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ID0126500600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hugo Scharnberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den Gegenstand, der in dem Antrag des Kollegen Nöll von der Nahmer behandelt ist, ist in diesem Hause bereits Mitte 1950 diskutiert worden. Außerdem hat sich der Ausschuß für Geld und Kredit damals — wie auch jetzt wieder — sehr eingehend mit der Angelegenheit befaßt.
    Die Absichten der Antragsteller müssen im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Verteilung des erzielten Reingewinnes der Bank deutscher Länder und dem die Gewinnverteilung betreffenden Paragraphen des in der Ausschußberatung befindlichen Notenbankgesetzes betrachtet werden. Der Bundestag hat Mitte 1951 ein Gesetz beschlossen, das die Bank deutscher Länder verpflichtet, den nach Bildung gesetzlicher und sonstiger Rücklagen sowie nach Abzug einer Gewinnbeteiligung der Landeszentralbanken verbleibenden Reingewinn der Geschäftsjahre 1950 und 1951 an die Bundesrepublik Deutschland abzuführen. Die Gewinnbeteiligung der Landeszentralbanken wurde gleichzeitig für die beiden Geschäftsjahre auf 6 v. H. ihrer Kapitalanteile begrenzt. Ein Verlängerungsgesetz dieses Gesetzes ist kürzlich hier in erster Lesung dem Haushaltsausschuß und dem Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen worden. Im Bundesnotenbankgesetz, das sich, wie erwähnt, ebenfalls in der Ausschußberatung befindet, ist eine grundsätzlich Bleichlautende Bestimmung seitens der Regierung vorgeschlagen.
    Der Zusammenhang zwischen dem Antrag Nöll von der Nahmer einerseits und den eben erwähnten Gesetzen andererseits besteht nun darin, daß der Übergewinn, der nach den letztgenannten Gesetzen an den Bund abzuführen ist, im wesentlichen darauf beruht, daß die Ausgleichsforderungen verzinst werden. Wenn diese Verzinsung entsprechend dem Antrag Nöll von der Nahmer fortfällt, spart der Bund die Zinsen auf die Ausgleichsforderungen. Dafür bekommt er einen entsprechend geringeren Übergewinn, so daß ein haushaltsmäßiger Vorteil, Herr Kollege Nöll von der Nahmer, für den Bund per Saldo nicht eintritt.

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Doch!)

    Das hat auch nichts mit Bundespost und Bundesbahn zu tun. Wenn nämlich Bundespost und Bundesbahn ihren Zinsverpflichtungen nicht nachkommen, hat der Bund dafür einzutreten, oder der Übergewinn wird geringer.
    Dagegen besteht aber bei Annahme des Antrags folgender Nachteil. Es ist unbedingt notwendig, daß die Notenbank nicht nur ihre Unkosten deckt, sondern darüber hinaus auch noch so viel herauswirtschaftet, daß sie die nötigen Rücklagen bilden und eine Dividende ausschütten kann. Darüber bedarf es, glaube ich, keiner weiteren Diskussion. Niedrigere Diskontsätze und ein verringerter Rückgriff der Banken auf die Notenbank im Rediskontgeschäft könnten nun dazu führen, daß bei Unverzinslichkeit der Ausgleichsforderungen die Einnahmen, die ja dann im wesentlichen nur aus dem Diskontgeschäft herrühren, nicht mehr für die erwähnten Zwecke ausreichen. Das darf natürlich nicht eintreten. Deshalb hätte eine solche Möglichkeit die Konsequenz, daß die Notenbank eine an sich mögliche und im Interesse der Volkswirtschaft bestimmt auch wünschenswerte Diskontermäßigung nicht vornehmen kann.
    Auf Grund dieser Überlegungen hat sich der Ausschuß für Geld und Kredit bei seinen Beratungen dahin ausgesprochen, es bei der Verzinsung der Ausgleichsforderungen zu belassen.
    Es kommt aber ein weiterer Gesichtspunkt hinzu, der in der Ausschußberatung erörtert worden ist. Der Ausschuß hat sich nämlich auf den Standpunkt gestellt, daß es unbedingt notwendig ist, das Problem der Tilgung der Ausgleichsforderungen zu behandeln. Dabei sind wir der Meinung, daß in erster Linie die Ausgleichsforderungen getilgt werden müssen. die seitens der Notenbank von liquidierenden Bankinstituten übernommen worden sind bzw. in Zukunft übernommen werden; denn es ist ja klar, daß die Übernahme derartiger Ausgleichsforderungen, die also nicht vorübergehend, sondern dauernd in den Besitz der Bank deutscher Länder kommen, ihr nicht zugemutet werden darf. Der Ausschuß beabsichtigt, den Vorschlag zu machen, in zweiter Linie mit einer Tilgung derjenigen Ausgleichsforderungen zu begin-


