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ID0201200500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1954 325 12. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 325 C, 326 B, 346 A, 368 C Glückwünsche zum Geburtstag des Bundespräsidenten Dr. Heuss und zu den Geburtstagen der Abg. Raestrup, Gaul, Schneider (Hamburg) und Dr. Baade 325 D Nächste Fragestunde 326 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 16 betr. Erstattung der Fahrtmehrkosten an Arbeiter und Schüler im Zonengrenzgebiet (Drucksachen 148, 225) und 20 betr. Ladenschlußgesetz (Drucksachen 179, 219) 326 A Vorlage der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsangaben im Rechnungsjahr 1952 (Drucksache 176) . . 326 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Regelung der verbrieften Reichsschulden (Drucksache 95) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Regelung der Anleihen des Deutschen Reiches und des Landes Preußen (Drucksache 140, Umdruck 10) 326 B Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender 326 B, 331 A Präsident D. Dr. Ehlers 328 A Seuffert (SPD), Anfragender . 328 B, 330 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 329 D Dr. Gille (GB/BHE) 331 B Scharnberg (CDU/CSU) 332 B Überweisung des Antrags Umdruck 10 an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für den Lastenausgleich 332 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) einschließlich Ergänzungsvorlage (Drucksache 200) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201) 332 C Schoettle (SPD) 332 D Dr. Krone (CDU/CSU) 346 A Dr. Dehler (FDP) 350 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 361 B Weiterberatung vertagt 368 C Nächste Sitzung 368 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich habe namens des Deutschen Bundestages, auch wenn es in der Presse nicht überall zu lesen war, am 31. Januar dem Herrn Bundespräsidenten die herzlichsten Glückwünsche zu seinem 70. Geburtstage ausgesprochen. Ich darf mich auch hier zum Sprecher des Hauses machen, wenn ich vor dem Plenum diese Glückwünsche ausdrücklich und herzlich wiederhole.

    (Lebhafter Beifall.)

    Ich habe weiterhin zu folgenden Geburtstagen zu gratulieren, und zwar wieder in der Reihenfolge des Alters:
    zum 74. Geburtstag dem heute leider nicht anwesenden Herrn Abgeordneten Raestrup,

    (Beifall)



    (Präsident D. Dr. Ehlers)

    zum 65. Geburtstag am 1. Februar dem Herrn Abgeordneten Gaul,

    (Beifall)

    zum 62. Geburtstag am 26. Januar dem Herrn Abgeordneten Schneider (Hamburg).

    (Beifall)

    und zum 61. Geburtstag am 23. Januar dem Herrn Abgeordneten Dr. Baade.

    (Beifall.)

    Ich weise darauf hin, daß die nächste Fragestunde am Donnerstag, dem 25. Februar, um 9.30 Uhr stattfindet. Die Sperrfrist für eingehende Fragen ist Donnerstag, 18. Februar, 12 Uhr.
    Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung ins Stenographische Protokoll aufgenommen.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 23. Januar 1954 die Kleine Anfrage 20 der Fraktion der DP betreffend Ladenschlußgesetz — Drucksache 179 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 219 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 27. Januar 1954 die Kleine Anfrage 16 der Abgeordneten Dr. Arndt, Freidhof. Dr, Preller und Genossen betreffend Erstattung der Fahrtmehrkosten an Arbeiter und Schüler im Zonengrenzgebiet — Drucksache 148 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 225 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 30. Januar 1954 unter Bezugnahme auf § 33 Absatz 1 der Reichshaushaltsordnung eine Ubersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im Rechnungsjahr 1952 zur Kenntnisnahme überreicht, die als Drucksache 176 verteilt wird.
    Im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß die heutigen Beratungen wegen der zahlreich angesetzten Ausschuß sitzungen um 15 Uhr beendet werden sollen. Falls wir mit der Tagesordnung dann noch nicht am Ende sind, soll die Beratung der heutigen Tagesordnung morgen 9 Uhr 30 vor der morgigen Tagesordnung fortgesetzt werden. Ich bitte, sich freundlichst darauf einzurichten.
    Ich rufe zunächst auf Punkt 1 a) und 1 b):
    a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Regelung der verbrieften Reichsschulden (Drucksache 95);
    b) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Regelung der Anleihen des Deutschen Reiches und des Landes Preußen (Drucksache 140).
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth.
    Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender: Meine Damen und Herren! Ich muß zunächst unserem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß wir erst heute Gelegenheit erhalten, diese Anfrage vor dem Hohen Hause zu begründen, eine Anfrage, die das Datum des 1. Dezember 1953 trägt und die nach ihrem ganzen Inhalt eigentlich noch im vergangenen Jahre hätte behandelt werden müssen. Mir sind die Gründe nicht bekannt, die den Herrn Präsidenten bewogen haben, diesen Punkt erst jetzt auf die Tagesordnung zu setzen. Wenn es aber auf Wunsch der Bundesregierung geschehen sein sollte, so müßte man gegen ein solches Verfahren Einspruch einlegen.

