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ID0126013500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 260. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 12633 260. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 Geschäftliche Mitteilungen 12635D Mitteilung betr. Wahl des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen in den Aufsichtsrat der Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft 12636A Kleine Anfrage Nr. 329 der Fraktion der SPD betr. Finanzlage der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 4232, 4259 der Drucksachen) 12636A Zwischenbescheid über die Schritte der Bundesregierung betr. Europäischer Post- und Fernmeldeverein (Nr. 4264 der Drucksachen) 12636A Bericht des Bundeskanzlers über den Wiederaufbau der Werften an der Unterweser und am Jadebusen (Nr. 4265 der Drucksachen) 12636B Änderungen der Tagesordnung 12636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nr. 4194 der Drucksachen) 12636B Brandt (SPD), Antragsteller 12636B, 12642A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 12638A Lemmer (CDU) 12638C Dr. Henn (FDP) 12639C Fisch (KPD) 12640A Walter (DP) 12641B Neumann (SPD) 12643A Beschlußfassung 12644B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Solleder u. Gen. betr. Beschleunigung der wohnlichen Unterbringung der Sowjetzonenflüchtlinge durch Auftragsvergebung von Fertighäusern an die notleidende holzverarbeitende Industrie Ostbayerns (Nr. 4211 der Drucksachen) . . 12644C Dr. Solleder (CSU), Antragsteller 12644D, 12646B Dr. Wandersieb, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungsbau 12645B Dr. Atzenroth (FDP) 12645C Behrisch (SPD) 12645D Lücke (CDU) 12646B D. Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . 12646B Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12646D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Aufhebung von Preisvorschriften auf dem Gebiete des Grundstücksverkehrs (Nr. 4192 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 859) . . . 1264'7A Jacobi (SPD), Anfragender 12647A, 12653B 12655D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 12648C, 12655A Lücke (CDU) 12650C Wirths (FDP) 12652B Beschlußfassung 12656B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12656B Kunze (CDU), Antragsteller 12656C, 12659A Ohlig (SPD) 12657A Kohl (Stuttgart) (KPD) 12658A Dr. Atzenroth (FDP) 12658C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 12660A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Lande Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz) (Nr. 4201 der Drucksachen) 12660B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 12660B Dr. Schellenberg (SPD) 12661C Frau Kalinke (DP) 12664B Horn (CDU) 12665C, 12666A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12666A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung (Nr. 4210 der Drucksachen) 12666B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 12666B Kohl (Stuttgart) (KPD) 12667D Dr. Preller (SPD) 12668C Arndgen (CDU) 12669D Dr. Atzenroth (FDP) 12670B Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12670C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4208 der Drucksachen, Umdruck Nr. 869) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 870) sowie mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4164 der Drucksachen) 12670C Schüttler (CDU): als Berichterstatter 12670C als Abgeordneter 12673C Willenberg (FU) : als Berichterstatter 12671B, D als Abgeordneter 12676C Frau Korspeter (SPD) 12672A Renner (KPD) 12672D, 12677A Frau Kalinke (DP) . . 12675A, 12678A Dannebom (SPD) 12676A Richter (Frankfurt) (SPD) . 12677C, 12678C Arndgen (CDU) 12677D, 12679A Lenz (CDU) 12679B Abstimmungen . . . 12675D, 12676D, 12679B Namentliche Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen . . . 12679C, 12680C, 12681B, 12694 Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der DP/DPB und des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nrn. 3837, 3845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nr. 4166 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 851, zu 851, 856 [neu]) . . . . 12679C Becker (Pirmasens) (CDU): als Berichterstatter 12679D als Abgeordneter 12682B Renner (KPD) 12680C Freidhof (SPD) 12681C Frau Kalinke (DP) 12682D Meyer (Hagen) (SPD) (schriftliche Begründung) 12692 Abstimmungen 12683B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 13. