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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 271. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1953 13397 271. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen 13398C, 13405A, 13414D Ergänzungen der Tagesordnung: Aufsetzung des Antrags betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Dr. Brill 13398C, 13440A Antrag auf Überweisung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Nr. 4423 der Drucksachen) an den Haushaltsausschuß 13398D, 13444C Dr. Horlacher (CSU) 13398D Schoettle (SPD) 13398D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr. 4345 der Drucksachen) 13399A Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht 13399A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dr. Steinbiß, Pohle, Dr. Hammer, Frau Kalinke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen des Hebammenwesens (Nr. 4351 der Drucksachen) . . . 13399A Frau Dr. Mulert (FDP), Antragstellerin 13399B Beschlußfassung 13400A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nr. 3440 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (Nr. 4371 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 956) 13400B Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 13400B Renner (KPD) 13405B, 13407A, 13409B, 13411D Frau Döhring (SPD) 13408D Junglas (CDU) 13409B, 13411A Funcke (FDP) 13410A Striebeck (SPD) 13410A Abstimmungen . 13406D, 13408C, 13410A, 13412D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 4299 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Nr. 4377 der Drucksachen, Umdruck Nr. 946) 13413B Dr. Hammer (FDP) 13413B Abstimmungen 13413B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4380 der Druck- sachen, Umdrucke Nrn. 963, 965, 966) . 13413C Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin 13413D Freiherr von Aretin (FU) 13414D Frau Strobel (SPD) . . . . 13415B, 13415C Gundelach (KPD) 13416B Huth (CDU) . . . 13415B, 13416C, 13418A Dr. Hammer (FDP) . . . 13417B, C, 13418D Frau Dr. Steinbiß (CDU) 13418D Abstimmungen 13415C, 13419A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Nr. 3232 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Nr. 4397 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 955) 13419B Frau Dr. Steinbiß (CDU), Berichterstatterin 13419B Abstimmungen 13421A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Abg. Günther, Frau Dr. Weber (Essen) u. Gen. betr. Schußwaffengebrauch im Zolldienst (Nrn. 4254, 3914 der Drucksachen) 13421B Gleisner (SPD), Berichterstatter . 13421C Günther (CDU) 13421D Jacobs (SPD) 13422A, 13424C Dr. Schillinger, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finan- zen 13423B Dr. Mende (FDP) 13424A Beschlußfassung 13425B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene (Zweites Heimkehrergesetz) (Nr. 4316 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FU, den Abg. Merten, Frau Hütter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4318 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der FDP, DP u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4446 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4426 der Drucksachen) 13425B Frau Dr. Probst (CDU), Antragstellerin 13425C, 13431A Merten (SPD), Antragsteller 13427A, 13436A Storch, Bundesminister für Arbeit 13428C Frau Hütter (FDP) 13428D Löfflad (DP) 13430B Euler (FDP) 13433D, 1343913 Müller (Frankfurt) (KPD) 13434B Ribbeheger (FU) 13435C Müller-Hermann (CDU) 13438D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen und an den Haushaltsausschuß 13439D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Dr. Brill (Nr. 4453 der Drucksachen) . . . 