    (Abg. Mellies: Hört! Hört!)

    Es kann nicht derjenige, der gefragt wird, den Zeitpunkt bestimmen, an dem er diese Frage beantworten will; denn damit würden wir die parlamentarische Institution der Großen Anfrage mehr oder weniger entwerten.

    (Abg. Mellies: Es steht ja auch einiges darüber in der Geschäftsordnung!)

    Es handelt sich um eine Wiederholung unserer Anfrage, die wir bereits am 2. Juni 1953 vor dem ersten Bundestag begründet haben. Wir haben damals den Herrn Bundesfinanzminister gefragt,
    1. ob er bereit ist, eine Aufwertung der Anleihen der öffentlichen Hand vorzunehmen,
    2. ob er weiterhin bereit ist, den Gläubigern dieser Anleihen im Rahmen des Altsparergesetzes auch eine zusätzliche Entschädigung zu gewähren, und
    3. ob er unserem Vorschlag folgen will, zur Finanzierung dieser Aufwendungen Mittel aus dem gewerblichen Vermögen der öffentlichen Hand zu nehmen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat damals die beiden ersten Punkte, zwar mit den üblichen Einschränkungen, aber doch, wie es das Haus wohl allgemein verstanden hat, positiv beantwortet, wogegen er über den dritten Punkt geschwiegen hat. Ich darf vielleicht einen Teil seiner Antwort aus dem damaligen Protokoll in Erinnerung bringen. Er sagte damals:
    Es wird . . . angestrebt, schon im Hinblick auf den erwähnten, zugunsten der ausländischen Reichsmark-Gläubiger in London vereinbarten Termin,
    — das war nämlich der 31. Dezember 1953 —
    noch dem derzeitigen Kabinett
    — also dem ersten Bundeskabinett —
    den Entwurf über eine gesetzliche Regelung der verbrieften Schulden des Reiches, der Reichsbahn, Reichspost und des ehemaligen Landes Preußen vorzulegen.
    Das ist nicht geschehen. Das derzeitige Kabinett ist durch ein neues abgelöst worden; aber auch diesem neuen Kabinett ist die Vorlage bis heute nicht zugegangen. Eine solche Verzögerung ist unerträglich, nicht nur im Hinblick auf die betroffenen Kreise, sondern auch wegen der möglichen Folgen gegenüber den Auslandsgläubigern.
    Und nun zur Sache selbst.
    Bei der Währungsreform sind die Gläubiger des Reichs, des Landes Preußen, der Bundesbahn, der Bundespost und noch einige andere Gläubiger leer ausgegangen. Sie waren die einzigen Forderungsberechtigten, die keine Aufwertung erfahren haben. Die Bundesrepublik aber, zum Teil allerdings auch die Länder, haben desungeachtet es als selbstverständlich angesehen, die Vermögenswerte des Reichs, der Reichsbahn und der Reichspost zu übernehmen. Sie haben aber nichts getan, um auch die Verpflichtungen dieser Vermögensträger einzulösen.
    In § 30 des Währungsgesetzes ist eine Regelung der Entschädigungsansprüche für Wertpapiere, die Rechte gegen das Reich verbriefen, ausdrücklich vorgesehen. Gegenüber den Auslandsgläubigern hat die Bundesregierung solche Ansprüche auch ausdrücklich anerkannt; denn in einem Schreiben des Herrn Bundeskanzlers an die Alliierte Hohe Kommission vom 6. März 1951 heißt es:
    Die Bundesregierung bestätigt hiermit, daß sie für die äußeren Vorkriegsschulden des Deutschen Reiches haftet.


