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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Meine Freunde hatten Ihnen bereits am 13. Juni 1950 als Drucksache Nr. 1040 einen Antrag vorgelegt, der sich mit den Ausgleichsforderungen der Bank deutscher Länder beschäftigte. Der Sinn unseres damaligen Antrags war, den Herrn Bundesfinanzminister bei seinen Bemühungen zu unterstützen, von der Bank deutscher Länder eine Gewinnausschüttung zu erreichen. Das ist dann auch geschehen. Der Bundestag hat das bekannte Gesetz über die Gewinnverteilung der Bank deutscher Länder angenommen. Damals bestand die Hoffnung, daß die Angelegenheit nunmehr bis zur Verabschiedung eines endgültigen Bundesnotenbankgesetzes ruhen könnte. Inzwischen haben sich aber Entwicklungen ergeben, die es sowohl dem Herrn Bundesfinanzminister wie zahlreichen Freunden meiner Fraktion wünschenswert erscheinen lassen, die Frage der Ausgleichsforderungen zu einer erneuten, und zwar möglichst schnellen Entscheidung zu bringen.
    Veranlassung dazu gab vor allen Dingen die Tatsache, daß der Entwurf des Bundeshaushalts 1953 im Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung nur noch eine Gewinnausschüttung der Bank deutscher Länder von 80 Millionen DM vorsieht gegenüber 118,4 Millionen DM im vorhergehenden Jahr. Das heißt also, daß rund 39 Millionen DM weniger vereinnahmt würden, was für den Bundeshaushalt sehr schmerzlich ist.
    Als weiteres Moment kommt die Lage der Post und Eisenbahn hinzu. Sie wissen alle, daß wir bisher im Haushaltsgesetz eine Bestimmung hatten, die Post und Eisenbahn verpflichtete, ein Drittel der Zinsverpflichtungen für diese Ausgleichsforderungen von sich aus aufzubringen. Das macht bei der Post einen Betrag von 21,8 Millionen DM pro Jahr und bei der Eisenbahn einen solchen von 32,7 Millionen DM aus, also insgesamt rund 54,5 Millionen DM.
    Nun geht ja eines nicht: wir können nicht immer Ausgaben beschließen und zusätzliche Leistungen fordern, wenn wir auf der anderen Seite nicht auch dafür sorgen, daß eine entsprechende Deckung geschaffen wird.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)



