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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Mai 1954 1373 30. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1374 A Mitteilung und Beschlußfassung über Verzicht auf erneute erste Beratung der Gesetzentwürfe betr. Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (zu Drucksache 44), Einkommensgrenze für das Erlöschen der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung (zu Drucksache 67) und Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (zu Drucksache 68) 1374 B Mündliche Berichterstattung des Ausschusses für Petitionen gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Beratung der Übersicht 5 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen nach dem Stand vom 7. Mai 1954 (Drucksache 508) 1374 B Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin 1374 B Beschlußfassung 1378 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Pressepolitische Pläne der Bundesregierung (Drucksache 313; Antrag Umdruck 18) 1378 B Kalbitzer (SPD), Anfragender . . . 1378 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1380 D, 1396 D, 1400 B, 1401 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 1381 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 1385 B Brandt (Berlin) (SPD) 1388 D Feller (GB/BHE) 1392 C Becker (Hamburg) (DP) 1394 D Kühn (Köln) (SPD) 1399 B, 1400 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Sozialreform (Drucksache 314) 1402 A Dr. Preller (SPD), Anfragender 1402 A, 1429 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1408 A, 1418 A, B Dr. Schellenberg (SPD) 1411 D, 1418 A, 1427 B Dr. Atzenroth (FDP) 1419 C Dr. Elbrächter (DP) 1421 D Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 1422 D Arndgen (CDU/CSU) 1424 C Frau Korspeter (SPD) 1426 A Schüttler (CDU/CSU) 1428 C Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beauftragung von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege mit der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksachen 223, 419) von der Tagesordnung 1430 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksache 475) 1430 C Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Geld und Kredit, für Rechtswesen und Verfassungsrecht und für Sonderfragen des Mittelstandes . . 1430 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den FreundschaftsHandels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksache 71); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache Nr. 218) 1430 C Dr. Siemer (CDU/CSU), Berichterstatter 1430 D Dr. Lütkens (SPD) 1431 C Dr. Hammer (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1433 C Abstimmung 1431 C Weiterberatung vertagt 1433 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Behebung der Berufsnot der älteren Angestellten (Drucksache 346) . . 1433 D Horn (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 1434 A Beratung vertagt 1434 C Nächste Sitzung 1433 D, 1434 C Anlage: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage betr. pressepolitische Pläne der Bundesregierung (Umdruck 18) 1435 Die Sitzung wird um 9 Uhr 9 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Antrag der Fraktion der SPD (Umdruck 18) zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Pressepolitische Pläne der Bundesregierung (Drucksache 313) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu erklären, daß sie von allen Plänen Abstand nimmt, die geeignet sind, die Unabhängigkeit und die Freiheit der Presse zu beeinträchtigen. Bonn, den 31. März 1954 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister für Arbeit.