    (Dr. Atzenroth)

    Die Bundesbahn und die Bundespost haben bereits seit längerem die Absicht bekundet, die Verbindlichkeiten der Reichsbahn und der Reichspost zu regeln, und auch der Herr Bundesfinanzminister hat wiederholt seine Bereitschaft zur Regelung dieser Fragen erklärt. Er hat sich dabei im Herbst 1950 anläßlich der Diskussion über den Lastenausgleich ausdrücklich für eine quotale — ich bitte, das Wort zu beachten: quotale — Regelung dieser Umstellung ausgesprochen.
    Am 2. Juni hat er bei der Behandlung der Großen Anfrage unter Verweisung auf die im Londoner Schulden abkommen und im D-Mark-Bilanzgesetz vorgesehenen Fristen auf die Dringlichkeit dieses Problems hingewiesen. Auch aus dieser Rede darf ich noch einmal zitieren. Er sagte:
    Es ist für die bilanzierenden Kaufleute von wesentlicher Bedeutung, baldmöglichst einen Überblick zu erhalten, in welchem Umfang ein solcher Ausgleich durch Umstellung der Forderungen gegen das Reich erfolgen kann.
    Also eine Fülle von Versprechungen, aber es ist nichts geschehen.
    Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich — zum Teil wenigstens — um Menschen, die sich in bitterer Not befinden. Gewisse Kreise, insbesondere aus den freien Berufen, hatten solche Wertpapiere in der Absicht gekauft, sich damit einen Rückhalt für ihren Lebensabend oder für Zeiten der Not zu sichern. Diese Menschen weisen heute mit Recht auf die große Ungerechtigkeit hin, die ihnen widerfahren ist. Während der Beamte seine Pensionsansprüche über die Währungsreform hinweg behalten hat und während die Renten aus der Sozialversicherung doch im wesentlichen im Verhältnis 1 zu 1 umgestellt worden sind und nachdem man auch einem weiteren Personenkreis durch das Altsparergesetz zusätzliche Hilfe hat zukommen lassen, haben diese Kreise noch nicht einmal eine Aufwertung ihrer Forderung erfahren.
    Man kann nun nicht einwenden, die von ihnen seinerzeit hergegebenen Mittel hätten zum größten Teil der Kriegsfinanzierung gedient. Darauf hatten diese Menschen ja keinen Einfluß. Wenn es unter ihnen solche gegeben hat, die die Kriegsfinanzierung bewußt unterstützen wollten, so darf man daran erinnern. daß auch Beamte ihre Pension weiter erhalten, die dem damaligen Regime aus Überzeugung gedient haben, und daß sich unter den Empfängern von Sozialrenten auch führende Mitglieder der früheren Deutschen Arbeitsfront befinden.
    Nein, der Anspruch der Gläubiger von Anleihen der öffentlichen Hand kann nicht bestritten werden, und er wird ja auch dem Grunde nach nicht bestritten. Nur über das Wie und über die Höhe der Entschädigungsansprüche scheinen Meinungsverschiedenheiten mit dem Herrn Bundesfinanzminister zu bestehen. Dabei kann doch eigentlich kein Zweifel darüber vorhanden sein, daß — aus dem Charakter dieser Forderung — zunächst einmal die Einbeziehung in die Währungsgesetzgebung eine zwingende Notwendigkeit ist. Es darf unter keinen Umständen ein Unterschied gemacht werden zwischen den Gläubigern von Bankguthaben, die auf dem Umweg über Ausgleichsforderungen über die Banken quotal befriedigt worden sind, und denjenigen, die ihr Geld dem Staate direkt gegeben haben. Sie leiden sowieso unter dem Nachteil, jetzt schon sechs Jahre ohne Befriedigung warten zu müssen.
