2. Deutscher Bundestag — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1954 551
17. Sitzung
Bonn, Freitag, den 26. Februar 1954.
Geschäftliche Mitteilungen 552 A, 607 C
Zweite und dritte Beratung der von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP und von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen 124, 125, 171); Erster Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 275) 552 A
Dr. von Merkatz (DP),
Berichterstatter 552 B, 565 A
D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 556 A
Erler (SPD) 558 B
Dr. Arndt (SPD) 565 B, 578 D
Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 565 D
Dr. Czermak (GB/BHE) 568 B
Dr. Jaeger (CDU/CSU) 569 B
Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 572 A
Neumayer, Bundesminister der Justiz 575 B
Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 577 C
Hoogen (CDU/CSU) 581 B
Dr. von Brentano (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 583 A
Abstimmungen 583 A
Namentliche Schlußabstimmung . . 583 A, 584 C,
610
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Nachwahl eines Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses (Druck-
sache 266) 583 B
Beschlußfassung 583 B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Even (Drucksache 237) 583 C,
584 D
Höcker (SPD), Berichterstatter . . . 584 D
Beschlußfassung 585 A
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Rinke (Drucksache 240) 583 C
Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 583 D Beschlußfassung 584 C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Metzger (Drucksache 243) 584 A
Dr. von Merkatz (DP):
als Berichterstatter 584 A
Schriftlicher Bericht 608
Beschlußfassung 584 C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Henn (Drucksache 242) 585 A
Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 585 B
Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 585 C
Beschlußfassung 585 C
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Drucksache 271) 585 C
Abstimmungen 585 D
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden (Drucksache 159); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 238) 586 A
Dr. Hesberg (CDU/CSU), Berichterstatter 586 A
Beschlußfassung 586 C
Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verkündung des Gesetzes über Straffreiheit (Drucksache 226) in Verbindung mit der
Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksache 215) und mit der
Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Strauß, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksache 248) 586 D
Neumayer, Bundesminister
der Justiz 586 D, 594 B
Dr. Greve (SPD), Anfragender 588 D, 606 C
Höcherl (CDU/CSU), Antragsteller . . 595 C
Dr. Stammberger (FDP) 598 C
Dr. Czermak (GB/BHE) 599 D
Frau Dr. Ilk (FDP) 601 A
Dr. Furler (CDU/CSU) 601 B
Dr. Dehler (FDP) 604 A
Überweisung der Gesetzentwürfe Drucksachen 215 und 248 an den Rechtsausschuß 607 C
Nächste Sitzung 607 C
Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Metzger 608
Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 275) 610
Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
Anlage zum Stenographischen Bericht der 17. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität (1. Ausschuß)
betreffend
Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Metzger
(Drucksache 243)
Berichterstatter : Abgeordneter Dr. von Merkatz
A
Verfahrensvoraussetzungen:
1. Die Privatklage ist fristgerecht eingegangen.
2. Der Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität muß sich mit dem Ersuchen um Aufhebung der Immunität befassen. Zwar ist der Antrag auf Genehmigung zur Untersuchung und eventuellen Strafverfolgung vom Amtsgericht Wiesbaden unmittelbar an den Präsidenten des Bundestages eingereicht worden und nicht, wie das sonst notwendig ist, über das Landes- bzw. Bundesjustizministerium. Dieser Umstand ist aber unbeachtlich, da es sich um eine Privatklage handelt und das Amtsgericht hier nur als Vermittler des Privatklägers tätig geworden ist. Privatkläger aber können sich direkt an den Bundestag wenden (§ 114 der Geschäftsordnung des Bundestages, Grundsatz über die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten).
B
Materielle Beurteilung:
1. Von dem Beschuldigten wird behauptet, daß er in der Wandelhalle des Landtages in bezug auf den Privatkläger erklärt habe, er halte den im Plenum des Landtages gemachten Vorwurf des „unsauberen Journalismus" gegenüber dem Privatkläger aufrecht.