Rede von Anton Storch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einmal die Große Anfrage so, wie sie schriftlich vor mir liegt, beantworten, ohne auf alle die Fragen, die der Herr Professor Preller im Anschluß an die Begründung der Anfrage hier vorgetragen hat, einzugehen.
Zu Abs. I Ziffer 1 der Großen Anfrage habe ich folgendes zu sagen. Die Arbeiten zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Rentenangleichung werden mit besonderem Nachdruck und in Zusammenarbeit mit den erfahrensten Praktikern der Rentenversicherung durchgeführt. Sie stehen unmittelbar vor dem Abschluß. Es kann damit gerechnet werden, daß der Entwurf nach Durchsprache im Beirat und nach Rücksprache mit den Sozialpartnern und den sonstigen Beteiligten im Juli dieses Jahres dem Kabinett vorgelegt wird.
Zu Ziffer 2. Der Vorbereitung einer Großen Sozialreform dienen folgende Maßnahmen:
a) Auf Grund der Verordnung über die Durchführung einer einmaligen Statistik über die sozialen Verhältnisse der Rentner und Unterstützungsempfänger vom 12. August 1953 wird eine statistische Erhebung mit dem Ziel durchgeführt, Unterlagen über die sozialen Verhältnisse der Renten- und Unterstützungsempfänger zu gewinnen. Bei der technischen Durchführung sind zwei Abschnitte zu unterscheiden: In dem ersten Abschnitt werden die Unterlagen rein aktenmäßig erfaßt. In dem zweiten Abschnitt erfolgt eine persönliche Befragung. Innerhalb des ersten Abschnitts sind von allen Stellen, die im Rahmen der Unfallversicherung und Invalidenversicherung, der Angestelltenversicherung, der knappschaftlichen Rentenversicherung, der versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung, der Kriegsopferversorgung, der Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen, des Lastenausgleichs, der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung und der öffentlichen Fürsorge Renten oder laufende Unterstützungen gewähren, für eine repräsentative Auswahl aller Empfänger solcher Leistungen auf Grund der Akten Zählblätter anzufertigen. Das heißt mit anderen Worten: Wir wollen alle die Leistungen, die der einzelne oder der einzelne innerhalb seiner Familiengemeinschaft aus diesen 10 Rechtssphären bekommt, zusammenstellen, um zu sehen, wie groß der Kreis derjenigen Menschen ist, die eine einzelne Rente als Lebensgrundlage haben oder die kombinierte Renten zu beanspruchen haben. Diese Auswahl soll etwa auf 5 % der Sozialleistungsempfänger erstreckt werden. Die Zählblätter müssen Angaben über ihre Personalien sowie über die Art und die monatliche Höhe der Sozialleistungsansprüche und der Auszahlungsbeträge enthalten. Die ersten Ergebnisse dieses Teiles der Repräsentativerhebungen sind im August dieses Jahres zu erwarten. Allein das Statistische Amt benötigt also ein Jahr, um eine solche Statistik zu erstellen.
Sodann soll bei 20 vom Hundert der erfaßten Sozialrentenempfänger eine persönliche Befragung mit dem Ziel durchgeführt werden, ein abgerundetes Bild der sozialen Verhältnisse der Sozialrentenempfänger und der zum gleichen Haushalt gehörenden Personen zu gewinnen. Es gibt ja Leute, deren Kinder ein sehr großes Einkommen haben, die sich aber nicht mehr dazu verpflichtet fühlen,
auch noch etwas für ihre alten Eltern, die manchmal ein ganzes Leben lang die Lebensgrundlagen für sie geschaffen haben, zu tun.

(Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt wieder den Vorsitz.)

b) Im Ministerium für Arbeit wird seit Monaten an einer versicherungsmathematischen Bilanz gearbeitet.

(Zuruf von der SPD: Erst seit Monaten?)