    Man muß sich noch darüber unterhalten, ob nicht auch eine Anpassung an die Entschädigung notwendig ist, die das Hohe Haus seinerzeit einstimmig den Altsparern zugebilligt hat. Denn zumindest bei jenen Anleihegläubigern, die ihre Papiere über die ganze Zeit des Krieges hinweg durchgehalten haben, liegen die gleichen Voraussetzungen wie bei den Altsparern vor.
    Nun scheint der Herr Bundesfinanzminister in der langen Zeit, die seit der Besprechung unserer ersten Anfrage vergangen ist — also mehr als ein halbes Jahr —, allmählich auf den Gedanken gekommen zu sein, diesen Fragenkomplex mit anderen Problemen zu verbinden, die sich schon bei der Einbringung des Lastenausgleichsgesetzes gezeigt haben. Dem muß aber mit aller Entschiedenheit widersprochen werden. Man kann nicht Dinge miteinander verkoppeln, die nichts miteinander zu tun haben. Die hier zur Aussprache stehenden Forderungen gehören einmal in die Währungsgesetzgebung und zum andern — eventuell — in die Gesetzgebung betreffend die Altsparer. Sie müssen also auch eine dementsprechende Regelung finden. Auf keinen Fall können sie in einem Sammelgesetz behandelt werden, das ganz andere Grundlagen hat und das — wir müssen wohl aus unseren Erfahrungen sagen — noch sehr, sehr lange auf sich warten lassen wird. Wir haben ja einige Erfahrungen mit dem Lastenausgleichsgesetz hinter uns.
    Merkwürdigerweise ist bisher noch niemals die Behauptung aufgestellt worden, die von uns angestrebte Regelung sei für die Bundesrepublik finanziell untragbar. Eine solche Behauptung wäre im Hinblick auf die Haushaltslage und die Forderungen nach Steuersenkung verständlich und würde gerade von uns unterstützt werden. Dabei darf aber darauf hingewiesen werden, daß der bei weitem größte Teil der gewaltigen Summe von 400 Milliarden Reichsmark Reichsanleihen sich in den Händen von Banken und öffentlichen Körperschaften befand, die durch Ausgleichsforderungen befriedigt wurden. Wir haben schon im Zusammenhang mit unserer ersten Anfrage darauf hingewiesen, daß man keine Mittel aus dem Haushalt in Anspruch zu nehmen braucht. Aus den Mitteln, die die Gläubiger dieser Anleihen aufgebracht haben, sind damals zum Teil Anlagen und Werke geschaffen worden, die heute im Besitz des Bundes und der Länder sind oder an denen sie wenigstens beteiligt sind. Was liegt also näher, als diese werbenden Vermögen zur Abdeckung der Verpflichtungen des Bundes zu verwenden? Es ist nicht zu befürchten, daß eine Veräußerung mit Verlust für die öffentliche Hand notwendig wird. Die Gläubiger von Wertpapieren des Reiches können mit Wertpapieren entschädigt werden, die sich auf diese Vermögenswerte beziehen. Dabei käme es auch nicht zu irgendwelchen Zusammenballungen von neuer wirtschaftlicher Macht; denn die Streuung des Anleihebesitzes ist ganz erheblich.
    Einer Diskussion über diese Vorschläge hat sich der Herr Bundesfinanzminister bisher leider entzogen. Aber auch wenn man diesen Vorschlägen nicht folgen will, besteht immer noch die Möglichkeit einer Befriedigung der Gläubiger durch Gewährung neuer Schuldtitel. Nach den mir vorliegenden Zahlen handelt es sich um rund 26 Milliarden Reichsmark, die auf Publikumsgläubiger entfallen, davon 14 Milliarden Reichsmark auf die Sozialversicherungsträger. Es bleibt also ein Rest von 12 Milliarden Reichsmark umzustellen. Wir