13398C, 13440A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 13440A Beschlußfassung 13440B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abg. Kuntscher, Schütz, Dr. Götz u. Gen. betr. Verbilligte Bahnfahrten für Heimatvertriebene und Flüchtlinge (Nrn. 4350, 3963 der Drucksachen) 13440B Dr. Mücke (SPD), Berichterstatter 13440B Beschlußfassung 13440C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 945) 13440C Beschlußfassung 13440C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nm. 4366, 4328 der Drucksachen) 13440C Kemmer (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13445 Frau Thiele (KPD) 13440D Priebe (SPD) 13442A ( Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 13443D Beschlußfassung 13444C Nächste Sitzung 13444D Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4366 der Drucksachen) 13445 Die Sitzung wird um 9 Uhr 6 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 271. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, FU (BP-Z) betreffend Berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nrn. 4366, zu 4366, 4328 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Kemmer Die Ausschüsse für Fragen der Jugendfürsorge und für gesamtdeutsche Fragen haben in einer gemeinsamen Sitzung den interfraktionellen Antrag über die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der Jugendlichen, die aus der Sowjetzone geflohen sind, in der Form einstimmig angenommen, wie sie der Mündliche Bericht wiedergibt. Um das Problem zu kennzeichnen und schärfer zu umreißen, erscheinen einige Vorbemerkungen allgemeiner Art angebracht. In diesem Jahre sind im Januar über 2000, im Februar 2257, im März 4738, im April 4551, im Mai 3011 und vom 1. bis zum 7. Juni 972 Jugendliche von Berlin ausgeflogen worden. Seit Mitte Mai standen weniger Flugzeuge für diesen Zweck zur Verfügung. Daher geben die beiden letztgenannten Ziffern kein genaues Bild über die Gesamtzahl, da noch nicht alle Jugendlichen von Berlin ausgeflogen werden konnten. Schon rein zahlenmäßig steht man hier vor einer Aufgabe, die mit den üblichen Hilfsmaßnahmen nicht mehr gemeistert werden kann. Dazu kommt, daß diese Jugendlichen, geprägt durch das Sowjetsystem, nach nachhaltigen Erlebnissen unter diesem Regime, einsam und unerfahren, Opfer vieler Enttäuschungen, die auf überspannte Erwartungen folgten, einer besonderen Betreuung bedürfen, die geeignet ist, ihre menschliche, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu bewirken und zu gewährleisten. In diesen Jugendlichen darf nicht das Gefühl entstehen, als ginge es ihnen heute besser, wenn sie bessere FDJler gewesen wären. Um eine gute Eingliederung zu erreichen, schlägt der Ausschuß zwar keine Patentlösung vor; wohl aber bietet der Antrag eine Fülle von Möglichkeiten dar, die je nach Art der Jugendlichen, nach den örtlichen Gegebenheiten und nach den Möglichkeiten der verschiedenen Trägergruppen ausgeschöpft werden können. Nur die wichtigsten Gesichtspunkte sollen erläutert werden. Zunächst waren die Ausschüsse sich einig in der Forderung, den Aufenthalt der Jugendlichen in Berlin so kurz wie irgend möglich zu halten. Unverzüglich soll ein zentrales Jugendlager eingerichtet werden, um es den Jugendlichen zu ersparen, von Stelle zu Stelle quer durch Berlin fahren und die verschiedenen Punkte passieren zu müssen, die zur Abwicklung des Aufnahmeverfahrens vorgesehen sind. Bis zur Schaffung eines zentralen Jugendlagers soll sich das ganze Notaufnahmeverfahren in den vorhandenen Jugendlagern abwickeln. In den Berliner Lagern sowohl wie in den Jugendauffanglagern Sandbostel und Westertimke ist die Zahl erfahrener Jugendbetreuer auf 1 : 15 zu erhöhen; desgleichen ist für eine ausreichende Zahl von Berufsberatern und Jugendvermittlern Sorge zu tragen. Zu diesem Zweck sind die in allen Lagern tätigen Lagerdienste der Jugendverbände, die Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, die den Jugendlichen im Lager eine große Hilfe bedeuten, zu unterstützen und zu fördern. Auch in den Auffanglagern der Bundesrepublik soll der Aufenthalt möglichst kurz sein. Der Ausschuß