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ID0127103000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 271. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1953 13397 271. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen 13398C, 13405A, 13414D Ergänzungen der Tagesordnung: Aufsetzung des Antrags betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Dr. Brill 13398C, 13440A Antrag auf Überweisung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Nr. 4423 der Drucksachen) an den Haushaltsausschuß 13398D, 13444C Dr. Horlacher (CSU) 13398D Schoettle (SPD) 13398D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr. 4345 der Drucksachen) 13399A Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht 13399A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dr. Steinbiß, Pohle, Dr. Hammer, Frau Kalinke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen des Hebammenwesens (Nr. 4351 der Drucksachen) . . . 13399A Frau Dr. Mulert (FDP), Antragstellerin 13399B Beschlußfassung 13400A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nr. 3440 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (Nr. 4371 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 956) 13400B Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 13400B Renner (KPD) 13405B, 13407A, 13409B, 13411D Frau Döhring (SPD) 13408D Junglas (CDU) 13409B, 13411A Funcke (FDP) 13410A Striebeck (SPD) 13410A Abstimmungen . 13406D, 13408C, 13410A, 13412D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 4299 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Nr. 4377 der Drucksachen, Umdruck Nr. 946) 13413B Dr. Hammer (FDP) 13413B Abstimmungen 13413B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4380 der Druck- sachen, Umdrucke Nrn. 963, 965, 966) . 13413C Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin 13413D Freiherr von Aretin (FU) 13414D Frau Strobel (SPD) . . . . 13415B, 13415C Gundelach (KPD) 13416B Huth (CDU) . . . 13415B, 13416C, 13418A Dr. Hammer (FDP) . . . 13417B, C, 13418D Frau Dr. Steinbiß (CDU) 13418D Abstimmungen 13415C, 13419A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Nr. 3232 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Nr. 4397 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 955) 13419B Frau Dr. Steinbiß (CDU), Berichterstatterin 13419B Abstimmungen 13421A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Abg. Günther, Frau Dr. Weber (Essen) u. Gen. betr. Schußwaffengebrauch im Zolldienst (Nrn. 4254, 3914 der Drucksachen) 13421B Gleisner (SPD), Berichterstatter . 13421C Günther (CDU) 13421D Jacobs (SPD) 13422A, 13424C Dr. Schillinger, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finan- zen 13423B Dr. Mende (FDP) 13424A Beschlußfassung 13425B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene (Zweites Heimkehrergesetz) (Nr. 4316 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FU, den Abg. Merten, Frau Hütter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4318 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der FDP, DP u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4446 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4426 der Drucksachen) 13425B Frau Dr. Probst (CDU), Antragstellerin 13425C, 13431A Merten (SPD), Antragsteller 13427A, 13436A Storch, Bundesminister für Arbeit 13428C Frau Hütter (FDP) 13428D Löfflad (DP) 13430B Euler (FDP) 13433D, 1343913 Müller (Frankfurt) (KPD) 13434B Ribbeheger (FU) 13435C Müller-Hermann (CDU) 13438D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen und an den Haushaltsausschuß 13439D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Dr. Brill (Nr. 4453 der Drucksachen) . . . 13398C, 13440A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 13440A Beschlußfassung 13440B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abg. Kuntscher, Schütz, Dr. Götz u. Gen. betr. Verbilligte Bahnfahrten für Heimatvertriebene und Flüchtlinge (Nrn. 4350, 3963 der Drucksachen) 13440B Dr. Mücke (SPD), Berichterstatter 13440B Beschlußfassung 13440C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 945) 13440C Beschlußfassung 13440C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nm. 4366, 4328 der Drucksachen) 13440C Kemmer (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13445 Frau Thiele (KPD) 13440D Priebe (SPD) 13442A ( Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 13443D Beschlußfassung 13444C Nächste Sitzung 13444D Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4366 der Drucksachen) 13445 Die Sitzung wird um 9 Uhr 6 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 271. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, FU (BP-Z) betreffend Berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nrn. 4366, zu 4366, 4328 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Kemmer Die Ausschüsse für Fragen der Jugendfürsorge und für gesamtdeutsche Fragen haben in einer gemeinsamen Sitzung den interfraktionellen Antrag über die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der Jugendlichen, die aus der Sowjetzone geflohen sind, in der Form einstimmig angenommen, wie sie der Mündliche Bericht wiedergibt. Um das Problem zu kennzeichnen und schärfer zu umreißen, erscheinen einige Vorbemerkungen allgemeiner Art angebracht. In diesem Jahre sind im Januar über 2000, im Februar 2257, im März 4738, im April 4551, im Mai 3011 und vom 1. bis zum 7. Juni 972 Jugendliche von Berlin ausgeflogen worden. Seit Mitte Mai standen weniger Flugzeuge für diesen Zweck zur Verfügung. Daher geben die beiden letztgenannten Ziffern kein genaues Bild über die Gesamtzahl, da noch nicht alle Jugendlichen von Berlin ausgeflogen werden konnten. Schon rein zahlenmäßig steht man hier vor einer Aufgabe, die mit den üblichen Hilfsmaßnahmen nicht mehr gemeistert werden kann. Dazu kommt, daß diese Jugendlichen, geprägt durch das Sowjetsystem, nach nachhaltigen Erlebnissen unter diesem Regime, einsam und unerfahren, Opfer vieler Enttäuschungen, die auf überspannte Erwartungen folgten, einer besonderen Betreuung bedürfen, die geeignet ist, ihre menschliche, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu bewirken und zu gewährleisten. In diesen Jugendlichen darf nicht das Gefühl entstehen, als ginge es ihnen heute besser, wenn sie bessere FDJler gewesen wären. Um eine gute Eingliederung zu erreichen, schlägt der Ausschuß zwar keine Patentlösung vor; wohl aber bietet der Antrag eine Fülle von Möglichkeiten dar, die je nach Art der Jugendlichen, nach den örtlichen Gegebenheiten und nach den Möglichkeiten der verschiedenen Trägergruppen ausgeschöpft werden können. Nur die wichtigsten Gesichtspunkte sollen erläutert werden. Zunächst waren die Ausschüsse sich einig in der Forderung, den Aufenthalt der Jugendlichen in Berlin so kurz wie irgend möglich zu halten. Unverzüglich soll ein zentrales Jugendlager eingerichtet werden, um es den Jugendlichen zu ersparen, von Stelle zu Stelle quer durch Berlin fahren und die verschiedenen Punkte passieren zu müssen, die zur Abwicklung des Aufnahmeverfahrens vorgesehen sind. Bis zur Schaffung eines zentralen Jugendlagers soll sich das ganze Notaufnahmeverfahren in den vorhandenen Jugendlagern abwickeln. In den Berliner Lagern sowohl wie in den Jugendauffanglagern Sandbostel und Westertimke ist die Zahl erfahrener Jugendbetreuer auf 1 : 15 zu erhöhen; desgleichen ist für eine ausreichende Zahl von Berufsberatern und Jugendvermittlern Sorge zu tragen. Zu diesem Zweck sind die in allen Lagern tätigen Lagerdienste der Jugendverbände, die Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, die den Jugendlichen im Lager eine große Hilfe bedeuten, zu unterstützen und zu fördern. Auch in den Auffanglagern der Bundesrepublik soll der Aufenthalt möglichst kurz sein. Der Ausschuß warnt mit Nachdruck und mit allem Ernst vor der Täuschung, als ob mit der Vermittlung der Jugendlichen in irgendeine Arbeit das Problem gelöst sei. Man weiß, daß der weitaus größte Teil der Jugendlichen berufsfremd in die Landwirtschaft und den Bergbau vermittelt wird, wo sehr bald, oft schon nach den ersten Tagen die Fluktuation einsetzt und die Hälfte der Jugendlichen davonläuft. Weiter ist bekannt, daß mit der Vermittlung in den Beruf nach allen, was diese jungen Menschen an Leiden und Enttäuschungen erlebt haben, noch keineswegs eine