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) (Nr. 3973 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4218 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Nr. 3888 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4217 der Drucksachen) 12683C Abstimmungen 12683D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik; Änderungsantrag Umdruck Nr. 871 12636D, 12684A Lenz (CDU), Berichterstatter . . . 12684A Abstimmung 12685A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen) 12685A Dr. Amelunxen, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen 12685B Dr. Kleindinst (CSU) 12686D Dr. Arndt (SPD) 12687B Dr. Reismann (FU) 12688D Gaul (FDP) 12689B Gundelach (KPD) 12689D Farke (DP) 12690B Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12690B Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß 12690D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 13. März 1953 betr. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XX (Nr. 4214 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Haushaltsausschuß 12690D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Geld und Kredit 12691A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung der Abg. Dr. Oesterle und Aumer (Nr. 4256 der Drucksachen) 12691A Ritzel (SPD), Berichterstatter 12691A Beschlußfassung 12691B Persönliche Erklärung: Neumann (SPD) 1269113 Nächste Sitzung 12691D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck zu Nr. 851) 12692 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 4164, 3961 der Drucksachen) 12694 Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 260. Sitzung Schriftliche Begründung (zu Umdruck Nr. 851) des Abgeordneten Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck Nr. 851, Nrn. 4166, 3837, 3845 der Drucksachen) Die SPD-Fraktion stellt aus grundsätzlichen Erwägungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge den Antrag, dem Gesetz in § 1 einen Abs. 2 folgenden Wortlautes anzufügen: Gesetzliche Unfallrenten sind bis zur Höhe des Betrages, der in der Kriegsopferversorgung bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundrente gewährt werden würde, nicht auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anzurechnen. Der Rest der Unfallrente ist unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge als Einkommen des Arbeitslosen anzurechnen. Wir stellen mit dieser Forderung, durch die wir u. a. auch die Freigrenze für Unfallrentenbezieher ansprechen, unseren Urantrag wieder her. Das System der Bildung von Freigrenzen zur Vermeidung von sozialen Härten beim Bezug von mehreren Leistungen ist nicht neu; es sei auf Art. 8 des Gesetzes über Änderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung vom 3. Juli 1934 hingewiesen, wo in § 5 eine Erweiterung der Freigrenzen auf 25 Mark zugunsten aller Berechtigten, deren Renten nach § 1274 RVO zum Ruhen gebracht wurden, erfolgte. Nach § 23 des Ausbaugesetzes vom 21. Dezember 1937 wurde die Freigrenze für Versorgungsempfänger sogar von 25 auf 50 Mark erhöht. Nach der Grundbetragstabelle in § 31 des Bundesversorgungsgesetzes würde dieser Satz der Freigrenze bei Bezug von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung für Beschädigte von 70 bis 80 % entsprechen. Ich darf hervorheben, daß die Freigrenze von 25 Mark beim Zusammentreffen von Unfallrenten mit Renten aus der Sozialversicherung auch heute noch rechtsgültig ist für das Ruhen aller alten Versicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1932 festgesetzt wurden. Die Bestimmung beruht auf § 1 des Gesetzes zum weiteren Abbau der Notverordnungen in der Reichsversicherung vom 3. August 1939. Ein analoger Fall lag auch nach § 112 AVAVG alter Fassung vor. Der anrechnungsfreie Betrag bei Beschädigtenrenten betrug danach 25 RM und bei Renten der Sozialversicherung, wozu auch die Unfallrente zählt, 15 RM. Nach den heute noch geltenden Bestimmungen beträgt die Freigrenze beim Bezug von Alfu wöchentlich 6 DM. Dieser Betrag bleibt anrechnungsfrei. Der SPD-Antrag verfolgt den Zweck, für die Bezieher von Alfu, die daneben eine Unfallrente erhalten, eine Freigrenze zu schaffen, die nunmehr auf die Sätze der Grundrente nach § 31 BVG einheitlich festgelegt werden soll. Diese Freigrenze ist für alle Bezieher von Unfallrenten nicht ein gleich hoher Betrag, sondern verändert sich entsprechend den Prozentsätzen der Erwerbsminderung in der Unfallversicherung, deckt sich aber mit den Grundrenten nach § 31 BVG. An dieser Stelle der Betrachtung sei herausgestellt, daß uns jeder Gedanke fernliegt, die Unfallgeschädigten gegen die Kriegsgeschädigten auszuspielen. Solchen Argumenten werden wir aus einer Reihe von Gründen niemals stattgeben, obwohl der Unfallgeschädigte sehr stark in vielen Fällen benachteiligt ist und von unserer Seite des öfteren als „Stiefkind der Gesetzgebung" bezeichnet wurde. Für den SPD-Antrag sind folgende Gründe entscheidend: 1. Die Höhe der Arbeitsiosenfürsorgeunterstützung richtet sich nach dem Gesetz vom 29. März 1951 nach dem Arbeitsentgelt. 