2. Damit ist zu fragen, ob der gegenüber dem Privatkläger erhobene Vorwurf des „unsauberen Journalismus" vom persönlichen Straf ausschließungsgrund des Art. 46 Abs. 1 GG gedeckt wird oder nicht.
a) Die Äußerung stellt eine Motivierung des Antrages des Beschuldigten dar auf Ausschluß des Privatklägers aus dem Plenarsaal des Landtages. Sie ist in der Wandelhalle, also weder im Plenum noch in einem Ausschuß noch in einer Fraktionssitzung gefallen, sondern lediglich im Gebäude des Landtages.
b) Als Motivierung aber eines im Plenum des Landtages gestellten Antrages steht diese Äußerung in einem inneren Zusammenhang mit einer Äußerung, die im Plenum des Landtages gefallen ist. Sie ist daher meines Erachtens als im Plenum des Landtages gefallen zu betrachten.
c) Hierauf sind auch bei einem Verfahren auf Aufhebung der Immunität im Bundestag die Grundsätze der hessischen Verfassung anzuwenden. Es ist zu fragen, ob Art. 95 der hessischen Verfassung dem Beschuldigten einen persönlichen Strafausschließungsgrund gewährt. Art. 95 ist dem Art. 36 der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet worden. Er kennt nicht die Einschränkung des Art. 46 GG, der den persönlichen Strafausschließungsgrund für verleumderische Beleidigungen nicht gewährt. Wenn die Äußerung auch im Plenum des hessischen Landtages gefallen ist, so muß doch hier angenommen werden, daß sie als Motivierung des vom hessischen Landtag beschlossenen und vom Beschuldigten eingebrachten Antrages in Ausübung seiner Abgeordnetentätigkeit in der Wandelhalle des Landtages getan worden ist. Damit wäre auch für den Bundestag eine Aufhebung der Immunität mit Rücksicht auf Art. 95 der hessischen Verfassung nicht möglich.
d) Selbst wenn man diese Rechtsauffassung nicht teilen wollte und den Tatbestand als außerhalb des hessischen Landtages vollendet ansehen und allein nach den Immunitätsgrundsätzen des Bundesrechtes behandeln wollte, ergibt sich keine Möglichkeit zur Aufhebung. Es handelt sich bei der dem Beschuldigten zur Last gelegten Äußerung nicht um eine verleumderische Beleidigung im Sinne des § 187 StGB, auch nicht, wie der Privatkläger behauptet, um eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB, sondern
(Dr. von Merkatz)
möglicherweise um eine einfache Beleidigung im Sinne des § 185 StGB.
e) Die Äußerung „unsauberer Journalismus" ist ein tadelndes Werturteil und keine Tatsachenbehauptung. Sie ist ein Werturteil, das letzthin logisch einem Beweise nicht zugänglich ist, da durch den Ausdruck „unsauberer Journalismus" auch reine Fragen des Geschmacks, des Stils oder der Stoffwahl getroffen werden können. Allerdings steht hier dieses tadelnde Werturteil mit einer Reihe von Tatsachen, die dem Beweis zugänglich sind, in logischem Zusammenhang. Dabei überwiegt aber der Charakter des Werturteils bei weitem die in ihm eingeschlossene Bezugnahme auf eine Unterstellung von Tatsachen.
f) Wenn man dieser Folgerung nach den Tatumständen beitritt, würde es sich möglicherweise um eine einfache Beleidigung handeln, deren politischer Charakter — aus den Umständen zu folgern — nicht zu bestreiten ist. Beleidigungen politischen Charakters sollen aber nach den Grundsätzen des Bundestages in der Regel nicht zur Aufhebung der Immunität führen. Eine einfache Beleidigung, die im Parlament erfolgt ist, kann nicht verfolgt werden. Auch wenn diese Beleidigung außerhalb des Parlaments geschehen ist, soll sie nicht verfolgt werden, wenn sie nicht zugleich eine Verleumdung im Sinne des § 187 StGB darstellt. Die Erfüllung des Tatbestandes des § 187 StGB behauptet aber selbst der 1 Privatkläger nicht.