    (Dr. Atzenroth)

    würden gern dem Haushalt auch die Zinsen von diesen 1,2 Milliarden DM ersparen; aber diese müßten, wenn man unseren Vorschlägen nicht folgen will, doch aufgebracht werden. Vielleicht legt der Herr Bundesfinanzminister dem Hause noch bessere Vorschläge vor. Das muß jedoch jetzt sofort geschehen. Wir können damit nicht auf das Kriegsfolgenschlußgesetz warten. Die Regelung dieser Aufwertung ist nicht nur im Hinblick auf die zum Teil schon abgelaufenen Fristen, sondern vor allem im Hinblick auf die Notlage der betroffenen Kreise dringend.
    Bei der Behandlung der ersten Anfrage ist zum Schluß ein Antrag des Abgeordneten Dr. Bertram angenommen worden, die Bundesregierung zu ersuchen, dem Hause alsbald einen Gesetzentwurf auf der Grundlage dieser Anfrage vorzulegen. Dieser Antrag ist bedauerlicherweise völlig verpufft. Leider ist es uns nach der neuen Regelung der Geschäftsordnung nicht mehr möglich, wieder einen solchen Antrag einzubringen. Ich möchte deswegen mit noch größerer Eindringlichkeit an den Herrn Bundesfinanzminister appellieren, daß er diesen Gesetzentwurf nun endlich vorlegt. Wir sind sonst bereit, die Frage durch Vorlage eines Initiativgesetzentwurfs, der schon paraphiert vorliegt, vorwärtszutreiben.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der Großen Anfrage gehört. Herr Abgeordneter D r. Atzenroth hat mit einem deutlichen Unterton der Kritik seinem Erstaunen darüber Ausdruck gegeben, daß ich diese Große Anfrage erst heute auf die Tagesordnung gesetzt habe. Ich darf den Herrn Abgeordneten Dr. Atzenroth daran erinnern, daß seine Anfrage am 1. Dezember eingegangen ist. Ich habe sie am 2. Dezember an den Herrn Bundeskanzler weitergeleitet. Er hat mir am 4. Dezember bestätigt, daß die Große Anfrage eingegangen ist.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat mir am 18. Dezember mitgeteilt, daß er bereit sei, in einer nach dem 1. Januar anberaumten Sitzung des Deutschen Bundestages zu antworten. Über Weihnachten fanden bekanntlich keine Sitzungen statt. Der Deutsche Bundestag hat, da die Termine vom 14. und 15. Januar besetzt waren — Sie wissen, durch wichtige andere Debatten —, diesen Punkt auf die Tagesordnung vom 22. Januar gesetzt, und zwar im Einvernehmen mit allen Fraktionen. Vor der Sitzung am 22. Januar sind auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung beide Punkte, sowohl die Anfrage der FDP wie die der SPD, abgesetzt und im Einvernehmen mit allen Fraktionen auf die heutige Tagesordnung gesetzt worden. Mir scheint daher die Kritik des Herrn Abgeordneten Dr. Atzenroth fehlzugehen.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir zunächst die Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Regelung der Anleihen des Deutschen Reiches und des Landes Preußen entgegennehmen und dann die gemeinsame Beantwortung durch den Herrn Bundesfinanzminister. — Herr Abgeordneter Seuffert, bitte!