2. Der in seiner Arbeitskraft herabgeminderte Unfallrentner wird daher in der Regel mit geringer entlohnten Arbeiten beschäftigt. Bei Arbeitslosigkeit ist daher seine Unterstützung niedriger als bei gesunden, in ihrer Arbeitskraft nicht beschränkten Arbeitern. Durch die Anrechnung der Alfu ist der unfallgeschädigte Arbeiter doppelt geschädigt. 3. Der in seiner Arbeitskraft beschränkte Unfallgeschädigte findet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt heute schlechter eine Beschäftigung als der Gesunde. Er unterliegt auch häufiger der Arbeitslosigkeit. Die Anrechnung seiner Unfallrente auf die Alfu ist auch aus diesem Grunde sozial ungerecht, und der Einwand, der Schwerbeschädigte hätte Kündi- gungsschutz, ist nicht stichhaltig, da wir in der Praxis das Gegenteil feststellen. 4. Der Prozentsatz der Schwerbeschädigten ist bei allen Arbeitsämtern bedeutend höher als der der gesunden Beschäftigten. Diese und andere Gründe sind an keiner Stelle so überzeugend zusammengestellt wie in der bekannten Entscheidung des Oberversicherungsamts Schleswig vom 24. September 1951, die besagt, daß die Grundrente beim Bezug von Alfu anrechnungsfrei ist. Dies wird j a nun durch das neue Gesetz für das Bundesgebiet einheitlich geregelt. Die Unfallrente wird als Ausgleich für den erlittenen Arbeitsunfall gewährt, da in den meisten Fällen ein erhöhter Aufwand eingetreten ist. Die frühere Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts in Arbeitslosensachen forderte, daß nur die tatsächlich nachgewiesenen Mehraufwendungen anrechnungsfrei bleiben. Hinter diesen Rechtsstandpunkt will doch wohl niemand zurück, und man muß darüber hinaus erkennen, daß ein Beharren auf einem solchen Rechtsstandpunkt unüberwindliche Hindernisse in bezug auf einen Einzelnachweis schafft. Es müßten dann bei jedem einzelnen unfallgeschädigten Arbeitslosen die jeweils verschiedene Körperverletzung und deren vielfältige Auswirkung ermittelt werden. Wird die Freigrenze in der vorgeschlagenen Form festgelegt, erreicht sie praktisch die Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Daß diese Forderung sozial gerecht ist, beweist auch die Stellungnahme des Präsidenten des Soforthilfeamts, der angeordnet hat, daß die Grundrente anrechnungsfrei ist. Durch die Annahme des Antrags Umdruck Nr. 851 würde das Haus, das des öfteren den Unfallrentner benachteiligt hat, diesem zu seinem Recht verhelfen. Der Unfallrentner ist durch seinen Arbeitsunfall, den er sich ja nicht willkürlich, sondern meist im Interesse der Allgemeinheit zugezogen hat, meist ohne seine Schuld einer längeren Arbeitslosigkeit unterworfen. Aus diesem Grunde ist ihm eine kleine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage, die Verbesserung seines Konsums, den man ja allgemein heben will, zu gönnen. Da durch eine Annahme auch den Kindern der Betroffenen geholfen wird, die nichts dafür können, daß ihr Vater einen Unfall erlitten hat, ersuchen wir um die Zustimmung des ganzen Hauses. Hagen i. W., den 31. März 1953 Meyer (Hagen) Namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen) - (Schlußabstimmung) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Dr. Henle beurlaubt Albers entschuld. Hilbert Nein Arndgen Nein Höfler entschuld. Dr. Bartram (Schleswig- Hohl Nein Holstein) — Hoogen Ja Bauereisen Nein Hoppe — Bauknecht Nein Dr. Horlacher enthalten Dr. Baur (Württemberg) . Nein Horn Nein Bausch Nein Huth Nein Becker (Pirmasens)... . Nein Dr. Jaeger (Bayern) . Nein Blank (Dortmund).. . . — Junglas Nein Frau Brauksiepe Nein Kahn Nein Dr. von Brentano entschuld. Kaiser Ja Brese Nein Karpf entschuld. Frau Dr. Brökelschen .. . enthalten Dr. Kather enthalten Dr. Brönner Nein Kemmer — Brookmann Nein Kemper — Dr. Bucerius Nein Kern Nein Frau Dietz Nein Kiesinger Nein