g) Angesichts dieser Sachlage bedarf es keiner Prüfung der Frage, ob etwa die Strafbarkeit gemäß § 193 StGB ausgeschlossen ist.
h) Selbst wenn der Ausschuß zu der Aufhebung der Immunität des Bundestages hinsichtlich des Beschuldigten gelangen sollte, könnte das Privatklageverfahren gegen den Beschuldigten nicht durchgeführt werden, da es dazu zusätzlich der Aufhebung der Immunität seitens des hessischen Landtages bedürfte, eine Frage, die nur nach den Grundsätzen der hessischen Verfassung entschieden werden könnte. Diese Feststellung rechtfertigt zusätzlich, daß für die Beurteilung, ob eine Aufhebung der Immunität durch den Bundestag erfolgen kann, auch das Immunitätsrecht des betreffenden Landtages herangezogen werden muß, wenn es sich um die Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten handelt, der zugleich Mitglied eines Landtages ist.
Ich komme daher zu dem Ergebnis:
Der Bundestag wolle beschließen: die Immunität des Abgeordneten Ludwig Metzger wird nicht aufgehoben.
Bonn, den 26. Februar 1954.
Dr. von Merkatz
Berichterstatter
Namentliche Abstimmung
über den Antrag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht
(16. Ausschuß)
(Drucksache 275)
über die von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP und FDP eingebrachten Entwürfe eines
Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes
(Schlußabstimmung)
Name Abstimmung Name Abstimmung
CDU/CSU
Frau Ackermann . . . . Ja Fuchs Ja
Dr. Adenauer Ja Funk Ja
Albers Ja Dr. Furler Ja
Arndgen Ja Gedat Ja
Barlage . . . . . . . Ja Geiger (München) . . . Ja
Dr. Bartram Ja Frau Geisendörfer . . Ja
Bauer (Wasserburg) . Ja Gengler . Ja
Bauereisen Ja Gerns Ja
Bauknecht Ja D. Dr. Gerstenmaier . Ja
Bausch . . . . . Ja Gibbert Ja
Becker (Pirmasens) . . . Ja Giencke. Ja
Berendsen Ja Dr. Glasmeyer Ja
Dr. Bergmeyer Ja Dr. Gleissner (München) Ja
Fürst von Bismarck . ,Ja Glüsing Ja
Blank (Dortmund) . Ja Gockeln Ja
Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja
(Freiburg) . . . Ja Goldhagen Ja
Bock ,Ja Gontrum. . . . . . Ja
von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Graf Ja
Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Griem Ja
Brand (Remscheid) . . . Ja Günther Ja
Frau Brauksiepe . . . Ja Gumrum Ja
Dr. von Brentano . . . . Ja Häussler Ja
Brese Ja Hahn Ja
Frau Dr. Brökelschen . . Ja Harnischfeger Ja
Dr. Brönner . . . . . . Ja von Hassel Ja
Brookmann (Kiel) . Ja Heix Ja
Brück Ja Dr. Hellwig Ja
Dr. Bucerius Ja Dr. Graf Henckel . . Ja
Dr. von Buchka Ja Dr. Hesberg Ja
Dr. Bürkel Ja Heye Ja
Burgemeister Ja Hilbert Ja
Caspers Ja Höcherl Ja
Cillien Ja Dr. Höck Ja
Dr. Conring Ja Höfler Ja
Dr. Czaja Ja Holla Ja
Demmelmeier Ja Hoogen Ja
Diedrichsen Ja Dr. Horlacher. . Ja
Frau Dietz Ja Horn Ja
Dr. Dittrich Ja Huth Ja