warnt mit Nachdruck und mit allem Ernst vor der Täuschung, als ob mit der Vermittlung der Jugendlichen in irgendeine Arbeit das Problem gelöst sei. Man weiß, daß der weitaus größte Teil der Jugendlichen berufsfremd in die Landwirtschaft und den Bergbau vermittelt wird, wo sehr bald, oft schon nach den ersten Tagen die Fluktuation einsetzt und die Hälfte der Jugendlichen davonläuft. Weiter ist bekannt, daß mit der Vermittlung in den Beruf nach allen, was diese jungen Menschen an Leiden und Enttäuschungen erlebt haben, noch keineswegs eine gesellschaftliche oder gar staatspolitische Eingliederung vollzogen ist. Daher schlägt der Ausschuß nach dem Lageraufenthalt für solche Jugendliche, die nicht sofort den normalen und naturgegebenen Weg der Familienzusammenführung und der echten Vermittlung in den erlernten oder gewünschten Beruf unter gleichzeitiger Unterbringung in einem Jugendwohnheim oder bei einer guten Familie gehen können, in Gestalt einer Zwischenstufe verschiedene Lösungen bis zur endgültigen Eingliederung vor. Die Reihenfolge der Aufzählung dieser Hilfen bedeutet nun, wie ausdrücklich betont sei, nicht etwa eine Rangfolge oder einen verschiedenen Grad der Wertung; vielmehr handelt es sich um Möglichkeiten, die je nach der Art der Jugendlichen, nach den örtlichen Verhältnissen und nach den Bedingungen bei den verschiedenen Trägergruppen ausgeschöpft werden (Kemmer) können. Auch dazu nur einige kurze Erläuterungen. Den Jugendgemeinschaftswerken, von denen in Punkt 1 und 2 die Rede ist, obliegt eine doppelte Aufgabe: sie sollen einmal die geistige Akklimatisierung an die Arbeits- und Lebensbedingungen der westlichen Welt erleichtern, sie sollen zum zweiten die Eingliederung in den Arbeitsprozeß und in eine möglichst passende Arbeitsstelle, also eine individuelle Berufsvermittlung gewährleisten, die oft erst durchführbar ist, wenn man einen Jugendlichen schon länger kennt. Für Jugendliche, die in die Landwirtschaft vermittelt werden können, wohlgemerkt: in freie Stellen, da uns ja nicht damit gedient ist, künstlich Arbeit zu schaffen, ist die Einrichtung von Jugendgemeinschaftswerken von besonderer Bedeutung. Zwei Möglichkeiten haben sich hierbei bewährt: Zunächst da, wo es notwendig erscheint, die Unterbringung kleiner Gruppen in Heimen, von denen aus die Jugendlichen beim Bauern arbeiten; ferner dort, wo es möglich ist, die Unterbringung von Jugendlichen in Familien. In beiden Fällen ist entscheidend, daß sozialpädagogisch geschulte Betreuer den einzelnen Jugendlichen in allen einschlägigen Fragen beraten und überhaupt die Vermittlerrolle zwischen Jugendlichen und Bauern und zwischen Jugendlichen und den Behörden übernehmen. Für die in Jugendgemeinschaftswerken untergebrachten Jugendlichen übernimmt diese Funktion der Heimleiter, für die in Familien Untergebrachten, die ein offenes Gemeinschaftswerk bilden sollen, sollte auf etwa 25 bis 30 Jugendliche ein sozialpädagogisch geschulter Betreuer kommen, der diese Aufgaben wahrnimmt. Nach den gleichen Grundsätzen sollte auch die in die Hauswirtschaft vermittelte weibliche Jugend betreut werden. Nur so kann es gelingen, die verhängnisvolle und unerträgliche Fluktuation vor allem der berufsfremd in die Landwirtschaft und Hauswirtschaft vermittelten Jugendlichen zu verhüten und sie etwa nach einem halben Jahr in den erlernten, gewünschten oder zumindest zumutbaren Beruf zu vermitteln. Um aber die zweckmäßige und endgültige Unterbringung zu fördern und zu erleichtern, ist es unerläßlich, bei allen Landesarbeitsämtern eine zentrale Kartei einzurichten und durch eigene Berufsberater und Jugendvermittler den Jugendlichen mit Hilfe der verschiedenen Überbrückungsmaßnahmen eine zuverlässige Berufsvermittlung zu gewährleisten. Manche Sonderprobleme entstehen für Schüler und Studenten, für Jugendliche mit abgebrochener Lehrausbildung, für die weibliche Jugend