Donhauser Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Dresbach Nein Dr. Köhler Nein Eckstein Nein Dr. Kopf entschuld. Dr. Edert entschuld. Kühling Nein Dr. Ehlers Nein Kuntscher enthalten Ehren Nein Kunze Nein Eplée enthalten Dr. Laforet Nein Dr. Erhard — Dr. Dr. h. c. Lehr — Etzenbach Ja Leibfried Nein Even Ja Lenz Ja Feldmann krank Leonhard Nein Dr. Fink entschuld. Lücke Nein Dr. Frey entschuld. Majonica Nein Fuchs Nein Massoth Nein Dr. Freiherr von Fürsten- Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein berg Nein Mehs Nein Fürst Fugger von Glött . . enthalten Mensing krank Funk enthalten Morgenthaler Nein Gengler Nein Muckermann Ja Gerns . Nein Mühlenberg Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn).. . Nein Gibbert Nein Müller-Hermann Ja Giencke Nein Naegel entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Neber Nein Glüsing Nein Nellen Ja Gockeln entschuld. Neuburger — Dr. Götz entschuld. Nickl Nein Frau Dr. Gröwel entschuld. Frau Niggemeyer . . . . Nein Günther entschuld. Dr. Niklas — Hagge Nein Dr. Oesterle Nein Dr. Handschumacher . . . entschuld. Oetzel entschuld. Frau Heiler Nein Dr. Orth Nein Heix Ja Pelster entschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Nein Brünen Ja Dr. Pferdmenges ... . Nein Cramer Ja Frau Dr. Probst ... . enthalten Dannebom Ja Dr. Pünder Diel Ja Raestrup Nein Frau Döhring .... Ja Rahn....... . Nein Eichler Ja Frau Dr. Rehling .. . Nein Ekstrand Ja Frau Rösch Nein Erler ........ Ja Rümmele Ja Faller - Ja Sabel Nein Franke Ja Schäffer — Freidhof..... . Ja Scharnberg Nein Freitag...... . Ja Dr. Schatz enthalten Geritzmann.... . Ja Schill Nein Gleisner Ja Schmitt (Mainz) Nein Görlinger..... . Ja Schmitz enthalten Graf....... . Ja Schmücker... Nein Dr. Greve..... . Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt Dr. Gülich..... . Ja Schüttler Nein Happe...... . Ja Schütz entschuld. Heiland...... . Ja Schuler Nein Hennig...... . Ja Schulze-Pellengahr .. . Ja Henßler...... . krank Dr. Semler — Herrmann Ja Dr. Serres entschuld. Hoecker Ja Siebel Nein Höhne — Dr. Solleder Nein Frau Dr. Hubert ... . Ja Spies Nein Imig....... . Ja Graf von Spreti ... entschuld. Jacobi Ja Stauch enthalten Jacobs Ja Frau Dr. Steinbiß .. Nein Jahn Storch — Kalbfell.. . entschuld. Strauß Nein Struve...... . Nein Kalbitzer.... . Ja Frau Keilhack.. . Ja Stücklen.. Nein Keuning Ja Dr. Vogel Nein Kinat....... . Ja Wacker Ja Frau Kipp-Kaule.. . Ja Wackerzapp enthalten Dr. Koch entschuld. Dr. Wahl Nein Frau Korspeter ... . Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Frau Krahnstöver Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Kreyssig Ja Dr. Weiß Nein Kriedemann.... . beurlaubt Winkelheide Ja Wittmann enthalten Kurlbaum Ja Dr. Wuermeling Lange Ja Lausen entschuld. SPD Frau Lockmann.. Ja Ludwig Ja Frau Albertz Ja Dr. Luetkens .... . Ja Frau Albrecht Ja Maier (Freiburg) Ja Altmaier Ja Marx Ja Frau Ansorge Ja Matzner Ja Dr. Arndt Ja Meitmann Ja Arnholz Ja Mellies Ja Dr. Baade entschuld. Dr. Menzel Ja Dr. Bärsch Ja Merten Ja Baur (Augsburg) Ja Mertins Ja Bazille Ja Meyer (Hagen) beurlaubt Behrisch.... Ja Meyer (Bremen) Ja Bergmann Ja Frau Meyer-Laule .. . Ja Dr. Bergstraeßer .. entschuld. Mißmahl Ja Berlin Ja Dr. Mommer entschuld. Bettgenhäuser... . Ja Moosdorf — Bielig Ja Dr. Mücke Ja Birkelbach Ja Müller (Hessen)... . entschuld. Blachstein Ja Müller (Worms)... . Ja Dr. Bleiß Ja Frau Nadig Ja Böhm Ja Dr. Nölting Ja Dr. Brill Ja Nowack (Harburg).. . Ja Bromme entschuld. Odenthal Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Ja Kühn Nein Ollenhauer Ja Dr. Leuze Nein Paul (Württemberg) . . . . Ja Dr. Luchtenberg Nein Peters Ja Margulies Nein Pohle Ja Mauk entschuld. Dr. Preller Ja Dr. Mende entschuld. Priebe Ja Dr. Miessner krank Reitzner Ja Neumayer — Richter (Frankfurt)... . Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ritzel Ja Onnen Nein Ruhnke Ja Dr. Pfleiderer beurlaubt Runge Ja Dr. Preiß Nein Sander Ja Dr. Preusker Nein Sassnick Ja Rademacher krank Frau Schanzenbach . . . . Ja Rath Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . . Ja Revenstorff Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schöne Ja Dr. Schneider entschuld. Schoettle Ja Stahl — Segitz Ja Stegner Nein Seuffert Ja Dr. Trischler Nein Stech Ja d e Vries Nein Steinhörster Ja Dr. Wellhausen Nein Stierle Ja Wit the Nein Striebeck entschuld. Frau Strobel Ja DP Temmen Ja Tenhagen Ja Ahrens . • Nein Troppenz Ja Eickhoff — Dr. Veit entschuld. Ewers beurlaubt Wagner Ja Farke Nein Wehner Ja Dr. Fricke entschuld. Wehr Ja Hellwege — Weinhold Ja Jaffe Nein Welke Ja Frau Kalinke Nein Weltner entschuld. Kuhlemann — Dr. Wenzel Ja Dr. Leuchtgens Nein Winter Ja Löfflad Nein Wönner entschuld. Matthes Nein Zühlke Ja Dr. von Merkatz beurlaubt Dr. Mühlenfeld Nein Schuster — FDP Dr. Seebohm — Tobaben — Dr. Atzenroth Nein Walter — Dr. Becker (Hersfeld).. . — Wittenburg — Dr. Blank (Oberhausen) . . Nein Dr. Zawadil Blücher — Dannemann Nein FU Dr. Dehler Nein Dirscherl -- Freiherr von Aretin . . . . Ja Eberhard Nein Dr. Bertram (Soest) ... . Ja Euler Nein Dr. Besold entschuld. Fassbender Nein Clausen Ja Dr. Friedrich Nein Dr. Decker ....... . Ja Frühwald krank Determann entschuld. Funcke entschuld. Eichner Ja Gaul Nein Hoffmann (Lindlar).. . Ja Dr. von Golitschek... . Nein Lampl Ja Grundmann Ja Maerkl. Ja Dr. Hammer Nein Mayerhofer Ja Dr. Hasemann — Dr. Meitinger Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Pannenbecker Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Parzinger Ja Frau Hütter Nein Dr. Reismann Ja Frau Dr. Ilk Nein Ribbeheger Ja Jaeger (Essen) entschuld. Volkholz Ja Juncker Nein Wartner Ja Dr. Kneipp Nein Willenberg Ja Name Abstimmung Name Abstimmung KPD Frau Bieganowski . . . enthalten Agatz entschuld. Bodensteiner entschuld. Fisch Ja Dr. Etzel (Bamberg). . Ja Gundelach Ja Freudenberg entschuld. Harig Ja Fröhlich Ja Kohl (Stuttgart) Ja Frommhold ..... . — Müller (Frankfurt)... . Ja Goetzendorff.... . — Niebergall Ja Hedler Ja Niebes Ja Frau Jaeger (Hannover) . enthalten Paul (Düsseldorf) entschuld. Dr. Keller Ja Reimann entschuld. Langer...... . — Renner Ja Loritz entschuld. Rische entschuld. Müller (Hannover) .. . — Frau Strohbach Ja Dr. Ott entschuld. Frau Thiele entschuld. Reindl enthalten Schmidt (Bayern).. Nein Fraktionslos von Thadden — Frau Arnold entschuld. Tichi krank Aumer krank Wallner enthalten Bahlburg — Frau Wessel entschuld. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen... 297 Davon: Ja 157 Nein 123 Stimmenthaltung... . 17 Zusammen wie oben... . 297 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Dr. Friedensburg... . beurlaubt Dr. Schellenberg. . Ja Dr. Krone Nein Frau Schroeder (Berlin) . entschuld. Lemmer Ja Schröter (Berlin)... . Ja Frau Dr. Maxsein... . — Frau Wolff Ja Dr. Tillmanns enthalten FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Ja Hübner Nein Dr. Königswarter... . Ja Frau Dr. Mulert... . Nein Löbe Ja Dr. Reif entschuld. Neubauer Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen... . 15 Davon: Ja... 9 Nein...... . 5 Stimmenthaltung... 1 Zusammen wie oben 15
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Grundgesetz hat in Art. 98 dem Bund zur Pflicht gemacht, die Rechtsstellung der Bundesrichter durch eine besonderes Bundesgesetz zu regeln, und den Bund ermächtigt, Rahmenvorschriften auch für die Richter in den Ländern zu erlassen. Die Legislaturperiode des ersten Bundestages eilt ihrem Ende zu, — leider ohne daß auch nur die Ansätze zu dem Richtergesetz sichtbar geworden wären, das zu den vordringlichen Aufgaben der Bundesgesetzgebung gehört. Sicherlich ist in diesem Bundestag ein außerordentliches Maß an Arbeit, vielleicht sogar ein Unmaß geleistet worden. Auch hat sich dieser Bundestag seinen Aufgaben mit Eifer und Ernst gewidmet. Ebenso wird nicht verkannt werden dürfen, daß auch die erste Bundesregierung mit einem Übermaß an Aufgaben belastet war. Ob es aber dem ersten deutschen Parlament nach 1945 — jedenfalls im Zusammenwirken zwischen der von ihm berufenen Bundesregierung und seiner Mehrheit — gelungen ist, einen unserer Zeit eigenen Stil der Gesetzgebung zu entwickeln und für die Tradition von morgen den Grund zu legen, das wird die Zukunft noch erweisen müssen. Ich zweifle, daß ihr Spruch die Grundzüge der gesetzgeberischen Arbeiten gutheißen wird. Zu oft sind in den Kernfragen Versäumnisse durch bloße Aushilfen überdeckt worden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Versäumt ist der rechtzeitige Beginn einer großen und grundsätzlichen Besoldungsreform, auf die alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes warten. Der Bundesrat hätte sich gewiß zu dem außergewöhnlichen Schritt dieses von ihm eingebrachten Gesetzentwurfs nicht entschlossen, wenn die fällige Besoldungsreform nicht immer noch auf sich warten ließe.