Mit dem Abschluß dieser Arbeiten ist Mitte dieses Jahres zu rechnen. Eine versicherungsmathematische Bilanz können wir doch letzten Endes nur dann durchführen, wenn wir einen festen Jahresabschluß der einzelnen Versicherungsträger haben. Ich kann damit nicht jederzeit beginnen.
Zu den Arbeiten zur Sozialreform ist einleitend noch folgendes zu sagen. Der Beirat für die Neuordnung der sozialen Leistungen hat eine Reihe von Arbeitsausschüssen gebildet. Die Arbeiten dieser Ausschüsse sind in vollem Gange. Die Zusammenarbeit aller beteiligten Bundesressorts mit dem Beirat und seinen Ausschüssen ist gewährleistet. Der Beirat hat kürzlich auf Grund einer vorausgegangenen internen Besprechung der Beiratsmitglieder in der anschließenden offiziellen Beiratssitzung eine Entschließung über die künftige Arbeitsweise und Organisation gefaßt. Diese Entschließung, die ich Ihnen nachher noch wörtlich vorlesen werde, hat sofort meine persönliche Zustimmung gefunden.
Ich möchte nun zunächst die in der Großen Anfrage im einzelnen gestellten Fragen beantworten.
Der Beirat für die Neuordnung der sozialen Leistungen hat eine Reihe von Sitzungen durchgeführt. In Zusammenhang mit der ersten Sitzung am 3. März 1953 wurden den Beiratsmitgliedern folgende Unterlagen ausgehändigt: 1. eine von meinem Ministerium herausgegebene statistische Aufarbeitung über „Wohnbevölkerung mid Erwerbspersonen nach den Ergebnissen der Volks- und Berufszählung des Statistischen Bundesamts"; 2. eine im Ministerium erarbeitete „Übersicht über die Leistungen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge"; 3. eine gleichfalls im Ministerium fertiggestellte Darstellung über die Versorgung der Kriegsopfer.
In der Sitzung am 13. April 1953 hielt das Mitglied des Beirats Professor Dr. Neundörfer ein Referat über das Thema: „Einige Tatbestände zur Bevölkerungsstruktur der Bundesrepublik". Vielleicht mag der eine oder andere sagen, das seien ausgefallene Dinge; aber wenn man eine Sozialreform durchführen will, muß man hierfür die richtigen Grundbegriffe haben, und die Damen und Herren im Beirat hielten das geradezu für die erste Grunderkenntnis, die man haben müsse. Die anschließende Beratung führte zu dem Ergebnis, daß das Referat den Ausgangspunkt für weitere statistische Untersuchungen bilden und ergänzt werden sollte.
Diese Ergänzung erfolgte in der Sitzung am 6. Mai 1953 unter dem Thema: „Die Erwerbstätigkeit von Jugendlichen unter 20 Jahren und Alten über 65 Jahren". Auf der gleichen Sitzung hielt der damalige Leiter der ärztlichen- Abteilung meines Hauses, Herr Professor Dr. Dr. Bauer, ein Referat über das Thema: „Die gesundheitliche Wiederherstellung als soziale Leistung". Dieses Referat wurde ergänzt durch die Ausführungen von Oberregierungsrat Dr. Scharmann über „Grundsätzliche und praktische Bedeutung der beruflichen und


(Bundesarbeitsminister Storch)

sozialen Wiedereingliederung in das Arbeitsleben", ein Problem, das ja vor allen Dingen für den großen Kreis der Schwerbeschädigten eine eminente Bedeutung hat. Der Beirat kam nach eingehender Aussprache überein, in Ergänzung zu den behandelten Themen eine Untersuchung über die Vorbeugung, veranschaulicht durch einen Besuch von Krankenhäusern und Heilstätten, folgen zu lassen.
Dieser Aufgabe diente die nächste Sitzung des Beirats, die in der Zeit vom 26. bis 28. September 1953 durchgeführt wurde. Auf ihr sprach Herr Professor Bauer über das Thema: „Vorbeugung als soziale Leistung — Stand und Aufgaben der Vorbeugung in der Bundesrepublik". Im Anschluß an die Besichtigung des Versehrtenkrankenhauses in Bad Tölz und des Unfallkrankenhauses in Murnau sprachen die leitenden Ärzte über ihre Aufgaben, Erfahrungen und Erfolge.
In der Sitzung am 11. Februar 1954 hat der Beirat beschlossen, für die Fortführung der Untersuchungen Arbeitsausschüsse zu bilden. Es sind zunächst drei Arbeitsausschüsse errichtet worden, ein Arbeitsausschuß für Grundsatzfragen, ein Arbeitsausschuß für Fragen der Rentenversicherung und ein Arbeitsausschuß für Fragen der Frühinvalidität.
Dem Arbeitsausschuß für Grundsatzfragen gehören an Herr Professor Dr. Achinger, Herr Staatssekretär Dr. Auerbach, Herr Senatspräsident Dr. Brebeck, Dr. Geisler aus Kassel, Professor Dr. Höffner aus Münster, Ministerialrat Dr. Imhof aus München, Herr Professor Dr. Mackenroth aus Kiel, Herr Professor Dr. Muthesius aus Frankfurt, Herr Professor Dr. Rohrbeck aus Köln und Herr Direktor Dr. Lauterbach aus Bonn.
Dem Arbeitsausschuß für Fragen der Rentenversicherung gehören folgende Personen an: Ministerialrat Brackmann aus Hannover, Dr. Coll-mer aus Stuttgart, Herr Regierungsdirektor Deneffe aus Wiesbaden, Herr Max Erhardt aus Stuttgart, Dr. Gaber aus Berlin, Frau Dr. Kiep-Altenloh aus Hamburg, Franz Lepinski aus Düsseldorf, Direktor Liebing aus Frankfurt, Herr Professor Dr. Noack aus Köln, Herr Dr. Oberwinster aus Köln und Direktor Schein aus Bochum.
Dem Arbeitsausschuß für Fragen der Frühinvalidität gehören folgende Personen an: Herr Professor Dr. Dr. Bauer aus Bonn, Herr Debus aus Kassel, Herr Professor Dr. Heyde aus Köln, Herr Regierungsdirektor Dr. Horstmann aus Wiesbaden, Frau Kalinke aus Bonn bzw. Hannover,