gesellschaftliche oder gar staatspolitische Eingliederung vollzogen ist. Daher schlägt der Ausschuß nach dem Lageraufenthalt für solche Jugendliche, die nicht sofort den normalen und naturgegebenen Weg der Familienzusammenführung und der echten Vermittlung in den erlernten oder gewünschten Beruf unter gleichzeitiger Unterbringung in einem Jugendwohnheim oder bei einer guten Familie gehen können, in Gestalt einer Zwischenstufe verschiedene Lösungen bis zur endgültigen Eingliederung vor. Die Reihenfolge der Aufzählung dieser Hilfen bedeutet nun, wie ausdrücklich betont sei, nicht etwa eine Rangfolge oder einen verschiedenen Grad der Wertung; vielmehr handelt es sich um Möglichkeiten, die je nach der Art der Jugendlichen, nach den örtlichen Verhältnissen und nach den Bedingungen bei den verschiedenen Trägergruppen ausgeschöpft werden (Kemmer) können. Auch dazu nur einige kurze Erläuterungen. Den Jugendgemeinschaftswerken, von denen in Punkt 1 und 2 die Rede ist, obliegt eine doppelte Aufgabe: sie sollen einmal die geistige Akklimatisierung an die Arbeits- und Lebensbedingungen der westlichen Welt erleichtern, sie sollen zum zweiten die Eingliederung in den Arbeitsprozeß und in eine möglichst passende Arbeitsstelle, also eine individuelle Berufsvermittlung gewährleisten, die oft erst durchführbar ist, wenn man einen Jugendlichen schon länger kennt. Für Jugendliche, die in die Landwirtschaft vermittelt werden können, wohlgemerkt: in freie Stellen, da uns ja nicht damit gedient ist, künstlich Arbeit zu schaffen, ist die Einrichtung von Jugendgemeinschaftswerken von besonderer Bedeutung. Zwei Möglichkeiten haben sich hierbei bewährt: Zunächst da, wo es notwendig erscheint, die Unterbringung kleiner Gruppen in Heimen, von denen aus die Jugendlichen beim Bauern arbeiten; ferner dort, wo es möglich ist, die Unterbringung von Jugendlichen in Familien. In beiden Fällen ist entscheidend, daß sozialpädagogisch geschulte Betreuer den einzelnen Jugendlichen in allen einschlägigen Fragen beraten und überhaupt die Vermittlerrolle zwischen Jugendlichen und Bauern und zwischen Jugendlichen und den Behörden übernehmen. Für die in Jugendgemeinschaftswerken untergebrachten Jugendlichen übernimmt diese Funktion der Heimleiter, für die in Familien Untergebrachten, die ein offenes Gemeinschaftswerk bilden sollen, sollte auf etwa 25 bis 30 Jugendliche ein sozialpädagogisch geschulter Betreuer kommen, der diese Aufgaben wahrnimmt. Nach den gleichen Grundsätzen sollte auch die in die Hauswirtschaft vermittelte weibliche Jugend betreut werden. Nur so kann es gelingen, die verhängnisvolle und unerträgliche Fluktuation vor allem der berufsfremd in die Landwirtschaft und Hauswirtschaft vermittelten Jugendlichen zu verhüten und sie etwa nach einem halben Jahr in den erlernten, gewünschten oder zumindest zumutbaren Beruf zu vermitteln. Um aber die zweckmäßige und endgültige Unterbringung zu fördern und zu erleichtern, ist es unerläßlich, bei allen Landesarbeitsämtern eine zentrale Kartei einzurichten und durch eigene Berufsberater und Jugendvermittler den Jugendlichen mit Hilfe der verschiedenen Überbrückungsmaßnahmen eine zuverlässige Berufsvermittlung zu gewährleisten. Manche Sonderprobleme entstehen für Schüler und Studenten, für Jugendliche mit abgebrochener Lehrausbildung, für die weibliche Jugend und für reine Sozialfälle. Für diese Gruppen müssen die Richtlinien weiter gefaßt werden; es gilt, die Ausbildung zu sichern. Schülern höherer Lehranstalten muß in Internatsoberschulen die Möglichkeit zum Abitur gegeben werden, da in den meisten Fällen kein Schulsystem und kein Lehrplan anwendbar ist. Abiturienten, die die Reifeprüfung nach 1951 bestanden haben und deren Abitur nicht anerkannt wird, soll durch besondere Einrichtungen Gelegenheit zur Erlangung der Universitätsreife geboten werden. Für Studierende muß ein Weg zur Finanzierung der ersten beiden Semester gefunden werden, da nach dem bisherigen System erst dann Stipendien gewährt werden können. Für Jugendliche am Ort der endgültigen Eingliederung sind im Antrag eine Reihe von Hilfen vorgesehen, die die Eingliederung erleichtern sollen. Von besonderer Bedeutung ist