Seuffert (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Große Anfrage bezieht sich zunächst ebenso wie die Große Anfrage der Freien Demokraten auf die verbrieften Schulden des Reichs, des Landes Preußen und die anderen Schulden, die in diesem Zusammenhang gleichzustellen sind. Die Dringlichkeit der Regelung, nach der hier gefragt ist, brauche ich nach den Ausführungen meines Herrn Vorredners und nach den Erklärungen der Regierung in der vergangenen Zeit nicht näher zu begründen. Sie ergibt sich aus dem Londoner Schuldenabkommen, sie ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Posten in den D-Mark-Bilanzen immer noch ungeregelt stehen; wir möchten auch über die Auswirkung dieser Dinge auf die Umstellungsrechnung der Kreditinstitute endgültig Bescheid wissen. Die Dringlichkeit steht, wie gesagt, außer Frage. Sie ist von der Regierung selbst betont worden, und die Verzögerung der Regelung kann deshalb nur Erstaunen hervorrufen. Dem wollten wir mit unserer Anfrage Ausdruck geben.
Ich glaube, es wäre auch gut, wenn der Herr Bundsfinanzminister so bald wie möglich den Satz, den er für die Verbindlichkeiten, die nach Währungsrecht noch nicht umgestellt sind, vorschlagen will, bekanntgeben würde. Erstens einmal beziehen sich auf die Höhe dieses Satzes einige Probleme, auf die sich sowohl die Öffentlichkeit wie die parlamentarischen Instanzen so bald wie möglich vorbereiten sollten. Dann aber sollten von vornherein Spekulationen irgendwelcher Art in dieser Beziehung so bald wie möglich unterbunden werden.
In den letzten Verlautbarungen der Bundesregierung ist angekündigt worden, daß man beabsichtige, die durch die Anfragen hier angesprochenen Probleme in einem großen Kriegsschädenschlußgesetz zusammen mit allerhand allerdings auch noch ausstehenden Fragen wie Entschädigungen für Auslandsvermögen, Demontagen und was in diesem Zusammenhang noch alles genannt wird, zu behandeln. Dem Erstaunen und dem Widerspruch, die mein Herr Vorredner in dieser Beziehung zum Ausdruck gebracht hat, kann ich mich nur voll anschließen. Ich sehe auch nicht ein, warum eine solche Verkettung stattfinden sollte, und ich möchte den Herrn Bundesfinanzminister sehr bitten, uns zu erklären, warum man denn eigentlich auf eine solche Idee gekommen ist. Entschädigungen und die Bezahlung von Verbindlichkeiten sind doch zwei sehr verschiedene Dinge. Ich möchte nur ganz in Parenthese an die Probleme erinnern, die wir bei der Behandlung des Lastenausgleichs und der ihm verwandten Gebiete in diesem Hause auseinanderzuhalten hatten.
Ich glaube also, daß es nicht richtig wäre, auf ein solches allgemeines Gesetz zu warten, sondern daß das Problem der Regelung und der währungsmäßigen Umstellung dieser Verbindlichkeiten vorweg und dringlich zu behandeln wäre.
Die Anfrage bezieht sich zunächst auf die verbrieften Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind bereits in der Aussprache des Bundestages in der vorigen Wahlperiode vom Herrn Bundesfinanzminister selbst unmittelbar im Zusammenhang mit den unverbrieften Verbindlichkeiten des Reichs und der anderen Körperschaften, die hier in Frage kommen, behandelt worden. Ich würde es deswegen begrüßen, wenn man auch hier auf einige Fragen gleich Antwort erteilen würde. Die unverbrieften Verbindlichkeiten insbesondere des Reichs sind natürlich sehr verschiedenen Inhalts, und man kann nicht auf alle eingehen. Es gibt auch eine ganze Reihe, die wohl überhaupt keiner Regelung