(Lachen bei der SPD)

Herr Professor Dr. Neunhöfer aus Frankfurt und Herr Dr. med. Weirauch aus Düsseldorf.
Der Arbeitsausschuß für Fragen der Rentenversicherung hat seine Arbeit in der Sitzung vom 30. März aufgenommen. Der Arbeitsausschuß hat beschlossen, von seinen Mitgliedern Gutachten über folgende Fragen ausarbeiten zu lassen: 1. Wie ist der versicherungspflichtige Personenkreis abzugrenzen? 2. Wie soll die Rentenformel gestaltet werden, wie sind Vorschläge zur Einführung von Bedürftigkeits- und Einkommensprüfungen zu beurteilen? 3. Wie sollen die Voraussetzungen für die Rentengewährung gestaltet werden? Insbesondere: a) Sollen die Vorschriften über die Anwartschaft und über die Wartezeit gestrichen werden? b) Sollen die Ruhensvorschriften gestrichen werden? c) Sollen die Vorschriften über die Wanderversicherung beseitigt werden? d) Wie soll das Recht der freiwilligen Versicherung und die Frage der Beitragsberechnung für die freiwillig Versicherten geregelt werden? 4. Welche Regelung ist hinsichtlich der Voraussetzungen, der Höhe und der Dauer der Hinterbliebenenrenten sozial gerechtfertigt? Soll Hinterbliebenenrente auch bei einer zweiten Eheschließung gewährt werden? 5. Technik des Beitragseinzugs. 6. Versicherungsmathematische Auswertungen der Bevölkerungsstatistiken.
Der Arbeitsausschuß für Grundsatzfragen hat seine Arbeit am 6. April aufgenommen. Die Aussprache über die zunächst vom Ausschuß zu erörternden Probleme führte zu folgendem Ergebnis:
1. Zu dem jetzt eingegangenen Gutachten von Prof. Dr. Bogs über das Thema „Untersuchung über die gegenwärtige Lage der Sozialversicherung und die Möglichkeit einer Reform des geltenden Rechts über die soziale Sicherheit unter Beibehaltung der Unterscheidung von Versicherung, Versorgung und Fürsorge" soll eine Grundsatzerörterung stattfinden.

(Abg. Richter: Warum denn mit Bedingungen verknüpft? Warum denn „unter Beibehaltung"?)

— „Unter Beibehaltung", das ist eben die grundsätzliche Frage, die auch hier in diesem Hause in der nächsten Zeit wieder einmal erörtert werden wird, vielleicht heute schon. Wollen wir heute hingehen und ein Gebäude, wie wir es in unserer Sozialversicherung haben, das uns Gott sei Dank über die ersten Schwierigkeiten nach den beiden Weltkriegen hinweggeholfen hat, einfach über Bord werfen?