    (Scharnberg)

    nen, die im Besitz der Lebensversicherungen, der Sparkassen, der Bausparkassen und der Geschäftsbanken sind. Da Haushaltsmittel für diese Zwecke zunächst wohl nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist der Ausschuß von der Überlegung ausgegangen, daß es nicht mehr als recht und billig ist, wenn zumindest ein erheblicher Teil des Gewinns, der im Geschäftsbereich der Notenbank, also bei der Manipulierung der Währung, anfällt, dafür verwandt wird, den Schönheitsfehler, wenn ich ihn so nennen darf, zu beseitigen, der bei der Errichtung unserer D-Mark-Währung durch die Schaffung der Ausgleichsforderungen nun einmal gemacht worden ist.
    Dementsprechend beabsichtigt der Ausschuß, dem Hohen Hause vorzuschlagen, im Bundesnotenbankgesetz vorzusehen, daß ein erheblicher Teil des Übergewinns einem Fonds zwecks Ankaufs oder Tilgung von Ausgleichsforderungen, die sich im Besitze der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Sparkassen und Bausparkassen befinden, zugeführt wird. Dieser Plan ließe sich bei Annahme des Antrags Nöll von der Nahmer praktisch nicht verwirklichen, weil dieser Antrag den ganzen Übergewinn absorbieren würde.
    Da das Notenbankgesetz wahrscheinlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, wird übrigens der Ausschuß für Geld und Kredit in einer Sitzung, die in der nächsten Woche stattfindet, auch darüber zu beraten haben, ob diese Vorschrift bereits in das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 — das ist die Drucksache Nr. 4239 — eingefügt werden soll.
    Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Antrag Nöll von der Nahmer, da er, wie gesagt, schon sehr eingehend im Ausschuß für Geld und Kredit beraten worden ist, diesem Ausschuß federführend und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Die Federführung des Haushaltsausschusses, die Kollege Nöll von der Nahmer vorgeschlagen hat, bitte ich nicht zu beschließen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Seuffert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist freilich richtig, daß in unserem Haushalt ein Ausgabeposten von rund 109 Millionen DM jährlich für Zinsen der Ausgleichsforderungen steht, die an die Bank deutscher Länder zu zahlen sind, und daß diese Zinsen einschließlich des Anteils von Post und Bahn insgesamt 160 Millionen DM im Jahr betragen. Auf der anderen Seite steht in unserem Haushalt ein Einnahmeposten „Abführung des Reingewinns der Bank deutscher Länder" von 80 Millionen DM. Das heißt klipp und klar, daß, abgesehen von den Zinszahlungen, unser Notenbanksystem bis jetzt noch einen Betriebsverlust hat. Wenn wir die beiden Zahlen, insbesondere die erste, strichen, müßten wir also statt dessen in die Ausgaben einen Posten „Deckung des Verlustes der Bank deutscher Länder" in Höhe von ungefähr 80 Millionen DM jährlich einsetzen. Das ist die Situation des Haushalts.
    Was die Zinsen von Post und Bahn anlangt, so ist folgendes zu sagen. Die Post zahlt ihre Zinsen. Wenn sie sie nicht zahlen würde, wäre der Verlust, den wir zu decken haben, eben größer. Die Zinsen der Bahn sind ja seit Jahren zu Lasten des
    Reingewinns des Bundes zurückgestellt, also praktische bisher auch vom Bund gezahlt worden. Ich weiß nicht, ob sich darüber der Herr Antragsteller Nöll von der Nahmer im klaren ist. Die Befreiung der Bahn von der Zinslast, die sie bisher auch nicht getragen hat, erfordert also keine zusätzlichen Bundesmittel. Es ist lediglich die endgültige Abrechnung zwischen Bund und Bundesbahn über diesen Posten aufrechterhalten.
    Das ist ganz einfach die Situation. Es handelt sich zunächst um einen klaren Betriebsverlust des Notenbanksystems, der laufend irgendwie gedeckt werden muß.
    Es ist die natürlichste Art und Weise, daß man in Form der Ausgleichsforderungszinsen einen bestimmten Betrag, über den dann im Wege der Reingewinn-Ausschüttung abzurechnen ist, jährlich zur Verfügung stellt. Es handelt sich gar nicht um Theorien über vorhandene oder nicht vorhandene Bilanzlöcher.
    Nun mag man über die Rückstellungspolitik des Notenbanksystems in einigen Punkten manchmal oder in einigen Jahren verschiedener Meinung sein. Aber eines ist sicher — bei den Beratungen des Bundesbankgesetzes hatte ich schon die Ehre, das für meine Fraktion auszuführen —: Es gilt für uns als selbstverständlich, daß die Geschäftsführung des Notenbanksystems nicht danach ausgerichtet werden kann, welchen gewinn- oder verlustmäßigen Ertrag sie für den Haushalt hat. Das, glaube ich, gilt auch für alle anderen Leute im Grunde als selbstverständlich, und von diesem Grundsatz aussehend spreche ich mich genau so wie der Kollege Scharnberg gegen eine Federführung des Haushaltsausschusses aus, der über diese Dinge nun wirklich nicht von sich aus und nach Haushaltsgesichtspunkten befinden kann. Es haben sich — auch das hat Herr Kollege Scharnberg schon angedeutet — im Ausschuß für Geld und Kredit schon gewisse gemeinsame Vorstellungen über die Verwendung des Reingewinns der Bank deutscher Länder, z. B. zur Tilgung von Ausgleichsforderungen in Fällen, in denen das dringend notwendig ist, gebildet, und wir glauben, daß dieser Ausschuß Ihnen im Zusammenhang mit dem auch zur Beratung stehenden Gesetz über diesen Reingewinn Vorschläge unterbreiten wird.
    Ich bitte jedenfalls, diesen Antrag dem Ausschuß für Geld und Kredit zuzuweisen, unter Mitbeteiligung des Haushaltsausschusses, wenn das sein muß.