und für reine Sozialfälle. Für diese Gruppen müssen die Richtlinien weiter gefaßt werden; es gilt, die Ausbildung zu sichern. Schülern höherer Lehranstalten muß in Internatsoberschulen die Möglichkeit zum Abitur gegeben werden, da in den meisten Fällen kein Schulsystem und kein Lehrplan anwendbar ist. Abiturienten, die die Reifeprüfung nach 1951 bestanden haben und deren Abitur nicht anerkannt wird, soll durch besondere Einrichtungen Gelegenheit zur Erlangung der Universitätsreife geboten werden. Für Studierende muß ein Weg zur Finanzierung der ersten beiden Semester gefunden werden, da nach dem bisherigen System erst dann Stipendien gewährt werden können. Für Jugendliche am Ort der endgültigen Eingliederung sind im Antrag eine Reihe von Hilfen vorgesehen, die die Eingliederung erleichtern sollen. Von besonderer Bedeutung ist Punkt 4. Darin wird die Bundesregierung ersucht, einen Aufruf an den Bundesjugendring und die Jugendverbände zur Aufnahme aller Jugendlichen aus der sowjetischen Besatzungszone in Jugendgruppen und an die Bevölkerung zur Übernahme von Patenschaften durch einheimische Familien zu erlassen. Die Gelassen- heit und Teilnahmslosigkeit weitester Kreise der Bevölkerung und der Öffentlichkeit am Schicksal dieser Jugend ist eine ebenso große Gefahr wie die Verkennung der Probleme und die irrtümliche Meinung, es sei ja schon alles getan. Der Bundesjugendring hat bereits einen Aufruf an die ihm angehörenden Verbände erlassen. Es bedarf aber noch eines Appells an die gesamte Öffentlichkeit, der das große Anliegen an alle Schichten des Volkes heranträgt. Weiter wird die Bundesregierung ersucht, zur Finanzierung aller vorgeschlagenen Maßnahmen die Möglichkeiten des AVAVG und des Gesetzes zur Änderung des AVAVG sowie andere finanzielle Hilfen wie Lastenausgleich, Sondermittel zur Eingliederung von Sowjetzonenflüchtlingen, sozialer Wohnungsbau usw. voll auszuschöpfen und durch geeignete Maßnahmen für eine zweckmäßige Koordinierung der Mittel zu sorgen. In diesem Zusammenhang hat man es im Ausschuß sehr beklagt — und alle Praktiker haben es bestätigt —, daß das Labyrinth von Verordnungen und Zuständigkeiten nachgerade undurchdringlich und die Beherrschung der Materie zu einer Wissenschaft besonderer Art geworden ist. Daher wird die Bundesregierung besonders eindringlich gebeten, zu allen im Antrag verlangten Maßnahmen Erlasse und Richtlinien herauszugeben, die es den Trägern und den Heimleitern erlauben, ohne Zuziehung von Spezialgelehrten ihre Anträge wenn irgend möglich an nicht allzu viele Instanzen zu stellen. Die Schwierigkeit liegt in den verschiedenen Sozialgesetzen, durch die eben verschiedenartige Gleise gelegt werden. Aber vielleicht gelingt durch eine richtige Weichenstellung auf dem Verwaltungswege doch eine Koordinierung. Der Ausschuß richtet an die Bundesregierung schließlich die dringende Bitte, sich bei der Ausarbeitung der Richtlinien der Erfahrungen der Trägergruppen zu bedienen, die bisher diese Arbeit geleistet haben, und angesichts der Dringlichkeit des Problems dem Bundestag Planung und Richtlinien bis zum 30. Juni vorzulegen. Bonn, den 12. Juni 1953 Kemmer Berichterstatter
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    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Vertreters der CDU geben mir Veranlassung, noch einige Worte zu sprechen. Er hat hier erklärt, daß eine Vertretung der fürsorgeberechtigten Personen nicht zu schaffen sei. Damit hat er dasselbe gesagt, was ich schon zum Ausdruck gebracht habe. Ich habe nämlich erklärt, daß es eine Organisation der Fürsorge-, der Wohlfahrtsunterstützungsempfänger nicht gibt. Aber ich frage Sie: Wenn es sie nicht gibt, warum schreiben Sie dann in den § 3 a hinein, daß bei der Festsetzung der Wohlfahrtsrichtsätze die Fürsorgeberechtigten selber mitbestimmen sollen? Das ist dann doch weniger als weiße Salbe! Es gibt --