(Abg. Dr. Schellenberg: Wer sagt denn das?! — Abg. Dr. Preller: Wer hat denn das gesagt?!)

Ich habe ja gar nicht gesagt, daß Sie das gesagt hätten. Herr Kollege Richter hat mich gefragt, warum diese Einschränkung, unter Begrenzung der drei Möglichkeiten —

(Zuruf des Abg. Richter. — Weitere Zurufe von der SPD. — Glocke des Präsidenten.)

— Es handelt sich doch um die Abgrenzung der drei Möglichkeiten und um sonst gar nichts. Wenn ich hier etwas gesagt habe, dann geht es nicht darum, daß ich Ihnen in Ihren Auffassungen irgendwelche Vorschläge oder Ratschläge erteilen oder überhaupt Belehrungen geben wollte. Jeder hat im Bundestag und auch draußen im Leben des Volkes das Recht, das, was er für das Günstigste hält, letzten Endes auch anzubieten. Darüber sind wir uns doch wahrscheinlich einig, und wir brauchen uns deshalb nicht gegenseitig irgendwelche Vorwürfe zu machen.
2. In Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Ausschusses für Fragen der Rentenversicherung und des noch zu bildenden Ausschusses für Krankheitsbekämpfung sowie weiteren Sachverständigen auf den verschiedensten Gebieten sozialer Leistungen soll folgendes Thema erörtert werden: „Das Verhältnis der produktiven zu den konsumtiven Sozialleistungen".
Als weitere Themen sind zunächst vorgesehen: 1. Abgrenzung der Fürsorge gegenüber den übrigen Zweigen der sozialen Sicherheit. 2. Vorbeugende und wiederherstellende Gesundheitsfürsorge in der Sozialversicherung, ihr künftiger Ausbau und ihre Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung und der Gesundheitsverwaltung. 3. Beteili-


(Bundesarbeitsminister Storch)