    In der Fülle der Vorlagen, die man uns unterbreitete, hat auch das Richtergesetz gefehlt. Von dieser Aufgabe ist einstweilen nichts übriggeblieben als die bescheidene Gebärde einer Gehaltsaufbesserung, — denn mehr als eine Gebärde kann man diesen Gesetzentwurf nicht nennen, der auch nicht einmal der Bundesregierung, sondern einem Landesminister der Justiz, Herrn Dr. Amelunxen, seine Entstehung verdankt.. Bedauerlich ist, daß die Bundesregierung nicht nur diesem Gesetz widerspricht, sondern daß sie ihre Gegnerschaft sogar in einer höchst anfechtbaren Weise begründet. Sie macht geltend, daß nur im Rahmen der in Aussicht genommenen Gesamtreform die Erfordernisse der verschiedenen Zweige innerhalb des öffentlichen Dienstes so berücksichtigt werden können, daß Störungen des Rechts- und Arbeitsfriedens vermieden werden. Wir können dieses Mißtrauen nicht teilen. Wir sind überzeugt, daß sich alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes miteinander und mit dem Staat so verbunden wissen, um die Verderblichkeit einer Mißgunst klar zu erkennen. Keine Gruppe im öffentlichen Dienst braucht daher zu besorgen, in ihren berechtigten Erwartungen verkürzt zu werden, wenn wegen des beklagenswerten Ausbleibens der umfassenden Besoldungsreform die Zuflucht zu Aushilfen in dem einen oder anderen besonderen Notfalle genommen werden muß. Dieser Gesetzentwurf muß von uns und muß von allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes als ein Anfang, als ein Auftakt verstanden werden, so daß für keine Gruppe Anlaß zur Enttäuschung geschaffen, sondern für alle der Grund zur Hoffnung gelegt wird.
    Erst recht können wir der Bundesregierung nicht in der Auffassung folgen, daß es zur Zeit nicht möglich sei, Besoldungserhöhungen gesondert für einzelne Gruppen des öffentlichen Dienstes vorzunehmen. Im Dritten Besoldungsänderungsgesetz ist eine ähnliche Ermächtigung, wie sie hier den Ländern erteilt werden soll, aus zwingenden Gründen schon zugunsten der Lehrer vorgenommen. Bereits damals hätte der Bundestag sich zu einer solchen Ermächtigung auch zugunsten der Richter und Staatsanwälte entschlossen, falls nicht bekanntgewesen wäre, daß dieses Initiativgesetz des Bundesrats zu erwarten stand. Die Behauptung, man könne nicht einer einzelnen Gruppe des öffentlichen Dienstes besonders helfen, widerstreitet auch — worauf Herr Minister Amelunxen bereits hinwies — dem Geist der Verfassung; denn sie läßt außer acht, daß ein besonderes Richtergesetz verfassungskräftig. uns zur Pflicht gemacht ist und daß Richter nicht mehr im hergebrachten und engeren Sinn Beamte sind, sondern im Namen des Volkes ermächtigte Organe der rechtsprechenden Gewalt. Um dieses Wesen eines demokratischen Richtertums neu und klar zu begründen, hat das Grundgesetz in Art. 92 an die Spitze seiner Vorschriften über die Rechtsprechung den Satz gestellt: „Die rechtsprechende Gewalt ist


    (Dr. Arndt)

    den Richtern anvertraut." Die Ausübung des richterlichen Mandats, die rechtsprechende Repräsentation des als Urheber aller Staatsgewalt sich selbst regierenden Volkes, ist also ihrem Wesen nach andersartig als der öffentliche Dienst in der abhängigen Verwaltung, so daß es einer inneren Rechtfertigung nicht entbehrt, die Rechtsstellung der Richter besonders zu gestalten, wenn es auch sinnvoller gewesen wäre und für die Zukunft notwendig bleibt, hierbei die Verbindung mit einer großen Justizreform zu wahren.