    (Renner)

    dank der erbärmlichen Renten — Kriegsopfer, Invaliden, Unfallbeschädigte,

    (Abg. Junglas: Flüchtlinge!)

    die zusätzliche Wohlfahrtsunterstützungen notwendig haben. Dafür ist aber nur die jämmerliche Rente verantwortlich, die Sie ihnen bewilligen. Daß das ein nicht wünschenswerter Zustand ist, haben Sie heute wenigstens deklamatorisch selber hier in diesem Kreis zum Ausdruck gebracht. Nur diese sind organisiert. Also, entweder Sie streichen diese nichtssagende Bestimmung und schaffen damit Platz für die Realität unten in den Bezirksfürsorgeverbänden, oder Sie müssen sich darüber klarwerden, wie Sie diesen § 3 a realisieren wollen. Man kann ihn, wenn man den Buchstaben des Gesetzes erfüllen will, meines Erachtens nur in der Form in die Wirklichkeit umsetzen — ich sage das, obgleich ich selber erklärt habe, daß es sich um einen ständig fluktuierenden Personenkreis handelt —, daß man diesen Personen ein Recht gibt, durch Wahl von Vertretern diese Aufgabe zu erfüllen. Man kann das z. B. in der Weise tun, daß man echte Beiräte bei den Bezirksfürsorgeverbänden schafft, daß man echte Vertreter der fürsorgeberechtigten Personenkreise in die Wohlfahrtsausschüsse hinein wählt, und zwar mit Mitbestimmungsrecht, nicht — wie nach unseren heutigen Gemeindeordnungen — bestenfalls mit beratender Stimme.
    Es gäbe somit Möglichkeiten, wenn Sie die Bestimmung realisieren wollten; aber sie deklarieren ja selber, daß Sie gar nicht daran denken und auch gar keine Möglichkeit zu einer Verwirklichung sehen. Uns kommt es darauf an, daß die Fürsorgeempfänger durch Personen, die von ihnen selber bestimmt werden, auf die Höhe der Wohlfahrtsrichtsätze und auf die Leistungen individueller Art einen direkten Einfluß nehmen können. Wir wollen also die Mitbestimmung der Betreuten in den Bezirksfürsorgeverbänden in der oder jener Form. Über die Form kann man sich noch klarwerden; darüber kann man verhandeln.
    Nun eine zweite Feststellung. Welche Differenz besteht zwischen der Grundrente des Kriegsbeschädigten und der eines Beziehers von Rente aus der Versorgung der Opfer des Nationalsozialismus? Die Renten für die Opfer des Nationalsozialismus werden nach denselben Maximen wie die Renten nach der Unfallversicherungsgesetzgebung gewährt.

    (Widerspruch in der Mitte.)

    — Wenn Sie dazu den Kopf schütteln, muß ich darauf hinweisen, daß in den meisten Gesetzen ausdrücklich bestimmt ist, daß sich die Durchführung nach den Durchführungsbestimmungen der Unfallversicherungsgesetzgebung regelt. Wenn Sie das nicht wissen, dann ist das nicht meine Schuld. Aber ich weiß es. Ich kann es sogar auf den Beamteneid nehmen; denn an der Schaffung des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen war ich zufällig höchstpersönlich beteiligt. Reden wir also nicht über Dinge, die wir mit Reden nicht aus der Welt schaffen können!

    (Abg. Junglas: Die Ländergesetze sind alle verschieden!)

    Die Rentenansprüche nach den Ländergesetzen für die Opfer des Faschismus sind zudem noch sehr viel schwerer durchzusetzen. Da gibt es noch sehr viel größere Rentenraubmöglichkeiten für die Behörden, weil dieser Personenkreis in den seltensten Fällen in der Lage ist, den Zusammenhang
    seiner Erwerbsminderung mit der erlittenen Beschädigung in der Zeit der Inhaftierung im Zuchthaus oder im KZ zu beweisen. Man muß sich doch einmal die Spruchkammerpraxis und die Praxis bei den Verwaltungsbehörden, die dafür zuständig sind, ansehen.
    Also die Rente beruht auf derselben Basis. Mit Recht hat Sie der Sprecher der SPD darauf hingewiesen, daß wir ja gestern im Prinzip bei einer anderen Gelegenheit anerkannt haben, daß die Rente des Opfers des faschistischen Terrors in der Höhe der Grundrente bei der Bemessung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung nicht in Anrechnung gebracht werden darf. Wenn Sie gestern dazu ja gesagt haben, dann frage ich mich verzweifelt: warum sagen Sie dann heute nein? Warum? — Weil der Begriff „Opfer des nationalsozialistischen Terrors" für Sie langsam zu einem verpönten Begriff wird! Darum sagen Sie nein.
    Aber nun eine absolut notwendige Richtigstellung. Wieso, so frage ich Sie — Sie tun doch so, als seien Sie Fachmann —, können Sie hier behaupten, daß wir hier über Mittel der Gemeinden und der Kreisverbände beschließen, wenn wir dem Antrag der SPD stattgeben? Diese Fürsorgeleistungen trägt zu 85% das Land; denn es sind Kriegsfolgeschäden. Das dürfte Ihnen bekannt sein. Also kommen Sie nicht mit der an der Wahrheit vorbeigehenden Formulierung, wir beschlössen mit einer Bejahung des sozialdemokratischen Antrags über Mittel der Gemeinden! Das ist einfach nicht wahr. Wir beschließen bestenfalls über Mittel des Landes und des Bundes, der ja an den Kriegsfolgelasten auch anteilig beteiligt ist.