gung der Allgemeinheit an der Finanzierung der Leistungen der Sozialversicherung unter Berücksichtigung der Wirtschaftskraft des Volkes. 4. Das Verhältnis der Leistungen der Sozialversicherungsträger untereinander und der Sozialversicherung zu sonstigen Sozialleistungen unter Berücksichtigung des Vorranges der Sozialversicherung. 5. Welche Altersgrenze soll gewählt werden? a) Soll die Altersgrenze heraufgesetzt werden, wie es in England gemacht worden ist? b) Soll die Altersgrenze herabgesetzt werden, wie es beispielsweise für unsere alten Angestellten gefordert wird? c) Soll eine elastische Altersgrenze gewählt werden mit der Möglichkeit der Weiterarbeit nach einem bestimmten Lebensalter zur Erzielung einer höheren Altersrente für die Zukunft? d) Soll die Altersgrenze für Männer und Frauen verschieden sein? Die nächste Sitzung dieses Arbeitsausschusses ist am 3. Juni.
Der Arbeitsausschuß für Fragen der Frühinvalidität hat seine Arbeiten in der Sitzung vom 7. April 1954 aufgenommen. Er hat beschlossen, folgende Untersuchungen durchzuführen: 1. Soziale Analyse der Frühinvalidität. 2. Gründe und Umfang der Frühinvalidität bei weiblichen Arbeitnehmern. 3. Durch welche Maßnahmen kann der Frühinvalidität begegnet werden? 4. Erfahrungen bei der Durchführung der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge. 5. In welcher Weise kann erreicht werden, daß für Minderleistungsfähige geeignete Arbeitsplätze geschaffen werden? — Die nächste Sitzung dieses Ausschusses ist am 23. Juni.
Wie ich schon gesagt habe, haben sich am 3. Mai dieses Jahres die Mitglieder des Beirates zu einer internen Besprechung zusammengefunden. In der sich anschließenden offiziellen Sitzung des Beirates, die unter meinem Vorsitz und in Anwesenheit von Vertretern der beteiligten Ministerien stattfand, hat der Sprecher des Beirates, Herr Professor Dr. Heyde, folgende einstimmige Auffassung der Beiratsmitglieder vorgetragen: Es erscheint zweckmäßig, daß die Federführung der Arbeit beim Bundesministerium für Arbeit verbleibt, weil dort rein sachlich das Schwergewicht liegt. Der Sprecher des Beirates hat ausdrücklich hervorgehoben, daß sich der Beirat damit in Übereinstimmung mit dem bekannten Beschluß des 1. Bundestages befindet, auf dem seine Arbeit beruht. Es ist weiter zum Ausdruck gebracht worden, daß entsprechend diesem Beschluß den Vorsitz im Beirat der Bundesminister für Arbeit hat. Als weiteren Wunsch, dem ich sofort meine Zustimmung gegeben habe, hat der Sprecher des Beirats vorgebracht, daß sich die Arbeitsausschüsse ihre Vorsitzenden selbst wählen wollen. Dieser Wunsch des Beirates ist in der Sitzung in Übereinstimmung mit meiner Auffassung zum einstimmigen Beschluß erhoben worden. Im Beirat wird die Auffassung vertreten, daß sich damit weitere organisatorische Veränderungen erübrigen.
Zu Punkt II 2 der Großen Anfrage möchte ich folgendes erklären. Wie sich aus dem bisher Gesagten ergibt, handelt es sich um sehr umfassende und vielschichtige Untersuchungen. Es muß gründliche Arbeit geleistet werden. Eine genaue Bestimmung des Zeitpunktes für die Vorlage der Ergebnisse kann bei Art und Umfang der Arbeiten naturgemäß nicht gegeben werden. Das hängt wesentlich davon ab, wie die Arbeitsausschüsse unter ihren selbstgewählten Vorsitzenden die Arbeiten durchführen. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, daß die ersten Gutachten zu einer Reihe
grundsätzlicher Themen eingetroffen und die Beteiligten mit größtem Eifer an die Arbeit gegangen sind. Die Arbeiten werden so beschleunigt durchgeführt, wie es bei der erforderlichen Gründlichkeit vertretbar ist.
Zu Punkt II 3 habe ich zu sagen: a) Die Erörterungen im Beirat haben zu dem Ergebnis geführt, daß die Bekämpfung der Frühinvalidität von entscheidender medizinischer, sozialer und finanzieller Bedeutung ist. Aus diesem Grunde ist aus den, Arbeiten des Beirates ein Forschungsauftrag für Prof. Dr. Neundörfer über das Thema „Soziale Analyse der Frühinvalidität" erwachsen. b) In den Arbeitsausschüssen des Beirats sind die vorhin genannten Grundsatzgutachten vergeben worden.
c) Professor Dr. Bogs von der Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft in WilhelmshavenRüstersiel hat vom Bundesministerium für Arbeit den Auftrag erhalten, ein Gutachten über folgendes Thema zu erstatten: „Untersuchung über die gegenwärtige Lage der Sozialversicherung und die Möglichkeit einer Reform des geltenden Rechts über die soziale Sicherung unter Beibehaltung der Unterscheidung von Versicherung, Versorgung und Fürsorge". Dieses Thema entsprach dem Wortlaut des Beschlusses des Deutschen Bundestages, durch welchen der Beirat bei meinem Ministerium gebildet worden ist. Das Gutachten ist fertiggestellt.
d) Die Gesellschaft für sozialen Fortschritt hat bereits vor Zusammentritt des Beirats Mittel erhalten, um grundsätzliche Fragen der Reform der Krankenversicherung zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen bereits vor und sind veröffentlicht.
Zusammenfassend kann ich folgendes sagen:
1. Die Arbeiten der vom Beirat gebildeten Ausschüsse sind in vollem Gange.
2. Die vom Beirat in seiner letzten Sitzung beschlossene Organisation der Arbeitsweise gewährleistet im Rahmen des Bundestagsbeschlusses die nötige Beweglichkeit und Freiheit für die Arbeiten.
3. Das Zusammenwirken der beteiligten Bundesministerien mit dem Beirat und seinen Arbeitsausschüssen sichert die Zusammenfassung aller laufenden Gesetzgebungsarbeiten bei der Gesamtreform.
Dies offiziell zur Beantwortung Ihrer schriftlich vorliegenden Fragen.
Nun gestatten Sie mir, ganz kurz auf die Dinge einzugehen, die Herr Professor Preller hier vorgetragen hat. Er hat recht, wenn er sagt: Es ist viel Zeit vergangen, seitdem wir uns mit der Frage einer sozialen Neuordnung beschäftigt haben. Aber wenn Sie gut hingehört haben, dann haben Sie allein aus den Problemen, die die Unterausschüsse sich selbst gestellt haben, ersehen, welch eminent unterschiedliche Fragen vorbehandelt werden müssen, wenn man zu einer Gesamtreform in dem Sinne kommen will, wie sie Herr Professor Preller vorgeschlagen hat.