    Was augenblicklich geschehen kann, aber auch getan werden muß, ist nichts als das Flickwerk einer Notmaßnahme. Ich will das Erfordernis dieser Notmaßnahme nicht mit dem üblichen Loblied auf unsere Richterschaft begründen. Dazu bestimmen mich zwei Erwägungen. Dem Konformismus unserer restaurativen Gegenwart, der nur eine Lobpreisung alles Überkommenen und Bestehenden zu hören wünscht, vermag ich nicht zu huldigen und muß mich deshalb weigern, das beliebte Idealbild des Richters und des Staatsanwalts kritiklos nachzuzeichnen. Andererseits aber sollten es gerade die stille Rechtschaffenheit und die selbstlose Hingabe als wertvollste Tugenden unserer Richterschaft sein, die es uns verbieten, diese Opfer und diesen Adel mit einer Gehaltszulage zu entlohnen.
    Daß die Notmaßnahme der Ermächtigung zur Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Zulage unerläßlich erscheint, findet in anderen und besondersartigen Zusammenhängen seine Begründung. Ich spreche von der Benachteiligung des geistigen Arbeiters, die sich kennzeichnend in der Bedrängnis gerade der Richter und der Erzieher ausgeprägt hat. Die wirtschafts- und finanzpolitischen Prinzipien der Bundesregierung haben in erschrekkendem Ausmaß die Kriegsfolgelasten und die dadurch bedingten Entbehrungen unbillig und unverhältnismäßig den Menschen aufgebürdet, deren Anteil am sogenannten Sozialprodukt rein nennbetragsmäßig in Geld bemessen wird, sei es aus Gehalt, Lohn oder Rente, sei es aus selbständiger Geistesarbeit ohne Einsatz von Kapital. Während die Kreise, die sich als „die Wirtschaft" zu bezeichnen pflegen und die von der materiellen Denkweise der Regierungspolitik begünstigt wurden, in Kapital zu rechnen für selbstverständlich halten, wird vielfach gegenüber den Empfängern von geldlichen Nennbeträgen, die ziffernmäßig festgelegt sind, noch immer so getan, als hätte es keine wesentlichen Wertänderungen gegeben.
    Mehr oder minder offen verbrämt wird diese Zurücksetzung durch die Ideologie, die insbesondere dem geistig Schaffenden, etwa dem Richter oder Lehrer, aber weit darüber hinaus der ganzen Zahl sowohl der intellektuellen Selbständigen als auch der beamtet oder angestellt Abhängigen nur eine mittelbare oder mindere Mitwirkung an der Produktion, an der Gütererzeugung, zuerkannt. Als ob in äußerst arbeitsgeteilten Gesellschaften irgendein Glied weniger wichtig für die Produktivität des Ganzen sein könnte! Vor allem ist diese Produktivität doch keineswegs nur eine materielle, sondern in unteilbarer Einheit zugleich stets auch eine ideelle und geistige.
    Vom Volksganzen her und zum Nutzen eines Staatsneuaufbaus gesehen ist es deshalb ein Gebot der Stunde, wenigstens einen ersten, wenn auch fast nur symbolischen Schritt zu tun, der das Bewußtsein wecken soll, daß die Gemeinschaft nicht ungestraft auf die Dauer d i e Kräfte vernachlässigen darf, deren Arbeit vorwiegend geistig bestimmt ist. Und es kann in einem zukunftsgerichteten Gemeinwesen keine Kräfte geben, die gerade für diese Leistung repräsentativer sein sollen als die Frauen und Männer, die der Rechtsprechung zu dienen berufen sind.
    Man sagt, daß Wert und Kraft eines guten Gesetzes sich erst an den Enkeln erweisen. Wir müssen daher gerade diese Frage nicht unter dem Gesichtswinkel des Augenblicks, sondern der Zukunft sehen. Die Benachteiligung gewisser Gruppen und Kräfte in unserem Volke, insbesondere des ohne Kapital schaffenden geistigen Arbeiters hat zu solchen Mißverhältnissen geführt, daß weitgehend der Nachwuchs für Berufe zu versiegen droht, deren Leistungen schlechthin für ein Volk lebenswichtig sind.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der Mangel an Junglehrern ist bekannt. Um aus der Vielzahl noch ein anderes Beispiel zu nennen: auch der staatlichen Bergverwaltung fehlen die Nachwuchskräfte, die sie braucht, da sie den Wettbewerb mit der freien Wirtschaft nicht mehr aushält. Heute morgen haben wir im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht gehört, daß in zunehmendem Maße Rechtsanwälte im Falle ihres Todes nicht einmal für die Deckung der Beerdigungskosten genügend hinterlassen.