Dr. Dollinger Ja Illerhaus Ja
Donhauser Ja Dr. Jaeger Ja
Dr. Dresbach Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja
Eckstein Ja Frau Dr. Jochmus . . Ja
D. Dr. Ehlers . Ja Josten Ja
Ehren Ja Kahn Ja
Engelbrecht-Greve .. Ja Kaiser Ja
Dr. Dr. h. c. Erhard . Ja Karpf Ja
Etzenbach Ja Dr. Kather Ja
Even Ja Kemmer (Bamberg) Ja
Feldmann Ja Kemper (Trier) . .. Ja
Finckh Ja Kiesinger Ja
Dr. Franz Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Ja
Franzen Ja Kirchhoff Ja
Friese Ja Klausner Ja
Name Abstimmung Name Abstimmung
Dr. Kleindinst . . . Ja Frau Dr. Rehling . . . . Ja
Dr. Kliesing Ja Richarts Ja
Knapp Ja Frhr. Riederer von Paar Ja
Knobloch Ja Dr. Rinke Ja
Dr. Köhler Ja Frau Rösch Ja
Koops Ja Rümmele Ja
Dr. Kopf Ja Ruf Ja
Kortmann .. . . . Ja Sabaß Ja
Kramel Ja Sabel Ja
Krammig Ja Schäffer Ja
Kroll Ja Scharnberg Ja
Frau Dr. Kuchtner Ja Scheppmann Ja
Kühlthau Ja Schill (Freiburg) . . . . Ja
Kuntscher . . . . Ja Schlick Ja
Kunze (Bethel) Ja Schmidt-Wittmack . . . Ja
Lang (München) . . . . Ja Schmücker Ja
Leibfried Ja Schneider (Hamburg) . . Ja
Dr. Leiske Ja Schrader Ja
Lenz (Brühl) Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja
Dr. Lenz (Godesberg) . Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja
Lenze (Attendorn) . . . Ja Schüttler Ja
Leonhard Ja Schütz Ja
Lermer Ja Schuler Ja
Leukert Ja Schulze-Pellengahr . . . Ja.
Dr. Leverkuehn. . . Ja Schwarz Ja
Dr. Lindenberg . Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja
Dr. Lindrath Ja Dr. Seffrin Ja
Dr. Löhr Ja Seidl (Dorfen) Ja
Dr. h. c. Lübke Ja Dr. Serres Ja
Lücke Ja Siebel Ja
Lücker (München) Ja Dr. Siemer Ja
Lulay Ja Solke Ja
Maier (Mannheim) . Ja Spies (Brücken) . . . . Ja
Majonica Ja Spies (Emmenhausen) . Ja
Dr. Baron Manteuffel- Spörl Ja
Szoege Ja Graf von Spreti . . . Ja
Massoth Ja Stauch Ja
Maucher Ja Frau Dr. Steinbiß . . . Ja
Mayer (Birkenfeld) . Ja Stiller Ja
Menke Ja Storch Ja
Mensing Ja Dr. Storm Ja
Meyer (Oppertshofen) Ja Strauß Ja
Miller Ja Struve Ja
Dr. Moerchel Ja Stücklen Ja
Morgenthaler Ja Teriete Ja
Muckermann . . . . . Ja Unertl Ja
Mühlenberg Ja Varelmann Ja
Dr. Dr. h. c. Milner ler (Bonn) Ja Frau Vietje Ja
Müller-Hermann . . . . Ja Dr. Vogel Ja
Müser Ja Voß Ja
Naegel Ja Wacher (Hof) Ja
Nellen Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja
Neuburger Ja Dr. Wahl Ja
Niederalt Ja Walz Ja
Frau Niggemeyer . . . Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja
Dr. Oesterle Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja
Oetzel Ja Wehking Ja
Dr. Orth Ja Dr. Welskop Ja
Pelster Ja Frau Welter (Aachen) Ja
Dr. Pferdmenges . . . . Ja Dr. Werber Ja
Frau Pitz Ja Wiedeck Ja
Platner Ja Wieninger Ja
Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Dr. Willeke Ja
Frau Praetorius . . . . Ja Winkelheide Ja