(Abg. Frau Korspeter: Herr Minister, wir haben gehört, daß sie erst vor kurzem angefangen haben!)

— Ja, Sie haben doch gehört, Frau Abgeordnete, daß ich Ihnen gesagt habe, daß die ersten Sitzungen im März des vergangenen Jahres stattgefunden haben; und Sie werden es wohl verstehen, daß die Leute, wenn sie in einen Beirat mit einer derartigen Aufgabe berufen werden, sich vorher selbst


(Bundesarbeitsminister Storch)

über die verschiedensten Grundlagen ein Bild machen müssen.

(Abg. Dr. Preller: Ganze fünf Sitzungen in einem Jahr!)

— Darauf kommt's ja in Wirklichkeit gar nicht an, Herr Professor Preller. Es kommt darauf an, welche Unterlagen den Leuten bei den Sitzungen für ihre eigene Arbeit während der Zwischenzeit bis zur nächsten Sitzung mitgegeben wurden. Und daß diese Sitzungen nicht dichter aufeinander gefolgt sind, hat eben seinen Grund darin, daß die Leute mit Recht gesagt haben: Ehe wir grundsätzlich zu den Dingen gemeinschaftlich Stellung nehmen, wollen wir uns selbst orientieren. Es hat sich herausgestellt, daß die Leute in Wirklichkeit das Material, welches sie von uns bekommen oder welches sie sich anderwärts erworben, das sie aber gemeinschaftlich verwendet haben, sehr gut kannten. Es brauchte nicht über jedes Teilproblem wer weiß wie lange diskutiert zu werden, so daß in den eigentlichen Sitzungen eine sehr starke Konzentration der Arbeit festzustellen war. Das scheint mir doch letzten Endes bei einer derartigen Arbeit etwas sehr Wesentliches zu sein.

(Abg. Frau Korspeter: Warum, Herr Minister, erst jetzt die Unterausschüsse?)

— Aus dem einfachen Grunde, weil im Beirat dieser Wunsch in bezug auf Unterausschüsse erst in der letzten Zeit gereift ist.

(Abg. Dr. Preller: Ich nehme an, daß das nicht stimmt!)