(Seuffert)

mehr bedürfen, weil sie ephemerer Natur sind und einen Bagatellcharakter tragen, so daß sie jetzt ruhig unter den Tisch fallen können.
Aber auf einige besondere Komplexe möchte ich doch kurz eingehen. Der eine dieser Komplexe sind die Verbindlichkeiten aus den Rüstungsaufträgen. Ich will hier nicht auf die Frage eingehen, ob sie etwa in moralischer oder politischer Hinsicht besonders zu bewerten wären. Es ist richtig, daß diese Verbindlichkeiten wenigstens zu einem Teil aus Forderungen auf Auszahlung von Rüstungsgewinnen herrühren. Aber ich glaube, daß diese Frage durchaus als zweitrangig angesehen werden kann. Wichtiger ist die besondere Behandlung, die gerade diese Verbindlichkeiten bereits erfahren haben. § 21 Abs. 4 des Umstellungsgesetzes hat den Gläubigern solcher Verbindlichkeiten ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber ihren Vorlieferanten eingeräumt, durch das sie zum allergrößten Teil den Verlust aus diesen Forderungen, soweit er nach der Währungsumstellung noch übrig blieb, auf ihre Vorlieferanten abwälzen konnten. Auch diese konnten ihn weiterwälzen. Der Umfang dieses Leistungsverweigerungsrechts, die Anwendung dieser Klausel z. B. auf Bankkredite, ist Gegenstand einer Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen. Die Frage darf als mehr oder weniger geklärt betrachtet werden.
Neben diesem Leistungsverweigerungsrecht — das nach der gesetzlichen Regelung allerdings zunächst nur einen zeitweiligen Charakter trug, das aber, weil natürlich ein wirtschaftliches Interesse an endgültigen Regelungen bestand, durch Vereinbarungen zwischen den Beteiligten, Vorlieferanten und Hauptlieferanten, sehr oft einen endgültigen Charakter angenommen hat — stand von Anfang an die Möglichkeit der Vertragshilfe, die durch den § 21 Abs. 2 des Umstellungsgesetzes und sodann durch das Vertragshilfegesetz gerade für diese Fälle eingeräumt worden ist. Die meisten der Fälle dürften eine Regelung gefunden haben. Einige besonders schwierige, man kann aber auch sagen, besonders hartnäckige, widersetzen sich offenbar der Regelung. Immer wieder macht man die Beobachtung, daß die Erwartung einer andersartigen gesetzlichen Behandlung dieses Komplexes, als sie bisher vorliegt, alle diese Verfahren in ihrem Ablauf hemmt. Die Unsicherheit der Gerichte, besonders der Vertragshilfegerichte, in diesen Fragen ist auffallend.
Ich glaube, man sollte zu diesem Komplex ein Wort sagen, um Klarheit zu schaffen. Man könnte wohl volles Verständnis dafür haben, wenn man mit den bisherigen Rechtswohltaten, die die Gläubiger solcher Verbindlichkeiten erfahren haben, die Sache für abgeschlossen betrachtete und diesen Komplex keiner weiteren gesetzlichen Regelung zuführte, sondern es mit den Möglichkeiten der Weiterwälzung und der Behandlung im Vertragshilfeverfahren sein Bewenden haben ließe, zumal ja, wie gesagt, die meisten Fälle zwischen dem Gläubiger und seinen Gläubigern inzwischen so weit geregelt worden sind, so daß es nicht gerade immer die würdigsten, sondern eher gerade die hartnäckigsten Schuldner — ihren Gläubigern gegenüber — sein würden, die von einer solchen nachträglichen Regelung Vorteile hätten. Ich glaube, man kann hier nicht noch nachträglich eingreifen, sondern man sollte diesen Komplex im Vertragshilfeverfahren je nach dem Einzelfall ablaufen lassen. Auf jeden Fall — welcher Meinung man sonst auch sein mag — glauben wir, daß die
Bundesregierung gut daran täte, ihre Absichten in dieser Beziehung klar und unmißverständlich bekanntzugeben, damit der hier herrschenden Unsicherheit ein Ende gemacht wird.
Ein ganz anderer Komplex von Verbindlichkeiten des Reichs, auf den ich auch noch ganz kurz zu sprechen kommen möchte, sind die Verbindlichkeiten aus dem Rückerstattungsgesetz. Ich spreche hier nicht von den Entschädigungsgesetzen, die wir geschaffen haben, sondern ich spreche von den Verbindlichkeiten aus dem Rückerstattungsverfahren, aus Entziehungen, die durch das Deutsche Reich bzw. durch die von ihm beauftragten Stellen oder Stellen, für die es verantwortlich war, vorgenommen worden sind. Diese Verbindlichkeiten sind zwar nicht in Schuldverschreibungen verbrieft, aber sie sind zunehmend in rechtskräftigen Gerichtsurteilen verbrieft. In zunehmendem Maße ergehen Urteile, in denen festgestellt wird, daß das Deutsche Reich die und jene Rückerstattungsverbindlichkeit zu erfüllen, die und jene Zahlung zu leisten habe, falls es einmal dazu käme, seine Schulden zu regeln. Diesem Zustand muß einmal ein Ende gemacht werden. Ich glaube, daß diese Verbindlichkeiten allerdings einer besonderen moralischen Bewertung im positiven Sinne bedürfen. Hier liegen nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Verbindlichkeiten vor. Es darf nicht dabei bleiben, daß, wie man hört, neuerdings in einzelnen Härtefällen solche rechtskräftige Urteile gegen das Reich auf irgendeine Weise bedient werden. Wir bitten deshalb den Herrn Bundesfinanzminister, auch zu sagen, ob er dafür Vorsorge treffen will, daß hier möglichst bald die Schulden bereinigt werden.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Beantwortung beider Großer Anfragen der Herr Bundesminister der Finanzen.