Frau Dr. Probst . . . . Ja Wittmann Ja
Dr. Dr. h. c. Pünder . Ja Wolf (Stuttgart) • • Ja
Raestrup Ja Dr. Wuermeling . . . . Ja
Rasner Ja Wullenhaupt Ja
Name Abstimmung Name Abstimmung
SPD
Frau Albertz Nein Keuning Nein
Frau Albrecht Nein Kinat Nein
Altmaier Nein Frau Kipp-Kaule . . . Nein
Dr. Arndt Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein
Arnholz Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein
Dr. Baade Nein Frau Korspeter . . . . Nein
Dr. Bärsch Nein Dr. Kreyssig
Bals Nein Kriedemann Nein
Banse Nein Kühn (Köln) Nein
Bauer (Würzburg) . . . Nein Kurlbaum Nein
Baur (Augsburg) . . . . Nein Ladebeck Nein
Bazille Nein Lange (Essen) Nein
Behrisch Nein Frau Lockmann . . . Nein
Frau Bennemann Nein Ludwig Nein
Bergmann Nein Dr. Lütkens Nein
Berlin Nein Maier (Freiburg) . . . Nein
Bettgenhäuser Nein Marx Nein
Frau Beyer (Frankfurt) Nein Matzner Nein
Birkelbach Nein Meitmann Nein
Blachstein krank Mellies Nein
Dr. Bleiß Nein Dr. Menzel Nein
Böhm (Düsseldorf) . . . Nein Merten Nein
Bruse Nein Metzger entschuld.
Corterier Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein
Dannebom Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein
Daum Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein
Dr. Deist Nein Moll Nein
Dewald Nein Dr. Mommer Nein
Diekmann Nein Müller (Erbendorf) Nein
Diel Nein Müller (Worms) . . . . Nein
Frau Döhring Nein Frau Nadig Nein
Erler Nein Odenthal Nein
Eschmann Nein Ohlig Nein
Faller Nein 011enhauer Nein
Franke Nein Op den Orth Nein
Frehsee Nein Paul Nein
Freidhof Nein Peters Nein
Frenzel Nein Pöhler Nein
Gefeller Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein
Geiger (Aalen) Nein Dr. Preller Nein
Geritzmann Nein Priebe Nein
Gleisner (Unna) . . . . Nein Pusch Nein
Dr. Greve Nein Putzig Nein
Dr. Gülich Nein Rasch Nein
Hansen (Köln) Nein Regling Nein
Hansing (Bremen) . . . Nein Rehs entschuld.
Hauffe Nein Reitz Nein
Heide Nein Reitzner Nein
Heiland Nein Frau Renger Nein
Heinrich Nein Richter Nein
Hellenbrock Nein Ritzel Nein
Hermsdorf . . . . . . Nein Frau Rudoll Nein
Herold Nein Ruhnke Nein
Höcker Nein Runge Nein
Höhne Nein Sassnick Nein
Hörauf Nein Frau Schanzenbach . . Nein
Frau Dr. Hubert . . . . Nein Scheuren Nein
Hufnagel Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein
Jacobi Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein
Jacobs Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein
Jahn (Frankfurt) • . • • Nein Schmitt (Vockenhausen) . Nein
Jaksch Nein Dr. Schöne Nein
Kahn-Ackermann . • . entschuld. Schoettle Nein
Kalbitzer Nein Seidel (Fürth) Nein
Frau Keilhack Nein Seither Nein
Frau Kettig krank Seuffert . . Nein
Name Abstimmung Name Abstimmung
Stierle Nein Dr. Stammberger . . . Ja
Sträter Nein Dr. Starke Ja