— Herr Professor Preller, das ist ein Zuruf, den ich eigentlich nicht behandeln möchte. Da müßte ich Ihnen schon eine sehr deutliche Antwort geben, und das will ich doch im Interesse des weiteren guten Fortgangs unserer Besprechungen nicht tun. Ich kann Ihnen nur eines sagen. Sie können — und nunmehr nehme ich die Vertraulichkeit hier nicht in Anspruch - Ihre Freunde aus dem Ausschuß fragen, ob das, was ich hier gesagt habe, stimmt. Hoffentlich haben Sie dann den Mut, das nächste Mal hier zu erklären, daß es, gelinde gesagt, eine kleine Ungezogenheit war, mich der wissentlichen Lüge zu bezichtigen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir wollen doch nicht Dinge zusammenbringen, die nicht zusammengehören. Bei der Frage der sozialen Neuordnung sollte in diesem Hause keine politische Kampfstimmung bestehen. Hier sollten wir, die doch letzten Endes alle guten Willens sind — und das spreche ich allen Mitgliedern dec Hauses aus —, zu einer Atmosphäre des wirklich guten Willens und des guten Zusammenarbeitens kommen. Es ist nicht gut, wenn dabei der eine dem anderen hier im Plenum vorwirft, er sage wissentlich die Unwahrheit. Wir wollen also die Dinge ruhig an uns herankommen lassen. Wir wollen sie diskutieren, und wir wollen alles tun, damit die große Sozialreform so bald wie möglich Wirklichkeit werden kann.
Dabei möchte ich allerdings eines von mir aus in aller Deutlichkeit sagen. Die große Sozialreform, wie wir sie durchführen müssen, ist ein Kind unserer Zeit und eine Folge von zwei furchtbaren Weltkriegen, die wir hinter uns gebracht haben. Aber bei der ganzen sozialen Aufgabe, die uns vor Augen geführt wird, müssen wir immer und immer wieder daran denken, daß es eine soziale Verpflichtung gibt, die, wie man so sagt, ewig ist, die nicht an die Zeitumstände gebunden ist. Das ist die Frage der Sicherstellung unserer arbeitenden Menschen für die Wechselfälle des Lebens. Ich habe niemals gesagt, man solle eine Reform der Sozialversicherung vorziehen, aber ich habe immer die Priorität für die Sozialversicherung in Anspruch genommen, weil diese Probleme in die nächsten Jahrzehnte hineinreichen. Wenn man eine Sozialreform organisch durchführen will, muß man doch irgendwo das Fundament setzen, und auf das Fundament baut man dann die erste und die zweite Etage auf. Man kann doch nicht beim Dach anfangen, und man kann auch nicht die Dinge durcheinanderwürfeln.
Ich habe mich an und für sich gewundert, daß Herr Professor Preller ausgerechnet das „Handelsblatt" und den „Arbeitgeber" so stark in den Vordergrund gerückt hat. Jawohl, ich sage es hier in aller Offenheit: diese Leute wünschen eine Sozialreform von der Art, daß man alle die Mittel, die momentan zur Verfügung stehen, in einen Topf wirft, tüchtig rührt und jedem seine Kelle voll gibt. Von dem sozialen Recht, das sich der Mann durch seine Beitragszahlung in der Sozialversicherung erworben hat, ist dabei keine Rede mehr.

(Hört! Hört! und Unruhe bei der SPD.) Wenn man das will, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann muß man die gesamte soziale Leistung aus den Steuermitteln des Staates nehmen und darf nicht einen Teil der Beteiligten zu einer Beitragszahlung, d. h. zu einer Sondersteuer heranziehen!


(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich sage Ihnen das in aller Offenheit, und ich will
hoffen, daß unsere Aussprache heute dazu führt,
daß wir uns gegenseitig verstehen und daß wir
nicht irgendwelche Pressedarlegungen — kommen
sie von dieser oder von jener Seite — dazu gebrauchen, unser Einvernehmen stören zu lassen.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die große Anfrage ist seitens der Regierung beantwortet. Wird die Besprechung der Anfrage gewünscht? Wenn ja, bitte ich um Handzeichen. — Es sind ohne jede Frage mehr als 50 Mitglieder des Hauses, die die Besprechung wünschen. Die allgemeine Aussprache ist eröffnet. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schellenberg.