Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich bitte die Damen und Herren, die den beiden Anträgen des Ausschusses .für Wahlprüfung und Immunität, betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Rinke und den Abgeordneten Metzger, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; die beiden Anträge sind angenommen.
Ich frage: sind noch Abgeordnete vorhanden, die
in der namentlichen Abstimmung ihre Stimme
abgeben wollen? — Das ist nicht der Fall. Dann I schließe ich die namentliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis*) der namentlichen Abstimmung bekannt. Es haben sich an der Abstimmung insgesamt 478 Abgeordnete und 22 Berliner Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben gestimmt 334 Abgeordnete, mit Nein 144 Abgeordnete. Von den Berliner Abgeordneten, deren Stimmen nicht gezählt werden, haben mit Ja gestimmt 11, mit Nein 11. Die in Art. 79 des Grundgesetzes für die Änderung des Grundgesetzes vorgesehene Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages beträgt 325 Abgeordnete. Ich stelle fest, daß die in Art. 79 des Grundgesetzes geforderte Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages in dieser namentlichen Abstimmung erreicht ist. Damit ist das Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes in der dritten Beratung in der Schlußabstimmung angenommen.
Meine Damen und Herren! Ist es der Wunsch, daß zunächst die Punkte erledigt werden, die sich schneller erledigen lassen, um dann zu Punkt 2 der Tagesordnung zu kommen? — Das scheint Ihre Meinung zu sein.
Herr Abgeordneter Höcker ist inzwischen eingetroffen. Dann kommen wir zur
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Even gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz. vom 6. November 1953 (Drucksache 237).
Bitte schön, Herr Abgeordneter!