Punkt 4. Darin wird die Bundesregierung ersucht, einen Aufruf an den Bundesjugendring und die Jugendverbände zur Aufnahme aller Jugendlichen aus der sowjetischen Besatzungszone in Jugendgruppen und an die Bevölkerung zur Übernahme von Patenschaften durch einheimische Familien zu erlassen. Die Gelassen- heit und Teilnahmslosigkeit weitester Kreise der Bevölkerung und der Öffentlichkeit am Schicksal dieser Jugend ist eine ebenso große Gefahr wie die Verkennung der Probleme und die irrtümliche Meinung, es sei ja schon alles getan. Der Bundesjugendring hat bereits einen Aufruf an die ihm angehörenden Verbände erlassen. Es bedarf aber noch eines Appells an die gesamte Öffentlichkeit, der das große Anliegen an alle Schichten des Volkes heranträgt. Weiter wird die Bundesregierung ersucht, zur Finanzierung aller vorgeschlagenen Maßnahmen die Möglichkeiten des AVAVG und des Gesetzes zur Änderung des AVAVG sowie andere finanzielle Hilfen wie Lastenausgleich, Sondermittel zur Eingliederung von Sowjetzonenflüchtlingen, sozialer Wohnungsbau usw. voll auszuschöpfen und durch geeignete Maßnahmen für eine zweckmäßige Koordinierung der Mittel zu sorgen. In diesem Zusammenhang hat man es im Ausschuß sehr beklagt — und alle Praktiker haben es bestätigt —, daß das Labyrinth von Verordnungen und Zuständigkeiten nachgerade undurchdringlich und die Beherrschung der Materie zu einer Wissenschaft besonderer Art geworden ist. Daher wird die Bundesregierung besonders eindringlich gebeten, zu allen im Antrag verlangten Maßnahmen Erlasse und Richtlinien herauszugeben, die es den Trägern und den Heimleitern erlauben, ohne Zuziehung von Spezialgelehrten ihre Anträge wenn irgend möglich an nicht allzu viele Instanzen zu stellen. Die Schwierigkeit liegt in den verschiedenen Sozialgesetzen, durch die eben verschiedenartige Gleise gelegt werden. Aber vielleicht gelingt durch eine richtige Weichenstellung auf dem Verwaltungswege doch eine Koordinierung. Der Ausschuß richtet an die Bundesregierung schließlich die dringende Bitte, sich bei der Ausarbeitung der Richtlinien der Erfahrungen der Trägergruppen zu bedienen, die bisher diese Arbeit geleistet haben, und angesichts der Dringlichkeit des Problems dem Bundestag Planung und Richtlinien bis zum 30. Juni vorzulegen. Bonn, den 12. Juni 1953 Kemmer Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen. Es ist der Antrag gestellt, über Abs. 4 und Abs. 5 getrennt abzustimmen. Wer für die Annahme des Änderungsantrages Umdruck Nr. 956 Ziffer 2 Abs. 4 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Ich lasse abstimmen über Abs. 5 desselben Antrags. Wer für die Annahme dieses Abs. 5 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Mit derselben Mehrheit angenommen.
    Ich lasse nunmehr über die ganze Ziffer 2 vom
    Umdruck Nr. 956 abstimmen. Wer für die Annahme
    ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Es muß bei Abstimmungen doch geklingelt werden! Es wird nicht geklingelt! — Abg. Renner: Ihr könnt j a nachher bei der dritten Beratung dagegen stimmen! — Zuruf: Es klingelt doch! — Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Ja, jetzt, wo die Abstimmung vorüber ist!)

    Wer für die Annahme der ganzen Ziffer 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Mit derselben Mehrheit angenommen.
    Damit ist Art. IV a in neuer Fassung beschlossen.
    Ich lasse abstimmnen über Art. V, — VI, — VII, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; die Bestimmungen sind angenommen.
    Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Ich bitte um Wortmeldungen. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wir kommen zur Einzelaussprache. Anträge sind nicht angekündigt. Ich rufe auf Art. I (neu), -Art. I, — I a, — I b, — II, — III, — IV, — IV a, — V, — VI, — VII, — Einleitung und Überschrift, jeweils in der Fassung, die in der zweiten Beratung beschlossen worden ist. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
    Damit ist Punkt 10 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 4299 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 4377 der Drucksachen; Umdruck Nr. 946). (Erste Beratung: 266. Sitzung.)
    Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Bärsch, ist der Meinung, daß auf einen mündlichen Bericht verzichtet werden kann. Herr Abgeordneter Dr. Hammer will einen Antrag auf eine redaktionelle Berichtigung stellen. — Das Haus ist einverstanden.


Rede von Dr. Richard Hammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, in § 2 den letzten Satz zu streichen. Das bedeutet nichts anderes als die Einfügung der Berlin-Klausel in der jetzt üblichen Form.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Haus ist einverstanden. Herr Dr. Bärsch als vom Ausschuß bestellter Berichterstatter ist einverstanden?

    (Abg. Mellies: Einverstanden, ja!) Ich rufe auf zur zweiten Beratung. § 1, — § 2,

    — § 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Anträge sind nicht gestellt. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Einzelaussprache. — Keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes als Ganzes ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe!
    — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Meine Damen und Herren, wir haben, wie ich feststelle, von Punkt 10 der Tagesordnung noch die Ziffer 2 des Ausschußantrags — Drucksache Nr. 4371 — zu erledigen. Darin wird beantragt, die Interpellation der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Blindengeldern an Zivilblinde und den Antrag der Fraktion der KPD betr. Blindenpflegegeld -Gesetz für erledigt zu erklären. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
    — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 4380 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 259. Sitzung.)

    Das Wort zur Berichterstattung hat Frau Abgeordnete Nadig.
    Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat sich in zwei Sitzungen mit dem Bundesevakuiertengesetz befaßt. Der Sinn dieses Gesetzes ist, der großen Zahl der Menschen, die aus kriegsbedingten Gründen ihren Wohnort verlassen mußten, die Rückkehr in die Heimat zu ermöglichen. Der Ausschuß war sich einig, daß der größte Teil der heute noch Evakuierten in schwierigen und bedrängten Verhältnissen lebt und daß eine positive Regelung dieses Problems nur möglich ist, wenn gleichzeitig für die Erstellung des Wohnraums im Heimatort die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
    In § 1 ist der Begriff des Evakuierten festgelegt. Evakuierte sind Personen, die in der Zeit vom 26. August 1939 bis 7. Mai 1945 ihre Wohnsitzgemeinde aus kriegsbedingten Gründen verlassen mußten. Um den Stichtag entspann sich eine längere Debatte. Der Ausschuß einigte sich auf den Vorschlag der Regierung, Personen, die in der Zeit vom 26. August 1939 bis 7. Mai 1945 ihre Wohnsitzgemeinde aus kriegsbedingten Gründen verlassen haben, als Evakuierte zu bezeichnen. Der Ausschuß hielt es für richtig, die weitere Fassung zu wählen und alle Personen einzubeziehen, die ihren Wohnort aus kriegsbedingten Gründen verlassen haben, nicht: verlassen mußte n. Es erschien zu schwierig, nach Jahren noch in eine Untersuchung der Gründe des Fortgehens einzutreten.

    Frau Nadig
    Besonderen Wert legte der Ausschuß auf die Feststellung, daß der Abs. 1 des § 1 auf den zur Haushaltsgemeinschaft des Evakuierten gehörenden Personenkreis angewendet wird, im besonderen auf den angeheirateten Ehegatten, wie auch auf die evakuierte Witwe mit Familie.
    Einstimmig war man der Meinung, daß der Personenkreis, der durch § 1 nicht erfaßt wird, also die Evakuierungen, die außerhalb der Frist in § 1 vorgenommen wurden, durch Rechtsverordnung der Regierung erfaßt werden muß. Es steht fest, daß noch bis weit in das Jahr 1946 Evakuierungen aus Gründen der sogenannten Seuchengefahr und aus anderen Gründen vorgenommen wurden. Für diesen erweiterten Kreis der Evakuierten schlägt der Ausschuß die Frist vom 26. August 1939 bis zum 31. Dezember 1946 vor. So ist es möglich, auch die Evakuierten von Kehl und Helgoland einzubeziehen.
