen Anzeigen dieser älteren Angestellten. Und die andere Seite: Vor ein paar Tagen erhielt ich wieder ein Inserat zugeschickt, das in einer großen Tageszeitung erschienen ist. Danach wurde ein Auslandskaufmann gesucht


    (Frau Finselberger)

    — nicht älter als 25 Jahre —, der französisch, englisch, spanisch und portugiesisch sprechen sollte und von dem man außerdem eine lange Auslandserfahrung erwartete. Ich weiß nicht, wann dieser 25jährige mit seiner Ausbildung hat beginnen müssen, um in diesem Alter solche Kenntnisse vorweisen zu können, wahrscheinlich bereits im Steckkissen.

    (Heiterkeit.)

    Die Reihe solcher Anzeigen ließe sich beliebig fortsetzen.
    Die zweite, für die älteren Angestellten ganz besonders nachteilige Seite des ganzen Problems ist aber die Tatsache, daß diese Menschen durch die jahrelange Arbeitslosigkeit berufsfremd geworden sind oder sich zumindest sehr weit von ihrem beruflichen Aufgabenkreis entfernt haben. Sie finden daher in diesem Gesetz auch die Möglichkeit, diesen Menschen eine echte und tragende Lebenschance, einen neuen Lebensstart in ihre Berufswelt zu geben. Dies wollen wir dadurch erreichen, daß den Arbeitgebern Mittel aus der Arbeitslosenversicherung und -unterstützung zufließen, mit denen sie solchen Angestellten eine längere Einarbeitungszeit ermöglichen können. Wir möchten überhaupt die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitlosenversicherung mehr im Sinne der Arbeitsvermittlung tätig sehen — darauf stellt auch dieses Gesetz ab —, wobei wir hoffen, daß gerade im Hinblick auf den Kreis der älteren Angestellten aus dieser Arbeits vermittlung eine Berufs vermittlung werden möge. Gerade diesem Kreis der älteren Angestellten wird durch das Abwandern in andere Tätigkeiten die Rückkehr in ihren eigentlichen Angestelltenberuf erschwert.
    Wir müssen auch die weiteren Auswirkungen sehen: Diese Menschen werden später mit einen Angestelltenruhegeld zu rechnen haben, das besonders dadurch geschmälert ist, daß während ihrer jahrelangen Berufslosigkeit die Rechte und Pflichten der Angestelltenversicherung ruhten.

    (Sehr richtig! beim GB/BHE.)

    Dadurch wird, wie gesagt, das Angestelltenruhegeld auch um einen erheblichen Betrag vermindert.
    Bei dieser Gelegenheit darf ich darauf hinweisen, daß die Rechtsgleichheit bei den Angestellten innerhalb der Bundesrepublik noch nicht hergestellt ist. Im Gegensatz zu den Angestellten in der britischen Besatzungszone können ältere Angestellte in anderen Gebieten der Bundesrepublik schon im 60. Lebensjahr ihr Angestelltenruhegeld beantragen, wenn sie länger als ein Jahr arbeitslos sind. Diese Möglichkeit besteht leider nicht für die älteren Angestellten der britischen Besatzungszone. Auch in dieser Beziehung also wäre es möglich, durch geeignete Maßnahmen eine positive Wirkung auf den Lebensstandard dieser Menschen auszuüben.
    So häufig wird gesagt, daß man sich auf irgendwelche zusätzliche Maßnahmen verlassen solle, die eine gesetzliche Regelung überflüssig machten. Ich weiß, daß sich der Herr Bundesvertriebenenminister z. B. bei der Umsiedlung ganz besonders auch des Kreises der älteren Angestellten erinnern wird. Wir begrüßen das sehr; aber die Voraussetzung muß doch sein, daß diesen älteren Angestellten auch im Rahmen der Umsiedlung dann durch eine gerechte Verteilung ein Arbeitsplatz zugesichert wird. Es ist sehr erstaunlich und sehr betrüblich für mich gewesen, hier im Raume Nordrhein-Westfalen sehr häufig ältere Angestellte aus Vertriebenenkreisen zu treffen, die aus ländlichen Kreisen umgesiedelt worden waren, wo der Lebensstandard für sie immer noch günstiger war als etwa in einer nordrhein-westfälischen Stadt; denn hier mußten sie noch weiterhin ein Jahr und länger stempeln gehen. Wir sehen, daß es mit der verstärkten Umsiedlung allein auch nicht getan ist, obwohl wir nicht verkennen wollen, daß sich die Umsiedlung außerordentlich unterstützend und hilfebringend auswirken kann.
    Von dem Herrn Präsidenten Scheuble der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde in einem Artikel einer Fachzeitschrift gesagt, daß nunmehr in verstärktem Maße die individuelle Vermittlung älterer Angestellter Platz greifen solle. Das scheint mir eine Möglichkeit zu sein. Zu Ehren der Arbeitsämter sei gesagt, daß sie von ihnen sicherlich schon längst angewendet wurde, um dadurch ältere Angestellte wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern. Wenn man allerdings die vielen Briefe von älteren Angestellten liest, dann wird man sehr bald feststellen, daß unter den zumutbaren Arbeiten, die man diesen älteren Angestellten zuweist, sehr häufig, ja in den allermeisten Fällen völlig berufsfremde Tätigkeiten zu finden sind. Daß das für diese Kreise nicht gerade erfreulich und befriedigend ist, das können wir doch wohl alle durchaus verstehen. Es scheint mir notwendig, daß in Zukunft bei der Vermittlung einer Arbeit in bezug auf die Zumutbarkeit doch ein etwas anderer Maßstab angelegt wird, um diese Menschen ihrer Berufswelt und einem ihrer Eignung entsprechenden Beruf zu erhalten. Dazu soll auch dieses vorliegende Gesetz verhelfen; es soll vor allem diesem Kreis von Menschen dienen.
    Wir haben heute von einer Zahl von etwa 90 000 älteren arbeitslosen Angestellten — Männer und Frauen — auszugehen. Dabei muß festgestellt werden, daß darunter außerordentlich viele Familienväter sind, aber auch ältere weibliche Angestellte, die für Kinder oder sonstige Angehörige zu sorgen haben. Wenn wir das alles zusammenrechnen, dann können wir uns vorstellen, daß heute — nach meiner geringen Schätzung — mindestens 400 000 Menschen hier nach Bonn sehen. Sie erhoffen von unseren Beratungen, daß ihre Lebenslage in der nächsten Zukunft sich um ein Wesentliches bessert. Ich möchte Sie daher bitten, sich allen Ernstes dieser Aufgabe in der von diesem Gesetzentwurf angezeigten Richtung anzunehmen und unseren Antrag zu unterstützen.
    Ich darf beantragen, daß dieser Gesetzentwurf dem Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen wird.