    (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

    Wir haben verlangt, daß auch bei Post und Eisenbahn die 20%ige Gehaltserhöhung durchgeführt wird. Wenn man die Finanzlage bei diesen beiden großen Verkehrsverwaltungen prüft, so stellt man fest, daß sie außerordentlich angespannt ist und daß hier unbedingt eine Entlastung durchgeführt werden muß.
    Natürlich liegt zunächst die Frage nahe: Weshalb dann nicht einfach die Belastung von Post und Eisenbahn streichen und den Bund in voller Höhe für die Ausgleichsforderungen belasten? Das geht leider nicht, weil wir dann im Bundeshaushalt ein weiteres Loch in Höhe dieser 55 Millionen DM haben würden und nicht ersichtlich ist, wie ein solcher Betrag in dem schon übermäßig beanspruchten Bundeshaushalt gedeckt werden könnte. Dieser Weg ist also nicht gangbar.
    Wir müssen deswegen prüfen, ob die Bank deutscher Länder zur Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit tatsächlich noch darauf angewiesen ist, daß die Ausgleichsforderungen im bisherigen Umfang verzinst werden und sie dann von diesen Ausgleichsforderungen nur einen kleineren Teilbetrag als Gewinn an den Bund abführt. Dabei entsteht aber eben das Problem, daß Post und Eisenbahn trotzdem belastet bleiben, weil ja die Einnahmen, die der Herr Bundesfinanzminister bekommt, auf seinen Zinsanteil angerechnet werden, aber Post und Eisenbahn dabei leer ausgehen.
    Nun hat sich ein sehr unerfreulicher Zustand herausgebildet. Die Bundesbahn ist seit Jahren nicht mehr in der Lage, ihre Zinsverpflichtungen tatsächlich zu erfüllen. Wir haben augenblicklich einen Zinsrückstand der Bundesbahn bei der Bank deutscher Länder von rund 125 Millionen DM. Das
    ist im Interesse der Festigung des öffentlichen Kredits alles eher denn wünschenswert. Wir stehen hier doch wohl alle auf dem Standpunkt, daß die alte Regel die richtige ist, daß Schulden, die einmal da sind, auch bezahlt werden müssen. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, daß die Bundesbahn diesen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann dürfte es im Interesse der Förderung des öffentlichen Kredits liegen, entsprechende Maßnahmen zur Änderung dieses unhaltbaren Zustandes zu ergreifen.
    Wir haben zusammen mit der Haushaltsabteilung des Bundesfinanzministeriums sehr eingehend die Frage geprüft, ob durch eine Aufhebung der Verzinsungspflicht der Ausgleichsforderungen irgendwie eine Schwächung der Bank deutscher Länder eintreten und ob darin irgendeine Gefährdung der Aufgaben der Bank deutscher Länder zu erblicken wäre, den variablen Geldbedarf unserer Volkswirtschaft zu decken. Über diese Frage hat sich ja eine sehr lebhafte literarische Kontroverse entsponnen. Von einem so versierten und angesehenen Wirtschaftsjournalisten wie Herrn Dr. Muthesius ist die Ansicht geäußert worden, bei Fortfall der Verzinsung der Ausgleichsforderungen entstünde in ihren Bilanzen ein entsetzliches Loch von 5,4 Milliarden DM, das sei doch unmöglich. Nun, meine Damen und Herren, ich brauche demgegenüber nicht nur auf meinen eigenen Aufsatz in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung", „Das nicht vorhandene Loch", zu verweisen. Ich kann mich hier auf die sehr interessanten Ausführungen in der letzten Nummer des „Volkswirt" stützen wo dies Problem ebenfalls zutreffend behandelt worden ist, und zwar unter der bezeichnenden Überschrift „Eingebildete Bilanzlöcher". Ich darf insbesondere auch darauf hinweisen, daß ja zur Durchführung der Berliner Geldversorgung auch Ausgleichsforderungen in Höhe von 620 Millionen DM geschaffen wurden, die von Anfang an zinslos waren und auch nicht getilgt werden. Es ist der Bank deutscher Länder oder irgendeinem anderen ernst zu nehmenden Geld- und Währungspolitiker bisher niemals eingefallen, in dieser Tatsache, daß da immerhin 620 Millionen DM zinslose Ausgleichsforderungen bestehen, irgendwelche Gefahren für die Notenbank zu erblicken. Ich wäre der letzte, der seine Hand zu einem Gesetzentwurf bieten würde, der irgendwie eine Gefährdung für unsere Währung oder für unsere Notenbank darstellt. Wir sind alle daran interessiert, daß unsere Notenbank leistungsfähig bleibt und unsere Währung intakt. Aber derartige Gefahren beinhaltet der vorliegende Entwurf bestimmt nicht. In den Presseverlautbarungen ist die Auffassung vertreten worden, hinsichtlich der Notwendigkeit der Reservenbildung wäre eine Notenbank nicht anders zu behandeln als irgendeine andere Bank. Das ist eine unhaltbare Auffassung; denn die Notenbank hat selbstverständlich aus ihren Kreditgeschäften nicht im entferntesten die Risiken, die irgendeine andere Bank läuft, weil sie ja nur Papiere von anderen Banken hereinnimmt. Sie kann sich also auf die Haftung der Vorgiranten stützen.
    Und nun noch eine abschließende Bemerkung. In der öffentlichen Diskussion ist gelegentlich behauptet worden, der heute eingebrachte Entwurf widerspreche doch unserem Gesetzentwurf über die Bundesnotenbank, dem bekannten Erhardschen Entwurf, den dann meine Fraktionsfreunde als Drucksache 3929 eingebracht haben. Meine Damen und Herren, das ist tatsächlich nicht der Fall. Wir sehen uns schon unsere eigenen Vorlagen gründlich an. In § 24 dieses Entwurfes ist unter Ziffer 4 vorgesehen, daß die Aufwendungen für die Ausgleichsforderungen aus dem Reingewinn der Bank deutscher Länder an den Bund zurückzuerstatten sind, wobei allerdings die Schwierigkeit besteht, daß Post und Eisenbahn nicht ohne weiteres an dieser Rückvergütung partizipieren würden, was mir allerdings im Interesse der beiden Verkehrsverwaltungen unbedingt notwendig zu sein scheint. Es ist auch nicht richtig, wenn gesagt worden ist, der vorliegende Gesetzentwurf zerstöre die Aussicht, die gerade unser Bundesnotenbankgesetzentwurf in Ziffer 5 des § 24 eröffnet habe, daß nämlich aus dem nach Rückerstattung der Aufwendungen für die Verzinsung der Ausgleichsforderungen noch verbleibenden Reingewinn der Bank deutscher Länder. ein Sonderfonds zur Tilgung der Ausgleichsforderungen gebildet werden könnte, dazu bestimmt, die Ausgleichsforderungen der übrigen Banken, die ja durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht berührt werden, allmählich zu tilgen bzw. höher zu verzinsen. Meine Damen und Herren, eine solche Möglichkeit wäre praktisch wohl kaum gegeben! Es ist ein Widerspruch, wenn auf der einen Seite gesagt wird: Der vorliegende Gesetzentwurf zehrt den Reingewinn der Bank deutscher Länder auf, und wenn dann nachher behauptet wird: Aber obgleich die FDP in ihrem Bundesnotenbankgesetzentwurf diese 2 1/2 prozentige Zinsrückvergütung vorgesehen hat, bleibt dann doch immer noch soviel übrig, um einen solchen Tilgungsfonds zu bilden. — Wenn wirklich Überschüsse in derartiger Höhe erzielt werden, so verhindert dieser Gesetzentwurf keineswegs eine solche Verwendung des Überschusses zur