    (Abg. Junglas: Das ist j a nun eine ziemlich faule Angelegenheit!)

    — Aber warum stellen Sie denn solche Behauptungen auf? Ich habe recht, wenn ich sage: damit greifen wir nicht ein in die Finanzen der Gemeinden.

    (Abg. Junglas: Natürlich greifen wir ein!)

    —Nein! Schlimmstenfalls zu 15 % greifen wir ein, und die 85 % tragen Land und Bund als Kriegsfolgelasten. Wenn Sie das nicht wissen, dann liegt das an Ihnen. Dann fragen Sie die Fachleute! Man soll nicht zu Dingen Stellung nehmen, von denen man nichts versteht.

    (Zuruf rechts: Nicht aufregen!)

    — Ja, ich merke an Ihrer Haltung zu den Dingen, wie sehr Sie Fachmann sind!
    Nun noch ein letztes Wort. Wir sind der Auffassung, daß das, was in dem sozialdemokratischen Antrag gefordert wird, das Minimum dessen ist, was realisiert werden sollte. Und wir bitten wirklich — da das Forderungen der Organisationen sind, z. B. des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten und der Gewerkschaften, aber auch der Organisationen der Opfer des nationalsozialistischen Terrors —, daß man diesem sozialdemokratischen Antrag seine Zustimmung gibt.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen. Es ist der Antrag gestellt, über Abs. 4 und Abs. 5 getrennt abzustimmen. Wer für die Annahme des Änderungsantrages Umdruck Nr. 956 Ziffer 2 Abs. 4 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Ich lasse abstimmen über Abs. 5 desselben Antrags. Wer für die Annahme dieses Abs. 5 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Mit derselben Mehrheit angenommen.
Ich lasse nunmehr über die ganze Ziffer 2 vom
Umdruck Nr. 956 abstimmen. Wer für die Annahme
ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Es muß bei Abstimmungen doch geklingelt werden! Es wird nicht geklingelt! — Abg. Renner: Ihr könnt j a nachher bei der dritten Beratung dagegen stimmen! — Zuruf: Es klingelt doch! — Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Ja, jetzt, wo die Abstimmung vorüber ist!)

Wer für die Annahme der ganzen Ziffer 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Mit derselben Mehrheit angenommen.
Damit ist Art. IV a in neuer Fassung beschlossen.
Ich lasse abstimmnen über Art. V, — VI, — VII, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; die Bestimmungen sind angenommen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Ich bitte um Wortmeldungen. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Einzelaussprache. Anträge sind nicht angekündigt. Ich rufe auf Art. I (neu), -Art. I, — I a, — I b, — II, — III, — IV, — IV a, — V, — VI, — VII, — Einleitung und Überschrift, jeweils in der Fassung, die in der zweiten Beratung beschlossen worden ist. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Damit ist Punkt 10 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 4299 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 4377 der Drucksachen; Umdruck Nr. 946). (Erste Beratung: 266. Sitzung.)
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Bärsch, ist der Meinung, daß auf einen mündlichen Bericht verzichtet werden kann. Herr Abgeordneter Dr. Hammer will einen Antrag auf eine redaktionelle Berichtigung stellen. — Das Haus ist einverstanden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Hammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, in § 2 den letzten Satz zu streichen. Das bedeutet nichts anderes als die Einfügung der Berlin-Klausel in der jetzt üblichen Form.