    (Beifall beim GB/BHE.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Finselberger, darf ich Ihnen eine Frage vorlegen. Wer hat im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums, ehe Ihre Vorlage da war, gesagt, daß wir ein derartiges Gesetz ablehnen?

    (Abg. Frau Finselberger: Das hat in der Zeitung gestanden, Herr Bundesarbeitsminister!)



    (Bundesarbeitsminister Storch)

    — Es hat in der Zeitung gestanden! Dann muß doch auch dringestanden haben, von wem eine derartige Erklärung abgegeben worden ist.

    (Zurufe vom GB/BHE: Vom Ministerium!)

    — Gott im Himmel, wenn Sie in dieser Form hier auftreten, Frau Finselberger und meine Herren vom BHE, und sagen, das Arbeitsministerium hat erklärt, es kenne den Inhalt zwar nicht, aber es lehne das Gesetz ab, dann ist es doch klar, daß man sich fragen muß: wer hat es denn eigentlich gesagt?

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich sage Ihnen in aller Offenheit: eine derartige Erklärung ist vom Bundesarbeitsministerium nicht abgegeben worden!
    Bei der Frage der älteren Angestellten haben wir es mit einem Problem zu tun, das kaum lösbar ist. Mein Herr Staatssekretär hat in einer der letzten Sitzungen auf Grund einer Anfrage das Problem sehr weitgehend behandelt. Ich weiß nicht, ob er dem Hohen Hause dabei gesagt hat, daß in der Zeit der nationalsozialistischen Zwangswirtschaft und nach dem Krieg viele Menschen zu Angestellten gemacht wurden. Aus der Statistik ersieht man, daß die Zahl der Angestellten von 1933 bis 1950 um 35 %, die Zahl der gewerblichen Arbeiter dagegen nur um 18 % gestiegen ist. Das ist meines Erachtens eine ungesunde Entwicklung gewesen. Infolge der Zwangsbewirtschaftung sind ungeheuer viele und große Büros eingerichtet worden, und darin sind die Leute eben zu Angestellten geworden. Mit der Umstellung auf eine freie Wirtschaft sind sie dann frei geworden.
    Dazu kommt ein anderes. Es ist heute ein ungeheurer Zustrom der Jugend zu den Angestelltenberufen festzustellen. Er hat ein solches Ausmaß, daß nicht alle Leute später in unserer Volkswirtschaft die entsprechende Beschäftigung als Angestellte finden können.
    Frau Finselberger, wir werden uns im Ausschuß gerne mit Ihnen über all diese Fragen unterhalten. Bestimmt werden Sie dann auch die Schattenseiten einer derartigen Gesetzgebung erkennen. Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes wird ja die Zahl der Stellen für Angestellte in unserer Wirtschaft und im öffentlichen Leben nicht größer. Wenn zusätzlich Angestellte, die ein gewisses Alter überschritten haben, eingestellt werden, müssen wir damit rechnen, daß andere dafür freigestellt werden, d. h. auf die Straße kommen.
    Denken wir doch einmal an all diese Sonderregelungen der dreißiger Jahre zurück! Damals haben wir zum Teil alte Leute in den Betrieben festgehalten und dafür unsere Jugend auf die Straße gejagt, und die ist dann mit der Fahne und mit dem Lied „Die Fahne hoch . . ." durch die Straßen gezogen. Das war der Anfang vom Ende.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie müssen sich doch einmal über folgendes im klaren sein. Der Mangel in der Vergangenheit war, daß keine Möglichkeit bestand, den älteren Angestellten vor einer Entlassung zu schützen. Wir haben im 1. Bundestag das Kündigungsschutzgesetz verabschiedet. Ich bin der Überzeugung, daß wir gerade durch dieses Gesetz verhindern können, daß in der Zukunft ältere Angestellte mit 45 oder 50 Jahren auf die Straße geworfen werden. Das ist doch der tiefere Sinn des Gesetzes. Ich erblicke darin auch eine bessere Hilfsmaßnahme für die älteren Angestellten, als wenn wir Sondergesetze
    für sie schaffen. Wenn wir uns in einem Kreise von sehr gut orientierten Leuten über das Problem intensiv unterhalten, werden wir auch gemeinsam einen Weg finden, wie wir den älteren Angestellten helfen können.

    (Abg. Samwer: Das war aber sehr wenig!)