Rede von
Heinrich
Höcker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Even liegt folgender Tatbestand zugrunde. Das Vorstandsmitglied des DGB Haferkamp, Düsseldorf, hat unter dem 22. Juli 1953 Strafantrag gegen den Abgeordneten Even wegen Beleidigung gestellt wegen eines in der „Ketteler Wacht" am 1. Mai 1953 erschienenen Artikels, der die Überschrift trug „Unsaubere Methoden". Der Abgeordnete Even war damals — und ist es wohl heute noch — verantwortlicher Redakteur der „Ketteler Wacht".
Der Artikel enthält folgende Bemerkungen: ,.Alle jene, die sich dem Monopolanspruch des DGB nicht beugen wollen, werden vom DGB und seinen Vertretern als Reaktionäre und Gewerkschaftsspalter beschimpft. Besonders tut sich Herr Haferkamp hervor, der sich in hysterischen Angriffen gegen die KAB fast überschlägt."
Aus diesem Sachverhalt — auch aus einer Reihe von anderen Bemerkungen wie' „Reaktionäre"
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 614
und „Unternehmerknechte" — glaubt Herr Haferkamp sich beleidigt und hat aus diesem Grunde Strafantrag gegen Herrn Even gestellt.
Der Ausschuß hat sich in seiner Sitzung eingehend mit diesen Vorwürfen beschäftigt und ist zu der Auffassung gekommen — und in der Diskussion kam das besonders zum Ausdruck —, daß diese Auseinandersetzungen in einer Zeit erfolgt sind, als solche im großen politischen Raum zwischen einem Teil von christlichen und anderen Gewerkschaftlern geführt worden sind. Er sieht deshalb diese Bemerkungen als keine Beleidigung an, sondern ist der Auffassung, daß hier eine Auseinandersetzung im großen politischen Raum stattgefunden hat. Der Ausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, dem Antrag des Immunitätsausschusses beizutreten, die Immunität des Abgeordneten Even nicht aufzuheben.
Ich bitte das Hohe Haus, diesen Antrag anzunehmen.