Rede von
Hugo
Scharnberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den Gegenstand, der in dem Antrag des Kollegen Nöll von der Nahmer behandelt ist, ist in diesem Hause bereits Mitte 1950 diskutiert worden. Außerdem hat sich der Ausschuß für Geld und Kredit damals — wie auch jetzt wieder — sehr eingehend mit der Angelegenheit befaßt.
Die Absichten der Antragsteller müssen im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Verteilung des erzielten Reingewinnes der Bank deutscher Länder und dem die Gewinnverteilung betreffenden Paragraphen des in der Ausschußberatung befindlichen Notenbankgesetzes betrachtet werden. Der Bundestag hat Mitte 1951 ein Gesetz beschlossen, das die Bank deutscher Länder verpflichtet, den nach Bildung gesetzlicher und sonstiger Rücklagen sowie nach Abzug einer Gewinnbeteiligung der Landeszentralbanken verbleibenden Reingewinn der Geschäftsjahre 1950 und 1951 an die Bundesrepublik Deutschland abzuführen. Die Gewinnbeteiligung der Landeszentralbanken wurde gleichzeitig für die beiden Geschäftsjahre auf 6 v. H. ihrer Kapitalanteile begrenzt. Ein Verlängerungsgesetz dieses Gesetzes ist kürzlich hier in erster Lesung dem Haushaltsausschuß und dem Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen worden. Im Bundesnotenbankgesetz, das sich, wie erwähnt, ebenfalls in der Ausschußberatung befindet, ist eine grundsätzlich Bleichlautende Bestimmung seitens der Regierung vorgeschlagen.
Der Zusammenhang zwischen dem Antrag Nöll von der Nahmer einerseits und den eben erwähnten Gesetzen andererseits besteht nun darin, daß der Übergewinn, der nach den letztgenannten Gesetzen an den Bund abzuführen ist, im wesentlichen darauf beruht, daß die Ausgleichsforderungen verzinst werden. Wenn diese Verzinsung entsprechend dem Antrag Nöll von der Nahmer fortfällt, spart der Bund die Zinsen auf die Ausgleichsforderungen. Dafür bekommt er einen entsprechend geringeren Übergewinn, so daß ein haushaltsmäßiger Vorteil, Herr Kollege Nöll von der Nahmer, für den Bund per Saldo nicht eintritt.
Das hat auch nichts mit Bundespost und Bundesbahn zu tun. Wenn nämlich Bundespost und Bundesbahn ihren Zinsverpflichtungen nicht nachkommen, hat der Bund dafür einzutreten, oder der Übergewinn wird geringer.
Dagegen besteht aber bei Annahme des Antrags folgender Nachteil. Es ist unbedingt notwendig, daß die Notenbank nicht nur ihre Unkosten deckt, sondern darüber hinaus auch noch so viel herauswirtschaftet, daß sie die nötigen Rücklagen bilden und eine Dividende ausschütten kann. Darüber bedarf es, glaube ich, keiner weiteren Diskussion. Niedrigere Diskontsätze und ein verringerter Rückgriff der Banken auf die Notenbank im Rediskontgeschäft könnten nun dazu führen, daß bei Unverzinslichkeit der Ausgleichsforderungen die Einnahmen, die ja dann im wesentlichen nur aus dem Diskontgeschäft herrühren, nicht mehr für die erwähnten Zwecke ausreichen. Das darf natürlich nicht eintreten. Deshalb hätte eine solche Möglichkeit die Konsequenz, daß die Notenbank eine an sich mögliche und im Interesse der Volkswirtschaft bestimmt auch wünschenswerte Diskontermäßigung nicht vornehmen kann.
Auf Grund dieser Überlegungen hat sich der Ausschuß für Geld und Kredit bei seinen Beratungen dahin ausgesprochen, es bei der Verzinsung der Ausgleichsforderungen zu belassen.
Es kommt aber ein weiterer Gesichtspunkt hinzu, der in der Ausschußberatung erörtert worden ist. Der Ausschuß hat sich nämlich auf den Standpunkt gestellt, daß es unbedingt notwendig ist, das Problem der Tilgung der Ausgleichsforderungen zu behandeln. Dabei sind wir der Meinung, daß in erster Linie die Ausgleichsforderungen getilgt werden müssen. die seitens der Notenbank von liquidierenden Bankinstituten übernommen worden sind bzw. in Zukunft übernommen werden; denn es ist ja klar, daß die Übernahme derartiger Ausgleichsforderungen, die also nicht vorübergehend, sondern dauernd in den Besitz der Bank deutscher Länder kommen, ihr nicht zugemutet werden darf. Der Ausschuß beabsichtigt, den Vorschlag zu machen, in zweiter Linie mit einer Tilgung derjenigen Ausgleichsforderungen zu begin-
nen, die im Besitz der Lebensversicherungen, der Sparkassen, der Bausparkassen und der Geschäftsbanken sind. Da Haushaltsmittel für diese Zwecke zunächst wohl nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist der Ausschuß von der Überlegung ausgegangen, daß es nicht mehr als recht und billig ist, wenn zumindest ein erheblicher Teil des Gewinns, der im Geschäftsbereich der Notenbank, also bei der Manipulierung der Währung, anfällt, dafür verwandt wird, den Schönheitsfehler, wenn ich ihn so nennen darf, zu beseitigen, der bei der Errichtung unserer D-Mark-Währung durch die Schaffung der Ausgleichsforderungen nun einmal gemacht worden ist.
Dementsprechend beabsichtigt der Ausschuß, dem Hohen Hause vorzuschlagen, im Bundesnotenbankgesetz vorzusehen, daß ein erheblicher Teil des Übergewinns einem Fonds zwecks Ankaufs oder Tilgung von Ausgleichsforderungen, die sich im Besitze der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Sparkassen und Bausparkassen befinden, zugeführt wird. Dieser Plan ließe sich bei Annahme des Antrags Nöll von der Nahmer praktisch nicht verwirklichen, weil dieser Antrag den ganzen Übergewinn absorbieren würde.
Da das Notenbankgesetz wahrscheinlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, wird übrigens der Ausschuß für Geld und Kredit in einer Sitzung, die in der nächsten Woche stattfindet, auch darüber zu beraten haben, ob diese Vorschrift bereits in das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 — das ist die Drucksache Nr. 4239 — eingefügt werden soll.
Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Antrag Nöll von der Nahmer, da er, wie gesagt, schon sehr eingehend im Ausschuß für Geld und Kredit beraten worden ist, diesem Ausschuß federführend und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Die Federführung des Haushaltsausschusses, die Kollege Nöll von der Nahmer vorgeschlagen hat, bitte ich nicht zu beschließen.