    Besonders erschreckend ist es, wie wenig sich junge Menschen heute davon versprechen, sich einmal dem Dienst an der Rechtsprechung als Richter oder Staatsanwalt zu widmen. Fahren wir so fort, dann werden entweder nur noch die sich um diesen Dienst bewerben, die sonst der eigenen Tüchtigkeit nicht vertrauen und daher kein anderes Unterkommen finden, oder wir werden eine die Demokratie gefährdende Auslese negativer Art nach dem Geldbeutel erleben, die es dem Bewerber erlaubt, auch ohne eine zureichende Besoldung auszukommen.
    Diese Gründe zwingen zu einer Notmaßnahme, solange die Gesamtreform des Besoldungswesens und solange das mit einer großen Justizreform zusammenhängende Richtergesetz noch auf sich warten lassen. Ich betone nochmals, daß wir in diesem Gesetz nur ein Provisorium sehen können. Auch soll es keineswegs andere Gruppen des öffentlichen Dienstes zurücksetzen, sondern für alle ein Signal des Wandels sein. Aus diesen Gründen findet der Gesetzentwurf, dessen Verabschiedung wir für dringlich halten, unsere volle Zustimmung.

    (Beifall bei der SPD und der FU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Föderalistische Union (BP-Z) stimmt dem Antrag, der Ihnen auf der Drucksache Nr. 4193 vorliegt, in seinem vollen Inhalt zu. Ich begrüße die Ausführungen, die namentlich Herr Kollege Arndt soeben gemacht hat. Wir möchten aus dem, was Herr Minister Amelunxen zur Begründung vorgetragen hat, eins besonders hervorheben. Es handelt sich hier nicht schlechthin um das Problem der Verbesserung der Bewertung der geistigen Arbeit und nicht um ein Teilproblem der Besoldungsreform, sondern darum, daß hier der Richterstand aus der Reihe der staatlichen Bediensteten herausgehoben werden soll. Ihm steht nach der Verfassung, aber auch im Bewußtsein des Volkes eine andere Rolle als dem Verwaltungs-


    (Dr. Reismann)

    beamten zu. Er ist als Staatsorgan direkt berufen, das Recht anzuwenden, und deswegen ist er auch befugt, in seiner gehaltlichen Stellung bevorzugt zu werden.
    Es darf auch nicht bloß der Umstand die Begründung für eine Besserstellung der Richter abgeben, daß es sonst an Nachwuchs fehlen könnte. Das kann auch bei anderen Berufen so sein. Aber gerade die besondere Stellung des Richters im Bewußtsein des Volkes, aber auch als direktes Staatsorgan verlangt, das er aus der Reihe der sonstigen Beamten herausgehoben wird.
    Es ist kein Zufall, daß die Anregung dazu von einem Zentrumsminister ausgegangen ist. Es ist schon eine gewisse Tradition darin, und ich erinnere an eine Rede, die Windthorst vor vielen Jahren gehalten hat,

    (Zuruf rechts: O je, o je!)

    in der er gesagt hat, die Richter verdienten aus den von mir angegebenen Gründen eine besondere Behandlung auch hinsichtlich ihrer Besoldung wegen ihres hohen Amtes. Und er hat damals — mutatis mutandis könnte man ähnliches auch heute denken — hinzugefügt: Und das müßte man tun auf die Gefahr hin, daß der Heeresetat herabgesetzt würde und die Gehälter der Generäle gesenkt würden. — Wir haben zur Zeit noch keine Generäle; aber wenn wir uns den Etat unseres Bundes mit seinen rund 25 Milliarden DM ansehen und wenn wir bedenken, was davon für bestimmte Zwecke vorgesehen ist, die zur Zeit durch Herrn Blank repräsentiert werden, dann ist klar, daß die geringe Summe, die hier aufgewendet werden soll, nicht abschrecken darf, einen so wichtigen Zweck zu fördern, wie er das Anliegen des vorliegenden Antrags ist.
    Etwas verwunderlich ist es, daß die Bundesregierung in diesem Zusammenhang nur eines sieht, nämlich die gesamte Besoldungsordnung. An dem Kernproblem, nämlich an der Heraushebung des Richterstandes, wie er uns nach Art. 98 des Grundgesetzes vorgeschrieben ist, sieht die Stellungnahme der Bundesregierung völlig vorbei. Um dieses Kernproblem geht es im vorliegenden Fall, und deswegen unterstützen wir diesen Antrag.

    (Beifall bei der FU.)