Frau Strobel Nein Dr. Wellhausen . . . . Ja
Tenhagen Nein Weyer Ja
Thieme Nein Wirths Ja
Traub Nein
Trittelvitz Nein
Wagner (Deggenau) . Nein
Wagner (Ludwigshafen) Nein
Wehner Nein GB/BHE
Wehr Nein
Welke Nein Bender Ja
Weltner (Rinteln) . . . Nein Dr. Czermak Ja
Lic. Dr. Wenzel . . . . Nein Dr. Eckhardt Ja
Wienand Nein Elsner Ja
Winter krank Engell Ja
Wittrock Nein Feller Ja
Ziegler Nein Gräfin Finckenstein . . Ja
Zühlke Nein Frau Finselberger . . Ja
Gemein Ja
Dr. Gille Ja
Haasler Ja
Dr. Keller Ja
FDP Dr. Klötzer Ja
Körner Ja
Dr. Atzenroth Ja Kraft Ja
Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Kunz (Schwalbach) . . Ja
Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Kutschera Ja
Blücher Ja Meyer-Ronnenberg . . . Ja
Dr. Bucher Ja Dr. Mocker Ja
Dannemann Ja Dr. Oberländer . . . . Ja
Dr. Dehler Ja Petersen Ja
Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Dr. Reichstein Ja
Eberhard Ja Samwer Ja
Euler Ja Seiboth Ja
Fassbender Ja Dr. Sornik Ja
Frau Friese-Korn . . . Ja Srock Ja
Frühwald Ja Dr. Strosche Ja
Gaul Ja
Dr. Hammer Ja
Hepp Ja
Dr. Hoffmann Ja
Frau Dr. Ilk Ja DP
Dr. Jentzsch Ja
Kühn (Bonn) Ja Becker (Hamburg) . . . Ja
Lahr Ja Dr. Brühler Ja
Lenz (Trossingen) . . . Ja Eickhoff Ja
Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Ja
wenstein Ja Hellwege Ja
Dr. Maier (Stuttgart) . . Ja Matthes Ja
von Manteuffel (Neuß) . Ja Dr. von Merkatz . . . . Ja
Margulies Ja Müller (Wehdel) . . . . Ja
Mauk Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja
Dr. Mende Ja Schneider (Bremerhaven) Ja
Dr.Middelhauve . . . Ja Dr. Schranz Ja
Dr. Miessner krank Dr.-Ing. Seebohm . . . Ja
Neumayer Ja Walter Ja
Onnen Ja Wittenburg Ja
Dr. Pfleiderer Ja Dr. Zimmermann . . . Ja
Dr. Preiß Ja
Dr. Preusker Ja
Rademacher entschuld.
Dr. Schäfer Ja
Scheel Ja Fraktionslos
Schloß Ja
Dr. Schneider (Lollar) Ja Brockmann (Rinkerode) Ja
Schwann Ja Rösing Ja
Stahl Ja Stegner Ja
Zusammenstellung der Abstimmung
Abstimmung
Abgegebene Stimmen 478
Davon :
Ja 334
Nein 144
Stimmenthaltung . —
Zusammen wie oben . . 478
Berliner Abgeordnete
Name Abstimmung Name Abstimmung
CDU/CSU Mattick Nein
Neubauer Nein
Dr. Friedensburg . . . . Ja Neumann Nein
Dr. Krone Ja Dr. Schellenberg . . . . Nein
Lemmer Ja Frau Schroeder (Berlin) . Nein
Frau Dr. Maxsein . . . Ja Schröter (Wilmersdorf) . Nein
Stingl Ja Frau Wolff (Berlin) Nein
Dr. Tillmanns Ja
FDP
SPD
Dr. Henn Ja
Brandt (Berlin) . . . . Nein Hübner Ja
Frau Heise Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja
Klingelhöfer Nein Dr. Reif Ja
Dr. Königswarter . . . Nein Dr. Will Ja
Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten
Abstimmung
Abgegebene Stimmen . 22
Davon :
Ja . . . . . . 11
Nein . . . . . . 11
Stimmenthaltung . —
Zusammen wie oben . . 22