    (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

    Bildung eines Tilgungsfonds. Das Nähere könnte später im Notenbankgesetz geregelt werden. Heute geht es vor allen Dingen darum: Wir brauchen für die Haushaltsaufstellung des Bundes klare Verhältnisse. Wir können uns nicht auf die Dauer damit abfinden, daß es letztlich die Präsidenten der Landeszentralbanken sind, die im Zentralbankrat darüber entscheiden, was als Gewinn ausgewiesen wird. In einem Zeitungsaufsatz glaubt der Verfasser, daß der Gewinn, der jeweils ausgewiesen wird, dem wirklichen Gewinn entspräche!! Der Verfasser weiß noch gar nicht,

    (Abg. Renner: Das wissen Sie besser!)

    — ja natürlich! —, daß das, was unten herauskommen soll, das ist, was der Zentralbankrat jeweils herauskommen lassen will und was er für richtig hält, als Reingewinn auszuweisen. Diese Technik wird ja nicht nur bei der Bank deutscher Länder, sondern bei allen Bilanzen heute praktiziert.
    Meine Freunde beantragen, daß dieser Gesetzentwurf, der wegen unserer Haushaltsberatungen dringlich ist — wir kommen bei der Beratung des Haushaltsgesetzes zu der Frage, wie Post und Eisenbahn in Zukunft hinsichtlich der Verzinsungspflicht behandelt werden sollen —, federführend dem Haushaltsausschuß überwiesen wird — wie auch neulich das Gesetz über die Verteilung des Reingewinns der Bank deutscher Länder —, mitberichterstattend dann selbstverständlich der Ausschuß für Geld und Kredit. Eine Hinzuziehung der Ausschüsse für Verkehrswesen und für Post- und Fernmeldewesen dürfte nicht mehr notwendig sein, weil diese beiden Ausschüsse wohl grundsätzlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einverstanden sein werden.
    Ich bitte namens meiner Freunde, in diesem Sinne zu beschließen und unseren Gesetzentwurf den beiden Ausschüssen zur baldmöglichsten Berichterstattung zu überweisen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Gesetzentwurfs Drucksache Nr. 4273 gehört. Hinsichtlich des Gesetzentwurfs Drucksache Nr. 4323 verweist die Regierung auf die schriftliche Begründung.
Ich eröffne die Aussprache im Rahmen der Redezeit von 60 Minuten.
Das Wort hat der Abgeordnete Scharnberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Scharnberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den Gegenstand, der in dem Antrag des Kollegen Nöll von der Nahmer behandelt ist, ist in diesem Hause bereits Mitte 1950 diskutiert worden. Außerdem hat sich der Ausschuß für Geld und Kredit damals — wie auch jetzt wieder — sehr eingehend mit der Angelegenheit befaßt.
    Die Absichten der Antragsteller müssen im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Verteilung des erzielten Reingewinnes der Bank deutscher Länder und dem die Gewinnverteilung betreffenden Paragraphen des in der Ausschußberatung befindlichen Notenbankgesetzes betrachtet werden. Der Bundestag hat Mitte 1951 ein Gesetz beschlossen, das die Bank deutscher Länder verpflichtet, den nach Bildung gesetzlicher und sonstiger Rücklagen sowie nach Abzug einer Gewinnbeteiligung der Landeszentralbanken verbleibenden Reingewinn der Geschäftsjahre 1950 und 1951 an die Bundesrepublik Deutschland abzuführen. Die Gewinnbeteiligung der Landeszentralbanken wurde gleichzeitig für die beiden Geschäftsjahre auf 6 v. H. ihrer Kapitalanteile begrenzt. Ein Verlängerungsgesetz dieses Gesetzes ist kürzlich hier in erster Lesung dem Haushaltsausschuß und dem Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen worden. Im Bundesnotenbankgesetz, das sich, wie erwähnt, ebenfalls in der Ausschußberatung befindet, ist eine grundsätzlich Bleichlautende Bestimmung seitens der Regierung vorgeschlagen.
    Der Zusammenhang zwischen dem Antrag Nöll von der Nahmer einerseits und den eben erwähnten Gesetzen andererseits besteht nun darin, daß der Übergewinn, der nach den letztgenannten Gesetzen an den Bund abzuführen ist, im wesentlichen darauf beruht, daß die Ausgleichsforderungen verzinst werden. Wenn diese Verzinsung entsprechend dem Antrag Nöll von der Nahmer fortfällt, spart der Bund die Zinsen auf die Ausgleichsforderungen. Dafür bekommt er einen entsprechend geringeren Übergewinn, so daß ein haushaltsmäßiger Vorteil, Herr Kollege Nöll von der Nahmer, für den Bund per Saldo nicht eintritt.