    Der § 6 des Gesetzes hat im Ausschuß zu einer längeren Diskussion darüber geführt, ob erstens dann, wenn der Evakuierte in einem anderen als dem Zufluchtsort arbeitet, dieser Arbeits- oder Dienstort als Ausgangsort anzusehen ist, zweitens ob die Wohnsitzgemeinde eines Familienangehörigen auch als Ausgangsort angesehen werden kann. Beide Fragen wurden vom Ausschuß bejaht, und einstimmig wurde die Neufassung des § 6 beschlossen.
    Einig war man sich auch darüber, daß ohne eine Klärung der wohnraummäßigen Unterbringung und ihrer Finanzierung das Gesetz eine reine Deklamation bleiben würde. Die Rückkehr der Evakuierten ist immer an dem Nichtvorhandensein von Wohnraum gescheitert. Die Bereitstellung und Finanzierung von Wohnraum ist das Kernstück des ) ganzen Gesetzes. Der Ausschuß legt Wert darauf, daß diese Frage klar und eindeutig im Gesetz zum Ausdruck kommt. Nach § 9 ist dem Evakuierten ein angemessener Teil des vorhandenen und des neu zu schaffenden Wohnraums zuzuteilen. Bei der Verteilung des Wohnraums, der im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus mit öffentlichen Mitteln erstellt wird, soll die Regierung im Wege einer Rechtsverordnung die Evakuierten in angemessener Weise berücksichtigen. Der Ausschuß war einmütig der Auffassung, daß das Gesetz sich nur dann positiv auswirken kann, wenn es gelingt, die Wohnraumfrage am Ausgangsort der Evakuierten zu regeln. Er bittet die zuständigen Stellen, diese Aufgabe vordringlich zu behandeln.
    Die Regelung der Rückführungskosten ist eingehend behandelt worden. Die Regierungsvorlage sah vor, daß das Land, in dem der Evakuierte seinen Wohnsitz hat, die Kosten der Rückführung nur in dem Fall tragen solle, in dem sie dem Evakuierten nicht zugemutet werden könnten. Da es sich bei den Evakuierten fast ausschließlich um sozial schwache Menschen handelt, hält der Ausschuß diese Regelung für untragbar. Einstimmig wurde beschlossen, den Satz „es sei denn, daß die Tragung dieser Kosten dem Evakuierten zugemutet werden kann" zu streichen. Der Ausschuß war der Auffassung, daß der Begriff der Zumutbarkeit sehr schwer zu begrenzen ist und diese Bestimmung in der Praxis zu ganz unterschiedlichen Auslegungen führen würde.
    Bei § 11 hat der Ausschuß eine Änderung dahingehend vorgenommen, daß Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, die am Ausgangs- oder Zufluchtsort zur Kassenpraxis zugelassen waren, zugelassen bleiben; einer Stellungnahme der Zulassungsausschüsse solle es in diesen Fällen nicht mehr bedürfen.
    Man war der Auffassung, daß sich unter den Evakuierten ein großer Prozentsatz Witwen mit Kindern und Jugendlichen befindet. Diesen Jugendlichen soll die Möglichkeit einer Berufsausbildung oder einer Umschulung auf einen geeigneten Beruf durch Bereitstellung von Beihilfen gegeben werden. Der Ausschuß legt Wert auf die Erfüllung dieser Aufgabe. Er nahm den § 16 einstimmig an.
    Vom Städtetag war vorgeschlagen worden, die Kriegsfolgenhilfe noch für die Dauer von drei Jahren nach Rückführung der Evakuierten anzuerkennen. Aus systematischen Gründen konnte der Ausschuß eine solche Bestimmung nicht in das Gesetz aufnehmen. Er schlug vor, die Bestimmung in der Durchführungsverordnung zum Überleitungsgesetz vorzusehen. Ebenso sollte in der Durchführungsverordnung geregelt werden, daß die Rückerstattung der Fürsorgekosten für die nicht zurückgekehrten Evakuierten weiterhin als Kriegsfolgenhilfe zu behandeln sei.
    Der Ausschuß war der Ansicht, daß das Land Berlin in dieses Gesetz einbezogen werden müsse, daß die Rückführung von Evakuierten nach Berlin aber nur im Benehmen mit dem Berliner Senat erfolgen könne.
    Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat alle Beschlüsse zum Evakuiertengesetz nahezu einstimmig gefaßt. Möge das auch für das Hohe Haus ein gutes Omen sein!

    (Beifall.)