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Doch!)

    Das hat auch nichts mit Bundespost und Bundesbahn zu tun. Wenn nämlich Bundespost und Bundesbahn ihren Zinsverpflichtungen nicht nachkommen, hat der Bund dafür einzutreten, oder der Übergewinn wird geringer.
    Dagegen besteht aber bei Annahme des Antrags folgender Nachteil. Es ist unbedingt notwendig, daß die Notenbank nicht nur ihre Unkosten deckt, sondern darüber hinaus auch noch so viel herauswirtschaftet, daß sie die nötigen Rücklagen bilden und eine Dividende ausschütten kann. Darüber bedarf es, glaube ich, keiner weiteren Diskussion. Niedrigere Diskontsätze und ein verringerter Rückgriff der Banken auf die Notenbank im Rediskontgeschäft könnten nun dazu führen, daß bei Unverzinslichkeit der Ausgleichsforderungen die Einnahmen, die ja dann im wesentlichen nur aus dem Diskontgeschäft herrühren, nicht mehr für die erwähnten Zwecke ausreichen. Das darf natürlich nicht eintreten. Deshalb hätte eine solche Möglichkeit die Konsequenz, daß die Notenbank eine an sich mögliche und im Interesse der Volkswirtschaft bestimmt auch wünschenswerte Diskontermäßigung nicht vornehmen kann.
    Auf Grund dieser Überlegungen hat sich der Ausschuß für Geld und Kredit bei seinen Beratungen dahin ausgesprochen, es bei der Verzinsung der Ausgleichsforderungen zu belassen.
    Es kommt aber ein weiterer Gesichtspunkt hinzu, der in der Ausschußberatung erörtert worden ist. Der Ausschuß hat sich nämlich auf den Standpunkt gestellt, daß es unbedingt notwendig ist, das Problem der Tilgung der Ausgleichsforderungen zu behandeln. Dabei sind wir der Meinung, daß in erster Linie die Ausgleichsforderungen getilgt werden müssen. die seitens der Notenbank von liquidierenden Bankinstituten übernommen worden sind bzw. in Zukunft übernommen werden; denn es ist ja klar, daß die Übernahme derartiger Ausgleichsforderungen, die also nicht vorübergehend, sondern dauernd in den Besitz der Bank deutscher Länder kommen, ihr nicht zugemutet werden darf. Der Ausschuß beabsichtigt, den Vorschlag zu machen, in zweiter Linie mit einer Tilgung derjenigen Ausgleichsforderungen zu begin-


    (Scharnberg)

    nen, die im Besitz der Lebensversicherungen, der Sparkassen, der Bausparkassen und der Geschäftsbanken sind. Da Haushaltsmittel für diese Zwecke zunächst wohl nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist der Ausschuß von der Überlegung ausgegangen, daß es nicht mehr als recht und billig ist, wenn zumindest ein erheblicher Teil des Gewinns, der im Geschäftsbereich der Notenbank, also bei der Manipulierung der Währung, anfällt, dafür verwandt wird, den Schönheitsfehler, wenn ich ihn so nennen darf, zu beseitigen, der bei der Errichtung unserer D-Mark-Währung durch die Schaffung der Ausgleichsforderungen nun einmal gemacht worden ist.
    Dementsprechend beabsichtigt der Ausschuß, dem Hohen Hause vorzuschlagen, im Bundesnotenbankgesetz vorzusehen, daß ein erheblicher Teil des Übergewinns einem Fonds zwecks Ankaufs oder Tilgung von Ausgleichsforderungen, die sich im Besitze der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Sparkassen und Bausparkassen befinden, zugeführt wird. Dieser Plan ließe sich bei Annahme des Antrags Nöll von der Nahmer praktisch nicht verwirklichen, weil dieser Antrag den ganzen Übergewinn absorbieren würde.
    Da das Notenbankgesetz wahrscheinlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, wird übrigens der Ausschuß für Geld und Kredit in einer Sitzung, die in der nächsten Woche stattfindet, auch darüber zu beraten haben, ob diese Vorschrift bereits in das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 — das ist die Drucksache Nr. 4239 — eingefügt werden soll.
    Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Antrag Nöll von der Nahmer, da er, wie gesagt, schon sehr eingehend im Ausschuß für Geld und Kredit beraten worden ist, diesem Ausschuß federführend und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Die Federführung des Haushaltsausschusses, die Kollege Nöll von der Nahmer vorgeschlagen hat, bitte ich nicht zu beschließen.